Geschäft: Geschäftsbericht der Regierung über das Jahr 2023
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 32.24.01 |
Titel | Geschäftsbericht der Regierung über das Jahr 2023 |
Art | KR Verwaltungsgeschäft |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Staatskanzlei |
Eröffnung | 27.3.2024 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 22.5.2024 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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22.5.2024 | Dokumenten Attrappe | Bericht der Regierung vom 26. März 2024 (Dokumentenattrappe) |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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22.5.2024 | Gremium | Beteiligung - Staatswirtschaftliche Kommission 2020/2024 | 24.6.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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3.6.2024 | Wortmeldung | Schöb-Thal, Eröffnungspräsidentin, stellt Kenntnisnahme des Geschäftsberichts der Regierung über das Jahr 2023 fest. | Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession |
3.6.2024 | Wortmeldung | Regierungsrat Hartmann zu Gschwend-Altstätten: Besten Dank, dass Sie die Fragen im Vorfeld eingereicht haben, sonst wäre ich fast chancenlos gewesen. Derzeit sind weder in mehreren Kantonen solche Lärmblitzer im Einsatz, noch gibt es in der Schweiz offiziell ein zugelassenes Gerät auf dem Markt. Der Kanton Genf hat Versuche mit einem französischen Modell durchgeführt. Auch fehlen derzeit noch die bundesrechtlichen Grundlagen für solche Lärmblitzer. Im Budget 2024 sind keine Mittel dafür eingestellt. Im Budget 2025 kommt es auf die Entwicklung auf Bundesebene bzw. nachher auf den Kanton St.Gallen an. Seit gestern ist Sommerbeginn – wenn ich nach draussen schaue, hat dieser noch Steigerungspotenzial. Die Kantonspolizei führt wie in den letzten Jahren sowohl präventive als auch repressive Aktionen durch. Die Ressourcen sind auch bei der Polizei nicht unbegrenzt und so müssen Prioritäten gesetzt werden. Vielleicht haben Sie auch heute die Meldung in «20 Minuten» gesehen, dass der Kanton seit letzter Woche eine Spezialanlage im Dienst hat, welche die Tricks der Autoposer aufdeckt. Ich glaube, wir sind auf dem Weg. Jetzt braucht es noch die bundesrechtlichen Möglichkeiten, dass wir das umsetzen können. | Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession |
3.6.2024 | Wortmeldung | Thema «Fast 100'000 Fahrzeuge im Rückstand». Gschwend-Altstätten: Im Bericht über das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt wird erläutert, dass der Prüfrückstand grösser geworden und aktuell sehr gross ist. Es wird dargelegt, warum das so ist und wie man sich in Zukunft verhalten will, dass dieser Rückstand nicht mehr so gross ist. Ich habe zu diesem Abschnitt eine Frage, die nur indirekt mit diesem Amt zu tun hat. Eine Frage, auf die ich im Bericht und auch im Budget 2024 keine Antwort finde. Es wurde vom Vorgänger des neuen Vorstehers des Sicherheits- und Justizdepartementes mehrfach in Aussicht gestellt, dass die Anschaffung von Lärmradargeräten abgeklärt werde. Wir sind jetzt am Anfang des Sommers, d.h. Anwohner von Raserstrecken – v.a. über die Übergänge vom St.Gallischen ins Appenzellerland und innerhalb von Städten – müssen sich vermehrt auf übermässigen Lärm durch Fahrzeuge und auch illegal manipulierte Fahrzeuge einstellen. In einigen Kantonen sind die Lärmblitzer bereits im Einsatz, jedoch nicht in unserem Kanton.
| Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession |
3.6.2024 | Struktur | Sicherheits- und Justizdepartement | Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession |
3.6.2024 | Wortmeldung | Regierungspräsidentin Hartmann zu Gschwend-Altstätten: Wir kämpfen mit denselben Herausforderungen wie auch ganz viele andere Kantone. Dies soll aber keine Entschuldigung sein. Ich versuche, die Fragen so gut wie möglich zu beantworten. Zur ersten Frage: Im 17. Strassenbauprogramm konnten wir 97 Haltekanten behindertengerecht umsetzen. Aktuell sind noch 70 eigenständige BehiG-Projekte in Arbeit. Weitere Haltekanten werden im Rahmen der übrigen laufenden Kantonsstrassenvorhaben und -sanierungen umgesetzt. Im 18. Strassenbauprogramm (36.23.02) sind über die Pauschale für weitere separate BehiG-Sanierungen 5 Mio. Franken vorgesehen. Zu ihrer zweiten Frage: Ja, wir haben alle Defizite bei den Haltekanten ausgewiesen. Im Jahr 2019 wurden alle Haltekanten aufgenommen – das sind 1'200 in unserem Kanton –, Defizite wurden erfasst und je Projekt wurde ein Sanierungsvorschlag ausgearbeitet. Das Amt für öffentlichen Verkehr hat im Jahr 2018 sämtliche Haltekanten im Kanton vorgängig zur Deklarierung, zur Bewertung und v.a. zur Priorisierung untersucht. Für sämtliche Haltekanten wurden dann Nutzenpunkte vergeben, die durch Indikatoren wie Nachfragepotenzial, zentrale Einrichtungen in der Nähe, Umsteigefunktion oder Funkfrequenz ermittelt wurden. Es wurde ein Wertebereich von 0 bis 100 Punkte festgelegt. Haltekanten mit mehr als 70 Punkten wurden in die erste Priorität gesetzt und solche mit 40 bis 69 in die zweite Priorität. Bei Haltekanten mit weniger als 40 Punkten werden Massnahmen aufgrund der tiefen Wirtschaftlichkeit erst bei der Sanierung der Strasse ergriffen. Es liegen aber klare Prioritäten vor und diese sind für den Kanton verbindlich. Zur vierten Frage: Wie gesagt, erfolgt die Sanierung anhand dieser Prioritätenliste. Dieser gehen wir akribisch nach. Dies im Wissen, dass wir hierbei viele Differenzen und unterschiedliche Auslegungen mit Eigentümern haben. So haben wir denn auch immer wieder einmal eine Einsprache auf dem Tisch liegen. Was uns aber auch sehr wichtig ist, dass wir bei Umbauten schauen, dass die Zufussgehenden auch sehr gut auf die andere Strassenseite gelangen. Bei allen Bushaltestellen bzw. Bushaltekanten wird ein Variantenstudium durchgeführt. Hier gibt es ganz spezielle Bewertungskriterien wie Verkehrssicherheit, Lage der Haltestelle im ganzen Netz, öV-Abgrenzung der angrenzenden Siedlungen, Wunschlinien der Fussgängerinnen und Fussgänger und auch ganz wichtig, die Querung für Fussgängerinnen und Fussgänger. Die sichere Querung der Fahrbahn von Fussgängerinnen und Fussgängern ist bei uns ein sehr wichtiges Thema, nicht nur bei der Sanierung von Haltekanten, sondern auch bei unseren Kantonsstrassenvorhaben. | Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession |
3.6.2024 | Wortmeldung | Thema «17. Strassenbauprogramm abgeschlossen». Gschwend-Altstätten: Die Regierung hält fest, dass es dem Kanton nicht gelungen ist, im Rahmen des 17. Strassenbauprogramms die öV-Haltestellen gesetzeskonform umzubauen. Noch ist man weit entfernt von einer Umsetzung des Bundesgesetzes über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (SR 151.3; abgekürzt BehiG). Die Frist ist Ende 2023 abgelaufen. Bis dahin waren rund 25 Prozent der Bushaltestellen tatsächlich umgebaut. Die Regierung hält nun fest, dass diese Arbeiten weitergeführt werden sollen. Es ist mir klar, dass es Haltestellen gibt, wo ein behindertengerechter Umbau gar nicht möglich ist oder sich nicht mit verhältnismässigem Aufwand umsetzen lässt. Zudem ist mir klar und auch vom Gesetz vorgeschrieben, dass dieser Umbau erfolgen muss. Der blosse Hinweis, dass die Arbeiten, mit denen man sowieso schon im Hintertreffen ist, weitergeführt werden, ist etwas dürftig. Was das nun tatsächlich heisst, ist offen. Reine Absichtserklärungen bringen uns in dieser Frage nicht weiter. Deshalb ersuche ich die Vorsteherin des Bau- und Umweltdepartementes um die Beantwortung der folgenden Fragen:
| Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession |
3.6.2024 | Struktur | Bau- und Umweltdepartement | Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession |
3.6.2024 | Struktur | Spezialdiskussion | Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession |