Geschäft: III. Nachtrag zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.24.05
TitelIII. Nachtrag zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaArbeit und Gewerbe
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung8.5.2024
Abschlusspendent
Letze Änderung7.10.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 7. Mai 2024
AllgemeinKommissionsbestellung des Präsidiums vom 3. Juni 2024
AntragAnträge der Regierung vom 27. August 2024
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 22. August 2024
AntragAntrag Zschokke-Rapperswil-Jona / Akeret-St.Gallen auf Nichteintreten vom 16. September 2024
AntragAntrag Zschokke-Rapperswil-Jona / Akeret-St.Gallen zu Art. 8, 9, 10 und 11 vom 16. September 2024
AntragAntrag Die Mitte-EVP-Fraktion zu Art. 12 vom 16. September 2024
AntragAntrag Müller-Lichtensteig / Broger-Altstätten / Bärlocher-Eggersriet zu Art. 12 vom 16. September 2024
AntragAntrag FDP-Fraktion zu Art. 8, 9 und 12 vom 16. September 2024
ErlassErgebnis der ersten Lesung des Kantonsrates vom 17. September 2024
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
5.7.2024Gremium5.7.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
16.9.2024Art. 1225Antrag Die Mitte-EVP-Fraktion86Antrag der vorberatenden Kommission9
16.9.2024Art. 1265Antrag Die Mitte-EVP-Fraktion46Antrag der Regierung9
16.9.2024Art. 1143Antrag der Regierung bzw. Zschokke-Rapperswil-Jona / Akeret-St.Gallen68Antrag der vorberatenden Kommission9
16.9.2024Art. 1042Antrag der Regierung bzw. Zschokke-Rapperswil-Jona / Akeret-St.Gallen65Antrag der vorberatenden Kommission13
16.9.2024Art. 959Antrag der vorberatenden Kommission49Antrag FDP-Fraktion12
16.9.2024Art. 963Antrag der FDP-Fraktion48Antrag der Regierung bzw. Zschokke-Rapperswil-Jona / Akeret-St.Gallen9
16.9.2024Art. 858Antrag der vorberatenden Kommission49Antrag der Regierung bzw. Zschokke-Rapperswil-Jona / Akeret-St.Gallen13
16.9.2024Art. 855Antrag FDP-Fraktion56Antrag der Regierung bzw. Zschokke-Rapperswil-Jona / Akeret-St.Gallen9
16.9.2024Eintreten66Zustimmung43Ablehnung11
Statements
DatumTypWortlautSession
16.9.2024Wortmeldung

Dürr-Gams, Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
16.9.2024Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der vorberatenden Kommission dem Antrag der Mitte-EVP-Fraktion zu Art. 12 mit 86:25 Stimmen vor.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
16.9.2024Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der Mitte-EVP-Fraktion dem Antrag der Regierung zu Art. 12 mit 65:46 Stimmen vor.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
16.9.2024Wortmeldung

Müller-Lichtensteig zieht den Antrag zu Art. 12 im Namen von Müller-Lichtensteig / Broger-Altstätten / Bärlocher-Eggersriet zurück.

Allenfalls werden wir den Antrag in der zweiten Lesung nochmals stellen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
16.9.2024Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Ich möchte nicht den Schulmeister spielen, aber Tatsache ist, dass es fast zwei gleichlautende Anträge gibt. Beim einen geht es um den Sonntag und beim anderen geht es um den Werktag. Beim Werktag ist es mir egal, machen Sie da, was Sie wollen. Aber beim Sonntag muss ich Ihnen Folgendes zur Kenntnis geben: In der Eintretensdiskussion haben Sie von ganz links bis zur Mitte gesagt, das sei alles des Teufels, was da kommt und Sie wollen es ablehnen. Und jetzt öffnen Sie sozusagen mit einem Federstrich die Sonntagsverkäufe. Da geht doch irgendetwas nicht auf. Ich möchte Sie nur darauf hinweisen, dass es hier einen Pferdefuss hat. Müller-Lichtensteig, ich weiss nicht, was sie jetzt wollen. An die Adresse der Kantonsratspräsidentin: Ich glaube, es muss schon noch geklärt werden, was man will. Wenn das hier ein grösseres Durcheinander gibt, geben Sie diesen Artikel zurück in die vorberatende Kommission. Dann kann diese nochmals klar darüber befinden, was sie möchte. Sonst haben wir eine Hauruckübung und ich garantiere Ihnen, dass die Referendumsabstimmung dann gewinnt und Sie gar nichts haben.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
16.9.2024Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann, Kommissionspräsident zu Müller-Lichtensteig: Beim Bst. c geht es um spezielle Verkaufsanlässe an Werktagen, damit sind nicht die Sonntagsverkäufe gemeint. Diese sind im Abs. 3 geregelt.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
16.9.2024Wortmeldung

Müller-Lichtensteig zu Regierungsrat Tinner: Ich erlaube mir, nach dem Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes zu sprechen. Es handelt sich nicht um eine Liberalisierung. Es steht im Artikel, dass weiterhin höchstens vier Sonntagsverkäufe je Laden und Jahr möglich sind. Es gibt also nicht mehr Sonntagsverkäufe. Es braucht einfach kein spezielles Schreiben mehr an die Gemeinde.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
16.9.2024Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Ich möchte Ihnen einfach zu bedenken geben, dass wenn Sie den Sonntag auch noch weiter liberalisieren wollen, das Ganze im Rahmen einer Referendumsabstimmung vermutlich bachab geschickt wird. Bitte halten Sie sich wenigstens an den Antrag der vorberatenden Kommission oder noch besser an den Antrag der Regierung.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
16.9.2024Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann, Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission hat dem Antrag zu Art. 12 mit 10:4 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Die Anträge der Mitte-EVP-Fraktion bzw. Müller-Lichtensteig / Broger-Altstätten / Bärlocher-Eggersriet wurden in der vorberatenden Kommission nicht gestellt.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
16.9.2024Wortmeldung

Müller-Lichtensteig beantragt im Namen von Müller-Lichtensteig / Broger-Altstätten / Bärlocher-Eggersriet:

  • Art. 12 Abs. 1 Ingress wie folgt zu formulieren: «Die politische Gemeinde kann durch Reglement oder Bewilligung Ausnahmen von den gesetzlichen Ladenöffnungszeiten zulassensind möglich:»;
  • Art. 12 Abs. 1 Bst. c wie folgt zu formulieren: «für spezielle Verkaufsanlässe an Werktagen, höchstens für zweivier je Laden und Jahr.»;
  • Art. 12 Abs. 3 wie folgt zu formulieren: «Für allgemeine oder individuelle Sonntagsverkäufe in der Adventszeit kannist die Ladenöffnung von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr zugelassen werden.»;
  • einen neuen Art. 12 Abs. 4 mit folgendem Wortlaut: «Für weitere Ausnahmen nach Abs. 1 Bst. c dieser Bestimmung kann die Gemeinde die Bewilligung erteilen.»;
  • den Artikeltitel von Art. 12 wie folgt zu formulieren: «Ausnahmen a) Gemeinde».

Ich spreche im Namen einer Minderheit der Mitte-EVP-Fraktion. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Stadtpräsident von Lichtensteig.

Es liegen Ihnen zwei Anträge vor, und zwar geht es insbesondere um die Bewilligung von vier Sonntagsverkäufen. Wenn Sie heute Art. 12 lesen, sehen Sie, dass die Gemeinde via Reglement oder Bewilligung den Läden vier Sonntagsverkäufe genehmigen kann. Zusätzlich können für Publikumsmessen und Anlässe von regionaler und überregionaler Bedeutung sowie für spezielle Verkaufsanlässe weitere Ausnahmen zugelassen werden.

Die politische Gemeinde Lichtensteig bekommt von ihren laufend solche Anträge für die Durchführung von Sonntagsverkäufen. Sie senden uns ein Bewilligungsgesuch, wir bewilligen dieses und stellen den Ladenbetreiberinnen und -betreibern eine Rechnung. Nicht mehr und nicht weniger. Ich persönlich sowie Kolleginnen und Kollegen aus meiner Fraktion halten diesen Prozess für unnötig. Wir können in Art. 12, wie Sie unserem Antrag entnehmen können, festlegen, dass die Läden höchstens vier Sonntagsverkäufe durchführen können und an speziellen regionalen und überregionalen Anlässen Sonntagsverkäufe machen bzw. öffnen können sowie Verkaufsanlässe unter der Woche genehmigt werden können. Unser Antrag ist, dass der bürokratische Leerlauf beendet wird und diese speziellen Verkaufsanlässe ohne Bewilligung durchgeführt werden können.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
16.9.2024Wortmeldung

Krempl-Gnädinger-Goldach beantragt im Namen der Mitte-EVP-Fraktion:

  • Art. 12 Abs. 1 Ingress wie folgt zu formulieren: «Die politische Gemeinde kann durch Reglement oder Bewilligung im Meldeverfahren Ausnahmen von den gesetzlichen Ladenöffnungszeiten zulassen:»;
  • Art. 12 Abs. 1 Bst. c wie folgt zu formulieren: «für spezielle Verkaufsanlässe an Werktagen, höchstens für zweivier je Laden und Jahr.»;
  • einen neuen Art. 12 Abs. 4 mit folgendem Wortlaut: «Für die Bewilligung nach Abs. 1 gilt ein Meldeverfahren. Die Ausnahme gilt als genehmigt, wenn die Behörde nicht innert 20 Tagen nach Eingang des Gesuchs reagiert.»;
  • einen neuen Art. 12 Abs. 5 mit folgendem Wortlaut: «Für weitere Ausnahmen nach Abs. 1 Bst. c dieser Bestimmung kann die Gemeinde die Bewilligung erteilen.».

Die Anpassungen im Antrag der Mitte-EVP-Fraktion zu Art. 12 Abs. 1 bringen eine Vereinfachung und Verminderung der Bürokratie zum Vorteil der Ladenbesitzer wie auch für die Gemeindebehörden. So können vier spezielle Verkaufsanlässe im Meldeverfahren zugelassen werden. Für alle weiteren speziellen Verkaufsanlässe braucht es eine Bewilligung durch die Gemeinde.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
16.9.2024Wortmeldung

Zschokke-Rapperswil-Jona: Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Art. 12 (neu) soll ebenfalls aufgenommen werden. Das soll die unternehmerische Freiheit des Detailhandels stärken. Denn sollte der stationäre Detailhandel gegenüber dem Onlinehandel konkurrenzfähig bleiben, muss Einkaufen in Geschäften vermehrt zu einem Erlebnis werden, das die Menschen durch spezielle Veranstaltungen in die Läden bringt.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
16.9.2024Wortmeldung

Art. 12 (Ausnahmen a] Gemeinde). Schorer-St.Gallen zieht im Namen der FDP-Fraktion den Antrag zu Art. 12 Abs. 1 Bst. c zurück.

Da die vollständige Flexibilisierung nicht zustande kommt, macht dieser Artikel aus unserer Sicht keinen Sinn.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
16.9.2024Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der vorberatenden Kommission dem Antrag der Regierung bzw. Zschokke-Rapperswil-Jona / Akeret-St.Gallen zu Art. 11 mit 68:43 Stimmen vor.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
16.9.2024Wortmeldung

Art. 11 (Tourismusgemeinde). Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann, Kommissionspräsident: Auch hier handelt es sich um eine Folgeanpassung aufgrund der Änderung von Art. 9. Die vorberatende Kommission hat diesem Antrag mit 11:4 Stimmen zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
16.9.2024Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der vorberatenden Kommission dem Antrag der Regierung bzw. Zschokke-Rapperswil-Jona / Akeret-St.Gallen zu Art. 10 mit 65:42 Stimmen bei 4 Enthaltungen vor.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
16.9.2024Wortmeldung

Art. 10 (Erweiterte Ladenöffnung). Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann, Kommissionspräsident: Art. 10 ist aus legistischer Sicht nur eine Folgeanpassung zu den Anträgen zu Art. 8 und 9. Die vorberatende Kommission hat diesem Antrag mit 9:5 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
16.9.2024Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der vorberatenden Kommission dem Antrag der FDP-Fraktion zu Art. 9 mit 59:49 Stimmen bei 2 Enthaltungen vor.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
16.9.2024Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der FDP-Fraktion dem Antrag der Regierung bzw. Zschokke-Rapperswil-Jona / Akeret-St.Gallen zu Art. 9 mit 63:48 Stimmen vor.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
16.9.2024Wortmeldung

Art. 9 (Ladenöffnung an öffentlichen Ruhetagen a] Grundsatz). Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann, Kommissionspräsident: Der Antrag der vorberatenden Kommission zu Art. 9 wurde in der vorberatenden Kommission diskutiert. Sie hat diesem mit 8:6 Stimmen und 1 Enthaltung zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
16.9.2024Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der vorberatenden Kommission dem Antrag der Regierung bzw. Zschokke-Rapperswil-Jona / Akeret-St.Gallen zu Art. 8 mit 58:49 Stimmen bei 3 Enthaltungen vor.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
16.9.2024Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der Regierung bzw. Zschokke-Rapperswil-Jona / Akeret-St.Gallen dem Antrag der FDP-Fraktion zu Art. 8 mit 56:55 Stimmen vor.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
16.9.2024Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann, Kommissionspräsident: Ich versuche Licht ins Dunkel zu bringen. In der vorberatenden Kommission haben wir über Art. 7 bis 12 diskutiert, obwohl im Entwurf nur von Art. 8 die Rede ist. Dies aufgrund allfälliger Folgeanpassungen, wenn Art. 8 geändert würde. Das zur Erklärung, warum nicht nur Art. 8 auf dem Antrag der vorberatenden Kommission vermerkt ist.

Zum Antrag der vorberatenden Kommission zu Art. 7 Ziff. 9 (Selbstbedienungsläden ohne Personal) gebe ich Ihnen noch das Abstimmungsresultat bekannt: Die vorberatende Kommission hat diesem mit 15:0 Stimmen zugestimmt.

Zu Art. 8, den wir jetzt ausgiebig diskutiert haben: Die vorberatende Kommission hat dem Antrag, dass die Läden bis 22.00 Uhr geöffnet sein dürfen, mit 8:6 Stimmen und 1 Enthaltung zugestimmt. Der Antrag der FDP-Fraktion zu Abs. 1 wurde nicht exakt so gestellt, aber ähnlich. Es wurde ein Antrag gestellt, Art. 7 bis 13 ganz zu streichen, was ebenfalls einer vollständigen Flexibilisierung entsprochen hätte. Dieser Antrag wurde mit 10:5 Stimmen abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
16.9.2024Wortmeldung

Lippuner-Grabs: Dem Antrag der FDP-Fraktion ist zuzustimmen. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Vorstandsmitglied des Kantonalen Gewerbeverbands St.Gallen.

Die Vernehmlassungsantwort zur Flexibilisierung der Ladenschlusszeiten wurde vor meinem Eintritt in den KGV verfasst. Die Frage nach dem GAV stellte der KGV nicht zu Unrecht, da die Regierung diesen von sich aus und schon früh ins Spiel brachte. Völlig unnötig, wie ich finde. Die umliegenden Kantone Zürich, Thurgau, beide Appenzell, Glarus und Graubünden mit gar keinen oder deutlich freieren kantonalen Ladenschlusszeiten kommen ebenfalls ohne kantonale GAV aus. Missstände sind keine bekannt. Die gesamtschweizerisch geltenden Bestimmungen im ArG und im Obligationenrecht regeln sämtliche Fragen und funktionieren einwandfrei. Zudem kennen gerade die grossen Detailhändler wie Migros, Coop und Aldi betriebliche GAV.

Die Swiss Retail Federation, in der rund 6'00 Geschäfte des stationären Handels organisiert sind, befürwortet die vollständige Flexibilisierung mit dem Hinweis, dass der ganz grosse Konkurrent der Ladenlokale, der Onlinehandel sei. Heute bestellt, morgen zuhause. Fast alles kann heute bequem nach Hause geliefert werden, was den stationären Handel massiv unter Druck setzt. Mehr unternehmerische Freiheiten können in so einer Situation sicher nicht schaden und dürften bessere Voraussetzungen liefern als Marktabschottungsversuche per staatlichen Ladenschlusszeiten. Solche Einschränkungen in der Wirtschaftsfreiheit lassen sich durch nichts begründen. Die Kundschaft weiss sich zu organisieren und kauft einfach an der Tankstelle, im Bahnhofladen, in den umliegenden Kantonen, im benachbarten Ausland oder wie gesagt immer öfter beim grössten Konkurrenten, dem Onlinehandel, ein.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
16.9.2024Wortmeldung

Nüesch-Diepoldsau: Dem Antrag der FDP-Fraktion ist zuzustimmen.

Heute wird anlässlich der Sichlete auf dem Bundesplatz in Bern der schönste Hofladen prämiert. Die meisten Hofläden befinden sich auf dem Hofareal und nicht in den Dorfzentren. Sie haben also per se schon einen Standortnachteil. Wir müssen den Bauernfamilien nicht vorschreiben, wann sie die Hofläden geöffnet haben sollen. Es betrifft nicht nur die bedienten Läden, sondern auch die unbedienten Läden und Verkaufslokale mit Selbstbedienungsautomaten, die genau aus dem Grund beliebt sind, weil jederzeit eingekauft werden kann. Viele Landwirtschaftsbetriebe kommen diesem Bedürfnis nach. Wer hat schon einmal überlegt, mit welchem Aufwand kontrolliert werden soll, wenn der Verkauf in unbedienten Verkaufslokalen mit Automaten zeitlich eingeschränkt würde? Die Bauernfamilien können selber entscheiden, wann ihre Automaten und ihre Hofläden für die Konsumenten offen sein sollen. Die geforderte Liberalisierung der FDP-Fraktion bietet die grösstmögliche Flexibilisierung.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
16.9.2024Wortmeldung

Dürr-Widnau: Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich möchte eine Lanze für den KGV brechen. Es wurde gesagt, diese Umfrage war nicht richtig und man hat die falschen Fragen gestellt. Ich bitte alle von Ihnen, den Fragenkatalog anzuschauen. Man kann jede Umfrage umdrehen, wenn das Resultat nicht passt, Schorer-St.Gallen. Das Resultat ist deutlich, sogar überdeutlich. Man hat beide Varianten abgefragt. Jetzt zu sagen, dass wegen dem GAV nicht zugestimmt wurde, stimmt nicht.

Ich habe jetzt gehört, es gibt keine Ängste bzw. vor was muss man Angst haben. Der stationäre Detailhandel hat Respekt und Angst vor diesen Liberalisierungsschritten. Und das hat Gründe. Er sagt das nicht einfach zum Plausch, sondern das ist die Realität. Es ist nicht ganz richtig, dass alle die gleichen Spiesse haben. Es gibt die Zentren, da muss man öffnen. Wenn das Zentrum bis 18.00 Uhr offen hat, kann man nicht sagen, ich mache nur bis 16.00 Uhr auf. Das geht nicht. Es gibt Verträge. Weiter muss der innerkantonale Verdrängungskampf beachtet werden, der im Bericht nie erwähnt wurde. Jetzt kann schon gesagt werden, der freie Markt soll spielen und die grossen Zentren und grossen Detailhändler sollen profitieren. Aber es gibt noch die anderen, die kleineren und mittleren Geschäfte. Die sind nicht in der Lage, das kostenmässig zu tragen. Das ist auch das Rückgrat unserer Wirtschaft und vom Detailhandel. Ich bitte Sie, diese Ängste ernst zu nehmen und nicht so zu tun, dass sie keine Angst haben müssen, da sie frei wählen können, für welche Öffnungszeiten sie sich entscheiden. Selbstverständlich können sie das, aber sie haben nicht die gleiche Grundvoraussetzung wie die grossen Detaillisten.

Es wurde auch der Einkaufstourismus angesprochen. Ich komme aus einer Region, wo der Einkaufstourismus in den Vorarlberg hoch im Kurs ist. Da sind nicht die Öffnungszeiten das Problem. Das Problem ist der Kostenunterschied von Benzin, Tabak und Lebensmitteln – und allenfalls kann man noch kostenlos parkieren. Ich bitte Sie, das Votum der Gruppe «Handel» des KGV ernst zu nehmen und nicht einfach so zu tun, dass das kein Problem ist. Es sind Ängste vorhanden, die ernst zu nehmen sind. Ich bin nicht sicher, ob Sie das mit dieser Liberalisierung tätigen. Sind wir ehrlich, wenn Sie bis 22.00 Uhr liberalisieren, können Sie auch vollständig liberalisieren. Denn ab 22.00 Uhr müssen Sie auch nicht mehr von Vereinstätigkeit usw. sprechen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
16.9.2024Wortmeldung

Schuler-Mosnang: Dem Antrag der FDP-Fraktion ist zuzustimmen.

Vor was genau fürchten wir uns eigentlich? Das ArG sieht in Art. 10 zum Schutz aller Arbeitnehmenden in der Schweiz vor, dass nur Arbeitszeiten von 06.00 bis 23.00 Uhr zulässig sind. Dabei kann Abendarbeit zwischen 20.00 und 23.00 Uhr nur dann angeordnet werden, wenn die betroffenen Arbeitnehmenden vorgängig angehört werden. Zudem ist Morgenarbeit zwischen 05.00 und 06.00 Uhr bzw. Abendarbeit zwischen 23.00 und 24.00 Uhr nur dann erlaubt, wenn die Arbeitnehmenden einwilligen.

Sie sehen, es gibt keinen Grund, Angst vor einer Flexibilisierung der Ladenschlusszeiten zu haben. Das Auffangnetz des ArG gilt und schützt weiterhin alle Arbeitnehmenden in der Schweiz. Vielmehr muss an dieser Stelle die Frage erlaubt sein, worin der sachliche Grund liegt, weshalb Verkaufspersonal nur bis 19.00 Uhr tätig sein darf, für alle anderen Arbeitnehmenden (z.B. Pflegefachpersonen, Polymechaniker und Kauffrauen) aber der Schutz des eidgenössischen ArG genügt.

Noch eine persönliche Anmerkung zu einem konkreten Missstand, den Louis Ivan-Nesslau bereits erwähnt hat: Ich wohne im beschaulichen, friedvollen und schönen Mosnang, unweit der Thurgauer und Zürcher Grenze. Als ich kürzlich zum samstagabendlichen Essen zu mir nach Hause eingeladen hatte, musste ich mit Entsetzen feststellen, dass die eine oder andere Zutat fehlt. Meine Kochkünste halten sich eben leider in Grenzen. Der Umstand, dass die St.Galler Läden zu diesem Zeitpunkt leider bereits geschlossen hatten, machte das Ganze nicht besser. Etwas aufgescheucht und um das Essen bangend blieb mir also nichts anderes übrig, als ins nahe gelegene Thurgauer Rickenbach auszuweichen. Dort angekommen staunte ich nicht schlecht: Im Einkaufszentrum traf ich gefühlt das halbe Alttoggenburg an. Abgesehen davon, dass die zahlreichen Gespräche meinen Einkauf deutlich verlängerten, ich anschliessend in einen Heidenkochstress geriet und sich dadurch erst recht kein Gourmetmenü mehr herzaubern liess, hintersinnte ich mich schon: Wäre es nicht deutlich besser, diese samstagabendlichen Einkaufsumsätze blieben im Kanton St.Gallen? Wollen wir wirklich, dass wir unsere Bürgerinnen und Bürger zu Einkaufstouristen in den Thurgau machen? Wohl eher nicht. Wir sind schliesslich nicht hier, um Standortförderung für den Kanton Thurgau oder andere Kantone zu betreiben. Unsere St.Galler Läden haben es verdient gleich lange Spiesse wie alle anderen zu haben.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
16.9.2024Wortmeldung

Stöckling-Rapperswil-Jona: Dem Antrag der FDP-Fraktion ist zuzustimmen.

Bei der Frage der Ladenschlusszeiten geht es nur in zweiter Linie um die Regelung, wann ein Verkaufsgeschäft offen haben darf bzw. muss und wann nicht. In erster Linie geht es darum, dem Detailhandel unternehmerische Freiheit zurückzugeben. Die Freiheit, sich dem Kundenbedürfnis anzupassen. Es liegt auf der Hand, dass grössere Geschäfte vom Wegfall von staatlich verordneten Schliesszeiten profitieren werden. Aber es ist schlicht nicht nachvollziehbar, warum das bei kleineren Geschäften nicht der Fall sein sollte. Gerade Quartierläden und kleinere Geschäfte kennen ihre Kundinnen und Kunden sowie deren Bedürfnisse sehr genau. Es ist nun mal so: Kein Unternehmer öffnet sein Geschäft, wenn er keine Kunden hat und wenn er keine Kundinnen und Kunden erwartet.

Die Geschäfte der Rapperswiler Altstadt profitieren von den Regelungen für Tourismusgemeinden und können am Sonntag öffnen. Ich lade Sie ein, an einem Sonntagnachmittag nach Rapperswil zu kommen. Das ist sowieso immer eine Reise wert. Beim Spaziergang durch die Altstadt werden Sie feststellen, dass das Bild sehr differenziert ist. Die Geschäfte am Bahnhof haben zu jeder Tages- und Nachtzeit offen. Sie unterstehen einer anderen Regelung aus dem Öffnungszeitendschungel, aber das ist eine andere Geschichte. Aber in der Altstadt ist das Bild sehr differenziert. Diejenigen Boutiquen und Geschäfte, die an diesen Tagen Kundinnen und Kunden haben, haben geöffnet. Der Nachbar hat geschlossen. Die Nachbarin mit der nächsten Boutique hat vielleicht wieder geöffnet und der grössere Laden am Hauptplatz ist vielleicht das ganze Wochenende sowieso geschlossen, weil er von den Kunden von Montag bis Freitag lebt. Das Bild ist sehr breit und zeigt genau dieses Resultat: Das Geschäft ist geöffnet, wenn es Kunden hat und es ist geschlossen, wenn es keine Kundinnen hat. Das sollte auch bei dieser Frage der Fall sein.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
16.9.2024Wortmeldung

Krempl-Gnädinger-Goldach (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Den Anträgen der Regierung ist zuzustimmen.

Die Anträge der FDP-Fraktion führen zu einer weitergehenden Liberalisierung an den Wochentagen und vor Ruhetagen. Für die Mehrheit der Mitte-EVP-Fraktion sind diese Öffnungszeiten zu lang. Die Gründe dazu habe ich bereits im Eintretensvotum genannt. Es wurde bereits angekündigt, dass im Fall einer Liberalisierung in diesem Ausmass das Referendum ergriffen würde. Wir befürchten, dass die Vorlage mit Ladenöffnungszeiten von 05.00 Uhr bis 22.00 Uhr oder ohne zeitliche Beschränkung, wie es die FDP-Fraktion beantragt, vom Volk nicht angenommen würden. Es wäre viel Aufwand für eine erfolglose Vorlage. Die Mitte-EVP-Fraktion unterstützt mehrheitlich den Antrag der Regierung bzw. den ursprünglichen Entwurf.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
16.9.2024Wortmeldung

Zschokke-Rapperswil-Jona beantragt im Namen von Zschokke-Rapperswil-Jona / Akeret-St.Gallen in Art. 8 am Entwurf der Regierung und in Art. 9 bis 11 am geltenden Recht festzuhalten.

Ich spreche im Namen einer Mehrheit der SP-GRÜNE-GLP-Fraktion, die im Grundsatz den Anträgen der Regierung folgen wird. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung, die durch eine breit abgestützte Vernehmlassung – also als gut schweizerischen Kompromiss – ausgearbeitet wurde, entspricht dem Willen der Bevölkerung, die bereits mehrere Male über Ruhetage und Ladenöffnungszeiten abgestimmt hat. Den von der vorberatenden Kommission beantragten Art. 12 (neu) werden wir zu einem späteren Zeitpunkt behandeln. Wir werden diesem zustimmen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
16.9.2024Wortmeldung

Art. 8 (Allgemeine Ladenöffnung von Montag bis Samstag). Schorer-St.Gallen beantragt im Namen der FDP-Fraktion,

  • Art. 8 Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Die Läden des Detailhandels dürfen von Montag bis Samstag von 05.00 bis 22.00 Uhrohne zeitliche Beschränkung geöffnet sein. Die Bestimmungen des eidgenössischen Arbeits-und Umweltrechts bleiben vorbehalten.»
  • den Artikeltitel von Art. 8 wie folgt zu formulieren: «Allgemeine Ladenöffnung von Montag bis Samstag»
  • Art. 9 Abs. 2 Bst. e wie folgt zu formulieren: «Verkaufsstellen auf Autobahnraststätten, die ein Warenangebot führen, das überwiegend auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet ist.;»
  • einen neuen Art. 9 Abs. 2 Bst. f mit folgendem Wortlaut: «Autobahnraststätten mit Gastwirtschaftsbetrieb.»;
  • Art. 9 Abs. 3 zu streichen;
  • Art. 12 Abs. 1 Bst. c zu streichen.

Wie Sie unserem Antrag entnehmen können und ich bereits im Eintretensvotum angekündigt habe, stellen wir den Antrag für eine vollständige Flexibilisierung und eine entsprechende Vereinfachung der Art. 8 bis 12. Es soll Ladenbetreibenden innerhalb des notwendigen Rahmens möglich sein, ihre Geschäfte so zu öffnen, wie es für ihre Kundschaft richtig ist. Dieser Rahmen, und das ist ganz wichtig, bewegt sich primär vom ArG, von den RLG-Bestimmungen und den Vorschriften zum Schutz von Anwohnenden. Sie können damit besser und innovativer auf die sich verändernden Einkaufsgewohnheiten der Kundschaft eingehen und konkurrenzfähig sein. Das bedeutet nicht, dass sie die gesamten Öffnungszeiten ausnutzen müssen, sondern spezifisch im gegebenen Rahmen agieren können. Für die Arbeitnehmenden bieten sich zusätzlich auch neue Arbeitsmodelle an, die ihren persönlichen Umständen besser entsprechen könnten.

Zu Recht wird immer wieder darauf hingewiesen, dass es nicht Aufgabe des Gesetzgebers ist, Bürgerinnen und Bürger zu bevormunden, sondern nur das zu regeln, was für das gesellschaftliche Zusammenleben notwendig und zum Schutz von Individuen und Funktionieren von Abläufen im Staat unverzichtbar ist. So viel Freiheit und Handlungsspielraum wie möglich und so wenig Einschränkung wie nötig. Immer wieder wird gesagt, dass Gesetze, die nicht nötig sind, entschlackt werden sollen. Genau hier haben Sie nun die Möglichkeit dazu. Wir sind der Auffassung, dass sich nach der Liberalisierung in der Praxis auf Anhieb kaum etwas ändern wird. Bestehende Gewohnheiten verändern sich nicht von heute auf morgen. Sie entwickeln sich aber stetig weiter. An die Entwicklungen können sich dann jene, die das wollen, anknüpfen und ihre Öffnungszeiten bzw. Schliessungszeiten entsprechend anpassen.

Wir vermuten, dass primär die Angst vor einer neuen, noch unbekannten Situation die Argumente der Gegnerschaft prägt. Es scheint, dass die Gewerkschaftsseite v.a. befürchtet, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benachteiligt und ausgebeutet werden könnten. Dabei wird aber übersehen, dass neue Arbeitsangebote auch individuelle Vorteile bringen können und dass aufgrund des ArG potenzielle Ausbeutung schlicht verhindert werden kann und verhindert werden muss.

Auf der anderen Seite der Gewerbeverband. Die Vernehmlassung des Gewerbeverbands wurde primär von der Angst jener geprägt, die befürchteten, bei einer Liberalisierung die eigenen Öffnungszeiten ausdehnen zu müssen und gezwungen zu werden, einen GAV abzuschliessen. Offenbar wurden die betreffenden Fragen in der Umfrage des Gewerbeverbands so interpretiert und deshalb mehrheitlich abgelehnt. Für v.a. kleinere Gewerbebetriebe kann es selbstverständlich mehr administrativen Aufwand geben und Kosten verursachen, wenn diese einen GAV benötigen. Hätte man in der Umfrage z.B. mit Verweis auf die umliegenden Kantone, die trotz wesentlich liberaleren Lösungen keinen GAV brauchen, klarer informiert, dürfte das Resultat kaum gleich ausgefallen sein. Es bestanden auch Befürchtungen, dass durch längere Öffnungszeiten Grossverteiler bevorzugt würden. Die Erfahrung zeigt aber, dass auch Grossverteiler nur dann die erlaubten Öffnungszeiten ausnützen, wenn es die Kundschaft wünscht und es wirklich sinnvoll ist. Die vollständige Ausnutzung der Öffnungszeiten ist bereits heute bei weitem nicht überall der Fall. Der Sinn einer Liberalisierung besteht jedoch nicht im Zwang einer generellen Ausweitung der Öffnungszeiten, sondern in der Möglichkeit, diese nach eigenem Wissen und Willen im vorgegebenen Rahmen zu nutzen. Insbesondere auch für kleinere Geschäfte, kann es von grossem Nutzen sein, die Öffnungszeiten an ihre eigene, spezifische Kundschaft auszurichten. Das möchten wir den Unternehmerinnen und Unternehmern ermöglichen.

Selbstverständlich sollen auch die Konsumenten profitieren. Sie können dann ihre Einkäufe tätigen, wenn es in ihr Alltagskonzept passt. Die Gefahr einer Abwanderung ins Internet oder in umliegende Kantone kann durch eine Liberalisierung vermindert werden. Einkäufe können wieder vermehrt lokal getätigt werden. Das fördert auch die Belebung von Innenstädten und Dorfkernen. Wir sind überzeugt, dass die detaillierten Vorschriften und Ausnahmen des Gesetzes gefahrlos vollständig flexibilisiert werden können. Es braucht dazu allerdings den Mut, an die Mündigkeit und an die Vernunft der Mitmenschen sowie an die Selbstverantwortung zu glauben.

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16.9.2024Struktur

Spezialdiskussion

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16.9.2024Beschluss

Der Kantonsrat tritt mit 66:43 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage ein.

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16.9.2024Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich versuche ein bisschen einzuordnen: Wir sind eine 24-Stunden-Gesellschaft. Wir benutzen das Gesundheitswesen und den öV. Ich stelle fest, dass das ÖV-Angebot eigentlich bis morgens um 04.00 Uhr angeboten werden sollte. Beim Einkaufen sind wir aber noch sehr rückständig unterwegs. Ich habe von gesellschaftlichen und familienpolitischen Überlegungen und Überzeugungen bis hin zu moralischen Vorstellungen gehört. Trotzdem bin ich überzeugt, dass die Regierung mit ihrem Entwurf gar nicht so schlecht liegt. Auch wenn dieser von Ihnen als «mutloses Gesetzeswerk» bezeichnet wurde.

Ich möchte auf zwei, drei Argumente aus dem Kreis der Gewerkschaften eingehen: Die Regierung hat durchaus Verständnis, dass man einen GAV einführen könnte. Sie brauchen dazu aber zwei, die das auch wollen. Wenn die Arbeitgeberseite oder die Detaillisten nicht wollen, kann die Regierung die Partner nicht an einen Tisch zerren und meinen, es gehe dann auf einmal. Entscheidend ist auch, und das hat Monstein-St.Gallen sehr gut gesagt: Es ist ein Rahmengesetz. Der Laden muss nicht bis am Ende der Öffnungszeit offen bleiben. Ich glaube, dass dieses Element immer wieder vergessen wird. Auch entscheidend ist, dass das eidgenössische Arbeitsrecht gilt. Da gelten Arbeitszeiten, wie wir das an anderen Orten auch kennen. Jetzt muss man nicht so tun, als eine Verkäuferin auf einmal zwölf Stunden am Tag im Laden stehen müsste. Das ist nicht ehrlich.

Ich habe heute Mittag versucht, mit den Demonstrierenden zu reden. Ich habe es selbstverständlich auch geschafft. Als ich gefragt habe, in welchem Laden sie arbeiten, haben mir alle gesagt, sie seien bei der Unia angestellt. Das hat mich erstaunt. Das nützt herzlich wenig. Ich wollte auf den Austausch eingehen. Ich habe wenigstens einen pensionierten Buchladenverkäufer angetroffen. Er hat mir seine Sichtweise sehr wohl dargelegt und gesagt; Ja, vielleicht sei es schon so, dass der kleinere Laden zu einem grösseren Mitkonkurrenten im Nachteil sein könnte. Aber wie gesagt, der Laden muss nicht zwingend offen bleiben.

Wir müssen aber auch ehrlich sein: Wie viele von uns wurden schon einmal beim Coop beim Bahnhof angetroffen? Ich könnte Ihnen prominente Mitglieder des Kantonsrates oder aus seinem Umfeld zeigen, einschliesslich Regierungsmitglieder. Sie werden an einem Sonntagmorgen um 08.00 Uhr auch ab und zu den Volkswirtschaftsdirektor in Balzers im Coop oder in der Migros antreffen. Frei-Rorschacherberg, wenn Sie vielleicht am Sonntag arbeiten, könnten Sie auf dem Heimweg nach Rorschach in Schaan einkaufen gehen. Das wäre auch eine Alternative. Aber Spass beiseite. Mir geht es darum, dass wir da ehrlich sein müssen und vielleicht auch mit den gesellschaftlichen Bedürfnissen mitgehen sollten. Der Vorschlag der Regierung ist «wills Gott» ein bescheidener Schritt. Ich gebe zu, dass man persönlich immer mehr wollen kann. Ab und zu will der Volkswirtschaftsdirektor auch mehr, aber dann wird er vielleicht von der Regierung zurückgehalten. Vielleicht will er auch einmal weniger und wird gestossen, mehr zu machen. Das kann durchaus sein. Aber das ist eine politische Auseinandersetzung, die wir in der Regierung nicht nur einmal geführt haben. Wir haben uns bei der Beantwortung der Motion und dann im Rahmen einer Regierungsklausur intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Ich bin überzeugt, dass dieser Vorschlag, wie er vorliegt, ein guter ist. Er ist übrigens, Schöbi-Altstätten, ein Mittelweg. Da sind wir dann wieder gleicher Meinung, nicht im Ergebnis, aber zumindest ist es ein gutes Mittelmass. Ich hoffe, dass Sie den Anträgen der Regierung folgen.

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16.9.2024Wortmeldung

Akeret-St.Gallen zu Frei-Rorschacherberg: Ich muss Ihnen widersprechen. Nur weil Sie laut reden, haben Sie nicht unbedingt recht. Wir setzen uns für das Personal ein. Wenn Sie immer von der ganzen Freiheit, Liberalisierung und alle können so, wie sie möchten, reden, stimmt das einfach nicht. Coop oder Migros können so lange offen haben, wie sie möchten. Die haben das Geld dazu. Wenn ich aber einen kleinen Laden habe, kann ich das nicht. Die kleinen Läden kommen unter Zwang und sind dann die Verlierer. Wir wissen alle, dass mit dem ArG der Schutz der Arbeitnehmenden nicht genügend ist.

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16.9.2024Wortmeldung

Frei-Rorschacherberg: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Bei so viel Schwarzmalerei braucht es noch ein bisschen Pragmatismus. Die Kernfrage ist ganz einfach: Braucht es den Onkel Staat, der dir sagt, wann du deinen den Laden schliessen musst? Wir fordern den Rückzug des Staates und mehr Betriebswirtschaft. Die Sprechenden der Mitte haben ausgeführt, dass Mehrumsatz nicht garantiert ist und Mehrkunden ausbleiben. Ja, dann ist es so. Dann haben wir betriebswirtschaftliche Überlegungen. Die Unternehmerinnen und Unternehmer entscheiden dann, ob sie offen haben oder nicht. Wissen Sie, wie man dem sagt? Das ist der freie Markt.

Wenn man sagt, der Mittelweg sei ein idealer, guter Weg, dann sage ich Ihnen: Nein, das ist eine wischiwaschi Gangart. Wir wollen mehr Freiheit und Fortschritt. Geschätzte Damen und Herren der linken Ratsseite: Wenn ich diese Bilder sehe und höre: eine Stunde länger arbeiten, die Familien werden benachteiligt usw. Wir haben immer noch ein Arbeitsrecht. Dieses gilt weiterhin. Wir sprechen von dürfen und nicht von müssen. Verwechseln Sie das nicht. Müssen und dürfen ist nicht das Gleiche. Man darf den Laden länger offen haben. Wenn ich betriebswirtschaftlich finde, es geht nicht, schliesse ich. Wenn ich merke, ich habe nicht die gewünschten Umsätze, dann schliesse ich auch. Bei all dem bleibt das Arbeitsrecht weiterhin bestehen und unsere Arbeitnehmenden sind geschützt.

Schauen Sie einmal in die anderen Kantone. In Zürich, wo es eine Variante gibt, wie wir sie auf unserem Antrag vorschlagen, oder in Graubünden, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden und Glarus gibt es gar kein Gesetz. Im Thurgau gibt es eine vereinfachte Variante, wie sie der Antrag der vorberatenden Kommission fordert. All diesen Familien geht es nicht schlechter. Der Schutz der Arbeitnehmenden ist da. Wir leben in einem rückständigen, überregulierten Kanton. Das kann es nicht sein. Wenn wir nach Zürich schauen: Montag bis Samstag keine Bestimmungen und am Sonntag geschlossen. Im Thurgau gibt es Öffnungszeiten, wie sie jetzt vorliegen. Und die haben, wenn wir die Ressourcenstärke anschauen, sogar Fortschritte gemacht.

Und noch etwas Letztes: Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Kunde im Detailhandel, wie Sie auch. Ich arbeite in Buchs und wohne in der Region Rorschach. Was mache ich, wenn ich arbeiten muss? Ich gehe in den Thurgau oder fahre auf dem Heimweg irgendwo ins Fürstentum Liechtenstein oder etwas ähnliches. Das kann es nicht sein. Wir möchten keinen Mitte-wischiwaschi-Weg. Wir möchten einen fortschrittlichen liberalen Weg.

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Schöbi-Altstätten: Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Vizepräsident des Kantonalen Gewerbeverbands St.Gallen (KGV). Der KGV vertritt u.a. in seiner Gruppe «Handel» rund 850 Detailhändler im Kanton.

Eine Verbandsumfrage bei den Detaillisten zeigte ein klares Ergebnis: Für eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten sprachen sich nur 10 Prozent aus. Dies aus gutem Grund: Es ist hinlänglich bekannt, dass längere Öffnungszeiten nicht bedeuten, dass mehr Kunden in den Laden kämen. Vielmehr muss das Personal länger präsent sein. Längere Öffnungszeiten bedeuten damit mehr Kosten. Der Umsatz verteilt sich einfach, er dünnt sich während der Öffnungszeit aus. Die Arbeitszeiten haben zudem auch einen Einfluss auf die Familien. Hier kommen die Öffnungszeiten mit den Familienpflichten in Konflikt. Viele Unternehmen unterhalten einen Webshop. Sie sind auf längere Öffnungszeiten nicht angewiesen. Schliesslich geraten die gewerblichen Detailhändler unter stärkeren Druck der grossen Ketten, auch geöffnet zu haben. Sind sie in Einkaufzentren eingemietet, kann ihnen das auch auferlegt werden. Nötigenfalls kann sich die Bevölkerung bereits jetzt abends und an Wochenenden in Tourismusorten oder bei Tankstellen mit dem Allernötigsten versorgen.

Schliesslich ist es eine gesellschaftliche Frage, ob immer alles jederzeit verfügbar sein muss. Die Rund-um-die-Uhr-Gesellschaft lässt grüssen. Wollen wir das wirklich? Das jetzige Gesetz ist ein eingemitteter Kompromiss. Entwicklungen der Menschheit haben sich im Lauf der Geschichte immer wieder von Extremen zur Mitte eingependelt. Das sieht man auch bei Vorlagen im Kantonsrat. Weder Links noch Rechts setzen sich immer durch. In der Mitte wirst du am sichersten gehen. Der Mittelweg ist der beste. Das hat schon der Römer Ovid gewusst und uns diese Weisheit vor 2'000 Jahren in seinen Metamorphosen hinterlassen. Ich finde, falsch lag er damals nicht. Wir werden auch heute erkennen, dass Ruhepausen und Ruhezeiten wertvoll sind. Und die darf uns das RLG ruhig vorschreiben. Eine Änderung ist aus Sicht des Detailhandels, der Familien und der Bevölkerung nicht nötig.

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16.9.2024Wortmeldung

Pool-Uznach: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Gerne nehme ich Sie in Gedanken mit in den Dschungel des RLG. Vom Artikel zur allgemeinen Ladenöffnungszeit, über Artikel zur erweiterten Ladenöffnungszeit bis zum Artikel zu Tourismusgebieten oder zum Artikel zu Ausnahmen, die wiederum in der Kompetenz der einzelnen Gemeinde liegen. Es ist ein Dschungel von Gesetzen, die uns einengen. Die Befreiung aus diesem Dschungel kommt erst, wenn wir an die Kantonsgrenze stossen. Dies ist bei unserem Ringkanton oft ein kurzer Weg. Wir brauchen keinen Staat, der uns sagt, wann ich meine berufliche Tätigkeit als Ladenbesitzer anbieten oder nicht anbieten soll. Solche Vorschriften gibt es in keiner anderen Berufsbranche, weder in der Landwirtschaft, im Gesundheitswesen, im öV, im Tourismus, im Dienstleistungssektor (z.B. Versicherungsbroker), in der Forschung noch in der Industrie mit oft 24-Stunden-Produktionszeiten. Auch hier gilt überall zum Schutz des Arbeitnehmers das ArG.

Ich frage Sie: Wer in diesem Saal würde einem Arzt vorgeben, wann er die Abendsprechstunde beenden müsse? Wer von Ihnen hat nicht schon Weiterbildungsangebote am Abend genutzt? Wer von Ihnen würde einem Physiotherapeutenteam sagen, wann es am Abend den letzten Termin vergeben darf? Wollen wir Lehrpersonen vorschreiben, dass Elternabende, Elterngespräche, Lektionsvor- und -nachbereitungen nur noch am Vormittag oder am Nachmittag stattfinden dürfen? Oder würden Sie einem Bauern sagen, wann er seine Kühe melken muss und bis wie viel Uhr er seine Heuernte in die Scheune bringen darf?

Das fast 25-jährige RLG entspricht nicht mehr den Vorstellungen der Konsumentinnen und Konsumenten. Es entsteht somit ein ungleicher Wettbewerb gegenüber dem Onlineeinkauf und den attraktiveren Einkaufsmöglichkeiten in unseren Nachbarkantonen. Weiter ist der Trend zu neuen Arbeitsmodellen zunehmend. Hier müssen wir uns öffnen. Eine liberale Ladenschlusszeit ist ein Teil davon. Sie ist auch ein Beitrag zur Standortattraktivität des Kantons. Flexible Arbeitszeiten, 4-Tage-Wochen, Jahresarbeitszeit, individuelles Arbeitspensum usw. sind zeitgemäss. Sie gelten gemäss Medien als Erfolgsfaktoren und können durchaus eine Chance für junge und auch ältere Leute, aber auch für Familien, sein.

Ein Blick zurück in meinen Beruf als Tierärztin und die damit verbundenen Arbeitszeiten am Abend und an Wochenenden: Diese waren nie ein Thema in der Familie. Wir haben es genossen, dass wir dadurch z.B. im Winter einen weiteren Nachmittag im Schnee und Schnitten verbringen konnten oder jeweils am ruhigen Donnerstagnachmittag die Spielmesse in St.Gallen besuchen konnten. Das RLG bleibt unbestritten bestehen. Aber lassen wir uns nicht durch überholte und unnötige Gesetze einengen und nutzen wir die Gelegenheit für flexible Arbeitsmodelle, auch im Ladenschlussbereich.

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16.9.2024Wortmeldung

Monstein-St.Gallen (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Das RLG ist bereits heute mit einer Kann-Formulierung verfasst. D.h., niemand wird gezwungen, sein Geschäft länger offenzuhalten oder überhaupt erst zu öffnen. Wir stehen für eine liberale Wirtschaftsordnung ein. So sind wir überzeugt, dass Protektionismus im Sinn von stark regulierten und eng definierten Öffnungszeiten weder den Unternehmern noch den Mitarbeitenden helfen wird. Ganz im Gegenteil. Denn sie alle sind mit einem veränderten Konsumverhalten unserer Gesellschaft konfrontiert. In Zeiten von diversen Lebens- und Familienmodellen, flexiblen Arbeitszeiten, Homeoffice und Teilzeitarbeit liegt es auf der Hand, dass sich die Konsumentinnen und Konsumenten ihre Einkaufszeiten nicht vorschreiben lassen. Wer das nicht wahrhaben will, der soll einmal um 21 Uhr oder an einem Sonntag den Hochbetrieb in einer Bahnhofsfiliale oder einem Tankstellenshop beobachten. Auch der Onlinehandel ist Teil dieses veränderten Konsumverhaltens. So ist es doch nur fair und logisch, dass wir die Möglichkeiten für die restlichen Ladenbesitzenden an diese neue Realität anpassen. Ganz im Sinn von möglichst gleich langen Spiessen für alle, auch mit unseren Nachbarn. Weiter liegt es auf der Hand, dass nicht alle Unternehmen und nicht alle Geschäfte die gleichen Bedürfnisse und die gleiche Kundschaft bedienen. Flexible Öffnungszeiten können daher sehr wohl sinnvoll sein. Wir sind der Meinung, die Unternehmerinnen und Unternehmer wissen selbst am besten, wann sich was verkaufen lässt. Entsprechend soll ihnen diese Entscheidungsfreiheit auch gewährt werden. Auch das ist Wirtschaftsfreiheit, die in diesem Land hochgehalten wird und auf der unser Wohlstand mit beruht.

Erlauben Sie mir noch ein Wort zum Personal: Wir möchten keine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für das Verkaufspersonal, das bekannterweise oft zu niedrigen Löhnen arbeiten. Auf keinen Fall wollen wir eine Verschlechterung bewirken. Aber auch hier ist das Bild nicht ganz so schwarzweiss, wie es von teils Seiten und Vorrednerinnen gezeichnet wird. Wirklich geholfen wäre dem Verkaufspersonal mit einem Gesamtarbeitsvertrag. Das ist aber eine andere Diskussion und keine für den Kantonsrat. Darüber hinaus ist es auch beim Verkaufspersonal so, dass verschiedene Bedürfnisse bestehen. Als langjähriger Student weiss ich, dass es viele Personen gibt, die gerne zu Randzeiten oder am Wochenende bezahlter Arbeit nachgehen. Bei den heutigen Arbeitsmarktbedingungen mit tiefer Arbeitslosigkeit und Fachkräftemangel können Arbeitgeberinnen kein Zeit- und Lohndiktat durchdrücken. Der Markt funktioniert grundsätzlich und die Bestimmungen des eidgenössischen Arbeits- und Umweltrechts bleiben offensichtlich ebenfalls bestehen.

Und zuletzt, das scheint mir der wichtigste Punkt, sitzen wir alle im gleichen Boot. Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Geschäftsführer, Verkaufspersonal, wir als Konsumentinnen, Städte und Gemeinden sitzen alle im selben Boot. Schreitet das «Lädelisterben» weiter voran, verlieren wir alle. Wir verlieren Geschäfte, Arbeitsplätze, Einkaufsmöglichkeiten, Bewährtes und Bekanntes. Längere Öffnungszeiten werden das Problem nicht allein lösen. Da machen wir uns keine Illusionen. Aber wenn wir zusätzliche Möglichkeiten schaffen, innovative Verkaufskonzepte zulassen und so die Attraktivität des stationären Handels fördern können, dann sollten wir dies tun. Die Mehrheit wird den Anträgen der vorberatenden Kommission und der FDP-Fraktion zustimmen.

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16.9.2024Wortmeldung

Krempl-Gnädinger-Goldach (im Namen einer Mehrheit der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Die Vorlage gibt der zweiten Variante der Vernehmlassung den Vorzug. Die vollständige Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten, die nicht mehrheitsfähig bzw. vom Volk zu wenig akzeptiert ist, wird nicht weiterverfolgt. Die Mehrheit der Mitte-EVP-Fraktion erachtet es nicht als nötig, die bestehenden Ladenöffnungszeiten neu zu regeln. Sollte der Kantonsrat eine Änderung beschliessen, würden wir als Kompromiss den Antrag der Regierung unterstützen.

Die Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten in den Abend bringt den Angestellten grosse Nachteile. Es schränkt das soziale Leben ein und erschwert die Betreuung von Kindern, da öffentliche Krippen schon vor Ladenschluss schliessen. Damit würden Menschen weiter benachteiligt, die ohnehin in einem Niedriglohnsegment arbeiten. In der vorausgehenden Motion 42.20.25 wurde die Schaffung von Arbeitsplätzen zu Randzeiten als positiver Effekt hervorgehoben. Genau diese Randzeiten sind jedoch Grund für viele Betroffene, den Arbeitsplatz oder gar den Beruf zu wechseln. Für die, die dies wünschen, gibt es auch ohne erweiterte Ladenöffnungszeiten ausreichend offene Stellen mit der Möglichkeit zu Randzeiten zu arbeiten – im Verkauf, im Gastgewerbe, im Gesundheitswesen, in der Reinigung oder im öffentlichen Verkehr.

Längere Öffnungszeiten erfordern mehr Personal. Ein Mehrumsatz ist aber nicht garantiert. Der Umsatz wird voraussichtlich nicht im Verhältnis zu den Öffnungszeiten steigen, was besonders für kleinere Detaillisten zum Problem werden kann. Durch den Onlinehandel ist es möglich, Einkäufe auch zu Nichtbürozeiten zu bestellen und bequem nach Hause liefern zu lassen. Dank diesem Service wurde die Notwendigkeit, Läden auch an Abendstunden offenzuhalten, in den letzten Jahren weniger genutzt.

Wir sehen die Gefahr, dass durch längere Öffnungszeiten in den Einkaufszentren, die von allen Mietern teilweise auch gegen deren Willen übernommen werden müssen, die Innenstädte weiter veröden. Die meisten Anträge der vorberatenden Kommission gehen für uns zu weit. Für den Vorteil, von Montag bis Samstag beinahe jederzeit einkaufen zu können und so persönliche Bedürfnisse zu erfüllen, werden zu viele Nachteile in Kauf genommen.

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16.9.2024Wortmeldung

Akeret-St.Gallen (im Namen einer Mehrheit der SP-GRÜNE-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Vizepräsidentin des Gewerkschaftsverbunds des Kantons St.Gallen.

Im Detailhandel sind die Löhne tief und die Arbeitsbedingungen schlecht. Zwölfstündige Arbeitstage mit überlangen Mittagspausen sind keine Seltenheit. Längere Öffnungszeiten verschärfen dies zusätzlich und setzen so die Gesundheit der Angestellten aufs Spiel. Deshalb wird eine Verlängerung der Arbeitszeit von über 90 Prozent der Direktbetroffenen klar abgelehnt. Nicht einmal der Gewerbeverband möchte diese Liberalisierung. Deshalb verstehe ich nicht, dass Schorer-St.Gallen möchte, dass die Bevölkerung entscheiden kann. Die Bevölkerung hat sich entschieden. Das ist dermassen offensichtlich.

Maximale Flexibilität, sehr kurzfristig ändernde Arbeitspläne und unregelmässige Arbeitszeiten verhindern Freizeitaktivitäten und behindern das familiäre und gesellschaftliche Leben. Die Angestellten haben ein Recht auf ein Leben nach der Arbeit. Im Detailhandel arbeiten überproportional viele Frauen. Sie sind aufgrund der Dreifachbelastung von Familien-, Care- und Erwerbsarbeit bezüglich gesundheitlicher Langzeitschäden besonders gefährdet. Zudem erschweren die zerstückelten Arbeitszeiten die Sicherstellung der Kinderbetreuung massiv. Denn welche Kita hat bis nach 20.00 Uhr geöffnet?

Sind die Läden eine Stunde länger geöffnet, bedeutet das eine Stunde weniger für Familie, private Treffen, Hobbies und ehrenamtliches Engagement. Die Verlängerung der Arbeitszeiten in den Abend ist gerade für das Vereinsleben am Feierabend fatal. Kino-, Konzert- und Theaterbesuche oder Kurse sind fast unmöglich. Wertvolle zwischenmenschliche Kontakte fehlen. Ebenso verkürzt sich das gemeinsame Wochenende, wenn am Samstag bis 18.00 Uhr oder gar noch länger gearbeitet werden muss. Von längeren Öffnungszeiten sind aber nicht nur die Verkäuferinnen und Verkäufer, sondern auch weitere Arbeitnehmende betroffen, z.B. in den Bereichen Reinigung, Hauswartung und Logistik.

Was es im Verkauf braucht, ist ein starker Gesamtarbeitsvertrag (GAV) und keine verlängerten Ladenöffnungszeiten. Denn dort könnten die Arbeitsbedingungen geregelt werden. Dies würde den Schutz der Mitarbeitenden verbessern und faire Arbeitsbedingungen gewährleisten. Solange sich aber die Arbeitgebendenseite dagegen wehrt, ist es absolut inakzeptabel, eine Liberalisierung der Öffnungszeiten auf dem Buckel der Arbeitnehmenden zu diskutieren.

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16.9.2024Wortmeldung

Schorer-St.Gallen (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir müssen feststellen, dass die vorliegende Botschaft dem Auftrag der Motion 42.20.25 in keiner Weise gerecht wird. Die auf Antrag der Regierung gutgeheissene Motion der FDP-Fraktion und SVP-Fraktion hat die Regierung beauftragt, einen Nachtrag zum RLG vorzulegen, der eine dauerhafte Liberalisierung der Ladenschlusszeiten oder den vollständigen Verzicht auf die Regulierung von Ladenschlusszeiten beinhaltet. Die Regierung hat diese Stossrichtung damals in ihrem Antrag auf Gutheissung voll und ganz unterstützt. Was uns heute vorliegt, entspricht einer totalen Kehrtwende, einem Rückzieher, der den ursprünglichen Absichten diametral entgegensteht.

Zu Recht begründete die Regierung ihren Antrag auf Gutheissung der Motion analog den Argumenten der Motionärinnen damit, dass die aktuelle Regelung im Kanton St.Gallen im Vergleich zur übrigen Schweiz extrem restriktiv sei, insbesondere im Vergleich zu angrenzenden Kantonen. Eine Liberalisierung der Ladenschliesszeiten wurde als Antwort auf das veränderte Konsumentenverhalten gesehen, die den stationären Handel stärkt und den Ladenbetreiberinnen und -betreibern mehr unternehmerische Freiheit gewährt. Ebenfalls wurde damals erläutert, dass der Schutz der Arbeitnehmenden durch das eidgenössische Arbeitsgesetz (SR 822.11; abgekürzt ArG) ausreichend gewährleistet sei und die Flexibilisierung sogar neue Arbeitsplätze für Teilzeiterinnen und Teilzeiter schaffe.

Doch nun liegt uns ein Entwurf vor, der diese Absichten und Versprechen nicht einmal im Ansatz einlöst. Anstatt einer echten Liberalisierung sehen wir nur kosmetische Anpassungen: eine minimale Verlängerung der Öffnungszeiten um eine Stunde täglich und im Gegenzug die Abschaffung des Abendverkaufs und neue restriktive Regelungen für Hofläden. Das ist doch keine Liberalisierung, das ist schlicht Stillstand. Diese Vorlage ist aus unserer Sicht kurzsichtig, mutlos und enttäuschend. Der Motionsauftrag ist nicht erfüllt.

Die Vorlage blendet die Bedürfnisse der wichtigsten Anspruchsgruppe, also der Bevölkerung, einerseits als Kundinnen und Kunden oder aber auch als Arbeitnehmende aus. Dies in einer Zeit, wo Flexibilität und Wahlfreiheit Grundbedürfnisse sind. Ebenso verkennt sie den Wunsch kreativer Unternehmerinnen und Unternehmer nach mehr Gestaltungsfreiheit und wirtschaftlichem Freiraum. Es ist unverständlich, warum die Regierung die eigene Argumentation zur Gutheissung der Motion nun vollständig ignoriert.

Eine echte Liberalisierung bzw. Flexibilisierung, wie in unserem Antrag oder im Antrag der vorberatenden Kommission, würde viele Chancen bieten. Erstens kann der staatliche Eingriff auf das wirklich notwendige Mass gesenkt werden. Es geht bei diesem Gesetz ja nicht um die Ladenöffnung, wie der Titel meinen lässt. Es geht um den verordneten Ladenschluss. Gemäss unseren Grundprinzipien sollte der Staat die persönliche Freiheit nur einschränken, soweit dies aufgrund eines überwiegenden öffentlichen Interesses oder zum Schutz von Individuen notwendig ist. Diese Voraussetzungen sind hier nicht gegeben. Vielmehr wird durch die restriktiven Ladenschlussvorschriften nur verhindert, dass auf sich verändernde Bedürfnisse von Kundinnen und Kunden flexibel reagiert werden kann. Das enge Korsett soll deshalb unbedingt beseitigt werden. Wir wollen Innovation und Kundenorientierung ermöglichen. Die Ladenbetreiberinnen und -betreiber sollen selbst entscheiden, wann sie öffnen oder schliessen wollen, ohne unnötige staatliche Bevormundung.

Zweitens entstehen durch eine Flexibilisierung der Schliessungszeiten Möglichkeiten für neue Geschäftsmodelle, die neue Arbeitsplätze schaffen und Arbeitnehmenden besonders zu Randzeiten Chancen bieten. Das stärkt den Wettbewerb und die Innovationskraft des stationären Handels. Der Schutz der Arbeitnehmenden, der uns auch wichtig ist, bleibt durch das ArG gesichert und muss zwingend durchgesetzt werden. Falls nötig, kann die Branche auch selber zusätzliche Regelungen schaffen. Die Regierung hat in der Motionsantwort für diesen Fall vorsorglich ihre vermittelnde Unterstützung angeboten.

Drittens kann das geltende Regelwerk, das einen Dschungel von Vorgaben, Ausnahmen und Sonderregelungen beinhaltet, vereinfacht werden. Aber statt einer Vereinfachung bieten die Vorlage und die Anträge der Regierung weiterhin ein genau so enges und komplexes Regelwerk. Es ändert sich nichts an der Situation und lässt den Kanton St.Gallen weiterhin als Schlusslicht bezüglich Ladenschlusszeiten dastehen. Dies in einer Zeit, wo Flexibilität und Modernisierung dringend nötig sind, um im wachsenden Wettbewerb bestehen zu können.

Diese Vorlage bleibt weit hinter unseren Erwartungen zurück, lässt alle Chancen ungenutzt und kann so nicht akzeptiert werden. Wir fordern die Erfüllung der Motion und damit eine echte Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten. Deshalb stellen wir nochmals den Antrag auf eine vollständige Flexibilisierung. Als absolutes Minimum betrachten wir den Vorschlag der vorberatenden Kommission in ihrem Antrag. Nur diese beiden Lösungen bieten weniger staatliche Bevormundung und genügend unternehmerische Freiheit in einem klaren gesetzlichen Rahmen, der auch Personen und das Personal schützt.

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Zschokke-Rapperswil-Jona beantragt im Namen von Zschokke-Rapperswil-Jona / Akeret-St.Gallen auf die Vorlage nicht einzutreten.

Ich spreche im Namen einer Mehrheit der SP-GRÜNE-GLP-Fraktion, die nicht auf das Geschäft eintreten wird. Das RLG gibt immer wieder Anlass zu Diskussionen. Gerade in den Städten ist durch die Kompromisse der verschiedenen Revisionsvorlagen ein eigentlicher Flickenteppich an Öffnungszeiten entstanden. So ist es nachvollziehbar, dass erneut Anpassungen gefordert werden, auch mit Blick in die Nachbarkantone und ins angrenzende Ausland. Nur wird mit dem Antrag der vorberatenden Kommission ohne Rücksicht auf die betroffenen Anspruchsgruppen der Bogen massiv überspannt. Über die negativen Auswirkungen für das Verkaufspersonal wird sich Akeret-St.Gallen noch detailliert äussern.

Der volkswirtschaftliche Nutzen der erweiterten Öffnungszeiten ist zu bezweifeln, denn die Leute haben für den Konsum nicht mehr Geld zur Verfügung. Auch die ablehnende Haltung des Kantonalen Gewerbeverbands St.Gallen (KGV) und der Gruppe Handel des KGV zeigt, dass die Liberalisierung keinen Mehrwert bringt. Es ist davon auszugehen, dass v.a. grosse Ladenketten von der Liberalisierung profitieren und die kleineren Geschäfte noch mehr unter Druck geraten. Der Standortvorteil in unseren Dorfkernen und Innenstädten würde ausgehebelt und dem «Lädelisterben» Vorschub geleistet. Das wollen wir nicht. Wir möchten jedoch Hand bieten, um kleinere Geschäfte oder Spezialläden in ihrer unternehmerischen Freiheit zu stärken. Deshalb werden wir die Art. 7 und 12 gemäss Antrag der vorberatenden Kommission unterstützen.

Ergänzend soll aber auch erwähnt werden, dass das ständig zunehmende Konsumangebot für viele Menschen auch zum Problem werden kann. Konsum als Sucht oder Sublimation für Glücksgefühle verbreitet sich in Teilen der Bevölkerung immer mehr. Das Risiko von Verschuldung und Fehlkäufen steigt. Fehlkäufe, die kurz nach dem Erwerb im Müll landen, sind nicht nachhaltig. Wir täten gut daran, wirksame Instrumente zu schaffen, um diesem Risiko entgegenzuwirken. Dies gilt insbesondere auch für den Onlinehandel. So ist es illusorisch, mit veränderten Ladenöffnungszeiten dem stetig wachsenden Onlinehandel oder dem Einkaufstourismus entgegenzuwirken. Es sind v.a. die günstigen Preise und die grossen Vergleichsmöglichkeiten, welche die Leute locken.

Mit der Ausweitung der Ladenöffnungszeiten, wie es die vorberatende Kommission vorschlägt, verschärft sich im Detailhandel der Fachkräftemangel massiv, da weitere Arbeitsplätze geschaffen würden. Mit Erstaunen stelle ich fest, dass gerade jene politischen Kräfte, die mit der Liberalisierung der Öffnungszeiten neue Arbeitsplätze schaffen wollen, gleichzeitig die Zuwanderung beklagen. Das ist keine konsistente Politik. Eine generelle Ausweitung der Ladenöffnungszeiten wurde von der Bevölkerung schon mehrfach abgelehnt und entspricht also keinem Bedürfnis. Die jetzigen Ausnahmeregelungen sind für die Versorgung ausreichend.

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Louis Ivan-Nesslau (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Teilhaber und Verwaltungsratspräsident der Toggenburgshop AG, die an vier Standorten autonome Selbstbedienungsläden mit regionalen Produkten betreibt. Zudem bin ich Gesellschafter der siebenberge gmbh, die u.a. selbst entwickelte Kassen- und Zutrittslösungen für autonome Selbstbedienungsläden vertreibt.

Wir möchten eine gewisse Enttäuschung zum Ausdruck bringen. Die vom Kantonsrat überwiesene Motion (42.20.25) hat eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten gefordert. Eine Liberalisierung wurde jedoch nicht geliefert. Der Vorschlag der Regierung sah sogar vereinzelte Einschränkungen vor. Deshalb sind wir der vorberatenden Kommission für die Anpassungen dankbar.

Nachdem wir die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis genommen haben, haben wir ein gewisses Verständnis für die eher mutlose Vorlage der Regierung. Gewerkschaften und Gewerbeverband sind sich erschreckend einig: Die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten sei nicht notwendig. Eine Veränderung ist aber notwendig. Wer das nicht glaubt, dem empfehle ich, z.B. an einem Samstagabend den Parkplatz vor dem Einkaufszentrum in Rickenbach im Kanton Thurgau zu betrachten. Der Parkplatz wird voll sein, mehrheitlich mit Fahrzeugen aus dem Kanton St.Gallen. Wir benachteiligen unsere Gewerbetreibende und Steuerzahler des Kantons. Wir hemmen Entwicklung, Fortschritt und Innovation. Dafür fördern wir Doppelregulierungen. Die Gleichbehandlung der Gewerbegenossen ist auch ein Teil der Wirtschaftsfreiheit. Hier haben wir starke Ungleichbehandlungen, natürlich an den Kantonsgrenzen, aber auch an Raststätten und Bahnhöfen.

Aber auch wir kennen die Geschichte von solchen Vorlagen im Kanton. Wenn wir die Vernehmlassungsantworten anschauen, wird klar, dass es eine vollständige Liberalisierung in diesen Tagen durchaus schwer haben wird. Trotzdem agiert die Regierung sehr mutlos. Persönlich würde ich lieber mit einer richtigen Vorlage scheitern, als mit einer falschen reüssieren. Stossend finde ich, dass z.B. der Abendverkauf eine Einschränkung erlebt hat. Bestellt wurde eine Flexibilisierung, geliefert wurde in diesem Punkt eine Einschränkung.

Die Haltung der SVP-Fraktion ist eine Mischung aus politischer Überzeugung und Pragmatismus. Die politische Überzeugung sagt klar, dass es eine freiheitliche Lösung braucht. Eine solche wäre besser. Zu sagen, wann ein Laden geschlossen sein muss, ist ein massiver Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit. Die ganze Sozialpolitik, die wir heute noch hören werden, ist ordnungspolitisch völliger Unsinn. Das gehört in ein anderes Gesetz auf Bundesebene. Dort ist es längst geregelt. Der Pragmatismus beschränkt heute einige von uns darauf, das politisch Realisierbare zu fordern. Daraus folgt unser Abstimmungsverhalten: Eine deutliche Mehrheit ist für Eintreten und für eine Vollliberalisierung, wie sie die FDP-Fraktion fordert. Der Hofladenartikel, der von der vorberatenden Kommission beantragt wird, wird einstimmig unterstützt.

Viele von uns haben heute am Eingang Papiertüten erhalten. Auf diesen steht: Die Verkäuferin in meinem Quartierladen hat den Feierabend verdient. Ich habe nachgefragt und wollte von den anwesenden Personen wissen, welche Öffnungszeiten denn die gemeinten Quartierläden aktuell haben. Leider konnte mir niemand Auskunft erteilen. Denn niemand von den anwesenden Personen arbeitet anscheinend selbst im Detailhandel. Meine Erfahrung bezüglich Quartierläden ist folgende: Die meisten Geschäfte nutzen schon heute nicht die vollen Ladenöffnungszeiten. Es gibt für diese keinen Grund, diese Vereinfachung abzulehnen oder diese anderen Gewerbetreibenden zu verwehren. Es können einige davon profitieren. Diese Gelegenheit sollten wir nutzen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
16.9.2024Wortmeldung

Dürr-Gams, Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
16.9.2024Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission beantragt, auf die Vorlage in erster Lesung einzutreten.

Die vollständige vorberatende Kommission traf sich am 22. August 2024 im Kantonsratssaal zur Beratung des Geschäfts 22.24.05 «III. Nachtrag zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung». Seitens des zuständigen Volkswirtschaftsdepartementes waren anwesend: Regierungsrat Tinner, Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes, und Stefan Wehrle, Leiter Rechtsdienst. Seitens Parlamentsdienste waren anwesend: Simona Risi, Geschäftsführerin, und Sandra Brühwiler-Stevanovic, Geschäftsführerin-Stellvertreterin. Es gab eine Änderung in der vorberatenden Kommission: Egli Dominik-Wil anstelle von Vogel-Bütschwil-Ganterschwil.

Das Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung (sGS 552.1; abgekürzt RLG) aus dem Jahr 2004 sieht vor, dass die Läden von Montag bis Freitag von 06.00 bis 19.00 Uhr geöffnet sein dürfen und am Samstag sowie am Vortag von Karfreitag, Weihnachtstag und Neujahr von 06.00 bis 17.00 Uhr. Die politischen Gemeinden können aber durch Reglement die Ladenöffnung einmal je Woche bis 21.00 Uhr zum sogenannten Abendverkauf zulassen. Am 17. Februar 2021 hiess der Kantonsrat die Motion 42.20.25 «Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten» gut. Er lud die Regierung ein, einen III. Nachtrag vorzulegen, der die Ladenöffnungszeiten dauerhaft liberalisiert oder auf eine Regulierung der Ladenöffnungszeiten verzichtet. Diesen Auftrag nahm die Regierung wahr und legte uns den vorliegenden Entwurf und die Botschaft vor.

Der vorliegende Entwurf beschränkt sich auf eine moderate Ausdehnung der heute geltenden Öffnungszeiten. Er sieht vor, dass die Läden des Detailhandels am Abend je eine Stunde länger geöffnet sein dürfen, d.h. bis höchstens 20.00 Uhr und am Samstag bzw. an Vortagen von Karfreitag, Weihnachtstag und Neujahr bis 18.00 Uhr. Im Gegenzug braucht es quasi den wöchentlichen Abendverkauf nicht mehr und die politischen Gemeinden können keinen solchen mehr bewilligen. Am Grundsatz, wonach die allermeisten Läden des Detailhandels an öffentlichen Ruhetagen geschlossen sind, hält die Regierung fest.

Die vorberatende Kommission diskutierte nach einer kurzen Einführung des Vorstehers des Volkswirtschaftsdepartementes intensiv über die Details. Sie sehen das auch anhand der Anträge der vorberatenden Kommission und der Regierung. Der Mehrheit ging der Kompromiss der Regierung um eine Stunde Verlängerung zu wenig weit. Deshalb fordert die vorberatende Kommission, dass die Läden neu von 05.00 Uhr morgens bis 22.00 Uhr nachts öffnen dürfen – dürfen, aber nicht müssen. Als Hauptgründe nannten die Befürworter: ähnliche Zeiten mit den Nachbarkantonen, Eindämmung des Einkaufstourismus, weniger Abwanderung ins Onlinegeschäft, Schaffung von Arbeitsplätzen zu Randzeiten, Öffnungszeiten gesellschaftlichen Bedürfnissen anpassen und ein grösserer Spielraum für die Unternehmen. Die wesentlichen Kontraargumente waren: es geht zu Lasten des Personals, es wird schwieriger Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu planen, der kantonale Gewerbeverband sei dagegen und Profiteure seien nur die grossen Ladenketten.

Weitere Diskussionspunkte in der vorberatenden Kommission waren Verkaufsläden ohne Personal, z.B. Hofläden. Die vorberatende Kommission beantragt, diese neu ins Gesetz aufzunehmen und von den Ladenöffnungszeiten auszunehmen. Der dritte Hauptpunkt der vorberatenden Kommission war die Streichung eines Teils des Art. 12 Abs. 1 Bst. c, womit den Gemeinden neu die Freiheit gegeben wird, wie viele spezielle Verkaufsanlässe an Werktagen einem Geschäft bewilligt werden können. Bis jetzt waren es höchstens zwei je Laden und Jahr.

Die vorberatende Kommission beschloss in der Gesamtabstimmung mit 8:6 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Kantonsrat Eintreten auf die bereinigte Vorlage zu beantragen.

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