Geschäft: IX. Nachtrag zum Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 22.24.04 |
Titel | IX. Nachtrag zum Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Verkehr, Bau, Energie, Gewässer |
Federführung | Sicherheits- und Justizdepartement |
Eröffnung | 24.4.2024 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 3.12.2024 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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14.5.2024 | Dokumenten Attrappe | Dokumentenattrappe vom 23. April 2024 | |
4.6.2024 | Allgemein | Kommissionsbestellung des Präsidiums vom 3. Juni 2024 | |
15.8.2024 | Antrag | Anträge der vorberatenden Kommission vom 3. Juli 2024 | |
28.8.2024 | Antrag | Antrag der Regierung vom 27. August 2024 | |
16.9.2024 | Antrag | Antrag SVP-Fraktion zu Art. 12bis vom 16. September 2024 | |
16.9.2024 | Antrag | Antrag SVP-Fraktion zu Art. 10 Abs. 1 und 1bis vom 16. September 2024 | |
26.9.2024 | Erlass | Ergebnis der ersten Lesung des Kantonsrates vom 17. September 2024 | |
3.12.2024 | Antrag | Anträge der Redaktionskommission vom 2. Dezember 2024 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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5.7.2024 | Gremium | Beteiligung - 40.24.03 / 22.24.04 voKo Strassenfinanzierung im Kanton St.Gallen / IX. Nachtrag zum Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben | 5.7.2024 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
4.12.2024 | Schlussabstimmung | 99 | Zustimmung | 18 | Ablehnung | 3 | |
17.9.2024 | Streichungsanträge der vorberatenden Kommission zu Art. 20 bis 22 und 25 sowie zum Gliederungstitel vor Art. 20 | 53 | Zustimmung | 58 | Ablehnung | 9 | |
17.9.2024 | Art. 12bis | 48 | Antrag der vorberatenden Kommission | 63 | Antrag der Regierung | 9 | |
17.9.2024 | Art. 12bis | 42 | Antrag SVP-Fraktion | 69 | Antrag der Regierung | 9 | |
17.9.2024 | Antrag SVP-Fraktion zu Art. 10 Abs. 1 und 1bis | 42 | Zustimmung | 70 | Ablehnung | 8 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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17.9.2024 | Wortmeldung | Dürr-Gams, Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
17.9.2024 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt die Streichungsanträge der vorberatenden Kommission zu Art. 20 bis 22 und 25 sowie zum Gliederungstitel vor Art. 20 mit 58:53 Stimmen ab. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
17.9.2024 | Wortmeldung | Gmür-Bütschwil-Ganterschwil, Kommissionspräsident: Wie ich bereits eingangs gesagt habe, wurde in der Kommission ein Antrag gestellt, wonach Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von weniger als 50 kg von der Steuer befreit werden sollen. Diesen Antrag hat die Kommission mit 10:4 Stimmen bei einer Enthaltung gutgeheissen. Dieser Antrag wurde dann mittels Zirkularbeschluss korrigiert. Inhaltlich war es dasselbe, nämlich die Streichung der Besteuerung für E-Bikes und Mofas. Zirkularbeschlüsse kommen bekanntermassen nur einstimmig zustande. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
17.9.2024 | Wortmeldung | Hüppi-Gommiswald (im Namen der SP-GRÜNE-GLP-Fraktion): Den Anträgen der vorberatenden Kommission zu Art. 20 bis 22 und 25 sowie zum Gliederungstitel vor Art. 20 ist zuzustimmen. Zugunsten der E-Bikes haben wir uns grossmehrheitlich oder mehrheitlich entschieden, diese Kröte zu schlucken. Zugunsten der E-Bikes, weil diese in Zukunft einen grösseren Anteil der Fortbewegungsmittel ausmachen werden, um von A nach B zu kommen. Diese Kröte schlucken wir. Es ist wohl aber unschön, dass wir Mofas von der Steuer befreien müssen, da sie auch Emissionen verursachen. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
17.9.2024 | Wortmeldung | Blöchlinger-Eschenbach (im Namen einer Minderheit der SVP-Fraktion): Den Anträgen der vorberatenden Kommission zu Art. 20 bis 22 und 25 sowie zum Gliederungstitel vor Art. 20 ist zuzustimmen. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Mitinhaber der Blöchlinger AG, die ihre mineralischen Bauabfälle und Recycling-Baustoffe auf der Strasse transportiert. Gemäss einer Studie des Bundes von 2014 wechseln viele Pendler bei attraktiven Angeboten von Auto und öV zu E-Bikes. Dazu gehört auch die Besteuerung. Der Kanton St.Gallen hat ein grosses Interesse, die Entlastung der Strassen voranzutreiben. Die Befreiung von Motorfahrrädern bzw. schnellen E-Bikes bis 45 km/h von der Motorfahrzeugsteuer hat zum Ziel, Werbung und Anreiz für diese effizienten Fortbewegungsmittel zu schaffen. Für mittlere Pendlerstrecken können so unsere überlastete Strasseninfrastruktur sowie der öV entlastet werden. Zudem wird die vorhandene Fahrradinfrastruktur, die sowieso vorhanden ist, besser genutzt. Es wird weniger Energie, d.h. Benzin und Strom, verbraucht und – das kommt noch dazu – weniger CO2 ausgestossen für die gleiche Strecke. Auf der anderen Seite ist die Verminderung der Steuereinnahmen von rund 341'000 Franken für den Kanton verkraftbar. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
17.9.2024 | Wortmeldung | Gahlinger-Niederhelfenschwil: Den Anträgen der vorberatenden Kommission zu Art. 20 bis 22 und 25 sowie zum Gliederungstitel vor Art. 20 ist zuzustimmen. Zuerst zur Finanzierung: Fast alle, die ein E-Bike besitzen oder ein E-Bike erwerben werden, haben zugleich auch ein Auto. Es geht nicht darum, dass sie nur ein E-Bike haben. Es geht darum, was sie zuhause in der Garage stehen lassen. Wenn sie das Auto zuhause lassen, dann haben wir mehr freie Strassen, wir haben mehr freie Parkplätze – gerade in einer Stadt wie St.Gallen, die immer mehr Parkplätze streicht. Es ist ein grosser Nutzen für alle anderen, die wirklich auf den Lieferwagen oder auf das Auto angewiesen sind. Zu den ländlichen Gebieten: Gerade im Toggenburg geht es hoch und runter. Mit dem normalen Velo ist es kaum möglich, rasch etwas unten im Tal einzukaufen. Mit dem E-Bike kann man rasch runter und wieder rasch rauf. Dort braucht es keine Radwege. Das Argument mit der Finanzierung der Radwege ist also gescheitert. Wichtig ist: Wir müssen vorausschauen. Es macht Sinn, wenn die Strassen so gut wie möglich frei werden. Es macht auch Sinn, wenn wir mehr freie Parkplätze haben, dann fahren die anderen Autos nicht noch lange herum und suchen Parkplätze. Es macht also durchaus Sinn, diese E-Bikes und auch die Töffli – das sind ja meistens Lehrlinge, die ins Geschäft fahren – von der Steuer zu befreien. Das macht doch wirklich Sinn, v.a. auch im ländlichen Gebiet. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
17.9.2024 | Wortmeldung | Scherrer-Gossau (im Namen der Mehrheit der Mitte-EVP-Fraktion): Den Anträgen der vorberatenden Kommission zu Art. 20 bis 22 und 25 sowie zum Gliederungstitel vor Art. 20 ist zuzustimmen. Ich habe festgestellt, dass ungefähr die Hälfte unserer Fraktion aus «Töffli-Bueben» besteht, wobei ich mich mit meinem Puch Velux X30 definitiv auch zu den «Töffli-Bueben» zähle. Und jetzt noch im Ernst: Eine Mehrheit der Mitte-EVP-Fraktion wird der Streichung der Art. 20 bis 22 und 25 zustimmen. Dies mit dem Ziel, die Förderung des Veloverkehrs im Kanton St.Gallen konsequent zu stärken, auch wenn die Steuerbefreiung der schnellen E-Bikes nur ein ganz kleines Puzzlestück ist. Eine Minderheit unserer Fraktion gewichtet allerdings in diesem Fall den Grundsatz «Wer die Strassen braucht, soll auch für diese bezahlen» höher als die Förderung des Veloverkehrs. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
17.9.2024 | Wortmeldung | Kuratli-St.Gallen (im Namen der Mehrheit der SVP-Fraktion): Die Anträge der vorberatenden Kommission zu Art. 20 bis 22 und 25 sowie zum Gliederungstitel vor Art. 20 sind abzulehnen. Im Namen der Mehrheit der SVP-Fraktion des Kantonsrates nehme ich heute die Gelegenheit wahr, eine wichtige Position in Bezug auf die aktuelle Diskussion zur Abschaffung der Strassensteuer für E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h sowie für kleine Motorfahrräder darzulegen. Die vorgeschlagene Streichung dieser Steuer halten wir für falsch, ungerecht und letztlich kontraproduktiv für die nachhaltige Finanzierung unserer Verkehrswege. Wirtschaftliche und infrastrukturelle Bedeutung der Strassensteuer: Die Strassensteuer ist ein zentrales Instrument zur Finanzierung des Unterhalts, der Sanierung sowie des Ausbaus unserer Strasseninfrastruktur. Das Prinzip, dass Nutzerinnen und Nutzer einen Beitrag für die Instandhaltung der von ihnen genutzten Verkehrswege leisten, hat sich bewährt. Dieses Prinzip der Verursachergerechtigkeit sicherzustellen, ist ein Grundsatz, der auch in Zukunft Gültigkeit haben muss. Die Abschaffung der Strassensteuer für E-Bikes und Motorfahrräder basiert auf einer ideologischen Überlegung und nicht auf einer nüchternen Analyse der Kosten-/Nutzen-Rechnung. Es ist unrealistisch zu glauben, dass die Streichung dieser Abgabe Menschen massenhaft dazu motivieren wird, auf E-Bikes umzusteigen. Die Anschaffung eines E-Bikes hängt von vielen Faktoren ab. Eine gesparte Steuer von Fr. 20.– wird kaum den entscheidenden Anreiz darstellen. Ungeachtet dessen, dass E-Bikes als umweltfreundlich gelten, verursachen sie auch Nutzungskosten auf unseren Strassen und Wegen. In den kommenden Jahren stehen uns beträchtliche Investitionen im Bereich des Ausbaus und der Erhaltung der Fahrradinfrastruktur bevor. Ein Beispiel hierfür ist das millionenschwere Projekt des Velo- und Fussgängertunnels «Velotunnel Kreuzbleiche» in der Stadt St.Gallen. Solche Projekte, die auf die Verbesserung der städtischen Mobilität abzielen, verursachen nicht nur hohe Baukosten, sondern auch erhebliche laufende Unterhaltskosten. Diese Infrastruktur muss, wenn einmal geschaffen, konsequent weitergeführt und ausgebaut werden, was v.a. in dicht bebauten Gebieten zu grossen Herausforderungen führen wird. Auch neue Fahrzeugtypen wie die in Planung befindlichen Lastenvelos, die breiter und schwerer sind, erfordern eine Anpassung und Erweiterung der Infrastruktur. Sollte diese nicht bereitgestellt werden, wird der Druck von Interessengruppen steigen, entsprechende Massnahmen einzufordern. Dies wird unweigerlich zu zusätzlichen Kosten für die Gemeinden und den Kanton führen. Die Abschaffung der Strassensteuer für diese Fahrzeugtypen würde die Finanzierungslast letztlich auf den Kanton, die Gemeinden und die Steuerzahler verlagern. Gemeinden, die ohnehin mit steigenden Kosten für den Strassenunterhalt und den Ausbau der Infrastruktur kämpfen, wären gezwungen, die fehlenden Einnahmen zu kompensieren. Eine solche Umverteilung der Kosten ist weder gerecht noch nachhaltig. Es ist zweifellos richtig, dass E-Bikes zur Verbesserung der Mobilität und zur Reduktion von Umweltbelastung beitragen können, doch das entbindet ihre Nutzerinnen und Nutzer nicht von der Verantwortung, sich an den Verursacherkosten für die Nutzung der Infrastruktur zu beteiligen. Das Prinzip der Verursachergerechtigkeit darf nicht aufgeweicht werden. Die Mehrheit der SVP-Fraktion sieht daher keine Notwendigkeit, die Strassensteuer für Elektrobikes und kleine Motorfahrräder abzuschaffen. Im Gegenteil, es ist unsere Pflicht, im Interesse der langfristigen Finanzierbarkeit unserer Infrastruktur auf eine gerechte und faire Kostenverteilung zu achten. Eine solche Entscheidung ist im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger des Kantons und stellt sicher, dass unsere Verkehrswege auch in Zukunft in einem guten Zustand erhalten bleiben. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
17.9.2024 | Wortmeldung | Art. 20 (Steuerobjekt). Toldo-Sevelen (im Namen der FDP-Fraktion): Die Streichungsanträge der vorberatenden Kommission zu Art. 20 bis 22 und 25 sowie zum Gliederungstitel vor Art. 20 sind abzulehnen. Die FDP-Fraktion empfiehlt, die Motorfahrzeugsteuer für Motorfahrräder beizubehalten, und lehnt die diesbezüglichen Streichungsanträge der vorberatenden Kommission ab. Das Bundesrecht erlaubt keine Trennung von schnellen E-Bikes und Mofas. Als Begründung könnten wir nun anführen, dass aus ökologischer Sicht der Sündenfall «Mofas» die Förderung von schnellen E-Bikes kompensiert. Machen wir aber nicht. Wir könnten ins Feld führen, dass mit der Abschaffung dieser Steuer eine administrative Entlastung des Strassenverkehrsamtes einherginge. Wäre aber eine Falschaussage. Wir behandeln das Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben. Und da erscheint es uns wichtig, dass wir uns als Rat den Steuerzweck in Erinnerung rufen. Art. 7 des Gesetzes über die Strassenverkehrsabgaben (sGS 711.70; abgekürzt SVAG) umschreibt folgende Punkte: Abs. 1 deckt die Aufwendungen des Kantons für Bau und Unterhalt der Strassen sowie für die Kontrolle des Strassenverkehrs. Ein Grossteil der Strassenbauprogramme fliesst in den Langsamverkehr bzw. in Radwege. Wollen wir eine verursachergerechtere Finanzierung, so dürfen wir nicht ausgerechnet diesen Teil von einer Strassenverkehrssteuer befreien. Zudem werden mit einer Zunahme von Tempo-30-Zonen auf nicht verkehrsorientierten Strassen auch die Kontrollen für schnelle E-Bikes zunehmen müssen. Abs. 2 ist aufgehoben, aber in Abs. 3 werden die Verkehrserziehung und die Unfallverhütung als Mittelverwendung erwähnt. Sicherlich ist auch Ihnen die überproportionale Zunahme von Verkehrsunfällen mit schnellen E-Bikes aufgefallen. Und jetzt möchte ein Teil dieses Rats Mittel für die Unfallverhütung oder Prävention genau für diese Zielgruppe streichen bzw. von anderen Verkehrsträgern finanzieren lassen. Mit jährlich Fr. 20.–/Motorfahrrad wird nur ein symbolischer Betrag erhoben. Die Gesamtsumme von 340'000 Franken lässt auch keine grossen Investitionen zu. Eine gänzliche Streichung setzt aber aus unserer Sicht die falschen Signale. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
17.9.2024 | Beschluss | Der Kantonsrat zieht den Antrag der Regierung dem Antrag der vorberatenden Kommission zu Art. 12bis mit 63:48 Stimmen bei 1 Enthaltung vor. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
17.9.2024 | Beschluss | Der Kantonsrat zieht den Antrag der Regierung dem Antrag der SVP-Fraktion zu Art. 12bis mit 69:42 Stimmen vor. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
17.9.2024 | Wortmeldung | Gmür-Bütschwil-Ganterschwil, Kommissionspräsident: In der Kommission wurde ein Antrag auf zeitliche Befristung des Bonus auf ein Jahr gestellt, während der Malus unbefristet hätte gelten sollen. Dieser Antrag wurde mit 10:5 Stimmen abgelehnt. Ein Antrag auf gänzliche Streichung des Bonus-/Malus-Systems wurde nicht gestellt. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
17.9.2024 | Wortmeldung | Regierungspräsidentin Hartmann: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Das Bonus-/Malus-System ist sinnvoll. Mit der Festlegung einer Zeitspanne für einen Bonus wird die Steuerungsmöglichkeit der Regierung für einen ertragsneutralen Bonus/Malus stark eingeschränkt. Die Regierung ist darauf angewiesen, dass sie möglichst viele Parameter zur Verfügung hat, um das Bonus-/Malus-System ertragsneutral gestalten zu können. Die Ertragsneutralität – das haben viele von Ihnen vorher erwähnt – ist das Hauptziel dieser Strassenfinanzierung. Je nach Veränderungen der Zusammensetzung des Fahrzeugparks oder der nationalen Energieetikette braucht es unter Umständen auch Anpassungen der Zeitspanne für Boni. Es ist auch nicht, wie von der SVP-Fraktion vorgebracht, eine Doppelbesteuerung, sondern eine moderate und sinnvolle ergänzende Besteuerung. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
17.9.2024 | Wortmeldung | Scherrer-Gossau (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Die Mitte-EVP-Fraktion ist ökologisch. Der Vorschlag der Regierung ist gut austariert und das Bonus-/Malus-System ist ertragsneutral. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
17.9.2024 | Wortmeldung | Wyss-Vilters-Wangs (im Namen der GRÜNE): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Wir bedauern, dass die SVP-Fraktion mit ihren Streichungsanträgen wieder auf Feld null zurückwill. Den Leerlauf, den die SVP-Fraktion nun vorschlägt, können wir uns schon rein aus klimapolitischen Zielen nicht leisten. Die nun vorliegende Gesetzesanpassung zur Strassenfinanzierung stellt einen Kompromiss dar. Es wurde heute schon gezeigt, dass die vorberatende Kommission diesen Kompromiss mitträgt. Die Vorlage setzt die Motionen 42.19.05 «Fahrzeuge nach Ökobilanz besteuern» und 42.19.09 «Steuererleichterung nur für leichte Fahrzeuge mit klimafreundlichen Antriebssystemen» um. Ein Ziel war, mit der Änderung der Strassenfinanzierung einen nachhaltigen Anreiz für die Anschaffung und den Betrieb von umweltfreundlichen Fahrzeugen zu schaffen und gleichzeitig die Steuererträge langfristig zu sichern. Das haben wir mit der vorliegenden Gesetzesanpassung zur Strassenfinanzierung geschafft. Ich bitte Sie, den Fortschritt zuzulassen und der modernen Motorfahrzeugbesteuerung zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
17.9.2024 | Wortmeldung | Toldo-Sevelen (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Die FDP-Fraktion hat sich in der Vernehmlassung kritisch zur Sinnhaftigkeit eines Anreizsystems geäussert, welches weder einen Einfluss auf den Mittelbedarf noch auf einen Kaufentscheid ausübt. Die Vorlage muss aber vier Motionen mit unterschiedlichen Interessen gerecht werden. Wir glauben, dass dies der Regierung sehr gut gelungen ist. Das grosse Bild deckt sich mit unseren, und wie wir verstanden haben, auch mit den Vorstellungen der anderen Fraktionen. Wir wollen diese Balance nicht aus dem Gleichgewicht bringen und bitten Sie, im Sinne eines ausgewogenen Kompromisses ebenfalls bei der Regierungsvorlage zu bleiben. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
17.9.2024 | Wortmeldung | Art. 12bis (bbis] energieeffiziente Fahrzeuge). Huber-Wildhaus-Alt St.Johann beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Art. 12bis zu streichen. Die SVP-Fraktion beantragt Ihnen, auf die Einführung eines Bonus-/Malus-Systems zu verzichten. Jede Steuer hat einen Besteuerungszweck. Dieser ist bei zweckgebundenen Steuern – wie das die Motorfahrzeugsteuer ist – besonders wichtig. Der Besteuerungszweck der Motorfahrzeugsteuer liegt bei Strassen- und Personenschäden. Umweltschäden hingegen werden bereits heute durch die Mineralölsteuer des Bundes direkt an der Tanksäule besteuert. Energieeffiziente Fahrzeuge bezahlen somit weniger Mineralölsteuer, während Fahrzeuge mit einem höheren Verbrauch mehr Mineralölsteuer – und somit eine Umweltabgabe – bezahlen müssen. Eine doppelte Besteuerung von Fahrzeugen mit einer schlechteren Energieeffizienz-Kategorie ist somit systemfremd. Deshalb beantragt Ihnen die SVP-Fraktion, auf die Einführung eines Bonus-/Malus-Systems zu verzichten. Art. 12bis gibt der Regierung aber auch viel zu viele Kompetenzen, welche auf Verordnungsstufe festgelegt werden können. In der heutigen Debatte werden die anderen Fraktionen wohl auf den Verordnungsentwurf der Regierung aus der Botschaft referenzieren. Seien Sie sich bei der anschliessenden Debatte aber bewusst: Die Regierung kann in eigener Kompetenz einen Malus von bis zu 50 Prozent einführen. Dies bedeutet eine Motorfahrzeugsteuerrechnung, die 1,5-mal höher ist als heute. Der Malus kann gemäss Gesetz bei Personenwagen der schlechtesten Energieeffizienz-Kategorien angewendet werden. Ob sich dies in Zukunft auf die schlechtesten Kategorien F und G beschränkt oder auch bessere Energieeffizienz-Kategorien künftig einen Malus bezahlen müssen, entscheidet die Regierung in ihrer eigenen Kompetenz. Ich bitte Sie aber auch zu bedenken, wer mit diesem Malus zur Kasse gebeten wird. Wenn Sie schauen, welche Fahrzeuge in den schlechtesten Energieeffizienz-Kategorien auftauchen, sind dies 4x4-Fahrzeuge, welche im ländlichen Gebiet und in den Bergregionen besonders in den Wintermonaten notwendig sind. Es sind grössere Familienautos, z.B. Fahrzeuge mit 7 anstatt 5 Sitzen. Und es sind private Fahrzeuge, die gelegentlich landwirtschaftlich oder beruflich genutzt werden und so mehr Stauraum benötigen. Ich komme zum Schluss: Zwei verschiedene Steuern, welche dieselben Anreize setzen, dieselben potenziellen Umweltschäden abschöpfen und beide den effektiven Kraftstoffverbrauch besteuern, sind eine zu viel. Diese Doppelbesteuerung und die damit verbundenen doppelten Anreize gesteht die Regierung in der Botschaft sogar selbst ein. Die SVP-Fraktion bittet Sie deshalb, den Besteuerungszweck der Strassenverkehrsabgaben im IX. Nachtrag einzuhalten und auf die Einführung eines Bonus-/Malus-Systems zu verzichten. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
17.9.2024 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SVP-Fraktion zu Art. 10 Abs. 1 und 1bis mit 70:42 Stimmen ab. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
17.9.2024 | Wortmeldung | Gmür-Bütschwil-Ganterschwil, Kommissionspräsident: Der vorliegende Antrag der SVP-Fraktion wurde in dieser Form anlässlich der Kommissionssitzung nicht gestellt. Es wurde aber ein Antrag auf Streichung der Leistung aus Art. 10 Abs. 1 gestellt. Sinngemäss ist das dasselbe, was hier beantragt wird. Dieser Antrag wurde mit 10:5 Stimmen abgelehnt. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
17.9.2024 | Wortmeldung | Regierungspräsidentin Hartmann: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Was besteuern wir und warum besteuern wir dies? Wir besteuern das Verursacherprinzip: das Gewicht. Wir besteuern aber auch die Verkehrssicherheit: die Leistung, die Unfallwahrscheinlichkeit und die damit zusammenhängende Unfallschwere. Dies befürwortet nicht nur eine Mehrheit der vorberatenden Kommission und der Parteien hier im Parlament, sondern auch das BFU sowie auch eine grosse Mehrheit der Teilnehmenden unserer Vernehmlassungen. Das Potenzial für die Personenschädigung ist bestimmt durch die kinetische Energie. Diese ergibt sich aus dem Gesamtgewicht und der Geschwindigkeit eines Fahrzeugs. Ein Fahrzeug mit höherer Leistung lässt sich auf einer kürzeren Strecke auf die gewählte Geschwindigkeit beschleunigen als ein Fahrzeug mit tieferer Leistung. Ich denke, das können wir alle nachvollziehen. Durch höheres Fahrzeuggewicht vergrössert sich aber bei einer Kollision auch der problematische Gewichtsunterschied zwischen Fahrzeug und Kollisionsgegner oder -gegnerin. Damit steigt die Fremdgefährdung für den Kollisionsgegner, und daher ist die Besteuerung von einem Drittel mehr als adäquat. Es ist so – auch wenn Dudli-Oberbüren etwas anderes behaupten mag –, dass Fahrzeuge mit einer höheren Leistung wirklich auch häufiger mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs sind. Auch das ist ein Fakt, Dudli-Oberbüren, nicht nur unsere Ausführungen im Bericht. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
17.9.2024 | Wortmeldung | Hüppi-Gommiswald (im Namen der SP-GRÜNE-GLP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Mit mehreren Motionen hat dieser Rat der Regierung den Auftrag erteilt, die Strassenfinanzierung zu überprüfen. Dies unter Berücksichtigung von Vergünstigungen von emissionsarmen Fahrzeugen und weiteren Rahmenbedingungen. Wenn nun die SVP-Fraktion beantragt, wieder zurück auf Feld 1 zu gehen, so verstehe ich nicht, warum solche Motionen in der Vergangenheit überhaupt überwiesen wurden. Etwa nur, um der Regierung und den Ämtern Arbeit zu bescheren, damit sie effizienter werden? Wohl kaum. Ich habe es bereits beim Eintreten gesagt und wiederhole mich gerne: Die Vorlage ist ausgewogen und erfüllt die Vorgaben der Motionen. Die Aufteilung der Besteuerung auf Gewicht und Leistung ist zielführend. Zudem ist festzuhalten, dass unser Klima auch vom Strassenverkehr stark belastet wird und entsprechende Massnahmen zur Umgestaltung des Verkehrs hin zu emmissionsfreien Fortbewegungsmöglichkeiten zu fördern sind. Mit dem neutralen Bonus-/Malus-System wird diesen Bestrebungen Rechnung getragen. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
17.9.2024 | Wortmeldung | Scherrer-Gossau (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Zu Dudli-Oberbüren: Man könnte jetzt argumentieren, Sie hätten den Beweis selbst erbracht, dass der Audi mit der stärkeren negativen Beschleunigung, also der stärkeren Bremskraft, auch die Strasse mehr mitbeansprucht als der Fiat Panda. Aber diese Argumentation ist nicht das, was ich sagen möchte, und greift zu kurz, denn es geht nicht um die Benutzung der Strasse, sondern es geht darum, dass auch die Kontrolle des Strassenverkehrs und die Massnahmen der Verkehrserziehung und Unfallverhütung mit aus der Steuer finanziert werden. Da ist es ein Fakt – das ist ordentlich hergeleitet –, dass die Leistung einen ausschlaggebenden Punkt darstellt, wenn auch weniger stark als das Gewicht der Fahrzeuge. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
17.9.2024 | Wortmeldung | Toldo-Sevelen (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Audi-Fahrer. Die FDP-Fraktion begrüsst die stärkere Gewichtung der Personenschädigung. Der Status quo wird diesem Anliegen aber nicht gerecht. Die probate Bemessungsgrundlage ist konsequenterweise die Leistung. Dies bestätigen auch Analysen der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU), welche zum Schluss kommt, dass mehr Leistung in der Tendenz auch zu einem unvorteilhafteren Fahrverhalten führen kann. Der Fahrstil hat deutlich mehr Einfluss auf Personenschädigungen als auf Strassenschädigungen, verursacht von Personenwagen und Motorrädern. Unsere Strassen sind auf viel höhere Belastungen ausgerichtet. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
17.9.2024 | Wortmeldung | Art. 10 (Steuerbemessungsgrundlage). Dudli-Oberbüren beantragt im Namen der SVP-Fraktion, in Art. 10 Abs. 1 am geltenden Recht festzuhalten und Art. 10 Abs. 1bis zu streichen. Der Bund besteuert aktuell insbesondere die effektive Fahrleistung bzw. den effektiven Verbrauch über die Mineralölsteuer samt -Zuschlägen sowie die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Dabei ist in Erinnerung zu rufen, dass bis zu zwei Drittel des Reinertrags der LSVA in den Bahninfrastrukturfonds fliessen. Abgesehen von den LSVA-pflichtigen Fahrzeugen beschränkt der Bund damit die Besteuerung der Fahrleistung auf Fahrzeuge mit Benzin- und Dieselmotoren. Oder anders ausgedrückt: Alle anderen Antriebsarten sind mit Ausnahme der LSVA von Bundessteuern befreit. Das ist eine Privilegierung sondergleichen. Man kann nun argumentieren, der Bund besteuere damit die potenziellen Umweltbelastungen durch die Besteuerung des effektiven Verbrauchs fossiler Energie. Aber es seien auch die potenziellen Umweltbelastungen anderer Antriebsarten in Erinnerung gerufen. Batterie-Entsorgung, radioaktive Verstrahlung sowie das Notkraftwerk Birr auf fossiler Basis seien nur ein paar Stichworte. Wir kommen also nicht darum herum, wirklich technologieneutral zu agieren. Und da drängen sich für die Berechnung der Strassenverkehrsabgaben harte Fakten wie das Fahrzeuggewicht geradezu auf. Ideologische Extrawürste haben keinen Platz, denn wir müssen uns immer bewusst sein, wofür die Mittel der Strassenverkehrsabgaben eingesetzt werden, wer bzw. was der Verursacher ist und wer aus sachlicher Sicht Nutzniesser sein soll. Harte Fakten sind ausschliesslich das Gewicht des Fahrzeugs. So war es, so wurde es bislang berechtigterweise gehandhabt, und so soll es auch bleiben. Übrigens sieht dies die Regierung in ihrem Entwurf auch für alles andere als Personenwagen und Motorräder weiterhin vor. Sie können nun wünschen, man müsse bei Personenwagen und Motorrädern auch die Fahrzeugleistung in die Steuerbemessung einfliessen lassen, und dabei argumentieren: Je höher die Leistung der Fahrzeuge, desto höher das Potenzial für Personenschäden. Aber es mutet abenteuerlich an, das Potenzial für Personenschäden mit der Steuerbemessungsgrundlage zu koppeln. Es sei in Erinnerung gerufen, dass es hier um das Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben geht, nicht um ein Personenschadengesetz. Ihre Argumentation lässt eine Ideologie erkennen: Autos und Motorräder mit etwas mehr Power sind böse. Und die Lenker von Fahrzeugen mit etwas mehr «Wumms» sind sowieso zwielichtige Kreaturen und sind bei jeder sich ergebenden Möglichkeit zu melken. Nur sollten wir – mal frei von Voreingenommenheit und politischer Ideologie – den physikalischen und somit den harten Fakten ins Auge sehen: Auf unseren Strassen gelten einige generelle Regeln, so z.B. die Höchstgeschwindigkeit von 50 innerorts, ausserorts 80 und auf Autobahnen 120. Diese Regeln gelten grundsätzlich für alle Verkehrsteilnehmer. Was die Gefährdung von Verkehrsteilnehmern anbelangt, zählt der Bremsweg zu den harten Fakten. Dazu ein faktenbasierter Vergleich: Auf der einen Seite ein gut motorisierter Audi A5. Auf der anderen Seite ein spärlich motorisierter, leichter Fiat Panda. Der Audi A5 hat trotz seines nicht geringen Gewichts einen Bremsweg von 33,3 Metern von Tempo 100 bis zum Stillstand. Der Fiat Panda – bekanntermassen ein Leichtgewicht unter den Fahrzeugen – hat einen Bremsweg von 37,4 Metern. Der bedeutend schwerere und besser motorisierte Audi hat also einen um 11 Prozent kürzeren Bremsweg. Wie kommt dieses Ergebnis zustande? Weil Fahrzeuge mit höherer Leistung eben auch serienmässig ein besseres Fahrwerk und bedeutend bessere Bremsen haben. Jetzt müssen Sie mir einfach mal erklären, warum wir den schwereren und stärkeren, schlicht besseren Audi A5 mit dem markant kürzeren Bremsweg unter dem Argument «Personenschäden» bestrafen sollen. Sie können nun auch argumentieren, der Audi-Fahrer halte sich eh nicht an die Geschwindigkeitsregeln, womit sich der physikalische Vorteil in Luft auflöst. Na ja, dann haben wir aber gleich Ihre Voreingenommenheit und Ideologie ertappt. Und dann sollten Sie auch davon abkommen, von einer technologieneutralen Regelung sowie einer Stärkung des Verursacherprinzips zu reden, denn mit Ihrer Version ist schlicht das Gegenteil der Fall. Man kann nämlich auch mit einem Fiat Panda zu schnell und mit einem Audi A5 zu langsam fahren. Frei von Voreingenommenheit und Ideologie ist nun mal aus physikalischen Gründen Fakt, dass leistungsstärkere Fahrzeuge meist ein geringeres Potenzial für Personenschäden haben. Es sei denn, Sie fahren womöglich ein an der Motorfahrzeugkontrolle vorbeigeschleustes, illegales Fahrzeug. Aber das hat nun mal nichts mit den Regeln der Physik zu tun, vielmehr mit dem Faktor Mensch. Aber den Faktor Mensch wollen Sie nicht im Ernst in die Gesetzgebung mit einbeziehen, noch dazu in der Form einer Sippenhaft? Die klare Antwort dazu: Das Gewicht eines Fahrzeugs hat einen direkten, physikalischen Einfluss auf die Strassen und zählt insofern zu den harten, unumstösslichen Fakten. So war es, so wurde es bislang berechtigterweise gehandhabt, und so soll es auch bei allen Fahrzeugarten bleiben. Die Leistung eines Fahrzeugs hat keinen solchen Einfluss. Der Miteinbezug der Fahrzeugleistung wäre zu sehr mit Ideologie begründet und hat in der Gesetzgebung nichts zu suchen. Genau so, wie es berechtigterweise bis anhin praktiziert wurde. Insofern bitten wir Sie, bei der nachvollziehbaren Regelung, wie sie es war, zu bleiben. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
17.9.2024 | Struktur | Spezialdiskussion | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |