Geschäft: Strassenfinanzierung im Kanton St.Gallen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer40.24.03
TitelStrassenfinanzierung im Kanton St.Gallen
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung24.4.2024
Abschlusspendent
Letze Änderung4.9.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BerichtBericht sowie Botschaft und Entwurf der Regierung vom 23. April 2024
AllgemeinKommissionsbestellung des Präsidiums vom 3. Juni 2024
Statements
DatumTypWortlautSession
17.9.2024Wortmeldung

Dürr-Gams, Ratspräsidentin, stellt Kenntnisnahme des Berichts Strassenfinanzierung im Kanton St.Gallen fest.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Struktur

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Wortmeldung

Dürr-Gams, Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf die Vorlagen in erster bzw. einziger Lesung fest.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Wortmeldung

Regierungsrat Hartmann: Ich bedanke mich bei Ihnen für die grossmehrheitlich positive Aufnahme der Vorlage. Die heutige Beratung dieser Vorlage hat eine bereits etwas längere Vorgeschichte, die bis ins Jahr 2018 zurückreicht. Der Sprecher der FDP-Delegation hat das mit einem Sprichwort benannt. Ich erlaube mir, in den nächsten Minuten etwas vertieft auf diese parlamentarischen Vorstösse einzugehen.

In der Septembersession 2018 verabschiedete der Kantonsrat das 17. Strassenbauprogramm für die Jahre 2019 bis 2023 (36.18.02). Da in Zukunft mehrere Grossprojekte anstanden, reichte die vorberatende Kommission die Motion 42.18.18 «Änderung der Strassenfinanzierung» ein, welche in der Novembersession 2018 vom Kantonsrat überwiesen wurde. Die Regierung wurde eingeladen, die geltende Spezialfinanzierung über den Strassenfonds aus einer Gesamtperspektive mit Blick auf verschiedene aktuelle Herausforderungen zu überprüfen, entsprechende gezielte Vorschläge zur Weiterentwicklung zu erarbeiten und dem Kantonsrat bei Bedarf eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten. Insbesondere sollten dabei die projektbezogene Finanzierung von grossen Strassenbauvorhaben (Richtwert: mehr als 500 Mio. Franken), die finanziellen Lasten für den ordentlichen Strassenunterhalt, die verstärkte Priorisierung der Vorhaben nach Massgabe von Nutzen, Wirkung und Wirtschaftlichkeit, die Stärkung des Verursacher- und Nutzniesserprinzips, die bestehenden steuerlichen Anreize, die zukünftige Verschuldungspolitik sowie der mittel- und längerfristige finanzielle Handlungsbedarf im Hinblick auf die absehbare Zunahme der Elektrofahrzeuge im Fokus stehen. Gleichzeitig mit dieser Motion wurde, ebenfalls durch die vorberatene Kommission, im August die Motion 42.18.17 «Vergünstigung von emissionsarmen Fahrzeugen» eingereicht. Ebenfalls in der Novembersession 2018 überwies der Kantonsrat diese Motion. Dort wurde die Regierung eingeladen, die gesetzlichen Grundlagen bezüglich der Vergünstigungen von emissionssarmen Fahrzeugen anzupassen, damit längerfristig die Steuererträge sichergestellt werden können. Ein knappes halbes Jahr später, in der Junisession 2019, überwies der Kantonsrat wiederum zwei Motionen, einmal die Motion 42.19.05 «Fahrzeuge nach Ökobilanz besteuern» und die Motion 42.19.09 «Steuererleichterung nur für leichte Fahrzeuge mit klimafreundlichen Antriebssystemen».

Diese Motionen haben alle einen direkten Zusammenhang mit der künftigen Strassenfinanzierung im Kanton und werden im Rahmen dieses Geschäfts behandelt. Sodann finden sich in dieser umfassenden Darlegung Botschaft und Entwurf die von der Regierung in der schriftlichen Antwort vom 28. Mai 2019 auf die Interpellation 51.19.47 «Liberale Klima- und Energiepolitik: moderne Bemessungsgrundlagen für Motorfahrzeugsteuern» in Aussicht gestellten Ausführungen. Bei der Behandlung des 18. Strassenbauprogramms für die Jahre 2024 bis 2028 (36.23.02) vor genau einem Jahr reichte die vorberatende Kommission zwei Anträge ein, denen der Kantonsrat Folge leistete. Erstens sollte im Rahmen der Vorlage «Strassenfinanzierung im Kanton St.Gallen» die Notwendigkeit und Höhe folgender Finanzierungsgefässe geprüft und dem Kantonsrat Bericht erstattet werden: Gemeindestrassen, Finanzausgleich – also das Gefäss Weite – und die Verkehrspolizei. Das sind drei von fünf Finanzierungsmitteln nebst dem Bau und dem Unterhalt von Kantonsstrassen. Zweitens sollte ein Finanzierungsmodell für den Strassenfonds vorgelegt werden, welches mindestens den Unterhalt und die Mitfinanzierung von Grossprojekten sicherstellt.

Die Ziele der Vorlage, die Sie nun beraten, können summarisch wie folgt dargestellt werden: Die erforderlichen Investitionen und Kosten sind kumuliert über den prospektiven Betrachtungszeitraum – also bis ins Jahr 2050 – ausreichend finanziert. Die Strasse finanziert sich selbst, d.h., Bau, Betrieb und Unterhalt der Strassen können durch ihre Benutzenden finanziert werden. Die Finanzierung ist zumindest teilweise verursachergerecht. Die Strassenfinanzierung und deren rechtliche Grundlagen lassen die Bildung von politischen Schwergewichten hinsichtlich Mittelverwendung und Generierung zu und sind somit offen für die Veränderung von gesellschaftlichen Wertvorstellungen.

Aufgrund der Modellstabilität und der Zielerreichung wurde folgendes Besteuerungsmodell als Bestvariante ausgewählt: Die Fahrzeugbesteuerung soll zu 70 Prozent nach Gewicht und zu 30 Prozent Leistung für Personenwagen und Motorräder ausgestaltet sein. Wie bisher gilt 100 Prozent Gewicht für alle übrigen Fahrzeuge. Auf Grundlage des Basisszenarios für die Bevölkerungsentwicklung und eines abflachenden Anstiegs des Motorisierungsgrades ergeben sich bis ins Jahr 2050 Einnahmen von rund 3,5 Mio. Franken je Jahr, bezogen auf den Preisstand 2020. Die Aufteilung auf 70 Prozent Gewicht und 30 Prozent Leistung wurde gewählt, weil das Gewicht für das Potenzial der Strassenschädigung und der Personenschädigung relevant ist, die Leistung jedoch nur für das Potenzial der Personenschädigung. Die gewählte Aufteilung entspricht deshalb annähernd zwei Drittel zu einem Drittel. Für die Ausgestaltung des Anreizsystems wurden verschiedene Varianten untersucht und in der Folge ein Anreizsystem gewählt, das folgende Voraussetzungen erfüllt:

  1. Ertragsneutralität: Der Malus finanziert den Bonus.
  2. Technologieneutralität: Das Anreizsystem soll unabhängig von der Antriebsart – Verbrennung, Elektro, Wasserstoff, Erdgas, Biogas usw. –anwendbar sein.
  3. Anreiz zur Energieeffizienz: Energieeffiziente Fahrzeuge sollen tiefer besteuert werden als weniger energieeffiziente Fahrzeuge.
  4. Anpassungsfähigkeit: Das Anreizsystem soll anpassungsfähig sein, um auf Veränderungen auf Bundesebene und/oder technologische Veränderungen reagieren zu können sowie um Anpassungen vornehmen zu können, falls die Ertragsneutralität im Bonus/Malus-System nicht erfüllt ist.

Ich fasse zusammen: Die Grundbesteuerung für Personenwagen und Motorräder erfolgt neu zu 70 Prozent nach Gewicht und zu 30 Prozent nach Leistung (kW PS) und zwar wie folgt: Fr. 182.– je 1000kg Gesamtgewicht und Fr. 1,27 je Kilowatt Leistung. Alle übrigen Fahrzeuge wie Lieferwagen, Lastwagen, Anhänger, landwirtschaftliche Fahrzeuge usw. erfahren durch diese neue Vorlage keine Änderung. Bei der Regelungsebene – der Kommissionspräsident hat das bereits erwähnt – hat man auf Gesetzesebene die inhaltlichen Eckpunkte festgelegt: Die Ertragsneutralität, Technologienneutralität, Bonus und Malus können zwischen null und 50 Prozent betragen oder befristet werden, höchstens aber 50 Prozent der einfachen Steuer und für die Zugehörigkeit eines Fahrzeuges zu einer Energieeffizienzkategorie ist der Zeitpunkt der ersten Inverkehrssetzung massgebend. Auf Gesetzesstufe ist ebenfalls geregelt, dass das Bonus/Malus-System periodisch durch die Regierung überprüft wird. Auf Verordnungsebene sind dann weitere Punkte festgelegt.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Wortmeldung

Scherrer-Gossau (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Der Strassenunterhalt und somit die damit einhergehende Finanzierung stellt ohnehin eine zwingende Aufgabe dar und ist nicht verhandelbar. Mit der Stossrichtung des Berichts sowie der Botschaft der Regierung sind wir zufrieden. Die zukünftige Besteuerung nach Gewicht und Leistung macht Sinn und ist angezeigt.

Auch das Anreizsystem befürworten wir. Einerseits sehen die Mitte-EVP-Vertreter das damit verfolgte Ziel und wir stellen uns ganz klar hinter die Ziele betreffend Nachhaltigkeit und Ökologie des Kantons St.Gallen. Andererseits dürfen die Gelder im Strassenverkehrsfonds auch zukünftig nicht zweckentfremdet werden. Weiter ist es das Hauptziel, den Bau und Unterhalt des Kantonsstrassennetzes mit dem Fonds langfristig sicherstellen zu können. Dieses Oberziel gilt es konsequent im Auge zu behalten.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Wortmeldung

Wyss-Vilters-Wangs (im Namen der GRÜNE): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Wir begrüssen, dass mit der neuen Strassenfinanzierung ein Anreizsystem geschaffen wird, dass sich auf die Energieeffizienz und die Leistung der Fahrzeuge abstützt. Der neu eingeführte Bonus für besonders energieeffiziente Fahrzeuge und im Gegenzug ein Malus für Fahrzeuge mit Verbrennermotoren ist zielführend, um die Treibhausgasemissionen zu reduzieren.

Wir unterstützen die neue Besteuerung, weil sie im Vergleich mit der aktuellen eine Verbesserung bringt. Kleine und leichte klimaneutrale, energieeffiziente und umweltfreundliche Fahrzeuge werden bevorzugt behandelt. Es ist zu hoffen, dass möglichst viele Menschen auf einen kleinen Wagen umsteigen und für längere Distanzen den öV nutzen.

Wir bedauern jedoch, dass mit der neuen Strassenfinanzierung der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur weiter vorangetrieben wird, schliesslich sollen damit weitere Grossprojekte finanziell gesichert werden. Dabei bräuchten wir endlich einen Paradigmenwechsel hin zu weniger Verkehr auf unseren Strassen. Der Verkehr ist in der Schweiz der grösste Klimasünder. Während in allen anderen Bereichen die Klimabelastung sinkt, bleibt sie beim Verkehr auf dem Stand von 1990. Der Handlungsbedarf ist entsprechend gross.

Unnötiger Verkehr müsste endlich vermieden werden. Wir könnten z.B. Anreize schaffen, das Auto möglichst zu Hause stehen zu lassen und es nur punktuell zu benutzen. Wir könnten Formen des Car-Sharings fördern oder Anreize schaffen, gar kein Auto zu besitzen. Wir könnten unsere Räume noch besser mit kurzen Wegen planen, wir könnten die Attraktivität des Fuss- und Fahrradverkehrs mit guten und sicheren Wegen steigern.

Diese Massnahmen kämen der ganzen Bevölkerung zugute. Damit würden unsere Strassen entlastet, sie würden wieder frei für Handwerkerinnen und Handwerker, die ihr Material transportieren müssen oder für Menschen, die auf das Auto angewiesen sind wie die Landbevölkerung, weil z.B. der öV nur bis um 19.30 Uhr fährt, Menschen mit Beeinträchtigungen, Schichtarbeitende oder für Servicepersonal. Wir hätten weniger Lärm, würden das Klima besser schützen und würden insbesondere jenen helfen, die auf ein Auto angewiesen sind. Auch diese Themen sollten wir angehen und den Übergang zu einer klimafreundlichen Mobilität schaffen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Wortmeldung

Hüppi-Gommiswald (im Namen der SP-GRÜNE-GLP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Gemäss mehreren überwiesenen Motionen seit dem Jahr 2018 ist die Strassenfinanzierung einer Gesamtperspektive zu unterziehen. Dies unter Berücksichtigung der Finanzierung von grossen Strassenbauvorhaben sowie der Entwicklung im Bereich der Elektrofahrzeuge. Zudem seien gesetzliche Grundlagen in Bezug auf Vergünstigungen von Fahrzeugen mit umweltfreundlichen Antriebssystemen zu schaffen und gleichzeitig die Steuererträge langfristig zu sichern.

Der Strassenverkehr hat seine direkten und indirekten Kosten zu decken. Diese Kosten sind möglichst verursachergerecht zu bezahlen. Aus der vorliegenden Gesetzesanpassung geht hervor, dass über die Strassenverkehrsabgabe die Kosten für die Kantonsstrassen, verkehrspolizeiliche Aufgaben und werkgebundene und pauschale Beiträge an die Gemeinden bezahlt werden. Zudem wird auch das Potenzial für Personenschädigungen verstärkt berücksichtigt. Nicht berücksichtigt werden externe Kosten für Luftverschmutzung, CO2-Belastung, Stau, Gesundheitskosten infolge Lärms und Unfällen, Gebäude- und Klimaschäden.

Die SP-GRÜNE-GLP-Fraktion unterstützt den gewählten Ansatz einer gewichts- und leistungsabhängigen Besteuerung von Motorfahrzeugen und erachtet diesen als zielführend. Wir begrüssen den Vorschlag, dass für die Bemessung der Strassenverkehrsabgabe bei Personenwagen und Motorrädern in Zukunft der Schlüssel von 70 Prozent Gesamtgewicht und 30 Prozent Leistung zum Tragen kommt. Die Begründung, dass schwere Fahrzeuge die Strassen stärker belasten als leichte ist stichhaltig. Die Schwere der Unfälle hingegen ist gemäss vielen Studien stärker von der Geschwindigkeit als vom Gewicht abhängig, tiefe Geschwindigkeiten sind daher ein zentrales Element und bewirken, dass sich wesentlich weniger schwere Unfälle ereignen. Insbesondere innerorts sind Tempo 30-Zonen daher äusserst zielführend und möglichst flächendeckend umzusetzen.

Wir erachten das vorgeschlagene Anreizsystem als einfach und transparent, weisen aber auch daraufhin, dass weitere Bestrebungen für den Systemwechsel zu emissionsarmen Motorfahrzeugen voranzutreiben sind und entsprechende Massnahmen dazu weiterverfolgt werden müssen.

Mit dem Antrag der vorberatenden Kommission, die Motorfahrradsteuer und damit die schnellen E-Bikes von der Strassenverkehrsabgabe zu befreien, unterstützen wir, wenn auch mit einem gemischten Gefühl. Insbesondere haben wir bereits mit der Vernehmlassung eine Steuerbefreiung der schnellen E-Bikes gefordert. Dass nun aber aufgrund der Vorschriften über Zulassung und Betrieb von Motorfahrrädern, langsamen E-Bikes, E-Trottinetten usw. des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) aus dem Jahr 2022 die schnellen E-Bikes und die Mofas in der gleichen Kategorie angesiedelt sind, ist leider so. Eine allfällige Anpassung muss wohl auf Bundesebene angestossen werden. Grundsätzlich halten wir eine Steuerbefreiung von Mofas aus ökologischer Sicht für falsch, werden diese Kröte zugunsten der E-Bikes aber schlucken.

Die Anpassung gemäss Antrag der Regierung werden wir unterstützen und gutheissen, da sie zur Klärung und Präzisierung beiträgt und Klarheit schafft.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Wortmeldung

Toldo-Sevelen (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Mitinhaber einer Strassen- und Tiefbauunternehmung und Präsident des Baumeisterverbands Kanton St.Gallen.

«Was lange währt, wird endlich gut» – das Zitat von Ovid, eines römischen Epikers, trifft nach unserem Empfinden präzise auf diese Vorlage zu.

Der Bericht verschafft einen sehr guten Überblick über die Themenbereiche Mittelgenerierung, Mittelverwendung und mögliche Handlungsoptionen. Wir attestieren einen fundierten Aufbau der Vorlage und können die sachlich dargelegten Überlegungen nachvollziehen.

Die FDP-Fraktion wertet positiv, dass

  • neu die Personenschädigung als Kriterium aufgenommen und abgeleitet eine Finanzierungsteilung mit 70 Prozent Gewicht und 30 Prozent Leistung gewählt wurde;
  • das Anreizsystem technologieneutral ausgestaltet wurde und künftig keine finanziellen Auswirkungen auf die Strassenfinanzierung mehr haben wird.
  • Motorfahrzeuge mit alternativen Antrieben einen grösseren Beitrag zur Mittelgenerierung leisten werden, als sie dies heute tun.

Insofern unterstützen wir die beiden Änderungsanträge der vorberatenden Kommission zu Art. 11 Abs. 3 und Art. 12bis Abs. 2. Ebenso stimmen wir dem Antrag der Regierung zu Art. 12bis Abs. 1 und Abs. 2bis (neu) vorbehaltlos zu.

Nicht einverstanden sind wir mit dem Mehrheitsbeschluss der vorberatenden Kommission, Motorfahrräder – sprich Mofas und schnelle E-Bikes – gänzlich von der Motorfahrzeugsteuer zu befreien.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Wortmeldung

Dudli-Oberbüren (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Der nun zu behandelnde Gesetzesnachtrag wurde durch diverse Motionen und Anträge lanciert. Diese zielen insbesondere darauf ab, das Verursacher- und Nutzniesserprinzip zu stärken und den finanziellen Handlungsspielraum langfristig sicherzustellen. So soll die Strassenverkehrssteuer den künftigen Veränderungen der Fahrzeugeigenschaften Rechnung tragen. Insbesondere soll das Steuersystem die zunehmende Elektromobilität berücksichtigen.

In der heutigen Gesetzgebung werden die Motorfahrzeuge nach dem Gesamtgewicht besteuert, wobei Verbrenner-Personenwagen der Energie-Effizienz-Kategorie A während maximal vier Jahren steuerbefreit sind. Inhaber von Elektrofahrzeugen geniessen nicht nur dieselbe Steuerbefreiung während maximal vier Jahren, sondern ab dem fünften Jahr ist obendrauf lediglich die halbe Strassenverkehrsabgabe zu entrichten und dies gar zeitlich unlimitiert.

Da immer mehr Fahrzeuge elektrisch betrieben werden, brechen dadurch die Einnahmen der Motorfahrzeugsteuern weg, d.h. die Mittel für Investitionen in die Kantonsstrassen samt deren Unterhalt, den Sonderlastenausgleich Weite sowie die Verkehrspolizei schwinden. Das Steuersystem muss deshalb so angepasst werden, dass es unabhängig von der Antriebsart genügend Einnahmen generiert, um die Kosten des Strassenverkehrs finanzieren zu können. Das Steuersystem muss wieder verursachergerecht werden und technologieneutral sein.

Der Entwurf der Regierung sieht vor, die Fahrzeugbesteuerung bei Personenwagen und Motorrädern neu zu 70 Prozent auf das Gewicht und zu 30 Prozent auf die Leistung abzustützen. Zusätzlich soll neu ein ertragsneutrales Bonus/Malus-System eingeführt werden (d.h. der Malus bezahlt den Bonus), welches sich an der Energie-Effizienz-Etikette des Bundes orientiert. Übrigens wird diese Etikette per 1. Januar 2025 nochmals markant verschärft. Bei den übrigen Fahrzeugen, insbesondere bei Lieferwagen, Lastwagen und landwirtschaftlichen Fahrzeugen, bleibt es bei der Besteuerung nach Gewicht.

Bei möglichen Unterschieden zwischen Mittelgenerierung und Mittelbedarf stehen zwei Steuerungsmöglichkeiten zur Verfügung:

  1. Der Steuerfuss bleibt in der Kompetenz des Kantonsrats und kann jährlich zwischen 90 und 110 Prozent festgesetzt werden.
  2. Am Bonus/Malus-System kann die Regierung mittels Verordnung selber schrauben. Das System darf aber nur in sich selber wirken, d.h. insgesamt muss es ertragsneutral sein.

Summa summarum hat die Regierung einen recht guten Entwurf zum IX. Nachtrag zum Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben unterbreitet; auch was die Kompetenzen zur Steuerungsmöglichkeit der Mittelgenerierung anbelangt.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Wortmeldung

Dürr-Gams, Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine gemeinsame Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Wortmeldung

Gmür-Bütschwil-Ganterschwil, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission beantragt, auf die Vorlagen in erster bzw. einziger Lesung einzutreten.

Die vorberatende Kommission hat den Bericht «Strassenfinanzierung im Kanton St.Gallen» sowie den IX. Nachtrag zum Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben am 3. Juli 2024 im Kantonsratssaal beraten. Neben der vollzählig anwesenden Kommission haben folgende Personen teilgenommen: Von Seiten des Bau- und Umweltdepartementes Regierungspräsidentin Susanne Hartmann, Vorsteherin, und Marcel John, Kantonsingenieur. Von Seiten des Sicherheits- und Justizdepartementes Regierungsrat Christof Hartmann, Vorsteher, Hansruedi Arta, Generalsekretär, und Daniel Rusch, Jurist.

Im Weiteren hat an der Kommissionssitzung Martin Gähwiler, Bauherren Boutique GmbH, teilgenommen. Er hat aus fachlicher Sicht in das Thema eingeführt und im Rahmen der Debatte Fragen aus der Kommission kompetent beantwortet. Er hatte die Regierung bereits bei der Erarbeitung der Grundlagen für die vorliegende Botschaft begleitet und beraten.

Für die Geschäfts- und Protokollführung zeichneten seitens der Parlamentsdienste Aline Tobler und Matthias Renn verantwortlich. Ihnen gebührt mein bester Dank für die wertvolle und gewissenhafte Unterstützung.

Das vorliegende Geschäft geht auf nicht weniger als vier Motionen zurück, welche sich thematisch mit der Strassenfinanzierung befassten. Zudem wurde die Regierung im Rahmen der Beratung des 18. Strassenbauprogramms eingeladen, die Notwendigkeit und Höhe der verschiedenen Finanzierungsgefässe zu prüfen und ein neues Finanzierungsmodell für den Strassenfonds vorzulegen. Die Vorlage nimmt die Motionen auf und schlägt – basierend auf einer breiten Vernehmlassung – ein neues und zukunftsgerichtetes Modell für die künftige Finanzierung unserer Kantonsstrassen vor. Ein wesentliches Ziel war es, ein verursachergerechtes und technologieneutrales Finanzierungsmodell zu entwickeln, das den langfristigen Erhalt und Ausbau des Strassennetzes gewährleistet. Die Notwendigkeit eines neuen Modells ergab sich im Wesentlichen aus dem Umstand, dass das geltende Gesetz im Sinne einer Förderungsmassnahme finanzielle Entlastungen von umweltfreundlichen Fahrzeugen vorsieht. Für leichte Motorwagen, die bei ihrer ersten Inverkehrsetzung im Kanton St.Gallen der besten ökologischen Kategorie zugehören – sogenannte emissionsarme Fahrzeuge – sowie für Elektrofahrzeuge wird die einfache Steuer im Jahr der ersten Inverkehrsetzung und in den folgenden drei Jahren nämlich erlassen. Zudem beträgt die Steuer für Elektrofahrzeuge ab dem 4. Jahr lediglich die Hälfte der normalen Steuer.

Waren vor 10 Jahren noch rund 2000 Personenwagen mit Elektro- und Hybridantrieb zugelassen, waren es im letzten Jahr bereits rund 30'000 Fahrzeuge. Der Anteil am gesamten Bestand an Personenwagen nahm damit von ein paar Promille auf rund 10 Prozent zu. Diese grundsätzlich erfreuliche Entwicklung hatte aber auch zur Folge, dass die Einnahmen aus der Motorfahrzeugsteuer aufgrund der Steuererleichterungen in den letzten Jahren zu sinken begonnen haben. Und diese werden aufgrund der fortschreitenden Elektrifizierung des Fahrzeugparks prospektiv weiter sinken. Die Finanzierung unserer Strassen ist längerfristig somit nicht mehr gesichert. So gesehen ist das Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben auch ein Opfer seines eigenen Erfolgs geworden.

Die Regierung verfolgt nun folgende Ziele und schlägt im Wesentlichen folgende vier Neuerungen vor:

  1. Das neue Finanzierungsmodell soll technologieneutral sein und sich auch auf die Energieeffizienz der Fahrzeuge abstützen.
  2. Bei der Motorfahrzeugbesteuerung war bislang nur das Gewicht massgebend, weil damit das Potential für die Strassenschädigung abgebildet wurde. Künftig soll sich aber auch das Potential für Personenschädigungen im Steuertarif niederschlagen. Insgesamt sollen Personenwagen und Motorräder daher neu zu 70 Prozent nach dem Gewicht, und zu 30 Prozent nach der Leistung besteuert werden.
  3. Es soll ein Bonus/Malus-System eingeführt werden. In diesem System sollen Fahrzeuge mit der besten Energieeffizienz einen Bonus bis zu 50 Prozent der einfachen Steuer erhalten, und Fahrzeuge mit der schlechtesten Energieeffizienz einen Malus von bis zu 50 Prozent. Insgesamt soll das Bonus/Malus-System aber erfolgsneutral sein. In diesem Zusammenhang hat die Regierung mit ihrem Antrag eine formelle Unebenheit in der Botschaft korrigiert, denn die Ertragsneutralität umfasste nach dem Wortlaut von Art. 12bis Abs.1 Bst. a lediglich die Personenwagen. Richtig wäre aber, die Ertragsneutralität auch auf andere Fahrzeugkategorien nach Abs. 2 auszudehnen. Es soll daher ein neuer Abs. 2bis eingeführt werden, wonach die Ertragsneutralität generell und nicht nur für Personenwagen gelten soll.
  4. Die Details des Bonus/Malus-Systems sollen in einer Verordnung geregelt werden. Dies ist aus Sicht der Kommission richtig, da nur so rasch auf künftige Entwicklungen, insbesondere auf neue Technologien, reagiert werden kann. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass auch bei künftigen Anpassungen das System insgesamt erfolgsneutral bleiben muss, und dass ein entsprechendes Controlling eingerichtet werden muss.

Das Gesagte gilt mit Bezug auf Personenwagen und Motorräder. Von der Gesetzesanpassung nicht betroffen sind somit die übrigen Fahrzeuge wie Lastwagen, landwirtschaftliche Fahrzeuge oder sogenannte leichte Motorwagen wie Lieferwagen oder Wohnwagen. Solche Fahrzeuge werden weiterhin nur nach dem Gewicht besteuert. Ebenfalls unangetastet bleiben die Strassenverkehrsgebühren, welche das Strassenverkehrsamt erhebt, z.B. für Prüfungen und Bewilligungen im Strassenverkehr.

Die Kommission hat sich eingehend mit der Vorlage befasst. Insbesondere hat sie die Frage nach dem Sinn der teilweisen Besteuerung nach der Leistung von Fahrzeugen diskutiert. Auf den ersten Blick hat die Leistung eines Fahrzeugs mit der Strassenfinanzierung nur wenig zu tun. Allerdings werden aus der Motorfahrzeugsteuer nicht nur Bau und Unterhalt von Strassen finanziert, sondern auch die verkehrspolizeilichen Aufgaben wie Strassenverkehrskontrollen oder Massnahmen der Verkehrserziehung und der Unfallverhütung. Insofern macht es sehr wohl Sinn, bei der Motorfahrzeugsteuer auch das Personenschädigungspotential zu berücksichtigen, wenngleich nur mit 30 Prozent. Dies gilt umso mehr, als diese Aufteilung auch derjenigen Variante entspricht, welche in der Vernehmlassung hauptsächlich präferiert wurde.

Der Steuersatz von derzeit Fr. 260.– je Tonne Gesamtgewicht soll entsprechend der Bemessungskriterien ebenfalls gesplittet werden. Von diesen Fr. 260.– entfallen noch 70 Prozent, also Fr. 182.–, auf das Gewicht, der Restbetrag wird auf die Leistung verteilt, dies auf der Basis der eingelösten Fahrzeuge im Kanton St.Gallen per 30. September 2022. Daraus errechnete sich der Betrag von Fr. 1.27 je Kilowatt Leistung.

Ein Antrag aus der Mitte der Kommission, Fahrzeuge auch künftig nur nach dem Gewicht zu besteuern, wurde mehrheitlich abgelehnt. Weiter hat die Kommission zwei eher formelle Anpassungen an der Vorlage vorgenommen, welche Sie auf dem gelben Blatt finden.

Materiell hat die Kommission eine Anpassung an der Vorlage in Bezug auf die schnellen E-Bikes und leichte Motorfahrräder, also die Töffli, vorgenommen. Gemäss Antrag der vorberatenden Kommission sollen diese von der Steuer gänzlich befreit werden, wobei darauf hinzuweisen ist, dass schnelle E-Bikes und Mofas nicht unterschiedlich behandelt werden dürfen, da diese bundesrechtlich derselben Fahrzeugkategorie zugehören. Ein während der Kommissionssitzung eingereichter Antrag verlangte die Befreiung von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von weniger als 50kg. Dieser wurde trotz rechtlicher Bedenken mit der Formulierung inhaltlich angenommen, und zwar mit 10:4 Stimmen bei einer Enthaltung. Im Nachgang zur Sitzung haben sich die Bedenken insofern konkretisiert, als dass die verlangte Gesetzesanpassung systematisch am falschen Ort vorgenommen wurde, und das Gewicht für die Besteuerung von Motorfahrrädern ein ungeeignetes Kriterium darstellt. Aus diesem Grund beantragt Ihnen die Kommission auf der Basis eines Zirkularbeschlusses, die Art. 20 bis 22 und Art. 25 komplett zu streichen, jene Bestimmungen also, welche sich mit der Motorfahrradsteuer befassen.

Erlauben Sie mir als Kommissionspräsident daher die generelle Bemerkung, dass es durchaus hilfreich ist, Anträge jeweils so rechtzeitig vor der Sitzung einzureichen, dass sich die Kommissionsmitglieder und die Parlamentsdienste auch rechtzeitig und eingehend damit auseinandersetzen können.

Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen somit, schnelle E-Bikes und Mofas von der Steuer zu befreien, zumal die entsprechenden Steuerausfälle mit rund 340'000 Franken den Staatshaushalt nicht gerade in Schieflage bringen.

Insgesamt und zusammenfassend darf festgehalten werden, dass die Vorlage seitens der vorberatenden Kommission sehr gut aufgenommen wurde. Sie beantragt Ihnen daher mit 14:0 Stimmen bei einer Enthaltung Eintreten auf Bericht, Botschaft und Entwurf.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession