Geschäft: Kantonsratsbeschluss über einen Nachtragskredit für die schulergänzende Betreuung von Schülerinnen und Schülern in Sonderschulen 2024

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer33.24.02
TitelKantonsratsbeschluss über einen Nachtragskredit für die schulergänzende Betreuung von Schülerinnen und Schülern in Sonderschulen 2024
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung1.5.2024
Abschlusspendent
Letze Änderung14.5.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 1. Mai 2024
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
10.5.2024Gremium2.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
4.6.2024Gesamtabstimmung97Zustimmung1Ablehnung22
Statements
DatumTypWortlautSession
4.6.2024Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den Kantonsratsbeschluss über einen Nachtragskredit für die schulergänzende Betreuung von Schülerinnen und Schülern in Sonderschulen 2024 mit 97:1 Stimme in der Gesamtabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Struktur

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Dürr-Gams, Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf die Vorlage in einziger Lesung fest.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Noger-Engeler-Häggenschwil (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Mit dem XXV. Nachtrag zum Volksschulgesetz müssen die Schulträger bereits ab diesem Sommer bedarfsangepasste schulergänzende Betreuung anbieten, falls diese nicht bereits vorhanden ist. Diese Bestimmung betrifft auch Sonderschulen. Auf Sonderschulen, welche als Internat organisiert sind, kommen kaum Zusatzkosten zu. Tagessonderschulen müssen jedoch Randzeiten neu betreuen. Einige Sonderschulen werden die Betreuung selbst anbieten, andere schaffen für das Schuljahr 2024/2025 jedoch kein neues Angebot, sondern lösen dieses mit einer Kooperation mit Schulträgern vor Ort. Für den Nachtragskredit wird mit dem Betreuungsschlüssel für Sonderschulkinder gerechnet. Dieser ist berechtigt deutlich kleiner, im Durchschnitt eine Betreuungsperson für vier Kinder. Die Elternbeiträge am Durchschnittswert des Kantons zu orientieren, ist durchaus legitim. Grundsätzlich ist es relevant, dass Sozialtarife zum Zuge kommen, wenn Familien Mühe haben, diese zu bezahlen.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Scherrer-Degersheim (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Lippuner-Grabs hat bereits gesagt, was es zu diesem Geschäft zu sagen gibt. Wir stimmen dem Nachtragskredit in der Höhe von 1,25 Mio. Franken zu. Die zukünftigen Gelder werden wir jeweils in den ordentlichen Budgetprozess hineinnehmen.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Mit dem XXV. Nachtrag zum Volksschulgesetz sind die kommunalen Schulen ab dem Schuljahr 2024/2025, also nach diesen Sommerferien, verpflichtet, ab Kindergarten und bis zur Primarstufe eine schulergänzende Kinderbetreuung von 7 Uhr bis 18 Uhr anzubieten. Leider gingen in der damit einhergehenden Debatte die Sonderschulen etwas vergessen und es stellte sich im Nachgang die Frage, ob diese ebenfalls ein entsprechendes Angebot anzubieten hätten und insbesondere auch, wie solche Angebote finanziert werden. Es war unseres Erachtens richtig, dass die Finanzkommission und ihr folgend der Kantonsrat im Rahmen der letztjährigen Budgetdiskussion den Auftrag zur Ausarbeitung dieser Botschaft erteilt hat. Wir haben diesen Auftrag unterstützt.

Der Bedarf an Sonderschulplätzen wird im Kanton St.Gallen von anerkannten privaten Sonderschulen gedeckt. Der Kanton schliesst mit diesen Leistungsvereinbarungen ab. Die Schulträger bzw. die Gemeinden leisten einen finanziellen Beitrag von Fr. 40'000.– je Jahr und Kind. Die Restfinanzierung übernimmt der Kanton.

Es steht für uns ausser Frage, dass auch an privaten Sonderschulen ein bedarfsgerechtes Angebot an schulergänzender Kinderbetreuung im gleichen Rahmen wie an der öffentlichen Schule vorhanden sein soll. Es erscheint uns auch völlig klar und sachgerecht, dass diese Angebote Teil der erwähnten Leistungsverträge sein müssen. Die Mehrkosten für die schulergänzende Betreuung von Schülerinnen und Schülern in Sonderschulen beläuft sich im Jahr 2024 auf 1,25 Mio. Franken.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Dürr-Gams, Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Willi-Altstätten, Präsident der Finanzkommission: Die vorberatende Kommission beantragt, auf die Vorlage in einziger Lesung einzutreten.

Die Finanzkommission hat den Kantonsratsbeschluss über einen Nachtragskredit für die schulergänzende Betreuung von Schülerinnen und Schülern in Sonderschulen an der letzten Finanzkommissionsitzung beraten. Dieser Nachtragskredit ist die Folge eines Auftrags des Kantonsrates in der Budgetdebatte 2024 vom 28. November 2023 an die Regierung. Gemäss diesem soll bei den anerkannten privaten Sonderschulen auf das Schuljahr 2024/2025 ein bedarfsgerechtes Angebot an schulergänzenden Tagesstrukturen in die entsprechenden Leistungsvereinbarungen aufgenommen werden. Das Angebot sei durch den Kanton kostendeckend zu finanzieren. In der Folge soll zuhanden des Kantonsrates im Sommer 2024 ein entsprechender Nachtragskredit vorgelegt werden. Im Sinne der Gleichbehandlung von Schülerinnen und Schülern mit einer Beeinträchtigung besteht die Notwendigkeit, dass die privaten Sonderschulen inskünftig möglichst flächendeckend analoge Angebote bereitstellen.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession