Geschäft: V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 22.24.03 |
Titel | V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Finanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz |
Federführung | Departement des Innern |
Eröffnung | 24.4.2024 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 16.9.2024 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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3.5.2024 | Dokumenten Attrappe | Dokumentenattrappe vom 23. April 2024 | |
4.6.2024 | Allgemein | Kommissionsbestellung des Präsidiums vom 3. Juni 2024 | |
23.8.2024 | Antrag | Anträge der vorberatenden Kommission vom 16. August 2024 | |
4.9.2024 | Antrag | Anträge der Regierung vom 3. September 2024 | |
16.9.2024 | Antrag | Antrag SVP-Fraktion zu Art. 64b vom 16. September 2024 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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5.7.2024 | Gremium | Beteiligung - 40.24.02 / 22.24.03 / 33.24.06 voKo Wirksamkeitsbericht 2024 zum Finanzausgleich / V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz / KRB über die Festlegung des Ausgleichsfaktors des Ressourcenausgleichs für die Jahre 2025 bis 2028 | 5.7.2024 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
17.9.2024 | Antrag der Regierung zu Art. 33 Abs. 2bis und Abs. 3 Bst. a | 109 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 11 | |
17.9.2024 | Antrag SVP-Fraktion zu Art. 64b | 52 | Zustimmung | 57 | Ablehnung | 11 | |
17.9.2024 | Eintreten | 72 | Zustimmung | 42 | Ablehnung | 6 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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17.9.2024 | Wortmeldung | Dürr-Gams, Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
17.9.2024 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der Regierung zu Art. 33 Abs. 2bis und Abs. 3 Bst. a des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr mit 109:0 Stimmen zu. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
17.9.2024 | Wortmeldung | Thoma-Andwil, Kommissionspräsident: Eine spezielle Situation. Dieser Antrag wurde gestellt, die Geschichte dazu haben Sie gehört. Dieser Antrag wurde gleichlautend gestellt aufgrund der Aussagen der Regierung auf S. 56 der Botschaft, wo die Regierung schrieb, dass sie den Faktor anpassen wolle. Daraus ergab sich dieser Antrag der vorberatenden Kommission. Dieser wurde unterstützt mit 9:4 Stimmen bei zwei Enthaltungen. Er wurde unterstützt, aber eigentlich unterstützt wurde, dass dieser Faktor gleich bleibt. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
17.9.2024 | Wortmeldung | Schmid-Buchs (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Die Zusicherung der Regierung, dass hier auf die Anpassung in der Verordnung verzichtet wird, begrüssen wir. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
17.9.2024 | Wortmeldung | Cavelti Häller-Jonschwil (im Namen der SP-GRÜNE-GLP-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Die vorberatende Kommission beantragt ohne Not eine Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr Sonderlasten des öV werden nicht über den Finanzausgleich abgegolten. Der öV kommt deshalb im Gesetz über den Finanzausgleich gar nicht vor. Die vorberatende Kommission will nun aber die heutige Handhabung der Finanzierung von Stadt- und Ortsbussen zementieren, indem sie einen Artikel in das Gesetz über den öffentlichen Verkehr schreiben will. Wir greifen hier in ein Gesetz ein, welches gar nicht zur Diskussion steht. Das ist in etwa so, wie wenn Murat Yakin den Konditionstrainer von Marco Odermatt ersetzen würde. Man würde Murat Yakin wohl sehr rasch und deutlich zurückpfeifen. Genau so bitten wir Sie, diesen Antrag zurückzupfeifen und stattdessen den Antrag der Regierung zu unterstützen, welcher beim öV am Status Quo festhält. Gerne können wir im Rahmen einer Diskussion über den öV über Anpassungen am entsprechenden Gesetz sprechen. Dann kann sich dieser Rat auch intensiv mit der Vorlage auseinandersetzen und solche Anpassungen im Gesamtkontext der öV-Finanzierung beurteilen. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
17.9.2024 | Wortmeldung | Seger-St.Gallen (im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
17.9.2024 | Wortmeldung | Abschnitt II (Änderung im Gesetz über den öffentlichen Verkehr), Art. 33 (Verteilschlüssel). Scherrer-Degersheim (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Wie bereits im Eintretensvotum erwähnt, erachtet es die Mitte-EVP-Fraktion als gefährlich, mit dem Wirksamkeitsbericht zum Finanzausgleich bzw. mit dem V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs anzutasten. Das Gesetz über den öffentlichen Verkehr ist ein separater Kreislauf, welcher hier nicht zur Disposition steht. Ich bitte Sie, den Antrag der Regierung zu unterstützen. So wird der «Status quo» beibehalten. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
17.9.2024 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SVP-Fraktion zu Art. 64b mit 57:52 Stimmen bei 6 Enthaltungen ab. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
17.9.2024 | Wortmeldung | Thoma-Andwil, Kommissionspräsident: Ein gleichlautender Antrag wurde auch in der Kommission gestellt. Mit 8:5 Stimmen bei zwei Enthaltungen wurde er in der Kommission abgelehnt. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
17.9.2024 | Wortmeldung | Regierungsrätin Bucher: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Im Sinne eines Kompromisses schlägt Ihnen die Regierung vor, den Beitrag an die Stadt St.Gallen um 3,7 Mio. Franken zu erhöhen und das unter klaren Auflagen und Bedingungen. Es soll eine temporäre Erhöhung sein und die Bedingungen sind die Folgenden: Es soll eine Diskussion darüber geführt werden und eine Auslegeordnung erstellt werden zur Aufgabenteilung im Bereich Kultur. Es sollen im Bereich der Kantons- und Stadtpolizei Synergien analysiert und genutzt werden. Die eigenen Sparbemühungen der Stadt, die der Stadtrat der Regierung in mehreren Gesprächen sehr detailliert aufgezeigt hat, sind unbedingt in der nötigen Konsequenz fortzusetzen. Auch die getroffenen Massnahmen zur Attraktivitätssteigerung sind unbedingt fortzusetzen. Zudem ist darüber Bericht zu erstatten. Sie sehen, es ist eine temporäre Erhöhung, die an Auflagen und Bedingungen geknüpft ist. Nach Ansicht der Regierung ist diese temporäre Erhöhung finanziell vertretbar, weil wir in den letzten Jahren eher sinkende Finanzausgleichskosten hatten, wobei wir jetzt sehen, wenn wir in die nächsten Jahre schauen und ins nächste Budget, dass sich hier vielleicht eine Trendwende abzeichnet. Wir werden diese Zahlen auf die Budgetdebatte hin sicher noch einmal plausibilisieren. Ich habe einiges an Kritik zu dieser Ecoplan-Studie gehört, die im Anhang des Wirksamkeitsberichts aufgeführt ist. Ich möchte in Erinnerung rufen, dass diese Ecoplan-Studie eine Studie ist, die aktualisiert wurde. Sie wurde bereits mehrmals von der Stadt St.Gallen in Auftrag gegeben. Es hat unserer Ansicht nach Sinn gemacht, diese Studie vorzuschreiben, damit wir gleichbleibende Werte haben und einen Vergleich über die Entwicklung der letzten Jahre machen können. In dieser Studie werden nicht nur Zentrumslasten ausgewiesen, sondern es werden auch Zentrumsnutzen und Standortvorteile ausgewiesen. Die Studie wertet die Zentrumsnutzen in der Höhe von 12 Mio. Franken. Die Standortvorteile in der Höhe von 3 Mio. Franken werden den Kosten für die Zentrumslasten in Abzug gebracht. Es ist richtig – das hat Schmid-Buchs angetönt –, diese Berechnungen, wie man die Standortvorteile und die Zentrumsnutzen berechnet, beruhen natürlich auf Schätzungen und auf Pauschalen, aber sie werden von den Standortlasten in Abzug gebracht. Somit verbleiben gemäss dieser Studie Netto-Zentrumslasten für die Stadt St.Gallen in der Höhe von rund 28 Mio. Franken. Historisch gesehen bekommt die Stadt St.Gallen bisher 16 Mio. Franken dieser ausgewiesenen 28 Mio. Franken Netto-Zentrumslasten abgegolten. Damit verbleibt für die Stadt ein namhafter Selbstbehalt an ungedeckten Zentrumslasten und der bewegt sich aktuell im Bereich von 12 Mio. Franken. Wenn man jetzt die Entwicklung der Stadt St.Gallen anschaut, auch die Entwicklung der technischen Steuerkraft, die zwar höher ist als die durchschnittliche Steuerkraft, aber die in den letzten Jahren wirklich gesunken ist, dann muss uns das Sorge bereiten. Das bereitet der Regierung auch Sorge, weil wir ein Interesse an einer finanziell gesunden und an einer starken Hauptstadt haben, die in den ganzen Kanton ausstrahlen kann. Deshalb meinen wir, ist es angebracht, diese temporäre Erhöhung und damit eine Verkleinerung des Selbstbehalts für die nächsten vier Jahre vorzusehen. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
17.9.2024 | Wortmeldung | Schmid-Buchs: Ich möchte auf zwei Punkte eingehen, die ich v.a. von Sulzer-Wil gehört habe. Ich wiederhole es auch gerne für Sulzer-Wil noch einmal: Es handelt sich hier nicht um eine Stadt-Land-Diskussion – ich habe das jetzt auch von anderen wieder gehört –, sondern es ist vielmehr eine Stadt-Stadt-Diskussion. Keine andere Stadt erhält die Sonderbehandlung eines kantonalen Zentrumslastenausgleich so wie es die Stadt St.Gallen heute tut. Sulzer-Wil, ich glaube, als Wiler Stadtrat wissen Sie das selbst am besten. Zudem zur Behauptung, dass der Bericht die Zentrumsnutzen wie von mir aufgelistet berücksichtigen soll: Das ist schlichtweg falsch und ich weiss es mit Sicherheit, weil ich dem Autor die Frage in der vorberatenden Kommission selbst gestellt habe. Er hat mir mitgeteilt, dass die Studie lediglich auf einen Kostenansatz fokussiert und somit Zentrumseinnahmen nicht im Umfang des Berichts enthalten sind. Ich habe das Protokoll der vorberatenden Kommission nicht gelesen, aber wenn es korrekt ist, dann müsste das dort ebenfalls so festgehalten sein. Somit bekräftige ich auch meine Aussage von vorhin und sage hier nochmals nachdrücklich, dass eine solche Studie kein vollständiges Bild für die Ermittlung der tatsächlichen Netto-Zentrumslasten geben kann. Deshalb sollten wir auch nicht einfach so ins Blaue diese 3,7 Mio. Franken genehmigen. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
17.9.2024 | Wortmeldung | Huber-Oberriet (im Namen des VSGP): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Wie bereits im Eintreten gesagt, ist dieser Kompromiss für die Gemeinden eingehbar und aushaltbar. Zum Kompromiss gehört aber auch die zusätzliche Zahlung von 3,7 Mio Franken. Wir müssen aufpassen, dass wir keinen Scherbenhaufen bekommen zwischen ländlichen und städtischen Gemeinden. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
17.9.2024 | Wortmeldung | Wyss-Vilters-Wangs: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Als Sarganserländerin lege ich mich heute mit voller Überzeugung für die Stadt St.Gallen ins Zeug, denn ich sehe sehr wohl einen grossen Nutzen einer starken Kantonshauptstadt mit ihren Leistungen für die ländlichen Regionen – nicht, wie Kollege Schmid-Buchs das sehr einseitig darzustellen versucht. Ich nenne Ihnen zwei Gründe dafür, weshalb ich klar der Meinung bin, dass es absolut richtig ist, der Stadt St.Gallen die zusätzlichen Millionen für ihre Leistungen als Zentrum und Kantonshauptstadt zuzusprechen. Der Finanzausgleich hat mit Solidarität zu tun. Nehmen wir als Beispiel das Spital Walenstadt. Viele Sarganserländerinnen und Sarganserländer haben einen starken emotionalen Bezug zum Spital. Als es um seine Zukunft ging, konnten viele nicht verstehen, weshalb gerade in unserer Region einfach das Spital geschlossen werden sollte. Eine regelrechte Welle der Empörung rauschte durchs Sarganserland. Auch wir wollten in der Nähe ein Spital wissen, für Notfälle, für Besuche. Nun, zu vieler Menschen Erleichterung haben sich der Kantonsrat und die Regierung dann sehr solidarisch mit uns gezeigt. Durch die Unterstützung des Kantons wurde der Standort Walenstadt nicht aufgegeben, sondern es gelang, das Spital Walenstadt an das Kantonsspital Graubünden zu veräussern. Nun wird es als vollintegrierter dezentraler Standort des Kantonsspitals Graubünden betrieben. Für die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland resultierte jedoch mit dem Verkauf jedoch ein Buchverlust von rund 8 Mio. Franken. Dieser Verlust wurde vom Kanton übernommen. Dank dieser Solidarität des Kantons mit dem Sarganserland können wir Sarganserländerinnnen und Sarganserländer uns weiterhin im familiären Regionalspital stationär und ambulant behandeln lassen. Mein zweites Argument ist, dass wir Sarganserländerinnen und Sarganserländer enorm von starken Zentren profitieren. Nun, ich würde lügen, wollte ich Ihnen weis machen, dass wir alle nach St.Gallen ins Kino oder in Schwimmbad fahren oder hier arbeiten. Wir profitieren enorm von den Kantonshauptstädten rund um uns herum, den Zentren Chur, Zürich oder auch Glarus. Dort arbeiten viele von uns, geniessen Kultur, gehen ins Schwimmbad oder lassen sich ausbilden. Dank der Solidarität von anderen ländlichen Gemeinden unserer Nachbarskantone, die wiederum ihre Zentren unterstützen, geht es uns so gut am Verkehrsknotenpunkt im Sarganserland. Auch wir im Sarganserland sollten solidarisch sein. Solidarität ist einfach keine Einbahnstrasse. Lassen wir das Geld für die Zentrumsleistungen von Kantonshauptstädten, von denen auch wir im Sarganserland profitieren, der Stadt St.Gallen zukommen. Eine attraktive Kantonshauptstadt hilft auch ausserkantonalen Bürgerinnen und Bürgern, so wie auch wir Sarganserländerinnen und Sarganserländer von ausserkantonalen Zentren profitieren. Der Föderalismus ist ein tragendes Prinzip der Schweiz. Die 26 Kantone und die rund 2000 Gemeinden verfügen über weitreichende Kompetenzen. Der Finanzausgleich und der Ressourcenausgleich sind wichtig für den Zusammenhalt des Landes. Ihm liegt die Idee der Solidarität zugrunde – das gilt auf Bundes- aber auch auf Kantonsebene. Ich appelliere an Ihre Solidarität und appelliere an die Solidarität der Kantonsrätinnen und Kantonsräte aus den ländlichen Gebieten. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
17.9.2024 | Wortmeldung | Scherrer-Degersheim (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Die für die Jahre 2025 bis 2028 befristete Erhöhung der zentralörtlichen Leistungen von jährlich 3,7 Mio. Franken für die Stadt St.Gallen sieht die Mitte-EVP-Fraktion als einmalige Vitaminspritze. Sie erwartet jedoch von der Regierung, dass keine weiteren Erhöhungen mehr in diesem Zusammenhang gewährt werden. Auch soll eine Entflechtung von Aufgaben und Finanzierungen gesucht werden. Ein entsprechender Antrag wurde von der Mitte-EVP-Fraktion und der SVP-Fraktion eingereicht | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
17.9.2024 | Wortmeldung | Seger-St.Gallen (im Namen der Mehrheit der FDP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Dieser Antrag wurde bei uns in der Fraktion sehr breit diskutiert. Wir sind mit der Ausgabenpolitik der Stadt St.Gallen auch nicht einverstanden. Die schwierige Finanzlage der Stadt St.Gallen mit einem strukturellen Defizit sowie einem ausgabefreudigen Stadtrat und einem ausgabefreudigen Stadtparlament wird durch diese vierjährige Hilfe nicht gelöst. In der Ausarbeitung dieser Vorlage wurden jedoch sehr viele Kompromisse gemacht, welche zu dieser einmaligen, vierjährigen Finanzhilfe führten. Wir möchten den Stadt-Land-Graben nicht befeuern, auch wenn Schmid-Buchs sagt, das sei nicht der Fall. Wir betrachten nur die Ausgaben, aber da sind wir womöglich nicht gleicher Meinung. Diese Sonderzahlungen sind an Verpflichtungen gebunden und stehen nur über eine temporäre Zeit an. Der Kanton soll und muss also die Kontrolle haben, dass wir auch in vier Jahren, wenn wir hier wiederum über die Sonderlastenausgleiche Debattieren, das noch finden können. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
17.9.2024 | Wortmeldung | Sulzer-Wil (im Namen der SP-GRÜNE-GLP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. In der Schweiz wurde das Verhältnis von Stadt und Land immer schon besonders aufmerksam verfolgt und kritisch bewertet. Die anderswo selbstverständliche Vormachtstellung der Städte wurde in der Schweiz immer wieder in Frage gestellt. Die Auswertung der Abstimmungsdaten der vergangenen Jahre zeigt, dass es in den letzten Jahren zu einer massiven Ausweitung des politischen Stadt-Land-Gegensatzes gekommen ist. Bezüglich der Wahrnehmung und der Einstellung der Bevölkerung in Stadt und Land zeigt sich, dass doch zwei Drittel der Befragten den Stadt-Land-Gegensatz als gross und relevant wahrnehmen. Aber es gibt keinen harten Stadt-Land-Graben, sondern vielmehr ein Spannungsfeld zwischen den grösseren Städten und dem ländlichen Raum. Die grossen Städte werden in vielen Bereichen als bestimmend wahrgenommen, aber auch sieht eine Mehrheit der Landbevölkerung in ihnen die wichtigsten Wirtschaftsmotoren des Landes und schreibt ihnen zu, finanziell besonders viel für andere Regionen zu leisten. Das Verhältnis von Stadt und Land ist kompliziert und es ist von Ambivalenz geprägt. Zwar sind die sozialen Milieus oftmals getrennt, dennoch ist die überwiegende Mehrheit der Befragten der Ansicht, dass es mehr Anstrengungen braucht, um die Gräben in den Köpfen zu überwinden. Es braucht ein besseres gegenseitiges Verständnis. Was ich soeben zitiert habe, stammt aus dem Stadt-Land-Monitor 2021, durchgeführt von Sotomo. Die Studie ist wohl insbesondere für die Vertreterinnen der SVP-Fraktion unverfänglich, wurde die Studie doch von der Agrargenossenschaft fenaco in Auftrag gegeben. Die Gräben in den Köpfen überwinden, das gegenseitige Verständnis fördern für die Anliegen der Landgemeinden und für die Leistungen der Kantonshauptstadt, das wäre auch das, was wir in diesem Rat leisten sollen. Mit dem Streichungsantrag tut die SVP-Fraktion das Gegenteil. Ich bedaure das, weil ich überzeugt bin, dass es unserem Kanton am Ende schaden wird. Auch die gesuchte Begründung von wegen fehlenden Einbezugs des Nutzens externer Investitionen macht den Antrag nicht besser. Ich meine, dass die Behauptung der SVP-Fraktion so nicht zutrifft, denn die finanziellen Vorteile in Form von Arbeitsplätzen, Einkommen und Steuereinnahmen in der Stadt sind als Standortvorteile miteingerechnet. Lesen Sie das aus Seite 22 in der Ecoplan-Studie. Die Ungleichbehandlung der Zentren, die auch ins Feld geführt wird, diese gibt es wahrscheinlich tatsächlich. Als Stadtrat von Wil habe ich ein Interesse, dass geprüft wird, welche Zentrumslasten wir tragen und wie diese künftig abgegolten werden könnten. Auch für weitere Zentren soll das geprüft werden. Ich ziehe daraus aber nicht den Schluss, dass wir im Gegenzug der Stadt St.Gallen etwas wegnehmen sollten. 75 Prozent der Bevölkerung der Schweiz leben in städtischen Gebieten und zu diesen Gebieten gehören auch die Stadt Wil oder Rapperswil-Jona oder Buchs. Es gibt weitere, aber die Stadt St.Gallen, seien wir ehrlich, die spielt nochmals in einer anderen Liga, das bin ich mir sehr wohl bewusst. Für mich ist auch klar: Ohne die Stadt St.Gallen wäre unser Kanton ärmer. Wirtschaftlich, kulturell, touristisch, schulisch, sportlich und letztlich wären wir auch finanziell ärmer, wenn wir die Stadt schwächen. Die Stadt St.Gallen hat ein grosses Angebot, das ist unbestritten. Sie trägt aber auch einen grossen Teil der finanziellen Lasten, das weist der Bericht klar aus. Die 3,7 bzw. 3,5 Mio. Franken zusätzlich, die es eigentlich sind, die sind ein Kompromiss, der breit getragen wird von den Gemeinden, der Stadt und von der Regierung. Ich bitte Sie, diesen Kompromiss stehen zu lassen. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
17.9.2024 | Wortmeldung | Art. 64b [Übergangsbestimmungen d) des V. Nachtrags vom ...] (neu). Schmid-Buchs beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Art. 64b zu streichen. Der Kanton St.Gallen bezahlt bereits heute jedes Jahr 16 Mio. Franken an die Stadt St.Gallen. Wenn man dabei die Teuerung berücksichtigt, so wie es im Gesetz vorgesehen ist, dann dürfte es sich heute um einen Betrag von rund 17 Mio. Franken handeln. Dies ist in Art. 25 des Finanzausgleichsgesetzes bereits heute so verankert. Dieser sogenannte Sonderlastenausgleich für die Stadt St.Gallen wurde zuletzt im Jahr 2017 angepasst. Damals ging es um eine Erhöhung von 12 Mio. Franken auf 16 Mio. Franken, also um 4 Mio. Franken wurde 2017 bereits dieser Sonderlastenausgleich für die Zentrumslasten der Stadt St.Gallen erhöht. Die Regierung stützt sich nun für die Bemessung einer erneuten Erhöhung des Sonderlastenausgleichs auf die sogenannte Ecoplan-Studie, wonach die Stadt St.Gallen heute rund 12 Mio. Franken an ungedeckten Zentrumslasten zu tragen habe. Jedoch weisen das Vorgehen und die Abstützung auf diese Studie wesentliche Mängel auf. Lassen Sie mich dies kurz ausführen: Erstens wurde die Ecoplan-Studie durch die Stadt St.Gallen selbst in Auftrag gegeben. Es kann somit nicht mit Sicherheit gesagt werden, dass es sich um eine neutrale Beurteilung handelt, da aufgrund der zusätzlichen durch die Stadt gewünschten Gelder ganz klar einen Interessenskonflikt besteht. Der Schluss liegt nahe, dass eine Studie mit einem anderen Auftraggeber auch zu einem anderen Schluss hätte kommen können. Zweitens wurden die Zentrumsnutzen, welche die Stadt St.Gallen durch ihre Zentrumsfunktion ebenfalls erfährt – es gibt eben nicht nur Zentrumslasten, sondern auch wesentliche Nutzen – in der Studie nicht berücksichtigt. Dies wurde uns selbst von einem der Autoren, der in der vorberatenden Kommission anwesend war, so bestätigt. Wenn ich also von Zentrumsnutzen spreche, was meine ich damit? Ich meine damit z.B. die zahlreichen Firmen oder auch die kantonale Verwaltung und zahlreiche staatsnahe Betriebe, welche aufgrund der Zentrumsfunktion ihren Sitz in der Stadt St.Gallen gewählt haben. Denken Sie dabei an Firmen wie die Raiffeisen Schweiz oder die St.Galler Kantonalbank. Denken Sie an innovative Unternehmen wie Frontify, aber es gibt auch viele weitere, die man hier nennen könnte. Denken Sie an die St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG, denken Sie an die Abraxas, die im Besitz oder mindestens teilweise im Besitz des Kantons sind. Oder gehen wir weiter: Zahlreiche Bildungsinstitutionen, z.B. die Universität St.Gallen, eine der besten Business-Schools in Kontinentaleuropa. Denken Sie an die Empa, welche durch den Bund finanziert wird. Denken Sie an die Gerichte des Bundes und des Kantons. Denken Sie an das Kantonsspital St.Gallen und natürlich – last but not least – das Theater St.Gallen. Das sind alles Betriebe, die zu einem grossen Teil oder sogar ganz durch die Finanzen des Kantons getragen werden. Und was bedeutet das nun? Es sind Millionen von Franken, wohl eher die eine oder auch die andere Milliarde, die der Kanton allein jedes Jahr für Arbeitsplätze und Dienstleistungen in der Stadt ausgibt. Ich könnte diese Liste auch hier noch weiterführen. All diese Betriebe schaffen gut bezahlte Arbeitsplätze. Sie fördern den Konsum, die Gastronomie und auch die Hotellerie und generieren nicht zuletzt Steuererträge für die Stadt St.Gallen. Und dies widerspiegelt sich zumindest teilweise auch immer noch in der überdurchschnittlichen Steuerkraft der Stadt, wo sie nämlich besser dastehen als die übrigen Gemeinden. Wir sprechen hier also von einer Studie als Grundlage für unsere Diskussion, welche eben all diese Zentrumsvorteile, die ich soeben aufgelistet habe, nicht berücksichtigt und nicht eingerechnet hat. Bitte fragen Sie sich an dieser Stelle nochmals, ob es Ihrer Meinung nach seriös ist, auf dieser Grundlage eine Entscheidung zu treffen – eine Entscheidung wohlbemerkt, die letztlich alle Steuerzahler in diesem Kanton zu bezahlen hätten und einen absoluten Sonderfall zementieren und sogar noch ausbauen würde. Keine andere Stadt im Kanton erhält einen solchen Sonderlastenausgleich für Zentrumslasten, keine. Mit der vorgeschlagenen Erhöhung um weitere 3,7 Mio. Franken pro Jahr dürfen wir uns nicht wundern, wenn in ein paar Jahren auch andere St.Galler Städte einen Ausgleich von Zentrumslasten durch den Kanton wünschen. Zudem ist der Nutzen für all die Bürgerinnen und Bürger in den übrigen Regionen des Kantons – denken wir da z.B. an das Sarganserland, See-Gaster, meine Heimatregion Werdenberg oder das Toggenburg, wo schlichtweg kaum ein Nutzen für diese Steuerzahler vorhanden ist, wenn wir die Stadt St.Gallen weiter finanziell unterstützen. V.a. sollten wir nicht überrascht sein, wenn die finanziellen Probleme der Stadt St.Gallen auch im Jahr 2028 immer noch bestehen werden. Mit zusätzlichem Geld lindern wir den Druck, um die linksgerichtete Ausgabenpolitik endlich zu hinterfragen. Trotz finanzieller Schieflage, und ich bringe Ihnen nun ein paar Beispiele, möchte die Stadt z.B. die Auslandshilfe von heute rund 280'000 auf 500'000 Franken fast verdoppeln. Es soll zusammen mit dem Kanton ein neuer, teurer Prestigebau für eine neue Bibliothek realisiert werden, der auch die Stadt Millionen von Franken kosten wird. Dadurch werden übrigens auch die Zentrumslasten erhöht, das nur nebenbei. Die Stadt baut auch gerade einen Velotunnel. Ich fahre auch gerne ab und zu Velo, aber ob der zwingend 8 Mio. Franken verschlingen muss, das darf man sich fragen. All diese Punkte und all diese Ausgaben unterstützen wir implizit und wir nehmen den Druck weg, diese endlich zu hinterfragen und vielleicht auch einen Kurswechsel herbeizuführen. Wir verhindern mit einer Erhöhung des Sonderlastenausgleichs für die Stadt, dass diese linke Stadtpolitik endlich auf den Boden der Realität geholt wird. Zudem erlauben wir damit, dass Massnahmen aufgeschoben werden, um die wirtschaftliche Attraktivität der Stadt zu pflegen und zu verbessern. Nicht zuletzt nehmen wir den Anreiz, um mit den benachbarten Gemeinden eine nachhaltige Lösung zu finden, also den direkten Profiteuren der Stadt im Kanton, aber auch um den Kanton. Schaffen wir hier also keine weitere Extrawurst für unsere Hauptstadt. Denken Sie bei Ihrer Entscheidung heute an die Steuerzahler im ganzen Kanton und auch an die Wähler in Ihrem Wahlkreis. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
17.9.2024 | Struktur | Spezialdiskussion | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
17.9.2024 | Beschluss | Der Kantonsrat tritt mit 72:42 Stimmen auf die Vorlage ein. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |