Geschäft: Wirksamkeitsbericht 2024 zum Finanzausgleich

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer40.24.02
TitelWirksamkeitsbericht 2024 zum Finanzausgleich
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung24.4.2024
Abschlusspendent
Letze Änderung16.9.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BerichtAnhang 3: Ecoplan-Bericht «Zentrumslasten der Stadt St.Gallen, Aktualisierung für das Jahr 2021» vom 26. April 2023
BerichtAnhang 2: Bericht BSS «Wirksamkeitsbericht 2024 zum innerkantonalen Finanzausgleich – Folgeauftrag» vom 11. Mai 2023
BerichtAnhang 1: Bericht BSS «Finanzausgleich im Kanton St.Gallen» vom 9. Mai 2022
BerichtBericht sowie Botschaft und Entwürfe der Regierung vom 23. April 2024
AllgemeinKommissionsbestellung des Präsidiums vom 3. Juni 2024
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 16. August 2024
AntragAntrag der Regierung vom 3. September 2024
AntragAntrag SP-GRÜNE-GLP-Fraktion zu Ziff. 2 der Aufträge vom 16. September 2024
AntragAntrag FDP-Fraktion zu Ziff. 3 (neu) der Aufträge vom 16. September 2024
AntragAntrag Die Mitte-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion zu Ziff. 2 der Aufträge vom 16. September 2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
17.9.2024Antrag FDP-Fraktion zu Ziff. 3 der Aufträge17Zustimmung95Ablehnung8
17.9.2024Ziff. 2 der Aufträge47Antrag der vorberatenden Kommission67Antrag Mitte-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion6
17.9.2024Antrag Mitte-EVP-Fraktion / SVP Fraktion zu Ziff. 2 der Aufträge68Zustimmung46Ablehnung6
17.9.2024Ziff. 2 der Aufträge69Antrag Mitte-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion45Antrag der Regierung6
17.9.2024Ziff. 2 der Aufträge43Antrag SP-GRÜNE-GLP-Fraktion70Antrag Mitte-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion7
17.9.2024Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 1 der Aufträge5Zustimmung102Ablehnung13
Statements
DatumTypWortlautSession
17.9.2024Wortmeldung

Dürr-Gams, Ratspräsidentin, stellt Kenntnisnahme des Berichts «Wirksamkeitsbericht 2024 zum Finanzausgleich» fest.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag der FDP-Fraktion zu Ziff. 3 der Aufträge mit 59:17 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Wortmeldung

Sulzer-Wil: Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Mit diesem Auftrag überschätzen und übernehmen wir uns. Nur schon beim Teil mit der Aufgabe, die Aufteilung der kantonalen Verwaltung zu prüfen. Dieses Buch, das wir da schreiben würden, das will ich dann diskutiert sehen in diesem Rat. Da schiessen wir über das Ziel hinaus. Es reicht schon, dass der Auftrag zu Ziff. 2 der Mitte-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion leider überwiesen wurde.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Wortmeldung

Schmid-Buchs (im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Einerseits haben wir bereits Aufträge gegeben, die genau darauf hinzielen, dass in Zukunft keine solchen Beiträge mehr benötigt werden. Zweitens ist es für uns absolut unbestritten, dass es Zentrumsnutzen gibt. Ich habe bereits in meinem vorherigen Votum darauf hingewiesen, dass es schwierig ist, diese Zentrumsnutzen zu erheben, weshalb es wohl die andere Studie auch nicht gemacht hat. Letztlich sehe ich auch nicht, was der Nutzen eines zusätzlichen Berichts sein sollte. Vielmehr wissen wir heute bereits, dass es diese Zentrumschancen, wie es so schön gesagt wurde, gibt. Ich möchte darauf hinweisen, ohne die Tür jetzt gleich ganz zuzuschlagen: Es gibt noch eine zweite Lesung. Vielleicht finden wir da einen gemeinsamen Auftrag, welcher die Stadt auch wirklich weiterbringt und natürlich v.a. – und dafür sind wir ja gewählt – unseren schönen Kanton.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Wortmeldung

Frei-Rorschacherberg: Dem Antrag der FDP-Fraktion ist zuzustimmen.

Zu Scherrer-Degersheim: Da muss ich schon kurz kontern. Wenn Sie gerade vorhin einen Auftrag gegeben haben, über Kultur und Polizei einen weiteren Bericht zu machen, der ja bereits jetzt vorliegt, dann widersprechen Sie sich gleich im nächsten Votum selber, indem Sie sagen, Sie möchten hier keine weiteren Abklärungen haben. Aber ich erkläre Ihnen gerne nochmals, um was es geht: Es geht um eine Fokusänderung. Wir möchten nicht von Zentrumlasten sprechen, sondern wir möchten aufzeigen, dass es eben auch Zentrumschancen gibt. Diese herauszuschälen und dann eine fundierte Diskussion zu führen wäre viel besser.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Wortmeldung

Ziff. 3. Scherrer-Degersheim (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Die FDP-Fraktion erwartet von der Regierung im Rahmen des nächsten Wirksamkeitsberichts eine vertiefte Auslegeordnung über die Zentrumslasten der Stadt St.Gallen unter detaillierter und vollständiger Berücksichtigung der Standortvorteile sowie des Zentrumsnutzens.

Ich wiederhole mich: All diese Zahlen wurden bereits anlässlich des Wirksamkeitsberichts 2012 errechnet und ausgewiesen und mit einem Gegengutachten widerlegt. Daraus resultierte der II. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz, in welchem u.a. die interkommunale Zusammenarbeit mit Vorteilsabgeltung geregelt wurde. Die Mitte-EVP-Fraktion ist einhellig der Ansicht, es sei darauf zu verzichten, weitere Berichte und Gutachten in Auftrag zu geben. Dies immer auch im Hinblick auf den Verwaltungsaufwand.

Ausserdem soll die Frage beantwortet werden, warum es der Stadt St.Gallen nicht gelingt, einen grösseren Standortvorteil aus den zahlreichen kantonalen Investitionen auf städtischem Gebiet zu ziehen. Die Mitte-EVP-Fraktion vertritt hier die Meinung, dass diese Frage an die falsche Ebene, nämlich die Regierung, gestellt wird. Die Ansprechpartnerin wäre die Stadt St.Gallen selber.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der Mitte-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion zu Ziff. 2 der Aufträge mit 68:46 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der Mitte-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion dem Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 2 der Aufträge mit 67:47 Stimmen vor.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der Mitte-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion dem Antrag der Regierung zu Ziff. 2 der Aufträge mit 69:45 Stimmen vor.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der Mitte-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion dem Antrag der SP-GRÜNE-GLP-Fraktion zu Ziff. 2 der Aufträge mit 70:43 Stimmen vor.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Wortmeldung

Regierungsrätin Bucher: Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Sie sehen im Ausblickskapitel in der Botschaft, dass wir diverse Pendenzen aus dieser Wirksamkeitsberichtsrunde bereits für die nächste Wirksamkeitsberichtsrunde in vier Jahren mitgenommen haben. Wir werden nur schon aufgrund der Befristung, die in vier Jahren aufgehoben sein wird, die Situation rund um den Sonderlastenausgleich der Stadt St.Gallen noch einmal anschauen, auch weil diverse Aufträge, Auflagen und Bedingungen damit verbunden sind. Wir werden auch aufgrund der eingegangenen Rückmeldungen den soziodemografischen Lastsonderlastenausgleich Weite anschauen und wir werden auch – das habe ich bereits ausführlich ausgeführt – die Lasten der regionalen Zentren genauer anschauen.

Diese Aufträge sind eigentlich schon auf der Pendenzenliste und weitere Aufträge sind nach Ansicht der Regierung nicht nötig. Insbesondere sehen wir es nicht, dass man uns den Auftrag gibt, auch andere Gemeinden aus anderen Kantonen oder andere Kantone für eine Mitfinanzierung von gewissen Lasten mitzuberücksichtigen. Das heisst nicht, dass die Regierung nicht sowieso mit den umliegenden Kantonen im Gespräch ist. Das heisst auch nicht, dass wir den Lastenausgleich im Bereich Kultur, den wir heute bereits haben, nicht weiterpflegen und weiterentwickeln, aber es gibt schlicht keine gesetzliche Grundlage, ausserkantonale Gemeinden oder andere Kantone irgendwie verpflichten zu wollen, an irgendwelchen Lasten mitzubezahlen. Das kann, wenn überhaupt, nur auf dem Prinzip der Freiwilligkeit basieren. Diese Gespräche führt die Regierung sowieso, aber wir können das auch nicht in einem Auftrag so entgegennehmen, weil wir schlichtweg keine Instrumente dazu haben.

Ich bitte Sie, auch auf die Aufträge im Bereich der Kantons- und Stadtpolizei zu verzichten. Das ist eine Bedingung für die temporäre Erhöhung und wir werden diese Prüfung sowieso vornehmen. Die entsprechenden Aufträge sind auch bereits diskutiert zwischen Stadtrat und Regierung. Wir haben ganz klar gesagt, wir möchten diese Aufträge sehr ergebnisoffen angehen. Das ist uns wichtig, sowohl im Bereich Kultur als auch im Bereich der Stadt- und Kantonspolizei, und das ist wichtig für die nun angelaufenen Arbeiten.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Wortmeldung

Müller-St.Gallen: Ich lege meine Interessen offen: Ich bin in der Altstadt aufgewachsen, ich lebe in der Stadt St.Gallen und ich liebe die Stadt St.Gallen. Wenn ein Besucher in der Stadt etwas kostet, dann heisst das nicht, dass er nicht willkommen ist, sondern ganz im Gegenteil: Er ist uns etwas wert und er ist willkommen. Ich lade Lippuner-Grabs ganz herzlich an die Olma zu Wurst, Brot und Bier ein und zeige ihm gerne, wie willkommen Gäste bei uns sind.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Wortmeldung

Hess-Rebstein legt seine Interessen als Präsident des Verbands der Kantonspolizei St.Gallen offen.

Es wurde schon gesagt und ich spreche im gleichen Zusammenhang: Die Debatte und unsere Entscheidungen sollen nicht von Ängsten geleitet werden. Ich denke, niemand in diesem Saal wird ernsthaft etwas dagegen haben, wenn bestehende Strukturen auf Optimierungen geprüft und allenfalls Mehrwerte geschaffen werden können. Das ist auch der Fall im Beispiel der engeren Zusammenarbeit zwischen Stadtpolizei und Kantonspolizei. Eine Erarbeitung von konkreten Lösungen dazu ist sicher in unserem Sinne. Jedoch, und darauf möchte ich in meinem Votum speziell hinweisen: Vergessen Sie nicht, dass wir die bestehenden Strukturen und die bestehende Qualität, die unsere Polizei im Sinne der Sicherheit für uns Bürgerinnen und Bürger gewährleistet, nicht in irgendeiner Form aufgrund von Entscheidungen gefährden dürfen. Das ist mir ein grosses Anliegen für uns alle. Deswegen einfach zur Erinnerung: Eine automatische Zusammenlegung dieser Polizeikorps auf Knopfdruck wird nicht ganz einfach. Unser Antrag steht nicht im Widerspruch dazu, aber dennoch gilt, und das wäre auch mein Appell an Sie, dass wir hier entsprechend umsichtig und zukunftsgerichtet handeln.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Wortmeldung

Huber-Oberriet (im Namen der VSGP): Der Antrag der Regierung ist abzulehnen. Der Antrag der vorberatenden Kommission ist abzulehnen.

Die VSGP möchte keinen horizontalen Finanzausgleich. Deshalb lehnen wir die Anträge der Regierung sowie der vorberatenden Kommission ab. Die Anträge aus der Mitte des Rates konnten wir nicht diskutieren, weshalb ich dazu keine Stellungnahme im Namen des VSGP abgebe.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Wortmeldung

Frei-Rorschacherberg: Die Anträge der Mitte-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion und der SP-GRÜNE-GLP-Fraktion sind abzulehnen.

Zum Antrag der Mitte-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion: Im Grundsatz gut gemeint. Leider schiesst er über das Ziel hinaus. Wir wollen keinen interkantonalen Minifinanzausgleich. Man stelle sich vor, man sitzt im Parlament von Appenzell Ausserrhoden oder Appenzell Innerrhoden und bekommt diesen Auftrag mit. Ich glaube, das eine oder andere Lächeln können die sich dann nicht verkneifen. Grundsätzlich müssen wir unsere Hausaufgaben machen und das nicht auf andere Kantone abschieben. Der Kulturbereich und auch der Polizeibereich ist bereits im Bericht der Regierung angesprochen. Deshalb, wie gesagt, gut gemeint, er schiesst aber übers Ziel hinaus und wir brauchen diesen Auftrag nicht.

Zum Auftrag der SP-GRÜNE-GLP-Fraktion: Es ist noch speziell, dass Pappa-St.Gallen erst jetzt gesprochen hat. Ich gehe davon aus, es war eine gewisse Sorge da, dass man die 3,7 Mio. Franken nicht ins Trockene bringt und dass man das deshalb nicht beim Eintreten gemacht hat.

Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Stadtbevölkerung eine rotgrüne Politik möchte – dies erst seit kurzem, wie Pappa-St.Gallen gesagt hat. Das hat aber gereicht für Misswirtschaft und hohe Ausgabenfreude – auch das nehmen wir zur Kenntnis. Wir möchten aber nicht zur Kenntnis nehmen, dass wir dafür die Rechnung bezahlen müssen. Die Stadt hat, wenn man das von aussen ein bisschen betrachtet, ein Ausgabenproblem. Pappa-St.Gallen hat gesagt, wir antworten mit Pauschalargumenten. Nein, die sind belegt. 15 Mio. Franken für den Werkhof, Tagesstätten 14 Mio. Franken, technische Betriebe und das Busdepot ist von 115 Mio. Franken auf 132 Mio. Franken und 259 Mio. Franken immer höher gestiegen. Der Stadtrat hat dann selber den Stecker gezogen. 8 Mio. Franken für einen Velotunnel oder letzte Woche haben wir gelesen, man macht noch internationale Politik, indem man 500'000 Franken zur Verfügung stellt. Das sind Aufgaben, welche die Stadt einfach selber machen muss. Der Stadtrat kann nicht Geld ausgeben, das nachher der Kanton bezahlen sollte.

Gerne möchte die Stadt die kantonale Verwaltung, Kulturstätten und vieles weitere bei sich haben, um das dann als Last auszulegen. Vorhin wurde von Pappa-St.Gallen gesagt, dass ein Viertel der Arbeitsplätze im Kanton in der Stadt St.Gallen seien. Das ist eine Riesenchance. Das als Last anzusehen, da habe ich kein Verständnis dafür.

Auch andere Städte wie Buchs, Rapperswil-Jona und Rorschach haben Aufgaben. Es kann nicht an uns als Kanton liegen, die Gelder so horizontal zu verteilen. Die Stadt erhält von uns bereits 10 Mio. Franken für zentralörtliche Leistungen und 6 Mio. Franken als Ersatz für fehlende horizontale Abgeltung. Geschätzte Damen und Herren, das reicht und deshalb braucht es hier auch diesen Antrag der SP-Fraktion nicht.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Wortmeldung

Pappa-St.Gallen: Der Antrag der Mitte-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion ist abzulehnen. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Stadtpräsidentin der Hauptstadt St.Gallen und Kantonsrätin.

Die Stadt St.Gallen wurde nun so oft erwähnt, dass es seltsam wäre, wenn ich als Stadtpräsidentin nichts sage. Ich bin Stadtpräsidentin der Hauptstadt St.Gallen und Kantonsrätin. Diese Ämter widersprechen sich nicht – im Gegenteil, sie ergänzen sich und sind teilweise auch voneinander abhängig. D.h., wenn ich im Interesse des Kantons kämpfe, kämpfe ich auch für die Hauptstadt und umgekehrt. Denn die Hauptstadt ist auf einen starken Kanton angewiesen, einen Kanton, welcher sich in der Konkurrenz aber auch in der Zusammenarbeit mit anderen Kantonen der Schweiz behaupten kann. Gleichzeitig ist auch der Kanton darauf angewiesen, dass sich seine Hauptstadt gegenüber anderen grossen Städten der Schweiz behaupten kann. Vor vier Jahren haben wir im Kantonsrat der Kantonsregierung für den Wirksamkeitsbericht die richtige und wichtige Frage mit auf dem Weg gegeben, wie wir die Standortattraktivität des Kantons St.Gallen verbessern können. Das sollte unser Ziel sein. Die im Jahr 2020 geforderte Entscheidungsgrundlage liegt uns allen vor. Die BSS hat seriöse Arbeit geleistet, systematisch Schwachstellen am Finanzausgleich ausgezeigt und Vorschläge zur Korrektur unterbreitet. Anstatt diese Erkenntnisse zu berücksichtigen und die Standortattraktivität des Gesamtkantons im Blick zu haben, wird teilweise mit pauschalen Vorwürfen auf die Hauptstadt geschossen. Das ist nicht nur bedauerlich für den Zusammenhalt im Kanton, sondern es schadet unserer Wirtschaft und der Standortattraktivität. Fast ein Sechstel der Bevölkerung in unserem Kanton wohnt in der Stadt St.Gallen. Von den 317'000 Arbeitsplätzen in unserem Kanton sind über ein Viertel in der Hauptstadt zu finden. Es kommt z.B. jeder vierte Unternehmenssteuerfranken an den Kanton aus der Stadt St.Gallen. Die wichtige Zentrumsfunktion der Stadt für den Kanton zeigt sich auch an der überdurchschnittlich grossen Bedeutung als regionales Arbeitszentrum mit zupendelnden Beschäftigten. In der Stadt St.Gallen kommen auf 100 Einwohnende 112 beschäftigte. D.h., es gibt mehr Arbeitsstellen als Einwohnende. Zur Verdeutlichung: In Luzern sind es nur rund 75, in Winterthur noch weniger. Die wirtschaftliche Bedeutsamkeit der Stadt für den Kanton ist vor diesem Hintergrund offensichtlich. Diese Zentrumsfunktion hat zur Folge, dass die Infrastruktur der Stadt St.Gallen sich nicht nur an den rund 83'000 Einwohnerinnen und Einwohner ausrichten kann, sondern z.B. ein Verkehrsnetz für über 145'000 Menschen zur Verfügung stellen muss. Das hat nichts mit Gästen zu tun.

Bei der Finanzierung des öV wird dieser Umstand aber nicht berücksichtigt, im Gegenteil. Auch andere Infrastrukturen, z.B. für Sport, Freizeitaktivitäten und Kultur müssen die rund 45'000 Steuerzahlenden der Stadt St.Gallen für viele andere Personen selbst tragen. Die Sicherheit rund um Freizeitaktivitäten sowie Gross- und Sportanlässe trägt ebenfalls grossmehrheitlich die städtische Bevölkerung. Die von der SVP-Fraktion kritisierte linksgerichtete Stadt ist erst seit wenigen Jahren überhaupt links. Die finanziellen Belastungen hat die Stadt St.Gallen jedoch schon seit Jahren, auffälligerweise seit der neue Finanzausgleich 2008 eingeführt wurde. Die scheinbare Ausgabenkultur, die von der FDP-Fraktion und von der SVP-Fraktion im Eintretensvoten kritisiert wurde, kann ich nur so erwidern: Die Stadt zahlt alle ihre erwähnten Leistungen grossmehrheitlich selber, daran zahlt der Kanton überhaupt nichts, ausser bei den Agglomerationsbeiträge. Im Gegenteil: Finanzexperten haben uns aufgezeigt, dass die Kostentreiber eindeutig z.B. beim öV sind. Wenn Sie nun sagen, die Stadt könne ihre Kosten nicht selber tragen, ist das fast ein Hohn, da wir bei verschiedenen Punkten mehr bezahlen als alle anderen Gemeinden.

Wenn von der SVP-Fraktion auch noch kritisiert wird, dass der externe berechnete Abzug zu tief sei, kann ich Ihnen sagen, dass auch wir alle unsere Kosten analysiert haben und auf einen ganz anderen Betrag gekommen sind. Wenn wir das für die Stadt St.Gallen berechnen, haben wir immer noch 32,5 Mio. Franken Selbstbehalt, den wir selber tragen. Auch das haben Sie noch nicht berücksichtigt.

Ich sage nur eins: Lassen wir es nicht zu, uns mit pauschalen Vorwürfen auseinanderdividieren zu lassen. Uns allen muss bewusst sein: Wenn wir unseren Kanton weiterbringen wollen, dann können wir dies nur gemeinsam tun. Die Städte sind nur im Verband mit ihren Agglomerationen konkurrenzfähig, so, wie die Agglomerationsgemeinden und ländlichen Gemeinden viel besser bestehen können, wenn sie von einer Zentrumsnähe profitieren.

Wenn wir wollen, dass wir in der Schweiz und international wahrgenommen werden, wir für Bewohnende und Arbeitende attraktiv werden, müssen wir uns darauf konzentrieren, wie wir gemeinsam besser sichtbar werden und die Standortaktivität des Kantons strategisch mit den kleineren und grösseren Gemeinden stärken können. Dazu brauchen wir Aufträge, die das Ganze wirklich analysieren, aber nicht Aufträge, die das Ganze noch verunmöglichen, damit wir wirklich zu dem Punkt kommen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Wortmeldung

Schmid-Buchs zu Lippuner-Grabs: Ich bin voll bei Ihnen. Die Stadt sollte die hausgemachten Probleme selbst lösen und in letzter Konsequenz hätten wir deshalb heute die zusätzlichen 14,8 Mio. Franken ablehnen sollen, was verdankenswerterweise ein grosser Teil Ihrer Fraktion auch getan hat.

Wir wollen keine Erhöhung des Sonderlastenausgleichs für die Stadt St.Gallen, das haben wir deutlich gemacht. Sollte der Sonderlastenausgleich aber tatsächlich um diese 14,8 Mio. Franken für die nächsten vier Jahre erhöht werden, muss dies wenigstens an Bedingungen und Aufträge geknüpft sein. Wir wollen auch in Zukunft keine weiteren Erhöhungen sehen und dazu sind diese Aufträge sicher dienlich. Es ist daher zu prüfen, ob allenfalls gegenüber ausserkantonalen Gemeinden und Nachbarkantonen Zentrumsleistungen der Stadt St.Gallen geltend gemacht werden können und zugunsten der Stadt St.Gallen in Rechnung gestellt werden können. Auch im Kulturbereich sind bis zum nächsten Wirksamkeitsbericht Entflechtungen von Aufgaben und Finanzierungen zwischen der Stadt und dem Kanton zu prüfen und auch im Polizeibereich sollte man schauen, dass man vermehrt enger zusammenarbeiten kann. All diese Massnahmen, und das ist der SVP-Fraktion ein wichtiges Anliegen, dürfen zusammen mit dem Sonderlastenausgleich Stadt St.Gallen nicht zu einer finanziellen Mehrbelastung des Kantons führen. Das ist eine ganz klare Bedingung.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Wortmeldung

Lüthi-St.Gallen: Der Antrag der Mitte-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion ist abzulehnen. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Vorsteherin der Direktion Soziales und Sicherheit in der Stadt St.Gallen und damit auch der Stadtpolizei.

Der so abgeänderte Antrag macht keinen Sinn. Organisationen und Strukturen regelmässig zu überprüfen ist wichtig und sinnvoll. So sind wir auch offen und gerne bereit die Zusammenarbeit zwischen Stadt- und Kantonspolizei, bis hin zu einer Zusammenlegung, zu überprüfen. Diesen Prozess gehen wir ergebnisoffen an. Der Vorprojektantrag wurde von Stadtrat und Regierung auch schon verabschiedet. Wenn nun, wie im Antrag verlangt, die Überprüfung zu keinen Mehrkosten für den Kanton führen darf, handelt es sich nicht mehr um einen ergebnisoffenen Prozess. Heute ist es so, dass die Stadt St.Gallen einen Grossteil der polizeilichen Grundversorgung auf eigene Kosten leistet, während in anderen Gemeinden die Kantonspolizei vor Ort ist, welche durch den Kanton finanziert wird. Es wird folglich nicht möglich sein, dass eine verstärkte Zusammenarbeit oder sogar eine Zusammenlegung von Stadt- und Kantonspolizei kostenneutral für den Kanton erfolgen kann.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Wortmeldung

Sulzer-Wil beantragt im Namen der SP-GRÜNE-GLP-Fraktion, Ziff. 2 der Aufträge wie folgt zu formulieren: «spätestens mit dem nächsten Wirksamkeitsbericht zum Finanzausgleich dem Kantonsrat Bericht zu erstatten überkonkrete Lösungen, wie der Kanton von spezifischen Ausgleichszahlungen zugunsten der Stadt St.Gallen entlastet werden kann und wie diese Ausgleichszahlungen jenen Gemeinden und Nachbarkantonen übertragen werden können, die tatsächlich von den Zentrumsleistungen der Stadt St.Gallen profitieren. Überdies sollen konkrete Lösungen zu einer engeren Zusammenarbeit bzw. die Zusammenlegung von Stadt- und Kantonspolizei erarbeitet und darüber Bericht erstattet werdenmögliche Modelle zur Mitfinanzierung von Infrastrukturkosten und anderen Aufwendungen der Stadt St.Gallen und anderer regionaler Zentren durch die jeweils umliegenden Gemeinden und angrenzenden Kantone – mit dem Ziel, einen regionalen Ausgleich von Zentrumslasten zu erreichen.»

Der Antrag der Mitte-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion zu Ziff. 2 und der Antrag der FDP-Fraktion zu Ziff. 3 ist abzulehnen.

Der Antrag zu Ziff. 2 der Mitte-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion lässt mich ehrlich gesagt ein bisschen ratlos zurück. Zum einen, wenn ich sehe, wer ihn zusammen mit der SVP-Fraktion eingereicht hat. V.a. aber auch, wie er inhaltlich daherkommt, auch wegen des Tons, der da mitschwingen mag. Ich lese da ein gewisses Misstrauen, Unverständnis, Vorbehalt – ich kann es nicht recht einordnen. Ich werde nicht schlau, woher diese Vorbehalte gegenüber der Stadt St.Gallen herrühren. Was ist es, was die bürgerlichen Parteien derart triggert? Was ist seit der Kommissionssitzung passiert, dass nun solche Anträge gestellt werden? Wir wissen alle nicht, was in vier Jahren, geschweige denn in acht Jahren sein wird, wie sich Kanton und Stadt bis dahin entwickelt haben, wie sich die finanzielle Situation dann präsentiert. Ganz egal, die Mitte-EVP-Fraktion und die SVP-Fraktion wollen jetzt schon wissen und bestimmen, dass die Stadt in den kommenden acht Jahren ganz bestimmt keinen Rappen zusätzlichen Lastenausgleich erhalten soll, anstatt die Regierung mit einer ergebnisoffenen Prüfung zu beauftragen.

Die FDP-Fraktion verlangt bei Ziff. 3 die Prüfung der Dezentralisierung der kulturellen Angebote, sie verlangt eine Aufteilung der kantonalen Verwaltung. Seien wir uns bewusst, das ist eine derart grosse Kiste, die da aufgemacht wird, damit überfordern wir ganz klar den Finanzausgleich. Meine Damen und Herren, er ist schon kompliziert genug.

Seitens der SP-GRÜNE-GLP-Fraktion möchten wir einen anderen Weg vorschlagen. Der Auftrag, wie ihn die Regierung in ihrem Antrag formuliert hat, geht in die richtige Richtung. Wir möchten allerdings einen Punkt, den die Kommission eingebracht hat, aufnehmen. Es sollen nicht nur die umliegenden Gemeinden der regionalen Zentren in die Überlegungen zum Zentrumslastenausgleich miteinbezogen werden, sondern auch die angrenzenden Kantone. Weiter hat die Regierung angekündigt, dass die Themen Kultur und Polizei so oder so in die Prüfung aufgenommen werden und wir in vier Jahren dazu einen Bericht erhalten werden. Wenn dann im Rahmen des nächsten Wirksamkeitsberichts die Ergebnisse dieser Verhandlungen und die Modelle vorliegen, können wir auf dieser Basis diskutieren. Wir können dann entsprechende Beschlüsse fassen. Ich meine, das ist ein zielführender Weg und das ist auch der Weg, der diesem Rat angemessen ist. Der Rat sollte seine Entscheide auf einer soliden Basis fällen und sich nicht oder möglichst nicht von Emotionen leiten lassen.

Wenn Sie es nicht übers Herz bringen, den Antrag der SP-GRÜNE-GLP-Fraktion zu unterstützen und wenn Sie das nicht übers Herz bringen, dann wenigstens dem Antrag der Regierung zu folgen. Hierzu vielleicht eine letzte Anmerkung: Da stellt die bürgerliche Regierung einen Antrag und die einzige Fraktion, welche die Regierung darin unterstützt, ist die SP-GRÜNE-GLP-Fraktion – verkehrte Welt, würde ich sagen. Das verstehe, wer will.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Wortmeldung

Lippuner-Grabs beantragt im Namen der FDP-Fraktion, eine neue Ziff. 3 der Aufträge mit folgendem Wortlaut: «dem Kantonsrat im Rahmen des Wirksamkeitsberichts 2028 zum Finanzausgleich vertieft über die Nettozentrumslasten der Stadt St.Gallen unter detaillierter und vollständiger Berücksichtigung der Standortvorteile sowie des Zentrumsnutzens Bericht zu erstatten. Neben der Entrichtung von finanziellen Entschädigungen sollen weitere Massnahmen zur Entlastung der Stadt, u.a. eine Dezentralisierung von kulturellen Angeboten und eine Aufteilung der kantonalen Verwaltung, präsentiert und die Frage beantwortet werden, warum es der Stadt St.Gallen nicht gelingt, einen grösseren Standortvorteil aus den zahlreichen kantonalen Investitionen auf städtischem Gebiet zu ziehen.»

Ich äussere mich zu allen jetzt noch zu diesem Geschäft vorliegenden Aufträgen und Anträgen. Die Stadt St.Gallen hat bereits heute eine Sonderstellung im kantonalen Finanzausgleich. Sie erhält einerseits die ordentlichen Finanzausgleichszahlungen, die an alle Gemeinden vergütet werden. Darüber hinaus erhält sie zusätzlich jährlich 10 Mio. Franken für zentralörtliche Leistungen und 6 Mio. Franken als Ersatz für nicht ausgeglichene ausserkantonale Leistungen. Nun haben wir soeben entschieden, es werden zusätzliche 3,7 Mio. Franken jährlich für Zentrumslasten vom Kanton vergütet. Ein sorgfältiges Studium des Ecoplan-Berichts lässt darauf schliessen, dass jeder Mensch, der die Stadt betritt oder gar befährt, eine Zentrumslast ist. Besucht dieser auswärtige Mensch eine städtische Institution im Bereich der Bildung, des Sports, der Freizeit oder der Kultur oder geht er in der Stadt shoppen und Essen oder arbeitet er in der Stadt, was auch immer dieser Mensch auf städtischem Boden tut, er ist eine Zentrumslast, weil städtische Infrastruktur genutzt wird. Die Auswärtigen werden also offenbar nicht als Gäste angesehen, die Wertschöpfung in die Stadt bringen, sondern als reine Last, um nicht gar zu sagen, sie scheinen lästig zu sein.

Wir alle in diesem Saal, die wir nicht in der Stadt wohnen erscheinen auf die eine oder andere Art als Zentrumslast in dieser Ecoplan-Studie. Nach dieser Logik könnte sich aber jede noch so kleine und ländliche Gemeinde über Lasten beklagen, die von auswärtigen Besuchern verursacht werden.

Nun ist es aber so, dass der Kanton überdurchschnittlich viel Geld in der Kantonshauptstadt liegen lässt. Grosse Teile der kantonalen Verwaltung befinden sich in der Stadt. Ebenso wird der weitaus grösste Teil der kantonalen Kulturgelder auf städtischem Boden ausgegeben. Liest man die Ecoplan-Studie und die Argumentation der Stadtregierung, sind das keine willkommenen Kantonsgelder, die Wertschöpfung generieren, sondern schlicht Lasten. Wir erachten diese defizitorientierte Opferhaltung als zu eng gefasst und gehen davon aus, dass all die beklagten Zentrumsfunktionen weit höhere Chancen bieten würden, als uns glaubhaft gemacht werden soll. Wenn es anderseits tatsächlich so ist, dass die Kantonshauptstadt dermassen unter dem kantonalen Geldsegen leidet, sollte man sie davon entlasten. Wir schlagen in unserem Auftrag deshalb vor, dass die Regierung den Zentrumsnutzen genauer unter die Lupe nimmt und zugleich Möglichkeiten einer Dezentralisierung der kulturellen Angebote und auch eine Aufteilung der kantonalen Verwaltung auf mehrere Standorte im Kanton prüft.

Andere Regionen würden die sogenannten Zentrumslasten in Form von kantonalen Ressourcen sicher gerne bei sich willkommen heissen. Die verschiedenen anderen Aufträge, die im Raum stehen und mit denen nun alle möglichen Bezahler für die ausgabefreudige Stadtregierung gefunden werden sollen, lehnen wir durchwegs ab. Diese Trittbrettfahrerdiskussionen zielen allesamt ins Leere. Es sind Nebelpetarden, die bloss vom eigentlichen Problem ablenken.

Mal sollen die umliegenden Gemeinden mitbezahlen, womit die gesamte Logik des vertikalen Finanzausgleichs ausgehebelt würde. Mal sollen die ausserkantonalen Gemeinden zur Kasse gebeten werden, worüber diese dezent lachen dürften. Mal sollen gar andere Kantone die klamme Stadtkasse wieder befüllen. Man sucht äussere Schuldige statt sich mit dem Problem im Innern zu befassen. Die Mehrheit unserer Fraktion hat den zusätzlichen 3,7 Mio. Franken zähneknirschend zugestimmt, will aber im Gegenzug, dass man diese unsägliche Lastendiskussion auch zu einer Chancendiskussion wandelt. Unser Antrag fordert die Umkehr der Diskussion. Ich bitte Sie, diesem zuzustimmen und auf missgünstige Trittbrettfahreraufträge zu verzichten.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Wortmeldung

Ziff. 2 und 3. Scherrer-Degersheim beantragt im Namen der Mitte-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion, Ziff. 2 der Aufträge wie folgt zu formulieren: «spätestens mit dem nächsten Wirksamkeitsbericht zum Finanzausgleich dem Kantonsrat Bericht zu erstatten über konkrete Lösungen, wie der Kanton von spezifischen Ausgleichszahlungen zugunsten der Stadt St.Gallen entlastet werden kann und wie diese Ausgleichszahlungen jenen Gemeinden und Nachbarkantonen übertragen werden können, die tatsächlich von den Zentrumsleistungen der Stadt St.Gallen profitieren. Überdies sollen konkrete Lösungen zu einer engeren Zusammenarbeit von Stadt-und Kantonspolizei bzw. deren Zusammenlegung erarbeitet und darüber Bericht erstattet werdenweder in den vier Jahren bis zum nächsten Wirksamkeitsbericht zum Finanzausgleich noch mit dem nächsten Wirksamkeitsbericht weitere Erhöhungen des Sonderlastenausgleichs Stadt St.Gallen zulasten des Kantons vorzusehen. Zu prüfen ist, ob allenfalls gegenüber ausserkantonalen Gemeinden und Nachbarkantonen Zentrumsleistungen der Stadt St.Gallen geltend gemacht und ihnen zugunsten der Stadt St.Gallen in Rechnung gestellt werden können. Im Kulturbereich sind spätestens bis zum nächsten Wirksamkeitsbericht Entflechtungen von Aufgaben und Finanzierung zwischen der Stadt St.Gallen und dem Kanton zu prüfen und im Polizeibereich konkrete Lösungen zu erarbeiten, die zu einer engeren Zusammenarbeit bzw. Zusammenlegung von Stadt- und Kantonspolizei führen. Beides darf zusammen mit dem Sonderlastenausgleich Stadt St.Gallen nicht zu einer finanziellen Mehrbelastung des Kantons führen.»

Die Mitte-EVP Fraktion hat ihre Bereitschaft, der Stadt St.Gallen einen befristeten zusätzlichen jährlichen Ausgleichsbeitrag für die Jahre 2025 bis 2028 für zentralörtliche Leistungen von 3,7 Mio. Franken zuzugestehen, an einen Antrag geknüpft.

  1. Die Regierung wird eingeladen, weder in den vier Jahren bis zum nächsten Wirksamkeitsbericht zum Finanzausgleich noch mit dem nächsten Wirksamkeitsbericht weitere Erhöhungen des Sonderlastenausgleichs Stadt St.Gallen zulasten des Kantons vorzusehen. Das Finanzausgleichsgesetz wurde 2008 in Kraft gesetzt. Der in Art. 25 festgelegte Ausgleichsbeitrag für zentralörtliche Leistungen der Stadt St.Gallen wurde auf 16 Mio. Franken festgesetzt. Er wird der Teuerung angepasst. Die 3,7 Mio. Franken sind auf 4 Jahre befristet. D.h. es dürfen im kommenden Wirksamkeitsbericht 2028 zum Finanzausgleich keine Erhöhungen mehr vorgesehen werden.
  2. Die Regierung wird eingeladen, zu prüfen, ob allenfalls gegenüber ausserkantonalen Gemeinden und Nachbarkantonen Zentrumsleistungen der Stadt St.Gallen geltend gemacht und ihnen zugunsten der Stadt St.Gallen in Rechnung gestellt werden können. Wie bereits in meinem Eintretensvotum dargelegt, wurde im Wirksamkeitsbericht 2012 die Mitfinanzierung der Zentrumslasten durch die Gemeinden im Einzugsbereich der Stadt St.Gallen abgehandelt. Daraus resultierte der Abschnitt «Interkommunale Zusammenarbeit mit Vorteilsabgeltung» im Finanzausgleichsgesetz. Dieses Thema ist demzufolge abgehandelt. Nicht abgehandelt ist die Thematik, was die ausserkantonalen Gemeinden und Nachbarkantone betrifft und wie sie allenfalls belangt werden könnten.
  3. Die Regierung wird eingeladen, Entflechtungen im Kulturbereich zwischen Stadt St.Gallen und Kanton zu prüfen und im Polizeibereich konkrete Lösungen zu erarbeiten, die zu einer engeren Zusammenarbeit bzw. Zusammenlegung von Stadt- und Kantonspolizei führen. Beides darf zusammen mit dem Sonderlastenausgleich Stadt St.Gallen nicht zu einer finanziellen Mehrbelastung des Kantons führen. Dieser dritte Punkt ist zum Teil auch in den Anträgen der vorberatenden Kommission enthalten und erklärt sich selbst.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 1 der Aufträge mit 102:5 Stimmen ab.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Wortmeldung

Thoma-Andwil, Kommissionspräsident: Hier aus Transparenzgründen nochmals die Verhältnisse in der Kommission: sieben Ja-Stimmen, vier Nein-Stimmen, vier Enthaltungen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Wortmeldung

Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der vorberatenden Kommission ist abzulehnen.

Wir schliessen uns der Mitte-EVP-Fraktion und der SVP-Fraktion an. Dieser Antrag ist nicht notwendig.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Wortmeldung

Schmid-Buchs (im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der vorberatenden Kommission ist abzulehnen.

Die SVP-Fraktion erachtet es als nicht notwendig, an diesem Auftrag festzuhalten.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Wortmeldung

Ziff. 1. Scherrer-Degersheim (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Der Antrag der vorberatenden Kommission ist abzulehnen.

Die vorberatende Kommission beantragt, dass dem Kantonsrat im Rahmen des Wirksamkeitsberichts 2028 Bericht über die exakten Auswirkungen bzw. Fehlanreize durch die Einführung des RMSG Bericht erstattet wird. Die Mitte-EVP-Fraktion lehnt diesen Antrag ab. Im letzten Wirksamkeitsbericht 2020 zum Finanzausgleich wurde auf die Thematik eingegangen und zusammenfassend festgehalten, dass die Einführung des RMSG keine Auswirkungen auf den Finanzausgleich habe und dass die aktuellen und zukünftigen Beiträge durch die Einführung nicht verändert werden.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Struktur

Aufträge

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Wortmeldung

Dürr-Gams, Ratspräsidentin: Wir beraten die Aufträge nach der Spezialdiskussion der drei Geschäfte dieser Vorlage.

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17.9.2024Struktur

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

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17.9.2024Wortmeldung

Dürr-Gams, Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf die Vorlagen 40.24.02 «Wirksamkeitsbericht 2024 zum Finanzausgleich» und 33.24.06 «Kantonsratsbeschluss über die Festlegung des Ausgleichsfaktors des Ressourcenausgleichs für die Jahre 2025 bis 2028» in einziger Lesung fest.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Wortmeldung

Regierungsrätin Bucher: Ich danke Ihnen sehr herzlich für die gute Aufnahme dieser Vorlage. Ich denke, wenn ich jetzt Ihren Eintretensvoten zugehört habe, darf ich feststellen, dass es der Regierung gelungen ist, die Aufträge zu erfüllen, die wir vor vier Jahren in einer sehr engagierten Diskussion aus diesem Rat mitgenommen haben. Es ist uns gelungen, eine Auslegeordnung zu präsentieren, einerseits zu den verschiedenen Modellen von Finanzausgleichssystemen, wie wir sie in der Gesamtschweiz haben, mit einer speziellen Betrachtung auch des horizontalen Finanzausgleichs und es ist uns andererseits gelungen, diese Überlegungen zu verknüpfen mit Überlegungen zur Standortattraktivität. Das war der Hauptauftrag, den ich vor vier Jahren aus dieser Debatte mitgenommen habe: Wie können wir die Standortattraktivität sichern, erhalten oder sogar noch steigern und mit diesem Finanzausgleich mindestens dazu beitragen, dass der Finanzausgleich die Standortattraktivität unseres Kantons nicht schmälert. In diesem Sinne möchte ich an dieser Stelle allen danken, die zur Erstellung dieses Berichts beigetragen haben. Das sind natürlich meine Mitarbeitenden, aber auch die externen Expertinnen und Experten; die entsprechenden Berichte wurden bereits zitiert.

Ich glaube, Standortattraktivität muss auch das Stichwort für die nachfolgende Diskussion sein. Ich sage, lieber Standortattraktivität als Stadt-Land-Graben, der vielleicht hinaufbeschwört wird oder nicht. Aber ich glaube, was wichtig ist, festzustellen: Wir sind ein Kanton, der von seiner Vielfalt lebt. Wir haben in unserem Kanton ländliche Regionen und kleine Gemeinden und wir haben in unserem Kanton regionale Zentren und wir haben eine grosse Stadt, die Hauptstadt, die Stadt St.Gallen.

Wir leben von der Vielfalt und von der Abwechslung, die wir in unserem Kanton haben. Das ist eine Herausforderung, aber das ist auch eine riesige Chance. Diese Vielfalt bildet sich auch in unserem Finanzausgleich ab. Wir haben Instrumente, welche die Herausforderungen der eher ländlichen Regionen adressieren und wir haben Instrumente, die die Zentrumslasten adressieren. Wenn man die Zentrumsfunktion der Stadt St.Gallen anschaut, ist es völlig klar, dass die Stadt unser kulturelles und unser wirtschaftliches Zentrum ist. Sie ist ein Motor für gesellschaftliche Entwicklungen. Sie ist auch ein Motor für wirtschaftliche Entwicklungen und damit eben auch zentral für die Standortattraktivität des Kantons. Auch andere regionale Zentren, grössere Gemeinden und Städte erfüllen diese besondere Funktion und auch diese regionalen Zentren sind mit Lasten konfrontiert. Deshalb haben wir im Bericht der Regierung einen Ausblick gemacht auf den nächsten Finanzausgleich, auf den nächsten Wirksamkeitsbericht in vier Jahren. Wir werden uns diesen Lasten der regionalen Zentren sicher auch noch genauer annehmen, werden diese genauer analysieren und uns überlegen, wie wir damit umgehen wollen.

In diesem Sinne danke ich Ihnen für die erste Diskussion. Ich bin sehr gespannt auf die weiteren Aufträge, die wir sicher noch diskutieren werden. Ich danke Ihnen, wenn Sie diese Vielfalt als Stärke für unsere Standortattraktivität im Hinterkopf behalten, wenn wir jetzt in die Diskussion einsteigen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Wortmeldung

Huber-Oberriet: Auf die Vorlagen ist einzutreten. Ich lege meine Interessen als Präsident des Verbands St.Galler Gemeindepräsidien (VSGP) offen.

Zuerst danke ich der Regierung für den frühen Einbezug der Gemeinden in die Diskussion. Unser Finanzausgleichssystem ist ein sehr, sehr kompliziertes Konstrukt und man muss aufpassen: Wenn man an einem kleinen Schräubchen dreht, hat das grosse Auswirkungen. Es ist deshalb sehr wichtig, dass man überlegt und gut informiert in diese Debatte einsteigt. Ich kann Ihnen sagen, es sind auch nicht alle Gemeinden und Städte glücklich über diese Vorlage. Aber wir haben uns darauf geeinigt, dass es ein Kompromiss ist, mit dem wir sehr gut leben können. Es ist umso wichtiger, dass die Gemeinden zusammenstehen mit den Städten. Deshalb unterstützt die VSGP diese Vorlage. Zu den Anträgen werde ich mich später melden.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Wortmeldung

Schmid-Buchs (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlagen 40.24.02 «Wirksamkeitsbericht 2024 zum Finanzausgleich und 33.24.06 «Kantonsratsbeschluss über die Festlegung des Ausgleichsfaktors des Ressourcenausgleichs für die Jahre 2025 bis 2028» ist einzutreten. Auf die Vorlage 22.24.03 «V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz» ist nicht einzutreten.

Beginnen wir doch mit den Punkten, in denen wir uns mit der Regierung, aber auch mit der vorberatenden Kommission, einig sind. Die SVP-Fraktion nimmt zur Kenntnis, dass der heutige vertikale Finanzausgleich den Anforderungen entspricht und gut funktioniert. Auch wenn viele Kantone zugegebenermassen ein anderes System für den finanziellen Ausgleich gewählt haben, sehen wir ebenso wie die Regierung keinen Anlass, zum aktuellen Zeitpunkt auf einen horizontalen Finanzausgleich umzusteigen. Weiter unterstützen wir im Bereich des soziodemografischen Sonderlastenausgleichs die Anpassung des Beitragssatzes der Minderlasten und die Berücksichtigung der AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige. Ebenfalls sind wir grundsätzlich damit einverstanden, dass für die Jahre 2025 bis 2028 der Ausgleichsfaktor des Ressourcenausgleichs auf 96 Prozent belassen werden soll.

Mit Genugtuung nehmen wir zudem zur Kenntnis, dass die Regierung mittlerweile die Bestrebung zur Reduktion des Gewichtungsfaktors von Buslinien in Gesamtsystemen, den sogenannten Stadt- und Ortsbussen, von Faktor 1,5 auf 1,2 aufgegeben hat. Dies hätte eine Mehrbelastung für fast alle Gemeinden im Kanton bedeutet. Die SVP-Delegation hatte daher in der vorberatenden Kommission einen entsprechenden Antrag auf die Beibehaltung des Gewichtungsfaktors bei 1,5 gestellt, welche von der vorberatenden Kommission angenommen wurde. Wir stellten jedoch bereits an der genannten Sitzung in Aussicht, dass wir bereit sind, auf die entsprechende Gesetzesänderung zu verzichten, sollte die Regierung die Anpassung in der Verordnung über den öffentlichen Verkehr fallenlassen. Dies ist nun erfreulicherweise geschehen und selbstverständlich werden wir hiermit Wort halten und den Antrag der vorberatenden Kommission auf die Schaffung von Art. 33 Abs. 2bis sprich die Festlegung des Gewichtungsfaktors 1,5 im Finanzausgleichsgesetz ablehnen.

Jedoch, und nun kommen wir zu den Punkten, mit denen wir ganz klar nicht einverstanden sind, sticht eben eine grosse Veränderung in dieser Botschaft der Regierung und leider auch in der Beratungsgrundlage der vorberatenden Kommission weiterhin ins Auge: Diese 3,7 Mio. Franken, die von 2025 bis 2028 zusätzlich jedes Jahr an die Stadt St.Gallen ausgeschüttet werden sollen. Für die SVP-Fraktion ist es unverständlich, dass zusätzlich zu den heute bereits über 16 Mio. Franken Sonderlastenausgleich weitere Mittel bereitgestellt werden sollen. Umso mehr, da dies auf Basis einer ungenügenden Grundlage, nämlich einem Gutachten im Auftrag der Stadt selbst, erfolgen soll. Die SVP-Fraktion stellt daher einen Antrag auf Streichung von Art. 64b des Finanzausgleichsgesetzes, sofern der Rat auf die Vorlage eintritt. Ich werde darauf in der allfälligen Spezialdiskussion weiter eingehen. Aus Sicht der SVP-Fraktion sind die vorgeschlagenen Änderungen im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes nicht notwendig und sie belasten den bereits angeschlagenen Staatshaushalt des Kantons St.Gallen zusätzlich. Schaffen wir hier also keine Extrawurst für unsere Hauptstadt. Auf den V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz kann in dieser Form verzichtet werden.

Zum Wirksamkeitsbericht stellen wir zudem den bereits genannten Auftrag, den wir mit der Mitte-EVP-Fraktion eingereicht haben. Ich werde dazu ebenfalls später sprechen. Damit wollen wir verhindern, dass weitere Ausgaben der Stadt auf den Kanton übertragen werden.

An die Adresse des geschätzten Kollegen Seger-St.Gallen möchte ich an dieser Stelle doch noch kurz etwas sagen, denn niemand beschwört hier einen Stadt-Land-Graben. Die Bürger ländlicher wie aber auch städtischer Gemeinden – und zwar alle – sollen mit dieser Vorlage die linke Ausgabenpolitik der Stadt St.Gallen mitfinanzieren. Das, obwohl sie nichts dafür können. Mit Stadt-Land-Graben hinaufbeschwören, hat das überhaupt nichts zu tun. Es ist einfach eine ungerechte Tatsache, die so benannt werden muss.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Wortmeldung

Sulzer-Wil (im Namen der SP-GRÜNE-GLP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Lassen Sie es mich in aller Deutlichkeit gleich zu Beginn sagen: Dieser Finanzausgleich erfüllt die Zielsetzung unserer Verfassung nicht und dieser Finanzausgleich erfüllt die Ziele des Gesetzes nur ungenügend. Statt dass sich die finanziellen Unterschiede zwischen den Gemeinden verringert hätten, dass sich die übermässigen Belastungen der Gemeinden ausgeglichen hätten, wie es Art. 85 der Kantonsverfassung (sGS 111.1; abgekürzt KV) verlangt, hat in den vergangenen vier Jahren die Disparität zwischen den tiefsten Gemeindesteuerfüssen und den höchsten Gemeindesteuerfüssen sogar noch zugenommen. Betrug die Differenz vor zehn Jahren noch 77 Steuerprozente, ist diese bis ins Jahr 2023 auf unglaubliche 89 Prozent angestiegen. In der Berichtsperiode ist es offensichtlich nicht gelungen, die finanziellen Unterschiede zwischen den Gemeinden zu verringern.

Eine weitgehende Revision unseres Finanzausgleichssystem wäre unseres Erachtens angezeigt, doch es fehlt der politische Wille entgegen allen politischen und fachlichen Gründen, die in den Berichten lang und breit ausgeführt wurden. Das ist ernüchternd. Und es ist leider wahrscheinlich, dass wir, abgesehen vom Kanton Appenzell Innerrhoden, der einzige Kanton in der Schweiz ohne einen horizontalen Ausgleich bleiben werden. Dabei könnte ein solcher horizontaler Ressourcenausgleich mit einer moderaten Abschöpfungsquote die Steuerfüsse näher zusammenbringen und er könnte die ressourcenstärkeren Gemeinden an der Finanzierung des Ausgleichs beteiligen.

Die Regierung begründet ihre Weigerung, etwas zu ändern, mit der Akzeptanz des heutigen Modells. Aber seien wir ehrlich – in welchem Interesse ist denn dieses aktuelle System? Bestimmt in jenem der steuergünstigen Gemeinden, aber ist es auch im Interesse der gesamten Kantonsbevölkerung? Wie muss ich mir vorkommen, wenn ich halt das «steuerliche Pech» habe, in der Stadt St.Gallen oder im Obertoggenburg zu wohnen und nicht in Balgach oder Mörschwil? Sind diese grossen Steuerunterschiede im Interesse der Bevölkerung des Kantons, im Interesse des Kantons?

Ein Spezialfall in dieser Diskussion betrifft den Lastenausgleich der Stadt St.Gallen. Die Zentrumslasten der Stadt St.Gallen werden unseres Erachtens unbestrittenermassen ungenügend abgegolten. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum die Stadt nach Anrechnung von Standortvorteilen und Zentrumsnutzen die verbleibende millionenschwere Nettobelastung in der Höhe von gemäss Bericht 12 Mio. Franken, die ausgewiesen werden, alleine tragen soll. Neu soll die Stadt St.Gallen für vier Jahre befristet mit je 3,7 Franken bzw. 3,5 Mio. Franken entlastet werden. Damit liegt der Selbstbehalt, den unsere Kantonshauptstadt trägt, immer noch bei 30 Prozent. Was die Regierung mit diesem Erlass vorschlägt, unterstützen wir und akzeptieren wir im Sinne einer Übergangslösung für vier Jahre. Aber damit nicht alle Jahre wieder die Diskussion entbrennt, sollten der Mechanismus der Berechnung der Abgeltung mit nachvollziehbaren Kriterien sowie der Ausgleichssatz im Gesetz festgehalten werden. Dieser Diskussion stellen wir uns ergebnisoffen. Wir nehmen in der Detailberatung dann Stellung zu den spezifischen Anträgen und Aufträgen.

Die heute ungleichen Beitragssätze für die soziodemografischen Sonder- und Minderlasten führen dazu, dass heute einzelne Gemeinden Gelder erhalten, die gesamthaft über die drei Bereiche Familie, Jugend, Sozialhilfe und stationäre Pflege gesehen gar keine Sonderlasten aufweisen. Aus diesen Gründen wird der Beitragssatz der Minderlasten auf den Beitragssatz der Sonderlasten von 60 Prozent angehoben. Wir begrüssen das. Wir hätten sogar begrüsst, wenn man den Beitragssatz auf 70 Prozent angehoben hätte, um Gemeinden mit überdurchschnittlichen Lasten zu entlasten. Aber auch hier gilt: Warum sollen besonders belastete Zentrumsgemeinden 40 Prozent dieser Lasten selber tragen?

Die Regierung und die externen Büros haben sich viel Arbeit gemacht. Es ist eine fundierte Analyse mit guten Vorschlägen für eine Weiterentwicklung des Systems. Nur leider sind Regierung und Kommission dazu nicht bereit. Es ist schade für unseren Kanton, dass wir daraus nicht wir gemacht haben.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Wortmeldung

Seger-St.Gallen (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Vorweg möchte ich festhalten, dass die FDP-Fraktion im Grundsatz die Haltung der Regierung in der Botschaft unterstützt. Der Finanzausgleich im Kanton St.Gallen löst seit jeher Diskussionen im Rat aus. Die Fragestellung, welche Gemeinden welche Lasten tragen und wie eine faire Abgeltung vorgenommen werden kann, ist eine sehr komplexe und vielschichtige Fragestellung, welche es heute für die nächsten vier Jahre zu klären gibt. Bereits in der Vernehmlassung hat sich die FDP proaktiv in diese Fragestellung eingebracht. Z.B. ist es für die FDP zentral, dass Gemeinden, welche gut wirtschaften, attraktiv sind und ihren Finanzhaushalt im Griff haben nicht durch Ausgleichsmassnahmen bestraft werden.

Die FDP-Fraktion erachtet im Grundsatz den Finanzausgleich im Kanton St.Gallen als transparent und nachvollziehbar. Ebenfalls kann dieser Ausgleich mit der vertikalen Methode durch den Kanton gesteuert werden und Fehlanreize bestehen nur wenige. Dies weist der Wirksamkeitsbericht in einem angemessenen Detailgrad aus. Die FDP-Fraktion lehnt eine Einführung eines horizontalen Finanzausgleichs ab und unterstützt die Regierung bei der Festhaltung am bisherigen Ausgleichsmodell. Auch wenn die vertikale Finanzierung schweizweit nur sehr wenige Kantone kennen und praktizieren, ist die FDP-Fraktion überzeugt, dass dieses System für unseren Kanton richtig ist. Die in der Botschaft und derer Beilagen ausgearbeiteten Vergleiche und Modelle dienen einem guten Überblick und stützen die Entscheidung der Regierung.

Die nun beantragten einzelnen Anpassungen beim soziodemografischen Sonderlastenausgleich, der Abgeltung der Zentrumslasten sowie die Anpassung bei der Finanzierung des öV wurden in der FDP-Fraktion breit diskutiert. Wir sind im Grundsatz der Meinung, dass im Rahmen dieses Nachtrags ein austarierter Kompromiss gefunden worden ist. Im Rahmen der Eintretensdebatte möchte ich jedoch folgende Details der Vorlage vorgreifen: Die FDP-Fraktion unterstützt die durch die Kommission gestellte Forderung, dass der Gewichtungsfaktor für Buslinien bei Stadt- und Ortsbussen nicht reduziert wird. Ebenfalls unterstützt die FDP-Fraktion grundsätzlich die Erhöhung des Sonderlastenausgleichs der Stadt St.Gallen um rund 3,7 Mio. Franken für die nächsten vier Jahre, auch wenn der zweite erwähnte Punkt zu sehr vielen Diskussionen geführt hat und sich die Fraktion nicht einig wurde, ob der Stadt St.Gallen neben den im Rahmen der heutigen Gesetzgebung zum Finanzausgleichsgesetz bereits bestehenden Finanzhilfen von rund 10 Mio. Franken und zusätzlich 6 Mio. Franken noch weitere Hilfen bezahlt werden sollen. Die Finanzlage der Stadt St.Gallen ist sehr angespannt. Es kann aber nicht sein, dass nun einfach der Kanton einspringt und die aktuelle Ausgabenkultur der Stadt St.Gallen mitfinanziert. Jede Gemeinde in unserem Kanton ist für ihre Finanzen selbst zuständig, so auch die Stadt St.Gallen. Wenn wir die rückläufige Steuerkraft der Stadt St.Gallen anschauen, stellt sich die Frage, warum das so ist. Die Stadt verliert sukzessive gute Steuerzahlende und somit an Ressourcenkraft. Die vorherrschenden politischen Mehrheiten in der Stadt St.Gallen und die damit verbundene Ausgabenkultur stehen konträr zu einer kantonalen Finanzhilfe. So hat die Stadt St.Gallen z.B. infolge einer überwiesenen Motion geplant, jährlich 500'000 Franken für Entwicklungshilfeprojekte im Ausland bereitzustellen. Dies, obwohl solche Angelegenheiten ausnahmslos Sache des Bundes sind. Das strukturelle Defizit der Stadt St.Gallen ist sehr hoch und eine solche Ausgabenpolitik dient nicht der Sache. Dies nur ein Beispiel. Ein weiteres Beispiel: Letzte Woche beschloss der Stadtrat vier Verkehrsanordnungen für die Schaffung von Begegnungszonen. Nur diese Anordnungen allein kosten über 200'000 Franken. Die Anordnungen sind ungezwungen und werden so beschlossen. In der Ecoplan-Studie werden unter den Zentrumslasten beim Punkt «privater Verkehr» über 16 Mio. Schweizer Franken ausgewiesen. Wie sich diese Kosten zusammenstellen und wie sich eine solche Entscheidung des Stadtrats auf diese Kosten auswirkt, wurde nicht beschrieben. Das finden wir schade.

Die FDP-Fraktion stört sich seit jeher an der Ausgabenpolitik der Stadt St.Gallen und somit auch an der nun anstehenden weiteren Finanzspritze über die nächsten Jahre. Die Forderung der Stadt St.Gallen wäre aber noch viel höher gewesen – so zumindest argumentierte der Stadtrat letzten Sommer in der Öffentlichkeit nach der Veröffentlichung der Ecoplan-Studie. Die FDP-Fraktion stört sich aber auch an der nun anstehenden Befeuerung des Stadt-Land-Grabens. Wir sehen keinen Vorteil darin, die Stadt gegen das Land oder umgekehrt auszuspielen. Aus diesem Grund unterstützt eine Mehrheit unserer Fraktion die moderate und temporäre Unterstützung von 3,7 Mio. Franken. Mit diesem Entscheid sollen jedoch keinerlei Begehrlichkeiten für permanente Finanzhilfen für die Stadt geweckt werden. Die Stadt soll und muss sich in ihrer Ausgabenpolitik verändern. Die FDP-Fraktion kritisiert weiter die in der Ecoplan-Studie zum vorliegenden Geschäft getätigten Aussagen in Bezug auf das Verhältnis der Zentrumslasten und -nutzen. Insbesondere die Zentrumsnutzen wurden unserer Meinung nach zu wenig detailliert betrachtet und somit nicht klar definiert. Weiter ist der Unterschied der Netto-Zentrumslasten in Abzug mit dem eben nicht klar eruierten Nutzen zwischen 2015 und 2021 gemäss der Ecoplan-Studie lediglich um 1,2 Mio. Franken angestiegen. Wir erhöhen heute jedoch den Ausgleich um satte 3,7 Mio. Franken – das als Vergleich.

Zu den einzelnen nun vorliegenden Anträgen im Rahmen der Geschäfte werden wir zu einem späteren Zeitpunkt separat Stellung beziehen. Der Fokus der Finanzausgleichszahlung soll gemäss der FDP-Fraktion nicht in der Abgeltung allfälliger Zentrumslasten liegen, sondern bei der Analyse der Finanzhaushalte der Gemeinde, welche hohe Beträge bekommen. Es kann nicht sein, dass Gemeinden unabhängig ihrer Ausgabenpolitik finanzielle Mittel des Kantons bekommen.

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17.9.2024Wortmeldung

Scherrer-Degersheim (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Ich lege meine Interessen offen: Ich war bis 2022 Gemeindepräsidentin von Degersheim und bin demzufolge mit der Materie bestens vertraut.

Der Finanzausgleich im Kanton St.Gallen wirkt wie ein Blutkreislauf, der die lebenswichtigen Ressourcen – in diesem Falle die finanziellen Mittel – im ganzen Kanton verteilt, um das gesunde Funktionieren aller Gemeinden sicherzustellen. Der von der Regierung alle vier Jahre vorgelegte Bericht widerspiegelt dies im Vollzug und in der Wirksamkeit der verschiedenen Ausgleichsmechanismen. Der Kantonsrat erteilte der Regierung zudem den Auftrag, auf den vorliegenden Wirksamkeitsbericht eine Entscheidungsgrundlage bezüglich der verschiedenen Finanzausgleichsmodelle im interkantonalen Vergleich zu erarbeiten und dem Kantonsrat einen allfälligen Modellwechsel zu unterbreiten.

Das Finanzausgleichsgesetz ist seit 2008 in Vollzug. Immer und immer wieder hat der Kantonsrat im Rahmen der Wirksamkeitsberichte Aufträge zur Überprüfung der Modelle erteilt, auch im Hinblick auf einen Wechsel vom vertikalen zum horizontalen Finanzausgleich. Auch zu den Zentrumslasten der Stadt St.Gallen wurden bereits Studien erstellt. Der Wirksamkeitsbericht aus dem Jahre 2012 hat es in sich. Hier kann nachgelesen werden, wie die in einer Studie ausgewiesenen Zentrumslasten an die umliegenden Gemeinden weiterverrechnet werden sollten. Dies in knallharten Zahlen. Was ist passiert? Eine Kommissionsmotion wurde eingereicht, mit einem Gegengutachten festgestellt, dass die Zahlen so nicht korrekt sind und mit dem II. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz eine andere Lösung gefunden. Soweit der Geschichtsunterricht zum Finanzausgleichsgesetz.

Nun zur vorliegenden Botschaft: Der Bericht legt dar, dass sich die Grundstruktur des Finanzausgleichssystems im Kanton St.Gallen bewährt hat. Obwohl der Kanton St.Gallen mit der vollständig vertikalen Finanzierung des Ressourcenausgleichs ein Ausnahmefall darstellt, erfüllt das aktuelle Finanzausgleichsmodell die ökonomischen Kriterien. Mit der vertikalen Finanzierung des Ressourcenausgleichs bildet der Kanton St.Gallen eine Ausnahme. Erlauben Sie mir folgenden Vergleich: Wie wir alle wissen, sind wir auch eine Ausnahmeerscheinung mit unserer «Schattenrechnung». Fazit: Das sind wir gerne, hat doch die Vergangenheit gezeigt, dass beide Modelle bestens funktionieren. Deshalb soll auf die Einführung eines horizontalen Finanzausgleichsmechanismus zum heutigen Zeitpunkt und auch in Zukunft verzichtet werden. Ersparen wir uns bitte weitere Gutachten und Gegengutachten.

Der Wirksamkeitsbericht 2024 zum Finanzausgleich zeigt, dass keine grundlegenden Änderungen im Finanzausgleich nötig sind. Der Blutkreislauf ist stabil. Dies führt zu Planungssicherheit bei den Gemeinden und wenig oder nur marginalen Änderungen. Die Mitte-EVP-Fraktion begrüsst, dass die Ausgleichsgrenze des Ressourcenausgleichs auf 96 Prozent des Durchschnitts aller Gemeinden für die kommende Periode 2025 bis 2028 bis zum nächsten Wirksamkeitsbericht beibehalten wird.

Die für die Jahre 2025 bis 2028 befristete Erhöhung der zentralörtlichen Leistungen von jährlich 3,7 Mio. Franken für die Stadt St.Gallen sieht die Mitte-EVP-Fraktion als einmalige Vitaminspritze. Sie erwartet jedoch von der Regierung, dass keine weiteren Erhöhungen mehr in diesem Zusammenhang gewährt werden. Auch soll eine Entflechtung von Aufgaben und Finanzierungen in der Kultur stattfinden und die Zusammenarbeit zwischen der Stadt- und der Kantonspolizei gesucht werden. Ein entsprechender Antrag wurde von der Mitte-EVP-Fraktion und der SVP-Fraktion eingereicht.

Zum öV: Als Fremdkörper – und damit für den Blutkreislauf schädlich – erachtet die Mitte-EVP-Fraktion eine im Bericht vorgeschlagene Anpassung in der Verordnung im öffentlichen Verkehr. Das Gesetz für den öffentlichen Verkehr ist ein separater Kreislauf, welcher hier nicht zur Disposition steht. Es ist sogar gefährlich, diesen Kreislauf im Zuge des Wirksamkeitsberichtes anzutasten, denn auch homöopathische Eingriffe können zu einem Kreislaufzusammenbruch führen. Die Mitte-EVP-Fraktion ist beim öV für Beibehalten des Status Quo und somit für den Antrag der Regierung.

Die zur Umsetzung vorgeschlagenen Anpassungen am Finanzausgleich führen für den Kantonshaushalt zu einem jährlichen Mehraufwand von rund 1,3 Mio. Franken bis zu 1,9 Mio. Franken. Dieser Mehraufwand ist vertretbar, da sich das Gesamtvolumen des Finanzausgleichs in den letzten Jahren aufgrund gesunkener Unterschiede bei der technischen Steuerkraft vermindert hat.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
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Dürr-Gams, Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine gemeinsame Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
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Thoma-Andwil, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission beantragt, auf die Vorlagen in erster bzw. einziger Lesung einzutreten.

Am Freitag, 16. August 2024, traf sich die vollständig anwesende Kommission im Kantonsratssaal zur Beratung des Wirksamkeitsberichts 2024 zum Finanzausgleichsgesetz, des V. Nachtrags zum Finanzausgleichsgesetz und des Kantonsratsbeschlusses über die Festlegung des Ausgleichsfaktors des Ressourcenausgleichs für die Jahre 2025 bis 2028. Von Seiten des zuständigen Departementes des Innern waren anwesend: Frau Regierungsrätin Laura Bucher, Vorsteherin; Herr Davide Scruzzi, Generalsekretär; Herr Alexander Gulde, Leiter Amt für Gemeinden und Bürgerrecht; Herr Mario Gemperle, Abteilungsleiter Support, Amt für Gemeinden und Bürgerrecht. Weiter waren für Fachreferate anwesend: Frau Miriam Frey, Senior Beraterin, BSS volkswirtschaftliche Beratung, Basel und Herr Simon Schranz, Projektleiter, Ecoplan AG, Bern. Die Geschäfts- und Protokollführung wurde von den Parlamentsdiensten durch Frau Aline Tobler und ihre Stellvertreterin Frau Leandra Cozzio wahrgenommen. Von meiner Seite herzlichen Dank für die Unterstützung bei der Vorbereitung dieser Sitzung.

Nach Art. 44 des Finanzausgleichsgesetzes (sGS 831.1; abgekürzt FAG) legt die Regierung dem Kantonsrat alle vier Jahre einen Bericht über den Vollzug und die Wirksamkeit des Finanzausgleichs vor. In der Beratung des IV. Nachtrags zum Finanzausgleichsgesetz erteilte der Kantonsrat seinerzeit der Regierung den Auftrag, auf den nächsten Wirksamkeitsbericht eine Entscheidungsgrundlage bezüglich der verschiedenen Finanzausweismodelle im interkantonalen Vergleich zu erarbeiten und dem Kantonsrat einen allfälligen Modellwechsel zu unterbreiten. Zur Erfüllung des Auftrags des Kantonsrates sowie einzelner Spezialaufträge wurde die BSS volkswirtschaftliche Beratung aus Basel beigezogen, welche langjährige Erfahrungen im Bereich Finanzausgleich vorzuweisen hat, aber an der Entwicklung des St.Galler Finanzausgleichs nicht beteiligt war. In einem ersten Teil des Sitzungstages folgten Fachreferate durch das Amt für Gemeinden, die BSS volkswirtschaftliche Beratung und die Ecoplan AG, welche eine Studie zu den Zentrumslasten der Stadt St.Gallen erstellt hatte. Die Kommissionsmitglieder haben sich vertieft mit der Materie beschäftigt und konnten Fragen direkt mit den Experten im Detail bearbeiten.

Die vorberatende Kommission hat die drei Vorlagen anschliessend im Detail beraten und folgt mit wenigen Anpassungen und Aufträgen grundsätzlich dem Entwurf der Regierung. Die Regierung kündigt in der Botschaft an, den Gewichtungsfaktor für Buslinien bei Stadt- und Ortsbussen zu reduzieren, um so die Stadt St.Gallen und andere Zentrumsgemeinden zu entlasten. Die Kommission spricht sich gegen diese Änderung aus und beantragt die Festsetzung des geltenden Gewichtungsfaktors im Gesetz über den öffentlichen Verkehr niederzuschreiben. Gemäss der Botschaft besteht aktuell die Möglichkeit, dies auf Verordnungsebene anzupassen.

Hingegen unterstützt die Kommission die moderate temporäre Erhöhung des Sonderlastenausgleichs der Stadt St.Gallen um rund 3,7 Mio. Franken. Für die nächste Berichterstattung in vier Jahren sieht die vorberatende Kommission zwei Aufträge vor: Einerseits sollen die Auswirkungen des neuen Rechnungsmodells der Gemeinden (RMSG) geprüft werden. Andererseits möchte die Kommission wissen, wie der Kanton von Ausgleichszahlungen zugunsten der Stadt St.Gallen entlastet werden kann und wie diese Zahlungen jenen Gemeinden und Nachbarkantonen übertragen werden können, die tatsächlich von den Zentrumsleistungen der Stadt St.Gallen profitieren. Überdies möchte die Kommission, dass die Regierung konkrete Lösungen für eine engere Zusammenarbeit bzw. für die Zusammenlegung der Stadtpolizei St.Gallen und der Kantonspolizei St.Gallen erarbeitet und darüber Bericht erstattet. Mit letzterem unterstützt die Kommission ein bereits von der Regierung angedachtes Vorgehen. Ich komme zum Schluss: die Kommission beantragt Ihnen, mit 12:3 Stimmen auf den Wirksamkeitsbericht 2024 zum Finanzausgleich einzutreten. Auf den V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz und auf den Kantonsratsbeschluss über die Festlegung des Ausgleichsfaktors des Ressourcenausgleichs für die Jahre 2025 bis 2028 beantragt Ihnen die Kommission einstimmig Eintreten und die Anträge der Kommission zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession