Geschäft: Einführung von Bezahlkarten für Personen des Asylbereichs
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 41.24.04 |
Titel | Einführung von Bezahlkarten für Personen des Asylbereichs |
Art | KR Standesbegehren |
Thema | Landesverteidigung, Sicherheit und Ordnung |
Federführung | Sicherheits- und Justizdepartement |
Eröffnung | 29.4.2024 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 6.6.2024 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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29.4.2024 | Gremium | Erstunterzeichner/-in - SVP-Fraktion 2020/2024 | 2.6.2024 |
29.4.2024 | Gremium | Erstunterzeichner/-in - Die Mitte-EVP-Fraktion 2021/2024 | 2.6.2024 |
29.4.2024 | Gremium | Erstunterzeichner/-in - FDP-Fraktion 2020/2024 | 2.6.2024 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
2.5.2024 | Eintreten | 81 | Zustimmung | 33 | Ablehnung | 6 | |
2.5.2024 | Gutheissung | 82 | Zustimmung | 33 | Ablehnung | 5 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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2.5.2024 | Beschluss | Der Kantonsrat heisst das Standesbegehren mit 82:33 Stimmen gut. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
2.5.2024 | Wortmeldung | Schmid-Buchs (im Namen der SVP-Fraktion): Erlauben Sie mir folgende Bemerkung: Es gibt noch die Motion 42.24.02 «Einführung von Bezahlkarten für Personen des Asylbereichs». Sollte dieses Standesbegehren gutgeheissen werden, werden wir jene Motion zurückziehen. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
2.5.2024 | Struktur | Spezialdiskussion | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
2.5.2024 | Beschluss | Der Kantonsrat tritt mit 81:33 Stimmen auf das Standesbegehren ein. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
2.5.2024 | Wortmeldung | Mattle-Altstätten zu Tschirky-Gaiserwald: Ich gehe davon aus, dass sehr viele im Saal unter dem Namen «Personen des Asylbereichs» auch anerkannte Flüchtlinge verstehen. Sozialhilfebeziehende anerkannte Flüchtlinge sind gleich zu behandeln wie Schweizer Sozialhilfebeziehende. Daher gehe ich davon aus, dass wir letztlich beim Bund sowieso eine Anpassung brauchen, dass diese Lösung mit den Bezahlkarten für alle – für Schweizerinnen wie auch für Menschen mit Migrationshintergrund – gelten wird, ob sie nun anerkannte Flüchtlinge oder Urschweizer seit Tells Zeiten sind und jetzt Sozialhilfe beziehen. Oder sonst schränken wir es auf nur diese Personen ein, die in einem Asylprozess drin sind. Aber dann ist der Wert dieser ganzen Übung wahrscheinlich viel zu gering. Wir müssen das weiter ausweiten, damit es Sinn macht. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
2.5.2024 | Wortmeldung | Huber-Oberriet (im Namen des Verbands St.Galler Gemeindepräsidien [VSGP]): Auf das Standesbegehren ist einzutreten. Es ist schön zu hören, wenn wir von der linken Seite bedauert werden, dass nicht mehr Aufwand entstehen sollte. Ich kann Ihnen aber sagen: Der Aufwand ist immer da. Tschirky-Gaiserwald hat gesagt, es wird kein Bargeld ausbezahlt. Da möchte ich noch ein bisschen korrigieren. Es gibt auch Gemeinden bzw. Sozialämter, die Bargeld auszahlen. Benz-St.Gallen hat von kleinen Beträgen gesprochen. Wenn wir mit 4'000 Asylsuchenden und Fr. 138.– je Monat rechnen, kommen wir im Jahr auf Millionenbeträge. Kleingeld gibt eben auch einen grossen Haufen Geld. Es ist wichtig, dass die Signale an den Bund gesandt werden. Deshalb haben sich auch der VSGP und der Trägerverein Integration St.Gallen für das Standesbegehren ausgesprochen. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
2.5.2024 | Wortmeldung | Tschirky-Gaiserwald (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf das Standesbegehren ist einzutreten. Hasler-Balgach hat das beim Bund eingereichte Postulat erwähnt. Genau deshalb ist es richtig, dass wir dieses Standesbegehren gutheissen. Denn dies wird unterstützend für das von unseren Ständeräten eingereichte Postulat wirken. Zu Mattle-Altstätten: Ich glaube das, was wir auf dem Tisch haben, ist keine Bezahlkarte für die Sozialhilfeempfänger in genereller Natur, sondern im ersten Schritt für die Asylsuchenden. Was der Bund daraus macht, davon können wir uns überraschen lassen. Vielleicht kommt eine Lösung zustande, die auch für die Sozialhilfeempfänger möglich wäre. Aber das Standesbegehren konzentriert sich im Wesentlichen auf die Asylsuchenden. Es wird gegenwärtig immer von «Bargeld» gesprochen. Die Gemeinden bezahlen den Asylsuchenden in der Regel kein Bargeld aus, ausser es ist eine dringende Notlage vorhanden. Ansonsten wird das Geld, das die Asylsuchenden erhalten, auf ein Konto überwiesen. Nur damit wir uns im Klaren sind: Die Gemeinden spielen nicht Bank bei der Auszahlung von Geldern an die Asylsuchenden. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
2.5.2024 | Wortmeldung | Hasler-Balgach (im Namen der SP-Fraktion): Auf das Standesbegehren ist nicht einzutreten. Das Standesbegehren verlangt, dass der Bund eine gesetzliche Regelung prüft, die anstelle von Bargeld für die finanzielle Sozialhilfe an Personen des Asylbereichs Bezahlkarten ermöglicht. Wie in der Antwort der Regierung auf die gleichlautende Motion 42.24.02 vom 2. April 2024 ausführlich erklärt wird, macht der Kanton im Bereich der vier kantonalen Asylzentren bereits das Maximum, um dem Sachleistungsprinzip – Leistung ohne Bargeld – gerecht zu werden. Auch die Gemeinden tun bereits sehr viel für das Sachleistungsprinzip, so gehören z.B. Unterkunft oder Sprachkurse dazu. Drei Seiten lang wird das detailliert erläutert. Asylsuchende erhalten ergänzend zu den Sachleistungen Fr. 4.60 je Tag in Form von Bargeldleistungen für z.B. Kleider und Hygieneartikel. Dafür ein Bezahlkartensystem einzuführen, ist für uns unverhältnismässig und wäre mit einem unverhältnismässigen Administrativaufwand und hohen Verwaltungskosten verbunden. Insgesamt muss hinzugefügt werden, dass es keine zielführende Lösung in der Migrationsfrage darstellt und das Problem der illegalen Einwanderung wegen den Fr. 4.60 je Tag auf Bezahlkarten nicht löst. Beim Bund wurde im Februar eine Interpellation eingereicht und im März ein Postulat überwiesen, welche die Fragen nach Bezahlkarten und deren Sinn und Administrativaufwand sowie eine gesetzliche Regelung in der Schweiz klären sollen. Das Standesbegehren ist daher überflüssig. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
2.5.2024 | Wortmeldung | Benz-St.Gallen (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf das Standesbegehren ist nicht einzutreten. Ich habe mich also nicht verhört. Wenn ich Locher-St.Gallen und Mattle-Altstätten höre, geht es bei diesen Bezahlkarten gar nicht nur um Asylbewerberinnen und Asylbewerber, sondern allgemein um Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger, die damit erzogen werden sollen. Wir lehnen dieses Standesbegehren ab, was Sie nicht erstaunen wird. Aber nicht, weil wir die Probleme der hohen Migration verkennen, sondern weil wir die Lösung untauglich finden. Der Steilpass der Regierung zu diesem Standesbegehren in der Antwort zur gleichlautenden Motion (42.24.02) hat uns enttäuscht. Wir sind nicht gerne Teil eines Kantons, der sich mit populistischen Lösungen in der Asylpolitik bundesweit hervortun will. Mit Bezahlkarten lösen Sie die Herausforderungen der Migration nicht. Bedenken Sie, es geht um sehr kleine Beträge. Die Kosten für das Wohnen oder für die Krankenkasse werden schon heute nicht in bar ausbezahlt. Es ist stark übertrieben, von einem Missbrauch von Leistungen zu sprechen, wenn von den sehr kleinen Barbeträgen noch etwas in die Heimat überwiesen wird. Es ist, wie wenn Sie es einen Missbrauch nennen würden, wenn ich diese Wasserflasche statt hier zu trinken nach Hause nehmen und meinem Mann zum Trinken geben würde. Es kriminalisiert ein Verhalten, das wir für uns selber ohne weiteres in Anspruch nehmen würden. Wir sind überzeugt, dass Asylbewerberinnen, die Geld in die Heimat schicken wollen oder müssen, Mittel und Wege finden werden, die gekauften Waren zu verkaufen. Dazu kommt: Mit den Bezahlkarten entsteht neuer administrativer Aufwand, den weder der Detailhandel noch die Gemeinden wollen. Am Ende bleibt v.a. die Tatsache, dass verzweifelte Menschen, die man in Europa nicht will, noch weiter in die Enge getrieben werden und ihre Freiheit unverhältnismässig beschränkt wird. Wir sollten auch Asylbewerberinnen und Asylbewerber so behandeln, wie wir selbst behandelt werden wollen. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
2.5.2024 | Wortmeldung | Mattle-Altstätten (im Namen der GLP): Auf das Standesbegehren ist einzutreten. Wir begrüssen das Standesbegehren, das für die Auszahlung der finanziellen Sozialhilfe an Personen des Asylbereichs die zusätzliche Möglichkeit von Bezahlkarten nach dem deutschen Modell fordert. Wir hoffen jedoch, dass die sinnlose, wahrscheinlich ideologisch geprägte Beschränkung auf Personen des Asylbereichs auf Bundesebene noch aufgehoben wird, damit auch alle anderen Empfängerinnen und Empfänger von finanzieller Sozialhilfe von dieser neuen Möglichkeit profitieren können. Sehr wichtig ist es uns, dass es in der Kompetenz der Gemeinden liegt zu entscheiden, wer von einer Bezahlkarte profitieren kann und darf. Die Gemeinden betreiben zuweilen einen grossen Aufwand, um gerade die sozial schwächeren Familien mit und ohne Migrationshintergrund niederschwellig zu erreichen. Der regelmässige Besuch des Sozialamts bietet dazu oft die einzige Kontaktmöglichkeit. Deshalb kann es für einen Teil der Sozialhilfebeziehenden sehr wohl Sinn machen, die Auszahlung der Sozialhilfe vom Besuch des Sozialamts abhängig zu machen, damit der regelmässige persönliche Kontakt gewährleistet werden kann. Für viele Sozialhilfebeziehende dürfte eine Bezahlkarte Sinn machen und das Leben erleichtern. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
2.5.2024 | Wortmeldung | Locher-St.Gallen (im Namen der FDP-Fraktion): Auf das Standesbegehren ist einzutreten. Ich spreche zum letzten Mal im Namen der FDP-Fraktion und ich spreche im Sinn der Effizienz gleich zum Standesbegehren und zur anschliessenden Motion 42.24.02 «Einführung von Bezahlkarten für Personen des Asylbereichs». Es ist einerseits klar, dass der Missbrauch im Asylwesen, soweit er besteht, bekämpft werden muss. Aber es ist auch klar, dass die Angelegenheit nicht so trivial ist, wie sie vielleicht auf den ersten Blick erscheinen könnte. Es geht darum, die Asylkategorien zu definieren, auf die das System der Bezahlkarte Anwendung finden kann. Das kann nur der Bund und nicht die Kantone. Weiter geht es um eine technische Umsetzung dieser Geschichte, die nicht so trivial ist. Letztlich ist es ein Massengeschäft, das vom Bund und nicht von einzelnen Kantonen geregelt werden muss. Es ist zudem eine Gleichbehandlung mit anderen Sozialhilfebezügern mit Aufenthaltsstatus B herzustellen. Auch das ist eine Frage, die der Bund beantworten muss. Mit diesen drei Gründen sind wir richtig, wenn wir dieses Standesbegehren gutheissen. Ein letztes Wort noch zur Bundesrepublik Deutschland, die oft zitiert wird. Sie können die Geschichte nachlesen in der «NZZ» vom 7. Februar 2024. Bundeskanzler Scholz hat sich mit den Ländern geeinigt, das System einzuführen, aber man ist sich dort über die Wirksamkeit noch nicht schlüssig. Auch das muss überprüft werden. Wir hoffen, dass das System wirksam ist. Deshalb begrüssen wir dieses Vorgehen. Wir bitten Sie, die Motion 42.24.02, die mit der Gutheissung dieses Standesbegehrens überflüssig wird, abzulehnen. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
2.5.2024 | Wortmeldung | Schmid-Buchs (im Namen der SVP-Fraktion): Auf das Standesbegehren ist einzutreten. In Deutschland haben sich im Rahmen des Asylbeschlusses Bund und Länder über die Einführung einer Bezahlkarte geeinigt. Damit wird die Barauszahlung von finanzieller Sozialhilfe an Asylbewerber reduziert. Deutschland erhofft sich mit der Einführung der Bezahlkarte die Senkung der illegalen Migration, da falsche finanzielle Anreize beseitigt werden können. Weiter kann dadurch eine Reduktion von Zahlungen in die Heimat und eine Unterbindung der Verwendung der finanziellen Sozialhilfe für missbräuchliche Zwecke, z.B. für den Kauf von Drogen oder die Bezahlung von Schleppern, erreicht werden. In einigen Regionen Deutschlands wurde die Bestimmung bereits umgesetzt. Die Rückmeldungen der Behörden zeigen, dass die Bezahlkarten wirksam sind gegen den Missbrauch der Sozialhilfegelder. So hätten z.B. abgewiesene Asylbewerber, die vorher Sozialhilfe in bar bezogen haben, auf die Bezahlkarte verzichtet und seien ausgereist, da sie dem Anschein nach nicht auf die Unterstützung angewiesen waren. Ich glaube, wir hier im Saal können getrost sagen, dass wir solche offensichtlich missbräuchlichen Asylbewerber nicht in der Schweiz haben wollen. Wir müssen uns einer Tatsache bewusst werden: Die beschlossene flächendeckende Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber in Deutschland könnte dazu führen, dass Personen des Asylbereichs in die Schweiz ausweichen, wo sie im Moment weiterhin Bargeld ausbezahlt erhalten. Diese Entwicklung ist umso wahrscheinlicher aufgrund der faktischen Nichtumsetzung des Dublin-Abkommens, die dazu führen kann, dass ein Asylsuchender Asylgesuche in mehreren Ländern stellen und entsprechend mehrfach finanzielle Unterstützung ergattern kann. Deshalb und aufgrund der positiven Erfahrungen in Deutschland sollte die Schweiz bzw. der Kanton St.Gallen ebenfalls Bezahlkarten anstelle von Bargeldzahlungen einführen. Die Schweiz sollte die positiven Erfahrungen Deutschlands nutzen und diese ebenfalls für die finanzielle Sozialhilfe zugunsten der Personen des Asylbereichs einsetzen. Es freut uns, dass auch die Regierung diese Haltung teilt. Aus Gründen der Effizienz sollte die Einführung koordiniert erfolgen und ein einheitliches System durch den Bund ausgearbeitet werden, unter gleichzeitiger Berücksichtigung des Föderalismus und unserer Kantonsautonomie. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
2.5.2024 | Wortmeldung | Dürr-Gams, Ratsvizepräsidentin: Die Regierung beantragt Gutheissung des Standesbegehrens. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
30.4.2024 | Wortmeldung | Dürr-Gams, Ratsvizepräsidentin: Die Regierung bestreitet die Dringlichkeit nicht. Wird die Dringlichkeit aus der Mitte des Rates bestritten? Das ist nicht der Fall. Damit stelle ich Dringlicherklärung des Standesbegehrens fest. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |