Geschäft: Aufnahme einer kostendeckenden und zeitgemässen Entschädigung des Bereitschaftsdienstes der Hebammen im Gesundheitsgesetz

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.24.31
TitelAufnahme einer kostendeckenden und zeitgemässen Entschädigung des Bereitschaftsdienstes der Hebammen im Gesundheitsgesetz
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung29.4.2024
Abschlusspendent
Letze Änderung4.7.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
WortlautWortlaut vom 29. April 2024
AntwortAntwort der Regierung vom 2. Juli 2024
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
29.4.2024Person6.8.2024
29.4.2024Person21.11.2024
29.4.2024Person6.8.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
16.9.2024Wortmeldung

Hasler-Balgach (im Namen von Gertsch-Neckertal / Fäh-Neckertal / Müller-Lichtensteig): Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Die Antwort zeigt, dass es im Bereich der Finanzierung des Bereitschaftsdienstes einige offene Fragen und Herausforderungen gibt. Es ist bedauerlich, dass die Finanzierung des Bereitschaftsdienstes bislang nicht eindeutig geregelt ist. Sie schätzen die Arbeit der Hebammen und insbesondere deren Bereitschaftsdienst sehr, da dieser ein wesentlicher Bestandteil der Grundversorgung ist. Allerdings zeigt sich in den Gemeinden des Kantons ein heterogenes Bild: Während einige Gemeinden die Leistungen des Bereitschaftsdienstes punktuell über die Sozialhilfe abrechnen, sehen andere diese als Teil der Familienpolitik und übernehmen die Kosten vollständig, während wieder andere Gemeinden keinerlei Unterstützung bieten.

Mit einer gesetzlichen Grundlage möchten wir Chancengleichheit gewährleisten, um sicherzustellen, dass entweder alle Gemeinden gleichermassen zur Finanzierung des Bereitschaftsdienstes beitragen oder der Kanton dies einheitlich regelt. Es scheint, als wäre die Regierung der Ansicht, dass die flächendeckende Grundversorgung durch die Spitäler abgedeckt ist. Dabei wird jedoch verkannt, dass die spitalexterne Betreuung nicht durch die Spitäler allein abgedeckt werden kann. Das steht im Widerspruch zur Erkenntnis, dass die spitalexterne Betreuung von grosser Bedeutung ist.

Wir hoffen, dass die Regierung wirklich erkennt, dass die Arbeit der Hebammen im Gesundheitswesen kostensenkend wirken kann und Massnahmen dazu ableitet. Wir bitten die Regierung, diesen Aspekt gründlich zu prüfen und Möglichkeiten zu finden, die Arbeit der Hebammen zu stärken, damit dieser kostensenkende Ansatz realisiert werden kann. Es ist wichtig, dass die Arbeit der Hebammen nicht nur wertgeschätzt, sondern ihre Leistungen auch finanziell abgesichert werden.

Die Regierung prüft verschiedene kostensenkende Massnahmen durch vermehrten Einsatz von Hebammen. Es ist schade, dass wir bislang keine Informationen über diese Ansätze erhalten haben und dass die Hebammen nicht in die Prüfung dieser Ansätze einbezogen wurden.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession