Geschäft: Stand der Bearbeitung der gutgeheissenen parlamentarischen Vorstösse

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer32.24.01A
TitelStand der Bearbeitung der gutgeheissenen parlamentarischen Vorstösse
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung14.3.2024
Abschlusspendent
Letze Änderung3.6.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BerichtBericht der Regierung vom 12. März 2024
AntragAntrag SVP-Fraktion zu Motion 42.21.26 vom 3. Juni 2024
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
16.4.2024Gremium24.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
3.6.2024Antrag SVP-Fraktion zu Motion 42.21.2672Zustimmung33Ablehnung15
Statements
DatumTypWortlautSession
3.6.2024Wortmeldung

Dürr-Gams, Ratspräsidentin, stellt Kenntnisnahme des Berichts über den Stand der Bearbeitung der gutgeheissenen parlamentarischen Vorstösse fest.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der SVP-Fraktion mit 72:33 Stimmen bei 6 Enthaltungen zu.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Wortmeldung

Huber-Oberriet: Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Präsident des Verbands St.Galler Gemeindepräsidien (VSGP).

Meine Vorredner haben es bereits gesagt: Es finden gute Gespräche zwischen Motionären, Amt für Soziales und VSGP statt. Der Entwurf liegt eigentlich pfannenfertig vor. Ich sehe nicht ein, weshalb eine vorsorgliche Verlängerung beantragt wird.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Wortmeldung

Tschirky-Gaiserwald: Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Wir anerkennen, dass das Departement die entsprechenden Vorabklärungen gemacht hat und es vielleicht etwas mehr Zeit beansprucht hat. Aber die Fakten liegen auf dem Tisch. Wir sind auch in Gesprächen, wie die Vorsteherin des Departementes des Innern ebenfalls ausgeführt hat, und arbeiten mit Hochdruck daran. Die Motionäre sind bestrebt, dass die Botschaft zeitgerecht auf den Tisch kommt.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Wortmeldung

Gemperli-Goldach, Kommissionspräsident: Ich teile Ihnen mit, dass ein entsprechender Antrag in der Staatswirtschaftlichen Kommission nicht gestellt und entsprechend auch nicht diskutiert wurde.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Wortmeldung

Regierungsrätin Bucher: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Wie der Vertreter der Motionäre soeben korrekt ausgeführt hat, sind wir in engen Gesprächen für die Ausarbeitung der Vorlage. Die Arbeiten laufen mit Hochdruck und sie sind weit fortgeschritten. Es gibt aber sehr viele politische Fragen zu beantworten. Das zeigt auch die Tatsache, dass wir viele Gespräche führen. Wir haben uns deshalb entschieden, die vorsorgliche Fristverlängerung einzugeben, damit wir die Frist sicher einhalten können, da der Zeitplan bis Februar 2025 sehr sportlich ist. Wenn noch politische Unwägbarkeiten dazukommen, werden wir diese Frist nicht einhalten können. Diesen Vorwurf möchte ich mir dann nicht anhören müssen.

Ich möchte mich an dieser Stelle dafür entschuldigen, dass wir es versäumt haben, die Motionäre über die vorsorgliche Fristverlängerung zu informieren, obwohl wir in Gesprächen sind. Ich kann Ihnen versichern, dass wir mit Hochdruck an der Vorlage arbeiten. Wir sind zuversichtlich, dass wir die Frist Februar 2025 einhalten können. Aber wie gesagt, ich kann es Ihnen an dieser Stelle nicht zusichern, da es Vernehmlassungsverfahren usw. benötigt. Deshalb haben wir vorsorglich eine Fristerstreckung um ein Jahr beantragt.

Es ist mir wichtig zu betonen: Wir verzögern diese Vorlage nicht. Wir wollen diese nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben. Wir wollen die Arbeit gründlich und genau machen. Die Regierung hat schon in ihrem Nichteintretensantrag darauf hingewiesen, dass wir bei der Umsetzung dieser Motion Probleme mit dem Völkerrecht haben. Deshalb war es uns wichtig, gut abgestützt unterwegs zu sein. Wir haben uns die Zeit für dieses Rechtsgutachten genommen. M.E. hat sich das auch gelohnt, denn in diesem Rechtsgutachten haben wir – auch in Absprache mit den Motionären und mit den betroffenen Gemeinden – den Auftrag erteilt, verschiedene Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, die mit den völkerrechtlichen Vorgaben vereinbar sind. Gerade auf der Basis dieser Vorschläge arbeiten wir nun diese Vorlage aus. Dieser etwas längere Vorlauf wird sich durchaus lohnen und diese Arbeiten werden in die Vorlage einfliessen.

Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen, um uns diese Sicherheitsmarge zu geben, mit der gleichzeitigen Zusicherung, dass wir diese selbstverständlich nicht beanspruchen werden, wenn wir sie nicht brauchen. Wir werden die Arbeiten weiterhin in hohem Tempo vorantreiben.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Wortmeldung

Motion 42.21.26 «Zuweisung von Wohnraum an anerkannte Flüchtlinge». Schmid-Buchs beantragt im Namen der SVP-Fraktion, den Antrag auf Fristverlängerung abzulehnen.

Die Motion 42.21.26 wurde im Februar 2022 von einer Mehrheit des Kantonsrates gutgeheissen. Die Spielregeln sind damit klar. Art. 111 des Geschäftsreglementes des Kantonsrates (sGS 131.11; abgekürzt GeschKR) lautet: «Mit der Motion erhält die Regierung den Auftrag, innerhalb von drei Jahren den Entwurf einer Verfassungsrevision, eines Gesetzes oder eines Kantonsratsbeschlusses vorzulegen.» Die Regierung und das zuständige Departement haben sich aber offenbar dazu entschieden, uns mit einem Rechtsgutachten aufzeigen zu wollen, weshalb die Vorlage aus ihrer Sicht nicht umgesetzt werden kann, was im Übrigen höchst umstritten ist. Statt uns ganz einfach eine Botschaft mit einer möglichen Lösung zu präsentieren, wurde uns dieses Rechtsgutachten vorgesetzt. Man wollte uns überzeugen, die Motion abzuschreiben. Wir haben abgelehnt. Man wollte uns überzeugen, Gespräche zu führen. Wir haben diese Gespräche geführt und klar dargelegt, wie wir uns eine Umsetzung vorstellen. Wir haben also Hand geboten. Es ist jedoch nicht Aufgabe des Kantonsrates, auf das Versäumnis einer frühzeitigen Lösungsfindung durch die Regierung und das zuständige Departement mit einer Fristverlängerung zu reagieren, denn die Regeln sind klar. Sie haben die Regeln auch von Anfang an gekannt. Die Motionäre waren auf dem gesamten Weg transparent. Zudem ist es mir schleierhaft, weshalb die Motionäre im Verlauf der zahlreichen Gespräche mit dem Departement des Innern nie über die Absicht einer Fristverlängerung informiert wurden. Ich glaube, das würde zum guten Ton gehören.

Wir sind es der Glaubwürdigkeit des Kantonsrates schuldig, dass die Vorgaben des GeschKR auch von der Regierung eingehalten werden. Man stelle sich vor, dass sich dieses Verhalten bei anderen überwiesenen Motionen wiederholt. Die Handlungsfähigkeit des Kantonsrates würde damit akut in Frage gestellt. Ich glaube, das will niemand. Die Botschaft existiert bereits als Entwurf und ist relativ weit fortgeschritten. Wir sehen daher keinen Grund für eine Fristverlängerung und bitten die Regierung, die Botschaft fristgerecht zu liefern.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Struktur

Departement des Innern

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Struktur

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession