Geschäft: Berichterstattung 2024 der Staatswirtschaftlichen Kommission (Prüfungstätigkeit 2023/2024)
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 82.24.03 |
Titel | Berichterstattung 2024 der Staatswirtschaftlichen Kommission (Prüfungstätigkeit 2023/2024) |
Art | KR Berichterstattung |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Kantonsrat |
Eröffnung | 25.3.2024 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 25.4.2024 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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11.4.2024 | Bericht | Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission vom 14. März 2024 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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13.4.2024 | Gremium | Beteiligung - Staatswirtschaftliche Kommission 2020/2024 | 24.6.2024 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
29.4.2024 | Antrag der Staatswirtschaftlichen Kommission zu Ziff. 2 Bst. b der Aufträge | 111 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 9 | |
29.4.2024 | Antrag der Staatswirtschaftlichen Kommission zu Ziff. 2 Bst. a der Aufträge | 108 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 12 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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29.4.2024 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der Staatswirtschaftlichen Kommission zu Ziff. 2 Bst. b der Aufträge mit 111:0 Stimmen zu. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
29.4.2024 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der Staatswirtschaftlichen Kommission zu Ziff. 2 Bst. a der Aufträge mit 108:0 Stimmen zu. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
29.4.2024 | Wortmeldung | Schöb-Thal, Ratspräsidentin: Zur Diskussion stehen die Aufträge der Staatswirtschaftlichen Kommission. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
29.4.2024 | Struktur | Aufträge | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
29.4.2024 | Wortmeldung | Schöb-Thal, Ratspräsidentin, stellt Kenntnisnahme der Berichterstattung 2024 der Staatswirtschaftlichen Kommission fest. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
29.4.2024 | Wortmeldung | Regierungsrat Tinner: Auch wenn die Ausführungen im Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission den Eindruck erwecken, wir wären in einem Schlafwagen unterwegs, dann täuscht das. Man hat lediglich – so habe ich die Ausführungen im Bericht interpretiert – darauf hinweisen wollen, dass es im grenzüberschreitenden Verkehr sehr viele Akteure gibt. Wenn sich sehr viele Akteure miteinander abstimmen müssen, gibt es natürlich auch zeitlich bemessen einen grossen Aufwand. Vorab kann ich Ihnen eine gute Botschaft unterbreiten: Beim Eurocity zwischen München und Zürich wird es ab Fahrplanwechsel ein weiteres, achtes Zugspaar geben: am Morgen früh und am Abend von München nach Zürich kommend. Die Verspätungen werden Sie wahrscheinlich weiterhin ab und zu in Kauf nehmen müssen, aber lieber mit 20 Minuten Verspätung in Zürich ankommen als gar nicht wie in Deutschland. Des Weiteren konnten wir letzte Woche im Austausch mit der Vorarlberger Landesregierung zumindest festhalten – auch hier werden wir die entsprechenden Beschlüsse den beiden Regierungen unterbreiten –, dass wir die S-Bahn von Österreich kommend und in der Schweiz die beiden S-Bahnen S3 und S5 zusammenbinden möchten. Das hat auch zur Konsequenz, dass wir dann vielleicht einmal mit Vorarlberger Zugsmaterial nach St.Gallen fahren können. Wir sind bestrebt, auch zwischen dem Abschnitt Feldkirch und Buchs Abklärungen zu tätigen, ob man hier weitere Angebotsmöglichkeiten schaffen kann. Derzeit wird auf Fachebene der entsprechende Auftrag in enger Abstimmung mit den Fachämtern, aber auch mit den SBB geplant. Es ist vorgesehen, dass im nächsten Jahr ein Spitzengespräch u.a. mit SBB-CEO Vincent Ducrot und dem ÖBB-Chef stattfinden wird. Ich werde diesbezüglich nach Wien reisen dürfen müssen. Zu Ihren spezifischen Fragen: Werden die angekündigten Buslinien auf 2025 installiert oder legt das zitierte gemächliche Tempo einige Steine in den Weg? Eine neue Linie Hohenems–Diepoldsau–Altstätten wird mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2024 eingeführt. Von Montag bis Freitag zu den Hauptverkehrszeiten besteht ein Angebot im Halbstundentakt. Eine neue Linie Altstätten–Götzis im Stundentakt wurde im Vernehmlassungsbericht zum Buskonzept Rheintal 2025 vorgeschlagen. Die betroffenen Gemeinden auf der Schweizer Seite waren leider nicht bereit, zusätzliche Beiträge Dritter – also Gemeindebeiträge – zu leisten, damit der Kanton das grenzüberschreitende Angebot bestellen kann. Auf die Linie Altstätten–Götzis wird daher vorerst verzichtet. Stattdessen wird mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2024 das Angebot auf Schweizer Seite zwischen Altstätten–Kriessern–Montlingen–Oberriet ausgebaut. Zur Frage 2 und der steigenden Mobilität auch in Bezug auf die überlasteten Grenzübergänge: Die politische wie die fachliche Ebene sind bestrebt, das grenzüberschreitende Angebot auszubauen. Das habe ich im Eingang bereits erwähnt. Mit dem Fahrplanwechsel 2024 wird eine neue Linie Gams–Grabs– Buchs nach Schaan realisiert, welche das heutige Angebot der Linie 410 übernimmt. Weiter wird die Linie Vaduz–Sevelen bis nach Buchs verlängert. In Abhängigkeit zur Produktion von Liemobil wird in den nächsten Jahren die Linie Gams–Grabs–Buchs–Schaan besser in das Busnetz von Liechtenstein eingebunden. Zudem ist eine weitere Linie aus dem Fürstentum Liechtenstein nach Buchs, Buchs Nord und Grabs vorgesehen. Die Wiesenrainbrücke Widnau–Lustenau im unteren Rheintal wird aufgrund von Instandsetzungsarbeiten ab 2027 für zwei Jahre gesperrt. Davon ist das grenzüberschreitende Busangebot Heerbrugg–Lustenau–Dornbirn betroffen. Während dieser Zeit muss das grenzüberschreitende Busangebot über andere Grenzübergänge geführt werden. Aktuell wird das Buskonzept während der Bauarbeiten erarbeitet. Die Erfahrungen daraus fliessen dann auch in weitere grenzüberschreitende Angebote ein. Sieht die Regierung Möglichkeiten, den zu früh eingestellten Versuchsbetrieb zwischen Oberriet und Rankweil nochmals zu starten? Die Einführung eines Versuchsbetriebs ist nur möglich, wenn auch die Gemeinden bereit sind, sich finanziell daran zu beteiligen. Mit dem Buskonzept 2025 investieren der Kanton und die Gemeinde Oberriet stark in einen Ausbau des Busangebots auf der Schweizer Seite. Aus kantonaler Sicht sind in einem nächsten Schritt nur Verbesserungen beim grenzüberschreitenden Busangebot zu prüfen. Wir bekommen im Dezember 2024 einen Halbstundentakt im Rheintal, darauf aufgebaut wurde dieses Busangebot. Ich denke, wir arbeiten jetzt einmal an dieser Umsetzung. Wenn wir weitere Bedürfnisse erkennen sollten, dann prüfen wir das gerne, vorausgesetzt, dieser Rat stellt dann auch die finanziellen Mittel zur Verfügung. Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen zur Zufriedenheit zumindest in der Länge und in den Ausführungen beantworten. Ob Sie über das Ergebnis dann gänzlich zufrieden sind, müssen wir zu einem späteren Zeitpunkt nochmals anschauen. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
29.4.2024 | Wortmeldung | Abschnitt 4.4.3.b (Grenzüberschreitender öffentlicher Verkehr). Gschwend-Altstätten: In den Ausführungen wird erklärt, dass die Möglichkeiten des grenzüberschreitenden öV in der Region St.Gallen-Vorarlberg-Liechtenstein nicht voll ausgeschöpft sind und dass einiges im Argen liegt. Aus Sicht von Altenrhein in der Gemeinde Thal erfahre ich das jeden Tag. Es ist eine Aussage, die so sicher stimmt. In den Ausführungen der Staatswirtschaftlichen Kommission heisst es auch, dass das Vorantreiben der Massnahmen eher ruhig vor sich geht – eigentlich eine sehr diplomatische Formulierung. Wer hinter diese Formulierung schaut oder die Ohren hat dazu, der kann sich unschwer ein Bild machen, und dieses Bild weckt eine Angst. Nämlich die Angst, dass bereits angekündigte öV-Verbesserungen nicht umgesetzt werden. Dies veranlasst mich zu drei Fragen an den Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements.
| Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
29.4.2024 | Wortmeldung | Abschnitt 4.1.3.c (Eigentümerstrategie SAK). Schwager-St.Gallen (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Es geht mir um die letzten beiden Sätze im ersten Abschnitt auf S. 18. Darin soll die SAK beauftragt werden, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des St.Galler Energiekonzepts 2021 bis 2030 zu leisten. Dies darf und soll zulasten der Dividendenzahlungen erfolgen. Unsere Fraktion legt auf diese Aussage grossen Wert. Die SAK soll in unserem Kanton weniger als «Cashcow» brillieren, sondern mehr als effizientes Werkzeug zum Umbau unserer Energieversorgung. Die Staatswirtschaftliche Kommission erinnert in ihrem Bericht auf S. 12 zu Beginn des zweiten Abschnitts daran, dass sich unser Kanton verpflichtet hat: «[...] die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen. Die kantonale Energie- und Klimapolitik anerkennt das Übereinkommen als verbindliche Grundlage für die Transformation hin zu einem klimaneutralen Energiesystem.» Die Ziele des Pariser Klimaabkommens sind nicht einfach «nice to have», sondern für unsere Zukunft matchentscheidend. Nicht nur der Kanton St.Gallen, auch viele andere Staatswesen haben zu spät Massnahmen ergriffen – zu spät und zu wenig. Das «zu spät» lässt sich nicht mehr korrigieren, aber mit griffigen Massnahmen kann das zumindest teilweise noch kompensiert werden. Für uns heisst das auch, dass die Pariser Klimaziele in der kommenden Legislatur für die neue Regierung eine grössere Bedeutung haben müssen. Das heisst auch, dass wesentliche Teile der SAK-Dividendenerträge entsprechend zu nutzen sind. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
29.4.2024 | Struktur | Spezialdiskussion | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
29.4.2024 | Wortmeldung | Schöb-Thal, Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf den Bericht in einziger Lesung fest. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
29.4.2024 | Wortmeldung | Schwager-St.Gallen (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten. Auch wir können uns kurzfassen: Der Kommissionspräsident hat unsere Beratung sehr gut zusammengefasst. Wir können hinter den Äusserungen, die bereits gemacht wurden, stehen, insbesondere zur leider fehlenden Kooperationsbereitschaft der SAK. Wir werden selbstverständlich auf die Vorlage eintreten und die entsprechenden Anträge unterstützen. Im Bereich der Detailberatung werden wir uns zum einen oder anderen Punkt noch melden. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
29.4.2024 | Wortmeldung | Hess-Rebstein (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten. Es wurde von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern bereits viel gesagt, dem wir uns anschliessen können. Entsprechend können wir uns kurzfassen: Wir sind klar für Eintreten und erachten auch die beiden Anträge zu den Themen SAK sowie zum Onlinehandel als sinnvoll und daher unterstützenswert. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
29.4.2024 | Wortmeldung | Gähwiler-Buchs (im Namen der SP-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten. Die Staatswirtschaftliche Kommission beschreibt einige Punkte, die im vergangenen Jahr geprüft wurden. Die Inhalte des Berichts wurden Ihnen dargelegt. Ich erlaube mir, ein paar Punkte aufzuarbeiten: Wir haben das Stichwort «Strommangellage» in den letzten Jahren oft gehört. Dass die Staatswirtschaftliche Kommission sich dieses Themas in Verbindung mit einer Fokussierung auf die SAK annimmt, ist naheliegend. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass die Stromversorgung ein zentrales und enorm wichtiges Thema ist. Grundsätzlich bin ich überzeugt, dass sich alle Beteiligten der Wichtigkeit des Themas bewusst sind. Ein Satz, der einer Klärung bedarf, finden Sie auf S. 13: «Der Diskurs mit der Politik darf nicht ökologisch ideologisiert stattfinden.» Wir müssen hier den Gesamtzusammenhang anschauen. Die Aussage ist folgende, und das möchte ich unbedingt hier festhalten: Wenn beim Ersatz von fossilen Heizungen Wärmepumpen eingebaut werden, könnten dadurch Ausbaubestrebungen eines Fernwärmenetzes untergraben werden. Unter Umständen wird ein solcher Ausbau weniger lukrativ, wenn in der Zwischenzeit viele bereits private Wärmepumpen eingebaut haben. Es wäre unter Umständen besser, in Bezug auf diese spezielle Situation den Ausbau solcher Fernwärmenetze bei der Förderung des Ersatzes von fossilen Heizungen im Blick zu haben. Besorgniserregend ist, dass sich die SAK weigert, mündlich Auskunft zu geben. Hier müssen wir als Staatswirtschaftliche Kommission und als Kantonsrat über die Bücher. Die Zuständigkeiten und Befugnisse müssen geklärt werden. Die Oberaufsicht des Kantonsrates muss gewährleistet werden. Ich habe es oben bereits erwähnt, die Energieversorgung ist elementar. Darauf muss sich die SAK fokussieren. Wir müssen uns aber bewusst sein, dass jede Auslagerung gleichzeitig auch die Kontrollmöglichkeiten des Kantonsrates einschränkt. Es ist immer ein Abwägen – umso wichtiger ist die Einflussnahme durch Delegierte des Kantons, u.a. mit Mandatsverträgen, und umso wichtiger ist es, mit einer geeigneten Eigentümerstrategie die Bedürfnisse und Aufgaben zu klären. Zentral ist im Falle der SAK die Fokussierung auf Versorgungssicherheit und die Energiewende. Wir begrüssen es also, wenn Eigentümerstrategien überarbeitet und Mandatsverträge mit Delegierten abgeschlossen werden. Was ich zudem noch aus dem Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission herauspicken möchte: Die Rolle der Finanzkontrolle im Kanton ist enorm wichtig: Sie verfügt nicht nur über das Know-how im Bereich der Finanzen, sondern auch über ein Verständnis der politischen Prozesse, Aufgaben und Abläufe. So gesehen ist es wichtig, die Finanzkontrolle mit Überprüfungsaufgaben zu betrauen. Die kantonalen Finanzkontrollen arbeiten eng zusammen und in Peer Reviews werden die Arbeit und interne Vorgänge überprüft. Die Finanzkontrolle des Kantons St.Gallen erhält durchweg sehr gute Rückmeldungen. Ein Kritikpunkt ist jedoch die Nähe zum Finanzdepartement. Um es klar zu machen: An der Unabhängigkeit der Finanzkontrolle besteht aus unserer Sicht kein Zweifel. Wir begrüssen es aber, die organisatorische Situierung zu prüfen. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
29.4.2024 | Wortmeldung | Kuratli-St.Gallen (im Namen der SVP-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten. Der Bericht ist ausführlich und gibt einen guten Gesamtüberblick über die Tätigkeiten der Staatswirtschaftlichen Kommission im Amtsjahr 2023/2024. Es kann festgestellt werden, dass sich die Staatswirtschaftliche Kommission im besagten Jahr intensiv mit ihrer Tätigkeit der Aufsichtsaufgabe über die Regierung befasst hat. Man stellt im Bericht fest, dass der Austausch mit der Regierung sowie den Departementen noch einmal mehr intensiviert wurde. Es zeigt sich, dass es schwer ist, einen Gesamtbericht zu machen, in dem alles abgehandelt werden kann. Dies wäre zwar wünschenswert ist, aber leider nicht umsetzbar, da viele Sachen erst später zugänglich sind. Auffällig ist, dass in diesem Jahr sehr viele Sitzungen stattfanden – total wurden 27 Sitzungen abgehalten, um der Tätigkeit nachkommen zu können. Die SVP-Fraktion fragt sich, ob auch in Zukunft all die Sitzungen notwendig sind oder ob man bei der einen oder anderen Subkommission nicht etwas herunterschrauben könnte. Wir möchten der Staatswirtschaftlichen Kommission mitgeben, dies auf die neue Legislatur im Sinne von «Kräfte bündeln» zu prüfen. SAK und Strommangellage: Dass die Tätigkeit der SAK nach der Ankündigung einer möglichen Strommangellage überprüft wird, fanden wir sehr gut. Dabei konnten einige Probleme aufgedeckt werden. Für die SVP-Fraktion ist es fragwürdig, wenn die SAK der Subkommission keine ausreichenden Informationen zukommen lassen will. Wir finden es richtig, dass durch die Parlamentsdienste zum Umfang der Aufsicht und Oberaufsicht über Organisationen mit kantonaler Beteiligung Abklärungen getroffen werden. Das Verhalten der SAK wirft Fragen auf und scheint nicht gerade vertrauenserweckend. Was die Aufgaben der SAK nicht sind, gilt es genügend zu überlegen. Die SVP-Fraktion ist der Meinung, dass das Augenmerk auf die Stromversorgung zu setzen ist, um dadurch Stromsicherheit für den Kanton zu erlangen. Uns ist klar, dass auch unternehmerische Überlegungen darin einen Platz haben müssen, aber man muss immer das Hauptziel im Auge haben. Energieagentur St.Gallen GmbH: Die vielen verschiedenen Förderangebote sind eher verwirrend und machen es für den Laien, z.B. den privaten Hausbesitzer, nicht einfach, den Durchblick zu behalten. Man will dies mit der Energieagentur vereinfachen, was nicht immer gelingt. Man stellt aber fest, dass die Problematik, wo man sich verbessern muss, aufgenommen wurde und sich das Ganze etwas verbessert hat. Wir erhoffen uns hier für die Zukunft, eine klare Verbesserung und Vereinfachung für den Laien zu bekommen, denn nur dann macht das Ganze auch wirklich Sinn. Umsetzung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen; Staatsgrenze auf dem Zürichsee bei Rapperswil: Auch etwas Geschichte darf in diesem Bericht nicht fehlen. Der Vertrag von 1870 hat Gültigkeit, jedoch steht der Stein eigentlich falsch. Dies, weil der Kanton Schwyz sich nicht beteiligen wollte und man dadurch nicht den geplanten Stein ausführen konnte und eine günstigere Variante nehmen musste. Dass man auf solche Sachen überhaupt stösst, zeigt einmal mehr, wie spannend und wichtig die Tätigkeit der Staatswirtschaftlichen Kommission ist. Es bleibt dabei: Es spielt keine Rolle, ob der Stein jetzt am richtigen Ort steht, aber es zeigt auf, dass alles nachvollzogen werden kann und was das Staatsarchiv für einen guten Job macht. Wie im Bericht festgehalten, stellt die Staatswirtschaftliche Kommission fest, dass die Departemente ihre Aufgaben wahrnehmen und die Empfehlungen fortlaufend angegangen oder auch umgesetzt werden. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
29.4.2024 | Wortmeldung | Mattle-Altstätten (im Namen der GLP): Auf den Bericht ist einzutreten. Vorweg möchte ich positiv erwähnen, dass die Empfehlungen der Staatswirtschaftlichen Kommission zumindest gemäss des Monitorings ernst genommen und umgesetzt werden. Das unterstreicht einerseits die fundierte und wichtige Arbeit der Staatswirtschaftlichen Kommission. Andererseits darf aber auch dankend erwähnt werden, dass Regierung und Verwaltung offensichtlich an der Umsetzung der Aufträge und Empfehlungen der Staatswirtschaftlichen Kommission gelegen ist. Gerade vor diesem Hintergrund mutet es nun jedoch eigentümlich an, dass die SAK-Unternehmensspitze wie auch die Regierung nur eingeschränkt und oberflächlich Stellung zu den Fragen der Staatswirtschaftlichen Kommission gaben. Bei der Lektüre des Prüfungsberichts verfestigt sich ein Bild der SAK, welches Anlass zur Besorgnis gibt. Mit der Sicherstellung der Energieversorgung und der massgeblichen Mitwirkung bei der Erreichung der Energiewende kommt der SAK eine strategisch besonders wichtige Rolle zu. Da erscheint es äusserst fragwürdig, dass die Regierung das Controlling und das Risikomanagement offensichtlich vernachlässigt, sodass die Erfüllung der Ziele aus der Eigentümerstrategie anscheinend nicht überprüft werden können. Auch erscheint uns die Einbindung der SAK in die Umsetzung des Energiekonzepts 2021 bis 2030 unerlässlich und dringlich. Es erstaunt, dass dies nicht sowieso geschieht und es erst einen Hinweis der Staatswirtschaftlichen Kommission braucht. Die Grünliberalen sind ob des Prüfungsergebnisses über die SAK beunruhigt und unterstützen den Auftrag und die Empfehlung der Staatswirtschaftlichen Kommission. Wir erwarten eine rasche Umsetzung. Wir haben auch die Prüfungsergebnisse der übrigen Bereiche zur Kenntnis genommen und können uns der Beurteilung der Staatswirtschaftlichen Kommission anschliessen. Hervorheben möchten wir dabei den Auftrag an das Präsidium, die organisatorische Eingliederung und damit Stärkung der Unabhängigkeit der kantonalen Finanzkontrolle zu prüfen. Selbstverständlich unterstützen wir auch verdeckte Ermittlungen im Onlinehandel für den Lebensmittelbereich und begrüssen entsprechende Abklärungen. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
29.4.2024 | Wortmeldung | Schorer-St.Gallen (im Namen der FDP-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten. Auf folgende Punkte möchten wir speziell hinweisen: Prüfung der SAK: Der Antrag zur Berichterstattung über die Beteiligungsstrategie und Überarbeitung der Eigentümerstrategie wird seitens FDP-Fraktion begrüsst. Wir erachten es als notwendig, dass die SAK ihren Fokus auf ihre Kernaufgaben richtet, sprich sichere Stromversorgung und gut funktionierendes kantonales Verteilnetz. Die SAK soll sich möglichst nicht in Bereichen engagieren, welche durch die Privatwirtschaft abgedeckt werden können. Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass sich die selbständigen Anstalten zunehmend gegen die Aufsicht durch den Kantonsrat wehren. Dies mit der Begründung, dass dies bei einer privatrechtlichen Rechtsform nicht mehr gegeben sei. Dies ist jedoch nicht zutreffend, da diese Institutionen wesentliche öffentliche Aufgaben der Staatstätigkeit erfüllen. Wir erwarten deshalb, dass diesbezüglich Klarheit geschaffen wird, denn ansonsten werden rechtliche Verselbständigungen, welche die FDP-Fraktion grundsätzlich begrüsst, immer schwieriger werden, insbesondere politisch. Die FDP-Fraktion ist auch der Meinung, dass eine Eigentümerstrategie der Energieagentur angezeigt ist, sofern diese gemeinsam mit anderen Beteiligten wie SAK und Verband St.Galler Gemeindepräsidien (VSGP) erfolgt. Generell ist die Prüfung von Beteiligungsstrategien für kantonale Beteiligungen sinnvoll. Die Prüfung muss jedoch die Möglichkeit einschliessen, dass in einzelnen Fällen von einer Strategie abgesehen werden kann, dies gemäss dem Beteiligungsmanagement des Kantons St.Gallen. Bezüglich Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen begrüssen wir den Antrag zur Möglichkeit der verdeckten Ermittlungen im Onlinehandel, denn es soll sowohl offline wie auch online mit gleich langen Spiessen eine Kontrolle möglich sein. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
29.4.2024 | Wortmeldung | Schöb-Thal, Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
29.4.2024 | Wortmeldung | Gemperli-Goldach, Präsident der Staatswirtschaftlichen Kommission: Die Staatswirtschaftliche Kommission beantragt, auf den Bericht in einziger Lesung einzutreten. Im Namen und im Auftrag der Staatswirtschaftlichen Kommission erstatte ich Ihnen Bericht zur Prüfungstätigkeit 2023/2024. Die Beratung des Berichts erfolgte anlässlich der Klausursitzung vom 13. und 14. März 2024 in einziger Lesung. Die Kommission beantragt Ihnen Eintreten auf den Bericht und stellt zwei Aufträge. Der Staatswirtschaftlichen Kommission des Kantonsrates obliegt die parlamentarische Aufsicht über die Regierung und die Staatsverwaltung, der ihnen nachgeordneten Behörden und Dienststellen, die kantonale Fachstelle für Datenschutz sowie die selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten. Schwerpunktthemen der diesjährigen Berichterstattung bildeten die Stromversorgungssicherheit und die Aufsicht über die St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG (SAK) sowie das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen. Weitere Themenbereiche waren die Prüfung der Umsetzung der zwischenstaatlichen Vereinbarungen, die Prüfung des Querschnittcontrollings sowie ausgewählte Projekte aus dem Projektportfolio, z.B. u.a. die Überprüfung der Umsetzung der Pflegeinitiative und der Projekte Geodateninfrastruktur des Kantons St.Gallen und der St.Galler Gemeinden oder Masterplan und Netzplan Fuss-, Velo- und Mountainbikeverkehr im Bau- und Umweltdepartement. Zudem nahm sie die Oberaufsicht über drei öffentlich-rechtliche Anstalten vor. Sie prüfte dabei die Pädagogische Hochschule St.Gallen, die Energieagentur St.Gallen sowie die St.Galler Pensionskasse. Die Nachkontrolle der gemachten Empfehlungen und Erwartungen der Staatswirtschaftlichen Kommission aus den vergangenen Prüfberichten rundeten schliesslich das Prüfungsjahr ab. Grundsätzlich wird an dieser Stelle auf die Berichterstattung und den Auftrag bzw. die Empfehlungen verwiesen. In diesem Rahmen soll auf folgende Punkte aus der Prüftätigkeit explizit hingewiesen werden: Aktivere Aufsicht über die SAK und rasche Umsetzung des Energiekonzepts: Die Eigentümerstrategie der Kantone St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden dient als zentrales Führungsinstrument zur Steuerung und Bewirtschaftung der kantonalen Beteiligungen an der SAK. Die Kommission hält eine Anpassung der Eigentümerstrategie für notwendig. Der Fokus soll dabei vermehrt auf gesellschaftspolitische Ziele und den Ausbau erneuerbarer Energien gelegt werden, auch wenn dies zulasten von Dividendenausschüttungen geht. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft verstärkt und die Konkurrenzierung durch die SAK kritisch hinterfragt werden. Die Grenze zwischen dem Monopol und dem Wettbewerbsbereich der SAK ist aktuell fliessend und muss klarer getrennt werden. Der Fokus der SAK soll auf die Sicherstellung der Grundversorgung mit möglichst günstigem und nachhaltigem Strom gelegt werden. Aufgrund der Feststellungen und Erfahrungen aus der Prüfungstätigkeit erwartet die Staatswirtschaftliche Kommission, dass die Regierung dem Kantonsrat erneut über die Anpassung der Eigentümerstrategie des Kantons St.Gallen in Bezug auf die SAK berichtet. Die Berichterstattung soll in einem separaten Bericht geschehen. Entsprechend hat die Kommission einen Auftrag formuliert, der bereits so im Jahr 2018 durch die vorberatende Kommission zum Geschäft 40.18.05 «Nordostschweizerische Kraftwerke AG (NOK): Zuständigkeiten für die Ablösung des Gründungsvertrags und weiteres Vorgehen» gestellt und vom Kantonsrat angenommen wurde. Die Kommission weist im Weiteren auf die politische Verantwortung der Regierung für die Leistungserbringung der SAK hin, auch wenn sich die Regierung nicht in die strategische oder operative Unternehmensführung einmischen darf. Die Kommission erwartet bei der Aufsicht über die SAK eine aktivere Rolle der Regierung, um die Einhaltung der Eigentümerziele sicherzustellen. Die Regierung soll jährliche Austauschtreffen etablieren und klare Mandatsverträge mit den Kantonsvertretungen abschliessen. Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass eine Stromlücke nach wie vor ein durchaus realistisches Szenario darstellt. Das St.Galler Energiekonzept 2021 bis 2030 zielt darauf ab, die Versorgungssicherheit zu stärken und Massnahmen zur Verhinderung einer Strommangellage umzusetzen. Die Kommission fordert eine rasche Umsetzung der eruierten Projekte und Massnahmen zur Stärkung der Stromversorgungssicherheit sowie einen verstärkten Ausbau erneuerbarer Energiequellen. Zu den Prüfergebnissen im Veterinärwesen: Die Kommission anerkennt die vorbildliche Organisation des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen und zeigt sich beeindruckt von der umfassenden Aufgabenfülle und Kontrolltätigkeit des Lebensmittelinspektorats. Diese reicht von der Gastronomie über Verpackungen bis hin zu Gebrauchsgegenständen. Es wurde nachvollziehbar dargelegt, dass verdeckte Ermittlungen bei Onlineunternehmen sinnvoll wären. Die Kommission hat daher in ihrem Bericht den Auftrag erteilt zu prüfen, ob und wie die verdeckte Ermittlung im Onlinehandel für den Lebensmittelbereich ermöglicht werden kann. Die Kommission lobt die gut funktionierende Partnerschaft zwischen Kanton und Bund im Bereich der Seuchenvorsorge, insbesondere durch die Tierseuchengruppe der Kantone St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und dem Fürstentum Liechtenstein. Sie anerkennt die Rolle der Tierseuchenkasse und regt an, deren Maximalbestand anzupassen. Abschliessend empfiehlt die Kommission eine Revision des Veterinärgesetzes und der Tiergesundheitsverordnungen. Mit einer Anekdote aus der Prüfung der Umsetzung der Verträge zwischen den Ständen St.Gallen und Zürich betreffend die Festsetzung der Staatsgrenze auf dem Zürichsee bei Rapperswil möchte ich meine Berichterstattung abschliessen. Auslöser für die Vereinbarungen war ein Mordfall von 1868, verbunden mit der Frage, welcher Kanton die Untersuchung zu leiten hat. Die Kommission stellt fest, dass die Verträge von 1870 noch immer gültig sind. Es besteht entsprechend kein dringender Handlungsbedarf. Die Position des Dreiländersteins weicht jedoch von der im Vertrag festgelegten Position ab. Diese Feststellung spielt aber keine Rolle, denn nach Art. 7 der Verordnung über die amtliche Vermessung ist der Grenzpunkt im Plan massgebend und nicht der Grenzstein im Feld. Wo dann der Mord tatsächlich geklärt wurde, konnte die Kommission leider trotz tatkräftiger Unterstützung des Staatsarchivs nicht mehr feststellen. Abschliessend möchte ich an dieser Stelle den Kommissionsmitgliedern, insbesondere natürlich auch den Subkommissionspräsidenten und -präsidentinnen, ganz herzlich für ihre Arbeit danken. Ebenso gebührt der Dank allen Personen, die sich im Rahmen der Prüftätigkeit zur Auskunftserteilung bereit erklärt haben. Ein letzter Dank gilt an dieser Stelle natürlich dem Geschäftsführer der Staatswirtschaftlichen Kommission und seiner Stellvertreterin für die grosse Arbeit im Rahmen der Geschäftstätigkeit bzw. im Rahmen dieser Berichterstattung. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |