Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Rechnung 2023 des Kantons St.Gallen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer33.24.01
TitelKantonsratsbeschluss über die Rechnung 2023 des Kantons St.Gallen
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung20.3.2024
Abschlusspendent
Letze Änderung22.5.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 12. März 2024 (Teil 1)
BotschaftErfolgs- und Investitionsrechnungen gemäss HRM2-Kontenrahmen sowie Statistiken (Teil 2)
BerichtBericht der Finanzkommission über die Rechnung 2023 des Kantons St.Gallen vom 16. Mai 2024
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
21.3.2024Gremium2.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
4.6.2024Gesamtabstimmung112Zustimmung0Ablehnung8
Statements
DatumTypWortlautSession
4.6.2024Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den Kantonsratsbeschluss über die Rechnung 2023 des Kantons St.Gallen mit 112:0 Stimmen in der Gesamtabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Struktur

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Dürr-Gams, Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Regierungsrat Mächler: Nachdem ich in meiner Zeit als Finanzchef jährlich von besseren und positiveren Abschlüssen berichten durfte, schliesst nun die Rechnung 2023 erstmals seit 2016 wieder mit einem operativen Defizit ab. Das ist zwar nicht erfreulich, kommt aber ehrlich gesagt auch nicht überraschend. Bereits bei der Behandlung des Budgets 2024 in der Wintersession 2023 habe ich Ihnen mitgeteilt, dass die Regierung für den Abschluss 2023 von einem operativen Defizit in der Höhe von rund 150 bis 200 Mio. Franken ausgehen wird. Der nun vorliegende operative Aufwandüberschuss für das Jahr 2023 liegt bei 199,9 Mio. Franken. Somit liege ich noch knapp in der Prognose drin, aber es ist ausgereizt.

Mit einem operativen Defizit von knapp 200 Mio. Franken fällt das Rechnungsergebnis rund 38,5 Mio. Franken schlechter aus als budgetiert. Diese Verschlechterung kann vereinfacht mit folgenden zwei Grösseneffekten erklärt werden: Erstens, aufgrund des im Geschäftsjahr 2022 erzielten Verlustes der SNB konnte diese erstmals seit 2014 für das Rechnungsjahr 2023 keine Ausschüttung an Bund und Kantone vornehmen. Hier erzähle ich Ihnen nichts Neues, da dieser Umstand schon sehr lange bekannt ist. Gemäss der grundsätzlich etablierten Mechanik der Schattenrechnung wurde seinerzeit im Jahr 2022 im Herbst ein Ertrag von rund 150 Mio. Franken budgetiert. Das ist der Hauptgrund, weshalb es zu einer Verschlechterung gegenüber dem Budget gekommen ist.

Auch für das laufende Rechnungsjahr 2024 steht bereits heute fest, dass wir von der SNB nichts erhalten werden. Im Budget haben wir gemäss der Schattenrechnungen 112 Mio. Franken eingestellt. Wie schnell sich das mit der SNB entwickeln kann, hat Scherrer-Degersheim in ihrem Eintretensvotum dargelegt. Sie haben sicherlich auch mitbekommen, dass der Zwischenquartalsabschluss der SNB dieses Quartals einen Gewinn von 58,8 Mrd. Franken ergab. Das ist ein stolzer Betrag. Dieser beruht auf Gewinnen auf den Währungspositionen. Sie sehen also, eine Prognose der Geschäftsentwicklung der SNB und damit der möglichen Ausschüttungen bleibt, das kann ich Ihnen versichern, auch in der Zukunft schwierig und ist mit grossen Unsicherheiten behaftet. Sie müssten nämlich wissen, wo sich der Wechselkurs am Ende des entsprechenden Geschäftsjahrs hinbewegt. Er heisst nicht zufällig Wechselkurs – er kann eben wechseln.

Auch für die kommenden Jahre wird sich deshalb die Frage stellen, wie wir damit umgehen wollen, wie wir das budgetieren wollen. Die Regierung ist weiterhin der Ansicht, dass an der Schattenrechnung festgehalten werden soll. Es ist in der Tat positiv, wenn auch Kantonsrätin Simmler-St.Gallen jetzt festhält, dass die Schattenrechnung eigentlich gar nicht so schlecht ist. Es gibt Phasen, in denen man sie je nach politischem Couleur schlecht findet, und es gibt Phasen, in denen man sie gut findet. Wenn es Gutes und Schlechtes gibt und dies je nach Couleur anders eingeschätzt wird, dann ist diese Schattenrechnung in der Essenz wahrscheinlich gar nicht so schlecht. In der Finanzkommission wurde aber gewünscht, diesbezüglich in der Augustsitzung nochmals eine Auslegung zu machen. Wir werden das selbstverständlich machen und eine Diskussion dazu führen. Man kann natürlich gewisse Adjustierungen vornehmen, aber im Grunde sollten wir an dieser Schattenrechnung festhalten. Sie hat sich über die letzten Jahre in der Tat bewährt.

Zum zweiten grossen Effekt, der relevant ist, um diese Rechnung zu verstehen: Die Steuereinnahmen – hier aber mit einem umgekehrten Vorzeichen, wir haben nämlich 110 Mio. Franken mehr eingenommen als budgetiert. Damit konnten wir aber den Ausfall der SNB-Gelder von rund 140 Mio. Franken nicht vollständig kompensieren. Damit können Sie sich auch den Unterschied in Budget und Rechnung von rund 38 Mio. Franken Verschlechterung erklären.

Bei den Steuern gab es verschiedene, grössere Unterschiede. Die grösste Abweichung resultiert mit rund 59 Prozent bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist schwierig zu prognostizieren. Sie hängt nämlich sehr stark davon ab, nicht nur, wie viele Personen eine Erbschaft hinterlassen, sondern wie gross diese Erbschaft ist. Das zu budgetieren, ist nicht möglich. Wir haben deshalb im Jahr 2023 eine sehr schöne Steigerung von rund 59 Prozent. Das wird aber eher einmalig sein. Was sicherlich positiv ist, ist die Abweichung bei der Einkommens- und Vermögenssteuer bei den natürlichen Personen, denn diese ist eher konstant. Das gibt Hoffnung für dieses Jahr, weil sie um rund 68,6 Mio. Franken zugenommen hat.

Zur Staatsquote: Auch die Regierung nimmt mit Freude zur Kenntnis, dass die Staatsquote im 2023 gesenkt werden konnte. Man muss aber auch im Auge behalten, dass wir sie in den Jahren der Coronazeit stark aufgebaut haben. Jetzt ist es uns gelungen, dass wir wieder auf ein Niveau vor Corona kommen. Das ist sicherlich positiv, dass uns das gelungen ist. Der Bund wäre froh, wenn er auch wieder auf diesem Niveau wäre. Das wird aber noch schwieriger werden.

Zur Investitionsrechnung, insbesondere auch, weil gewisse gesagt haben, das sei keine gute Entwicklung. Wir haben netto weniger investiert als geplant. Ich kann Ihnen versichern, diese Investitionen sind beschlossen und werden durchgeführt, aber es gab bei gewissen Projekten Verzögerungen sowie teilweise Einsprachen. Somit sind diese Investitionen nicht vom Tisch, sondern sie werden einfach etwas später durchgeführt. Da müssen Sie keine Angst haben.

Natürlich kann man sich nach einem solchen Defizit fragen, wie es finanziell um den Kanton St.Gallen steht. Unser Eigenkapitalbestand wurde bereits dargelegt. Dieser ist auch dank der Schattenrechnung noch hoch. Wir haben immer noch 1,2 Mrd. Franken Reserven, um mögliche zukünftige Defizite abfangen zu können. Das ist sicherlich etwas positives. Auch für den Finanzchef ist es angenehm, weil wir nicht sofort in Panik verfallen müssen, wenn wir einmal ein Jahr Defizite erwirtschaftet haben. Nicht vergessen darf man, dass der Aufgaben- und Finanzplan (AFP) für die kommenden Jahre 2024/2025/2026 auch Defizite vorsieht. Positiv ist aber immerhin, dass zumindest der aktuelle AFP gegen Ende eine Besserung sieht. Matchentscheidend wird nun sein – das wird interessant werden für den AFP, den Sie im Februar 2025 besprechen –, ob diese Richtung immer noch stimmt. Wenn dem nicht so ist, müssen wir irgendwann sicher über Fragen diskutieren, ob dieses Defizit nachhaltig ist – den Begriff «strukturell...» erwähne ich bewusst nicht –, und ob man Massnahmen ergreifen muss. Aktuell sieht die Regierung trotz Defizit davon ab, weil wir der Ansicht sind, dass gemäss AFP 2026/2027 die Defizite eben abnehmen werden. Das ist positiv.

Zu den Herausforderungen, die wir in den kommenden Jahren sicherlich stemmen müssen und die sicherlich eine Auswirkung auf unsere finanzielle Lage haben werden. Die erste steht unmittelbar bevor: Die Abstimmung über die Prämien-Entlastungs-Initiative am Sonntag. Für die Kantone wird das Konsequenzen auf den kantonalen Finanzhaushalt haben. Auch der Gegenvorschlag hätte Auswirkungen, das haben wir immer transparent dargelegt. In den heutigen AFP ist weder das eine noch das andere abgebildet. Das wird spätestens im nächsten AFP nicht mehr der Fall sein. Auch bei der Konjunktur gibt es Unsicherheiten. Aktuell läuft es jetzt wieder etwas besser als angedacht, aber wir sind sicherlich nicht in einer Hochwachstumsphase.

Bei der SNB werden uns weiterhin die Unsicherheiten und Schwankungen beschäftigen. Für uns relevant ist auch der Ressourcenausgleich des Bundes, der Nationale Finanzausgleich (NFA). Der Finanzkommission habe ich mitgeteilt, dass es Anzeichen gibt, dass der Kanton St.Gallen mehr Gelder aus dem NFA erhält. Als Finanzminister hat das eine positive Seite: Wir kriegen mehr vom Bund. Damit verbunden ist aber auch eine Verschlechterung unseres Ressourcenindexes. DAs wollen wir eigentlich nicht. Bekanntlich hat eine Medaille zwei Seiten. Ich bin unglücklich über die Seite, dass sich der Kanton St.Gallen im Vergleich mit den anderen Kantonen in der relativen Positionierung verschlechtert. Das ist sicherlich nicht positiv. Aber es wird zeigen, dass wir etwas mehr bekommen werden.

Die finanzielle Entwicklung der Spitäler war mehrfach Thema im Rat. Ich gehe nicht davon aus, hoffe aber immer noch, dass es zu einer finanziellen Besserung kommt. Die Staatsbeiträge machen in der Tat einen grossen Teil mit einer hohen Wachstumsdynamik aus. Ich finde es gut, dass sich die Finanzkommission mit diesem Thema speziell beschäftigen will. Sie wird sich in der Augustsitzung – wir haben bewusst zwei Tage dafür angesetzt –, damit beschäftigen. Eine vertiefte Diskussion hier ist sinnvoll.

Zusammenfassend möchte ich festhalten: Wir haben ein gesundes finanzielles Fundament. Aber, wie Thoma-Andwil gesagt hat, müssen wir sicherstellen, dass dieses Fundament auch in den kommenden Jahren weiterhin solide bleibt, dass wir den Entwicklungen genau auf die Finger schauen, und – das scheint mir auch wichtig zu sein – sicherlich nicht überstellig werden, sei es mit der Ausgabendynamik oder sei es mit Steuererleichterungen. Hier ist der Spielraum aktuell ziemlich klein.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Thoma-Andwil (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Rechnung 2023 des Kanton St.Gallen schliesst erstmals seit 2016 mit einem operativen Defizit von rund 200 Mio. Franken ab. Klar, ein Defizit wurde erwartet. Gegenüber dem Budget 2023 fällt das operative Defizit aber um rund 39 Mio. Franken höher aus.

Das verwendbare Eigenkapital nimmt um rund 200 Mio. Franken ab. Diese Tatsache, so scheint es uns, ist für unsere Regierung und v.a. für unser Parlament eine klare Verpflichtung gegenüber unseren Steuerzahlern, die Zukunft aktiv zu gestalten, damit wir eine Wende einleiten können.

Trotz Defizit steht der Kanton St.Gallen ohne Nettoverschuldung und mit einem freien Eigenkapital von rund 1,2 Mrd. Franken sehr gut da. Dieses Fundament beginnt aber ganz langsam zu bröckeln. Wir sollten jetzt aus der Stärke heraus agieren und nicht reagieren. Klar, dieser Rat könnte auch einige Jahre mit einem Defizit weitermachen. Defizite sind im Finanzplan auch vorgesehen. Wenn ich aber sehe, welchen riesigen Herausforderungen wir gegenüberstehen, wäre dies keine gute Idee. Ich denke da an die nationalen sozialistischen Umverteilungsinitiativen der Mitte-Links-Parteien, welche unsere Steuerzahler möglicherweise in Zukunft drangsalieren, aber auch der leichtfertige Umgang mit Geldern dieses Rates, und dies fast in jeder Session, geben unserer Fraktion zu denken.

Was ist zu tun? Die Staatsquote muss tief gehalten werden, der Staat darf nicht stärker wachsen als die Wirtschaft. Ich spreche nicht von sparen, sondern ich spreche von weniger wachsen. Alle Staatsbeiträge müssen kritisch überprüft und hinterfragt werden. Diesem Thema hat sich die Finanzkommission angenommen. Der unsäglichen Umverteilungshysterie muss Einhalt geboten werden. Nach der gestrigen Diskussion in diesem Rat habe ich Zweifel, aber dank dem Abstimmungsergebnis sehe ich trotzdem einen Silberstreifen am Horizont – die Hoffnung stirbt zuletzt. Steuererhöhungen kommen für die SVP-Fraktion nicht in Frage, zumal die kantonalen Steuererträge 2023 trotz Steuerfussreduktion von fünf Prozentpunkten deutlich über dem Budget lagen.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Simmler-St.Gallen (im Namen der SP-GRÜNE-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Natürlich nehmen wir das Defizit nicht gerade mit Freude zur Kenntnis. Wenn wir die Ursachen anschauen, die insbesondere bei den Gewinnausschüttungen der SNB liegen, relativiert es sich wieder etwas. Ich werde den Exkurs von Scherrer-Degersheim zur Schattenrechnung jetzt nicht ergänzen, das können wir in der Finanzkommission wieder aufnehmen. Nach ein paar Jahren im Rat, denke ich jetzt aber doch, vielleicht ist das Modell gar nicht so schlecht. Wenn es einmal die eine und einmal die andere Seite ärgert, ist es vielleicht einigermassen stabil. Wir sind unabhängig davon erfreut über die Steuererträge. Diese Entwicklung ist sicher sehr positiv. Wir haben nach wie vor eine sehr komfortable Eigenkapitalbasis. Entsprechend gehen wir mit der Regierung einig, wenn sie festhält, dass der Kanton auf einem finanziell gesunden Fundament steht.

Etwas beunruhigender finden wir die Investitionsrechnung; beunruhigend insofern, dass die Nettoinvestitionen zwar im Vergleich zum Vorjahr wieder steigen, aber beim Hochbauamt diese budgetierten Investitionen ein weiteres Mal nicht in dem Sinn ausgeschöpft wurden. Wir kriegen das Geld nicht raus. Das hängt sicher nicht nur, aber doch auch mit dem Fachkräftemangel zusammen. Der wird und muss uns noch sehr beschäftigen. Das gilt sicher nicht nur im Bau- und Umweltdepartement, sondern auch in anderen Bereichen wie etwa der Polizei. Umso wichtiger ist es, dass wir die Arbeitsbedingungen attraktiv halten. Hier begrüssen wir es sehr, dass die Regierung nach dem Review des Neuen Lohnsystems (NeLo) jetzt konkrete Massnahmen ergriffen hat, und dass es auch sichtbar ist, dass das Konsequenzen hatte. Wir werden diese Lohnentwicklung sicher weiterhin im Blick behalten, aber im Moment sind wir diesbezüglich sehr zufrieden.

Die SP-GRÜ GLP-Fraktion wird nicht nur der Rechnung zustimmen, sondern auch dem Nachtragskredit für die schulergänzende Betreuung von Schülerinnen und Schülern in Sonderschulen, ebenso dem Sonderkredit STREBAS. Zweiteres haben wir stets unterstützt und mitinitiiert. Wir finden es gut, dass diese längst fällige Massnahme jetzt aufgegleist wurde.

Dass mit dem Sonderkredit STREBAS E-Government Basisserviceservices lanciert werden sollen, ist wirklich sehr erfreulich. Unsere Fraktion steht hinter verstärkten Investitionen in die Digitalisierung der Staatsverwaltung und der Behördenleistungen. Wir sind überzeugt, dass ein zukunftsträchtiger Service Public ein moderner digitaler Service Public ist. Der Sonderkredit ist hier sicherlich nur ein Bestandteil in einer umfassenden Strategie, es ist aber doch ein wichtiger Schritt, den wir sehr gerne unterstützen.

Auch unterstützen wir, aber mit etwas weniger Enthusiasmus, den weiteren Unterstützungsbeitrag für den OLMA-Gastauftritt. Wir finden es angemessen, dass wir etwas in diesen Gastauftritt investieren und er etwas hermachen soll. Das wird etwas kosten. Dieser Betrag ist im Vergleich zu Gastauftritten von anderen Kantonen vertretbar. Wir verstehen, dass die ursprüngliche Planung etwas schnell gehen muss und wir jetzt noch etwas nachbessern müssen. Mühe haben wir damit, dass dieser Beitrag dem Lotteriefonds entnommen werden soll. Der Lotteriefonds ist klarerweise nicht dafür da. Die Entnahme entspricht entsprechend auch nicht den Richtlinien. Wir müssen aufpassen, dass dieser Fonds nicht zum Selbstbedienungsladen wird für alle möglichen Vorhaben, für die wir noch Geld brauchen. Wir hoffen, dass dieser Gastauftritt wirklich sehr positiv wird für unseren Kanton.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Jahresrechnung weist ein operatives Defizit von rund 200 Mio. Franken aus. Im Vergleich zum Budget fällt das Defizit somit um 38 Mio. Franken höher aus. Eigentlich muss man von nur 38 Mio. Franken sprechen, da im Budget 149,5 Mio. Franken Ertrag aus Gewinnausschüttungen der SNB enthalten waren. Wie wir wissen und wenig überraschend, ging dann überhaupt kein Geld der SNB ein.

Sehr positiv zu Buche schlagen auch im Rechnungsjahr 2023 wiederum die Steuererträge. Sie fielen um 110 Mio. Franken höher aus als budgetiert. Den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern dieses Kantons sei an dieser Stelle herzlich gedankt. Ohne Steuern keine Sozialleistungen, keine Gesundheitsleistungen, keine Bildung, keine öffentliche Sicherheit, kurzum kein Staat. Es gilt, den guten und sehr guten Steuerzahlenden Sorge zu tragen, mehr von ihnen hier anzusiedeln und ihren Beitrag zum Gemeinwohl zu schätzen und v.a. auch sorgsam mit diesen Steuergeldern umzugehen. Es gilt, die Steuerkraft im Kanton weiter zu erhöhen, z.B. in dem erwerbsfeindliche Anreize korrigiert werden, damit sich Arbeit und insbesondere auch ein Anheben der Arbeitspensen vielmehr lohnt. Das entsprechende Postulat wurde glücklicherweise an der letzten die Session überwiesen. Wir hoffen wirklich, dass der Blick auf systematische Fehlanreize dadurch geschärft wird.

Der jährliche Aufwand des Staates in absoluten Zahlen steigt stetig an, insbesondere die Wachstumsdynamik bei den Staatsbeiträgen bereitet uns grosse Sorgen. Die Finanzkommission legt zu Recht einen Fokus auf diese Entwicklung. Hier gilt es, den Blick auch auf Massnahmen zu lenken, die erst mittelbar und allenfalls erst in einigen Jahren greifen. Es gilt also, Politik über den vierjährigen Wahlzyklus hinaus zu betreiben, damit die Wachstumsdynamik bei diesen Staatsbeiträgen mittelfristig wenigstens etwas abgebremst werden kann.

Die Berichterstattung zu Bilanz und Wirkung der Wirtschaftsförderung durch Steuererleichterungen betreffend die Jahre 2018 bis 2022 wurde in der Finanzkommission eingehend besprochen. Man darf von einem überaus positiven Fazit sprechen, wobei der stetige Rückgang dieser Wirtschaftsförderungsmassnahmen in unseren Augen bedauerlich ist. Die positive Wirkung im Sinne von Ansiedeln und insbesondere Halten von ertragsstarken Unternehmen erscheint uns im Bericht deutlich nachgewiesen zu sein. Ein Wiedererstarken dieses Instruments in Kombination mit einer offensiveren Vermarktung der neuen Instrumente aus der Steuerreform STAF wie die Patentbox und dem erhöhten Abzug für Aufwände im Bereich der Forschung und der Entwicklung wäre unseres Erachtens angezeigt.

Dem gemeinsamen Vorhaben STREBAS des Kantons und von eGovernment St.Gallen digital und dem entsprechenden Sonderkredit in der Höhe von insgesamt 16,55 Mio. Franken stimmen wir uneingeschränkt zu. Das Projekt zielt unseres Erachtens in die richtige Richtung. Es fokussiert sich auf die zwingend vom Staat anzubietenden Basisservices, soll standardisierte Anbindungen verschiedener Teillösungen ermöglichen und will nicht auf Biegen und Brechen alles auf die eine und einzige St.Galler Megaplattform bringen. Das ist ganz in unserem Sinn.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Scherrer-Degersheim (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

In meinem Eintretensvotum nehme ich neben der Rechnung 2023 zum vierten Bericht zu Bilanz und Wirkung der Wirtschaftsförderung durch Steuererleichterungen betreffend die Jahre 2018 bis 2022 und zum Geschäft Strategische E-Government-Basisservices (STREBAS) Stellung.

Zur Rechnung 2023: Dank Mehrerträgen bei den Steuern gegenüber dem Budget konnte der Ausfall der SNB-Gelder, welche gemäss der bewährten Schattenrechnung budgetiert waren, zu einem grossen Teil kompensiert werden. Der operative Aufwandüberschuss beträgt rund 200 Mio. Franken. Es ist das erste Mal seit 2016, dass im Rechnungsjahr 2023 wieder ein operatives Defizit ausgewiesen wird. Im Budget 2024 ist ein Defizit von knapp 170 Mio. Franken eingestellt. Nach Wegfall der budgetierten SNB-Erträge von rund 112 Mio. Franken beträgt das zu erwartende Defizit für das Jahr 2024 rund 280 Mio. Franken.

Lassen Sie mich kurz auf die Schattenrechnung eingehen: Im Mai 2015 hat die Finanzkommission anlässlich der Beratung der Rechnung 2014 dem Kantonsrat folgenden Antrag unterbreitet: «Um die Nutzung der Erträge aus der Gewinnausschüttung der SNB in der Erfolgsrechnung des Kantons zu verstetigen, soll ab dem Budget 2016 aus dem aufgelaufenen Bestand der Gewinnausschüttungen per Ende Jahr jeweils ein jährlicher Anteil von 25 Prozent ins Budget des Folgejahres eingeplant werden können.» Das ist die Definition der Schattenrechnung. Die SVP-Fraktion wollte damals am bestehenden Modus festhalten – d.h., keine Budgetierung von SNB Geldern. Der Antrag der SVP-Fraktion wurde abgelehnt und die Schattenrechnung seit 2016 angewendet. Der nächste Angriff auf die Schattenrechnung erfolgte anlässlich des Kantonratsbeschlusses über die Rechnung 2020 durch einen Antrag der SP-Fraktion. Das Ziel des Antrages: Die Gewinnausschüttungen der SNB-Gelder seien ins reguläre Budget aufzunehmen. Der Antrag wurde abgelehnt. Aufgrund der restriktiven Budgetierung der SNB-Gelder ist es gelungen, ein Eigenkapital von über 1,5 Mrd. Franken zu äufnen. Wir sind deshalb in der komfortablen Lage, die bis 2026 prognostizierten Defizite auffangen zu können. Die Mitte-EVP-Fraktion ist dezidiert der Ansicht, dass die Schattenrechnung auch jetzt, da keine Gewinnausschüttung in Aussicht gestellt werden kann, beibehalten werden soll. Sie verliert sonst ihre Berechtigung.

Ein Wort zu den Aussichten, was die SNB-Gelder betrifft: Die SNB hat mit 58,8 Mrd. Franken im ersten Quartal 2024 einen hohen Gewinn erzielt. Es sieht also nicht schlecht aus. Wohlverstanden kann sich in den folgenden Quartalen noch einiges ändern. Für eine Minimalausschüttung müsste gemäss Berechnungen von UBS-Ökonomen die SNB einen Gewinn von mindestens 65 Mrd. Franken erzielen. Dies mein Exkurs zur Schattenrechnung.

Zurück zur Rechnung 2023: Der bereinigte Aufwand hat um 0,3 Prozent zugenommen. Die Zunahme liegt unter dem Wirtschaftswachstum, d.h. die Staatsquote hat 2023 erfreulicherweise abgenommen. Zugenommen und zwar um 5,5 Prozent haben die Staatsbeiträge. Grösste Treiber sind die individuelle Prämienverbilligung, gefolgt von der Pflegefinanzierung und den Kosten für die anerkannten Flüchtlinge, die universitären Hochschulen, die Fachhochschulen und die ausserkantonalen Hospitalisationen. Es gilt zu beachten, dass die Restfinanzierung der Pflegefinanzierung vollständig durch die Gemeinden berappt wird. Die Kosten für die anerkannten Flüchtlinge werden durch den Bund an die Kantone rückvergütet.

Über drei Viertel des bereinigten Aufwands des Kantons wurden im Jahr 2023 an die Kantone und Gemeinden, Empfänger von Staatsbeiträgen und weitere Subventionsempfänger ausgerichtet. Die Finanzkommission wird sich im August an zwei Tagen mit den Staatsbeiträgen beschäftigen.

Das verwendbare Eigenkapital hat um rund 200 Mio. Franken oder 13 Prozent abgenommen und beträgt Ende 2023 neu rund 1,2 Mrd. Franken. Die Budgetierung fürs Jahr 2024 war anspruchsvoll. Die Wirtschaft, Konjunktur und v.a. der Ausgang der Abstimmungsvorlagen vom kommenden 9. Juni trugen dazu bei.

Weiterhin hohe finanzielle Risiken liegen bei den Spitälern. Beim Kanton sind 360 Mio. Franken Darlehen ausstehend und Anleihen von 625 Mio. Franken wurden aufgenommen.

Vierter Bericht über die Bilanz und Wirkung von Wirtschaftsförderung der Jahre 2018-2022 durch Steuererleichterungen: Wir haben diesen Bericht anlässlich der Besprechung der Rechnung zur Kenntnis genommen. Ich empfehle ihn zur Lektüre.

Aus dem Bericht geht hervor, dass die Anzahl der Unternehmen, welche von Steuererleichterungen profitieren, in dieser Berichtsperiode um 25 Prozent zurückgegangen sind. Per Ende 2022 profitierten nur noch 88 Unternehmen von Steuererleichterungen, was einem Anteil von 0,3 Prozent aller juristischen Personen im Kanton St.Gallen entspricht. In dieser Berichtsperiode haben Unternehmen mit Steuererleichterungen erstmals mehr Vollzeitstellen geschaffen als alle Unternehmen im Kanton St.Gallen zusammen. Das Geschäft der internationalen Neuansiedlung mit Gewährung von Steuererleichterungen ist in dieser Periode faktisch zum Erliegen gekommen. Was die Gründe dafür sind, geht aus dem Bericht nicht hervor. Von den 88 Unternehmen mit laufenden Steuererleichterungen sind insgesamt 26 von der Einführung der OECD-Mindeststeuer betroffen. Bei den betroffenen Unternehmen werden damit die gewährten Steuererleichterungen obsolet. Dadurch wird sich die Anzahl der Unternehmen mit Steuererleichterungen nochmals reduzieren. Fazit: Die Gewährung von Steuererleichterungen als einziges Wirtschaftsförderungsinstrument im Kanton St.Gallen ist wichtig und wird gezielt und effektiv zur Förderung der Standortattraktivität eingesetzt.

Beim gemeinsamen Vorhaben STREBAS des Kantons und eGovernment St.Gallen digital geht es um Investitionen von gesamthaft 20.2 Mio. Franken. Die Mitte-EVP-Fraktion erachtet es als wichtig und richtig, dass eine modulare Portalstrategie für den Kanton St.Gallen und die St.Galler Gemeinden aufgebaut wird, die auf die auf Bundesebene bereits lancierten Projekte aufbaut und darauf abgestellt wird.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Dürr-Gams, Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
4.6.2024Wortmeldung

Willi-Altstätten, Präsident der Finanzkommission: Die vorberatende Kommission beantragt, auf die Vorlage in einziger Lesung einzutreten.

Die Finanzkommission hat auftragsgemäss am 13. und 16. Mai die Rechnung 2023 durchberaten. Die Rechnung wurde vorgängig in den einzelnen Subkommissionen mit den Generalsekretären der jeweiligen Departemente vertieft und intensiv geprüft. Zu allfälligen Fragen standen an beiden Tagen sämtliche Mitglieder der Regierung, der Staatssekretär sowie der Generalsekretär der kantonalen Gerichte der Finanzkommission zur Verfügung. Vom zuständigen Finanzdepartement waren Regierungsrat Marc Mächler, Flavio Büsser und Stefan Alabor anwesend. Für die Geschäftsführung und Protokollierung zeichneten sich Ralf Zwick, Leiter der kantonalen Finanzkontrolle sowie am zweiten Sitzungstag dessen Stellvertreter und die beiden Revisoren Andreas Bühler und Christian Gründer verantwortlich.

Die uns vorliegende Rechnung 2023 schliesst mit einem operativen Aufwandüberschuss von 199,9 Mio. Franken ab. Das Ergebnis fällt somit 38,5 Mio. Franken schlechter aus als budgetiert. Insbesondere die ausgebliebene Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) (minus 149,5 Mio. Franken) hat das Ergebnis deutlich verschlechtert. Auf der anderen Seite haben sich die höheren kantonalen Steuereinahmen (plus 110,2 Mio. Franken) positiv auf die Rechnung ausgewirkt.

Im Berichtsjahr 2023 wurden die Eigenkapitalien der Spitalverbunde um 162,8 Mio. Franken erhöht und damit die Spitalverbunde saniert. Die Jahresverluste 2023 der Spitalverbunde haben den Effekt der Kapitalerhöhung allerdings bereits wieder deutlich reduziert. Per 31. Dezember 2023 hat der Kanton St.Gallen rund 359,9 Mio. Franken Darlehen und Kontokorrentguthaben gegenüber den Spitalverbunden ausstehen. Zusätzlich hat das Kantonsspital St.Gallen (KSSG) 625 Mio. Franken in Form von Anleihen ausstehend. Obwohl keine explizite Staatsgarantie für die Anleihen gesprochen wurde, besteht für den Kanton trotzdem ein entsprechendes Haftungsrisiko. Insgesamt sind somit die finanziellen Risiken bei den Spitalverbunden unverändert sehr hoch und stellen aus Sicht der Finanzkommission das grösste Risiko in der Jahresrechnung dar. Die Finanzkommission zeigt sich zusammenfassend nicht überrascht vom Aufwandüberschuss, welcher grösser als budgetiert ausgefallen ist. Der Wegfall der Gewinnausschüttung der SNB zeichnete sich bereits früh ab und ist hauptverantwortlich für diese grosse Abweichung. Dank einer gesunden Eigenkapitalbasis kann dieser Verlust jedoch verkraftet werden. Die Auswirkung der Volksabstimmung im Bereich der individuellen Prämienverbilligung, der konjunkturellen Entwicklung und der Gewinne der SNB werden künftige Rechnungsergebnisse stark beeinflussen.

Des Weiteren wurde der Sonderkredit Strategische E-Government-Basisservices (STREBAS) im Beisein des Generalssekretärs behandelt. Ausgangspunkt war das Ziel, ein digitales Rathaus als zentrales Überportal aufzubauen, auf dem die Bürgerinnen und Bürger die einzelnen Services in übersichtlicher Form vorfinden. Bei der Umsetzung wurde festgestellt, dass diese Strategie nicht zielführend ist. Einerseits wäre es sehr kostenintensiv, alle Services auf ein zentrales Portal zu bringen, weil alles doppelt integriert werden müsste. Anderseits lassen sich einige bereits existierende oder sich im Aufbau befindende Portale nicht integrieren. Die Version «Ein Portal für alle E-Services» ist somit kein realistisches Szenario. Anstatt das Portal zu vereinheitlichen, lautet die Grundidee nun über gemeinsame Basisservices den Zugang und den Kontakt zu vereinheitlichen: Login, Briefkasten, Payment-Lösungen. Wenn immer möglich werden Standardlösungen und nicht Eigen- oder Sonderentwicklungen verwendet und die möglichst unkomplizierte Anbindung an die kantonalen Abrechnungssysteme sowie die Bundesservices muss gewährleistet sein. Ziel ist es, dass so viel wie möglich standardisiert wird und eine sinnvolle Gesamtarchitektur entsteht. Die Finanzkommission begrüsst dieses Vorgehen und unterstützt den Sonderkredit STREBAS.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession