Geschäft: Öffentlich-rechtliche Anstalten des Gesundheitswesens in Aktiengesellschaften überführen
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 42.24.05 |
Titel | Öffentlich-rechtliche Anstalten des Gesundheitswesens in Aktiengesellschaften überführen |
Art | KR Motion |
Thema | Gesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe |
Federführung | Gesundheitsdepartement |
Eröffnung | 6.3.2024 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 16.9.2024 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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12.3.2024 | Gremium | Erstunterzeichner/-in - 22.23.04 / 23.23.01 voKo V. Nachtrag zum Gesetz über die Spitalverbunde / II. Nachtrag zum KRB über die Festlegung der Spitalstandorte | 13.5.2024 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
16.9.2024 | Wortlaut | 55 | gemäss vorberatender Kommission 22.23.04 «V. Nachtrag zum Gesetz über die Spitalverbunde» / 23.23.01 «II. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Festlegung der Spitalstandorte» | 53 | gemäss Antrag der Regierung | 12 | |
16.9.2024 | Gutheissung | 79 | Zustimmung | 25 | Ablehnung | 16 | |
16.9.2024 | Eintreten | 82 | Zustimmung | 21 | Ablehnung | 17 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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16.9.2024 | Beschluss | Der Kantonsrat heisst die Motion mit 79:25 Stimmen bei 4 Enthaltungen gut. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
16.9.2024 | Beschluss | Der Kantonsrat zieht den ursprünglichen Wortlaut der vorberatenden Kommission 22.23.04 «V. Nachtrag zum Gesetz über die Spitalverbunde» / 23.23.01 «II. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Festlegung der Spitalstandorte» dem Wortlaut gemäss Antrag der Regierung mit zu 55:53 Stimmen vor. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
16.9.2024 | Struktur | Die Spezialdiskussion wird nicht benützt. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
16.9.2024 | Beschluss | Der Kantonsrat tritt mit 82:21 Stimmen auf die Motion ein. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
16.9.2024 | Wortmeldung | Regierungsrat Damann: Auf die Motion ist einzutreten. Die Motion ist mit geändertem Wortlaut gemäss Antrag der Regierung gutzuheissen. Man kann schon sagen, neun Jahre sind sehr lang. Ja, das ist eine lange Zeit, aber auf die ganze Menschheitsgeschichte ist es sehr kurz. Nein, Spass beiseite. Sie müssen einmal verstehen, was in den letzten vier Jahren in den Spitälern geschehen ist: Wir haben Spitäler geschlossen und Spitäler zusammengeführt, wir haben immer wieder neue Inputs gegeben und wir haben Sparmassnahmen eröffnen müssen. Die Belegschaft in den Spitälern ist jetzt wirklich ein bisschen am Anschlag. Eine solche Vorlage benötigt eine lange Vorlaufzeit. Ich möchte verhindern, dass schon wieder in zwei, drei Jahren eine Vorlage ansteht. Die Spitäler sollen wieder zur Ruhe kommen und die Fusion bzw. die Zusammenführung der Spitalverbunde soll etabliert werden. Erst dann kann ein neues Projekt gestartet werden. Eine Umwandlung einer selbständigen öffentlich-rechtlich Anstalt in eine Aktiengesellschaft braucht einige Zeit, denn es muss sehr viel gemacht werden. Das geht nicht nur schnell schnell, auch wenn wir viel arbeiten. Shitsetsang-Wil, Sie wissen das, wir haben zusammen die SanaFürstenland AG gemacht. Dort waren wir zeitlich am Schluss fast zu kurz, weil wir gemeint haben, es gehe schneller. Es braucht einfach Zeit und dauert viel länger als ein Zusammenschluss von vier Spitalverbünden in der gleichen Rechtsform. Deshalb bitte ich Sie: Geben Sie den Leuten in den Spitälern die Luft, dass sie jetzt noch ein bisschen atmen können und nicht schon wieder mit einer neuen Vorlage konfrontiert sind. Denn das gibt wieder Unruhe und Ängste. Wenn alles einmal etwas etabliert ist, ist es einfacher, einen solchen Vorschlag durchzubringen. Die Regierung ist nicht gegen eine Aktiengesellschaft, aber sie möchte ein bisschen Zeit. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
16.9.2024 | Wortmeldung | Shitsetsang-Wil (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten. Die Motion ist gutzuheissen. Die Regierung schreibt, die Überführung in eine Aktiengesellschaft bedeutet mehr Flexibilität, mehr Freiheit und mehr Handlungsfähigkeit für den Spitalverbund. Es mag Sie also nicht überraschen, dass die Freisinnigen über diese Antwort der Regierung erfreut sind. Denn wir sind ohnehin für mehr Freiheit. Die Regierung weicht bei der Motion der vorberatenden Kommission aber vom Zeitplan ab. Das sehen wir ein wenig anders. Ich verzichte darauf, weitere Ausführungen zum Text zu machen. Wieso sehen wir das anders? Wir haben gehört, der Spitalverbund oder vielleicht auch das Gesundheitsdepartement brauchen eine Verschnaufpause. Die Regierung beantragt gleich eine Zeitpause von rund neun Jahren. Ich kenne den Vorsteher des Gesundheitsdepartementes schon sehr lange und schätze ihn sehr. Ich kenne auch seine Schaffenskraft und habe grösstes Vertrauen in das Gesundheitsdepartement. Neun Jahre sind aber eine halbe Ewigkeit. Wir sind der Ansicht, dass sechs Jahre für die Erarbeitung einer Botschaft und eines Entwurfs ausreichend sind. Wenn die Regierung der Meinung ist, dass dann der Spitalverbund immer noch genügend Zeit braucht, kann sie reinschreiben, dass die Umsetzung erst später erfolgt. Aber jetzt schon zu sagen, wir benötigen rund neun Jahre, bis wir die Botschaft und den Entwurf bereit haben, ist doch sehr lange. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
16.9.2024 | Wortmeldung | Lemmenmeier-St.Gallen (im Namen einer Mehrheit der SP-GRÜNE-GLP-Fraktion): Dem Antrag Gschwend-Altstätten ist zuzustimmen. Sind wir doch ehrlich, und ich habe diese Ehrlichkeit von Ihnen teilweise auch gehört. Der Wechsel der Rechtsform löst kein einziges der bestehenden Probleme der Spitäler bzw. aller öffentlich-rechtlichen Anstalten im Gesundheitswesen. Ich spreche von nicht kostendeckenden Tarifen und vom Fachkräftemangel. Die Überführung in Aktiengesellschaften entzieht im Gegenteil Ressourcen, die besser in Projekte, wie die einheitliche Finanzierung oder in ein gut funktionierendes spitalinternes Patienteninformationssystem, investiert würden. Spitäler werden bereits heute primär über wirtschaftliche Parameter beurteilt. D.h., letztlich sollen sie Gewinne erzielen. In der Form einer Aktiengesellschaft wird das allein wegen der im Hintergrund lauernden Konkursgefahr akzentuierter geschehen. Medizinische Handlungen werden nicht mehr von medizinischen Leitlinien bestimmt, sondern werden deutlich mehr durch wirtschaftliche Überlegungen geprägt sein. Z.B. teurere Eingriffe und zusätzliche Bildgebungen sind die Konsequenz. Noch häufiger als bis anhin werden Massnahmen ohne Indikation durchgeführt oder Spitalwiedereintritte aufgeschoben werden, damit nochmals ein Tarif abgerechnet werden kann, was zu mehr Komplikationen und dementsprechend auch höheren Kosten führen wird. Patientinnen und Patienten werden zu früh nach Hause gelassen, um bessere EBITA-Margen zu erreichen. Weitere Kosten werden so auf die Patientinnen und Patienten abgewälzt, und dem bereits belasteten und unbezahlten System der Carearbeit bürdet man zusätzliche Leistungen auf. Durch die Überführung in Aktiengesellschaften kommt es ebenfalls zu einem massiven Abbau des direkten Einflusses des Kantons auf die Anstalten im Gesundheitswesen. Auch die Gewährleistung guter Arbeitsbedingungen durch den Kanton ist durchaus gefährdet. Auch wenn viele von Ihnen das nicht hören möchten: Organisationen im Gesundheitswesen können nicht primär marktwirtschaftlich geführt werden, denn die Finanzierung wird durch politisch festgesetzte Tarife mitgeregelt. Die Umwandlung in Aktiengesellschaften, die eine rein marktwirtschaftliche Ausrichtung anstreben, ist ein Schritt in die falsche Richtung. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
16.9.2024 | Wortmeldung | Tschirky-Gaiserwald (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten. Die Motion ist mit geändertem Wortlaut gemäss Antrag der Regierung gutzuheissen. Für die Mitte-EVP-Fraktion ist das Festhalten an der Umwandlung der öffentlich-rechtlichen Anstalten des Gesundheitswesens in Aktiengesellschaften unbestritten. Selbst die Regierung schreibt in ihrer Antwort auf die Motion der vorberatenden Kommission, dass mit der Überführung in Aktiengesellschaften mehr Freiräume bestehen und die Möglichkeit zur Bündelung in einer Holdingstruktur geschaffen wird. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es allerdings wichtig, dass insbesondere der Spitalverbund mehr Zeit zur Konsolidierung der bereits vollzogenen Schritte erhält. Nachdem der neue Spitalverbund vor zahlreichen operativen und administrativen Herausforderungen steht, ist es nun zentral, ihm eine Verschnaufpause zu gewähren. Während dieser Verschnaufpause ist der Umbau der Spitallandschaft in Richtung Verselbstständigung intern und extern zu verstetigen, insbesondere auch deshalb, um dem Personal des Spitalverbundes zu ermöglichen, sich in einem neuen Regelbetrieb zurechtzufinden – also in einem gewissen Sinn zur Ruhe zu finden. Nur in diesem Punkt geht die Mitte-EVP-Fraktion mit dem Antrag der SP-GRÜNEN-GLP-Fraktion einig. Ansonsten bitten wir Sie, jenen Antrag abzulehnen und den Weg der Entpolitisierung der Spitalpolitik konsequent weiterzuverfolgen. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
16.9.2024 | Wortmeldung | Noger-Engeler-Häggenschwil (im Namen der GLP): Auf die Motion ist einzutreten. Die Motion ist mit geändertem Wortlaut gemäss Antrag der Regierung gutzuheissen. Wir befürworten die Umwandlung der Rechtsform des Spitalverbundes in eine Aktiengesellschaft. Es ist ein weiterer Schritt, dem Spitalverbund unternehmerischen Spielraum zu ermöglichen. In einer öffentlich-rechtlichen Anstalt darf nur das umgesetzt werden, was in den gesetzlichen Grundlagen ausdrücklich festgehalten ist. Bei einer Aktiengesellschaft hingegen gilt das Umgekehrte: Sie kann freier im Markt agieren, solange es nicht ausdrücklich verboten ist. Das verschafft dem Spitalverbund die nötige Flexibilität, das medizinische Angebot spezifisch auf die Bedürfnisse des Marktes, also der Patientinnen und Patienten, auszurichten. Mit der Schaffung einer Aktiengesellschaft wird genau dieser unternehmerische Spielraum ermöglicht. Für uns ist jedoch klar: Ziel ist nicht die Gewinnerzielung, sondern die bestmögliche Gesundheitsversorgung. Dies setzt eine enge Zusammenarbeit und echte Mitbestimmung aller Akteure im Krankenhaus voraus. Fachärzte und Pflegende müssen in wichtige Entscheidungen einbezogen werden. Betriebswirtschaftliches Knowhow allein reicht nicht aus, es braucht insbesondere eine fundierte medizinische Expertise. Die Schaffung einer Aktiengesellschaft bedeutet aber auch die Loslösung der Spitalangestellten aus dem kantonalen Lohnsystem. Die diesbezüglichen Bedenken der Personalverbände können wir grundsätzlich nachvollziehen. Wir sind aber überzeugt, dass der Spitalverbund nur erfolgreich sein kann, wenn in einer echten Sozialpartnerschaft die Anstellungsbedingungen in konstruktiven Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich definiert werden. Der aktuell vorherrschende Fachkräftemangel lässt gar nichts anders zu, als angemessene Marktlöhne zu entrichten. Der Kanton als Eigner kann mit seiner Strategie und einer Leistungsvereinbarung ebenfalls seine Eckwerte für eine echte Sozialpartnerschaft vorgeben. Ich möchte unsere Besorgnis über die aktuelle Situation am Kantonsspital St.Gallen zum Ausdruck bringen. Die Informationen, die wir von Mitarbeitenden aller Hierarchiestufen, sei es von Ärzten, Pflegenden oder Physiotherapeuten erhalten, zeigen ein ausserordentlich unbefriedigendes Bild der Organisation und der Arbeitsbedingungen. Es fehlt offensichtlich an Klarheit und Transparenz in Kommunikation und Umsetzung der Reorganisation. Die Menschen im Gesundheitssystem sind aber matchentscheidend und die individuelle Behandlung von Patienten ist und bleibt das Kernanliegen der Gesundheitsversorgung. Da stehen der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung in der Verantwortung. Auch wenn wir die Motion unterstützen, glauben wir nicht, dass die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft den Kern der Herausforderungen und die Probleme des Spitalverbundes zu lösen vermag. Dies ist im besten Fall ein Schritt auf einem langen Weg, die Balance zwischen Kosten und bedürfnisgerechter Gesundheitsversorgung zu finden. Wir sind uns bewusst, dass die Regierung und die Politik in der Verantwortung bleiben. Wir unterstützen die Motion, teilen aber die Meinung der Regierung. Die Konsolidierung des neu gebildeten Spitalverbundes bindet sehr viel Managementkapazität sowohl von der Geschäftsleitung als auch von den Mitarbeitenden. Es ist wichtig, sorgfältig jeden Entwicklungsschritt organisatorisch und personell abzusichern, bevor der nächste Umbau erfolgen kann. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
16.9.2024 | Wortmeldung | Gschwend-Altstätten beantragt, auf die Motion nicht einzutreten. Ich spreche im Namen einer Mehrheit der SP-GRÜNE-GLP-Fraktion. Es sind rund fünf Monate vergangen, seit der Kantonsrat zu einer wichtigen Änderung Ja gesagt hat: die vier jetzigen Spitalverbunde werden zu einem einzigen Spitalverbund vereint. Das bringt mehr unternehmerischen Spielraum, was unsere Fraktion als Ganzes unterstützt hat und immer noch unterstützt. Bei der Erarbeitung der Vorlage «Anpassung der Organisationsstruktur der Spitalverbunde» wurde die Rechtsform umfassend angeschaut. Die Regierung und der Verwaltungsrat der Spitalverbunde kamen damals zum Schluss, dass die jetzige Rechtsform der selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt zweckmässig, erprobt und akzeptiert ist. Die Abklärungen ergaben, dass eine privatrechtliche Aktiengesellschaft etliche Nachteile aufweisen würde. Sie wird v.a. in der öffentlichen Wahrnehmung oft verbunden mit dem Ziel der Gewinnmaximierung, die mit der eigentlichen Aufgabe, die ein öffentliches Spital haben sollte, unvereinbar ist. Die schweizerische und damit auch die St.Galler Spitallandschaft erfährt zurzeit eine grosse Verunsicherung und steht vor einschneiden Veränderungen. Es ist entscheidend, dass nicht zusätzlich noch etwas zur Unruhe und Verunsicherung hinzugefügt wird. Vielmehr muss es jetzt darum gehen, dass wir die Voraussetzungen zur finanziellen Stabilisierung des Spitalverbundes schaffen. Vor diesem Hintergrund ist es angezeigt, dass wir an der bewährten Rechtsform der selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt festhalten. Die Motion kommt zum falschen Augenblick. Sie will etwas, das weder sinnvoll noch zielführend ist. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
16.9.2024 | Wortmeldung | Dudli-Oberbüren (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten. Mit der Gutheissung der Geschäfte 22.23.04 «V. Nachtrag zum Gesetz über die Spitalverbunde» und 23.23.01 «II. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Festlegung der Spitalstandorte» hat der Kantonsrat bereits wichtige Weichen gestellt. Durch die Entpolitisierung werden Prozesse rationalisiert und die Entscheidungswege massiv verkürzt. Wir sprechen da nicht von einer um Tage verbesserten Agilität, sondern von Monaten und meist gar Jahren. Auf veränderte Marktsituationen rasch reagieren zu können, ist mittlerweile auch im Gesundheitswesen matchentscheidend. Die Überführung öffentlich-rechtlicher Anstalten des Gesundheitswesens in Aktiengesellschaften bietet hinsichtlich Effizienz und Flexibilität markante Vorteile. Aktiengesellschaften haben in der Regel eine effizientere Organisationsstruktur und können schneller auf Veränderungen reagieren. Aufgrund des zunehmenden Wettbewerbs seit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung im Jahr 2012 haben mehrere Kantone Anpassungen an der Rechtsform der kantonalen Spitäler evaluiert und teilweise auch vorgenommen. Um den Handlungsspielraum und das Kostenbewusstsein zu erhöhen, wurde in mehreren Kantonen die Rechtsform der privatrechtlichen Aktiengesellschaft gewählt. Für potenzielle Verbundpartner sind die St.Galler Spitalverbunde derzeit wenig attraktiv, da Kapitalbeteiligungen und Mitwirkungsrechte nur eingeschränkt möglich sind. Dieses Hemmnis haben andere Kantone und Spitäler realisiert und bereits im letzten Jahrtausend damit begonnen, sich als privatrechtliche Aktiengesellschaft zu organisieren. Mit der Gutheissung der gegenständlichen Motion können wir gut zwei Jahrzehnte später – böse Zungen sagen gar «verlorene» Jahrzehnte – zumindest eine vertiefte Auslegeordnung in die Wege leiten, um spätestens im Jahr 2030 darüber zu befinden, ob der Kanton St.Gallen nun nachzieht und den Spitalverbund, die Spitalanlagengesellschaft, das Zentrum für Labormedizin und den Psychiatrieverbund von der Rechtsform der öffentlich-rechtlichen Anstalt des Kantons in je eine Aktiengesellschaft zu überführen. Die vorberatende Kommission der beiden vorgenannten Geschäfte schlägt dem Kantonsrat vor, die Regierung einzuladen, dem Kantonsrat bis ins Jahr 2030 Botschaft und Entwurf vorzulegen, um den Spitalverbund, die Spitalanlagengesellschaft, das Zentrum für Labormedizin und den Psychiatrieverbund mit gewissen Leitplanken von der Rechtsform der selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt des Kantons in je eine Aktiengesellschaft nach Art. 620 ff. Obligationenrecht (SR 220; abgekürzt OR) zu überführen. Die Regierung spricht hierbei von einer grossen Umorganisation und beantragt deswegen eine um drei Jahre verlängerte Frist. Wir dürfen dem entgegenhalten, dass diese Umorganisation von rein administrativem Belang wäre, ohne dabei bedeutende personelle Ressourcen zu binden. Insofern erachtet die SVP-Fraktion eine Frist von sechs statt neun Jahren für angemessen. Allein mit Botschaft und Entwurf der Regierung wird noch gar nichts entschieden sein. Darüber wird der Kantonsrat befinden. Eine Frist von neun Jahren macht allzu sehr den Eindruck, die Sache auf die ganz lange Bank schieben zu wollen. An dieser Stelle noch eine augenzwinkernde Anmerkung: Alljährlich befindet der Kantonsrat auch über den Stand der Bearbeitung der gutgeheissenen parlamentarischen Vorstösse und über den Stand der Erfüllung der Aufträge des Kantonsrates aus Vorlagen und Berichten. Dieses Jahr waren diese bereits 36 bzw. 45 Seiten umfassend. Es ist zu hoffen, dass das gegenständliche Geschäft nicht auch auf dieser Pendenzen- bzw. Fristverlängerungsliste erscheinen wird. Wenn doch, wird dies die Regierung entsprechend zu begründen wissen. Aber für eine vorweggenommene Fristverlängerung ist die SVP-Fraktion nicht zu begeistern. Wir werden die Motion in der Originalfassung gutheissen. Die Chance, die Zusammenarbeit mit anderen Kantonen und Gesundheitsplayern zu vereinfachen, sollten wir uns nicht entgehen lassen. Je früher, desto besser. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
16.9.2024 | Wortmeldung | Freund Walter-Eichberg, Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Gutheissung der Motion mit geändertem Wortlaut. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |