Geschäft: Flüchtlingsunterkunft Ebnat-Kappel zeigt: Die Asylverordnung muss revidiert werden!

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KomiteeKantonsrat
Nummer51.24.23
TitelFlüchtlingsunterkunft Ebnat-Kappel zeigt: Die Asylverordnung muss revidiert werden!
ArtKR Interpellation
ThemaLandesverteidigung, Sicherheit und Ordnung
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung21.2.2024
Abschluss30.4.2024
Letze Änderung17.7.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
WortlautWortlaut vom 21. Februar 2024
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 2. April 2024
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
21.2.2024Person8.10.2024
21.2.2024Person8.10.2024
21.2.2024Person8.10.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
30.4.2024Wortmeldung

Vogel-Bütschwil-Ganterschwil (im Namen von Huber-Wildhaus-Alt St.Johann / Vogel-Bütschwil-Ganterschwil / Gerig-Mosnang und im Namen von mehreren 100 Petitionären): Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

30'223 Asylgesuche wurden im Jahr 2023 gestellt. Diese tausenden Flüchtlinge müssen rasch untergebracht werden. Dafür braucht es Asylunterkünfte. Im Kanton St.Gallen gibt es davon einschliesslich der Bundesasylunterkunft elf Stück. Erst danach, sofern es zu keiner Ausreise kommt, was selten der Fall ist, beziehen die Flüchtlinge Wohnungen in den Gemeinden. Fakt ist aber, dass heute das Staatssekretariat für Migration, das St.Galler Migrationsamt oder die St.Galler Gemeinden über ihren Trägerverein TISG jederzeit und überall eine Flüchtlingsunterkunft eröffnen können. Jeder von uns und die ganze Bevölkerung des Kantons St.Gallen müssen also damit rechnen, in der Nachbarschaft 120 Afghanen zu begrüssen. So geschehen ist das im letzten Sommer mitten im Dorf Ebnat-Kappel. Nach dem Schock gab es Apfelsaft und Sandwiches, fertig.

Eine Asylunterkunft ist nicht ohne. Das Beispiel Ebnat-Kappel zeigt: 120 Afghanen auf einen Schlag. Diese sind knapp nicht mehr minderjährig oder vielleicht sind sie es doch noch – den Pass haben sie verloren. Diese Afghanen haben 30 Lektionen je Woche Schule, aber auch viel frei. Sie dürfen sich frei bewegen. Die jungen Männer kennen unsere Sprache und Kultur nicht. Im jungen Alter herrscht Gruppendynamik, und in der afghanischen Kultur geniesst die Frau wenig Stellenwert. Das zeigt sich auch in der Kriminalitätsstatistik: Im Jahr 2023 begingen 520 Asylanten im Kanton St.Gallen ein Delikt. National waren es 6'000 Straftäter aus dem Asylbereich, dazu kommen 1'200 Asylstraftäter in der Drogenkriminalität.

Zu Recht ist die Bevölkerung von Asylunterkünften kritisch-verunsichert und ablehnend. Doch die Bevölkerung hat überhaupt nichts zu sagen. Eine Asylunterkunft braucht heute weder die Information noch die Zustimmung des Gemeinderates. Die Bevölkerung hat ohnehin nichts zu sagen. Das passt nicht in unsere direktdemokratische Schweiz. Jedes Restaurant braucht ein Patent, das Abbrennen von Feuerwerk ist bewilligungspflichtig und sogar – ich habe mich erkundigt – die Bekiesung des neuen Friedhofgässchens in Rapperswil hatte ein Mitwirkungs- und ein Einspracheverfahren. Im Fall Ebnat-Kappel hatte leider der Gemeinderat die Vermietung des ehemaligen Altbaus des Alters- und Pflegeheims Wier aktiv angestrebt. Er verkaufte also die Sicherheit der Bevölkerung für ein paar Franken Mietzinseinnahmen.

Die Bevölkerung der Standortgemeinden muss zwingend einbezogen werden. Dafür braucht es fünf Punkte: die Zustimmung des Gemeinderates, ein freiwilliges Referendum, eine 100-prozentige Anrechnung, einen Infrastrukturbeitrag und eine faire Verteilung auf die Wahlkreise. Die Regierung hat es in der Hand. Sie kann die Asylverordnung (sGS 381.12) ändern und so für mehr Demokratie und Fairness sorgen. Die Bundesgesetzgebung lässt der Regierung diesen Spielraum. Wir werden uns weitere Schritte für mehr Demokratie und Mitbestimmung bei Asylunterkünften überlegen.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession