Geschäft: Verwilderte Katzen in den Griff bekommen: Einführung einer Chip-Pflicht für Katzen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.24.22
TitelVerwilderte Katzen in den Griff bekommen: Einführung einer Chip-Pflicht für Katzen
ArtKR Interpellation
ThemaLandwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung21.2.2024
Abschluss30.4.2024
Letze Änderung17.7.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
WortlautWortlaut vom 21. Februar 2024
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 2. April 2024
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
21.2.2024Person21.11.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
30.4.2024Wortmeldung

Bisig-Rapperswil-Jona ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Von den wilden Wölfen zu den wilden Katzen. Wie viele Wölfe gibt es aktuell in der Schweiz? Nüesch-Diepoldsau und Vogel-Bütschwil-Ganterschwil wüssten das wahrscheinlich aus dem Effeff, ich schätze rund 300. Schätzungsweise gibt es in der Schweiz 100’000 bis 300’000 verwilderte Katzen. Rechnet man das auf den Kanton St.Gallen, kommt man auf rund 10’000 verwilderte Katzen. Wir haben also ein Problem.

Die Regierung äussert sich in der Antwort auf die Interpellation in drei Punkten kritisch zum Vorhaben der Einführung einer Registrierungs- oder Chip-Pflicht. Der erste Punkt ist, dass die Regierung vorbringt, dass das Tierschutzrecht auf Bundesebene geregelt ist und dass der Kanton hier nicht zuständig ist und auch keine Kompetenz hat. Hier möchte ich darauf hinweisen, dass der Kanton Zürich dasselbe Anliegen kürzlich in einem Postulat angenommen hat und dass die Zürcher Regierung hier keine Bedenken auf bundesrechtlicher Ebene gesehen hat. Die Regierung äussert sich auch zum Aufwand, die eine Registrierungspflicht mit sich bringen würde. Hier möchte ich entgegnen, dass es bereits ein System gibt. Man kann seine Katze bereits freiwillig chippen. Die Regierung anerkennt auch, dass man den grössten Aufwand auf die Tierhalterinnen und -halter abwälzen könnte. Die Regierung weist auch darauf hin, dass es kein öffentliches Interesse an einer Registrierungspflicht gebe. Dem möchte ich widersprechen, denn eine Registrierungspflicht wäre ein effizientes Instrument, um die Kastrationsrate bei Katzen zu erhöhen. Wenn Sie nämlich Ihr Büsi zum Tierarzt bringen, um es chippen zu lassen, dann empfiehlt Ihnen die Tierärztin wahrscheinlich auch, die Katze gleich zu kastrieren, wenn sie Freigang haben sollte.

Weiter erlaubt eine Registrierungspflicht die Unterscheidung zwischen Freigängerkatzen, die jemandem gehören, und streunenden Katzen. Das erlaubt auch ein effizienteres Management der streunenden Katzen. Hinweisen möchte ich auch auf die negative Auswirkung der steigenden Katzenpopulation, v.a. auch der verwilderten Katzenpopulation, auf Vögel und andere bedrohte Tierarten sowie das Tierleid bei den Katzen selbst. Verwilderte Katzen sind oft in einem sehr schlechten gesundheitlichen Zustand. Dieses Tierleid ist ebenfalls nicht im öffentlichen Interesse.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession