Geschäft: Gemeindeautonomie stärken, Wohnsitzpflicht flexibilisieren

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.24.03
TitelGemeindeautonomie stärken, Wohnsitzpflicht flexibilisieren
ArtKR Motion
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung21.2.2024
Abschlusspendent
Letze Änderung8.5.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
WortlautWortlaut vom 21. Februar 2024
AntragAntrag der Regierung vom 7. Mai 2024
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
21.2.2024Person30.10.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
17.9.2024Eintreten9Zustimmung100Ablehnung11
Statements
DatumTypWortlautSession
17.9.2024Beschluss

Der Kantonsrat tritt mit 100:9 Stimmen bei 2 Enthaltungen nicht auf die Motion ein.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Wortmeldung

Regierungsrätin Bucher: Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Man hört und spürt es: Die Emotionen gehen bei dieser Frage hoch. Das finde ich schön. Das zeigt auch die hohe Identifikation und Verantwortung, die mit diesem Amt verbunden ist. Als zuständige Regierungsrätin kann ich Ihnen sagen, dass diese Emotionen durchaus auch bei uns im Amt ankommen, wenn es um Fragen des Wohnsitzes geht. Das sind meistens individuelle Fragen, die sich stellen.

Ich kann die einzelnen Voten nachvollziehen, wenn es um Gleichbehandlung usw. geht. Aber ich glaube, die Regierung hat auf ihrem Antrag deutlich aufgezeigt, was die Rahmenbedingungen sind. Wir haben relativ grosszügige Ausnahmeregelungen, die es ermöglichen, sich Zeit für den Wohnsitzwechsel zu nehmen. Die Regierung ist überzeugt, dass es richtig ist, dass der Gemeindepräsident oder die Gemeindepräsidentin Wohnsitz in jenem Dorf hat, dem er oder sie vorsteht.

Ich werde es mir aber nicht nehmen lassen, auch aufgrund dieser Diskussion diese Ausnahmeregelungen etwas genauer anzuschauen. Wir haben das auch schon mit dem VSGP diskutiert, weil es da auch immer wieder Fragen gibt, auch Fragen aus der Bevölkerung, z.B. zur Aufsichtsrolle meines Departementes, inwiefern wir die Einhaltung der Wohnsitzbestimmungen überprüfen. Deshalb werden wir diese Ausnahmeregelungen sicher genau anschauen und noch einmal kommunizieren, dass sie allen klar sind. V.a. ist es mir auch ein persönliches Anliegen, Schöb-Thal, dass die gleichen Regeln für alle gleich gelten müssen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Wortmeldung

Schulthess-Grabs: Auf die Motion ist nicht einzutreten. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Gemeinderätin von Grabs.

Ich kann das Ansinnen von Flückiger-Wil zwar nachvollziehen. Vielleicht sind wir noch ein wenig hinter dem Mond. Aber ich muss meiner Kollegin Schöb-Thal widersprechen: Ein Feuerwehrkommandant und ein Gemeindepräsident sind doch etwas anderes. M.E. muss ein Gemeindepräsident aus dem Dorf, aus der Region und vor Ort sein. Raths-Rorschach hat es gesagt: Die Leute müssen vor Ort und mit dem Dorf verwurzelt sein. Man muss die Leute kennen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Wortmeldung

Flückiger-Wil: Wie ich einleitend gesagt habe, könnte man über die Sache sprechen, wenn man die Emotionen weglässt. Ich bin meiner Fraktion dankbar, insbesondere meinen Kollegen Huber-Oberriet und Raths-Rorschach, dass sie mich immer noch in der Fraktion halten möchten.

Ich fände es spannend, wenn wir über mein Anliegen diskutieren könnten. Geben Sie sich einen Ruck und lassen Sie die Emotionen beiseite. Lassen Sie uns etwas erarbeiten, was diese Ängste und Stigmata aufhebt. Dann können wir im Kantonsrat immer noch über etwas diskutieren und es ablehnen. Ich sehe es als grosse Chance, etwas zu verändern, unseren Kanton weiterzubringen und v.a. das «Gärtlidenken», das ich im Kantonsrat immer wieder erlebe, ein wenig aufzulösen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Wortmeldung

Schöb-Thal: Auf die Motion ist einzutreten.

Ich habe Sympathien für das Anliegen von Flückiger-Wil und werde ihm beipflichten. Das, was wir leben und das, was das Gesetz sagt, wird nicht tatsächlich gelebt. Wir haben Gemeindepräsidenten im Kanton, die nicht in der Gemeinde wohnen. Wir haben Träger von wichtigen Funktionen, z.B. Feuerwehrkommandanten, die nicht in der Gemeinde, nicht einmal im Verbund dieser Feuerwehr wohnen und trotzdem diese Aufgabe erfüllen.

Wir hatten bei der letzten Gemeindepräsidiumswahl – die Nachfolge von Raths-Rorschach – eine tolle Bewerbung aus dem Nachbardorf. Ihre Kinder gingen bei uns in Thal zur Schule. Da dieses Nachbardorf nicht zu unserer politischen Gemeinde gehörte, konnte und wollte sie nicht umziehen, weil sie ein Eigenheim und Kinder hatte. Folglich hat sie sich aus dem Rennen genommen. Für mich unglaubwürdig.

Ich bin für die Motion, weil ich will, dass wir in unserem Kanton zumindest alle gleich behandeln.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs: Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Ein Stammesoberhaupt gehört zu seinem Stamm. Oder haben Sie schon einmal gesehen, dass ein Stammesoberhaupt in einem Stamm wohnt, lebt und alle Vorteile geniesst und einem anderen Stamm sagt, was er zu tun hat? Deshalb bitte ich Sie dringend, dieses Anliegen abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Wortmeldung

Raths-Rorschach: Auf die Motion ist nicht einzutreten. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Stadtpräsident von Rorschach.

Gestern wurde an der Fraktionssitzung dieses Thema angeschnitten. Da wurde sogar gesagt, dass nach 25 Jahren jemand sowieso zurücktreten muss vom Amt als Stadt- oder Gemeindepräsidentin oder -präsident. 25 Jahre habe ich dieses Jahr hinter mir. Ich bin topfrisch. Ich war 21 Jahre lang in Thal Gemeindepräsident und bin seit fünf Jahren Stadtpräsident von Rorschach. Ich erzähle Ihnen jetzt etwas aus der Praxis: Letzte Woche brannte ein Mehrfamilienhaus in Rorschach. Stellen Sie sich vor, ich würde in Rapperswil-Jona wohnen und man würde mir dann sagen, ich müsse ausrücken. Darauf würde ich antworten: Ich bin in Rapperswil. Ich komme nach Rorschach. Das ist in der Praxis nicht tauglich. Ein Stadt- oder Gemeindepräsident oder eine Stadt- oder Gemeindepräsidentin gehört in die Gemeinde. Das ist für mich ein klares Muss. In der heutigen Zeitung wird in einem Leserbrief aus Goldach genau das von der Bürgerschaft gefordert.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Wortmeldung

Lüthi-St.Gallen (im Namen der SP-GRÜNE-GLP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Mit der Motion sollen Gemeindepräsidenten von der Wohnsitzpflicht befreit werden. Ziel ist die Erweiterung des Kandidierendenpools und damit die Erhöhung der Kandidierendenvielfalt sowie eine bessere Berücksichtigung familiärer und beruflicher Umstände. Die aktuelle Regelung hat aus unserer Sicht einige Vorteile: Amtsträger sind von ihren Entscheidungen selbst betroffen. Sie verfügen über bessere Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten. In Notfällen sind sie schneller vor Ort. Alle Gemeindeämter werden gleich behandelt.

Die bestehenden Flexibilitäten sind ausreichend. Der Wohnsitz kann erst beim Amtsantritt gewechselt werden und es gibt die Möglichkeit einer befristeten Ausnahmebewilligung. Die Flexibilisierung würde die Gefahr mit sich bringen, dass die lokale Verankerung nicht mehr vorhanden wäre. Zudem würden die lokalen Kenntnisse fehlen. Wir sind von den Vorteilen der aktuellen Lösung überzeugt.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Wortmeldung

Huber-Oberriet: Auf die Motion ist nicht einzutreten. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Präsident des Verbands St.Galler Gemeindepräsidien und Gemeindepräsident von Oberriet.

Ich danke Flückiger-Wil für diese schöne Motion. Er ermöglicht allen Gemeindepräsidien in die steuergünstigen Gemeinden (z.B. Balgach), in die Nachbarkantone (z.B. Kanton Schwyz) oder sogar ins Ausland wegzuziehen und trotzdem den Job als Gemeindepräsidentin oder Gemeindepräsident auszuführen. Spass beiseite. Das kann es doch nicht sein. Personen, die Gremien vorsitzen, sollten dort den Wohnsitz haben, wo die Entscheide gefällt und mitgetragen werden und wo mit den Entscheiden mitgelitten wird. Es geht nicht nur um Gemeindepräsidien. Es geht letztlich um GPK-Mitglieder, Gemeinderäte, Schulratspräsidien, Schulräte, Ortsgemeinden usw. Es würde ein Fass öffnen, das nicht mehr kontrolliert werden kann. Bei aller Liebe für den jungen, noch amtierenden Kantonsrat: Auf diese Motion darf nicht eingetreten werden.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Wortmeldung

Huber-Wildhaus-Alt St.Johann (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Bereits im Bundesbrief von 1291 ist zu lesen: «Wir haben auch einhellig gelobt und festgesetzt, dass wir in den Tälern durchaus keinen Richter, der [...] nicht unser Einwohner oder Landsmann ist, annehmen sollen.» Aus dem einstigen Widerstand gegen fremde Fürste und Vögte wird bis heute auf allen Staatsebenen der demokratische Grundgedanke mitgetragen, dass die Staatsgewalt durch die Staatsunterworfenen selbst ausgeübt wird.

Genauso wie die Mitglieder des Regierungs- und Kantonsrates im Kanton St.Gallen wohnhaft sind, macht es Sinn, dass auch Behördenmitglieder auf Gemeindestufe in der entsprechenden Gemeinde wohnen, in der sie eine Behördentätigkeit ausführen. Damit sind sie von den Entscheidungen, die sie in den Behörden fällen, selbst betroffen. Sie bezahlen z.B. selbst mehr Steuern, wenn der Steuerfuss erhöht werden muss.

Die Gemeindeautonomie – um dieses Wort aus dem Motionstitel aufzunehmen – wird durch übergeordnetes Kantons- und Bundesrecht immer mehr eingeschränkt. Die Gemeinden müssen immer mehr Vorschriften vollziehen, als dass sie selbst gestalten können. Um den Ermessensspielraum, der den Gemeinden innerhalb der übergeordneten Bestimmungen noch zusteht, möglichst im Sinn der Bevölkerung ausgestalten zu können, braucht es gute Kenntnisse über die lokalen Gegebenheiten und Bedürfnisse. Diese Nähe zur Bevölkerung kann eine Wohnsitzpflicht fördern.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Wortmeldung

Abderhalden-Nesslau (im Namen einer Mehrheit der FDP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Mitglied des Gemeinderates Nesslau.

Der Gemeindepräsident oder die Gemeindepräsidentin ist die zentrale Figur in der Gemeindeverwaltung und trägt die Verantwortung für das Wohl und die Entwicklung der Gemeinde. Die Anliegen und Bedürfnisse der Bürger aufzunehmen und eine starke Verbindung zur Gemeinde sind ein wichtiger Bestandteil der Anforderungen für dieses Amt. Die täglichen Erfahrungen mit den Gegebenheiten vor Ort, den Herausforderungen und den Chancen bilden die Grundlage, die Bürgerinnen und Bürger zu verstehen. Die Verpflichtung in der Gemeinde zu wohnen zeigt, dass die Verantwortung für die Gemeinde und das Engagement für die lokale Entwicklung ernstgenommen werden. Für eine Mehrheit der FDP ist es wichtig, dass eine Vertretung der Bevölkerung, also eine Gemeindepräsidentin oder ein Gemeindepräsident, in der Gemeinde wohnhaft ist und somit selbst von den Beschlüssen der Mitglieder des Rates betroffen ist bzw. im besseren Fall profitieren kann. Das speziell auch deshalb, da die weiteren Behördenmitglieder der Gemeinde und der Schule nach wie vor der Wohnsitzpflicht unterstellt wären und so nicht mehr gleichbehandelt wären.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Wortmeldung

Aerne-Eschenbach (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Gemeindepräsident von Eschenbach.

Die heutige Regelung, wonach das Gemeindepräsidium in der eigenen Gemeinde wohnen und leben muss, hat sich seit Jahren bestens bewährt und braucht aus Sicht der Mitte-EVP-Fraktion keine Anpassung. Gemeindepräsidentin oder Gemeindepräsident zu sein bedeutet nicht, irgendeinen Job auszuüben. Es gehört ausdrücklich zum Aufgabenbereich eines Gemeindepräsidiums, sich mit Land und Leuten auseinanderzusetzen, zusammen mit der Bevölkerung zu leben und insbesondere die eigenen Ratsbeschlüsse auch als Einwohner mitzutragen und umzusetzen. Stellen Sie sich vor, eine Gemeindepräsidentin oder ein Gemeindepräsident würde in der Nachbargemeinde mit tiefem Steuerfuss wohnen, während er in seiner Gemeinde einen höheren oder gar hohen Steuerfuss vertreten müsste. Mit Sicherheit wären das keine guten Voraussetzungen, um glaubhafte Politik zu betreiben.

Sollte eine Lockerung der Wohnsitzpflicht für Gemeindepräsidien Einzug halten, wäre die nächste Frage, wie generell mit der Wohnsitzpflicht auch für die übrigen Ratsmitglieder im Sinn einer Gleichbehandlung umzugehen wäre. Sicher kann es nicht das Ziel der Sache sein, auch hier entsprechende Lockerungen anzustreben.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Wortmeldung

Flückiger-Wil: Auf die Motion ist einzutreten.

Mit meiner Motion hatte ich die Motivation, der St.Galler Bevölkerung mehr Auswahl bei der Wahl der Gemeindepräsidien zu bieten. Als ehemaliger Regionalpräsident der FDP Wil-Untertoggenburg war ich jahrelang für die Rekrutierung von potenziellen Kandidaten, sei es ins Präsidium oder in den Gemeinderat involviert. Zudem habe ich als Vizepräsident des Gewerbevereins Wil und Umgebung versucht, Leute aus dem Gewerbe zu finden, die an einem Stadtratsmandat oder am Wiler Stadtpräsidium interessiert sind. Ein nicht ganz einfaches Unterfangen. Nebst der zunehmenden Unattraktivität auf verschiedenen Ebenen, bin ich sehr oft am Wohnsitz gescheitert. Unsere Region ist stark zusammengewachsen und die Grenze zum Thurgau macht es auch nicht einfacher. Wie soll ich einem Wiler Unternehmer erklären, dass er sein Haus in Zuzwil – notabene eine der steuergünstigsten Gemeinden des Kantons – verkaufen, seine Kinder aus der Schule nehmen und nach Wil in eine 5.5 Zimmer-Wohnung – wenn er noch eine findet – umziehen muss, um ein politisches Amt anzutreten, bei dem er nicht die Gewissheit hat, in vier Jahren wiedergewählt zu werden?

Selbstverständlich gibt es auch Gründe, die gegen mein Anliegen sprechen. So habe ich aber festgestellt, dass diese oft mit Emotionen verbunden sind und wenn man diese weglässt, die Fakten für eine an die heutige Zeit angepasste Lösung überwiegen. Auch die von der Regierung angesprochenen Nachteile in Bezug auf Steuereinahmen oder Gleichbehandlung anderer Gemeinderäte sehe ich als nicht so grosses Problem. Dies könnte in der Gesetzgebung sicherlich gelöst werden. Auch dass das Gemeindeoberhaupt die Entscheide nicht mehr mittragen muss und die Konsequenzen selbst nicht miterlebt, sehe ich bei Personen, die ihren Job mit Leidenschaft ausführen, als vernachlässigbar an. Im Gegenteil, manchmal würde es guttun, wenn man die Sachen als Aussenstehender betrachten könnte und weg vom «Gärtlidenken» kommt. Unter Umständen könnten so neue Lösungen ohne die ständigen Sätze «das haben wir schon immer so gemacht» oder «ein Oberuzwiler bleibt ein Oberuzwiler und wird sicher nie ein Uzwiler» erarbeitet werden.

Ich sehe, dass ich heute höchstwahrscheinlich mein Ziel nicht erreichen werde. Da hilft mir die grosse Anzahl an Gemeindeoberhäuptern hier im Saal und die wenigen Tage bis zu den kommunalen Wahlen auch nicht. Ich werde aber dranbleiben. Mein Ziel ist es, dass wir wieder vermehrt Unternehmer in politische Ämter bringen, die pragmatischer und weniger abhängig vom politischen Netzwerken agieren können. Es wäre zu prüfen, ob nicht das Zürcher Modell mit tieferen Pensen und einem Geschäftsführer als Leiter der Gemeinde allenfalls zukunftsträchtiger wäre.

Abschliessend möchte ich nochmals alle motivieren, die Motion gutzuheissen und einer Loslösung der Wohnsitzpflicht eine Chance zu geben. Denn am Schluss können die Stimmbürger immer noch entscheiden und den für sie geeigneten Kandidaten wählen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession
17.9.2024Wortmeldung

Freund Walter-Eichberg, Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten auf die Motion.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession