Geschäft: Mobilfunkantennen auf kantonaler Infrastruktur und an Kantonsstrassen – jetzt Planung angehen und Stellung beim Bund beziehen!

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.24.21
TitelMobilfunkantennen auf kantonaler Infrastruktur und an Kantonsstrassen – jetzt Planung angehen und Stellung beim Bund beziehen!
ArtKR Interpellation
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung20.2.2024
Abschluss29.4.2024
Letze Änderung17.7.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
WortlautWortlaut vom 20. Februar 2024
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 23. April 2024
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
20.2.2024Person6.8.2024
20.2.2024Person8.10.2024
20.2.2024Person8.10.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
29.4.2024Wortmeldung

Müller-Lichtensteig (im Namen von Müller-Lichtensteig / Gmür-Bütschwil-Ganterschwil / Thoma-Kirchberg): Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Die Interpellanten begrüssen den Ausbau des Mobilfunknetzes. Gleichzeitig sehen wir die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Entwicklung des 5G-Netzes. Neue Projekte von Mobilfunkanbietern führen oft zu sehr vielen Einsprachen. Teils hunderte von Anstösserinnen und Anstössern wehren sich gegen diese Vorhaben. Ich sehe das ganz aktuell in unserer Gemeinde Lichtensteig, wo ich als Stadtpräsident amte. Eine Antenne wird inmitten eines Wohnquartiers gebaut, und der Widerstand ist sehr gross. Im Umfeld gäbe es aber Alternativen, so z.B. entlang der nahegelegenen Umfahrungsstrasse.

Wir begrüssen in diesem Kontext die Haltung der Regierung, die Verfügbarkeit von kantonalen Bauten und Anlagen für die Errichtung von Mobilfunkantennen zu prüfen und gegebenenfalls zur Verfügung zu stellen. Dies ist ein Element, um die Versorgung aller Bevölkerungskreise mit 5G sicherzustellen, gleichzeitig Ortsbild und die Landschaft zu schonen sowie die Bedenken der Bevölkerung ernst zu nehmen.

Erleichtert werden kann der Bau von Mobilfunkantennen ausserhalb der Bauzonen durch das neue Raumplanungsgesetz (RPG II). Art. 24bis des RPG sieht die Bündelung von Infrastrukturanlagen und Mobilfunkanlagen ausserhalb der Bauzonen vor. Eine solche Bündelung wäre dann z.B. auf kantonalen Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen oder entlang von Kantonsstrassen möglich. Vorstellbar sind auch Wasserreservoirs, Trafostationen, entlang von Bahnlinien oder gar an Hochspannungsmasten.

Potenzial sehen wir, wie von der Regierung geschrieben, bei bzw. auf Kunstbauten, z.B. bei Tunnels, Brücken oder Fahrbuchten. Zudem gibt es Handlungsspielraum bei Strassenabständen. Wir bitten hier den Kanton und insbesondere das Tiefbauamt um eine proaktive Herangehensweise und die Nutzung des Spielraums. Dies liegt im Interesse der Mobilfunkteilnehmer, Mobilfunkanbieter, der Bevölkerung und des Kantons.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession