Geschäft: Den öffentlichen Verkehr vergünstigen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.24.20
TitelDen öffentlichen Verkehr vergünstigen
ArtKR Interpellation
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung20.2.2024
Abschluss30.4.2024
Letze Änderung17.7.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
WortlautWortlaut vom 20. Februar 2024
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 2. April 2024
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
20.2.2024Gremium2.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
30.4.2024Wortmeldung

Schmid-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Gerechtigkeit und Fairness sind wichtige Grundsätze, die eine Gesellschaft zusammenhalten, speziell auch bei den Steuern. 2013 wurde deshalb beim Pendlerinnenabzug die sogenannte Opfersymmetrie eingeführt. Ein Autopendler oder eine Autopendlerin konnte für seinen oder ihren Arbeitsweg nicht mehr als den Preis eines GA 2. Klasse der SBB abziehen. Drei Jahre später bewilligte der Kantonsrat einen Pendlerinnen- und Pendlerabzug in der Höhe von GA 2. Klasse P+Rail-Kosten am Bahnhof. Damit seien die Pendlerinnen in abgelegenen Wohnorten, die aufs Auto angewiesen seien, steuerlich gleichgestellt, das Gleichgewicht nach wie vor intakt. Nun hat der Kantonsrat in der letzten Sitzung beschlossen, den Pendlerinnenabzug für Autofahrerinnen massiv zu erhöhen, von 4’460 Franken auf neu 8’000 Franken. Damit haben wir das Gleichgewicht zwischen den Pendlerinnen mit dem Auto und denjenigen mit dem öV bezüglich Steuern gestört. Bis jetzt galt der Grundsatz, dass Personen, die mit dem Privatauto zur Arbeit pendeln, steuerlich nicht bevorzugt werden gegenüber Personen, die mit dem öV zur Arbeit pendeln.

Aus Sicht des Klimaschutzes müssen die Pendlerinnen mit dem öV aber bevorzugt werden, da sie weniger Klimagase auf ihrem Arbeitsweg ausstossen. Dies haben wir mit der Ratifizierung der Klimaziele versprochen. Auch aus Sicht der Raumplanung ist die Zersiedelung nicht noch steuerlich zu fördern. Nun machen wir genau das Gegenteil. Unerwünschtes Verhalten, nämlich das Pendeln mit dem Auto, wird belohnt, erwünschtes Verhalten dagegen indirekt bestraft.

Es ist also ein Gebot der Stunde, dass wir auf der Seite der Pendler, die mit dem öV anreisen, ebenfalls steuerliche Entlastungen oder andere finanzielle Erleichterungen schaffen: das Firmen-Abo von «Ostwind» zusätzlich verbilligen, öV-Gutscheine für Pendlerinnen oder Pendler abgeben usw. – der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Da enttäuscht uns aber die Regierung schwer. Sie möchte am beschlossenen Ungleichgewicht nichts mehr ändern. Sie äussert überhaupt keine Idee, wie das Gleichgewicht wiederhergestellt werden könnte. Wir sind deshalb von der Antwort enttäuscht.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession