Geschäft: Administrativhaft für abgewiesene, kriminelle Asylbewerber
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.24.19 |
Titel | Administrativhaft für abgewiesene, kriminelle Asylbewerber |
Art | KR Interpellation |
Thema | Landesverteidigung, Sicherheit und Ordnung |
Federführung | Sicherheits- und Justizdepartement |
Eröffnung | 20.2.2024 |
Abschluss | 30.4.2024 |
Letze Änderung | 17.7.2024 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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20.2.2024 | Gremium | Erstunterzeichner/-in - SVP-Fraktion 2020/2024 | 2.6.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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30.4.2024 | Wortmeldung | Schmid-Buchs (im Namen der SVP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden. Die Kriminalität im Kanton hat von 2021 bis 2022 um 16 Prozent zugenommen, wobei Körperverletzungen um 30 Prozent und Einbruchsdiebstähle gar um 45 Prozent angestiegen sind. Der Anteil ausländischer Straftäter an den Verbrechen stieg dabei sogar von 50 Prozent im Jahr 2021 auf rund 54 Prozent im Jahr 2022. Unter den ausländischen Straftätern sind besonders Personen aus dem Asylbereich übervertreten, wobei die grössten Gruppen aus Algerien, Marokko oder auch Georgien stammen. Diese drei Nationalitäten werden in der Schweiz nur selten als Flüchtlinge anerkannt, was darauf hindeutet, dass ihre Motivation zur Einreise andere Gründe als die tatsächliche Schutzsuche hat. Das eidgenössische Ausländer- und Integrationsgesetz (SR 142.20; abgekürzt AIG) ermöglicht die Anordnung von Administrativhaft zur Durchsetzung von Ausweisungen. Dabei variiert jedoch die Handhabung dieser Massnahme zwischen den Kantonen stark, obwohl ihre konsequente Anwendung erwiesenermassen präventiv gegen potenzielle Straftaten wirken könnte. Die Kriminalität von Personen aus dem Asylbereich ist ein Problem. Die tiefe Zahl an verordneten Administrativhaften und die erfolgten Ausschaffungen sowie die Regierungsantwort zeigen, dass die Regierung keinen Handlungsbedarf erkennt. Das ist sehr zu bedauern, denn für die SVP steht die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger an erster Stelle. Diesen Grundsatz sollte sich auch die Regierung zu Herzen nehmen und endlich konsequent gegen kriminelle Personen aus dem Asylbereich vorgehen. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |