Geschäft: Fischbesatz in St.Galler Gewässern

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.24.17
TitelFischbesatz in St.Galler Gewässern
ArtKR Interpellation
ThemaLandwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung20.2.2024
Abschluss30.4.2024
Letze Änderung17.7.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
WortlautWortlaut vom 20. Februar 2024
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 23. April 2024
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
20.2.2024Gremium2.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
30.4.2024Wortmeldung

Gschwend-Altstätten (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Die Fischbestände nehmen stark ab. Das gilt nicht nur für die Anzahl, sondern auch für die Arten. Die Gründe dafür sind vielfältig. U.a. hat das mit der Art und Weise, wie die Ausprägung der Lebensräume in den letzten Jahren sehr stark vermindert und verschlechtert wurde, zu tun. Um die negativen Einflüsse, vielfach von Menschen verursacht, auszugleichen, werden Fische ausgesetzt.

Untersuchungen des Bundesamtes für Umwelt zeigen nun, dass diese Aussetzungsmassnahmen wenig bringen, sogar, dass sie mit wenigen Ausnahmen wirkungslos sind. Diese Massnahmen müssen deswegen immer mehr hinterfragt werden. Genau dies wird auch in der Antwort ausgeführt. Um die Fischvielfalt bei uns zu erhalten und zu fördern, ist es notwendig, dass wir vermehrt aktiv werden in der Wiederherstellung und Aufwertung der ganzen Situation mit den Bächen und Flüssen. Aktuell überarbeitet das Amt für Jagd und Fischerei (ANJF) die Formen und Unterlagen, wie die Fische ausgesetzt werden. Wir sind sehr gespannt auf diese Auswertung, die im nächsten Herbst vorliegen sollte. Die Abnahme der Fischbestände, der Zustand, wo sie sich aufhalten, und v.a. die akute Gefährdung der Fische ist ein Problem, das nicht so wirkungsvoll ist wie die Wölfe, aber es ist ein Problem und eine Entwicklung, die uns verängstigt und die wir so nicht hinnehmen dürfen. Aus diesem Grund sind wir froh, dass das Anliegen, wie man Gewässer verstärkt aufwerten kann, beim ANJF gut aufgehoben ist. Die Fragen der Interpellation wurden gut und sorgfältig aufbereitet.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession