Geschäft: Digitale Transformation schweizweit mit gebündelten Kräften angehen!

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer41.24.01
TitelDigitale Transformation schweizweit mit gebündelten Kräften angehen!
ArtKR Standesbegehren
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung19.2.2024
Abschlusspendent
Letze Änderung4.4.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
WortlautWortlaut vom 19. Februar 2024
AntragAntrag der Regierung vom 2. April 2024
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
19.2.2024Person3.12.2024
19.2.2024Person3.12.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
2.5.2024Gutheissung114Zustimmung0Ablehnung6
Statements
DatumTypWortlautSession
2.5.2024Beschluss

Der Kantonsrat heisst das Standesbegehren mit 114:0 Stimmen gut.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession
2.5.2024Struktur

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession
2.5.2024Wortmeldung

Dürr-Gams, Ratsvizepräsidentin, stellt Eintreten auf die Motion fest.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession
2.5.2024Wortmeldung

Staatssekretär van Spyk: Auf das Standesbegehren ist einzutreten.

Ich danke Ihnen im Namen der Regierung für die positive Aufnahme dieses Standesbegehrens, das die Regierung ebenfalls unterstützt. Es ist sachlich richtig. Es wurde ausgeführt: die sehr fraktionierte IT-Landschaft ist ein Problem. Wir wenden sehr viel Geld und sehr viel Zeit auf, um unseren Bürgerinnen und Bürgern mittelmässige Lösungen anzubieten. Eine gemeinsame Standardisierung, eine gemeinsame IT-Architektur und gemeinsame Basisservices würden sicher dazu beitragen, dass wir mit weniger Mitteln bessere Lösungen zugunsten unserer Bürgerinnen und Bürger bereitstellen können.

Das Anliegen ist aber auch föderalistisch richtig. Es braucht eine gewisse Standardisierung auf Bundesebene, was keine Schwächung des Föderalismus bedeutet. Starker Föderalismus ist nicht durch unterschiedliche Datenstandards gekennzeichnet, sondern dadurch, dass wir die Kompetenzverteilung so machen, dass wir unseren Bürgerinnen und Bürgern effiziente und gute Lösungen zur Verfügung stellen können. Das ist hier sicherlich der Fall. Der Kanton St.Gallen kann mit gutem Beispiel vorangehen. Wir sind der einzige Kanton, der verbindliche Standards für Kanton und Gemeinden schaffen kann. Wir machen das partnerschaftlich und es funktioniert sehr gut. Wir können dieses Modell auf Bundesebene empfehlen. Daher ist es richtig, wenn dieses Anliegen vom Kanton St.Gallen auf Bundesebene vorgebracht wird.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession
2.5.2024Wortmeldung

Schmid-Buchs (im Namen der SVP-Fraktion): Auf das Standesbegehren ist einzutreten.

Die SVP-Fraktion setzt sich ebenfalls dafür ein, dass man in der Digitalisierung vorwärtsmacht und v.a. auch dieser Herausforderung mit gebündelten Kräften entgegentritt. Dafür ist eine gute Standardisierung bzw. ein einheitlicher Herangehensweg notwendig. Wir werden daher die Standesinitiative gutheissen.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession
2.5.2024Wortmeldung

Grünenfelder-Bad Ragaz (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf das Standesbegehren ist einzutreten.

Wir schliessen uns den Vorrednern an. Das neue Bundesgesetz soll die digitale Transformation der Bundesverwaltung fördern, lässt aber den Kantonen, eigene Standards zu setzen, viel Freiheit. Das wird zu Problemen führen, wir kennen das. Das Standesbegehren fordert verbindliche, einheitliche Standards für Technik und Verfahren auf allen Verwaltungsebenen. Ziel ist eine effiziente und bürgerfreundliche digitale Verwaltung in der Schweiz. Wir unterstützen dieses Ansinnen.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession
2.5.2024Wortmeldung

Monstein-St.Gallen (im Namen der GLP): Auf das Standesbegehren ist einzutreten.

Im Sinn der Aufräumsession gilt es auch mit diesem Geschäft und somit mit den digitalen Auswüchsen in unserem Land aufzuräumen. Die Digitalisierung ist für Bund, Kantone und Gemeinden gleichwohl Realität und geht sowohl mit grossen Chancen, aber auch mit Herausforderungen einher. Fehlende Basisdienste und Infrastrukturen sind zentrale Hemmnisse für die digitale Transformation, und fehlende Standards erschweren die Interoperabilität und die Mehrfachnutzung bestehender Lösungen. Entsprechende Standards würden aber die Zusammenarbeit über die Gemeinde- und Kantonsgrenzen hinweg erleichtern und erst noch Kosteneinsparungen mit sich bringen. Aber auch in Bezug auf die Benutzerfreundlichkeit erwarten wir von gemeinsamen Standards und Lösungen eine Verbesserung. Man stelle sich vor, jeder Bahnhof oder jede Bushaltestelle hätte eine eigene Fahrplan-App. Somit habe nun auch ich noch einen SBB-Vergleich angebracht. Es gilt die Anstrengungen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden im Bereich der digitalen Transformation zu bündeln und möglichst gemeinsam auszurichten. Genau dieses Anliegen wird vom vorliegenden Standesbegehren aufgenommen.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession
2.5.2024Wortmeldung

Zschokke-Rapperswil-Jona (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf das Standesbegehren ist einzutreten.

Die digitale Transformation und die damit verbundenen Herausforderungen sind Aufgaben über alle Staatsebenen hinweg. Das Standesbegehren weist auf die ungelösten Schnittstellen hin. Darüber haben mein Vorredner und meine Vorrednerin bereits berichtet und das muss von mir nicht wiederholt werden. Wichtig ist jedoch, nochmals darauf hinzuweisen, dass bei einer Verbindlichkeitserklärung von Standards durch eine Bundesstelle nicht nur der Einbezug der DVS vorausgesetzt wird, sondern bei einer tatsächlichen Umsetzung bei Bund und Kantonen genügend Ressourcen für die Einführung und Handhabung der neuen Systeme bereitgestellt werden. Gerade für kleinere Gemeinden könnten die Systemanpassungen zur grossen Herausforderung werden. So müssen wir uns bewusst sein, dass mit einer Standardisierung einmal mehr vermutlich nicht mit einer Effizienzsteigerung zu rechnen ist. Eher soll mit einer schweizweit koordinierten Digitalisierung eine einfache, effektive, transparente und sichere Anwendung für alle ermöglicht werden. Dabei muss der digitalen Sicherheit die grösste Aufmerksamkeit geschenkt werden. Das ist in der Vergangenheit zu wenig geschehen.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession
2.5.2024Wortmeldung

Frei-Rorschacherberg: Auf das Standesbegehren ist einzutreten.

Digitalisierung vorantreiben? Hier geht es um eine sehr wesentliche Frage und es gilt die Chance der Digitalisierung zu nutzen bzw. dafür adäquat gesetzliche Grundlagen zu schaffen. Auch als Verfechter des föderalen Systems irritiert mich der föderale Wildwuchs in diesem Bereich. Das ist schlicht Nonsens. Man schaue sich dazu z.B. die Wahlen im Oktober 2023 an. Es gab 13 verschiedene Standards, wie die Kantone die Ergebnisse übermittelt haben. Das führte zu einem kleinen Chaos, das alle wahrgenommen haben. Wobei hier vom Wort «Standard» zu sprechen wohl nicht richtig ist. Zudem ist festzustellen, dass viel Zeit und Geld für die Pflege der eigenen Ökosysteme in den Kantonen verloren geht. Hier gilt es Synergien zu schaffen. Nehmen wir das Beispiel der SBB: Wir hatten einst schweizweit viele gut funktionierende kleine Bahnen. Wirklich guter Schwung in die ganze Sache kam erst, als wir uns einigten, eine gemeinsame nationale Planung anzugehen. Es braucht also von den Kantonen die Bereitschaft, auch im digitalen Bereich etwas zu ändern. Der Bund hat leider aktuell nicht die Kraft und den Willen, das korrekt anzugehen. Es ist wichtig, dass wir Standards setzen im E-Government-Bereich.

Das Vorhaben ist dringend, das zeigt auch die jüngste Vergangenheit. Z.B. hat der Nationalrat kürzlich ein nationales Adressverzeichnis mit dem Ziel «Once-Only-Prinzip», d.h. nur einmal die Stammdaten zu erfassen, nicht aufgleisen wollen bzw. mit der Begründung zurückgewiesen, dass es keine nationale gesetzliche Grundlage dafür gebe. Ja, die müssen wir schaffen. Es scheint also klar sachgerecht, dass eine Verbindlichkeitserklärung von Standards durch eine Bundesstelle zwingend sein wird. Es ist wichtig, dass wir technische, organisatorische und prozedurale Standards festlegen, welche die Nutzerfreundlichkeit, die Sicherheit, die Qualität des Datenmanagements und die Interoperabilität der elektronischen Services verbessern. Fortschrittsorientiert müssen wir gebündelt die Kräfte für die Digitalisierung einsetzen.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession
2.5.2024Wortmeldung

Simmler-St.Gallen: Auf das Standesbegehren ist einzutreten.

Es kommt selten vor, dass der FDP-Präsident und ich uns einig sind. Es kommt wohl noch seltener vor, dass die Regierung auch noch einverstanden ist mit unserem Anliegen. Das zeigt v.a., dass dieses Standesbegehren Ausdruck eines Anliegens ist, das für unseren und für alle anderen Kantone legitim ist, und dass es an der Zeit ist, Signale an den Bund zu senden. Das Standesbegehren mutet vielleicht etwas technokratisch an. Wir wollen, dass der Bund die Kompetenz erhält, bei IT-Projekten Standards nicht nur vorzuschlagen oder Empfehlungen abzugeben, sondern auch verbindlich durchzusetzen. Eine solche Standardisierung – seien das technische, prozedurale oder organisatorische Standards, z.B. im Bereich der Cybersicherheit oder beim Datenmanagement – ist essenziell, wenn wir nicht wollen, dass Digitalisierung in der Schweiz heisst, dass der Bund, 26 Kantone und über 2'000 Gemeinden Digitalisierungsprojekte für sich separat angehen. Der heute in vielen Bereichen bestehende Flickenteppich ist sehr hinderlich.

Ein eindrückliches Beispiel ist das IT-Steuern-Projekt, das wir in der letzten Session beraten haben. Dort lancieren wir für 70 Mio. Franken ein Projekt, in dem wir versuchen, ein Programm zu entwickeln, mit dem die Steuern möglichst digital abgewickelt werden können. Man würde meinen, dass 25 andere Kantone das gleiche Anliegen haben müssten. Wenn wir solche Projekte von Beginn an gemeinsam angehen oder wenigstens sicherstellen, dass man voneinander profitiert, dass die Systeme kompatibel sind und dass gewisse Basisdienstleistungen von allen genutzt werden können, wäre schon sehr viel gewonnen. Wir sind überzeugt, dass wir so auch viele finanzielle und personelle Ressourcen sparen könnten. Diese eingesparten Ressourcen könnten wir dafür einsetzen, die digitale Transformation schneller voranzutreiben. Das mit gebündelten Kräften anzugehen, ist sinnvoll. Es ist bestimmt auch aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger angezeigt und deutlich nutzerfreundlicher, wenn nicht jede Staatsebene und Gemeinde alles ganz anders macht, sondern dass es dort, wo es Sinn macht, in diesen Projekten eine gewisse Einheitlichkeit gibt und in gewissen zentralen Diensten diese Einheitlichkeit verbindlich sichergestellt ist.

Unser Land ist sehr föderalistisch. Das ist bei gewissen Sachen gut. Bei IT-Projekten wird es oft ziemlich schnell absurd, wenn dieser Föderalismus übertrieben wird. Bereits heute haben wir eine Organisation mit der Digitalen Verwaltung Schweiz (DVS), wo Bund, Kantone und Gemeinden versuchen sich auszutauschen und gemeinsam voranzuschreiten. Sie haben bis jetzt aber nicht die Möglichkeit, Sachen verbindlich festzulegen, d.h. der Bund hat in diesem Bereich keine Regelungskompetenz und kann keine verbindlichen Vorgaben machen. Es findet sich immer noch irgendein Kanton, der es wieder ein bisschen anders macht. Bereits ein einzelner Kanton kann Vorhaben torpedieren. Wir meinen, wenn eine Mehrheit der Beteiligten einverstanden ist, sollen die Standards für alle gelten und Einzelnen soll nicht zu viel Macht eingeräumt werden. Es muss nicht in allen Bereichen sein, aber bei wichtigen Projekten wollen wir, dass diese Standards durchgesetzt werden. Wir sind überzeugt, dass das im E-Government-Bereich schlicht unabdingbar ist, wenn wir in der Schweiz etwas vorankommen wollen.

Ich danke Ihnen, wenn Sie das Standesbegehren unterstützen und ein Signal an den Bund senden, dass wir die interkantonale Zusammenarbeit auf eine andere Ebene heben wollen, und dass wir auch aus pragmatischen, guten Gründen bereit sind, dafür auf etwas Föderalismus zu verzichten. Das ist sicherlich im Sinn der digitalen Transformation aller Staatsebenen der Verwaltung.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession
2.5.2024Wortmeldung

Dürr-Gams, Ratsvizepräsidentin: Die Regierung beantragt Gutheissung des Standesbegehrens.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession