Geschäft: Bauen ausserhalb Bauzone – der Kanton muss jetzt handeln zur Umsetzung von RPG 2!

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.24.16
TitelBauen ausserhalb Bauzone – der Kanton muss jetzt handeln zur Umsetzung von RPG 2!
ArtKR Interpellation
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung19.2.2024
Abschluss3.6.2024
Letze Änderung12.7.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
WortlautWortlaut vom 19. Februar 2024
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 14. Mai 2024
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
19.2.2024Person21.11.2024
19.2.2024Person21.11.2024
19.2.2024Person6.8.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
3.6.2024Wortmeldung

Gmür-Bütschwil-Ganterschwil (im Namen von Thoma-Kirchberg / Gmür-Bütschwil-Ganterschwil / Müller-Lichtensteig): Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Das zweite Reformpaket zum Bundesgesetz über die Raumplanung (SR 700; abgekürzt RPG) enthält bekanntlich zahlreiche Neuerungen für das Bauen ausserhalb der Bauzone. So sollen insbesondere die Anzahl der Gebäude und die versiegelte Fläche ausserhalb der Bauzone langfristig stabilisiert werden. Das hat zur Folge, dass ein neues Gebäude grundsätzlich nur errichtet werden kann, wenn ein altes abgebrochen wird. Zudem kann für abgebrochene Gebäude eine Abbruchprämie bezahlt werden, die aus den Mehrwertabgaben finanziert werden soll. Weiter sollen in genau definierten Gebieten neue Nutzungen innerhalb der bestehenden Gebäudesubstanz zugelassen werden, die nach aktuellem Recht nicht zulässig wären. Die Umsetzung der neuen Vorschriften in den Kantonen wird nicht nur einen Haufen Arbeit mit sich bringen, sondern auch einen Haufen Chancen. Diese Chancen gilt es zu nutzen. Das Thema Revision Raumplanungsgesetz, 2. Etappe (RPG 2) ist gerade für unseren Kanton von grosser Bedeutung. Er ist ländlich geprägt. So befinden sich z.B. im Toggenburg knapp ein Drittel der Wohnbauten ausserhalb der Bauzone und knapp 30 Prozent der Bevölkerung lebt ausserhalb der Bauzone. Nicht umsonst stellen weite Gebiete des Kantons im kantonalen Richtplan Streusiedlungsgebiete dar, die von den Neuerungen von RPG 2 profitieren können.

Aus Sicht der Interpellanten sind für eine erfolgreiche Umsetzung zwei Dinge wichtig und notwendig: Einerseits sollen die Chancen, die das neue Gesetz bietet, erkannt und konsequent genutzt werden. Andererseits müssen alle Stakeholder möglichst frühzeitig und zeitgleich abgeholt und involviert werden; dazu gehören im Wesentlichen die Regionen, die Landwirtschaft und die Gemeinden.

Die Zeit für die Umsetzung von fünf Jahren ist sehr knapp bemessen. Wenn die Planung nicht fristgerecht abgeschlossen werden kann, drohen Sanktionen. Aus diesem Grund sollten die Arbeiten sofort an die Hand genommen und die Zeit genutzt werden. Wenn die Regierung bei den Gemeinden eine gewisse Planungsmüdigkeit befürchtet, dann sollte sie dies nicht zum Anlass nehmen, das Tempo rauszunehmen, sondern vielmehr mit gutem Beispiel voranzugehen, zumal der Lead definitiv bei der Regierung und beim Bau- und Umweltdepartement liegt.

Herausfordernd dürfte die Finanzierung der Abbruchprämien werden. Dazu soll der Topf mit den Mehrwertabgaben genutzt werden, in dem sich aktuell gerade einmal 800'000 Franken befinden. Diesbezüglich sind wir auf die Vorschläge der Regierung gespannt.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession