Geschäft: Mehr Effizienz und weniger Bürokratie bei der Erfüllung der Solarpflicht
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.24.14 |
Titel | Mehr Effizienz und weniger Bürokratie bei der Erfüllung der Solarpflicht |
Art | KR Interpellation |
Thema | Landwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz |
Federführung | Bau- und Umweltdepartement |
Eröffnung | 19.2.2024 |
Abschluss | 3.6.2024 |
Letze Änderung | 12.7.2024 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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19.2.2024 | Gremium | Erstunterzeichner/-in - Die Mitte-EVP-Fraktion 2021/2024 | 2.6.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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3.6.2024 | Wortmeldung | Dobler-Oberuzwil (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung zufrieden. Zur Frage 1: Die Regierung geht davon aus, dass genügend Anreiz für die Instandhaltung der Anlagen besteht. Ich bin da etwas weniger optimistisch. Die Instandhaltung und Erneuerung nach Ablauf der Lebensdauer wird nicht mehr subventioniert. Wenn grössere Ersatzinvestitionen anstehen, könnten, wie auch an anderen Orten, die Finanzen fehlen und z.B. der Kauf eines Autos Priorität haben. Gestern habe ich einen Solarteur getroffen. Er sagte mir, dass schon heute viele Anlagen nach wenigen Jahren nicht mehr einwandfrei funktionieren und die Eigentümer damit überfordert seien. Zu den Fragen 2 und 3: In den rund 2,5 Jahren seit Inkrafttreten des Erlasses wurde in 40 Fällen von der Möglichkeit, die Solarpflicht mit der Ersatzabgabe zu erfüllen, Gebrauch gemacht. In der Annahme, dass der Topf mit rund 160'000 Franken (brutto gerechnet) gefüllt ist, hätten die zu erstellenden Anlagen im Durchschnitt eine Leistung von 1,5 Kilowatt haben müssen. Mit diesen Mitteln kann gebündelt mit den zu erwartenden Fördermitteln ein Mehrfaches an Strom produziert werden. Somit ist das Ziel der Abgabe erfüllt, die damals bei der Beratung des Nachtrags zum Energiegesetz (sGS 741.1; abgekürzt EnG) umstritten war. Zur Frage 4: Ich bin positiv überrascht, dass das Bau- und Umweltdepartement keine Vorgaben erlässt. Nur habe ich von der Bauverwaltung einer Gemeinde etwas anderes gehört. Es wird spannend sein, wenn ich diese mit der Interpellationsantwort konfrontieren werde. Zur Frage 5: Ich bin erfreut, dass es nach Antwort der Regierung möglich ist, die Eigenstromerzeugung mehrerer Bauten mit der Vorlage einer Vereinbarung über den langfristig geregelten Zusammenschluss zum Eigenverbrauch nachzuweisen. Genau das ist das Ziel. Nur steht in Art. 14c Abs. 3 der Energieverordnung (sGS 741.11; abgekürzt (EnV) immer noch, dass die Bauten Teil desselben Sondernutzungsplans sein müssen oder in demselben Baubewilligungsverfahren bewilligt werden müssen. Ich weiss nicht, ob die Antwort der Regierung diese Auflagen unbewusst nicht erwähnt oder diese absichtlich vergessen wurden. Wenn diese Auflagen aus der EnV gestrichen werden, hätte man noch mehr Anliegen der Hauseigentümer Rechnung getragen, einen noch schlankeren Vollzug sichergestellt und v.a. noch mehr Strom erzeugt. Dass aktuell keine Pläne für die Änderung der EnV bestehen, lässt sich bestimmt noch ändern. | Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession |