Geschäft: Missbrauch verhindern – Aufhebung des Status S
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.24.12 |
Titel | Missbrauch verhindern – Aufhebung des Status S |
Art | KR Interpellation |
Thema | Landesverteidigung, Sicherheit und Ordnung |
Federführung | Sicherheits- und Justizdepartement |
Eröffnung | 19.2.2024 |
Abschluss | 21.2.2024 |
Letze Änderung | 18.7.2024 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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19.2.2024 | Gremium | Erstunterzeichner/-in - SVP-Fraktion 2020/2024 | 2.6.2024 |
19.2.2024 | Gremium | Erstunterzeichner/-in - Die Mitte-EVP-Fraktion 2021/2024 | 2.6.2024 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
20.2.2024 | Dringlicherklärung | 75 | Zustimmung | 27 | Ablehnung | 18 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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21.2.2024 | Wortmeldung | Schmid-Buchs (im Namen der SVP-Fraktion): Die Interpellantinnen sind mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden. Die Gemeinden werden erdrückt durch die Last von missbräuchlichen Asylbewerbern. Alles, was ein Asylbewerber heute für die Gewährung des Schutzstatus S benötigt, ist ein ukrainisches Ausweisdokument und eine glaubwürdige Geschichte, dass er oder sie in der Ukraine gelebt hat. Als wäre es nicht schon genug, dass immer mehr Asylbewerber diese Geschichte nicht auf Ukrainisch oder Russisch erzählen können, müssen wir mittlerweile als Tatsache zur Kenntnis nehmen, dass echte ukrainische Ausweisdokumente auf dem Schwarzmarkt erworben werden können. In einem beschleunigten ordentlichen Asylverfahren könnten die dringend notwendigen zusätzlichen Abklärungen getroffen werden. Wir sind es der Glaubwürdigkeit unseres Asylsystems schuldig. Schutz, wem Schutz gebührt und eine klare Absage an alle, die unsere Grosszügigkeit ausnutzen wollen. Da die Regierung ihren Handlungsspielraum erschöpft sieht, werden die SVP-Fraktion, die Mitte-EVP-Fraktion und die FDP-Fraktion noch heute eine Standesinitiative einreichen. Wir wollen damit ein Zeichen nach Bern senden: Hebt den Status S für Asylsuchende aus der Ukraine auf und stoppt damit den Missbrauch unseres Asylsystems. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession |
21.2.2024 | Wortmeldung | Tschirky-Gaiserwald (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Die Interpellantinnen sind mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden. Die Antwort basiert massgebend auf der Antwort der Einfachen Anfrage 61.24.06 «Wird das Asylwesen systematisch missbraucht: Schutzstatus S – quo vadis?». Die von der Regierung getroffenen Massnahmen sind grundsätzlich begrüssenswert. In der Antwort wird auf die 80'000 in der Schweiz lebenden Roma referenziert, was eigentlich wenig zur Sache tut. Fakt ist, dass 50 Prozent der Schutzsuchenden als Roma gelesene Personen sind. Ich verüble niemandem, dass er oder sie die Gelegenheit nutzt, in die Schweiz zu kommen. Es muss aber niemanden erstaunen, wenn die Akzeptanz in die aktuelle Asylpolitik zu bröckeln beginnt. Mit Erstaunen habe ich den Satz in der Antwort gelesen, dass der Schutzstatus S in erster Linie dazu dienen soll, das bestehende und derzeit bereits belastete Schweizer Asylsystem nicht zu überlasten. Wenn das so ist, hat der Schutzstatus erst recht ausgedient. Eine schöne Entlastung ist dies für den Bund. Die Verantwortung und Belastung wird jedoch mit der Moralkeule in der Hand an die Gemeinden delegiert. Nun sieht die Regierung den Handlungsspielraum auf kantonaler Ebene als ausgeschöpft, wobei die Problematik und die Herausforderungen für die Gemeinden weiter bestehen. Deshalb gilt es für die Interpellanten, auf einer anderen Staatsebene darauf hinzuwirken, dass den Missbräuchen entgegengetreten wird, die Rechtsgleichheit unter den Flüchtlingen wieder hergestellt wird und die wirklich Schutzbedürftigen die notwendige Unterstützung erhalten. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession |
20.2.2024 | Beschluss | Der Kantonsrat erklärt die Interpellation mit 75:27 Stimmen dringlich. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession |
20.2.2024 | Wortmeldung | Schwager-St.Gallen: Der Antrag auf Dringlicherklärung ist abzulehnen. Mir lupft es den Hut. Die Regierung bestreitet die Dringlichkeit dieses Vorstosses nicht, jedoch die des vorhergehenden Vorstosses schon. Wenn es dem Kantonsrat und der Regierung darum gehen würde, zulasten der Allgemeinheit und der Krankenkassenprämien-Zahlenden Geld einzusparen sowie vermuteten Missbrauch zu verhindern, dann hätte die Regierung im absoluten Minimum auch die Dringlichkeit des vorhergehenden Vorstosses nicht bestreiten dürfen. Ich kann das nicht nachvollziehen. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession |
20.2.2024 | Wortmeldung | Dürr-Gams, Ratsvizepräsidentin: Die Regierung bestreitet die Dringlichkeit nicht. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession |