Geschäft: Mehr Sicherheit für Langsamverkehr im Naherholungsgebiet Grynau – oder: Haben wir aus dem Fall Waldegg / St.Gallenkappel immer noch nichts gelernt?
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.24.11 |
Titel | Mehr Sicherheit für Langsamverkehr im Naherholungsgebiet Grynau – oder: Haben wir aus dem Fall Waldegg / St.Gallenkappel immer noch nichts gelernt? |
Art | KR Interpellation |
Thema | Verkehr, Bau, Energie, Gewässer |
Federführung | Sicherheits- und Justizdepartement |
Eröffnung | 19.2.2024 |
Abschluss | 30.4.2024 |
Letze Änderung | 17.7.2024 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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19.2.2024 | Person | Erstunterzeichner/-in - Pool-Uznach | 3.12.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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30.4.2024 | Wortmeldung | Pool-Uznach ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden. Die Grynau hat sich zu einem über die Region hinaus ganzjährig bedeutenden und hoch frequentierten Naherholungshotspot entwickelt. Genau hier quert die Kantonsstrasse über eine Brücke in den Nachbarkanton Schwyz. Aufgrund der Unübersichtlichkeit durch die unmittelbar folgende Brückenwölbung ist die Sicherheit des Langsamverkehrs seit langem gefährdet. Die Interpellanten sehen eine deutliche Verbesserung der Situation durch das Herabsetzen der Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h auf 40 km/h – analog dem nachfolgenden Strassenabschnitt im Kanton Schwyz. In ihrer Antwort schreibt die Regierung, dass die Höchstgeschwindigkeiten für bestimmte Strassenstrecken herabgesetzt werden können, wobei der Grundsatz der Verhältnismässigkeit gelte. Genau diese Verhältnismässigkeit hat sich stark verändert. Die Regierung beruft sich auf Fakten vergangener ruhigerer Zeiten, als im Sommer wenige Badegäste das Flussufer zierten. Die kantonalen Fachstellen und wohl auch die Regierung verkennen damit die tatsächlichen Verhältnisse. Diese haben sich in den letzten 20 Jahren stark verändert. In der Interpellation ist der heutige ganzjährige Naherholungshotspot an der Grynau im Detail beschrieben. Es ist bedauerlich, dass die Regierung die Schuld der nicht zustande kommenden kantonsübergreifenden Harmonisierung der Höchstgeschwindigkeit dem Nachbarkanton Schwyz anlastet. Der Kanton Schwyz zeigt sich viel achtsamer mit Besuchenden des Naherholungsgebiets und setzt seit Jahren die Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h fest. Aus unserer Sicht scheint die Antwort eher eine Fleissarbeit zu sein, indem bereits vorhandene abschlägige Antworten gegenüber dem Anliegen zusammengefasst werden. Auf die starke Zunahme der Besucherfrequenzen – und zwar nicht nur in den Sommermonaten – wird nicht eingegangen. Selbst wenn man weiterhin davor die Augen verschliessen will, sollte der Bau der Brücke, der die Sichtweite wahrnehmbar einschränkt, Grund genug sein, Massnahmen zu ergreifen. Die Interpellation hat in der Region viele unterstützende Reaktionen ausgelöst. Das zeigt klar auf, wie wichtig das Anliegen für mehr Sicherheit für den Langsamverkehr im Naherholungsgebiet Grynau ist. Lassen wir unsere Hoffnung auf die von der Regierung angetönte Neubeurteilung der Situation nach der Brückensanierung setzen. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |