Geschäft: Familienurlaube ausserhalb der Schulferien: Gebot der Zeit oder unguter Trend?

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.24.09
TitelFamilienurlaube ausserhalb der Schulferien: Gebot der Zeit oder unguter Trend?
ArtKR Interpellation
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung19.2.2024
Abschluss29.4.2024
Letze Änderung17.7.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
WortlautWortlaut vom 19. Februar 2024
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 2. April 2024
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
19.2.2024Person8.10.2024
19.2.2024Person8.10.2024
19.2.2024Person8.10.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
29.4.2024Wortmeldung

Suter-Rapperswil-Jona (im Namen von Suter-Rapperswil-Jona / Steiner-Kaufmann-Gommiswald / Alder Frey-Gossau): Die Interpellantinnen sind mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Urlaub ausserhalb der Schulferien ist für viele Familien ein grosses Thema. Die Gründe sind so unterschiedlich wie die Familien selbst: Sportwettkämpfe der Kids, Familienfeiern im Ausland, das Sabbatical eines Elternteils, der Wunsch nach einer gemeinsamen grossen Familienreise, manchmal aber auch bloss günstigere Preise bei Flügen und Hotels.

Welche Gründe akzeptiert und welche Gesuche bewilligt werden, entscheiden die Schulträger. Das ist im Grundsatz auch richtig so. Doch Regelungen und Bewilligungspraxis unterscheiden sich je nach Schule enorm. Und dass es derart grosse Unterschiede gibt, lässt sich kaum vernünftig begründen und wird von der Bevölkerung auch nicht verstanden. Aus diesem Grund haben wir diese Interpellation eingereicht.

Die Regierung bestätigt mit ihrer Antwort, dass die Interpellation die richtigen Fragen aufwirft und es um ein Thema geht, das an Bedeutung gewonnen hat und noch weiter an Bedeutung gewinnen wird. Umso mehr wissen wir es zu schätzen, dass die Regierung sich nicht einfach hinter der Zuständigkeit der Schulträger versteckt, sondern selbst eine inhaltliche Positionierung vornimmt und den weiteren Weg aufzeigt.

Die Regierung spricht sich – Zitat – für «eine massvolle Lockerung der Urlaubspraxis zur Ermöglichung von längeren Auslandaufenthalten von Familien» aus. Dies entspreche einem gesellschaftlichen Bedürfnis und stehe dem grundrechtlichen Anspruch auf ausreichenden Grundschulunterricht nicht entgegen.

Wir begrüssen die Stossrichtung der Regierung. Sie wird dem Spannungsfeld gerecht zwischen den legitimen Bedürfnissen der Familien und der Verantwortung, die unsere Schulen tragen. Damit weist die Regierung eine rigide Bewilligungspraxis ebenso zurück wie ein «anything goes». Das wird zur Folge haben, dass einige Schulen ernsthaft über die Bücher müssen. Gesuche sollen wohlwollend geprüft werden, der geordnete Schulbetrieb darf aber ebenso wenig beeinträchtigt werden wie der Bildungserfolg der betroffenen Schulkinder.

Richtig finden wir auch die Absicht der Regierung, im Rahmen der Totalrevision des Volksschulgesetzes zu prüfen, ob einige Grundsätze und Leitlinien kantonal festgelegt werden sollen. Wobei wir eines klarstellen möchten: Den Schulträgern soll auch in Zukunft ein erheblicher Entscheidungsspielraum erhalten bleiben. Sie kennen die Verhältnisse vor Ort am besten und sind letztlich für den Schulbetrieb und den Bildungserfolg der Kinder verantwortlich.

Doch die Unterschiede zwischen den Schulträgern sind heute klar zu gross. Teils gibt es lange Listen mit sehr allgemein gehaltenen «Standard-Urlaubsgründen», andernorts wird einzig für Sport Urlaub gewährt, verbunden mit langen Vorlauffristen und dem Hinweis, dass Bewilligungen nur «sehr zurückhaltend» erteilt werden. Solch grosse Unterschiede zwischen den Schulen werden von der Bevölkerung nicht verstanden und gehören beseitigt.

Wir sind jetzt schon gespannt auf die Diskussion im Rahmen der Totalrevision des Volksschulgesetzes.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession