Geschäft: Die Kosten für Pension und Betreuung in den Heimen und Spitälern steigen: Wann wird die Tagespauschale angepasst?

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.24.08
TitelDie Kosten für Pension und Betreuung in den Heimen und Spitälern steigen: Wann wird die Tagespauschale angepasst?
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung19.2.2024
Abschluss29.4.2024
Letze Änderung17.7.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
WortlautWortlaut vom 19. Februar 2024
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 2. April 2024
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
19.2.2024Person6.12.2024
19.2.2024Person6.12.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
29.4.2024Wortmeldung

Sulzer-Wil (im Namen von Sulzer-Wil / Lüthi-St.Gallen): Die Interpellantin und der Interpellant sind mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Die nach Ergänzungsleistungsgesetz anrechenbaren Tagespauschalen bei Aufenthalt in einem Heim wurden seit mehr als zehn Jahren nicht mehr angepasst. Sie können sich vorstellen, angesichts der Teuerung in den letzten Jahren, was das insbesondere für die Heime bedeuten kann. Der Höchstansatz deckt nämlich die anfallenden Heimkosten in zunehmenden Fällen nicht mehr. Das darf aus unserer Sicht keinesfalls dazu führen, dass man bei der Qualität oder bei den Leistungen Abstriche machen muss. Wir müssen trotz steigender Kosten weiterhin sicherstellen, dass die Heime nicht nur in der Pflege, sondern auch in der Betreuung oder in der Hotellerie attraktive Arbeitgeberinnen und attraktive Leistungserbringerinnen sind und bleiben können. Das ist der Hintergrund dieser Interpellation.

Nun zeigen die Kostenrechnungen tatsächlich, dass die Kosten bei den Organisationen steigen und dass der Anteil an Menschen, wo der Maximaltarif nicht mehr genügt, in den vergangenen Jahren ständig zugenommen hat. Ich bin froh, wenn die Regierung die Ansätze prüft und diese Prüfung auch die Einführung eines regelmässigen, systematischen Überprüfungsprozesses beinhaltet. Ich hoffe, dass dieses Projekt wegen der Neuregelung der Zuständigkeit der Langzeitpflege nicht auf die lange Bank geschoben wird. Wir erwarten hier einen Entscheid per 2025.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession