Geschäft: Geschäftsberichte der kantonalen Gerichte über das Jahr 2023

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer32.24.02
TitelGeschäftsberichte der kantonalen Gerichte über das Jahr 2023
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung15.2.2024
Abschlusspendent
Letze Änderung10.4.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BerichtBerichte der kantonalen Gerichte vom Februar 2024
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
19.2.2024Gremium2.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
1.5.2024Wortmeldung

Schöb-Thal, Ratspräsidentin, stellt Kenntnisnahme der Geschäftsberichte der kantonalen Gerichte über das Jahr 2023 fest.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession
1.5.2024Struktur

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession
1.5.2024Wortmeldung

Schöb-Thal, Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht keine Eintretensdiskussion vor. Ich stelle fest, dass Sie auf die Berichte in einziger Lesung eingetreten sind.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession
1.5.2024Wortmeldung

Stöckling-Rapperswil-Jona, Präsident der Rechtspflegekommission: Die Rechtspflegekommission beantragt, auf die Berichte in einziger Lesung einzutreten.

Im Namen der Rechtspflegekommission nehme ich Stellung zum Geschäftsbericht der kantonalen Gerichte. Wie in den Vorjahren wurde dieser mit den Gerichten in der Aprilsitzung besprochen. Dabei setzte sich die Rechtspflegekommission insbesondere mit dem Stand der Pendenzen der kantonalen Gerichte auseinander.

Mit 2'124 Neueingängen sah das Kantonsgericht im abgelaufenen Berichtsjahr einen Rekordwert an Neueingängen – und zwar im Vergleich zum Vorjahr wie auch zum Mittelwert der letzten Jahre. Auch die Erledigungen erreichten einen neuen Höchstwert, dennoch sind die Pendenzen wie schon im Vorjahr weiter angewachsen. Auch die sieben Kreisgerichte sahen sowohl bei den Neueingängen als auch bei den Erledigungen neue Höchstwerte, jedoch stiegen auch hier die Pendenzen an. Die Situation ist auf verschiedene Gründe zurückzuführen. Insbesondere ist aber eine Zunahme an Fällen im Strafrecht und Familienrecht festzustellen. Die in der Berichterstattung 2023 der Rechtspflegekommission (82.23.02) mit den vom Kantonsrat genehmigten Stellenbegehren erwartete entlastende Auswirkung auf den Pendenzenstand des Kantonsgerichtes erfüllte sich nur bedingt. Neben der steigenden Geschäftslast ist ein weiterer Grund, dass die Bearbeitung der steigenden und zunehmend komplexen Fälle immer mehr Zeit in Anspruch nimmt. Zum Ansteigen der Pendenzen kommt verschärfend der Umstand hinzu, dass die Schweizerische Strafprozessordnung (SR 312.0; abgekürzt StPO) die zweitinstanzlichen Gerichte seit dem 1. Januar 2024 verpflichtet, Fälle innerhalb von zwölf Monaten zu erledigen. Diese Frist kann angesichts des hohen Pendenzenstands nicht eingehalten werden, was eine Verletzung des Beschleunigungsgebots bedeutet. Dies wiederum kann zu Strafreduktionen und in extremen Fällen sogar zu einer Einstellung des Verfahrens führen.

Das Verwaltungsgericht verzeichnete ebenfalls leicht steigende Falleingänge, die angesichts der tiefen Pendenzenlast jedoch gut zu bewältigen waren. Zudem hatten die Gerichtsschreibenden teilweise Kapazität, um am Kantonsgericht und am Versicherungsgericht auszuhelfen. Auch die hauptamtliche Richterin und der hauptamtliche Richter des Verwaltungsgerichtes wurden punktuell am Kantonsgericht als Ersatzrichterin bzw. Ersatzrichter eingesetzt. Auch bei der Verwaltungsrekurskommission ist die Geschäftslast weiterhin hoch. Jedoch konnte die im Vorjahr verzeichnete Pendenzenlast verringert werden. Zudem können zwei Drittel der Fälle innert sechs Monaten erledigt werden. Schliesslich kann beim Versicherungsgericht der Trend aus den Vorjahren gehalten werden, indem auch dieses Jahr der Pendenzenberg einmal mehr substanziell zurückging. Dies, obwohl die Zahl der Falleingänge im Gegensatz zum vergangenen Jahr gestiegen ist. Schliesslich konnte die mittlere Verfahrensdauer im Berichtsjahr erneut gesenkt werden, und zwar von zehn auf neun Monate. Die Verfahrensdauer ist für jede Partei in jeder Instanz ein wichtiger Faktor. Aber gerade im Versicherungsgericht und in der Verwaltungsrekurskommission sind Verkürzungen sehr erfreulich, da besonders in den Tätigkeitsbereichen dieser Gerichte zügige Entscheidungen für die Parteien von grosser Bedeutung sind.

Angesichts meiner prosaischen Ausführungen erspare ich es Ihnen auch dieses Jahr, Sie mit weiteren detaillierten Statistiken zu Falleingang, Erledigung und Pendenzen zu traktieren. Sie finden diese im Bericht. Zusammenfassend ist die Rechtspflegekommission erfreut über die positive Entwicklung der Erledigungszahlen und Pendenzensituation beim Verwaltungsgericht, beim Versicherungsgericht und bei der Verwaltungsrekurskommission. Die Zunahme der Verfahrensdauer sowie das Ansteigen der Geschäftslast und der Pendenzen beim Kantonsgericht sowie die Auswirkungen der neu eingeführten Begründungsfrist für Straffälle betrachtet die Rechtspflegekommission jedoch mit Sorge. Das vorgeschlagene Standesbegehren 41.24.03 «Verzicht auf die schriftliche Begründung von Urteilen ermöglichen» stellt auch keinen ultimativen Befreiungsschlag dar, da ein Begründungsverzicht v.a. auf Stufe der Gerichtsschreiberinnen und -schreiber Auswirkungen haben dürfte, sofern er dann überhaupt Einzug in die StPO findet. Aber die Situation wird entschärft. Zudem wird auch eine weitere Aufstockung des Personals inskünftig zu prüfen sein.

Namens der Rechtspflegekommission möchte ich den Präsidien, allen Richterinnen und Richtern sowie den Mitarbeitenden der kantonalen Gerichte meinen Dank für die geleistete Arbeit aussprechen. Die Gerichte blicken erneut auf ein herausforderndes Jahr zurück, das aber insgesamt mit viel Engagement erfolgreich gemeistert wurde. Ich bitte den anwesenden Präsidenten des Kantonsgerichtes, den Dank der Rechtspflegekommission an die Gerichtsangehörigen weiterzuleiten.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession
1.5.2024Wortmeldung

Schöb-Thal, Ratspräsidentin, begrüsst Patrick Guidon, Präsident des Kantonsgerichtes, auf der Besuchertribüne.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession