Geschäft: Kantonsratsbeschluss über den Sonderkredit zur Start-up-Finanzierung
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 33.24.05 |
Titel | Kantonsratsbeschluss über den Sonderkredit zur Start-up-Finanzierung |
Art | KR Verwaltungsgeschäft mit Referendum |
Thema | Arbeit und Gewerbe |
Federführung | Volkswirtschaftsdepartement |
Eröffnung | 17.1.2024 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 24.9.2024 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.2.2024 | Botschaft | Botschaft und Entwürfe der Regierung vom 16. Januar 2024 | |
20.2.2024 | Allgemein | Kommissionsbestellung des Präsidiums vom 19. Februar 2024 | |
3.6.2024 | Antrag | Antrag SVP-Fraktion zu Ziff. 1 Abs. 3 vom 3. Juni 2024 | |
24.9.2024 | Erlass | Referendumsvorlage vom 18. September 2024 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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20.2.2024 | Gremium | Beteiligung - 33.24.05 / 26.24.01 voKo KRB über den Sonderkredit zur Start-up-Finanzierung / KRB über die Genehmigung der Einsitznahme der Vorsteherin oder des Vorstehers in den Stiftungsrat der Stiftung Switzerland Innovation | 7.10.2024 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
18.9.2024 | Schlussabstimmung | 115 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 5 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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18.9.2024 | Beschluss | Der Kantonsrat erlässt den Kantonsratsbeschluss über den Sonderkredit zur Start-up-Finanzierung mit 115:0 Stimmen in der Schlussabstimmung. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
18.9.2024 | Wortmeldung | Dürr-Gams, Ratspräsidentin: Nach Art. 132 Abs. 2 Bst. a Ziff. 2 GeschKR ist für diese Abstimmung eine qualifizierte Mehrheit von 61 Mitgliedern des Kantonsrates erforderlich. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
16.9.2024 | Wortmeldung | Dürr-Gams, Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
16.9.2024 | Beschluss | Der Kantonsrat tritt auf den Kantonsratsbeschluss über den Sonderkredit zur Start-up-Finanzierung in zweiter Lesung ein. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
16.9.2024 | Wortmeldung | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession | |
16.9.2024 | Wortmeldung | Müller-Lichtensteig, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
4.6.2024 | Wortmeldung | Dürr-Gams, Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession |
4.6.2024 | Wortmeldung | Regierungsrat Tinner zu Louis Ivan-Nesslau: Ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie den Antrag zurückziehen. Es ist mir wichtig, noch Folgendes zu erwähnen, auf das ich in der Eintretensdiskussion nicht speziell eingegangen bin: Ich kann Ihnen versichern, dass wir, wie in der vorberatenden Kommission dargelegt, Ihnen im Rahmen des Mehrjahresprogramms der Standortförderung und falls angezeigt auch im Rahmen des Geschäftsberichts der Regierung selbstverständlich aufzeigen werden, wie sich sozusagen die Finanzierung und die Unterstützung von diesen Start-ups, v.a. im Bereich des Wachstumsprogramms, entwickeln. Dann können Sie wieder intervenieren. Ich habe keine Sorge, Sie schauen mir schon auf die Finger, dass es richtig herauskommt. | Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession |
4.6.2024 | Wortmeldung | Louis Ivan-Nesslau zieht den Antrag zu Ziff. 1 Abs. 3 im Namen der SVP-Fraktion zurück. Wir haben die Ausführungen vom Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes gehört. Die Regierung hat ausdrücklich festgehalten, dass auch sie bestrebt ist, dass das, was wir als Wertschöpfung bezeichnet haben, in der Ostschweiz – was auch immer das ist – bleibt oder überhaupt hier generiert werden kann. Es geht auch uns nicht darum, hier eine bürokratische Regelung festzuhalten. Es geht uns auch nicht darum, wo der Unternehmenssitz ist. Unter diesen Umständen möchten wir diese Vorlage nicht komplizierter und unflexibel ausgestalten. Wir möchten keine bürokratische Lösung. Entsprechend ziehen wir den Antrag zurück, sind aber im Vertrauen darin, dass die Vorlage auch entsprechend umgesetzt wird. | Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession |
4.6.2024 | Wortmeldung | Regierungsrat Tinner: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Die Vorstellung, dass die Wertschöpfung in erster Linie hier in der Ostschweiz erzielt werden soll, mag Sinn machen. Nur nebenbei: Was zählt denn alles zur Ostschweiz? Darüber kann man auch noch diskutieren. Es gibt vielleicht die engere oder die grössere Ostschweiz. Wir sind bestrebt, in der Ostschweiz die Zusammenarbeit weiter zu optimieren, in funktionalen und in wirtschaftlichen Räumen zu denken und zu handeln. Aber ich bin auch überzeugt, dass wir wahrscheinlich nicht da wären, wo wir heute wirtschaftlich stehen, wenn der Kanton vor über 100 Jahren oder vor 150 Jahren protektionistisch im Bereich der Stickereien agiert hätte. Oder vor 100 Jahren bei unseren Vorzeigebetrieben wie Leica, wo auch jemand mal nach St.Gallen gekommen ist und ein Unternehmen gegründet hat. Diese Person ist wahrscheinlich auch gekommen, weil sie sich gedacht hat, da gibt es gute Leute und ein Potenzial, um Export zu betreiben. In diese Richtung wollen wir vorstossen. Lüthi-St.Gallen hat es m.E. sehr schön aufgezeigt: Wir möchten auch offen sein, dass wir ein Start-up ansprechen können, das vielleicht in München oder Zürich ist. Zürich ist vielleicht auch noch Ostschweiz, hier wird es dann schon ein bisschen schwierig. Was heisst denn Wertschöpfung in der Ostschweiz? Muss die Wertschöpfung wirklich in St.Gallen stattfinden oder könnte die nicht auch im übertragenen Sinn oder teilweise sogar im Ausland stattfinden, obwohl das Unternehmen bei uns ist? In diesem Sinn sind wir bestrebt, Ihrem Anliegen gerecht zu werden. Aber es wäre falsch oder verlogen, wenn ich jetzt sagen würde: Wir kriegen das schon hin. Wir müssen hier eine Offenheit an den Tag legen können, da es sich um eine Stiftung handelt, die privat organisiert ist. Wir haben es in der Eintretensdiskussion auch gehört: Wir wollen hier nicht planwirtschaftlich eingreifen. | Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession |
4.6.2024 | Wortmeldung | Lüthi-St.Gallen (im Namen der GLP): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Uns ist es wichtig, dass die Zulassungskriterien unbürokratisch und offen gestaltet werden. Ob ein Start-up Wertschöpfung im Kanton erzielen wird oder nicht, ist möglicherweise im Voraus oder in der Startphase nicht erkennbar. Wir erachten es als wichtig, dass wir eine Regelung schaffen, die nicht einschränkend ist und auf Misstrauen beruht. Zusätzliche Verpflichtungen und dadurch eine höhere Bürokratie einzuführen sind aus unserer Sicht nicht zielführend. Mit der Ablehnung des Antrags leisten wir einen Beitrag, dass sich der Kanton als innovativer und attraktiver Standort für Start-ups etabliert, was insgesamt zu einer stärkeren und resilienteren Wirtschaftsstruktur führen wird. | Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession |
4.6.2024 | Wortmeldung | Schorer-St.Gallen (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Die Zulassungskriterien für die Förderung sollen attraktiv und offen gestaltet werden, um möglichst viele innovative Unternehmen, die dann hoffentlich selbstverständlich auch eine neue Heimat im Kanton finden, anzuziehen. Dazu ist es entscheidend, dass das Auswahlverfahren nicht nur auf die unmittelbare Wertschöpfung in der Region fokussiert –worauf der Antrag der SVP-Fraktion wohl abzielt –, sondern darauf, ein breites Spektrum an zukunftsorientierten, technologisch fortschrittlichen Start-ups anzuziehen, die in Zukunft diese Wertschöpfung mit ihrem Unternehmen oder weiteren Unternehmen aus ihrem Umfeld anziehen sollen. Zu eng gefasste Kriterien, die sich ausschliesslich auf diese direkte Wertschöpfung konzentrieren, schrecken vielleicht hochinnovative Unternehmen ab. Aber genau diese können zu dieser gewünschten Durchmischung und dem lebendigen Nukleus führen, der für andere Start-ups attraktiv ist und damit einen Beitrag an den Fortschritt des Kantons leisten kann. Wir halten es deshalb für unerlässlich, die Förderkriterien so zu gestalten, dass eine breite und diverse Gruppe von Start-ups angesprochen wird. Denn Lebendigkeit, grenzüberschreitendes Denken, Interaktionen und v.a. auch die Freiheit für Kreativität und Beweglichkeit sind wichtige Voraussetzungen für Start-ups und damit auch eine wichtige Voraussetzung für die vielseitige wirtschaftliche Entwicklung und nachhaltige Wertschöpfung im Kanton. | Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession |
4.6.2024 | Wortmeldung | Steiner-Kaufmann-Gommiswald: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Auf den ersten Blick kann man viel Verständnis für den Antrag der SVP-Fraktion haben. Beim zweiten Blick muss man sich aber der Reichweite dieses Projekts bewusst werden. Die neu zu gründene Stiftung «HSG START Accelerator» wird, wie es der Name sagt, eng mit unserer Universität St.Gallen (HSG) verbunden sein. Die HSG ist eine international ausgerichtete Universität. Auf diese Internationalität sind wir im Kanton stolz. Umso wichtiger ist es, dass wir dieses Programm nicht einschränken. Die SVP-Fraktion wünscht sich mehr Bezug zur Ostschweiz. Eben diesen Bezug schaffen wir, wenn wir auch Unternehmen aus dem Ausland nach St.Gallen holen und dadurch Kontakte zu unseren Playern, zu anderen Unternehmen und zur Ostschweiz als Lebens- und Arbeitsraum entstehen. Vielleicht bauen neue Unternehmen einen Ostschweizer Bezug auf, den wir durch einen solchen Antrag gar nicht erst erreichen würden. Weiter muss man sich diese Programme ein Stück weit wie einen Intensivweiterbildungskurs vorstellen. Gerade solche Kurse leben davon, dass man unter den Teilnehmenden einen regen und inspirierenden Austausch haben kann. Wenn internationale Unternehmen und Unternehmen aus dem Ausland hier hinzustossen, kann dies den Austausch unter den Teilnehmenden, wo auch Ostschweizerinnen und Ostschweizer dabei sind, bereichern, und sie können von diesen Inspirationen – auch aus dem Ausland – profitieren. Zudem sind in dieser Stiftung v.a. auch Gelder von Privaten drin. Wir können doch nicht vor dem Hintergrund eines liberalen Werteverständnisses Vorschriften machen, wie diese Gelder investiert werden sollen und welche Unternehmen berücksichtigt werden dürfen und welche nicht. Weder die HSG noch die Ostschweizer Start-up-Szene profitieren von einer Atmosphäre des Protektionismus. | Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession |
4.6.2024 | Wortmeldung | Ziff. 1 Dudli-Oberbüren beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Ziff. 1 Abs. 3 wie folgt zu formulieren: «Die Regierung wird ermächtigt, die Einzelheiten durch Vereinbarungen zu regeln. Dabei stellt sie sicher, dass sich das Accelerator-Programm ‹HSG START Accelerator› auf Start-ups ausrichtet, die in der Ostschweiz Wertschöpfung erzielen können.» Wie bereits aus der Eintretensdiskussion hervorging, ist die Sinnhaftigkeit des gegenständlichen Geschäfts unbestritten. Das ist in aller Deutlichkeit zu betonen. Start-ups sind wichtig für eine attraktive und leistungsstarke Wirtschaftsstruktur. Ihre hohe Innovationskraft trägt massgeblich dazu bei, dass auch in Zukunft stabile und erfolgreiche Unternehmen bestehen und attraktive Arbeitsplätze angeboten werden können. Für skalierende Start-ups in der frühen Wachstumsphase bestehen im Kanton zurzeit nur unzureichende Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung. In dieser Phase kann es zum Wegzug der Start-ups in Regionen bzw. ins Ausland mit attraktiveren Zugängen zu Wachstumsfinanzierungen kommen. Dies soll mit einem Sonderkredit von immerhin 10 Mio. Franken zur Start-up-Finanzierung verhindert werden. Der Fokus liegt also nicht nur, aber auch auf der Verhinderung des Wegzugs der St.Galler Start-ups. Die Botschaft der Regierung ist hingegen nicht glasklar formuliert. So wird in Abschnitt 5 (Finanzierung und Zeitplan) erwähnt, dass die Stiftung «HSG START Accelerator» sowohl in kantonale, nationale, aber auch internationale Start-ups im Rahmen des Accelerator-Programms in St.Gallen investieren wird. Wir sind der Auffassung, dass auch in internationale Start-ups investiert werden kann, jedoch mit dem unmissverständlich klaren Ziel bzw. der Voraussetzung, dass diese nationalen und insbesondere internationalen Start-ups ihre Wertschöpfung in der Ostschweiz erzielen. Wenn dem nicht so ist, tätigen die Stiftungen rein spekulative Auslandinvestments, was nicht dem Sinn des gegenständlichen Sonderkredits entspricht. Wir hoffen, dass hierzu auch die Regierung ein klares Statement zur Erwartungshaltung abgibt und sich die Geldmittel empfangenden Stiftungen daranhalten müssen. | Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession |
4.6.2024 | Struktur | Spezialdiskussion | Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession |
4.6.2024 | Wortmeldung | Dürr-Gams, Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf die Vorlagen fest. | Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession |
4.6.2024 | Wortmeldung | Regierungsrat Tinner: Es ist eine Aufgabe der Politik, Widersprüche aufzulösen und es gibt tatsächlich den einen oder anderen Hinweis auf Widersprüche, die ich gerne auflösen möchte. Die Staatsbeiträge wurden u.a. kritisiert. Das Thema der Staatsbeiträge wird die Regierung in einem separaten Geschäft mit der Finanzkommission anschauen. Ich möchte darauf hinweisen – es wurde auch von Ihnen erwähnt: Wir haben gezielte entsprechende Aufträge von Ihnen erhalten, in die Zukunft zu investieren. Das machen wir u.a. mit dieser Vorlage, aber auch mit der Vorlage zum SIP Ost (33.20.05B «Kantonsratsbeschluss über den Sonderkredit zur Beteiligung an der Innovationspark AG und zur Gewährung von Betriebsbeiträgen») und zur ETH-Empa-Professur (33.23.05 «Kantonsratsbeschluss über den Sonderkredit zur Errichtung einer gemeinsamen ETH-Professur zu ‹Biosensing and Monitoring for Pre- and Rehabilitation›»). Es scheint mir sehr essenziell zu sein, dass wir – ich komme bei der Diskussion zu Ziff. 1 Abs. 3 darauf zurück – aufpassen, dass wir in diese Finanzierungsvorlage nicht noch weitere zusätzliche Vorgaben politischer Art einbauen, weil dann machen wir genau planwirtschaftliche Politik. Louis-Nesslau hat das zurecht festgestellt. Wir sollten und müssen die Start-up-Finanzierung so stark wie möglich von der politischen Einflussnahme fernhalten. | Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession |
4.6.2024 | Wortmeldung | Wüst-Oberriet (im Namen der Wirtschaftsgruppe des Kantonsrates): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Die Vorlage ist Teil der Strategie zu Stärkung der Ressourcenkraft des Kantons St.Gallen, in diesem Fall dem Auftrag Ziff. 1 Bst. a, welcher von den bürgerlichen Parteien angestossen wurde. Die Vorlage schliesst eine wichtige Lücke im Start-up-Ökosystem von St.Gallen und der Ostschweiz, womit sie wesentlich zum Innovationsstandort Ostschweiz beitragen wird. Bislang sind mit Startfeld v.a. Investoren in der Frühphase von Start-ups involviert. Startfeld hat dabei einige Erfolge vorzuweisen und wird durch die Vorlage gestärkt. Zusätzlich wird ein Accelerator-Programm aufgezogen, welches Start-ups in der Wachstumsphase unterstützt. Dies ist eine ausgewiesene Lücke im Ostschweizer Innovationsumfeld. Es ist wichtig, in die Innovationsfähigkeit der Region zu investieren, denn diesen Standortfaktor haben wir selbst in der Hand und hierbei haben wir Rückstand auf andere Schweizer Regionen. Mit Initiativen wie dem SIP Ost haben wir bereits einige Schritte in die richtige Richtung unternommen. Damit wird ein weiterer Beitrag für eine innovative Wirtschaftsregion Ostschweiz geschaffen. Bislang hat Startfeld 7,6 Mio. Franken in Start-ups investiert. Dadurch sind rund 930 Arbeitsplätze geschaffen worden. Zudem fliesst Kapital zurück in Form von Beteiligungserfolg oder Rückzahlungen. Klar ist das nicht immer der Fall. Ausfälle gehören im Risikokapitalgeschäft dazu. Aber insgesamt ist der Multiplikator bedeutsam und stärkt den Wirtschaftsstandort. Das neu zu schaffende Accelerator-Programm hat zum Ziel, zusätzliche 22 Mio. Franken an Kapital zu akquirieren. Somit unterstützt der Kanton mit dem investierten Beitrag die Etablierungsphase des Accelerator-Programms. Danach wird sich dieses Programm primär selber finanzieren. Auch hier ist davon auszugehen, dass der Kanton mit seinem Beitrag einen Mehrwert leisten kann. Insgesamt ist die Vorlage also eine sinnvolle Investition in den Wirtschaftsstandort Ostschweiz. | Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession |
4.6.2024 | Wortmeldung | Lüthi-St.Gallen (im Namen der GLP): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Wir unterstützen die vorliegende Vorlage zur Unterstützung der Start-up-Finanzierung im Kanton St.Gallen und dies aus fünf Gründen. Erstens trägt sie zur Stärkung der Innovationskraft und der Schaffung von attraktiven Arbeitsplätzen bei. Start-ups sind die Motoren der Innovation und treiben technologische Fortschritte voran. Durch ihre Innovationskraft entstehen neue Produkte und Dienstleistungen, die zur Wettbewerbsfähigkeit und Modernisierung der Wirtschaft beitragen. Diese Unternehmen schaffen zudem hochwertige und zukunftssichere Arbeitsplätze, die hochqualifizierte Fachkräfte anziehen und binden. Ein starkes Start-up-Ökosystem bedeutet, dass der Kanton St.Gallen als attraktiver Arbeitsort wahrgenommen wird, was wiederum zur wirtschaftlichen Stabilität und dem Wohlstand der Region beiträgt. Der zweite Grund ist, dass damit die Abwanderung von vielversprechenden Start-ups verhindert werden kann. Aktuell bestehen im Kanton St.Gallen unzureichende Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung für skalierende Start-ups in der frühen Wachstumsphase. Diese Finanzierungsengpässe führen häufig dazu, dass vielversprechende Unternehmungen in Regionen oder ins Ausland abwandern, wo bessere Finanzierungsbedingungen herrschen. Der vorgeschlagene Sonderkredit soll diese Lücke schliessen und sicherstellen, dass Start-ups im Kanton St.Gallen bleiben und hier wachsen können. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilität und Zukunftsfähigkeit der Region geleistet. Drittens, mit der Vorlage unterstützen wir etablierte und neue Förderstrukturen. Die Mittel aus dem Sonderkredit werden sowohl in die bestehende Stiftung Startfeld wie auch in den neuen HSG START Accelerator investiert. Diese Förderstrukturen bieten umfassende Unterstützung für Start-ups von der Frühphase bis zur Skalierung. Der HSG START Accelerator schliesst somit eine wichtige Lücke im schweizerischen Start-up-Fördersystem, in dem er ein unabhängiges Accelerator-Programm ohne spezifischen Branchenfokus unterstützt. Durch diese gezielte Förderung wird die Qualität und Performance von Start-ups erheblich verbessert, was ihre Überlebenschancen auf dem Markt erhöht. Der vierte Punkt ist, dass wir mit dieser Vorlage ein ganzheitliches und nachhaltiges Start-up-Fördersystem schaffen. Ein erfolgreiches Start-up-Ökosystem erfordert nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch ein Netzwerk aus Bildungs- und Forschungsinstitutionen, Förderprogrammen und wirtschaftlichen Akteuren. Der Kanton St.Gallen schafft mit dieser Vorlage eine aktive und gründerfreundliche Umgebung, auf deren fruchtbaren Boden Innovationen nachhaltig wachsen können. Der fünfte Punkt ist, dass wir mit der Unterstützung die langfristige wirtschaftliche Stärkung unterstützen und damit auch die politische Zielsetzung. Die Unterstützung dieser Vorlage entspricht der Zielsetzung der Schwerpunktplanung der Regierung sowie den Empfehlungen des Berichts 40.21.02 «Stärkung der Ressourcenkraft des Kantons St.Gallen». Durch die Unterstützung dieser Vorlage wird der Kanton St.Gallen als innovativer und attraktiver Standort für Start-ups etabliert, was insgesamt zu einer stärkeren und resilienteren Wirtschaftsstruktur führt. Ebenfalls unterstützen wir die Einsitznahme des Vorstehers des Volkswirtschaftsdepartementes in den Stiftungsrat der Stiftung Switzerland Innovation. | Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession |
4.6.2024 | Wortmeldung | Dudli-Oberbüren: Die Sinnhaftigkeit des gegenständlichen Geschäfts scheint mehrheitlich unbestritten. Ich erlaube mir jedoch, einleitend eine Frage zu stellen: Ertappen wir uns heute vielleicht einmal mehr, wie wir Grundsatzentscheide, gut gemeinte Vorsätze, ja sogar Beteuerungen entweder vergessen oder gar bewusst ignorieren? Gewiss, Start-ups sind wichtig für eine attraktive und leistungsstarke Wirtschaftsstruktur. Eine hohe Innovationskraft trägt massgeblich dazu bei, dass auch in Zukunft stabile und erfolgreiche Unternehmen bestehen und attraktive Arbeitsplätze angeboten werden können. Wenn auch im Kanton St. Gallen für skalierende Start-ups in der frühen Wachstumsphase zurzeit nur unzureichende Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung bestehen und es gilt, die Gefahr des Wegzugs zukunftsträchtiger Unternehmen zu minimieren, so sei an die Beteuerungen erinnert, die im kürzlich behandelten Geschäft 33.24.04A «Langfristige Finanzperspektiven 2023» gemacht wurden. Darin führt die Regierung unter der Empfehlung 6 folgendes aus: «Der laufenden Überwachung und Steuerung der Staatsbeiträge ist im Rahmen der jährlichen Budget- und AFP-Prozesse grosse Beachtung zu schenken. Auf Staatsbeiträge, die über mehrjährige Leistungsaufträge gesteuert werden, ist ein spezieller Fokus zu legen. Dabei ist das Kriterium der Wesentlichkeit zu beachten. Vgl. hierzu auch die Factsheets im Anhang zum Bericht.» Und nachfolgend sei gleich auch mit einem «Evergreen» nachgedoppelt: In unzähligen Aufgaben- und Finanzplänen (AFP) hielt die Regierung immer und immer wieder fest: «Ziele der Ausgabenpolitik: Der Gesamtaufwand des Kantons wird so gesteuert, dass die Staatsquote nicht weiter ansteigt. Kantonale Aufgaben sollen so ausgestaltet werden, dass Spielräume für Entwicklungsschwerpunkte geschaffen werden können. Mehraufwendungen für neue Aufgaben sind nach Möglichkeit durch Effizienzsteigerungen oder durch Einsparungen in bestehenden Aufgabengebieten zu finanzieren.» Mir sind keine explizite Effizienzsteigerungen bekannt, mit welchen der gegenständliche 10 Mio. Franken à fonds perdu-Sonderkredit quasi refinanziert wird. Auch sind mir keine expliziten Einsparungen in bestehenden Aufgabengebieten bekannt. Mir scheint, wir ertappen uns – einschliesslich Regierung – heute tatsächlich einmal mehr, wie wir Grundsatzentscheide, gut gemeinte Vorsätze, ja sogar Beteuerungen entweder vergessen oder gar bewusst ignorieren. Unabhängig davon, wie wir heute entscheiden, bleibt zu hoffen, dass uns die Vergangenheit nicht irgendwann einholen wird in der Form eines Sparprogramms. Und noch eine zweite Anmerkung: Anlässlich der vorberatenden Kommissionssitzung vom 17. April 2024 wurde seitens der Sonderkredit-Begünstigten das Ziel in Aussicht gestellt, in absehbarer Zeit selbsttragend agieren zu wollen. Darunter ist wohl zu verstehen, dass die Gesamtheit der Erlöse aus der Veräusserung von Beteiligungen an Start-ups ausreichen sollten, um wieder in neue Start-ups investieren zu können. Dies würde natürlich voraussetzen, dass seinerzeit in nunmehr erfolgreiche Start-ups investiert wurde. Wenn man jedoch einen Blick in die Erfolgsrechnungen der Stiftung Startfeld wirft, fallen die nicht unbeträchtlichen Abschreibungen und Wertberichtigungen in der Höhe von fast 440´000 Franken im Jahr 2022 und mehr als 860´000 Franken im Jahr 2023 auf. Dementsprechend fielen denn auch die Jahresergebnisse der Stiftung Startfeld negativ aus. Wenn sich die Sache so weiterentwickeln sollte, ist man von einer selbsttragenden Organisation weit entfernt und die 4,6 Mio. und 5,4 Mio. Franken Sonderkredit schnell in Luft aufgelöst. | Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession |
4.6.2024 | Wortmeldung | Sarbach-Wil (im Namen der GRÜNE): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Wir stehen dem vorliegenden Geschäft grundsätzlich positiv gegenüber. Man kann allgemein festhalten, der Bedarf nach einer Start-up-Strategie ist ausgewiesen und das geplante Vorgehen ist aus unserer Sicht fundiert begründet. Gelungen ist aus unserer Sicht auch die Kombination des etablierten Angebots der Stiftung Startfeld, welche gestärkt werden soll, zusammen mit dem noch aufzubauenden Angebot HSG START Accelerator. Dies im Rahmen einer Gesamtstrategie mit wirklich nachvollziehbaren Fokusbereichen und Massnahmen sowie der Vernetzung mit bestehenden Institutionen und Organisationen und v.a. mit deren Know-How welches mittels Coaching begleitet weitergegeben werden soll. Ob der Einmalbetrag von 10 Mio. Franken ausreicht, um die gewünschte Wirkung zu erzielen, gerade auch, um mit benachbarten Hotspots wie z.B. Zürich mitzuhalten, wird sich zeigen müssen, zumal von den jeweiligen Projektverantwortlichen ein Finanzierungsbedarf von Total 14 Mio. Franken ausgewiesen wurde, der dann einfach proportional herunter gekürzt wurde. Natürlich hört die Wirtschaftsförderung nicht an einer Kantonsgrenze auf. Es wäre aus unserer Sicht wichtig, vermehrt nicht in geografischen, sondern mehr in funktionalen Räumen zu agieren. Die Zusammenarbeit beschränkt sich aktuell v.a. auf die beiden Appenzell und im Falle des Startfelds auch noch auf den Kanton Thurgau. Grundsätzlich wäre es natürlich wünschenswert, wenn sich die Ostschweiz für solche Projekte von Anfang an zusammenraufen und stark auftreten könnte. Das sieht allerdings auch die Regierung nach Rückfrage so, konnte aber nachvollziehbar darlegen, warum es Sinn macht, dass der Kanton St.Gallen in diesem Fall vorwärts macht, jetzt das Projekt startet und allenfalls weitere Partner dazu zieht. Das Ziel dieses Geschäfts muss schlussendlich sein, dass sich diese Anschubinvestition nachhaltig positiv auf unseren Wirtschaftsstandort auswirkt, indem sich möglichst viele der unterstützten Unternehmen auch mittel- und langfristig hier niederlassen und natürlich in dem damit zusätzliche Wertschöpfung generiert werden kann, im Idealfall hier bei uns in der Ostschweiz. Wir haben also durchaus Verständnis für den Antrag der SVP-Fraktion, sehen eine sakrosankte Regelung im äusserst dynamischen Umfeld von Start-ups jedoch nicht als zielführend. Zum Schluss bleibt lediglich die Bemerkung und der Wermutstropfen, dass es neben der Wirtschaftsförderung durchaus auch in anderen Bereichen Handlungsbedarf gäbe, je nach politischem Gusto. Wir erinnern bei der nächsten Budgetdebatte gerne daran. Dass die Vorsteherin oder der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes im Stiftungsrat von Switzerland Innovation vertreten sein soll, kann man schon auch kritisch sehen. In anderen zum Teil sehr wichtigen Organisation wie z.B. dem Universitätsrat oder auch bei den Spitalverbunden wehrt man sich aktiv dagegen, dass die Regierung in den entsprechenden Gremien vertreten sein soll. Für den Moment ist festzuhalten, dass es sich in diesem Fall um eine Übergangsfrist handelt und wir wahrscheinlich noch einmal darüber diskutieren werden. | Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession |
4.6.2024 | Wortmeldung | Kobler-Gossau (im Namen der SP): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Wir sind skeptisch positiv gestimmt in Bezug auf diese Vorlage. Insgesamt ist diese Botschaft eher kurz ausgefallen. «Verständlicherweise» ist man versucht zu sagen, ist doch die Anschubfinanzierung, die Unterstützung und Förderung von jungen und innovativen Start-ups, das Gebot der Stunde. Gerade für Kantone wie St.Gallen ist es zentral, im Bereich der Innovationen und damit auch der Start-ups präsent zu sein, solche Unternehmen zu fördern und diese dann auch im Kanton zu behalten. In der Anfangszeit ist die Finanzierung die grösste Schwierigkeit für die aufstrebenden Start-ups. Dem soll die Unterstützung in der Höhe von 10 Mio. Franken durch den Kanton St.Gallen Rechnung tragen. Ein Wegzug soll verhindert werden. St.Gallen soll für Start-ups attraktiv sein. V.a. freut uns, im Zusammenhang mit Standortförderung nicht nur von Steuersenkungen zu lesen, sondern auch konkrete Projekte vorgelegt zu bekommen, mit denen die Attraktivität des Kantons St.Gallen, in diesem Fall für Start-ups, gefördert wird. Dies alles ist wie gesagt nachvollziehbar und doch stellen sich der SP einige Fragen, die wir gerne etwas überspitzt einbringen. Der Kanton St.Gallen ist in vielen Bereichen am Sparen. Diesmal werden wohl ohne grosse Diskussion einfach 10 Mio. Franken zugesprochen. Nachdem erst gerade vor wenigen Jahren der SIP Ost unterstützt wurde, kommt nun schon der nächste Sonderkredit. Es sollen gar bereits im Herbst 2024 Gelder fliessen. Das ist aus unserer Sicht schon etwas sehr kurzfristig. Dass Start-ups in der Anfangs- und Wachstumszeit Unterstützung brauchen, liegt auf der Hand. Und doch muss die Frage erlaubt sein, ob eine vom Kanton finanzierte Stiftung die richtige Lösung ist. Ergänzend zu finanziellen Fragen und dem Nutzen stellt sich uns die Frage, wie die Investitionen wieder zurückkommen. Erst recht, wenn auch eine internationale Ausrichtung angedacht ist. Dass Steuern generiert werden sollen, ist klar, doch in welchem Zeithorizont? In welchem Umfang wird damit gerechnet, dass zusätzliche Steuereinnahmen generiert werden? Und v.a. wie sollen die garantiert werden? Die Vorlage gibt dazu keine Auskünfte. Das gesamte Konzept für diese Stiftung scheint wenig greifbar zu sein. Natürlich, es klingt gut und die Absicht hinter dem Projekt ist nachvollziehbar. Dass der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes im Stiftungsrat der Switzerland Innovation Einsitz nehmen und soll, nachdem es in jüngster Zeit eher Bestrebungen gab, solche Ämter und Sitze abzugeben, ist in diesem Fall schon speziell. Man hätte auch jemanden aus der Verwaltung nehmen können. Die SP ist aber grundsätzlich auch nicht dagegen, wenn in gewissen Verwaltungs- und Stiftungsräten auch politische Vertretungen aus der Exekutive drin sind. Wir gehen auch davon aus, dass diese Ämter von der Arbeitsbelastung her zu bewältigen sind. | Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession |
4.6.2024 | Wortmeldung | Schorer-St.Gallen (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Die FDP-Fraktion begrüsst die weiteren Teilmassnahmen der kantonalen Start-up-Strategie, die einen wichtigen Beitrag zu einem zukunftsgerichteten Wirtschaftsstandort leisten. Diese Vorlagen sind ein bedeutender Schritt zur nachhaltigen Wertschöpfung und zur Stärkung der Ressourcenkraft. Wir sind auch überzeugt, dass jetzt der richtige Zeitpunkt ist, damit zu starten, und auf dem weiteren Weg neue Partner und hoffentlich auch neue Ostschweizer Kantone zu gewinnen, um das Ökosystem schrittweise zu erweitern. Diese Vorlagen sind entscheidende Bausteine in der Verdichtung des Ökosystems, das vor rund 15 Jahren mit dem Startfeld begonnen wurde. Die Anschubfinanzierungen schaffen Voraussetzungen, welche die Attraktivität des Kantons für junge erfolgsversprechende Unternehmen steigern. Ziel ist es, Wegzüge von Unternehmen, aber auch von Talenten zu dämpfen und Zuzüge zu fördern. Selbstverständlich besteht das Risiko, dass es auch in Zukunft Wegzüge gibt, aber schafft man erst gar keine stimmigen Rahmenbedingungen, bleibt wohl keiner hier und auch niemand sieht einen Grund mit seinem Start-up in den Kanton zu ziehen. Ein starkes Ökosystem verbessert aber nicht nur die Grundlagen für Start-ups und Spin-Offs, sondern hat auch positive Spillover-Effekte auf Talente und Forschungsteams, was indirekt den Bildungs- und Forschungsstandort wiederum stärkt. Wir begrüssen die enge Einbindung der Universität St.Gallen in die beiden Programme Startfeld und Accelerator. Zusätzlich empfehlen wir aber eine intensivere Zusammenarbeit mit der Ost – Ostschweizer Fachhochschule. Im Startfeld ist die Ost bereits aktiv und auch beim Accelerator kann sie, davon sind wir überzeugt, einen wesentlichen Beitrag leisten. Junge Unternehmen benötigen über alle Phasen bis zur Etablierung am Markt, was durchaus eine längere Zeit ist, v.a. Talente, finanzielle Mittel, Coachings und Räumlichkeiten. Der Sonderkredit zielt genau darauf ab. Finanzierungslücken werden geschlossen und gezielte Coachings angeboten. Das erhöht die Überlebenschancen der Start-ups, auch wenn wir nicht wissen, wie viele tatsächlich überleben. Warum aber ist das wichtig für den Kanton St.Gallen? Diese Start-ups lassen sich zu der Jungunternehmerzeit am Standort nieder. Dies geschieht gemäss Studien oftmals dort, wo sie Unterstützung finanzieller Natur aber auch coaching-bezogen erfahren. D.h., sie würden sich im Kanton St.Gallen niederlassen und würden dann langfristig zu neuen etablierten Unternehmen. schaffen neue Arbeitsplätze, binden Talente und die Steuerkraft wird gestärkt. Sprich, wir bündeln Ressourcen und es entstehen neue Ressourcen. Auch die Einsitznahme der Vorsteherin des Volkswirtschaftsdepartementes in den Stiftungsrat der Stiftung Switzerland Innovation ist für die FDP-Fraktion sinnvoll. Einerseits gibt es politische Stärke im Stiftungsrat und auch andere Volkswirtschaftsdirektorinnen sind darin vertreten, andererseits fördert aber auch dies die Wahrnehmung des Kantons und des Start-up-Clusters auf nationaler und internationaler Ebene. Damit wird der Trichter für potenzielle Ansiedlungen ebenfalls vergrössert und die Wahrscheinlichkeit eines positiven Standortsentscheids für ein Start-up oder Spin-off erhöht sich. Selbstverständlich kann diese Einsitznahme nach der Etablierung der Stiftung bei Bedarf überprüft werden. | Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession |
4.6.2024 | Wortmeldung | Steiner-Kaufmann-Gommiswald (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Wir unterstützen das Vorhaben, einen Sonderkredit von 10 Mio. Franken aufgeteilt auf die Stiftung Startfeld und auf die Stiftung HSG START Accelerator für die Start-up-Finanzierung zu sprechen. Dies ist im Sinne der Standortförderung und ist auch mit Blick auf den Ressourcenindex – wir haben es vom Finanzchef heute schon gehört – sinnvoll. Dass es in der Schweiz noch kein sogenanntes Accelerator-Programm ohne Branchenfokus gibt, ist erstaunlich. Umso wichtiger, dass St. Gallen sich hier entsprechend in Position bringt, haben wir doch dank bestehenden Playern bereits einen guten Nährboden für potentielle Gründer und Gründerinnen. Solche sind in einer ersten Phase der Unternehmensgründung v.a. auch einfach Tüftler und Tüftlerinnen mit einer guten Idee. Aber nicht jeder gute Tüftler, nicht jede Tüftlerin ist automatisch auch ein guter Unternehmer oder eine gute Unternehmerin. So gilt es, diese Leute in einem sogenannten Accelator-Programm entsprechend zu fördern, um ihnen neben dem inhaltlichen auch das unternehmerische Rüstzeug in die Hände zu geben – zeitlich komprimiert–, sodass aus guten Ideen gute Unternehmen mit vielen Arbeitsplätzen werden. Gleichwohl ist uns der Aspekt des Controllings ein grosses Anliegen. Wo kantonale Gelder hinfliessen, wollen wir wissen, ob auch die beabsichtigte Wirkung erzielt wurde. Es ist daher wichtig, dass die Regierung entsprechend Bericht erstattet wie in der Kommission angekündigt. Weiter unterstützen wir die Einsitznahme der Vorsteherin oder des Vorstehers des Volkswirtschaftsdepartementes in den Stiftungsrat der Stiftung Switzerland Innovation. | Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession |
4.6.2024 | Wortmeldung | Louis Ivan-Nesslau (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Wir begrüssen, dass hier die Möglichkeit geschaffen wird, Start-ups effektiv zu fördern. Die beschriebenen Massnahmen haben das Potenzial, das Start-up-Netzwerk in der Ostschweiz zu stärken und damit für den Kanton St.Gallen einen Mehrwert zu generieren. Ich konnte das Problem auch persönlich während des Studiums beobachten. Personen, die bei Start-ups involviert waren, zog es v.a. in Richtung Zürich. Dies v.a. dann, wenn sie eine Phase erreicht hatten, in der sie der Region eigentlich Wertschöpfung hätten zurückgeben können. Das ist schlecht für die Ostschweiz. Hier gibt es eine Lücke, die es zu schliessen gilt. Für die SVP-Fraktion ist es von zentraler Bedeutung, dass auch hier sorgsam mit den öffentlichen Mitteln umgegangen wird. Wir möchten keine staatlich gesteuerte Verteilung von Risikokapital und keine staatliche Start-up-Steuerung. Das Angebot soll tatsächlich eine Lücke schliessen und nicht etwa privatwirtschaftliche Angebote konkurrenzieren. Die Wertschöpfung, soll möglichst in der Region geschaffen werden. Das sind wir unseren Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern schuldig. Deshalb stellen wir in der Spezialdiskussion einen Antrag zur Ergänzung des Kantonsratsbeschlusses. | Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession |
4.6.2024 | Wortmeldung | Dürr-Gams, Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine gemeinsame Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession |
4.6.2024 | Wortmeldung | Müller-Lichtensteig, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission beantragt, auf die Vorlagen in erster Lesung einzutreten. Zur Diskussion des Berichts tagte die vorberatende Kommission am 17. April 2024 in St.Gallen in den Räumlichkeiten des Switzerland Innovation Park Ost (SIP Ost). Anwesend waren von Seiten des zuständigen Departementes und Vertretern der Projektpartner: – Regierungsrat Beat Tinner, Vorsteher Volkswirtschaftsdepartement – Karin Jung, Leiterin Amt für Wirtschaft und Arbeit, Volkswirtschaftsdepartement – Daniel Müller, Leiter Standortförderung, Volkswirtschaftsdepartement Anwesend waren zudem für die Traktanden 1 und 2: –Prof. Dr. Dietmar Grichnik, Professor für Entrepreneurship und Technologiemanagement, Universität St.Gallen –Dr. Cornelia Gut, Geschäftsführerin Stiftung Startfeld –Roger Thomet, Stiftungsratsmitglied Stiftung Startfeld, St.Galler Kantonalbank Die Geschäftsführung und das Protokoll übernahmen: – Leandra Cozzio, Geschäftsführerin, Parlamentsdienste – Aline Tobler, Sty. Geschäftsführerin, Parlamentsdienste Start-ups spielen eine bedeutende Rolle bei der Schaffung einer attraktiven und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstruktur. Ihre starke Innovationskraft ist entscheidend dafür, dass auch zukünftig stabile und erfolgreiche Unternehmen bestehen und attraktive Arbeitsplätze angeboten werden können. Aktuell gibt es im Kanton St.Gallen jedoch unzureichende Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung für Start-ups in der frühen Wachstumsphase, was dazu führen kann, dass sie in Regionen oder ins Ausland mit besseren Zugangsmöglichkeiten für Wachstumsfinanzierungen abwandern. Um dem entgegenzuwirken, wird vorgeschlagen, einen Sonderkredit von 10 Mio. Franken zur Start-up-Finanzierung bereitzustellen. Diese einmalige Finanzierung soll dazu beitragen, das Start-up-Ökosystem im Kanton St.Gallen langfristig attraktiv und erfolgreich zu gestalten. Ein Teil dieser zusätzlichen Finanzierung fliesst in die bestehende Stiftung Startfeld (4,6 Mio. Franken), während der Rest als Startkapital für die neu zu gründende Stiftung HSG START Accelerator (5,4 Mio. Franken) verwendet wird. Accelerator-Programme sind international bereits etabliert und tragen zur Steigerung der Qualität und Leistungsfähigkeit von Start-ups bei, wodurch ihre Überlebenschancen auf dem Markt erhöht werden. Bisher fehlt es in der Schweiz an einem unabhängigen Accelerator ohne spezifischen Branchenfokus, der Start-ups auf ihrem Wachstumskurs unterstützt. Der HSG START Accelerator initiiert von der Universität St.Gallen und START Global, möchte diese Lücke schliessen und die Start-up-Szene mit internationaler Ausrichtung bereichern. Das Programm baut auf bestehenden Start-up-Förderprogrammen auf, die sich auf die Frühphase von Start-ups konzentrieren wie z.B. das der Stiftung «Startfeld». Nach der Frühphase und ersten Investitionen, z.B. durch Angel-Investoren, begeben sich besonders vielversprechende Start-ups in den Accelerator, um ihren Wachstumskurs zu beschleunigen. Ein ganzheitliches Ökosystem, insbesondere im Bereich der Finanzierung, ist für eine erfolgreiche und dynamische Start-up-Szene unerlässlich. Durch diesen Vorschlag schafft der Kanton St.Gallen eine aktive und gründerfreundliche Umgebung, die Innovationen nachhaltig fördert und zur regionalen Wertschöpfung beiträgt. Die Schliessung der Finanzierungslücke in Kombination mit dem Aufbau des Accelerator-Programms sind entscheidende Schritte, um den Kanton St.Gallen als führenden Standort für Start-ups zu etablieren. Dieses Vorhaben wird auch die Vernetzung der beteiligten Forschungs- und Bildungsinstitutionen am Standort St.Gallen weiter vorantreiben und intensivieren. Die Bemühungen sind in Übereinstimmung mit den Schwerpunkten der Regierungsplanung 2021–2031 sowie dem Bericht der Regierung 40.21.02 «Stärkung der Ressourcenkraft des Kantons St.Gallen» und der Interpellation 51.21.91 «Vision SG 2030: Start-up-Förderung umgehend einführen», die im Zusammenhang mit dem Bericht 40.21.02 eingereicht wurde. Diskutiert wurden von der vorberatenden Kommission u.a. folgende Themen: – Umgang mit Firmen und Personen, die zwar vom Programm profitieren aber den Sitz nicht im Kanton St.Gallen haben oder dann wieder wegziehen; – Verstärkte Zusammenarbeit der Fachhochschule Ost und der HSG in Zusammenhang mit der Start-up-Förderung und auch die Zusammenarbeit mit anderen Kantonen; – Beteiligung von Privaten an den Kosten der Start-up-Förderung und der Stand der Finanzierung. Die Refinanzierung der Beiträge via Beteiligungen wurde sehr positiv aufgenommen und es wird gespannt darauf geschaut, ob dass dann hoffentlich auch so funktioniert. Durchaus mit einer gewissen Skepsis wurde die Kürzung der Mittel gesehen und auch die proportionale Aufteilung der Beiträge an Startfeld und die Universität St.Gallen. Beleuchtet wurde auch noch kurz die Thematik, dass das Steueramt zu hohe fiktive Steuerwerte annimmt, was bei Start-ups zu hohen Steuern führen kann. Die vorberatende Kommission fordert Regierung dazu auf, über den Erfolg des Programms im Rahmen ihrer ordentlichen Geschäfte, z.B. im Bericht der Standortförderung, Bericht zu erstatten. Regierungsrat Beat Tinner stellte dies in Aussicht und deshalb wurde auf einen Auftrag verzichtet. Trotz einiger Fragen wurde das Geschäft in der vorberatenden Kommission sehr wohlwollend aufgenommen. Zusätzlich zur Start-up-Förderung wird dem Kantonsrat die Einsitznahme der Vorsteherin oder des Vorstehers des Volkswirtschaftsdepartements in den Stiftungsrat von Switzerland Innovation zur Genehmigung vorgelegt. Der vorberatenden Kommission konnte plausibel gemacht werden, dass eine Einsitznahme zielführend ist. Die vorberatende Kommission hat beide Vorlagen beraten und kam zum Schluss, dass auf beide eingetreten werden soll. Der Bericht zum Geschäft 33.24.05 «Kantonsratsbeschluss über den Sonderkredit zur Start-up-Finanzierung» wurde mit 15:0 Stimmen genehmigt. Der Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Einsitznahme der Vorsteherin oder des Vorstehers in den Stiftungsrat der Stiftung Switzerland Innovation wurde mit 14:0 Stimmen bei 1 Enthaltung genehmigt. | Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession |