Geschäft: III. Nachtrag zum Gastwirtschaftsgesetz

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.24.01
TitelIII. Nachtrag zum Gastwirtschaftsgesetz
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaArbeit und Gewerbe
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung10.1.2024
Abschlusspendent
Letze Änderung27.6.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AllgemeinKommissionsbestellung des Präsidiums vom 19. Februar 2024
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 9. Januar 2024
AntragAntrag der Redaktionskommission vom 1. Mai 2024
ErlassReferendumsvorlage vom 2. Mai 2024
ProtokollauszugFeststellung der Rechtsgültigkeit der Referendumsvorlage und Festlegung des Vollzugsbeginns vom 25. Juni 2024
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 26. Juni 2024
ProtokollProtokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 20. März 2024
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
20.2.2024Gremium13.5.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
2.5.2024Schlussabstimmung114Zustimmung0Ablehnung6
Statements
DatumTypWortlautSession
2.5.2024Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den III. Nachtrag zum Gastwirtschaftsgesetz mit 114:0 Stimmen in der Schlussabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession
2.5.2024Wortmeldung

Schöb-Thal, Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession
2.5.2024Beschluss

Der Kantonsrat tritt auf den III. Nachtrag zum Gastwirtschaftsgesetz in zweiter Lesung ein.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession
2.5.2024Wortmeldung

Hüppi-Gommiswald, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession
30.4.2024Wortmeldung

Schöb-Thal, Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession
30.4.2024Struktur

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession
30.4.2024Wortmeldung

Schöb-Thal, Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession
30.4.2024Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Ich bedanke mich für die positive Aufnahme. Wenn Sie das Ladenschlussgesetz, das demnächst dem Kantonsrat zugeleitet wird, auch so zügig beraten, lade ich Sie dann zu einer Gartenparty ins Schwimmbad von Bisig-Rapperswil-Jona ein. Bisig-Rapperswil-Jona, Sie dürfen mich natürlich auch sonst einladen, ich komme gerne in Ihre Region.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession
30.4.2024Wortmeldung

Sarbach-Wil (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Patentinhaber und Betriebsleiter eines Gastronomiebetriebs sowie Mitglied der Politkommission von Gastro St.Gallen.

Die GRÜNE-Fraktion hat die Überweisung der Motion 42.22.20 «Alkoholverbot in der Badi aufheben» vorbehaltlos unterstützt und dies bereits mehrfach entsprechend begründet. Der Artikel ist schlicht unnötig. Dementsprechend unterstützen wir auch die vorliegende Umsetzung ohne weitere Anmerkungen. Die Betreiberinnen und Betreiber von Schwimm- und Strandbädern – das sind meistens die politischen Gemeinden – haben auch künftig die Möglichkeit, im Rahmen der jeweiligen Hausordnung den Konsum von Alkohol zu verbieten, sollte das in Einzelfällen nötig werden.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession
30.4.2024Wortmeldung

Grünenfelder-Bad Ragaz (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Es wurde bereits alles gesagt.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession
30.4.2024Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Im Jahre 1994 hat die Regierung geschrieben: «Für Betriebe in Schwimm- und Strandbädern ist das Alkoholabgabeverbot aus gesundheitspolizeilichen Gründen beizubehalten.» Zum Glück hat aufgrund der Motion 42.22.20 «Alkoholverbot in der Badi aufheben» der Wind seit 1994 gedreht. Die Motion wurde mit 105:4 Stimmen bei 1 Enthaltung klar angenommen, und deshalb konnten wir uns darauf einstellen, dass die kürzeste vorberatende Kommission der Geschichte an diesem Tag Tatsache wurde. Alkoholisiert zu schwimmen und zu baden ist sicher keine gute Idee. Ein Alkoholverbot ist aber auch sehr einfach zu umgehen: Man bringt es einfach selber mit. Deshalb ist es nun höchste Zeit, dieses veraltete und nicht praktikable Verbot aufzulösen. Die ganze Schweiz ausser die beiden Basel haben dieses Verbot schon gekippt, nun kommt noch St.Gallen dazu – gut so.

Wenn eine Badi trotzdem am Verbot festhalten will, kann sie das immer noch mittels Hausordnung tun. Streichen wir das unnötige Verbot in Art. 11.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession
30.4.2024Wortmeldung

Abderhalden-Nesslau (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Das geltende Gastwirtschaftsgesetz vom Oktober 1994 erlaubt keinen Alkoholausschank bei Betrieben in Schwimm- und Strandbädern. Das Gesetz bezweckt eine Präventivmassnahme gegen Schwimmen und Baden unter Alkoholkonsum. Das Risiko von Badeunfällen von Gästen mit Alkoholkonsum soll vermieden werden. Der bezweckte Schutz vor Gesundheitsgefährdung bei Badegästen unter Alkoholkonsum ist nachvollziehbar. Da jedoch kein generelles Alkoholverbot besteht, erfüllte Art. 11 im st.gallischen Gastwirtschaftsgesetz seinen Zweck nicht mehr. Die sogenannten gelben Linien, welche Gäste mit einem Glas Wein oder einem Bier von Badegästen trennen sollten, sind eher eine Alibiübung. Ebenfalls ist der Überblick über die von Badegästen selber mitgebrachten Alkoholgetränke kaum möglich. Deshalb hat das heutige Alkoholausschankverbot schlicht keine Wirkung, weil es leicht umgangen werden kann.

Die Aufhebung stellt aus unserer Sicht kein Zuwiderlaufen der Präventionsabsicht dar und auch keine Gutheissung von Alkohol und Schwimmsport. Die Eigenverantwortung der Schwimmer ist vorhanden, wie ein Blick in andere Kantone ohne Alkoholausschankverbot klar zeigt. Der Nachtrag stellt deshalb eine pragmatische Antwort auf die Realitäten dar.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession
30.4.2024Wortmeldung

Bisig-Rapperswil-Jona (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Monstein-St.Gallen und ich haben diese Motion 2022 eingereicht. Nach der Behandlung der Motion ging es zügig vorwärts. Jetzt sieht es so aus, dass bereits während der Badesaison 2024 die neue Regelung in Kraft treten könnte. Es freut mich auch ganz persönlich: Es zeigt, dass es auch möglich ist, innerhalb einer Amtsdauer eine Gesetzesänderung voranzubringen und umzusetzen. Das wird auch eine Motivation für die neuen Ratsmitglieder sein.

Für einige von Ihnen mag dieses Geschäft eine Lappalie sein. Ganz nüchtern betrachtet streichen wir mit dem Alkoholausschankverbot eine unnötige und bürokratische Regel aus dem Gesetz. Das Alkoholausschankverbot hatte keine Wirkung, weil im beaufsichtigten Badebetrieb der Alkoholkonsum gar kein relevantes Problem darstellte und auch, weil es leicht umgangen werden konnte: Man konnte seinen Alkohol selbst mitbringen oder die Betriebe haben Massnahmen getroffen zur Separierung zwischen den Badegästen und Nicht-Badegästen. Diese bürokratische Regel liess sich leicht umgehen, wenn man es denn wollte. Mit dieser Vorlage machen wir das Leben einiger Gastronomen einfacher und setzen gute Rahmenbedingungen. Dafür setzen wir Grünliberalen uns ein.

Auch der Sommerabend von einigen Badegästen dürfte dadurch besser werden. Die Schikanen und etwas unerklärlichen, bürokratischen Regeln werden aufgehoben. Wir sind überzeugt, dass die Badegäste für sich selbst entscheiden können und Eigenverantwortung leben. Ich selbst freue mich, wenn ich ab diesem Jahr in der Rapperswiler Stadtbadi meinen Apérol Spritz in der ganzen Badi geniessen darf und nicht nur im abgesperrten Bereich, dass ich also die gelbe Linie übertreten darf.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession
30.4.2024Wortmeldung

Louis-Nesslau (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir sehen in der Vorlage vor allem Vorteile: Es gibt eine Liberalisierung, der Föderalismus und die Eigenverantwortung werden gestärkt. Entsprechend sind wir für Gutheissung. Erwähnen möchten wir an dieser Stelle noch, dass die sprachliche Gleichbehandlung der Geschlechter in Erlassen die Lesbarkeit solcher Vorlagen deutlich erschwert und den Umfang stark erhöht.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession
30.4.2024Wortmeldung

Schöb-Thal, Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession
30.4.2024Wortmeldung

Hüppi-Gommiswald, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission beantragt, auf die Vorlage in erster Lesung einzutreten.

Die vorberatende Kommission hat die Vorlage 22.24.01 «III. Nachtrag zum Gastwirtschaftsgesetz» am 20. März 2024 hier im Kantonsratssaal in St.Gallen beraten. Neben der vollzählig anwesenden Kommission haben Regierungsrat Beat Tinner, Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements, Stefan Wehrle, Leiter Rechtsdienst des Volkswirtschaftsdepartements, und Peter Pfäffli, Stv. Leiter Rechtsdienst des Volkswirtschaftsdepartements, an der Sitzung teilgenommen. Die Geschäfts- und Protokollführung wurde von den Parlamentsdiensten durch Leandra Cozzio und ihre Stellvertreterin Sandra Brühwiler-Stefanovic wahrgenommen.

Meine Berichterstattung fällt entsprechend der Beratung in der vorberatenden Kommission äusserst kurz aus. Mit der Motion 42.22.20 «Alkoholverbot in der Badi aufheben» beauftragte der Kantonsrat die Regierung, einen III. Nachtrag zum Gastwirtschaftsgesetz vorzulegen. In der vorgelegten Botschaft vom 9. Januar 2024 beantragte die Regierung die Streichung von Art. 11 Abs. 3 Bst. a (Alkoholausschankverbot für Schwimm- und Strandbäder). Die vorberatende Kommission weist jedoch auch darauf hin, dass Eigenverantwortung im Umgang mit Alkohol beim Schwimm- und Badevergnügen wichtig ist. Alkoholisiert zu schwimmen oder zu baden ist keine gute Idee. Zudem wurde im Rahmen dieser Gesetzesanpassung die sprachliche Gleichstellung im Gesetz aufgenommen. Die vorberatende Kommission stimmte nach kurzer Beratung einstimmig mit 15:0 Stimmen dem III. Nachtrag zum Gastwirtschaftsgesetz zu.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession