Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Aufgaben- und Finanzplans 2025–2027

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer33.24.04
TitelKantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Aufgaben- und Finanzplans 2025–2027
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung20.12.2023
Abschlusspendent
Letze Änderung21.2.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AllgemeinMedienmitteilung der Regierung vom 5. Januar 2024
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 19. Dezember 2023
AntragAntrag Die Mitte-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SVP-Fraktion zu Auftrag vom 19. Februar 2024
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
5.1.2024Gremium2.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
20.2.2024Gesamtabstimmung114Zustimmung0Ablehnung6
20.2.2024Antrag Mitte-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SVP-Fraktion zu Auftrag97Zustimmung10Ablehnung13
Statements
DatumTypWortlautSession
20.2.2024Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Aufgaben- und Finanzplans 2025–2027 mit 114:0 Stimmen in der Gesamtabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
20.2.2024Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der Mitte-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SVP-Fraktion zu Abschnitt 4.3.2 (Auftrag) mit 97:10 Stimmen bei 6 Enthaltungen zu.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
20.2.2024Wortmeldung

Willi-Altstätten, Kommissionspräsident: Ein solcher Antrag wurde in der Finanzkommission nicht gestellt.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
20.2.2024Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Ich verwehre mich gegen entsprechende Vorwürfe, die Regierung hätte klammheimlich oder intransparent ein Gesetzesvorhaben oder eine mögliche Streichung von Beiträgen in Aussicht genommen. Die Regierung hat offen und transparent auf ein Gesetzesvorhaben hingewiesen. Es ist legitim, entsprechende Aufträge oder Anmerkungen dazu zu machen. Verschiedensten unter Ihnen und auch die Vertreter der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidien (VSGP) wissen, dass es der Regierung ein Anliegen ist, klare Ansprechpartner oder Zuständigkeiten für verschiedenste staatliche Leistungen zu erbringen. Die Aufgabenteilung zwischen Gemeinden und Kanton ist ein ständiges Anliegen. Ich war einmal Präsident der VSGP und habe immer wieder auf die Organisationsautonomie der Gemeinden Wert gelegt. Es wurde auch im Kantonsrat ab und wann gesagt: Wer zahlt, befiehlt. Ich glaube, es wurde in der Eintretensdebatte auf diese Zuständigkeitsform hingewiesen.

Ich gebe zu, dass die Regierung den Handlungsbedarf bzw. die Zuständigkeit für die Herbst-Viehschauen an die Gemeinden verordnet hat. Wir hatten dieses Thema im Jahr 2021 mit der VSGP besprochen und signalisierten damals, dass die Absicht besteht, dass wir uns aus diesem Geschäft zurückziehen. Nicht, weil die Gemeindeviehschauen keine Bedeutung haben, sondern, weil sie aus Sicht der Regierung keine Kantonsaufgabe mehr sind. Vor 20 bis 30 Jahren wurden die Viehschauexperten durch den Kanton angestellt. Der heute zuständige Mitarbeiter für das bäuerliche Bodenrecht im Landwirtschaftsamt wurde damals u.a. für die Bewältigung der Viehschauaufgaben angestellt. Sie müssen erkennen, dass sich diesbezüglich etwas verändert hat. Deshalb wurde mit dem Braunviehzuchtverband eine Leistungsvereinbarung für die Jahre 2023 bis 2026 abgeschlossen, in dem wir ihm Fr. 80'000.– ausrichten. Ursprünglich waren es Fr. 70'000.–. Wir haben Fr. 10'000.– dazugegeben, weil letztlich die Sekretariatsarbeiten bis ins Jahr 2022 durch das Landwirtschaftliche Zentrum (LZSG), das dem Kanton angehört, ausgeführt wurden. Wir haben gesagt, dass es diesbezüglich eine klare Zuständigkeit braucht, und deshalb wurden zusätzliche Fr. 10'000.– ausgerichtet.

Wir haben uns erhofft, dass vielleicht auch die Organisationsstruktur selbst überlegt wird. Es wurde sehr oft das Bedenken geäussert, dass die Gemeindeviehschauen sterben, wenn sich der Kanton aus der Finanzierung zurückzieht. Nach Ihren flammenden Voten wird das kaum der Fall sein, sonst glauben Sie an den Storch. Man kann mit Fug und Recht sagen: Die Viehschauen sind ein Highlight und ein ganz besonderer Anlass in den einzelnen Gemeinden. Als Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes habe ich letztes Jahr einzelne Viehschauen besucht. Ich war mit Warzinek-Mels in Mels, ich war in Wartau und in Vorjahren auch an anderen Orten. Ich war sogar in Oberriet, habe aber den Gemeindepräsidenten Huber-Oberriet umsonst gesucht. Mir wurde dann mitgeteilt, er sei in Nesslau. Ich wusste dann nicht, welche Viehschau an diesem Tag wichtiger war. Ich glaube aber, dass er später, als ich bereits gegangen war, auch in Oberriet eingetroffen ist.

Der Beitrag von Fr. 80'000– ist nicht existenziell. Er ist für den Kanton nicht lebensnotwendig. Ich möchte Ihnen eine kleine Reminiszenz mitteilen: Ich war gestern bei meinem Vater zu Besuch. Er war selber Landwirt und hat mich auf diese Viehschauen angesprochen und gesagt, er verstehe diese Aufregung nicht. Er hätte diese Aufgabe durch die Gemeinden finanzieren lassen. Vielleicht war ich zu einem früheren Zeitpunkt ein wenig schlecht beraten gewesen, denn er mahnt mich regelmässig an, was ich im Bereich der Landwirtschaft und auch in Bezug auf die Wolfsabschüsse zu tun hätte. Aber das müssen wir jetzt nicht auch noch diskutieren.

Ich komme nochmals auf den Kern der Sache zu sprechen. Ich bin überzeugt, dass das LaG revidiert werden muss und zwar in dreierlei Hinsicht: Wir müssen Anpassungen vornehmen im Bereich des Tierwohls und die Möglichkeit schaffen, dass wir inskünftig auch im Bereich der Innovation Projekte unterstützen und fördern können. Zudem müssen wir, je nachdem wie sich auf Bundesebene die Zusammenführung der beiden Programme Vernetzung und Landschaftsqualität auf das Jahr 2027 entwickelt, allenfalls sogar Bundesrecht nachführen.

Die Regierung anerkennt diesen Beitrag von Fr. 80'000–. Wir werden uns dem Auftrag, dem Sie wahrscheinlich mit grosser Mehrheit zustimmen werden, nicht widersetzen. Ich kann Ihnen versichern, wir werden das in der darauffolgenden Gesetzesrevision so akzeptieren, da bin ich Demokrat genug. Ursprünglich wollte ich nur zwei drei Worte sagen. Ich glaube aber, es hat sich gelohnt, Ihnen ein paar Überlegungen der Regierung mit auf den Weg zu geben. Sie haben letztlich einen kleinen, aber unwesentlichen Punkt geklärt, dass die Gemeindeviehschauen im LaG verbleiben. Alles andere werden wir mit den Interessengruppierungen, seien es der Bauernverband oder Direktbetroffene aus den Verbänden, im Rahmen des Gesetzgebungsprojektes einer ordentlichen Mitwirkung und Vernehmlassung unterstellen. Diesbezüglich müssen Sie uns keinen Auftrag mehr geben, ich weiss, wie das geht.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
20.2.2024Wortmeldung

Huber-Oberriet: Dem Antrag der Mitte-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Es ist erstaunlich, wie viele Mitglieder des Kantonsrates zu den Viehschauen sprechen, aber selbst keine Ahnung von Viehschauern haben. Als Gemeindepräsident hat man dies sicherlich nicht, aber ich war während mehreren Jahren Präsident der Viehschau Nesslau-Krummenau und kann aus Erfahrung sprechen. Es ist ein wichtiger Anlass für die Bauern und diese Viehschauen sind ein wichtiger Anlass für die Bevölkerung. Wenn wir noch auf die gesetzlichen Grundlagen zurückgreifen wollen: Es ist legitim, im AFP einen Auftrag zu stellen, damit in einer Gesetzbehandlung dieses Geschäft in die richtige Richtung geht.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
20.2.2024Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt: Ich persönlich habe keinen landwirtschaftlichen Hintergrund. Ich habe diese Kompetenz angeheiratet. Meine Frau ist eine Bauerntochter.

Zu Thoma-Kirchberg: Sie haben mich in Ihrem Votum persönlich genannt. Ich bitte Sie, in der Mittagspause kurz beim Fraktionspräsidenten vorbeizugehen, der ebenfalls Mitglied der Finanzkommission ist. Ich gebe dem Fraktionspräsidenten die Erlaubnis, dass er Ihnen meine Äusserungen zu diesem Geschäft auf S. 34 des Protokolls offenlegen darf.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
20.2.2024Wortmeldung

Cavelti Häller-Jonschwil (im Namen der GLP): Dem Antrag der Mitte-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Etterlin-Rorschach hat mir voll aus dem Herzen gesprochen. Wenn ich mir vorstelle, dass wir auf dieser Ebene vom Nehmerkanton zum Geberkanton werden möchten, dann stellen sich mir schon einige Fragen. Aber es ist Wahlkampf, und niemand will es sich mit den Bauern verscherzen. Wir sind nicht grundsätzlich gegen Viehschauen und anerkennen auch den Volksfestcharakter dieser Viehschauen. Wir kritisieren aber das Vorgehen der Interessenvertreter und werden dem Antrag ohne Begeisterung zustimmen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
20.2.2024Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann: Dem Antrag der Mitte-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich fühle mich von Vogel-Bütschwil-Ganterschwil herausgefordert. Miss Europa aus Nesslau – wenn Sie so weiter machen, gibt es bald einen Mister Europa aus Dietfurt. Was mich stört, sind die Vergleiche, die Sie mit der Kultur gemacht haben. Das gehört hier nicht hin. Es geht um die Fr. 80'000.–, die ich sehr begrüsse. Ich bin ein treuer Gänger an jeder Viehschau bei uns. Wir haben eine sehr grosse Viehschau. Das Thema bewegt und deshalb diskutieren wir es auch so lange. Vorher habe ich eine Begründung gehört, dass die Viehschauen fragwürdig sind, weil es da einfacher sei, dass die Kühe Krankheiten weitergeben und schneller krank werden. Ich kann das nicht beurteilen. Ich sehe nur, dass nach der Viehschau die Kühe im Gegensatz zu mir und anderen bäuerlichen Vertretern und Besucherinnen frischfröhlich und gesund nach Hause gehen. Wir haben da etwas mehr Mühe nach Hause zu gehen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
20.2.2024Wortmeldung

Gschwend-Altstätten: Der Antrag der Mitte-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Wir sind auf dem besten Weg, eine grundsätzliche Landwirtschaftsdiskussion zu führen, was hier absolut der falsche Ort ist. Wenn man die Voten mitverfolgt, könnte man meinen, es geht um sehr viel. Es geht aber eigentlich um nichts, sondern nur um Fr. 80'000.–. Im Kanton gibt es 55 Viehschauen. Hinzu kommen noch die beiden Hauptviehschauen im Toggenburg und im Fürstenland. Wenn diese Fr. 80'000.– durch 57 geteilt werden, ergibt das einen Betrag von Fr. 1'403.50 je Viehschau.

Bei aller Sympathie für die Viehschauen, viel wichtiger als der Unterstützungsbeitrag des Kantons ist doch, was an Ort und Stelle gemacht wird. Nehmen wir das Beispiel Altstätten: Die Vorbereitung der Viehschau ist sehr aufwendig. Und besonders aufwendig ist auch die Reinigung. Die Strassen sind voll mit all dem, was die Viecher verlieren. Deshalb ist es dort richtig angesiedelt, wo die Arbeit und die Unterstützung tatsächlich erfolgt.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
20.2.2024Wortmeldung

Warzinek-Mels: Dem Antrag der Mitte-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Als Kantonsrat aus Mels bin ich froh um diesen Antrag. Die Viehschau hat bei uns eine grosse Bedeutung im Jahreskreis und ist ein sehr schöner Anlass. Ich bitte Sie, dem Antrag zuzustimmen, obwohl wir gestern verschiedenen Medien die Aussagen des designierten Parteipräsidenten der SVP entnehmen konnten, dass für Bauern und Landwirtschaft jetzt dank des Klimawandels alles besser wird. Wir haben gestern gelernt, dass in unseren Breitengraden neue ertragreiche Pflanzenarten wachsen werden und sich die Vegetationsperioden verlängern. Da muss man sich schon die Frage stellen, wie viel Hilfe die Landwirtschaft und die Bauern dann in Zukunft tatsächlich noch brauchen werden, wenn es jetzt der Klimawandel richtet.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
20.2.2024Wortmeldung

Etterlin-Rorschach: Der Antrag der Mitte-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Für mich stimmt die Flughöhe definitiv nicht mehr. Wir diskutieren den AFP des St.Galler Staatshaushalts im Ausmass von jährlich wiederkehrenden 6 Mrd. Franken und Sie langweilen mich mit epischen Ausführungen im Rahmen von 0,0013 Prozent der Gesamtausgaben des Kantonshaushalts. Notabene zu einem gesetzgeberischen Projekt, das die Regierung angekündigt hat. Das kann es wirklich nicht sein. Ich habe es mit meiner Fraktion nicht abgesprochen, aber ich werde dem Antrag ganz bestimmt nicht zustimmen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
20.2.2024Wortmeldung

Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag der Mitte-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Zu Vogel-Bütschwil-Ganterschwil: Ich mag Ihnen Ihren medialen Erfolg von Herzen gönnen, hier aber zu deponieren, Sie hätten es als erster oder als einziger gemerkt, ist dann doch etwas vermessen. Ich kann Ihnen sagen: Diese angedachte Streichung der Beiträge wurde von der FDP-Delegation im Rahmen der Sitzung der Finanzkommission bereits kritisiert, ebenso von der Mitte-Delegation und der SVP-Delegation. Irgendwie sind Sie ja an die Informationen geraten. Entsprechend bitte ich Sie, wenn wir schon einen gemeinsamen Auftrag einreichen, trotz des Wahlkampfs bescheiden zu bleiben.

Der angedachte II. Nachtrag zum LaG hat, bevor er überhaupt auf dem Tisch liegt, hohe Wellen geworfen und wirft auch heute noch hohe Wellen. Der Grund ist die von der Regierung angekündigte Streichung der Unterstützungsbeiträge. Diese Mittel sollen gemäss AFP neu für Projekte im Bereich der umweltschonenden Nutztierhaltung eingesetzt werden. Aus finanzieller Sicht sind die Fr. 80'000.– bei einem jährlichen Ausgabenbudget von rund 6 Mrd. Franken wahrlich keine relevante Position. Die emotionale Bedeutung der regionalen Viehmärkte und der Gemeindeviehschauen ist jedoch sowohl für den Bauernstand selbst, wie auch für grosse Teile der ländlichen Bevölkerung enorm. Es geht um die Pflege von Tradition und Brauchtum, um den Stolz auf die eigenen Zuchterfolge und v.a. auch um die Besinnung auf unsere Herkunft und unsere Heimat.

Auch in meiner Heimatgemeinde Grabs findet jährlich eine sehr gut besuchte und regional äusserst beliebte Viehschau statt. Neben der Miss Grabs werden jährlich eine Miss Werdenberg, eine Miss Original Braunvieh, eine Schöneuter jüngere und eine Schöneuter ältere sowie ein Rinder Champion und zu guter Letzt das schönste Mutter-Tochter-Paar erkoren. Das mag merkwürdig klingen. Für grosse Teile der ländlichen Bevölkerung sind solche Anlässe – und das meine ich ernst – Kultur pur. Viele von uns haben bäuerliche Wurzeln, auch wenn sie selbst keine Landwirtschaft betreiben. So geht es vielen von uns und so geht es offen gesagt auch mir. Landwirtschaft ist immer noch ein Teil unserer Identität, auch wenn wir uns selbst für den praktischen Einsatz auf dem Bauernhof überhaupt nicht eignen würden.

Der Kanton unterstützt solche Anlässe indirekt in Form von Experten, Schulungen und Koordinationsleistungen, und das ist gut so. Mit der Unterstützung des Antrags senden wir ein Signal an die ländlichen Regionen, dass wir Viehmärkte und Viehschauen als ein Stück St.Galler Kultur anerkennen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
20.2.2024Wortmeldung

Thoma-Kirchberg (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Dem Antrag der Mitte-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SVP-Fraktion ist zuzustimmen. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Präsident des Bauernvereins Toggenburg mit rund 1'000 Mitglieder.

Mit Entsetzen mussten wir feststellen, dass im AFP 2025–2027 eine Budgetkürzung im Volkswirtschaftsdepartement vorgenommen wurde. Es ist uns allen klar, dass Fr. 80'000.– keine grosse Summe ist. Es ist auch so, dass die Gemeinden vor Ort gesamthaft einen wohl viel grösseren finanziellen Beitrag an die über 50 Viehschauen im Kanton leisten. Wir staunen über die Begründung der Regierung, die auf einer von ihr gewünschten und geplanten Änderung des LaG beruht.

Dass wir bürgerlichen Parteien uns klar für einen gemeinsamen Auftrag einigen konnten, zeigt unmissverständlich auf, dass wir mit einer solchen Änderung nicht einverstanden sind. Die Regierung ist diesbezüglich auf dem Holzweg und gewinnt mit diesem Vorhaben keinen Preis. Ein Grossteil dieser Fr. 80'000.– wird im Rahmen eines vereinbarten Leistungsauftrags zwischen dem Kanton und dem St.Galler Braunviehzuchtverband eingesetzt. Es wird damit eine bestellte Leistung bezahlt, die für die Viehschauorganisationen unerlässlich ist. Es werden damit Viehschauexperten weitergebildet und den Viehschauen zugeteilt. Auch unterstützt der Braunviehzuchtverband die Viehschauorganisationen beim Handling der vielen Tiere. So bekommt z.B. jedes Tier vor der Auffuhr ein beschriftetes Etikett, auf dem alle nötigen Angaben einheitlich angegeben sind. Auch die Abwicklung und die Auflistung der rangierten Tiere auf dem Schauplatz wird anhand einer einheitlichen Software praktiziert. Bei über 1'000 Tieren, wie sie z.B. in Nesslau jährlich aufgeführt werden, ist die administrative Unterstützung extrem wertvoll. Mit der Streichung im Budget nimmt die Leistung nicht ab, denn diese muss weiterhin erbracht werden. Es würde sich nur die Frage stellen, wer diese Leistung bezahlen und wie die Rechnung aufgeteilt werden soll. Was passiert, wenn eine Viehschauorganisation nicht zahlen möchte und sich selber organisiert? Ist dann immer noch eine neutrale Einteilung vorhanden? Nein.

Die Fr. 80'000.– sind keine Almosen oder pauschale Spenden, die aus dem Lotteriefonds oder dergleichen genommen werden können. Sie sind m.E. im Volkswirtschaftsdepartement am richtigen Ort. Wir sind klar der Meinung, dass diese finanzielle Unterstützung auch zukünftig vom Kanton übernommen werden soll.

Zu Hartmann-Walenstadt: Als Mitglied der Finanzkommission hätten Sie die Diskussion dort führen können, was aber scheinbar nicht erfolgt ist, ausser es wurde ein Antrag gestellt. Das werden wir nachher noch erfahren. Somit dürfen wir dem Verhalten der SVP schon Populismus vorwerfen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
20.2.2024Wortmeldung

Vogel-Bütschwil-Ganterschwil beantragt im Namen der Mitte-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SVP-Fraktion die Regierung einzuladen, das Gesetzesvorhaben «II. Nachtrag zum Landwirtschaftsgesetz» im Aufgaben- und Finanzplan 2026–2028 ohne Streichung der Förderung von regionalen Viehmärkten und Gemeindeviehschauen sowie der kantonalen Beiträge an regionale Viehmärkte und die Gemeindeviehschauen vorzulegen und somit im Rahmen der genannten Gesetzesrevision die Förderung von regionalen Viehmärkten und Gemeindeviehschauen und die Leistung von kantonalen Beiträgen an regionale Viehmärkte sowie die Gemeindeviehschauen beizubehalten.

Vergangene Woche machten die Toggenburger SVP-Vertreter die Streichung der Förderung und Beiträge von Viehschauen und Viehmärkten im AFP der Öffentlichkeit publik. Nachdem wir von der Mitte-EVP-Fraktion und von der FDP-Fraktion in den Medien stark kritisiert wurden, freut es uns nun umso mehr, dass wir gemeinsam diesen Auftrag machen können.

Die SVP-Fraktion ist schockiert darüber, dass die Regierung kleinliche Fr. 80'000.– für die Viehmärkte und Viehschauen im Kanton streichen will. Als ich im Toggenburg mit Viehzüchter sprach, gab es für diese Idee nur Lacher und Kopfschütteln. Bei einem Staatshaushalt von rund 5,8 Mrd. Franken sind diese Fr. 80'000.– nicht einmal ein Trinkgeld. 30 Mio. Franken je Jahr gehen für die Kulturförderung drauf. Der Kanton finanziert Künstlerwohnungen in Rom und Berlin, aber Geld für den Bauernstand und die Urschweizer Traditionen ist keines mehr da. Noch schlimmer ist, dass die Regierung gleich alles platt machen und in einem II. Nachtrag zum Landwirtschaftsgesetz (sGS 610.1; abgekürzt LaG) die gesetzliche Grundlage zur Förderung von Viehschauen und Viehmärkten streichen will. Jede Förderung und jeder Franken kantonaler Beiträge wären damit in Zukunft untersagt.

Die Fr. 80'000.– gehen heute via Leistungsvereinbarung an den St.Galler Braunviehzuchtverband. Dieser organisiert die Schauen, auch für Red Holstein-Kühe und Holstein-Kühe, im Hintergrund administrativ. Die Fr. 80'0000– fliessen also in die Schauorganisation, die Aus- und Weiterbildung der Experten sowie in Prämien für Zuchtfamilien. Die Fr. 80'000.– fliessen, v.a. entgegen den Onlinekommentatoren, nicht in die Taschen der Bauernfamilien.

Erlauben Sie mir eine persönliche Bemerkung: Gemäss dem Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes sollen nun die Gemeinden in die Bresche springen. Wie soll das gemacht werden? Soll der St.Galler Braunviehzuchtverband 75 Leistungsvereinbarungen mit allen Gemeinden abschliessen? Die Pläne der Regierung halte ich für wenig respektvoll gegenüber der Landwirtschaft. Viehschauen und Viehmärkte sind für diese enorm wichtig. Allein die Zahlen zu den Viehschauen sind eindrücklich: 836 Bauernfamilien haben im Jahr 2023 über 20'000 Kühe, Rinder und Jungtiere aufgeführt. Die Viehschau Nesslau ist mit über 1'200 Tieren gar eine der grössten Viehschauen des Landes. Die Besucherzahlen an diesen 55 Viehschauen waren rekordverdächtig. Im Toggenburg sprechen wir von zehntausenden Zuschauern am Strassenrand und auf dem Schauplatz. Diese Öffentlichkeitsarbeit von Viehschauen ist für die Landwirtschaft sehr wichtig. Es geht um den Austausch von bäuerlicher und nichtbäuerlicher Bevölkerung. Die Landwirtschaft kann aufzeigen, welche prächtige gesunde Tiere sie hat, und dass wir entgegen den Behauptungen von Linksgrün keine Massentierhaltung haben, sondern Familienbetriebe, auf denen den Tieren 24 Stunden an sieben Tagen die Woche geschaut wird. So wird den Konsumenten wieder klar, dass hinter einem Pack Milch und hinter einem Stück Fleisch eine Schweizer Bauernfamilie steckt, worauf wir stolz sein dürfen. Auch die Zusammenarbeit mit dem Gewerbe ist wichtig. Dieses übernimmt oftmals einen Teil der Schauveranstaltungskosten durch Sponsoring, und viele Gewerbebetriebe verlegen ihr Mittagessen an die Viehschau. Die Viehschauen sind auch enorm wichtig für die züchterische Arbeit. Nicht umsonst gehören Braunviehzüchter zu den besten des Landes, und die Miss Europa kam auch schon aus Nesslau. Die Viehschauen dienen auch der Brauchtumspflege. Allein die Auffuhr ist eine Tradition. Die Tiere sind aufwendig geschmückt. Hinzukommen die Trachten und die Gesänge bei der sennischen Auffuhr. Auch die Viehmärkte sind wichtig. Sie dienen der Preisbildung und dem Preisvergleich. Auch der Viehabsatz kommt dazu. Die Markthallen in den Regionen sind wichtig für die gesellschaftlichen Anlässe aller Art.

Nun hat sich der Einsatz wohl schon gelohnt. Der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes sagte an der Delegiertenversammlung des St.Galler Braunviehzuchtsverbandes vom 17. Februar 2024 in Flums, dass in der Regierung bereits eine erneute Diskussion über diese Streichung der Viehschaubeiträge geführt wurde, und sich die Regierung nicht gegen diesen Auftrag wehren wird. Für mich scheint das keine ganz saubere Regierungstätigkeit zu sein. Es darf doch nicht sein, dass die Kürzung der Viehschaubeiträge gegenüber dem Braunviehzuchtverband vor Jahren einmal angetönt wurde und jetzt auf S. 51 im AFP ganz nach dem Moto «Vielleicht merken es die Kantonsräte, vielleicht nicht.» hineingeschrieben wird. Es entsteht der Eindruck, die Regierung hat auf gut Glück ausprobiert, ob wir Kantonsräte es merken oder nicht.

Der II. Nachtrag zum LaG soll ohne eine Beitragskürzung für Viehschauen und Viehmärkte sowie ohne Streichung der Förderung von Viehschauen und Viehmärkten auskommen. Diese Fr. 80'000.– sind die besten Fr. 80'000.–, die unser Kanton jährlich ausgibt.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
20.2.2024Struktur

Auftrag

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
20.2.2024Wortmeldung

Abschnitt 3.3.9 (Vermögenserträge). Schwager-St.Gallen: Der Vorsteher des Finanzdepartementes hat uns berichtet und dargelegt, dass die SNB keine Geldmaschine ist. Ich konnte dem sehr gut folgen und es nachvollziehen. Ich glaube aber auch, dass die St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG (SAK) keine Geldmaschine sein sollte. Im Bericht werden für die nächsten Jahre wieder Vermögenserträge von 9 Mio. Franken eingestellt, was eine Rendite von 4,5 Prozent unseres SAK-Aktienkapitals ausmacht. Auf S. 16 wird ausgeführt, dass im Bereich des Regierungsziels Klimaschutz stärken zusätzliche Anstrengungen nötig sind. Der Vorsteher des Finanzdepartementes hat auch ausgeführt, dass die geopolitisch schwierige Lage nicht abgebildet ist. Auch das kann ich gut nachvollziehen. Was wir aber durchaus voraussagen können und wissen, ist, dass im Bereich des Klimawandels sehr grosse Risiken und Kosten auf uns zukommen. Ich wünsche mir, dass im nächsten AFP diese Risiken zu finden sind und dass die Regierung im Bereich der Zielerreichung mehr ausführt, als lediglich, dass zusätzliche Anstrengungen nötig seien.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
20.2.2024Struktur

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
20.2.2024Wortmeldung

Schöb-Thal, Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf die Vorlagen fest.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
20.2.2024Wortmeldung

Wüst-Oberriet (im Namen der Wirtschaftsgruppe): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Die finanzielle Lage des Kantons hat sich deutlich verschlechtert. Aufgrund der unsicheren wirtschaftlichen Lage sind diese Prognosen zusätzlich vorsichtig zu interpretieren. Entsprechend wichtig scheint es, frühzeitig Sparpotenziale innerhalb des Budgets zu identifizieren. Bei bei der Finanzplanung stechen dabei besonders die Staatsbeiträge hervor. Diese werden trotz der angespannten finanziellen Lage in den kommenden Jahren nochmals überdurchschnittlich um rund 2,2 Prozent ansteigen. Auch wenn sich diese Staatsbeiträge oftmals aus gesetzlichen Pflichten ergeben, so gehört dieses Aufgabenwachstum entsprechend auf den Prüfstand. Konkreter ausgedrückt: Die Wirtschaftsgruppe erwartet mehr als die Aussage «Man kann nichts machen.» und wird dies weiter beobachten.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
20.2.2024Wortmeldung

Regierungsrat Mächler: Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Mit dem AFP 2025–2027 zeigt die Regierung auf, mit welchen Aufwendungen und Erträgen für die bestehenden Staatsaufgaben zu rechnen ist und was die finanziellen Folgen der geplanten Gesetzes- und Grossvorhaben sind. Im AFP werden zudem auch Leitplanken für das Budget 2025 und die nächste Finanzplanung gesetzt. Einen längeren Zeithorizont deckt der Bericht Langfristige Finanzperspektiven 2023 ab. Diesen erarbeitet die Regierung alle vier Jahre. Sie zeigt darin in einer Langfristprojektion für die Jahre 2027 bis 2033 ihre Überlegungen zu den Einflussfaktoren und Unsicherheiten der langfristigen Entwicklung des Kantonshaushalts auf und macht dabei Ausführungen zu den grössten finanziellen Chancen und Risiken.

Wie Sie der Botschaft entnehmen können, geht die Regierung im AFP 2025–2027 von operativen Defiziten aus. Diese starten im Planjahr 2025 auf einem hohen Niveau mit rund 180 Mio. Franken, reduzieren sich dann zum Glück über die Jahre bis zum Planjahr 2027 kontinuierlich auf noch rund 48 Mio. Franken. Damit käme das Planergebnis 2027 wieder in den Bereich der Vorgaben der Schuldenbremse zu liegen, was sicherlich positiv ist. Gegenüber der Vorjahresplanung hat sich das Planergebnis verbessert. Dies liegt hauptsächlich an den höheren kantonalen Steuererträgen und den Mehrerträgen aus dem Bundesfinanzausgleich.

Der Ressourcenausgleich scheint auf den ersten Blick erfreulich, denn die erwarteten Mehrerträge helfen uns, die Defizite zu reduzieren. Die Medaille hat aber eine Kehrseite. Als Resultat wird damit unsere Ressourcenkraft schwächer. Man kann sich fragen, was die Gründe für diesen Ressourcenstärke-Rückgang sind. Gemäss BAK-Prognose resultieren sie hauptsächlich auf einem unterdurchschnittlichen Wachstum der Gewinne der juristischen Personen. Aber es wurde von Scherrer-Degersheim richtig gesagt: Das ist nicht im Interesse unseres Kantons und entspricht auch nicht unserem Finanzleitbild, in dem wir dargelegt haben, dass wir einen Ressourcenindex von 90 Punkten anstreben. Diese BAK-Prognosen waren zumindest in der Vergangenheit nicht immer sehr verlässlich und vielleicht kommt es besser, als sie heute prognostiziert wurden.

Zur SNB-Gewinnausschüttung und zur sogenannten Schattenrechnung: Ich habe keine Lust, eine Mediation zwischen Etterlin-Rorschach und Hartmann-Walenstadt durchzuführen. Machen Sie das bilateral an einem Mittagessen, Sie können das sicherlich auch. Wir müssen davon ausgehen, dass in den kommenden Jahren die SNB-Ausschüttungen entweder tief sein werden oder nochmals mehrere Jahre bei null liegen. Thomas Jordan hat uns an der Plenarkonferenz der Finanzdirektorenkonferenz dargelegt, was die Probleme sind, und was es brauchen würde, bis wieder satte Gewinne ausgeschüttet werden können. Die Prognosen bzw. die Wahrscheinlichkeiten, dass es schon bald wieder einmal Maximalbeträge von 240 Mio. Franken gibt, tendieren nicht gegen null, aber sie sind deutlich unter 50 Prozent. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen. Deshalb bin ich der Meinung, dass wir in der Finanzkommission eine Diskussion – und ich rede nicht von einer Modifikation – führen müssen, ob wir für den AFP planerisch Zahlen etwas modifizieren bzw. anpassen müssen. Denn aktuell rechnen wir planerisch mit 120 Mio. Franken in der Zukunft. Es ist sicherlich zu hinterfragen, ob diese 120 Mio. Franken nicht etwas zu hoch sind. Das hat aber nichts damit zu tun, was wir mit der Schattenrechnung ins Budget einstellen, denn die basiert auf der Historie. Diese Diskussion müssen wir aber nicht jetzt führen, sondern im nächsten AFP. Dann wissen wir etwas mehr, wie es weitergeht. Wichtig erscheint mir, dass wir dank diesen Gewinnen, die wir nicht sofort verkonsumiert haben, jetzt rund 450 oder 500 Mio. Franken auf die hohe Kante legen können. Ich glaube, diese Reserve schätzen wir jetzt sehr, weil ansonsten könnten wir die aktuellen Defizite nicht lange stemmen. Ich erwähne diesbezüglich immer wieder den alten Spruch: Spare in der Zeit, so hast du es in der Not. Er trifft die Wahrheit, auch wenn er etwas altväterlich klingt. Ich kann Ihnen versichern, dass die Kantone, die das nicht gemacht haben, und sich an dieses Maximum gewöhnt haben, aktuell sehr nervös sind. Es gab Anträge an der Finanzdirektorenkonferenz, dass die SNB-Gewinnausschüttung verstetigt werden muss. Zum Glück hat die Mehrheit der Finanzdirektoren das deutlich abgelehnt, weil damit würden wir die Unabhängigkeit der SNB in Frage stellen. Die SNB ist keine Geldmaschine für die Kantone und den Bund. Die SNB hat verfassungsrechtlich primär eine Aufgabe: die Sicherstellung der Preisstabilität. Die SNB hat in dieser Hinsicht in ihrem Kernauftrag einen hervorragenden Job gemacht. Bei uns ist die Teuerung wesentlich tiefer, als im umliegenden Europa und in den USA. Der Preis für diese tiefe Teuerung ist, dass die SNB keine Gewinne auf ihren Währungsreserven macht, da der Schweizer Franken damit aufgewertet wurde und es für uns keine Gewinnausschüttung gibt. Es ist mir lieber, dass die Kantone und der Bund nichts erhalten und wir dafür eine tiefe Teuerung haben. Das ist sozialpolitisch für die Gesellschaft deutlich wichtiger als die Ausschüttung an die Kantone.

Gewisse Themen haben wir in den Zahlen des AFP noch nicht abgebildet, weil wir noch nicht genau wissen, wohin es geht, z.B. die Prämienverbilligungen, über die wir voraussichtlich im Sommer 2024 abstimmen werden.

In der Finanzkommission wurde gewünscht, dass ich mich Ihnen gegenüber zum Personalaufwand und zur im AFP eingestellten Teuerung äussere. Für das Jahr 2025 wurde eine Planzahl von 1,9 Prozent eingestellt. Diese basiert auf der damaligen Teuerung, als der AFP erstellt wurde. Ich habe der Finanzkommission gesagt, dass die Regierung als Spielregel Ihnen immer als Referenz die Zahl der effektiven Teuerung von August zu August unterbreiten wird. Wenn die Teuerung – so wie es jetzt aussieht – tiefer wird, werden wir auch diese Zahl einstellen. Das hat zumindest in der Finanzkommission überzeugt, da es heute keinen Antrag zu diesem Platzhalter gibt. Es wäre müssig, jetzt zu diskutieren, wie gross die Teuerung von August bis August sein wird.

Im erfolgten NeLo-Review konnten wir Ihnen darlegen, dass für das System und die Erhaltung der individuellen Lohnmassnahmen 0,6 Prozent – zusammen mit den Mutationsgewinnen 0,9 bis 1 Prozent – notwendig sind. Ich danke der Finanzkommission, dass sie auch im AFP gesagt hat, dass die 0,6 Prozent richtig sind. Dank einem hohen Eigenkapital haben wir jetzt etwas Schnauf, die etwas schwierigen Jahre zu stemmen, was positiv ist. Es gibt andere Kantone, die sind schon nervös und bereits am Erarbeiten von Massnahmenplänen. Wir müssen das noch nicht. Aber wenn in drei bis vier Jahren solch hohe Defizite wie insbesondere im Jahr 2025 absehbar sind, müssen auch wir aktiv werden.

Ich möchte noch auf die Unsicherheiten eingehen, die es immer gibt, wenn man Finanzpläne machen will. Aus unserer Sicht die grössten enthaltenen Risiken sind die Konjunktur und die sich daraus ergebenden Steuererträge. Heute kann ich Ihnen sagen, dass wir bei den juristischen Steuererträgen optimistisch gewesen waren. Wenn ich heute die Schätzung machen müsste, wäre sie etwas schlechter, da es insbesondere in der starken Industrie in der Ostschweiz Anzeichen für eine Abschwächung gibt. Es wurde uns schon mehrfach vorgeworfen, wir seien zu pessimistisch. Ich könnte mir gut vorstellen, dass Sie mir in den Rechnungen 2024, 2025 und 2026 das Gegenteil vorwerfen, nämlich, dass ich ein blauäugiger Optimist sei. Das gehört zum Leben eines Finanzministers, ich werde damit umgehen können. Ein grosses Risiko sind sicherlich die aktuellen geopolitischen Risiken. Was derzeit in der Welt vorgeht, ist sehr besorgniserregend und gibt wenig Anlass zu Optimismus. Wir haben das nicht abgebildet. Ich wüsste auch nicht, wie wir das machen müssten. Die Spitäler sind aktuell unser grösstes Bilanzrisiko, das haben wir schon mehrmals festgehalten. Ich kann Ihnen heute noch nicht sagen, wie der Abschluss ausfallen wird. Wir müssen deshalb dieses Risiko weiterhin gut anschauen. Ihnen liegen zum Teil bereits entsprechende Botschaften vor, um diese Risiken in Zukunft zu minimieren. Ich möchte jedoch nicht auf diese Geschäfte vorgreifen.

Was von der Finanzkommission richtig dargelegt wurde, sind die Staatsbeiträge, wo es eine hohe Dynamik gibt. Wir haben dazu vereinbart, dass wir aufgrund der Faktenblätter, die positiv aufgenommen wurden, in der August-Sitzung eine vertiefte Analyse vornehmen werden, in der die Finanzkommission aufzeigen muss, in welchen Bereichen sie tätig werden will. Ich bin gespannt, was diese Diskussion bringt.

Ich danke Ihnen für die gute Aufnahme des AFP.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
20.2.2024Wortmeldung

Etterlin-Rorschach zu Hartmann-Walenstadt: Es würde jetzt zu weit führen, wenn wir eine persönliche Kontroverse zur Schattenrechnung und allfälligen Modifikationen abhalten würden. Aber ich nehme den Ball sehr gerne auf und werde das mit Ihnen bilateral klären.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
20.2.2024Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt zu Etterlin-Rorschach: Ich spürte da etwas Angst und Schrecken, als ich im Namen der SVP-Fraktion von einer Modifizierung der Schattenrechnung gesprochen habe. Ich kann Sie beruhigen. Seit es die Schattenrechnung gibt, haben wir meines Wissens bereits zweimal eine Modifizierung vorgenommen als sich die Grundlagen änderten. Früher konnte der Kanton mit SNB-Gewinnausschüttungen von rund 40 Mio. Franken rechnen. Danach gab es eine Änderung, dann standen plötzlich 80 Mio. Franken zur Diskussion. Weil das damals bereits im Januar kommuniziert wurde, hatte dies die Finanzkommission in der damaligen Januarsitzung, in welcher der AFP beraten wurde, adaptiert und neu 80 Mio. Franken mittels Schattenrechnung eingestellt. Als die Nationalbank im Jahr 2020 oder 2021 gesagt hat, dass für den Kanton St.Gallen sogar eine Maximalausschüttung von 240 Mio. Franken möglich sein wird, hat die Finanzkommission auch wieder reagiert. Ich glaube mich zu erinnern, dass Etterlin-Rorschach gesagt hat: Wenn höchstens 240 Mio. Franken kommen, dann könnte man immer 240 Mio. Franken annehmen. Die Finanzkommission hat dann einen Mittelweg vorgeschlagen, v.a. für den AFP. Das war die zweite Modifizierung.

Jetzt haben wir die Tatsache, dass wir das zweite Jahr nacheinander mit null Franken aus den SNB-Gewinnen konfrontiert sind. Wenn man den SNB-Aussagen Glauben schenken darf, wird es auch die nächsten zwei bis drei Jahre sehr schwierig werden, dass die SNB Gewinne an die Kantone und an den Bund ausschüttet. Dahin zielt unsere Modifizierung. Wir wollen die Schattenrechnung nicht abschaffen. Aber wenn man sieht, dass die nächsten Jahre andere Parameter gesetzt werden, muss man das diskutieren dürfen. Zu den Aussagen, dass der Kanton durch die Schattenrechnung Reserven von gegen 0,5 Mrd. Franken geschaffen hätte: Ja, das stimmt und ist gut so. Wenn wir nicht mit der Schattenrechnung unterwegs gewesen wären, könnte ich mir gut vorstellen, dass von diesen 0,5 Mrd. Franken der grösste Teil bereits weg wäre. Dann hätten wir aktuell nicht ein Eigenkapital von 1,2 Mrd. Franken, sondern von rund 700 Mrd. Franken und nach den AFP-Berechnungen im Jahr 2027 nur noch rund 0,25 Mrd. Franken. Wir können glücklich sein, dass wir die Schattenrechnung eingeführt haben und an dieser mit Modifizierungen in der Vergangenheit und in Zukunft festhalten. Denn sollten uns die Finanzen der öffentlichen Spitäler in den nächsten Wochen um die Ohren fliegen, wäre das Eigenkapital, so wie Etterlin-Rorschach es in seinen Ausführungen versteht, weg.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
20.2.2024Wortmeldung

Cavelti Häller-Jonschwil (im Namen der GLP): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Die Planwerte des AFP 2025–2027 zeigen, dass sich der Kantonshaushalt nach einer Phase hoher Plandefizite der letzten Jahre bis ins Jahr 2027 zu einem Ausgleich von Aufwand und Ertrag entwickelt. Diese Entwicklung wird durch die Langfristprojektion 2027 bis 2033 bestätigt. Sie weist ab dem Jahr 2028 ein ausgeglichenes Ergebnis aus. Obwohl die Weltwirtschaft auch in den kommenden Jahren unberechenbar und störungsanfällig bleiben dürfte, rechnet das Seco zumindest für die Jahre 2024 und 2025 mit einem Wirtschaftswachstum von je 2,7 Prozent. Weil das durchschnittlich jährliche Wachstum des Aufwands um nur 1,7 Prozent steigt, sinkt die Staatsquote. Dies ist zu begrüssen. Die Haushaltsentwicklung kennt grundsätzlich nur das Wachstum. Auf der Einnahmenseite bestehen neben den allgemeinen wirtschaftlichen Unsicherheiten bei den Steuereinnahmen grosse Unsicherheiten bei der Entwicklung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs. Aufgrund des aus St.Galler Sicht unerwünschten Rückgangs der Ressourcenstärke, rechnet die Prognose der BAK Economics AG (BAK) bei gleichbleibender Entwicklung mit einem Ressourcenausgleich von sagenhaften 623 Mio. Franken im Jahr 2029. Auch die zukünftige Auszahlung der SNB-Gelder stuft die Regierung als sehr risikobehaftet ein. So unsicher die Entwicklung der Erträge ist, so sicher muss man davon ausgehen, dass die Aufwände mindestens im Gleichschritt mitwachsen. Für die Staatsbeiträge wachsen sie aber überproportional.

Für uns ist klar: Wir müssen wieder lernen, politische Schwerpunkte und Prioritäten im Budget zu setzen. Ein Grossteil der Ausgaben ist mittlerweile in irgendeiner Weise gebunden und dieser Anteil nimmt zu. Damit werden die Spielräume immer enger, bis zu einem Punkt, an dem die Finanzpolitik und die Budgethoheit des Kantonsrates ad absurdum geführt werden. Es ist deshalb folgerichtig, dass die Finanzkommission die weitere Entwicklung der Staatsbeiträge genauer überprüfen will. Wir erwarten eine sorgfältige Prüfung über Ziel, Nutzen, Notwendigkeit und v.a. Relevanz. Es kann nicht sein, dass jeder meint, bei den Anliegen anderer sparen zu können, aber nicht bei den eigenen. In einem kürzlich erschienen Interview in der «NZZ» spricht der Ökonom Christoph Schaltegger von einem Kuhhandel unter den verschiedenen Interessengruppen: «Wenn du meine Landwirtschaftszulage unterstützt, dann unterstütze ich deine Kulturzulage.» So verfestigt sich das System. Es muss uns als Kantonsrat gelingen, diesen Mechanismus zu durchbrechen.

Für das Personal sieht die Regierung vor, jährlich den vollen Teuerungsausgleich zu gewähren. Dieser wird jeweils während des Budgetprozesses neu beurteilt. Aufgrund der Erkenntnisse aus NeLo ist es richtig, 1 Prozent für individuelle Lohnanpassungen zur Verfügung zu stellen. Skeptisch sehen wir aber die Quote von 0,4 Prozent für den strukturellen Personalbedarf. Der Kantonsrat hat sich auf 0,3 Prozent festgelegt, und dabei soll es unserer Ansicht nach bleiben.

Wir möchten zwei Punkte aus der Langfristperspektive herausgreifen: Die demografieabhängigen Ausgaben werden durch die Bereiche Gesundheit, Pflege und Bildung bestimmt. Bis ins Jahr 2035 geht der demografische Druck hauptsächlich von den Gesundheits- und Bildungsausgaben aus. Nach dem Jahr 2035 wird das Ausgabenwachstum durch die Bereiche Gesundheit und Langzeitpflege bestimmt. Die Gruppe der 65-jährigen und älteren wird bis ins Jahr 2050 über 25 Prozent der Bevölkerung anwachsen. Die Staatsquote nimmt aufgrund des demografischen Wandels zwischen 2019 und 2050 von 32 auf 35 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) zu. Ausgehend von diesen Erkenntnissen gilt es verschiedene Massnahmen anzudenken bzw. umzusetzen. Es braucht eine zielgerichtete Gesundheitspolitik im Kanton, die sich an Qualität und Versorgungssicherheit und nicht an regionalen oder fachlichen Partikularinteressen orientiert. Die gewährten Darlehen bergen beträchtliche Bilanzrisiken, und die Ausfinanzierung der Spitäler steht immer noch auf wackeligen Beinen. Die Spitäler müssen nicht gewinnbringend arbeiten, aber die Risiken belasten den Kantonshaushalt überproportional. Der eingeschlagene Weg, einerseits die Spitäler in die Selbständigkeit zu entlassen und andererseits die Zusammenarbeit über die Kantonsgrenze zu suchen, ist richtig. Wir brauchen eine Familienpolitik, die Familien finanziell entlastet und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördert. Kinder dürfen kein Armutsrisiko darstellen. Die aufgezeigten Massnahmen im Bericht 40.23.05 «Grundlagen der Familienpolitik im Kanton St.Gallen» erscheinen uns dazu viel zu schwammig. Die finanziellen Anreize sind so zu setzen, dass sich Arbeit – Voll- oder Teilzeit – über das ordentliche Rentenalter hinaus lohnt sowie Gesellschaft und Wirtschaft vom Erfahrungsschatz der älteren Generation profitieren kann.

Erstmals werden die möglichen Auswirkungen des Klimawandels auf die öffentlichen Haushalte klar dargestellt. Es wird deutlich, dass die Auswirkungen überwiegend negativ sein werden. Geringere Steuereinnahmen und Mehrausgaben werden den finanzpolitischen Handlungsspielraum erheblich einschränken. Eine Studie aus dem Jahr 2019 schätzt den Wohlfahrtsverlust in der Schweiz durch den Klimawandel bis ins Jahr 2060 auf 0,4 bis 1,4 Prozent des BIP. So können wir es uns finanziell nicht leisten, dass die im AFP beschriebenen Strategien zur Stärkung des ökologischen Lebensraums nicht auf den Weg gebracht werden. Man braucht nicht grün zu sein, um zu verstehen, dass diese Versäumnisse in der Umsetzung direkte negative finanzielle Auswirkungen auf den zukünftigen Kantonshaushalt und die Lebensqualität der Bevölkerung haben werden. Ökologisches Handeln basiert auf handfesten wirtschaftlichen Interessen.

Beide Berichte sind sehr umfangreich. Insbesondere aber der Bericht zur langfristigen Finanzperspektive mit über 100 Seiten und vielen Herleitungen, Detailinformationen und Aufzeigen von Entwicklungen. Ein so aufwendiger Bericht ist nur dann zu rechtfertigen, wenn der Kantonsrat und die Regierung auf dieser Grundlage politische Entscheidungen treffen. Ich denke dabei an die Umsetzung griffiger Massnahmen, um dem Klimawandel zu begegnen, an den Aufbau von Fehlanreizen, insbesondere den Fahrkostenabzug (22.23.07 «XXII. Nachtrag zum Steuergesetz»), über den wir noch diskutieren werden, an die nationalen Abstimmungen zur AHV vom 3. März 2024 oder an die weiteren Abstimmungen zur Prämienverbilligung. Ich bitte Sie, Ihre kommenden Entscheidungen an die aufgezeigte Faktenlage auszurichten, ansonsten können wir uns zukünftig diese ausführliche Berichterstattung schenken.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
20.2.2024Wortmeldung

Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Die Regierung und die einzelnen Departemente präsentieren einen AFP 2025–2027, der gut dokumentiert ist und die verschiedenen Einflussfaktoren umfassend darlegt. Die Defizite für die Jahre 2025 bis 2027 basieren auf einem Steuerfuss von 105 Prozent. Die Entlastungseffekte aus dem Haushaltsgleichgewicht 2022plus zeigen zunehmend Wirkung und sind im AFP vollständig berücksichtigt. Der vorletzte AFP 2023–2025 (33.22.04) sah bereits ab dem Jahr 2025 eine ausgeglichene Jahresrechnung vor. Nun rechnet die Regierung im Jahr 2025 mit einem operativen Defizit von 182 Mio. Franken. Immerhin sind die Aussichten für das Jahr 2026 mit 113 Mio. Franken und für das Jahr 2027 mit 48 Mio. Franken operativem Defizit etwas weniger trüb. Das besondere Eigenkapital wird per Ende 2026 vollständig verzehrt sein. Das verbleibende Eigenkapital wird gemäss Planung Ende 2027 noch rund 980 Mio. Franken betragen. Der Kanton ist und bleibt trotz dieser operativen Defizite vorderhand ein finanziell grundsolider Kanton. Es gilt jedoch dem stetigen Ausgabenwachstum Einhalt zu gebieten. Dies besonders auch im Wissen darum, dass die SNB-Gewinnausschüttungen voraussichtlich für ein weiteres Jahr ausfallen werden.

Die Dynamik des Wachstums der Staatsbeiträge bereitet uns grosse Sorgen. Diese nehmen zwischen den Jahren 2024 und 2027 um durchschnittlich 2,2 Prozent je Jahr zu, was einen jährlichen Anstieg von 170,2 Mio. Franken bedeutet. Auch im Bericht Langfristige Finanzperspektiven 2023 wird diese Wachstumsdynamik deutlich aufgezeigt. Die Finanzkommission hat sich darauf geeinigt, diesbezüglich genau hinzuschauen und in den nachfolgenden Sitzungen gemeinsam mit der Regierung Massnahmen zu entwickeln, mit denen die Wachstumsdynamik mittel- und langfristig gebremst werden kann. Der einfachste und schnellste Weg operative Defizite eines Staates aus der Welt zu schaffen, liegt auf der Hand: höhere Einnahmen generieren durch die Erhöhung von Steuern, Abgaben und Gebühren. Man nehme das Geld vom privaten Sektor und pumpe es in den Staat. Dass dieser jedoch kontinuierlich wächst, wird in dieser Formel freilich ausgeblendet. Die Steuererträge sind auch aufgrund nominal höherer Einkommen überproportional angewachsen und die Staatsrechnung profitiert bereits seit Jahren von dieser warmen Progression. Die negativen Ergebnisprognosen des vorliegenden AFP haben primär mit dem stetigen Ausgabenwachstum zu tun. Rund 39 Mio. Franken zusätzliches Wachstum beim Personalaufwand, 24 Mio. Franken höherer Sachaufwand und der starke Anstieg bei fast allen Staatsbeiträgen führen dazu, dass die Ausgabenprognosen zwischen Budget 2024 und Prognosejahr 2027 um 322 Mio. Franken jährlich ansteigen.

Eine 13. AHV-Rente würde die EL nicht reduzieren. Das steht so im Initiativtext. Was kann man also tun? Einerseits war es wichtig und richtig, dass dank der bürgerlichen Zusammenarbeit der Steuerfuss in dieser Legislatur zweimal um je 5 Prozent gesenkt wurde. Trotz dieser Senkungen steigen die Steuererträge im Planungshorizont um 2,7 Prozent bzw. 216 Mio. Franken an. Andererseits wäre es aber nicht zielführend, jetzt einfach für die Galerie beliebige Positionen des AFP zu kürzen oder zu streichen und somit die Wachstumsrealitäten bei den Ausgaben quasi zu ignorieren. Es ist unsere Pflicht, dieser enormen Wachstumsdynamik etwas entgegenzusetzen, genau hinzuschauen und bereits jetzt Massnahmen zu ergreifen, die vielleicht erst in Jahren oder in Jahrzehnten fruchten werden. Das sind wir der nachkommenden Generation schuldig. Dafür werden wir uns einsetzen.

Eine hohe finanzielle Risikoposition stellen weiterhin die St.Galler Spitalverbunde dar. Neben 371 Mio. Franken Aktiven in der Bilanz des Kantons sind auch die durch das Kantonsspital St.Gallen auf dem Kapitalmarkt aufgenommenen 625 Mio. Franken zu erwähnen. Aufgrund der Rechtsform als öffentlich-rechtliche Anstalt müsste der Kanton im schlimmsten Fall wohl auch für diese Verbindlichkeiten geradestehen. Die Spitäler stellen also ein finanzielles Risiko von rund 1 Mrd. Franken dar. Wenn im Verlustfall das Pulverfass, wie es Hartmann-Walenstadt genannt hat, explodieren würde, wäre fast das gesamte Eigenkapital des Kantons auf einen Schlag vernichtet.

Den im Planjahr 2025 eingestellten Teuerungsausgleich von 1,9 Prozent möchten auch wir ausdrücklich als reinen Platzhalter verstanden wissen. Im Rahmen der Budgetdebatte 2025 werden wir dies noch eingehend und v.a. anhand von aktualisierten Zahlen der effektiven Jahresteuerung diskutieren können. Auch den strukturellen Personalbedarf werden wir im Rahmen des Budgets fundiert diskutieren. Die fortlaufende Erhöhung des Personalbestands sehen wir sehr kritisch. Wir wollen tatsächlich weiterhin vom Nehmer- zum Geberkanton werden. Wir wollen an Ressourcenkraft stark zulegen und uns als attraktiver Standort in der Schweiz und in der Ostschweiz etablieren. Hierfür wird sich unser Kanton in den nächsten Jahren entschlacken und fit trimmen müssen. Eine verstärkte Besinnung auf die Kernaufgaben des Staates wird notwendig sein und das kontinuierliche Wachstum der Staatsausgaben ist kritisch zu hinterfragen und einzudämmen.

Wir stimmen den Planwerten für die Jahre 2025 bis 2027 gemäss Ziff. 1 des Beschlusses und dem Sonderkredit von 3,7 Mio. Franken für das Projekt Datenmanagement Einwohnende und Personenregister gemäss Ziff. 2 des Beschlusses zu.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
20.2.2024Wortmeldung

Etterlin-Rorschach (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

In den Planunterlagen hinterlegt ist ein ausserordentlich positives Szenario, das die Planwerte mit den budgetierten operativen Rechnungsergebnissen im Vergleich zum Vorjahr um nahezu 100 Mio. Franken verbessert. Deshalb ist besonders spannend und relevant, was nicht in den Planunterlagen hinterlegt ist. Es ist schon erstaunlich, dass Hartmann-Walenstadt jetzt eine Modifizierung der Spielregeln zur Schattenrechnung der SNB-Gelder in Aussicht stellt. In den vergangenen Jahren, hat der Kanton hunderte Mio. Franken gebunkert und auf diesen Überschüssen basierend noch ein Sparpaket durchgeboxt. Dagegen haben wir uns gewehrt. Es wurde uns immer gesagt, dass die Schattenrechnung heilig sei. Jetzt, wo das Spiel umgekehrt läuft, soll es modifiziert werden. Das finden wir nicht in Ordnung und wir werden uns mit Vehemenz gegen irgendwelche Bestrebungen zur Modifizierung dieser Schattenrechnung wehren. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass der Kanton in den Jahren 2015 bis und mit 2022 hunderte Mio. Franken ins Eigenkapital eingestellt hat. Erstmals im Jahr 2023 sind die Erträge ausgeblieben. Das gibt ein Minus von 149 Mio. Franken. Kumuliert figurieren im Eigenkapital der Staatsrechnung 448 Mio. Franken aus den Schattenrechnungen. Nicht ausbezahlte Erträge der SNB der kommenden Jahre sind also problemlos abgesichert. Wie die Situation der SNB in drei oder vier Jahren sein wird, wissen weder Sie noch ich. Wir sind sehr zuversichtlich, dass die SNB wieder seriös wirtschaften wird und entsprechend Ausschüttungen an die Kantone erfolgen. Ich versichere Ihnen, dass Sie unseren erbitterten Widerstand zu spüren bekommen, wenn Sie an dieser Regelung etwas ändern möchten.

Es bereitet uns Sorgen, dass das besondere Eigenkapital gemäss dem AFP und der langfristigen Finanzperspektiven in wenigen Jahren aufgebraucht ist. Wir erinnern daran, dass der Kanton damals von den Goldmillionen 200 Mio. Franken direkt für Abschreibungen genutzt und 600 Mio. Franken in das besondere Eigenkapital eingestellt hat, das nun für ein paar Fusionen sowie Covid-Finanzierungen und der Rest zur Entlastung des Staatshaushalts gebraucht wurde. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass der Umgang mit diesen hunderten von Goldmillionen nicht besonders kreativ und schon gar nicht nachhaltig war. Wir hätten diese Millionen sinnvollerweise in Zukunftsprojekte investieren sollen.

Die Steuern der juristischen Personen wachsen mit 100 Mio. Franken im Planungshorizont sehr stark. In der Nachbetrachtung der Diskussionen über die Steuerreform und AHV-Finanzierung sind wir klar der Meinung, dass ein stattlicher Anteil dieser Mehrerträge den Familien in Form von Beiträgen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder allenfalls in Form von höheren Kinderzulagen zu partizipieren ist. Sowohl im AFP als auch im Bericht Langfristige Finanzperspektiven 2023 fehlen Aussagen über die OECD-Mindeststeuer-Einnahmen des Kantons. Wir werden diesbezüglich eine Interpellation einreichen und Transparenz von der Regierung einverlangen.

Dass die Gelder aus dem Finanzausgleich des Bundes im Planungshorizont um 40 Mio. Franken ansteigen werden, ist wohl ein Fakt, dass die Wunschliste der FDP-Fraktion gescheitert ist. Der Kanton St.Gallen soll sich nicht weiter der absurden Vorstellung hingeben, zum Geberkanton zu werden. Er soll diese Gelder nehmen und entsprechend für den Finanzhaushalt im Kanton einsetzen. Der Bund sorgt nämlich dafür, dass die Disparitäten zwischen den Kantonen nicht zu gross werden und leistet erhöhte Unterstützungen. Der Kanton St.Gallen ist massiv im Hintertreffen. Er sorgt im Gegenteil nicht dafür, dass die Disparitäten im innerkantonalen Verhältnis nicht dauernd grösser werden. Diesbezüglich sind noch wesentliche Aufgaben zu lösen. Ich erinnere an die Disparität von mittlerweile 250 Prozent zwischen der Gemeinde mit dem tiefsten Steuerfuss und jener Gemeinde mit dem höchsten Steuerfuss. Das ist schlichtweg nicht in Ordnung.

Beim Personal stütze ich die im AFP hinterlegten Aussagen. Es ist geplant, dass dem Personal im nächsten Jahr der vollständige Teuerungsausgleich gewährt werden soll. Ich bitte den Präsidenten der Finanzkommission, sein Votum entsprechend zu präzisieren. Er hat gesagt, die Finanzkommission hege überhaupt Vorbehalte in diesem Belang. Der Vorbehalt betrifft einzig und allein den im AFP hinterlegten Satz von 1,9 Prozent. Sollte die Teuerung tiefer ausfallen, ist das allenfalls zu diskutieren, nicht aber der Konsens über den vollständigen Teuerungsausgleich 2025. Egal, ob die Prämienentlastungsinitiative oder deren Gegenvorschlag durchkommt, der Kanton wird die mit Abstand höchste Zusatzbelastung aufzeichnen. Das hat damit zu tun, dass Sie als Kantonsrat in den vergangenen Jahren entsprechende Anpassungen an die IPV konsequent verweigert haben. Bezüglich Prämienverbilligung von Familien mit Kindern und tiefen Einkommen ist der Kanton St.Gallen das unrühmliche Schlusslicht. Über die Ausfälle zum Pendlerinnenabzug können wir uns im Geschäft 22.23.07 «XXII. Nachtrag zum Steuergesetz» streiten. Im AFP sind die Ausfälle von 5 bis 7,5 Mio. Franken nicht eingerechnet.

Die Regierung weist im Bericht Langfristige Finanzperspektiven 2023 die Folgen des Klimawandels als eines der grossen Risiken der Zukunft aus, was klar im Widerspruch zur Politik des Kantonsrates steht, der entsprechende Anliegen zur Abfederung dieser Folgen stets negiert oder klein redet. Ich empfehle allen Mitgliedern des Kantonsrates den Anhang zum Bericht Langfristige Finanzperspektiven 2023 bzw. die Grundlagen der Staatsbeiträge genau anzuschauen. Ich bin erstaunt, wie von der konservativen Seite dauernd vor der Entwicklung der Staatsbeiträge gewarnt wird. Einer der grössten Staatsbeiträge sind die EL. Es ist für mich nahezu heuchlerisch, wenn die gleichen Kreise im Zusammenhang mit der bevorstehenden Abstimmung über die 13. AHV-Rente kolportieren, dass es diese nicht brauche, da die Leute EL beziehen können. Die gleichen Politiker wollen nachher der EL an den Kragen. Das ist unredlich. Ich bitte Sie, damit aufzuhören.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
20.2.2024Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Auf den ersten Blick erscheint der AFP 2025–2027 positiv, gehen doch die operativen Defizite zurück von 181,8 Mio. Franken im Jahr 2025 auf 112,7 Mio. Franken im Jahr 2026 und 43,8 Mio. Franken im Jahr 2026. Doch der Schein trügt. Nach wie vor sind Gelder aus der SNB-Gewinnausschüttung – gemäss der sich in der Vergangenheit bewährten Schattenrechnung – von rund 150 Mio. Franken eingestellt. Es steht in den Sternen, ob diese Gelder in den nächsten zwei bis drei Jahren fliessen werden. Wir sind der Meinung, dass zukünftig die Schattenrechnung modifiziert, aber nicht abgeschafft werden muss.

Die Mehreinnahmen aus dem nationalen Finanzausgleich in der Grössenordnung von 40 bis 100 Mio. Franken in den Planjahren sind eigentlich ein schlechtes Zeichen. Der Kanton St.Gallen verliert im nationalen Vergleich an Terrain, was nicht in unserem Sinn sein darf. Der Ressourcenausgleich sinkt von 82,7 Punkten im Jahr 2024 auf voraussichtlich nur noch 77,1 Punkte per 2029, was ein schlechtes Zeichen ist. Mit den Planzahlen aus dem AFP 2025–2027 sinkt das heute noch solide freie Eigenkapital von knapp 1,1 Mrd. Franken per Ende 2024 auf nur noch 780 Mio. Franken per Ende 2027. Selbstverständlich ist dies noch immer ein stattliches Eigenkapital. Es gibt jedoch ein Aber: Ist das Pulverfass «öffentliche Spitäler» wirklich ausreichend berücksichtigt? Wie sieht der Abschluss der öffentlichen Spitäler per 31. Dezember 2023 aus? Müssen die öffentlichen Spitäler ein Impairment vornehmen? Mitte März 2024 wissen wir mehr, ob wir in der Rechnung 2023 zusätzliche Rückstellungen oder Abschreiber machen müssen.

Im vorgelegten Zahlenwerk sind zudem die Auswirkungen im Zusammenhang mit den Bestrebungen auf Bundesebene bezüglich individuelle Prämienverbilligung (IPV) nicht berücksichtigt. Bei den Lohnmassnahmen sind wir wie die Finanzkommission der Meinung, dass wir v.a. die Frage des Teuerungsausgleichs im Rahmen der Budgetdiskussion mit den dann gültigen Werten diskutieren müssen. Steigende Staatsbeiträge müssen weiter untersucht werden. Das Wachstum von durchschnittlich 2,2 Prozent je Jahr muss nach Möglichkeit gestoppt werden. Wir erwarten von der Finanzkommission, dass die Entwicklung der Staatsbeiträge zukünftig ein Schwerpunktthema sein muss. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass wir anhand des Berichts Langfristige Finanzperspektiven 2023 dort ansetzen, wo der Kanton eingreifen kann und zwar auf der Aufwandseite. Trotz den auf den zweiten Blick doch nicht so rosigen finanziellen Aussichten ist es aus unserer Sicht wesentlich, dass wir die Entlastung des Mittelstands bzw. der sogenannt mittleren Einkommen, also jener Einkommen, in denen wir im Vergleich mit unseren Nachbarkantonen in Rücklage sind, nicht aus den Augen verlieren. Das ist ein Auftrag aus dem Kantonsrat. Es ist wichtig und richtig, dass wir dieses Thema auch bei angespannten Finanzen weiter zuoberst auf der Traktandenliste haben.

Zum II. Nachtrag zum Landwirtschaftsgesetz (sGS 610.1; abgekürzt LaG) bzw. zur Streichung der Fr. 80’000.– für Gemeindeviehschauen sowie regionale Viehmärkte: Als ich das gelesen habe, konnte ich es nicht glauben. Ich weiss noch heute nicht, ob es tatsächlich um diese Fr. 80'000.– geht oder ob mehr dahintersteckt. Ich danke v.a. den vier Toggenburger SVP-Kantonsräten, dass sie dieses Thema aufgegriffen haben, sowie der Mitte-EVP- und FDP-Fraktion, dass sie mit uns einen gemeinsamen Antrag eingereicht haben, obwohl es zuerst geheissen hat, das sei purer Wahlkampf. Es wäre ein falsches Zeichen, wenn wir solche Sachen zulassen würden.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
20.2.2024Wortmeldung

Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Grundsätzlich ist es erfreulich, dass sich das operative Ergebnis vom Jahr 2025 bis 2027 von 181,8 auf 48,3 Mio. Franken Defizit verbessert. Zurückzuführen ist das auf höhere Steuereinnahmen und mehr Bundesfinanzausgleich. Dies zeigt, dass der Wunsch der FDP-Fraktion zum Geberkanton zu werden utopisch ist, zumal die Beiträge gemäss den Langfristperspektiven noch viel weiter steigen werden. Zu beachten ist auch, dass die Prämienentlastungsinitiative oder der Gegenvorschlag noch nicht berücksichtigt sind. Ich gehe davon aus, dass die Initiative oder der Gegenvorschlag ziemlich sicher angenommen wird. In der Langfristplanung sind ab dem Jahr 2028 85 Mio. Franken je Jahr berücksichtigt. Ich hoffe, dass es nicht so lange dauert mit der Prämienentlastung. Auch die Abschaffung der Rückerstattungspflicht der Ergänzungsleistungen (EL) für die Erben könnte die Ergebnisse noch stark verschlechtern. Für die Jahre 2025 bis 2027 sind Einnahmen zwischen 9,2 und 13,2 Mio. Franken budgetiert. Die Abschaffung ist wahrscheinlich, da die entsprechende Motion vom Bundesrat unterstützt wird und breit abgestützt eingereicht wurde. Auch die Schattenrechnung ist mit Unsicherheiten behaftet. Es sind jährlich rund 115 Mio. Franken eingestellt. Mindestens für das Jahr 2025 dürfte der Betrag ziemlich sicher nicht eingehen. Auch ob die Steuern weiterhin so sprudeln, ist nicht sicher. Zumindest bei der Grundstückgewinnsteuer zeichnet sich eine Trendwende ab. Wir behandeln in dieser Session das Geschäft 22.23.07 «XXII. Nachtrag zum Steuergesetz» (Erhöhung des Fahrkostenabzugs). Dies ist im AFP zwar enthalten, aber nur, wenn wir den Abzug auf Fr. 6'000.– begrenzen, und nicht höher, wie es andere Anträge vorsehen. Auch dies gäbe einige zusätzliche Millionen, die uns fehlen würden.

Auf der Aufwandseite gibt es neben den Löhnen noch weitere Anstiege. Der Anstieg beim Gewässerunterhalt ist im Zusammenhang mit vermehrten Starkniederschlägen und Hochwasser sehr wichtig und verhindert grössere Schäden. Die Umsetzung der Pflegeinitiative wurde vom Volk beschlossen. Glücklicherweise ist der erste Teil bezüglich Ausbildung bereits in der Umsetzung und im Budget. Auch die Arbeitsbedingungen müssen unbedingt verbessert werden. Das fehlt noch in den Zahlen. Aus dem Bericht zur Schwerpunktplanung der Regierung 2021–2031 (28.21.01) geht hervor, dass es für die beiden Schwerpunktziele «Klimaschutz stärken» und «Digitalen Wandel gestalten» zusätzliche Anstrengungen braucht. Leider finde ich dazu im AFP nichts. AFP heisst Aufgaben- und Finanzplan und nicht nur Finanzplan. Wir sprechen aber in der Regel nur über die Finanzen. Die Aufgabe «Klimaschutz stärken» muss nicht nur im Gebäudebereich, wo wir gut unterwegs sind, sondern auch in anderen Bereichen (z.B. Verkehr) endlich angegangen werden. Ansonsten werden wir von grossen Kosten eingeholt.

Es wird immer wieder erwähnt: Die Staatsbeiträge steigen weiter. Ich bin sehr pessimistisch, dass wir dies ändern können. Will man einen kleinen Beitrag ändern, sind alle wieder dagegen. Ich bin der Meinung, dass wir nicht überborden. Nichts ist unnötig. Vielfach hängen die Steigerungen mit demografischen Entwicklungen zusammen. Denken wir an die Hospitalisation, an die EL oder an die Behinderteninstitutionen. Sie helfen uns, die Strassen zu entlasten (öV), sie sind für die Bildung (Hochschulen und Fachhochschulen) oder sie unterstützen Personen, die mit knappen finanziellen Mitteln zu kämpfen haben, sei es aufgrund der steigenden Mieten oder der Krankenkassenprämien. Ich sehe keine Luxusausgaben. Wir werden die Staatsbeiträge in einer nächsten Sitzung der Finanzkommission genauer unter die Lupe nehmen. Wenn der Widerstand bei jeder kleinen Kürzung so gross ist, wie bei den Viehschauen, dann bin ich mir nicht sicher, wie weit wir kommen. Das Motto scheint zu sein: Kürzen ja, aber sicher nicht bei mir.

Bei den Vorhaben von grosser finanzieller Tragweite begrüssen wir v.a. die Investitionen in die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Sie sind unsere Zukunft. Das Weltgeschehen ist aktuell ziemlich schwierig, was v.a. unseren Kindern öfters auf das Gemüt schlägt. Eine möglichst frühe Erkennung und Unterstützung ist zentral, um lange Belastungen für Kinder und Jugendliche, aber auch für deren Eltern zu verhindern. Damit werden hohe Kosten bei langer Krankheit verhindert, und die Gefahr, dass Jugendliche aus psychischen Gründen IV-Renten beziehen, kann verkleinert werden. Das hilft nicht nur bei der finanziellen Entlastung der IV, sondern diese Menschen fehlen so auch nicht in der Arbeitswelt. Sie können weiter einer geregelten Arbeit nachgehen und haben einen sinnvollen Tagesablauf, was für die psychische Gesundheit sehr wichtig ist.

Trotz höherer Langkosten sinkt die Staatsquote im AFP 2025–2027. Wir gehen also im Grossen und Ganzen sparsam mit den Mitteln um. Auch die Untersuchungen zur Effizienz und Effektivität zeigten, dass die kantonale Verwaltung effizient bis sehr effizient arbeitet. Das stellte die BDO fest und nicht irgendeine Gewerkschaft. Irgendwann ist die Zitrone aber ausgepresst. Damit die laufenden und neuen Aufgaben bewältigt werden können, müssen die nötigsten Stellen geschaffen werden. Dazu braucht es wenigstens 0,4 Prozent für den strukturellen Personalbedarf. Sonst kommen wir mit der Digitalisierung und dem Erhalt unserer Liegenschaften nicht weiter, was uns schliesslich teurer kommen wird. Arbeiten müssten extern vergeben werden, was sicher nicht günstiger ist. Der NeLo-Review zeigte, dass eine Quote von 0,6 Prozent notwendig ist, um die Löhne konkurrenzfähig zu halten. Ich danke allen Parteien, dass sie dieser Quote zugestimmt haben. Sie ist auch in Zukunft notwendig. Damit wir konkurrenzfähig bleiben, ist es notwendig, die Teuerung vollständig auszugleichen. Es ist klar, dass das auf den dannzumal aktuellen Stand auszugleichen ist und nicht auf den jetzigen. Nur so kann die Kaufkraft einigermassen erhalten bleiben, umso mehr, als die ständig steigenden Krankenkassenprämien in der Teuerung nicht enthalten sind. Ich hoffe, dass wir auch diesbezüglich wieder am gleichen Strick und v.a. in die gleiche Richtung ziehen. Die 0,2 Prozent für ausserordentliche Leistungsprämien liegen auf der richtigen Höhe. Wichtig ist aber, dass diese tatsächlich für ausserordentliche Leistungen ausgeschüttet werden und nicht einfach selbstverständlich jedes Jahr an die gleichen Personen. Wenn schon, dann muss bei diesen Personen die Besoldung grundsätzlich angeschaut werden. Prämien für ausserordentliche Leistungen sind für ausserordentliche Leistungen und nicht für normale Leistungen.

Sorge bereitet uns der erneut gestiegene aufgestaute Unterhalt. Dieser ist seit dem Jahr 2019 von 230 auf 350 Mio. Franken gestiegen. Es gibt viele Neubauprojekte, für die viele Personen absorbiert sind. Es besteht deshalb die Gefahr, dass aufgrund fehlender Personalressourcen der Rückstand weiter ansteigt, was zu Mehrkosten führen könnte.

Zusammengefasst: Die Entwicklung der Planzahlen ist erfreulich, auch wenn Risiken bestehen, die darin noch nicht enthalten sind. Weitere steuerliche Entlastungen sehen wir im Moment nicht, es sei denn, es würde auf der Einnahmenseite oder an einem anderen Ort kompensiert werden. Dann sollen der Mittelstand und die tiefen Einkommen entlastet werden. Die aktuellen Daten zeigen, dass es dringend zusätzliche Anstrengungen bei der Bekämpfung des Klimawandels braucht. Das letzte Jahr war weltweit das wärmste. Der Februar ist übermässig warm. Bei mir blühen schon die Mandelbäume, was für Mitte Februar nicht normal ist. Die Lohnmassnahmen der Regierung begrüssen wir. Die höheren Ausgaben sind gut begründet und nötig.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
20.2.2024Wortmeldung

Scherrer-Degersheim (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Wir nehmen erfreut zur Kenntnis, dass gemäss AFP 2025–2027 die kantonalen Steuererträge durchschnittlich 2,5 Prozent je Jahr ansteigen werden. Dies bei einem unveränderten Steuerfuss von 105 Prozent. Das vermeintlich positive Faktum, dass die Regierung beim Bundesfinanzausgleich mit Mehreinnahmen von knapp 100 Mio. Franken bis ins Planjahr 2027 rechnet, entpuppt sich als eine Negativnachricht. Das Ressourcenpotenzial des Kantons nimmt nämlich hauptsächlich wegen eines unterdurchschnittlichen Wachstums der Gewinne der juristischen Personen ab. Somit ist der Kanton St.Gallen noch weit entfernt, vom Nehmer- zum Geberkanton zu mutieren. Weiter stellt sich die Frage, ob dieses unterdurchschnittliche Wachstum nicht ebenfalls Auswirkungen auf die Steuererträge der juristischen Personen hat. Diese sind mit einem Plus von 6,2 Steuerprozenten je Jahr veranschlagt.

Der grösste Treiber des bereinigten Aufwands ist nach wie vor das Wachstum der Staatsbeiträge, zumal diese zwischen den Jahren 2024 und 2027 jährlich um durchschnittlich 2,2 Prozent zunehmen. Wir sind uns bewusst, dass dem Kanton in vielen Fällen die Hände gebunden sind. Umso wichtiger ist der Einfluss unserer Kantonsvertreter auf die Bundespolitik bzw. unsere nationalen Parlamentarier bei Bundesbeschlüssen, welche die Staatsbeiträge in die Höhe treiben. Die von uns längst geforderte Senkung des Anstiegs ist deshalb mit griffigen Massnahmen dringend umzusetzen. Eine dieser Massnahmen definiert die Regierung bereits in der Handlungsempfehlung 6 (Staatsbeiträge) im Bericht Langfristige Finanzperspektiven 2023. In diesem Zusammenhang fordert die Mitte-EVP-Fraktion die Regierung unmissverständlich auf, bei den Staatsbeiträgen, die über mehrere Leistungsaufträge gesteuert werden, das Kriterium der Wesentlichkeit konsequent anzuwenden.

Folgende Unsicherheiten bzw. zu erwartende Mehrausgaben sind im AFP 2025–2027 nicht berücksichtigt oder müssen im Auge behalten werden: Die unsichere Situation bei der SNB-Gewinnausschüttung – budgetiert sind gemäss Schattenrechnung jährlich 115 Mio. Franken –, die Bilanzrisiken im Zusammenhang mit den Spitalverbunden, die massive Kostenfolge der im Juni 2024 zur Abstimmung gelangenden Prämienentlastungsinitiative bzw. des Gegenvorschlags und die konjunkturellen Unsicherheiten. Sollten im AFP 2025–2027 Leistungsverschiebungen vom Kanton auf die Gemeinden eingestellt sein, sind die Gemeinden rechtzeitig in den Prozess einzubeziehen.

Zum Personalaufwand: Für den strukturellen Personalbedarf wurde je Planjahr mit einer Quote von 0,4 Prozent gerechnet. Dies steht im Widerspruch zu den ursprünglichen Vorgaben aus dem AFP 2024–2026 (33.23.04). Wir vertreten klar die Ansicht, dass weiterhin 0,3 Prozent für den strukturellen Personalbedarf einzustellen sind. Anlässlich der Beratung des Budgets 2025 wird der Prozentsatz definitiv festgelegt.

Zum Eigenkapital: Nachdem das freie Eigenkapital infolge der positiven Ergebnisse bis ins Rechnungsjahr 2022 angestiegen ist, reduziert es sich aufgrund der voraussichtlichen Defizite in den Jahren 2023 und 2024 auf rund 1,1 Mrd. Franken per Ende 2024. Dieses freie Eigenkapital schmilzt unter Berücksichtigung der in den Jahren 2025 bis 2027 erwarteten Plandefizite bis im Jahr 2027 auf knapp 780 Mio. Franken. Der Kanton darf jedoch nach wie vor – auch aufgrund der vorausschauenden Finanzpolitik der Mitte-EVP-Fraktion – auf eine solide Eigenkapitaldecke zurückgreifen.

Nach dem Bericht Langfristige Finanzperspektiven 2023 liegt eine grosse Unsicherheit in der Entwicklung der Bundesfinanzen. Tendenziell wird von einer Verschlechterung der Haushaltssituation ausgegangen. Trotzdem rechnet die Regierung bis ins Planjahr 2027 mit einem Ausgleich von Aufwand und Ertrag. D.h., ab dem Jahr 2027 sind wir wieder Schuldenbremse konform. Im Anhang zum Bericht sind «Factsheets» sämtlicher 40 Staatsbeiträge aufgelistet. Die Lektüre ist empfehlenswert, geben doch diese Faktenblätter eine gute Übersicht, wohin 44 Prozent des Gesamtaufwands des Kantonshaushalts fliessen. Die Finanzkommission wird sich dieses Jahr dieser Staatsbeiträge im speziellen widmen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
20.2.2024Wortmeldung

Schöb-Thal, Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine gemeinsame Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
20.2.2024Wortmeldung

Willi-Altstätten, Präsident der Finanzkommission: Die Finanzkommission beantragt, auf die Vorlagen in einziger Lesung einzutreten.

Die Finanzkommission hat auftragsgemäss am 17. und 18. Januar 2024 den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2025–2027 sowie den Bericht Langfristige Finanzperspektiven 2023 beraten. Zu allfälligen Fragen standen der Finanzkommission an diesen beiden Tagen sämtliche Mitglieder der Regierung, der Generalsekretär des Sicherheits- und Justizdepartementes, der Staatssekretär sowie der Generalsekretär der kantonalen Gerichte zur Verfügung. Vom zuständigen Finanzdepartement waren Regierungsrat Mächler, Flavio Büsser, Stefan Alabor sowie bei der Beratung des Berichts Langfristige Finanzperspektiven 2023 Niklaus Fuchs anwesend. Für die Geschäfts- und Protokollführung waren Ralf Zwick, Leiter der kantonalen Finanzkontrolle, sowie die beiden Revisoren Andreas Bühler und Christian Gründler verantwortlich.

Im vorliegenden AFP 2025–2027, der den gesamten Aufwand und Ertrag der Planjahre einschliesslich der Aufwendungen und Erträge für die Gesetzesvorhaben und Vorhaben von grosser finanzieller Tragweite enthält, wird im Budget 2024 mit einem operativen Defizit von rund 169 Mio. Franken gerechnet. Dieses wird im Planjahr 2025 auf 181,8 Mio. Franken ansteigen. Danach reduziert sich der operative Aufwandüberschuss bis ins Planjahr 2027 auf rund 48 Mio. Franken. Erwähnt werden muss, dass gemäss Schattenrechnung in den Planwerten mit jährlichen Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) in der Höhe von durchschnittlich rund 115 Mio. Franken kalkuliert wird.

Zu den Lohnmassnahmen: Die Finanzkommission hat ebenfalls das von der Regierung geplante Wachstum des Personalaufwands beraten. Im Bereich des Personalaufwands wird im Planjahr 2025 mit einem vollen Teuerungsausgleich im Umfang von 1,9 Prozent gerechnet. Dies nimmt die Finanzkommission unter Vorbehalt zur Kenntnis. Die Mehrheit der Finanzkommission ist der Meinung, dass dieser Wert in der Budgetdebatte Ende 2024 der aktuellen Lage angepasst werden muss.

Zum besonderen und freien Eigenkapital: Im Planjahr 2026 soll der letzte Bezug in der Höhe von 31 Mio. Franken aus dem besonderen Eigenkapital getätigt werden. Anschliessend ist dieses gänzlich aufgebraucht. Das freie Eigenkapital wird voraussichtlich per 31. Dezember 2024 einen Stand von rund 1,1 Mrd. Franken ausweisen. Unter Berücksichtigung der in den Jahren 2025 bis 2027 erwarteten Plandefizite nimmt das freie Eigenkapital bis Ende 2027 auf knapp 780 Mio. Franken ab. Dies entspricht einer Abnahme von total 320 Mio. Franken. Sollte dies so weitergehen, wird auch bald vom freien Eigenkapital nichts mehr übrig bleiben.

Das jährliche Wachstum der Staatsbeiträge um 2,2 Prozent und die damit zusammenhängende ansteigende Staatsquote geben unverändert Anlass zur Sorge. Die Finanzkommission erwartet, dass sich die Regierung mit dieser Problematik auch im Zusammenhang mit den Erkenntnissen aus dem Bericht Langfristige Finanzperspektiven 2025–2027 intensiv auseinandersetzt.

Zum Bericht Langfristige Finanzperspektiven 2023: Die Regierung erstellt seit dem Jahr 2015 einmal je Amtsdauer einen entsprechenden Bericht. Darin werden die Entwicklungsperspektiven des kantonalen Haushalts beschrieben und aufgezeigt, wie mittelfristig die Aufwandsentwicklung begrenzt und die Ertragsentwicklung gesichert werden können, damit der Kantonshaushalt dauerhaft im Gleichgewicht bleibt. Aus dem Bericht gehen acht Handlungsempfehlungen vor, wovon die Empfehlung 6 (Staatsbeiträge) für die Finanzkommission eine zentrale Rolle spielt. Im Bericht werden über 40 Staatsbeiträge in sogenannten «Factsheets» aufgeführt. Die Finanzkommission erwartet, dass sich die Regierung mit der Problematik der Staatsbeiträge intensiv auseinandersetzt, denn nur so können wir den Kantonshaushalt dauerhaft im Gleichgewicht halten.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession