Geschäft: Gesundheitsschutz ist für Firmen und Arbeitnehmende zentral: Verschiebung der Baufristen bei Unwetter und Hitzewellen
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.23.94 |
Titel | Gesundheitsschutz ist für Firmen und Arbeitnehmende zentral: Verschiebung der Baufristen bei Unwetter und Hitzewellen |
Art | KR Interpellation |
Thema | Arbeit und Gewerbe |
Federführung | Volkswirtschaftsdepartement |
Eröffnung | 29.11.2023 |
Abschluss | 30.4.2024 |
Letze Änderung | 17.7.2024 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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30.11.2023 | Person | Erstunterzeichner/-in - Kobler-Gossau | 21.11.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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30.4.2024 | Wortmeldung | Kobler-Gossau ist mit der Antwort der Regierung zufrieden. Ich lege meine Interessen offen: Ich arbeite als Geschäftsführer Paritätische Berufskommissionen bei der Gewerkschaft Unia. Anfang April hatten wir bereits Temperaturen von 25 Grad in der Ostschweiz. In zwei Monaten werden wir wohl wieder Temperaturen weit über 30 Grad haben. In den letzten Jahren nahmen Hitzeperioden zu. Die Temperaturen werden immer extremer, die Arbeitnehmenden auf Baustellen, die unter der prallen Sonne im Freien arbeiten, waren wiederholt diesen extremen Temperaturen ausgesetzt. Das Risiko von Unfällen, Hitzeschlägen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen steigt. Firmen und Arbeitnehmende haben ein gemeinsames Interesse daran, bei steigender Hitze die Arbeitsorganisation anpassen zu können und, wenn die Temperaturen, insbesondere am Nachmittag, unzumutbar werden, die Arbeit zu unterbrechen. Die öffentliche Hand hat als Bauherrin sowie als Vergabestelle für öffentliche Aufträge eine besondere Verantwortung für die Gesundheit der Arbeitnehmenden auf den Baustellen. In ihrer Antwort schreibt die Regierung, dass auf kantonalen Baustellen des Hochbauamtes und des Tiefbauamtes aufgrund einer Nichteinhaltung von vereinbarten Fristen keine Konventionalstrafen ausgesprochen werden. Das ist lobenswert, denn Konventionalstrafen erhöhen den Druck auf die Firmen und somit im Endeffekt auch auf die Gesundheit der Arbeitnehmenden. Die Regierung antwortet weiter, dass die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Gesundheitsschutz für Arbeitnehmende auf Baustellen im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens ausreichend seien, da in der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) festgeschrieben sei, dass zwingend die gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen wie auch die branchenüblichen Arbeitsbedingungen eingehalten werden müssen. Ich appelliere an die Regierung, die Situation im Auge zu behalten. Es ist davon auszugehen, dass Unwetter und Hitzewellen zunehmen werden. Es ist wichtig, teilweise gar lebenswichtig, frühzeitig Massnahmen zu ergreifen, um die Arbeitnehmenden auf den Baustellen zu schützen. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |