Geschäft: Problematische Medikamentenabgabe in Altersinstitutionen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.23.93
TitelProblematische Medikamentenabgabe in Altersinstitutionen
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung29.11.2023
Abschluss29.4.2024
Letze Änderung12.7.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
WortlautWortlaut vom 29. November 2023
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 23. Januar 2024
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
29.11.2023Person8.12.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
29.4.2024Wortmeldung

Lüthi-St.Gallen ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Die Mehrheit der älteren Menschen in stationären Institutionen nimmt sehr viele Medikamente, zu viele Medikamente aus meiner Sicht. Einer immer grösser werdenden Zahl von an Demenz erkrankten Personen werden Benzodiazepine oder Neuroleptika verschrieben, obwohl sie schwere Nebenwirkungen mit sich bringen und rasch in eine Medikamentenabhängigkeit führen. Die Kompetenz bezüglich der Medikamentenabgabe liegt grundsätzlich bei den zuständigen Ärzten. Die Regierung zeigt in ihrer Antwort, dass diese nur vereinzelt über eine Weiterbildung mit dem Schwerpunkt Geriatrie verfügen und dadurch auf die Aus- und Nebenwirkungen der Polymedikation sensibilisiert sind. Die Regierung nimmt sich des Themas im Rahmen der Überarbeitung der Demenzstrategie und der Umsetzung des VII. Nachtrags zum Sozialhilfegesetz an. Im Kanton Zürich z.B. ist eine konsiliarische Betreuung von Apotheken gesetzlich verankert. Jedes Alters- und Pflegeheim ist verpflichtet, sich periodisch konsiliarisch von einer Apothekerin oder einem Apotheker betreuen zu lassen.

Die Apothekerinnen und Apotheker bieten für das Personal Weiterbildungen an, prüfen die Aufbewahrung der Medikamente usw. und überprüfen je nach Bedarf auch die Medikamentenlisten auf Wechselwirkungen. Ich bitte die Regierung, eine ähnliche Massnahme auch für uns im Kanton St.Gallen zu prüfen.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession