Geschäft: Kostendeckende Tarife für versorgungsrelevante Spitäler

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer41.23.06
TitelKostendeckende Tarife für versorgungsrelevante Spitäler
ArtKR Standesbegehren
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung27.11.2023
Abschlusspendent
Letze Änderung3.1.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
WortlautWortlaut vom 27. November 2023
AntragAntrag der Regierung vom 12. Dezember 2023
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
27.11.2023Gremium2.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
19.2.2024Gutheissung56Zustimmung54Ablehnung10
19.2.2024Eintreten (mit Stichentscheid der Ratsvizepräsidentin)57Zustimmung56Ablehnung7
Statements
DatumTypWortlautSession
19.2.2024Beschluss

Der Kantonsrat heisst das Standesbegehren mit 56:54 Stimmen gut.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Struktur

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Beschluss

Der Kantonsrat tritt mit 57:56 Stimmen mit Stichentscheid der Ratsvizepräsidentin auf das Standesbegehren ein.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Wortmeldung

Warzinek-Mels (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf das Standesbegehren ist einzutreten.

Dudli-Oberbüren und Shitsetsang-Wil unterliegen beide einem Irrtum, wenn sie sich auf die laufenden Verhandlungen der Tarifpartner berufen. Wir kennen diesen Vorgang. Der Vorsteher des Gesundheitsdepartementes hat es vorhin auch erwähnt: Das sind Verhandlungen ohne Ende. Es gibt Zentrumsspitäler, die seit über zehn Jahren mit einem nicht angepassten Tarif arbeiten müssen und mit uralten Tarifen nicht mehr kostendeckend sind. Das liegt daran, dass der Mechanismus der Tariffestsetzungsverfahren ein falscher ist. Er dreht sich im Kreis und kommt zu keinem Ende.

Zum Hinweis von Dudli-Oberbüren, dass die Verhandlungen jetzt gerade laufen würden: Die Verhandlungen laufen seit Jahren und sie werden auch noch über Jahre weiterlaufen. Das ist ein Prozess ohne Ende und genau deshalb braucht es diese Standesinitiativen.

Die Mitte-EVP-Fraktion wird die Standesinitiative der SP-Fraktion unterstützen und ich bitte Sie, das auch zu tun. Vielleicht können sich die Kolleginnen und Kollegen der SVP und FDP doch noch einen Ruck geben und ihr Abstimmungsverhalten von vor zehn Minuten zum Guten hin korrigieren.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Wortmeldung

Dudli-Oberbüren (im Namen der SVP-Fraktion): Auf das Standesbegehren ist nicht einzutreten.

Es ist Ihnen vielleicht aufgefallen: Wie im Standesbegehren 41.23.05 «Kostendeckende Finanzierung der Endversorger- und Zentrumsspitäler» beantragt die Regierung auch in diesem Geschäft Nichteintreten. Interessant ist die Begründung der Regierung, sie ist auf den Buchstaben identisch. Zentral begründet die Regierung ihren Antrag auf Nichteintreten mit den vielen hängigen Tariffestsetzungsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Es ist nichts anderes als logisch, dass der Ausgang der erwähnten Festsetzungsverfahren abzuwarten ist, bevor eine Standesinitiative eingereicht wird. Erst wenn das Bundesverwaltungsgericht höhere Entschädigungen ablehnt und sich auch im Rahmen der Tarifverhandlungen keine Lösung abzeichnet, ist die Einreichung einer Standesinitiative in Betracht zu ziehen. Abgesehen davon liegen offensichtlich ohnehin deutlich höhere Tarifangebote der Versicherer vor, womit wohl ein vom Bundesverwaltungsgericht verfügtes Tariffestsetzungsverfahren und in weiterer Folge auch eine Standesinitiative hinfällig sein dürften. Zudem stehen wir einem teuerungsbedingten Tarifautomatismus – was der Hauptunterschied zum Standesbegehren 41.23.05 ist – skeptisch gegenüber.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Wortmeldung

Surber-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Auf das Standesbegehren ist einzutreten.

Wir führten im Geschäft 41.23.05 «Kostendeckende Finanzierung der Endversorger- und Zentrumsspitäler» bereits Alles aus. Im Unterschied zu jenem Standesbegehren der Mitte-EVP-Fraktion beinhaltet unseres ausdrücklich, dass es einen Mechanismus geben muss, nach dem die Tarife auch an die Teuerung angepasst werden. Wir hatten an den Spitälern ganz schwierige Bedingungen, weil ein Angleich an die Teuerung nicht möglich war. Die Teuerung ist einfach eine Tatsache. Wenn diese Teuerung nicht weitergegeben werden kann, hat man ein Problem und kann nicht mehr kostendeckend Leistungen erbringen. Ich bitte Sie deswegen auf das Standesbegehren einzutreten und dieses gutzuheissen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Wortmeldung

Dürr-Gams, Ratsvizepräsidentin: Die Regierung beantragt Nichteintreten auf das Standesbegehren.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession