Geschäft: Aufhebung Kantonsratsbeschluss Brücke Luteren Ennetbühl

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.23.20
TitelAufhebung Kantonsratsbeschluss Brücke Luteren Ennetbühl
ArtKR Motion
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung27.11.2023
Abschluss21.2.2024
Letze Änderung17.7.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
WortlautWortlaut vom 27. November 2023
AntwortAntrag der Regierung vom 16. Januar 2024
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
27.11.2023Gremium2.6.2024
27.11.2023Gremium2.6.2024
27.11.2023Gremium2.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
21.2.2024Gutheissung109Zustimmung1Ablehnung10
Statements
DatumTypWortlautSession
21.2.2024Beschluss

Der Kantonsrat heisst die Motion mit 109:1 Stimme bei 1 Enthaltung gut.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
21.2.2024Struktur

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
21.2.2024Wortmeldung

Dürr-Gams, Ratsvizepräsidentin, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
21.2.2024Wortmeldung

Regierungsrätin Hartmann: Auf die Motion ist einzutreten.

Zu Jäger-Vilters-Wangs: Sie haben nicht unrecht. Wenn früher eine Brücke nicht in der Schutzverordnung der Gemeinde enthalten war, hat das Tiefbauamt deren Erhalt nicht geprüft. Denn es war keine Voraussetzung. Die Schutzverordnungen decken nicht genau die Objekte ab, die eigentlich in eine Schutzverordnung gehören würden. Auch ich habe aufgrund dieses Falls gelernt. Nicht, dass wir den Gemeinden nicht mehr vertrauen, aber ich habe gesagt: Bei jeder Brücke, die wir allenfalls abzureissen gedenken, muss zuerst geprüft werden, ob sie nicht erhalten werden kann. Wir haben daraus gelernt, aber die Usanz war früher eine andere. Es geht hier wirklich nicht nur um technische, sondern v.a. auch um historische und finanzielle Aspekte.

Das Gutachten sieht hauptsächlich den Ersatz der Brückenplatte mit dem UHFB-System (Ultrahochleistungs-Faserbaustoff) vor. Während diese Lösung technisch machbar erscheint, müssen wir aber selbstverständlich die gesamte Struktur der Brücke und die umliegenden Bereiche sorgfältig betrachten – insbesondere die Erhaltung der historischen Bogenkonstruktion, deren Zustand nur oberflächlich behandelt wurde. Das ist eine signifikante Lücke in der vorliegenden Analyse. Ein weiterer wichtiger Punkt, den die Analyse nicht beinhaltet, ist die Verkehrssicherheit. Das vorgeschlagene und von Ihnen genehmigte Neubauprojekt adressiert nicht nur die Erneuerung der Brücke, sondern auch wichtige Aspekte wie Strassenentwässerung, Sichtweiten und Sichtzonen. Diese Elemente sind entscheidend für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Auch aus finanzieller Sicht birgt der Umgang mit der schlecht dokumentierten Baustruktur erhebliche Risiken. Die Kosten für die Instandsetzung könnten deutlich höher ausfallen als erwartet, und es bleibt unklar, ob die Lebensdauer einer sanierten Brücke mit jener einer neuen Brücke vergleichbar wäre. Wir anerkennen selbstverständlich die Bemühungen zum Erhalt der alten Bogentragstruktur und schätzen die fachlichen Meinungen der Experten wie Jürg Conzett und Prof.Dr. Eugen Brühwiler. Ich habe diese Personen persönlich empfangen. Sie haben mir das Gutachten unterbreitet. Es ist aber wichtig zu betonen, dass der Erhalt von Denkmälern immer ein sehr komplexer Prozess ist und nicht immer im Einklang mit aktuellen Sicherheits- oder Wirtschaftlichkeitsanforderungen steht.

In der Antwort der Regierung vom 17. November 2023 auf die Einfache Anfrage 61.23.51 «Luterenbrücke Ennetbühl mit Sparpotenzial von 4 Mio. Franken» wird unter Ziff. 4 ausgeführt, dass die Regierung eine Neubeurteilung mit Berücksichtigung von Sanierungsvarianten vornehmen wird, falls eine entsprechende Motion eingereicht und vom Kantonsrat gutgeheissen wird. Dies geschieht vor dem Hintergrund der aktuellen Situation und der Möglichkeit, durch die Motion eine tiefere Überprüfung und Beurteilung des externen Gutachtens und des darin vorgeschlagenen Projekts zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass die politische Gemeinde Nesslau die Schutzwürdigkeit prüft und die Aufnahme in das Schutzinventar in Betracht zieht. Dies würde eine umfassende Projektüberarbeitung ermöglichen und die Schutzwürdigkeit der bestehenden Brücke, die vorhandenen Sicherheitsdefizite der Fahrbahn und einen Kostenvergleich berücksichtigen.

Die Regierung hat sich intensiv mit dem Geschäft auseinandergesetzt, weil es ein rechtskräftiges Projekt ist, das grossmehrheitlich von Ihnen abgesegnet wurde, aber v.a. auch im Sinn der ökonomischen und ökologischen Nachhaltigkeit beantragen wir Ihnen Gutheissung der Motion.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
21.2.2024Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs: Auf die Motion ist einzutreten.

Ich war Präsident der vorberatenden Kommission im Geschäft 36.20.02 und möchte kurz Replik halten, weshalb die vorberatende Kommission und schliesslich auch der Kantonsrat so entschieden haben. Für uns war es damals wichtig zu wissen, ob es wirklich keine Alternative gibt. Von der Regierung bzw. vom Bau- und Umweltdepartement kam damals der Entscheid, dass es keine Alternative zu einem Neubau gibt. Ich möchte das Bau- und Umweltdepartement dringend auf Folgendes hinweisen: Wir haben uns im erwähnten Geschäft auf Ihre Informationen abgestützt. Wenn wir weiterhin falsche Informationen erhalten und in der Folge andere Gutachten diese Informationen plötzlich infrage stellen, wird mein Vertrauen in die Arbeit sehr gering. Ich hoffe, dass in Zukunft solche Sachen besser laufen, damit die vorberatende Kommission gute Arbeit leisten und der Kantonsrat einen guten Entscheid treffen kann. Somit kann ich es nachvollziehen und bin damit einverstanden, dass wir diese Motion gutheissen. So verfügen wir über eine Auswahl und können anschliessend die bestmögliche Lösung für Brücke Luteren Ennetbühl treffen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
21.2.2024Wortmeldung

Abderhalden-Nesslau zu Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann: Ich lege meine Interessen als Gemeinderätin von Nesslau offen.

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann hat in seinem Votum erwähnt, dass die Gemeinde Nesslau nun eingeschwenkt habe. Ich wundere mich, weshalb er auf die Idee kommt, die Gemeinde Nesslau habe erst jetzt eingeschwenkt. Als Gemeinderätin von Nesslau möchte ich betonen, dass die Gemeinde Nesslau nicht gegen eine Renovation war.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
21.2.2024Wortmeldung

Gahlinger-Niederhelfenschwil: Auf die Motion ist einzutreten.

Ich bin wahrscheinlich einer der wenigen, die schon Stampfbeton eingebracht haben. Als diplomierter Hochbaupolier kenne ich diese Sache sehr genau. Zentral ist für mich, dass die Brücke Luteren ein sogenannter Engpass bezüglich Nutzlast ist. Ein ganzes Tal muss weite Wege fahren, wenn wir diesen Engpass nicht beseitigen. Wichtig ist, dass bei einer Beibehaltung der Bogenbrücke die Nutzlast gewährleistet werden kann. Es geht nicht nur um den Stampfbeton, sondern v.a. um das Fundament unten und ob dieses die Gewichte aufnehmen kann. Ein positiver Effekt ist zudem, dass die Beibehaltung der Brücke viel günstiger ist. Damals eher für einen Neubau gesprochen haben zwei Punkte: Die geradlinigere Streckenführung und v.a., dass während dem Bau die alte Brücke hätte benutzt werden können. Dieser Punkt wäre eine grosse Herausforderung, sollte das Projekt so zustande kommen. Trotzdem ist es eine gute Sache, dass wir nochmals darüber befinden können. Ich unterstützte damals den Neubau. Anscheinend hatten wir jedoch zu wenige Details.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
21.2.2024Wortmeldung

Monstein-St.Gallen (im Namen der GLP): Auf die Motion ist einzutreten.

Es ist nicht das erste Mal, dass wir uns in dieser Legislatur über die unterdessen beinahe legendäre Brücke Luteren Ennetbühl unterhalten. Dank der Arbeit unserer geschätzten Parlamentsdienste sind die bisherigen Diskussionen bestens dokumentiert. Dies erlaubt es mir, meine eigenen Worte aus dem Geschäft 36.20.02 nochmals zu verwenden. Als am 19. April 2021 im Rahmen der zweiten Lesung zum Ersatzbau der Brücke die Rückweisung an die Regierung beantragt wurde, habe ich im Namen der GLP folgendes ausgeführt: «Das Geschäft gehört nach unserer Meinung zurück auf Feld eins [...]. Zurück auf Feld eins heisst für uns auch eindeutig, dass die Sanierungsvariante der bestehenden Brücke zwingend nochmals geprüft werden muss. Wir haben grosse Zweifel, ob die Vorprüfung während der Projektierungsphase mit der nötigen Vorsicht durchgeführt wurde. Gemäss der Einschätzung von verschiedenen Fachexperten wäre eine Sanierung der bestehenden Brücke [...] realisierbar und für einen Bruchteil der Kosten zu haben. Wir erachten es daher als zwingend, dass die Regierung diese Sanierungsvariante umfassend prüft und in diesem Rahmen auch Zweiteinschätzungen einholt.»

Sie sehen, wir haben bereits im April 2021 gefordert, was nun mit diesem Geschäft bewirkt werden soll. Die Rückweisung hatte im April 2021 keine Chance. Umso erfreulicher ist es, dass wir dank einem zusätzlichen Gutachten und v.a. auch dank dem bemerkenswerten und verdankenswerten Engagement von Bürgern aus der betroffenen Region eine Motion vorliegen haben, die korrigierend eingreifen soll und auch von der Regierung gutgeheissen wird.

Wenig überraschend werden wir dieser Motion zustimmen. Wir sind weiterhin überzeugt, dass eine erneute Überprüfung sinnvoll ist. Zumindest eine Korrektur des Prozesses ist angezeigt. Eine Neubeurteilung des Strassenbauvorhabens mit Berücksichtigung von Sanierungsvarianten ist definitiv vorzunehmen. Wenn daraus Kosteneinsparungen in Millionenhöhe und die Vermeidung eines unnötigen Neubaus resultiert, ist dies umso besser.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
21.2.2024Wortmeldung

Müller-Lichtensteig (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Aufgrund der Gutachten von renommierten Ingenieuren lohnt es sich, nochmals genau hinzuschauen. Vom Planungsbeginn bis heute ist einige Zeit vergangen. Die Welt hat sich verändert. Ich möchte nicht nur auf die Kosten eingehen, sondern die gesamtheitliche Nachhaltigkeit näher betrachten. Es macht nicht nur ökonomisch, sondern v.a. ökologisch Sinn, die Brücke zu erhalten und kein neues Bauwerk zu erstellen. Das müsste mehr im Zentrum stehen. Aus ökonomischer Sicht gehen wir aufgrund der Gutachten davon aus, dass eine Renovation günstiger wäre. Ob sie tatsächlich in diesem Umfang umgesetzt werden kann, wird sich weisen. Der dritte Teil der Nachhaltigkeit ist die gesellschaftliche Nachhaltigkeit. Dabei rückt der baukulturelle Aspekt näher in den Fokus. Diesbezüglich steht die Gemeinde Nesslau in der Verantwortung, wie es Toldo-Sevelen umfassend umschrieben hat. Wir sehen durchaus gute Chancen für einen Neustart mit einem Erhalt der Brücke.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
21.2.2024Wortmeldung

Toldo-Sevelen (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Präsident des Baumeisterverbandes des Kantons St.Gallen und Mitinhaber eines Tief- und Stassenbauunternehmens.

Das Strassenbauvorhaben «Ersatz der Brücke Luteren» ging als bestmögliches Projekt aus einem Variantenstudium hervor. Einer der ausschlaggebendsten Punkte war damals die Feststellung, dass der Brückenbogen eine eingeschränkte Tragfähigkeit aufweise. Der Beschluss erlang im Juni 2021 Rechtsgültigkeit. Im Mai 2023 kam ein externes Gutachten zu einem anderen Schluss. Die bestehende Brücke könne sehr wohl saniert werden – dies mit erheblichen Kosteneinsparungen. Die Tragfähigkeit des Bogens stelle kein Problem dar. Die Regierung beantragt Gutheissung der Motion, damit das externe Gutachten und der darin enthaltene Projektvorschlag vertieft geprüft und beurteilt werden können. Gleichzeitig sei der politischen Gemeinde Nesslau zu beantragen, dass der Schutzstatus des Objekts und die Aufnahme ins Schutzinventar zu prüfen ist.

Wir verstehen das im Sinn der Regierungsantwort auf die Einfache Anfrage 61.23.51 «Luterenbrücke Ennetbühl mit Sparpotenzial von 4 Mio. Franken» von Huber-Oberriet: Ein Variantenstudium mit klaren Zielsetzungen, vergleichbaren Leistungen und einheitlicher Kostenbasis – wobei diese Zielsetzungen den damaligen Zielsetzungen aus dem beschlossenen Bauvorhaben sehr nahekommen müssten. Kritisch beurteilen würden wir eine vorzeitige Aufnahme der Brücke ins Schutzinventar und darauf abgestützt neue Zielsetzungen, welche die als projektrelevant definierten Punkte zugunsten des Schutzinteresses aufweichen würden.

Uns fällt zudem auf, dass das Bau- und Umweltdepartement zu klar anderen Aussagen als der externe Gutachter kommt. Einerseits bei der erwähnten Tragfähigkeit des Brückenbogens, andererseits beim Umfang des ganzen Sanierungsprojekts. Während das Bau- und Umweltdepartement das Gutachten nur für den Brückenperimeter sieht, versteht es der externe Gutachter einschliesslich Linienführung, Entwässerung und Projektablauf mit einer halbseitigen Instandsetzung der Brückenplatte sowie ohne Bau einer Hilfsbrücke. Unterschiede bestehen auch bei der CO2-Bilanz, der Nutzungsdauer und zu Aussagen der Lebenszykluskosten. In der Erwartung, dass der Kantonsrat in einer allfälligen zweiten Auflage eine Güterabwägung auf einer gefestigten Grundlage treffen kann, heissen wir die Motion ebenfalls gut.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
21.2.2024Wortmeldung

Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Ich möchte mich bei allen Personen bedanken, die sich dafür eingesetzt haben, dass wir noch einmal über den Ersatz der Brücke Luteren diskutieren können – insbesondere beim Präsidenten des Vereins «Aktion Rettung der Luterenbrücke» Dr. Walter J. Ammann und dem wissenschaftlich-technischen Beirat des Vereins. Es ist wichtig, dass sich Expertinnen einbringen, wenn etwas falsch läuft. Wir Politiker tun manchmal so, wie wir alles wissen, sind aber in den meisten Themen nur Laien. Es ist schön zu sehen, dass Politiker sich eingestehen können, einen Fehler begangen zu haben und die Sanierung nicht genügend geprüft wurde. Dies wird nun nachgeholt – besser spät als nie. Andererseits erwarten wir, dass in Zukunft seriöser abgeklärt wird, ob der Erhalt eines Bauwerks sinnvoller ist als dessen Ersatz. Wir müssen mit unseren finanziellen und natürlichen Ressourcen verantwortungsvoll umgehen.

Bereits am 15. Februar 2021 bei der Beratung des Geschäfts «Kantonsratsbeschluss über den Ersatz der Brücke Luteren Ennetbühl der Kantonsstrasse Nr. 55 in Nesslau» (36.20.02) hat unsere Fraktion den Antrag gestellt: Rückweisung an die Regierung mit dem Auftrag, die Dringlichkeit eines Ersatzes der Brücke nochmals kritisch zu überprüfen. Die SP-Fraktion hat uns unterstützt, aber den Antrag haben wir gestellt. Als Begründung brachten wir schon damals an, dass das Bauwerk durch Instandsetzung und Verstärkung weiter benutzt werden kann, eine Sanierung nicht umfassend geprüft wurde und die Kosten für eine Sanierung nicht genügend beziffert wurden. Auch in der zweiten Lesung haben wir es leider nochmals erfolglos probiert. Ein weiteres Gutachten von Prof.Dr. Eugen Brühwiler, Professor für Bauwerkserhaltung an der ETH Lausanne, zeigte, dass eine Sanierung des Bauwerks möglich und günstiger ist. Die Sanierung hat gleich mehrere Vorteile: Ein Kulturdenkmal – eine der ältesten Stampfbetonbrücken – kann erhalten werden, wir können mit bis zu 3,6 Mio. Franken eine Menge Geld sparen und die Sanierung benötigt viel weniger Energieressourcen als ein Neubau und schont damit die Umwelt und das Klima. Eine erste Schätzung geht davon aus, dass der Ausstoss bei nur einem Viertel liegt. Zudem verbrauchen wir keine landwirtschaftliche Fläche und keine Waldfläche – die gefällten Bäume können wieder aufgeforstet werden.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
21.2.2024Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Ich schliesse mich zu 100 Prozent Louis-Nesslau an. Es ist schon verrückt: Wir segnen im Jahr 2021 einen millionenteuren Neubau der Brücke Luteren ab und im Nachhinein kommt aus, dass eine Renovation möglich und v.a. viel günstiger ist. Die SP-Fraktion hatte damals die Rückweisung der Vorlage verlangt, war aber mit 78:35 Stimmen krachend gescheitert. Anschliessend hat sich die vorberatende Kommission an die Arbeit gemacht und der Kantonsrat hat den Neubau beschlossen. Verschiedene Experten wurden aber aktiv. Wir wurden mit diversen Gutachten und sehr interessanten Studien eingedeckt. Inzwischen hat auch die Gemeinde Nesslau eingeschwenkt und gemerkt, dass tatsächlich eine Renovation anstatt ein Neubau möglich ist. Es ist gut, dass die Regierung Gutheissung beantragt. Schlauer werden ist keine Schande, im Gegenteil. Es zeugt auch von einer gewissen Stärke, zu sagen: Vielleicht haben wir den Fehler gemacht, eine Renovationsinstandstellung nicht eingehend zu prüfen, sondern uns nur auf den Neubau zu fokussieren. Das schätzen wir sehr. Die Bäume wurden zwar schon gefällt, denn der Neubau hätte bald begonnen. Es können aber sicher wieder neue Bäume gepflanzt werden. Wenn rund 4 Mio. Franken gespart werden können, sind wir als Kantonsrätinnen und Kantonsräte verpflichtet, das zu tun und die Regierung zu beauftragen, die beiden Varianten Neubau und Renovation nochmals genau zu betrachten.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
21.2.2024Wortmeldung

Louis-Nesslau (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Sie kennen die Entstehungsgeschichte (36.20.02) dieser Motion. Zum Zeitpunkt des Beschlusses durften wir davon ausgehen, dass eine Instandsetzung der Brücke Luteren Ennetbühl nicht möglich bzw. nicht wirtschaftlich möglich ist. Ein Gutachten von Prof.Dr. Eugen Brühwiler vom Lehrstuhl für Bauwerkserhaltung an der ETH Lausanne zeigt, dass die bestehende Brücke mit modernen Erhaltungsmassnahmen für eine nächste Nutzungsdauer instand gesetzt werden kann. Ich masse mir nicht an, dieses Gutachten inhaltlich zu beurteilen. Genau dazu möchten wir mit dieser Motion die Möglichkeit geben. Die Baukosten für eine Instandsetzung sind gemäss Gutachten bedeutend tiefer als bei der beschlossenen Abbruch- und Neubauvariante. Sie kommen deutlich unter die Schwelle von 6 Mio. Franken zu liegen, ab welcher der Kantonsrat unter Vorbehalt der Volksrechte über Kantonsstrassenprojekte beschliesst. Die Regierung kann die Instandsetzung entsprechend als neues Projekt in eigener Zuständigkeit beschliessen. Der bisherige Kantonsratsbeschluss muss allerdings durch den Kantonsrat aufgehoben werden. Dies können wir mit der Gutheissung dieser Motion lancieren. Die Regierung soll das externe Gutachten und den darin enthaltenen Projektvorschlag vertieft prüfen. Zentral sind dabei die Fragen der Sanierbarkeit und die Wirtschaftlichkeit dieser Sanierung. Nicht zentral ist die allfällige Aufnahme in ein Schutzregister. Zentral ist die Möglichkeit, mehrere Millionen Franken zu sparen. Diese Möglichkeit muss geprüft werden.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
21.2.2024Wortmeldung

Dürr-Gams, Ratsvizepräsidentin: Die Regierung beantragt Gutheissung der Motion.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession