Geschäft: Vom Spital Flawil zum Spekulationsobjekt

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.23.83
TitelVom Spital Flawil zum Spekulationsobjekt
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung27.11.2023
Abschluss29.4.2024
Letze Änderung12.7.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
WortlautWortlaut vom 27. November 2023
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 9. April 2024
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
27.11.2023Person5.8.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
29.4.2024Wortmeldung

Baumgartner-Flawil ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Wie sich die Faktenlage heute präsentiert, kann man fast die Überschrift setzen: «Ende gut, alles gut». Ich sage aber: «Ende gut, fast alles gut». Die Liegenschaft mit den Gebäulichkeiten und dem Land des ehemaligen Spitals Flawil ist grösstenteils wieder im Besitz der öffentlichen Hand. Die Solviva Immobilien AG hat die Liegenschaft an die Stiftung Wohn- und Pflegeheim Flawil (WPH) verkauft. Noch bleibt ein Grundstück von rund 1800 m² im Besitz der Solviva Immobilien AG für eine eigene, noch unbekannte Entwicklungsidee.

Das ist eigentlich für die Bewohnerinnen und Bewohner von Flawil eine erfreuliche Nachricht. Die Antworten der Regierung auf meine Einfache Anfrage vor den Sommerferien 2023 und auf diese Interpellation lassen aber noch einige Fragen offen. Die ursprüngliche Absicht der Solviva Immobilien AG, ein Therapie- und Pflegezentrum mit verschiedenen Partnern – das Schweizer Paraplegikerzentrum, das Kantonsspital, das Zentrum für Labormedizin oder die Psychiatrie –, konnte aus Ihnen dargelegten Gründen leider nicht umgesetzt werden. Die Regierung hat mit ihrem Beschluss «Weiterentwicklung der Strategie St.Galler Spitalverbunde, Veräusserung der Spitalliegenschaft» vom 7. Dezember 2022 ihre Zustimmung erteilt. Es liegt also ein Beschluss der Regierung vor.

Der Verzicht der Regierung auf eine Heimfallregelung oder Rückfallklausel kann ich in keiner Art und Weise nachvollziehen. Da wird eine Liegenschaft mit einem Buchungswert von 4,9 Mio. Franken ohne konkrete Absichten und Perspektiven veräussert und zum Bodenpreis von 1,6 Mio. Franken fast verschenkt. Das geflügelte Sprichwort «Aus den Augen, aus dem Sinn» sieht sich hier bestätigt. Ein solches Handeln ohne Heimfallregelung bezeichne ich als fahrlässig, fast als grobfahrlässig im Umgang mit ehemaligen Liegenschaften des Kantons. Ich gehe davon aus, es gäbe in den zuständigen Departementen wirklich genügend Fachpersonen mit juristischem Wissen, die wissen, dass man auf eine solche Klausel in Verträgen nicht verzichten darf. Dieses fast schildbürgerhafte Handeln ist für mich nicht entschuldbar. Der Glaube und ein Versprechen allein genügen nicht. Da geht es um ein knallhartes Geschäft, um Immobilien und letztlich um die Gesundheitsversorgung. Zum Schluss, ich zitiere: «Die Flawiler Lösung zeigt eine erfreuliche Perspektive für die öffentliche Hand.» Dafür möchte ich mich beim Gemeinderat und beim WPH bedanken. Die Antwort der Regierung ist in der Sache für mich eine Enttäuschung.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession