Geschäft: Musikschulen im Kanton St.Gallen
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 42.23.18 |
Titel | Musikschulen im Kanton St.Gallen |
Art | KR Motion |
Thema | Erziehung, Bildung, Kultur |
Federführung | Bildungsdepartement |
Eröffnung | 27.11.2023 |
Abschluss | 29.4.2024 |
Letze Änderung | 12.7.2024 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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28.11.2023 | Person | Erstunterzeichner/-in - Maurer-Altstätten | 21.11.2024 |
28.11.2023 | Person | Erstunterzeichner/-in - Hess-Rebstein | 21.11.2024 |
27.11.2023 | Person | Erstunterzeichner/-in - Baumgartner-Flawil | 5.8.2024 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
29.4.2024 | Gutheissung | 66 | Zustimmung | 42 | Ablehnung | 12 | |
29.4.2024 | Eintreten | 64 | Zustimmung | 42 | Ablehnung | 14 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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29.4.2024 | Beschluss | Der Kantonsrat heisst die Motion mit 66:42 Stimmen bei 1 Enthaltung gut. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
29.4.2024 | Struktur | Die Spezialdiskussion wird nicht benützt. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
29.4.2024 | Beschluss | Der Kantonsrat tritt mit 64:42 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Motion ein. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
29.4.2024 | Wortmeldung | Maurer-Altstätten: Auf die Motion ist einzutreten. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Schulratspräsident und Vizepräsident einer Musikschule, die als Verein geführt wird. Es freut mich zu hören, dass reihum der Musikschulunterricht als solches oder die musikalische Bildung anerkannt sind. Trotzdem hoffe ich jetzt auf ein Musikgehör bei der FDP-Fraktion, wenn ich das nicht unbedingt im Volksschulgesetz geregelt haben möchte. Zudem möchte ich eine Erwiderung geben auf die Ausführungen von Wasserfallen-Goldach: In diesem Rat wird Herr Montesquieu immer wieder bemüht, wenn man ein Gesetz möchte oder wenn man kein Gesetz möchte. Je nach Zielrichtung lässt sich das Zitat so oder anders anwenden. Wie sieht die Situation jetzt aus? Aktuell ist der freiwillige Instrumental- und Vokalunterricht in einem kurzen Artikel im Volksschulgesetz geregelt. Was steht da drin? Darin steht, wie der Musikunterricht, der Instrumental- und Vokalunterricht, geregelt sein soll für Volksschülerinnen und -schüler und für Schülerinnen und Schüler der Berufsschulen. Darin stehen auch Vorschriften zu anwendbaren Tarifen. Meiner Meinung nach ist das methodisch einfach falsch. Ins Volksschulgesetz gehören Regelungen, welche die Volksschülerinnen und -schüler betreffen und nicht Berufsschülerinnen und -schüler. Richtig wäre daher eine Regelung in einem eigenen Gesetz. Wenn man jetzt, und darum ist es nur die zweitbeste Lösung, diese Regelung im Rahmen der Totalrevision in ein neues Volksschulgesetz überträgt, dann bleibt dieser Webfehler einfach bestehen. Was würde es denn bedeuten, wenn wir die Regelungen in einem neuen, eigenen Gesetz, einem Musikschulgesetz, festschreiben würden? Wir hätten eine saubere Lösung, um alle Typen von Musikschulen zu regeln, seien das Musikschulen, die von der Volkschule bzw. den Volksschulträgern geführt werden, und Musikschulen, die privat organisiert sind, meistens in der Form eines Vereins. Wir erhalten mit einem neuen, eigenen Gesetz eine klare Rechtssicherheit für alle Typen von Musikschulen. Wir können in einem eigenen Gesetz Regelungen für alle Altersgruppen treffen und bleiben dann im Volksschulgesetz bei denen, die es betrifft, nämlich bei den Volksschülerinnen und -schülern. Wir können auch die Qualität regeln. Hier, Wasserfallen-Goldach, gibt es keinen grossen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Die Verwaltung bleibt bestehen, wie sie jetzt ist. Die Musikschulen verwalten sich nämlich meistens alle selber. Wir können in einem eigenen Gesetz die Talentförderung angepasst einschliessen, Regelungen treffen für Jugendliche und Erwachsene und wir können auch eine Regelung treffen für Kostenträger, die ausserhalb der Schule sind, seien das Private oder anders Subventionierte. Das Zürcher Beispiel zeigt uns ganz klar, wie einfach und kurz ein solches Gesetz ausfallen kann. Die Zürcher Regelung umfasst zehn Artikel. Wir Motionäre sind fest davon überzeugt, dass die Vorteile eines eigenen Gesetzes überwiegen. Eine Regelung im Volksschulgesetz wäre nur die zweitbeste Lösung. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
29.4.2024 | Wortmeldung | Steiner-Kaufmann-Gommiswald (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten. Es ist klar, dass der Musikunterricht dank gesetzlicher Grundlage nicht nur an Bedeutung gewinnt, sondern dass auch für Rechtssicherheit gesorgt wird. Die Heterogenität ist gross. Die Zusammenarbeit zwischen Volksschulen und Musikschulen ist im ganzen Kanton sehr unterschiedlich. Eine gesetzliche Grundlage wird der gesamtgesellschaftlichen Leistung des Musikunterrichts gerecht. Wer ein Musikinstrument lernt, profitiert ein Leben lang. Man erfährt, dass sich Einsatz durch Üben lohnt. Man lernt durch Vorspiele vor Publikum exponiert zu sein. Man lernt sich harmonisch in einer Gemeinschaft einzuordnen. Man erlernt Zuverlässigkeit und man lernt mit Fehlern umzugehen und an ihnen zu wachsen – alles «Soft Skills», die in der Gesellschaft und Wirtschaft gesucht und gefragt sind. Aber das Wichtigste ist: In der Musik gibt es keine Ersatzbank. Insbesondere Blasmusikvereine, Chöre und Orchester erbringen für die Kultur, auch die Volkskultur in den Dörfern, eine Leistung für die Gesellschaft, die kaum zu beziffern ist. Die Grundlage dafür ist, dass ein guter, musikalischer Unterricht im Voraus erfolgte. Ein Musikschulgesetz kann auch die Arbeitsbedingungen von Musikschullehrern und -lehrerinnen verbessern. Oft haben diese mehrere Anstellungen in mehreren Gemeinden, damit sie auf ein ordentliches Pensum kommen, und finden komplett unterschiedliche Voraussetzungen vor. Dennoch möchten wir im Rahmen dieser Diskussion darauf hinweisen, dass man das Ziel nicht überschiessen und das Fuder nicht überladen sollte. Es soll eine schlanke und hilfreiche gesetzliche Grundlage werden, welche nicht überreguliert, sondern v.a. ermöglicht. Gerade im Bereich der Qualitätsstandards und der Entwicklung des Personals soll auch ein Ermessens- und Handlungsspielraum vor Ort in den Gemeinden bleiben. Manchmal z.B. leitet eine engagierte und talentierte Musikantin mit pädagogischem Flair aus dem Dorf ein Jugendensemble der Musikschule mindestens so gut oder besser wie ein Profimusiker mit Hochschulabschluss. So etwas soll weiterhin möglich bleiben. Die Gemeinden kennen den Bedarf und die Bedürfnisse am besten. Besonders wichtig erscheint uns hingegen der Zugang zum Musikunterricht unter Berücksichtigung der Chancengleichheit. Es darf keine Glückssache sein, ob sich Eltern den Musikunterricht für ihre Kinder leisten können oder nicht. Persönlich habe ich eine lange Beziehung zur Musik und insbesondere zur Blasmusik und wünsche es allen Kindern, die wollen und können, die Erfahrung zu machen, die Kurt Gäble in seinem berühmten Polka «Wir Musikanten» so umschrieb: «Wir Musikanten, vereint durch Spiel und Gesang, sind befreundet ein Leben lang. Uns Musikanten ist Harmonie pur im Blut, Musik, die tut uns allen gut.» Insofern zeigt sich eine Mehrheit von uns offen dafür, die Erarbeitung der neuen gesetzlichen Grundlagen im Rahmen der Totalrevision anzugehen bzw. diese gegebenenfalls in das totalrevidierte Volksschulgesetz als eigener Teil zu integrieren. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
29.4.2024 | Wortmeldung | Jäger-Vilters-Wangs (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten. Musik bewegt die Welt, Musik bewegt die Schweiz, Musik bewegt den Kanton St.Gallen und Musik bewegt auch die FDP-Fraktion, in deren Namen ich nun spreche. Wir haben hier eine Motion, die uns aufzeigt, wie die Musikschulen organisiert sind. Die Musikschulen werden durch die Volksschulträger, von Trägervereinen, von privaten Musikschulen oder anderen privaten Organisationen gestaltet und organisiert. Diese Organisation hat sich bewährt und es läuft gut, dies haben die Motionäre auch so bestätigt. Da fragt man sich schon: Braucht es jetzt ein spezielles Musikgesetz? Die FDP als klare Bildungspartei steht ein für eine Gleichstellung aller Bildungseinrichtungen, wie auch die der Musikschule. Die Erstunterzeichnenden haben ganz klar recht, dass wir eine rechtliche Verankerung in der Musikschule auf Kantonsebene brauchen. Wir werden in nächster Zeit, im nächsten Jahr auch über ein Sportgesetz debattieren. Da geben wir dem Sport auch seinen Bereich. Also geben wir der Musik auch ihren Bereich. Die Regierung beantragt Gutheissung. Dies ist v.a. ein Signal gegenüber den Musikschulen, gegenüber der Musik allgemein und gegenüber der Bildung. Was die FDP-Fraktion ganz klar unterstützt, ist, dass wir kein eigenes Gesetz machen. Es braucht eine gesetzliche Grundlage, aber diese soll, wie von der Regierung vorgeschlagen, im Rahmen der Totalrevision des Volksschulgesetzes entstehen. Was wir aber auch vorausschauend sagen wollen: Wenn es Diskussionen in der Ausarbeitung des Gesetzes um den Berufsauftrag der Musikschullehrer gibt, werden wir zu gegebener Zeit eine kritische Haltung haben. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
29.4.2024 | Wortmeldung | Noger-Engeler-Häggenschwil (im Namen der GLP): Auf die Motion ist einzutreten. Wir unterstützen das Ansinnen der Motionäre, gesetzliche Grundlagen für die Musikschulen im Kanton St.Gallen zu schaffen. Es ist erfreulich, dass die Regierung diese Zielsetzung gutheisst. Die Einbettung der Musikschulen in die Totalrevision des Volksschulgesetzes ist ein möglicher Weg. Ein wichtiges Anliegen der Motionäre ist aber auch, dass die Schnittstelle zwischen Volks- und Berufsschule besser geregelt wird. Musikalisch interessierten und begabten Jugendlichen soll der Zugang zu den Musikschulen während der Berufsfachschule verbessert ermöglicht werden. Dies zeigt auf, dass Musikförderung in den Musikschulen über die Volksschulzeit hinaus geregelt sein sollte. Das Aufnehmen des Anliegens der Motion innerhalb der Totalrevision Volksschulgesetz ist aber zu befürworten. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
29.4.2024 | Wortmeldung | Wasserfallen-Goldach (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten. Selbstverständlich sehen und anerkennen wir den gesellschaftlichen, kulturellen und auch pädagogischen Wert der Musikschulen und des darin angesiedelten Instrumental- und Vokalunterrichts. Entsprechend war auch ich im Jahre 2015 unter den Erstunterzeichnern der Motion, mit welcher die Regierung eingeladen wurde, die notwendige Gesetzesgrundlage zu schaffen für eine rechtliche Verankerung des im Jahre 2012 durch die Schweizer Stimmbevölkerung angenommenen Verfassungsartikels. Die aktuelle Gesetzesgrundlage in Art. 20bis des Volksschulgesetzes lautet folgendermassen: Abs. 1: «Der Schulträger ermöglicht Schülerinnen und Schülern der Volksschule und der kantonalen Berufsfachschulen mit Wohnsitz im Kanton St.Gallen den Zugang zu freiwilligem Instrumental- und Vokalunterricht.» Abs. 2: «Die Gebühr richtet sich nach Art. 12a des Bundesgesetzes über die Kulturförderung vom 11. Dezember 2009.» Das ist also die bestehende Rechtsgrundlage. Im nun vorliegenden Vorstoss fordern die Motionäre ein eigenständiges Musikschulgesetz oder zumindest weiterreichende gesetzliche Grundlagen für die Musikschulen im Kanton St.Gallen mit weit über den ursprünglichen Gesetzestext hinausgehendem Inhalt. Darin sollen u.a. Qualitätsstandards festgelegt, ausreichende Ressourcen gesichert, die Zusammenarbeit gefördert und auch die Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit sichergestellt werden. Dies alles sind durchaus sehr ehrenwerte Ziele. Es sind aber insbesondere auch Forderungen, deren Durch- und Umsetzung einen gewaltigen Verwaltungsapparat und entsprechende Kostenfolgen mit sich bringen. Dies können wir aus liberaler SVP-Sicht nicht gutheissen. Nach unserer Beurteilung reichen die bestehenden rechtlichen Grundlagen im Volksschulgesetz, um den Musikschulen und dem Instrumental- und Vokalunterricht auf Gemeindeebene den nötigen Rechtsrahmen und auch den nötigen Handlungsspielraum zu geben. Wie immer in einer solchen Ausgangslage halten wir uns als SVP-Fraktion an den Grundsatz, den Charles de Montesquieu, einer der ganz grossen Aufklärer, zu prägen wusste: «Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.» Auch wenn ich das leidenschaftliche Engagement von Baumgartner-Flawil immer sehr zu schätzen wusste und ich ihn selbstverständlich in seiner letzten Session eigentlich auch in dieser Angelegenheit sehr gerne unterstützen würde, kann ich dies aus eben dargelegten Gründen nicht tun. Ich hoffe, dass unsere Bedenken zumindest einen ernsthaften Einzug finden in den weiteren gesetzgeberischen Prozess. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
29.4.2024 | Wortmeldung | Baumgartner-Flawil (im Namen von Baumgartner-Flawil / Maurer-Altstätten / Hess-Rebstein): Auf die Motion ist einzutreten. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Präsident der Musikkommission des Verbandes St.Galler Volksschulträger (SGV) und nehme in dieser Funktion die Interessen der Musikschulen wahr. Das Angebot des Musikunterrichts an Musikschulen findet ausserhalb des Unterrichts nach Lehrplan für Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Abschluss ihrer Erstausbildung, längstens aber bis zum 25. Altersjahr statt. Im Grundsatz ist der Instrumental- und Vokalunterricht in den Musikschulen freiwillig und liegt im Kompetenzbereich der Gemeinden als Träger der Musikschulen. An diesem Grundsatz soll nichts geändert werden. In der Beantwortung der Interpellation 51.20.84 «Musikschulen im Kanton St.Gallen» stellt die Regierung fest: «Die Musikschulen leisten eine wichtige Ergänzung zum Musikunterricht in den Volksschulen. Sie beteiligen sich damit in wertvoller Weise an der Erfüllung des Bildungsauftrags.» Ein Musikschulgesetz im Kanton St.Gallen schafft Grundlagen und rechtliche Klarheit für alle Beteiligten, einschliesslich der Musikschulen, der Lehrpersonen, der Schülerinnen und Schüler sowie der Erziehungsberechtigten. Eine gesetzliche Verankerung, hierzu ein paar Stichworte: rechtliche Grundlage, Legitimation, Klarheit schaffen, Kooperation fördern, Vernetzung zwischen den Musikschulen. Ein Musikschulgesetz ermöglicht musikalisch interessierten Kindern und Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine musikalische Grundausbildung, fördert und unterstützt musikalische Begabung und besonders talentierte Schülerinnen und Schüler. Die Kantone Zürich und Bern haben ein kurzes, schlankes und prägnantes Musikschulgesetz erlassen, in dem der Geltungsbereich, die Aufgaben der Gemeinden, der Auftrag, das Ziel, die Zusammenarbeit und die Anerkennung der Musikschulen gesetzlich geregelt sind. Dies soll die vorliegende Motion auch für den Kanton St.Gallen erreichen. Beispiele liegen also vor, und zwar gute Beispiele. In der Motion habe ich das Bundesprojekt «Junge Talente Musik» vorgestellt. Im Jahr 2023 konnte die Musikkommission SGV-Beiträge in der Höhe von 140’500 Franken an 98 Talente ausbezahlen und 46’000 verschiedene Leistungserbringer, also Projekte der Musikschulen wie z.B. das neugegründete Sinfonieorchester der Jugend in St.Gallen unterstützen. Für das laufende Jahr haben wir Anmeldungen von 233 Gesuchen. Das Verfahren für die Bewertung und die Auszahlung von Geldbeiträgen an «Junge Talente Musik» steht kurz vor dem Abschluss. Uns stehen durch dieses Förderprogramm des Bundes auch dieses Jahr rund 250’000 Franken zur Verfügung. Die Finanzen des Kantons werden also in keiner Weise belastet. Wünsche darf man immer aussprechen; ob dieser Wunsch in Erfüllung geht, liegt tatsächlich in Ihren Händen bzw. beim Drücken des entsprechenden, meiner Ansicht nach richtigen Knopfs bei der Gutheissung und Überweisung. Am Schluss einer politischen Tätigkeit möchte man doch etwas Gutes bewirken. Das ist beim Regierungspräsidenten wie auch bei mir so, im Dienste der Jugend und der Musik. Nach verschiedenen Gesprächen mit den Vorstandsmitgliedern des SGV unterstützt ein Grossteil diese Motion, so auch der Präsident Christoph Ackermann. Der Verband der Schulleitungspersonen der Musikschulen unterstützt diese Motion vollumfänglich wie auch die Musikkommission des SGV. Eine rechtliche und gesetzliche Verankerung der Musikschulen auf Kantonsebene führt zur Harmonisierung der einzelnen Musikschulen, was sowohl für Leistungserbringer wie auch für Leistungsbezüger Rechtssicherheit bringt. Eine kurze Bemerkung für noch unentschlossene Mitglieder dieses Rates, sollen Sie Ja oder Nein stimmen? Aus dem Motionstext geht hervor, dass die Regierung eingeladen wird, dem Kantonsrat Botschaft und Entwurf zur Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für die Musikschulen im Kanton St.Gallen vorzulegen. Es ist eine offene Formulierung. Es liegt im Möglichkeitsbereich der Regierung, wie die gesetzlichen Grundlagen umgesetzt werden. Sie ist also frei. Wichtig ist, dass gesetzliche Grundlagen geschaffen werden. In der Antwort der Regierung heisst es klar und deutlich, es sei sachdienlich, die vorhandenen gesetzlichen Grundlagen für das Musikschulwesen integral zu systematisieren und damit der zusammenfassenden Einladung der Motionäre nachzukommen. Die über 30 Musikschulen mit den rund 18’000 Schülerinnen und Schülern mit ihren Erziehungsberechtigten, die über 1000 Lehrpersonen, die im freiwilligen Instrumental- und Vokalunterricht unterrichten, danken es Ihnen. Und ich danke Ihnen, wenn Sie meinen letzten Wunsch als Mitglied dieses Parlaments erfüllen. Sie verlieren nichts mit Ihrem Ja. Aber unsere Jugend und die Musik gewinnt Anerkennung und Wertschätzung. Stimmen Sie Ja. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
29.4.2024 | Wortmeldung | Dürr-Gams, Ratsvizepräsidentin: Die Regierung beantragt Gutheissung der Motion. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |