Geschäft: Teilhabe und Inklusion – barrierefreie Wahl- und Abstimmungsunterlagen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.23.17
TitelTeilhabe und Inklusion – barrierefreie Wahl- und Abstimmungsunterlagen
ArtKR Motion
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung27.11.2023
Abschluss2.5.2024
Letze Änderung17.7.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
WortlautWortlaut vom 27. November 2023
AntragAntrag der Regierung vom 5. März 2024
AllgemeinRückzug vom 2. Mai 2024
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
27.11.2023Person8.12.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
2.5.2024Wortmeldung

Schulthess-Grabs zieht die Motion zurück.

Ich bedanke mich auch im Namen aller Gehörlosen des Kantons für die wohlwollende Aufnahme dieses Anliegens. In einer inklusiven Gesellschaft ist es von grosser Bedeutung sicherzustellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger ihre demokratischen Rechte uneingeschränkt ausüben können. Erlauben Sie mir, Ihnen trotz dem Rückzug der Motion einige Hintergrundinformationen zu liefern. Weltweit leben rund 70 Millionen gehörlose Menschen, davon 20'000 bis 30'000 in der Schweiz. Die Gehörlosengemeinschaft ist eine sprachliche und kulturelle Minderheit. Beachten Sie, dass am 22. August 2023 der Bundesrat bekanntgegeben hat, dass die Schweiz die Gebärdensprachen als immaterielles Kulturerbe anerkennt. Die Gebärdensprachen müssen jedoch endlich auch rechtlich anerkannt werden. Nur so haben gehörlose Personen den gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt, zum Gesundheitswesen, zur Kultur und zur Teilhabe am politischen Geschehen. Eine Vielzahl gehörloser Menschen geht nicht zu Wahlen oder beteiligt sich nicht an politischen Angelegenheiten, weil sie Schwierigkeiten hat, Texte auf einer anderen Ebene und nicht in Gebärdensprache zu verstehen. Somit wird eine Teilhabe vermindert, was nicht den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (SR 151.3; abgekürzt BehiG) entspricht.

Sie fragen sich vielleicht, wenn jemand gehörlos ist, kann er oder sie ja lesen und verstehen. Gebärdensprachen sind eigenständige Sprachen und entwickeln sich wie gesprochene Sprachen innerhalb einer regionalen Sprachgemeinschaft. Bilingual aufwachsen bedeutet für Menschen mit einer Hörbehinderung, zwei Sprachen zu erlernen, nämlich die Gebärden- und die jeweilige Landessprache. Trotz technischen Möglichkeiten kommen Menschen mit einer Hörbehinderung in ganz verschiedenen Lebensbereichen im Alltag an ihre Grenzen. Gehörlose Menschen stehen oft vor Herausforderungen, wenn es darum geht, Informationen in schriftlicher Form zu erhalten. Dies betrifft insbesondere Wahl- und Abstimmungsunterlagen, die für sie nicht im gängigen Mass zugänglich sind. Viele Gehörlose haben Schwierigkeiten, komplizierte Texte zu verstehen, weil sie nicht bilingual aufwachsen. Im Bildungssystem wurden diese Aspekte viel zu wenig berücksichtigt. Es ist daher dringend erforderlich, dies zu ändern, um diese Barriere zu beseitigen und eine gleichberechtigte und barrierefreie politische Partizipation zu gewährleisten.

Ich kann die Motion beruhigt zurückziehen, weil die Staatskanzlei bereits Abklärungen getroffen hat und entsprechende Abstimmungsunterlagen und Erklärvideos bereits ab dem Jahr 2025 zur Verfügung stellt.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession
2.5.2024Wortmeldung

Dürr-Gams, Ratsvizepräsidentin: Die Regierung beantragt Nichteintreten auf die Motion.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession