Geschäft: Festsetzungsverfahren – Kostendeckung mit Tarifanpassungen?
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.23.78 |
Titel | Festsetzungsverfahren – Kostendeckung mit Tarifanpassungen? |
Art | KR Interpellation |
Thema | Gesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe |
Federführung | Gesundheitsdepartement |
Eröffnung | 27.11.2023 |
Abschluss | 29.11.2023 |
Letze Änderung | 17.7.2024 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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27.11.2023 | Gremium | Erstunterzeichner/-in - FDP-Fraktion 2020/2024 | 2.6.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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29.11.2023 | Wortmeldung | Shitsetsang-Wil (im Namen der FDP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden. Wir sind mit der Beantwortung unserer Interpellation im Sinn der erhaltenen Informationen zufrieden. Nicht zufrieden sind wir mit den bisherigen gemeinsamen Bemühungen der Spitalverbunde und des Gesundheitsdepartementes, sich um angemessene, d.h. deutlich höhere Tarife zu bemühen. Hier erwarten wir künftig eine aktivere Herangehensweise des Gesundheitsdepartementes und einen frühzeitigeren Austausch mit den Spitalverbunden. Die beispielhafte Berechnung in der Antwort der Regierung zeigt auf, dass es hier sowohl im ambulanten wie auch im stationären Bereich um sehr hohe Summen geht, die fortlaufend in der jährlichen Erfolgsrechnung fehlen. Die Antwort zeigt auch Folgendes: Auch wenn die Tarife erhöht werden, führt dies nicht zu einer Kostendeckung. Die Spitalverbunde erfüllen die Benchmark-Vorgaben der Wirtschaftlichkeit nicht und können deshalb die vollen Fallkosten nicht geltend machen. D.h., betriebliche Verbesserungen sind auf jeden Fall notwendig – die Spitalverbunde müssen optimieren. Erfreulich ist immerhin der Hinweis, dass im ambulanten Bereich Tarifvorschläge der Versicherer vorliegen, die eine deutliche Verbesserung für die Spitalfinanzen bedeuten würden. Dass jedoch im stationären Bereich noch keine Verbesserung in Sichtweite ist, bereitet uns Sorgen. Auch fragen wir uns, weshalb die Spitalverbunde bzw. das Kantonsspital St.Gallen erst im Juni 2023 eine hoheitliche Festsetzung beantragt haben und dies nicht früher erfolgt ist, obwohl die rechtsgültigen Verträge zwischen den Versicherern und dem Kantonsspital St.Gallen bereits per Ende 2022 ausgelaufen sind. Die Sachlage ist für die FDP klar und es bleibt nur ein Weg: Die Strategie der Konzentration fortführen, Strukturen bereinigen, betriebliche Optimierungen weiter vorantreiben, unternehmerische Freiheit gewähren und die Tarifsituation weiter verbessern. Sorgen wir für zukunftsorientierte Rahmenbedingungen für unsere Spitäler; dies muss auch mittels fairer gemeinwirtschaftlicher Beiträge und angemessener Tarife sichergestellt werden. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |
28.11.2023 | Wortmeldung | Dürr-Gams, Ratsvizepräsidentin: Die Regierung bestreitet die Dringlichkeit nicht. Wird die Dringlichkeit aus der Mitte des Rates bestritten? Das ist nicht der Fall. Damit stelle ich Dringlicherklärung der Interpellation fest. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |