Geschäft: Fussgängerstreifen – Sicherheit sieht anders aus

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.23.77
TitelFussgängerstreifen – Sicherheit sieht anders aus
ArtKR Interpellation
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung27.11.2023
Abschluss30.4.2024
Letze Änderung17.7.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
WortlautWortlaut vom 27. November 2023
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 27. Februar 2024
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
27.11.2023Person21.11.2024
27.11.2023Person5.8.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
30.4.2024Wortmeldung

Gschwend-Altstätten (im Namen von Gschwend-Altstätten / Durot-Uzwil): Die Interpellantin und der Interpellant sind mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Den meisten von Ihnen ist die folgende Situation wahrscheinlich bekannt: Sie stehen an einer Strasse und wollen diese um 7.30 Uhr oder um 18 Uhr überqueren. Ein Auto nach dem anderen, und niemand hält an. Warum sollte der Autofahrer auch anhalten? Der Fussgängerstreifen fehlt ja, es kann sein, dass dieser im letzten Jahr noch da war. Entweder sind Sie sehr mutig und laufen einfach auf die Fahrbahn, oder Sie warten und warten und suchen vielleicht eine andere Überquerungsmöglichkeit. Wie sieht das für ältere Menschen, für Kinder, für Menschen in Eile oder für Menschen mit einer Einschränkung aus? Genau um diese Menschen und letztlich um die Fussgängerinnen und Fussgänger, die wir irgendwie in einer Form immer sind, ging es in unserer Interpellation.

Was steht in der Antwort? Ich zitiere: «Die Fussgängerinnen und Fussgänger können in Abhängigkeit der gesetzlichen Vorgaben selbst entscheiden, ob sie an irgendeiner Stelle eine Strasse queren möchten.» Mit solchen Aussagen verkennt man die wirkliche Situation. Man schliesst von vornherein einen grossen Teil der Menschen von der Nutzung des öffentlichen Raums aus. Das ist ein Affront. Und noch mehr: Es ist ein Anzeichen dafür, dass man in den beiden Departementen offenbar nicht verstanden hat, um was es wirklich geht. Es geht darum, dass ein Überqueren der Hauptstrassen zu bestimmten Tageszeiten für Fussgänger nicht mehr möglich ist. Oder dass dieses Überqueren immer verbunden ist mit einer hohen Anstrengung und mit einer Unsicherheit, ob man das andere Ende der Strasse lebend erreichen wird. Es geht darum, dass Strassen ausser für den Autoverkehr in erster Linie ein Hindernis darstellen. Die Antworten sind ein Ausdruck dafür, dass man in den beiden Departementen sehr einseitig unterwegs ist und in dieser Frage die Fussgänger und Fussgängerinnen aussen vor lässt. Zudem ist man falsch und schräg unterwegs, indem man die Fussgängerstreifen nicht sicherer macht, sondern sie einfach entfernt. Das gilt sowohl innerorts wie auch auf weiten Strecken ausserorts.

Fazit: Die Antworten sind von seltener Einseitigkeit. Sie bringen eine Haltung zum Ausdruck, die Menschen, die zu Fuss unterwegs sind, auszugrenzen. Sie hängen einem völlig überholten Verständnis an von dem, was öffentlicher Raum eigentlich ist. Die Antworten lassen vergessen, dass wir alle – auch die Auto fahrenden Menschen – letztlich Fussgänger sind. Weiter verkennen sie die aktuelle Entwicklung, nämlich die steigende Anzahl von schwerverletzten Fussgängern. Ein Umdenken in den entsprechenden Abteilungen der beiden Departemente ist dringend notwendig.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession