Geschäft: Werden die gemeinwirtschaftlichen Leistungen des Kantonsspitals St.Gallen fair abgegolten?

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.23.76
TitelWerden die gemeinwirtschaftlichen Leistungen des Kantonsspitals St.Gallen fair abgegolten?
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung27.11.2023
Abschluss29.11.2023
Letze Änderung17.7.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
WortlautWortlaut vom 27. November 2023
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 29. November 2023
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
27.11.2023Gremium2.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
29.11.2023Wortmeldung

Warzinek-Mels (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Wir haben es im Rahmen dieser Session mehrmals gehört: Die Situation unserer Spitalverbunde ist ernst. Mitarbeitende leiden unter den Schockwellen der angekündigten Kündigungen, sind verunsichert und demonstrieren. Wir nehmen die Sorgen rund um unsere Spitalverbunde ernst. Gleichwohl sind wir überzeugt, dass unsere Spitäler unverändert — gerade auch dank den Mitarbeitenden – eine qualitativ hochwertige, sachgerechte medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherstellen und auch in Zukunft sicherstellen werden. Dafür sind wir den Mitarbeitenden sehr dankbar. Unsere Spitäler, unser ganzes Gesundheitswesen, sind in Bezug auf ihre medizinische Leistungsfähigkeit unverändert in hervorragendem Zustand. Das sollte im Grundsatz anerkannt werden. Hier dürfen wir nicht unnötig Unsicherheiten schüren.

Tatsache ist allerdings auch, und das ist uns allen bewusst, dass die St.Galler Spitalverbunde in einer äusserst problematischen wirtschaftlichen Lage stecken. Die Ursachen für diese missliche Lage sind vielfältig. Entsprechend braucht es auch verschiedene Lösungsansätze. Im Grundsatz unterstützen wir, dass der Verwaltungsrat Strukturen und Abläufe überprüft und optimiert. Das ist ein völlig unspektakulärer und notwendiger Vorgang, wie er in vielen Unternehmen ganz regelmässig vorgenommen wird.

Zu erinnern ist an die Botschaft «Weiterentwicklung der Strategie der St.Galler Spitalverbunde» (22.20.02, 23.20.01, 35.20.01, 35.20.02, 33.20.09A bis D, 34.20.09). Im Kapitel 5.1 wurden Betriebsoptimierungen der Spitalverbunde vorgesehen. Im Rahmen der Botschaft «Erhöhung des Eigenkapitals der Spitalverbunde und Darlehensgewährung an die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland» (33.22.09A bis G) haben wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Spitalverbunde aufgrund der Epidemie und der laufenden Strategieumsetzung nicht in der Lage waren, sich wie geplant mit Fragen der Betriebsoptimierung auseinanderzusetzen bzw. umfassende Massnahmen umzusetzen. Dies findet nun mit einer gewissen Verzögerung vermutlich umso heftiger statt. Die Kommunikationsstrategie des Verwaltungsrats ist mehr wie unglücklich und dürfte wesentlich zur derzeitigen Verunsicherung bei den Mitarbeitenden beitragen.

Bei aller Betroffenheit scheint es uns unabdingbar und wichtig, dass wir als Kantonsrat zwischen politisch strategischer und operativer Ebene unterscheiden. Es ist nicht hilfreich, wenn wir in das operative Geschäft der Spitalunternehmungen eingreifen. Das operative Geschäft müssen wir der Geschäftsleitung und übergeordnet dem Verwaltungsrat überlassen. Wir haben für gute Rahmenbedingungen zu sorgen. Dazu gehören in erster Linie angemessene Tarife im stationären und ambulanten Bereich, eine Neuorganisation des Spitalwesens mit Zusammenführung und Verselbstständigung der Spitalverbunde und aber auch eine angemessene Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL). Sie müssen fair abgegolten werden.

Wir begrüssen, dass die Regierung mit Blick auf das Budget 2025 eine Auslegeordnung zu den GWL-Abgeltungen vornehmen wird unter besonderer Beachtung der Aufwendungen für Forschung und Joint Medical Master sowie der aufgrund externer Faktoren höheren Betriebskosten, so, wie wir es gestern auch im Geschäft 33.23.03 «Kantonsratsbeschluss über das Budget 2024» im Rahmen des Antrags zu Ziff. 13 beschlossen haben. Damit wird die finanzielle Situation nicht substanziell verbessert, aber diese Beiträge sind gleichwohl wichtig.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Dürr-Gams, Ratsvizepräsidentin: Die Regierung bestreitet die Dringlichkeit nicht. Wird die Dringlichkeit aus der Mitte des Rates bestritten? Das ist nicht der Fall. Damit stelle ich Dringlicherklärung der Interpellation fest.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession