Geschäft: Kantonsratsbeschluss über das Budget 2024

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer33.23.03
TitelKantonsratsbeschluss über das Budget 2024
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung27.9.2023
Abschlusspendent
Letze Änderung18.1.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBudget 2024: Botschaft der Regierung vom 26. September 2023 mit Beilagen
BotschaftBudget 2024: Entwurf der Regierung vom 26. September 2023
AntragAnträge der Finanzkommission vom 9. November 2023
AllgemeinBeratungsschema vom 24. November 2023
AntragAntrag SP-Fraktion / Die Mitte-EVP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion zu Ziff. 11 (neu) vom 27. November 2023
AntragAntrag Die Mitte-EVP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion zu Ziff. 12 (neu) vom 27. November 2023
AntragAntrag SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion zu Ziff. 14 (neu) vom 27. November 2023
AntragAntrag SP-Fraktion zu Ziff. 1 Bst. a vom 27. November 2023
AntragAntrag SP-Fraktion / Die Mitte-EVP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion zu Ziff. 13 (neu) vom 27. November 2023
AntragAntrag GRÜNE-Fraktion zu Ziff. 1 Bst. a vom 27. November 2023
ErlassErgebnis der einzigen Lesung des Kantonsrates vom 28. November 2023
BotschaftBudget 2024: nach Beschluss des Kantonsrates vom 28. November 2023
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
2.11.2023Gremium2.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
28.11.2023Gesamtabstimmung104Zustimmung0Ablehnung15
28.11.2023Ziff. 14 (Antrag SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion zu Auftrag)20Zustimmung82Ablehnung17
28.11.2023Ziff. 13 (Antrag SP-Fraktion / Die Mitte-EVP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion zu Auftrag)61Zustimmung49Ablehnung9
28.11.2023Ziff. 12 (Antrag Die Mitte-EVP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion zu Auftrag)55Zustimmung53Ablehnung11
28.11.2023Ziff. 11 (Antrag SP-Fraktion / Die Mitte-EVP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion zu Auftrag)65Zustimmung42Ablehnung12
28.11.2023Ziff. 10 (Auftrag)112Zustimmung0Ablehnung7
28.11.2023Ziff. 9 (Auftrag)110Zustimmung0Ablehnung9
28.11.2023Ziff. 3 (Motorfahrzeugsteuerfuss)110Zustimmung1Ablehnung8
28.11.2023Ziff. 2 (Staatssteuerfuss)110Zustimmung0Ablehnung9
28.11.2023Ziff. 5 (Sonderkredit für die Umrüstung kantonaler Hochbauten auf LED-Leuchten)98Zustimmung0Ablehnung21
28.11.2023Ziff. 4 (Leistungsauftrag für das Zentrum für Labormedizin für das Jahr 2024)93Zustimmung0Ablehnung26
28.11.2023Ziff. 1 Bst. a (Konto 3250.360)35Antrag SP-Fraktion bzw. GRÜNE-Fraktion72Antrag der Finanzkommission12
Statements
DatumTypWortlautSession
28.11.2023Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den Kantonsratsbeschluss über das Budget 2024 mit 104:0 Stimmen in der Gesamtabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Struktur

Phase 9

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion zu Ziff. 14 (Auftrag) mit 82:20 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Regierungsrat Mächler: Der Antrag der SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen.

Es wurde richtig gesagt, die St.Galler Bevölkerung hat die Thematik der Kapitalisierung der Spitäler erst im Juni dieses Jahres beantwortet, indem sie der Erhöhung der Eigenkapitalien zugestimmt hat. Es kann nicht sein, dass wir diese Übung jedes Jahr wiederholen. Wir sprechen hier von der Bilanz. Das heutige und wahrscheinlich auch morgige Problem der Spitäler ist nicht die Bilanz, sondern die Erfolgsrechnung. Das muss man trennen. Selbst wenn Sie diesem Antrag zustimmen, verbessert das die Erfolgsrechnung um keinen Franken. Dieser Antrag bringt deshalb nichts. Die Kapitalisierung wurde gemacht. Es geht jetzt darum, die Erfolgsrechnung ins Lot zu bringen. Das ist jetzt die Herausforderung. Wir müssen das über verschiedene Vorstösse, die Sie eingereicht haben und die wir nicht bekämpfen, lösen. Es geht u.a. um die Tarife und die GWL – der Vorsteher des Gesundheitsdepartementes hat es zuvor ausgeführt. Es geht aber auch darum, die eigenen Kosten in den Griff zu bekommen. Das wurde übrigens auch von der vorberatenden Kommission, die damals über die Eigenkapitalausstattung entschieden hat, explizit gefordert. Es wurde gesagt, dass nun auch die Spitäler ihre Hausaufgaben machen müssen. Das braucht es und das muss jetzt im Fokus stehen. Die Bilanz zu beschönigen, nützt zum aktuellen Zeitpunkt nichts.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen.

Die SP schreibt in ihrem Antrag, dass die Spitäler in einer «Hauruckübung» mit einer Massenkündigung reagiert haben, um eine Überschuldung zu vermeiden. Als Hauruckübung würden auch wir v.a. die Kommunikation der Spitalverbunde bezeichnen. Sie ist tatsächlich gezeichnet von Alarmismus und Widersprüchlichkeiten. Ende September wurde ein Abbau von 440 Vollzeitstellen angekündigt. Das fand schweizweit mediale Beachtung: Die St.Galler Spitäler stehen kurz vor dem finanziellen Kollaps – so die schweizweite Schlagzeile. Dies notabene, nachdem in diesem Jahr Eigenkapital in der Höhe von 163 Mio. Franken eingeschossen wurde. Zusätzlich wurde ein Baudarlehen von 100 Mio. Franken gewährt. Kaum wurden also den Spitalverbunden diese Summen gewährt, heisst es im September, die finanzielle Lage der St.Galler Spitäler sei so dramatisch, dass ein Abbau von 440 Vollzeitstellen unvermeidbar sei. Zwei Monate später musste die Zahl auf 117 Personen oder 81 Vollzeitstellen drastisch nach unten korrigiert werden. Das ist zwar grundsätzlich erfreulich, hinterlässt aber tatsächlich Fragen. Es bleibt jetzt zu hoffen, dass sich die Situation und die Stimmung etwas beruhigen. Dass die alarmistische und widersprüchliche Kommunikation zu grosser Verunsicherung, Ängsten und auch Wut beim Personal führte, verstehen und kritisieren wir. Das wäre unseres Erachtens in diesem Ausmass nicht nötig gewesen.

Ständige betriebliche Optimierungen hingegen erachten wir als unternehmerische Selbstverständlichkeit. Dass hierbei insbesondere auch die Personalkosten stets im Fokus sein müssen, ist völlig klar. Dies sollte aber eben möglichst nicht in grossen Entlassungs- und damit einhergehenden Schockwellen erfolgen, sondern als Daueraufgabe verstanden werden. Die Spitalverbunde verfügen Stand heute nicht über zu wenig Eigenkapital. Die Kündigung der letztlich 81 Vollzeitstellen wurde entschieden, weil die Spitalverbunde riesige Verluste schreiben. Die angedachte Massnahme der SP, also die Erhöhung des Eigenkapitals, ist deshalb aktuell gar nicht notwendig.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Noger-Engeler-Häggenschwil (im Namen der GLP): Der Antrag der SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen.

Wir schliessen uns in der Argumentation grossmehrheitlich den Aussagen meiner Vorrednerin Scherrer-Degersheim an. Die durchaus schwierige und anspruchsvolle Situation der Spitalverbunde braucht vielerlei Massnahmen. Die hier verlangte überzeugt uns aber im Hinblick auf die laufenden Prozesse der Spitalstrategie nicht.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Scherrer-Degersheim (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen.

Die Finanzen der St.Galler Spitäler sind in Schieflage. Es braucht die Anstrengungen aller, dies zu ändern. Trotz grosser Finanzspritzen seitens des Kantons können Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der St.Galler Spitalverbunde keine schwarzen Zahlen in Aussicht stellen – auch mittelfristig nicht. Von Gewinnen spricht kein Mensch. Das Ziel ist ein ausgeglichenes Budget.

Es folgte die Ankündigung des Verwaltungsrates, Notmassnahmen, einschliesslich Stellenabbau, seien notwendig. Zugegeben, der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung der St.Galler Spitalverbunde erhalten für die Kommunikation und die Umsetzung dieses Vorhabens keine Bestnote. Es bleibt jedoch Fakt: Auch öffentliche Spitäler müssen sich einer Restrukturierung unterziehen, damit die Effizienz stimmt. Es macht z.B. keinen Sinn, bestehende, festgefahrene Abläufe mit noch mehr Geld zu unterstützen, nur, weil man sie nicht hinterfragen darf. Fazit: Es führt kein Weg vorbei an wirkungsvolleren Strukturen. Die Umsetzung jedoch liegt in den Händen des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung der Spitalverbunde. Mit Fingerspitzengefühl und Sozialkompetenz muss dieses Ziel erreichbar sein.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Ziff. 14. Surber-St.Gallen beantragt im Namen der SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion eine neue Ziff. 14 der Aufträge mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, dem Kantonsrat im Jahr 2024 eine weitere Vorlage zur Umwandlung von Baudarlehen der kantonalen Spitäler in Eigenkapital zu unterbreiten.»

Der Finanzchef hat im Rahmen der Budgetberatung ausgeführt, dass man das Risiko der Spitäler managen müsse. In diesem Zusammenhang steht unser Auftrag. Viele von Ihnen haben sicher mitbekommen, dass das Kantonsspital Aarau ein Gesuch um eine Finanzhilfe von 240 Mio. Franken beim Kanton einreichen musste. Vorangegangen war diesem Gesuch eine Wertberichtigung der Aktiven, wodurch eine Bilanzsanierung notwendig wurde, um einen Konkurs abzuwenden, denn die Verbuchung des Impairments hätte zu einem negativen Eigenkapital geführt. Die St.Galler Spitalverbunde haben ihre «Hauruckübung» mit der Massenentlassung insbesondere damit begründet, dass sie eine Überschuldung abwenden mussten, um nicht in die gleiche Situation zu kommen wie das Kantonsspital Aargau, wo ihnen nichts anderes übrig geblieben wäre, als den Kanton um eine Finanzhilfe zu bitten.

Diese Situation haben wir hier. Die Spitäler stehen unter massivem Druck. Unter diesem massiven Druck haben sie so gehandelt, dass das Personal wirklich sehr gelitten hat. Sie haben die Proteste auf der Strasse gesehen. Es wurde langjährigen Mitarbeitenden nahe an der Pensionierung gekündigt, was für sehr grossen Unmut gesorgt hat. Man muss auch davon ausgehen, dass dieses Vorgehen nachhaltig schädlich ist, weil nun aufgrund der instabilen Situation, in der man nicht weiss, was noch kommt, auch Personal kündigt, dass man gerne behalten hätte.

Mit diesem Antrag möchten wir, dass man zusätzlich Baudarlehen in Eigenkapital umwandelt. Dadurch soll den Spitälern nochmals Luft verschafft werden, damit sie für die Massnahmen, die sie umsetzen müssen – das ist unbestritten, auch zur Optimierung von Betriebsabläufen – , etwas mehr Zeit haben. Es ist ein wichtiges Zeichen für die Spitäler. Mehr Eigenkapital gibt mehr Sicherheit. Wir möchten nicht sagen, wie hoch dieses Eigenkapital sein muss. Man muss anhand der Abschlüsse der einzelnen Spitalverbunde – auch dann mit der Mittelfristperspektive in Absprache mit der Finanzkontrolle – bestimmen, wie hoch das Eigenkapital sein muss, um allfällige weitere schwierige Jahre auffangen zu können. Wir können uns nämlich nicht vorstellen, dass jetzt alles gut wird.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der SP-Fraktion / Die Mitte-EVP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion zu Ziff. 13 (Auftrag) mit 61:49 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Regierungsrat Damann: Dem Antrag der SP-Fraktion / Die Mitte-EVP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich spreche nur dazu, wie es mit den GWL weitergehen soll. Das Gesundheitsdepartement ist in Verhandlungen mit dem Spital. Sie wurden beauftragt, uns die Kosten und Einnahmen der Forschung aufzuzeigen, denn mit Forschung kann man auch viel einnehmen. Wir schauen das genauer an und werden im Budget 2025 wahrscheinlich einen höheren Beitrag für GWL in diesem Bereich beantragen. Zum JMM muss man wissen, dass dieser nicht über die GWL läuft, sondern über eine Leistungsvereinbarung mit dem Bildungsdepartement und der Universität St.Gallen. Vermutlich müssen wir hier Anpassungen machen, aber das müssen wir mit dem Bildungsdepartement und der Universität aushandeln. Man muss sich auch bewusst sein: Die GWL werden nicht so hoch steigen, dass sie die Defizite ausgleichen. Das wird ein Tropfen auf dem heissen Stein sein; kein zweistelliger Millionenbetrag, sondern vielleicht eine, zwei oder drei Mio. Franken zusätzlich. Es wäre eine völlig falsche Vorstellung, wenn man meinen würde, es würden 50 oder 60 Mio. Franken GWL zusätzlich bezahlt. Das wäre auch falsch.

Ich konnte es mit der Regierung nicht absprechen, aber aus Sicht des Gesundheitsdepartementes bin ich nicht unglücklich, wenn Sie dieser Ziff. 13 zustimmen, weil es einen politischen Druck gibt. Diesen Druck kann ich beim Budget 2025 ausspielen und sagen: Damals haben Sie zugestimmt, jetzt müssen Sie auch zustimmen, wenn das Budget höher wird.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Gschwend-Altstätten zu Locher-St.Gallen: Ihr Votum mit den Vorwürfen an die Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes des Jahres 2014 und der folgenden Jahre ist etwas einseitig. Was wurde denn nicht gemacht? Es lag nicht nur an der Vorsteherin Heidi Hanselmann, sondern an diesem Rat – also an Ihnen, Locher-St.Gallen, als Mitglied der vorberatenden Kommission und u.a. auch an mir. Diese Schuldzuweisung finde ich etwas speziell.

2014 ging es noch um etwas anderes: Man musste mühsam die Finanzierung der Vorhaben zum Ausbau der damals fünf Spitäler sicherstellen. Aus diesem Grund wurde bewusst auf weitere Leistungen verzichtet. Das entschied nicht nur alt Regierungsrätin Hanselmann, sondern wir alle, die damals in diesem Rat sassen und die heute letztendlich auch eine Art von Verantwortung übernehmen müssen. Das gilt für die FDP-Fraktion ganz speziell, die in der Verteidigung der Bauvorlagen eine spezielle Rolle hatte, aber es gilt auch für unsere Fraktion.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Warzinek-Mels: Dem Antrag der SP-Fraktion / Die Mitte-EVP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich stelle mich voll und ganz hinter diesen Antrag. Ein ganz aktuelles Beispiel ist ein Lotteriefondsgesuch, das abgelehnt wurde. Es ging dort – der Name ist ein bisschen kompliziert – um eine «Swiss-Austrian-German Testicular Cancer Cohort Study». Das ist eine Kohortenstudie, die über viele Jahre läuft und Männer mit Hodenkrebs begleitet – ein Thema, das mich als Urologe natürlich sehr stark beschäftigt. Diese Studie ist in Fachkreisen ausserordentlich wertvoll und findet grosse Beachtung. Wir haben in der Behandlung des Hodenkrebses in den letzten Jahrzehnten gerade auch dank solcher Studien unglaubliche Fortschritte erzielen können. Bei dieser Studie sind Idee, Organisation, Finanzierung, Trägerschaft und v.a. die sehr wertvollen Publikationen in weltweit beachteten Journals in St.Gallen beheimatet. Diese führende Forschungstätigkeit am KSSG ist in der Finanzierung äusserst problematisch. Natürlich ist das KSSG entsprechend bemüht, die Finanzierung auch mit Drittmitteln sicherzustellen. Das gelingt mehr schlecht wie recht. Konkret hat man dem Lotteriefonds 50’000 Franken beantragt. Für mich sind eigentlich alle Bedingungen für eine Unterstützung durch den Lotteriefonds gegeben, weshalb ich um ein Haar in der anschliessenden Diskussion zum Lotteriefonds einen entsprechenden Antrag gestellt hätte. Ich verzichte darauf, denn das Totschlagsinstrument ist tatsächlich, dass diese Studie schon über eine zweite kantonale Quelle finanziert wird: über die GWL. Der Lotteriefonds zahlt nichts, weil der Kanton die Studie schon auf diesem Weg unterstützt. Diese GWL sind aber viel zu niedrig. Das ist ein Dilemma im Alltag des KSSG, das sich z.B. im Bereich der Forschung, der unter diese GWL fällt, ergibt: Man finanziert es, aber zu niedrig und das verschliesst dem KSSG die Möglichkeit, über andere kantonale Quellen finanzielle Mittel zu generieren.

In diesem GWL-Topf sind ganz verschiedene Leistungen enthalten. Gewisse sind wahrscheinlich angemessen finanziert, andere eben nicht – dazu gehören die Forschung und die Bemühungen rund um den JMM. Wir sind dankbar, wenn die Regierung nochmals einen positiv-kritischen Blick auf die GWL legt und zeitnah für eine angemessene Abgeltung sorgt.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Locher-St.Gallen: Ich bin etwas erstaunt über die Äusserungen von Surber-St.Gallen – heisst, erstaunt bin ich nicht, denn wir sind in einem Wahljahr und jetzt erkennt man plötzlich, dass die Gesundheitspolitik etwas Wichtiges ist. Sie müssen nicht lachen, sondern die alten Protokolle studieren. Seit Regierungsrat Bruno Damann dem Gesundheitsdepartement vorsteht, wurden die GWL auf 43 Mio. Franken erhöht. Vorher wurde 16 Jahre nichts gemacht. Das Problem hat einen Namen: Heidi Hanselmann. Ich zitiere aus dem Protokoll der vorberatende Kommission 35.13.04A «Kantonsratsbeschluss über den Neubau der Häuser 07A/07B des Kantonsspitals St.Gallen». Alt Regierungsrätin Heidi Hanselmann hat damals darauf hingewiesen, dass das KSSG erhebliche Leistungen im Bereich der Forschung und Ausbildung erbringt: «Sie [alt Regierungsrätin Hanselmann] habe bereits darauf hingewiesen, dass das Kantonsspital mit den über 30 medizinischen Disziplinen mit der höchsten FMH-Weiterbildungsanerkennung eine Ausstrahlung ausübe und eine spezielle Stellung einnehme. In gewissen Kliniken sei das Kantonsspital sogar grösser im Angebot als ein Universitätsspital wie beispielsweise das Universitätsspital Basel. Es sei das einzige nicht-universitäre Spital mit dem Forschungszentrum für klinische Studien und Grundlagenforschung.»

Es wurde vieles ausgeführt und vieles analysiert, aber – meine Damen und Herren der linken Ratsseite – es wurde 16 Jahre nicht gehandelt. Wenn wir heute im Gesundheitswesen einen Stillstand haben, den wir aufarbeiten müssen, ist dieser diesem geistigen Moratorium zuzuschreiben. Das ist das Problem. Wir können Anträge stellen oder nicht stellen, aber wir müssen nicht die jetzige Generation und den jetzigen Gesundheitschef in Frage stellen. Er tut, was er kann. Ich finde es toll, dass Sie ihn unterstützen und ich hoffe, dass die Unterstützung auch über das Wahljahr hinaus anhält.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt, Kommissionspräsident: Es geht um ein politisches Signal, das hat Surber-St.Gallen nun mehrmals gesagt. Ich meine, mit diesem Auftrag rennt man offene Türen ein. Nach Informationen, die der Finanzkommission vorliegen, werden diese drei Themenfelder zwischen Spitalverbunden und dem Gesundheitsdepartement erörtert. Man kann diesem Antrag zustimmen oder nicht – das politische Signal einmal vorweggelassen –, es kommt wahrscheinlich auf das Gleiche heraus, denn das Gesundheitsdepartement arbeitet daran. Wenn diese Arbeit so oder so gemacht wird, bitte ich, dass man nicht nur die Aufwandsseite anschaut. Vielleicht gibt es beim einen oder anderen Programm auch Erträge, die man ebenfalls miteinbeziehen könnte und wo man Verschiebungen vornehmen könnte. Stimmen Sie zu oder nicht, es kommt aufs Gleiche heraus.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Surber-St.Gallen zu Lippuner-Grabs: Es geht uns darum, dem KSSG und den weiteren St.Galler Spitälern zu zeigen, dass wir sehen, dass sie in finanziellen Nöten sind und dass sie Leistungen erbringen, für die sie aktuell nicht angemessen entschädigt werden. Selbstverständlich sind die Tarife das eine Thema. Hierzu wurden Standesinitiativen eingereicht, denn daran können wir auf kantonaler Ebene nicht schrauben. Das zweite sind die GWL. Scherrer-Degersheim hat ausgeführt, was alles dazu zählt, u.a. die Aus- und Weiterbildung von Assistenzärztinnen und Assistenzärzten. Wir können nicht abschliessend ermessen, ob diese aktuell angemessen entschädigt werden oder nicht. Wo wir ganz sicher wissen, dass die Aufwendungen des KSSG nicht angemessen oder gar nicht abgegolten sind, ist im Bereich des JMM. Das KSSG erbringt sehr grosse Leistungen, damit wir im Kanton St.Gallen Ärztinnen und Ärzte bereits ab Studium ausbilden können. Dies ist ein grosser Mehrwert für den Kanton, denn diese Ärztinnen und Ärzte verbleiben im Kanton und werden hier tätig, weil sie hier die Ausbildung gemacht und ein Umfeld aufgebaut haben. Es hat also einen grossen Mehrwert, aber auch eine Kostenfolge für die Spitäler, die nicht abgegolten ist.

Wir wollen ein politisches Signal aussenden, das auch vom betroffenen Personal gefordert wird. Wir sehen, dass sie Leistungen erbringen, für die sie nicht angemessen entschädigt werden und das wollen wir korrigieren. Darum geht es in diesem Auftrag. Wir sind in der Verantwortung, es sind unsere kantonalen, öffentlichen Spitäler.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion / Die Mitte-EVP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen.

Mit der Weiterentwicklung der St.Galler Spitalverbunde wurden die kantonalen Beiträge für GWL deutlich erhöht und seither auch jährlich nach oben korrigiert: von 15,5 Mio. Franken im Jahr 2020 auf 37 Mio. Franken im Jahr 2024. Der amtierende Gesundheitschef hat den Handlungsbedarf in diesem Bereich längst erkannt und entsprechend gehandelt. In diesem Antrag wird argumentiert, dass das KSSG Leistungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung und der Forschung erbringe, die nicht korrekt abgegolten würden. Wir wissen nicht, ob dem tatsächlich so ist und ob das Kantonsspital dieses Thema schon mit dem Gesundheitsdepartement diskutiert hat. Wenn ja, ist es Sache des KSSG und der Regierung, die GWL entsprechend auszuhandeln, anzupassen und in die nachfolgenden Budgets aufzunehmen, wie es bereits in den vergangenen Jahren von Jahr zu Jahr passiert ist. Diesen Antrag braucht es unseres Erachtens deshalb nicht.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Noger-Engeler-Häggenschwil (im Namen der GLP): Dem Antrag der SP-Fraktion / Die Mitte-EVP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Wir schliessen uns den Argumenten unserer Vorrednerinnen und Vorredner an. Das Anliegen der Antragsteller teilen wir Grünliberalen, wir haben zur selben Thematik gestern eine Interpretation eingereicht (51.23.80 «Forschung, Lehre und Ausbildung am Spital – wie beteiligt sich der Staat zukünftig daran?»). Wir unterstützen das Ansinnen und deshalb auch den vorliegenden Antrag. Es ist wichtig und richtig, diese Leistungen des Spitalverbundes in Aus- und Weiterbildung angemessen zu entschädigen und dies möglichst bald.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Dem Antrag der SP-Fraktion / Die Mitte-EVP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Die St.Galler Spitäler erbringen grosse Leistungen in der Aus- und Weiterbildung von Ärztinnen. Sie stellen Lehrkräfte und Ausbildungsplätze für Studierende zur Verfügung. Das ist wichtig für die Gesundheitsversorgung in der Ostschweiz und insbesondere im Kanton St.Gallen. Hier ausgebildete Ärzte lassen sich eher nieder und helfen uns, den Ärztemangel zu mindern. Auch in der Forschung ist die Arbeit, insbesondere des KSSG, sehr wichtig. Die daraus entstehenden Kosten sind mit den aktuell bezahlten GWL nicht ausreichend abgegolten. Die Spitäler sollen deshalb aufgefordert werden, die nicht gedeckten Kosten aus den Bereichen Aus- und Weiterbildung und Forschung aufzuzeigen. Danach soll die Regierung die entsprechenden Anträge für zusätzliche Vergütungen im Rahmen des Budgets 2025 stellen. Natürlich dürfen entsprechende Anpassungen auch schon mit dem anstehenden V. Nachtrag zum Gesetz über die Spitalverbunde (22.23.04) erfolgen. Die Anpassung der Vergütung ist nur ein Mosaikstein, um die Finanzen der Spitäler ins Lot zu bringen. Zusätzlich müssen die Tarife angepasst und ineffiziente Abläufe verbessert werden.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Scherrer-Degersheim (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Dem Antrag der SP-Fraktion / Die Mitte-EVP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Der vorliegende Antrag entspricht dem Anliegen der als dringlich erklärten Interpellation 51.23.76 «Werden die gemeinwirtschaftlichen Leistungen des Kantonsspitals St.Gallen fair abgegolten?» der Mitte-EVP-Fraktion. Es geht um die Abgeltung der sogenannten gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL). Der Kanton trägt gemeinsam mit den Versicherungen die Kosten für stationär erbrachte Behandlungen. Anders ist es bei den Beiträgen für GWL: Die Finanzierung der GWL ist grundsätzlich allein Sache der öffentlichen Hand, im Fall des KSSG also des Kantons St.Gallen.

Man unterscheidet Beiträge für GWL mit Abgeltungscharakter und Beiträge für Vorhalteleistungen. GWL mit Abgeltungscharakter umfassen Forschung, Seelsorge, forensische Medizin, Notrufzentrale und Dolmetscherkosten, aber auch Entschädigungen für die Unterassistenz und Assistenzarztstellen im Bereich der universitären Lehre. Beiträge für Vorhalteleistungen dienen der Aufrechterhaltung der Notfallversorgung. Es ist zentral, dass das KSSG für diese wichtigen Leistungen angemessen entschädigt wird. Mit diesem Antrag wird sichergestellt, dass die Regierung bereits im Rahmen des Budgets 2025 Antrag stellen kann.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Ziff. 13. Surber-St.Gallen beantragt im Namen der SP-Fraktion / Die Mitte-EVP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion eine neue Ziff. 13 der Aufträge mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, allfällig notwendige Grundlagen zu schaffen und im Rahmen des Budgets 2025 entsprechend Antrag zu stellen, damit die kantonalen Spitäler für ihre Aufwendungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten sowie im Bereich der Forschung angemessen entschädigt werden. Dabei sind insbesondere die Aufwendungen des Kantonsspitals KSSG für die Ausbildungstätigkeit im Rahmen des Joint Medical Masters zu berücksichtigen.»

Nachdem Ende September 2023 eine Massenkündigung bekanntgegeben wurde, war klar, dass diese Session auch im Zeichen der Finanzlage unserer kantonalen Spitäler stehen würde. 440 Stellen sollten abgebaut werden – zwischenzeitlich sind es etwas weniger, man weiss aber auch nicht ganz genau, was zwischenzeitlich alles gelaufen ist und wie viele Angestellte unserer Spitäler in dieser unsicheren Situation von sich aus gekündigt haben. Die Situation beschäftigt uns alle sehr. Es geht um nichts geringeres als um unsere öffentliche Gesundheitsversorgung und darum, dass wir gut funktionierende Spitäler haben, die unsere Grundversorgung im Kanton gewährleisten. Es wurden bereits verschiedene Interpellationen zu dieser Thematik eingereicht und die meisten davon wurden für dringlich erklärt. Ein Thema, das in den Interpellationen aufgenommen wird, ist die Frage der Abgeltung der Aus- und Weiterbildungen für Assistenzärztinnen und Assistenzärzte, aber auch für die grosse Arbeit, die das Kantonsspital St.Gallen (KSSG) im Rahmen des Joint Medical Master (JMM) leistet und für welche es nicht entschädigt wird. Wir sind klar der Meinung, dass unsere kantonalen Spitäler einen ganz grossen Aus- und Weiterbildungsauftrag wahrnehmen. Sie bilden die Ärztinnen und Ärzte der Zukunft aus. Die Privatspitäler – auch das wurde in den vergangenen Monaten bekannt – bilden nur ganz wenige Assistenzärztinnen aus. Es liegt an unseren kantonalen Spitälern, für den Ärztenachwuchs zu sorgen.

Es geht aber nicht nur um die Weiterbildung, also die Tätigkeit nach Abschluss des Studiums, sondern auch die Tätigkeit während des Studiums. Das ist ein Punkt, den wir bei der Einführung des JMM nicht ganz mitgedacht haben. Auch im Rahmen des JMM, also während des Studiums der Ärztinnen und Ärzte, nimmt das KSSG eine grosse Verantwortung wahr. Für diese Leistungen –Ärztinnen und Ärzte, die Lehrtätigkeiten wahrnehmen und das Zurverfügungstellen von Ausbildungsplätzen – wird das KSSG nicht entschädigt. Wir wollen die Regierung beauftragen, zu überprüfen, wie hoch der Aufwand unserer Spitäler im Rahmen der Aus- und Weiterbildung von Assistenzärztinnen und Assistenzärzten ist, aber auch für die Arbeit, die das KSSG für den JMM leistet.

Wir müssen diesen Beitrag an unsere Spitäler, die in finanziellen Schwierigkeiten sind, leisten. Wenn wir diesem Auftrag zustimmen, stimmen wir einer zusätzlichen Entschädigung für unsere Spitäler ab 2025 zu und zeigen ihnen, wie wichtig ihre Tätigkeit ist und auch, dass wir ihre schwierige Finanzsituation sehen und ernst nehmen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der Mitte-EVP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion zu Ziff. 12 (Auftrag) mit 55:53 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Steiner-Kaufmann-Gommiswald: Dem Antrag der Mitte-EVP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Auch aus regionaler Perspektive ist eine Aufarbeitung der Behördentätigkeit in dieser Sache von zentraler Bedeutung. Dieser Film bzw. die Schilderungen der Betroffenen über die Geschehnisse an dieser Schule lösten bei uns im Linthgebiet Bestürzung aus und liessen viele Fragen offen. Die Aufsichtstätigkeit wurde damals durch den Bezirksschulrat wahrgenommen. Aus den damaligen Akten seien keine Beanstandungen ersichtlich. Meldungen von «Geschädigten» an den Kanton habe es keine gegeben, liess sich der Kanton vernehmen. 2000 wurde die Bewilligung der Schule seitens Kanton dennoch überprüft. Dass dies damals keine Erkenntnisse hervorbrachte, welche zum Bewilligungsentzug hätten führen können, ist erstaunlich und kaum fassbar. Waren Bezirksschulrat (damals zuständig für die Aufsicht) bzw. dann später die regionale Schulaufsicht im genügenden Austausch mit dem Kanton? Ging man auch allen Hinweisen genügend nach? Und noch wichtiger: Finden wir die so dringenden Antworten auf Fragen der mutigen betroffenen Menschen, der Opfer, die an die Öffentlichkeit gingen?

Und weiter: Was lernen wir daraus für die Zukunft? Die damaligen Involvierten von Behörden, Aufsicht und natürlich auch der Schule können durch die Staatswirtschaftliche Kommission interviewt und bestehende Unterlagen gesichtet werden. Es können bei Bedarf weitere, vertiefte Abklärungen in Auftrag gegeben werden. Der Fokus dieser Untersuchung soll v.a. auf der Aufsicht bzw. auf der Behörde liegen. Dieser Auftrag bildet die Chance, mit den heutigen Werthaltungen, dem heutigen Selbstverständnis und den heutigen gesellschaftlichen Normen einen Blick auf die Geschehnisse von damals zu werfen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann: Dem Antrag der Mitte-EVP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Zu Gull-Flums: Es geht wirklich darum, ein Zeichen zu setzen. Nur, weil das Meiste verjährt ist, heisst das für uns nicht, dass man jetzt nichts mehr tun soll. Wer interessiert ist, lese die Einfache Anfrage 61.23.52 «Massive Übergriffe an der ‹Domino Servite-Schule› in Kaltbrunn: Ist der Kanton nun zur Aufarbeitung bereit?», die vor kurzem beantwortet wurde. Als letzte Bemerkung, weshalb es nötig ist, doch noch etwas zu unternehmen: Sie haben vielleicht vor ein paar Wochen gelesen, dass der ehemalige Schulleiter der Domine Servite Schule in einer Primarschulgemeinde im Toggenburg unterrichtet. Das ist zum Glück jetzt nicht mehr so – er wurde per sofort freigestellt, als man das bemerkte. Die Arme dieser Schule sind aber immer noch aktiv, weshalb wir gerne mehr über dieses Thema erfahren würden.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der Mitte-EVP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen.

Die bekannt gewordenen massiven Übergriffe an der Domino Servite Schule sind fürchterlich, ekelhaft und traurig. Sie lassen kaum jemanden kalt und machen auch uns tief betroffen. Die Regierung hat sich bereits mehrfach zu den Vorfällen geäussert. Sie hat insbesondere dargelegt, dass sich die kantonale Aufsicht über die Privatschulen seit den Vorkommnissen vor 25 Jahren völlig verändert hat – von milizmässig organisierten, regionalen Behörden zu einer professionellen und strukturierten zentralen Privatschulaufsicht, die heute beim kantonalen Bildungsdepartement angesiedelt ist. Das ein Bericht über die Geschehnisse vor rund 25 Jahren einen Nutzen für die aktuelle Bewilligungspraxis für Privatschulen im Kanton St.Gallen stiften soll, wie es im Antrag formuliert wird, ist nicht anzunehmen. Die Staatswirtschaftliche Kommission legt ihre Prüfungstätigkeit nach eigenem Ermessen fest. Wir möchten ihr nicht im Rahmen einer Budgetdebatte einen Auftrag erteilen, der mit dem Budget überhaupt nichts zu tun hat.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Dem Antrag der Mitte-EVP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Die Revision des Volksschulgesetzes steht an. Eine Revision ist immer auch eine Chance, aus früheren Fehlern zu lernen. Ein Thema dieser Revision wird die Bewilligungspraxis für Privatschulen und deren Aufsicht sein. In jüngster Vergangenheit war v.a. die Rede von der evangelischen Schule Linth, der früheren Domino Servite Schule, in Kaltbrunn. Im Rahmen des Dok-Films «Die evangelikale Welt der Läderachs» fassten Opfer den Mut an, an die Öffentlichkeit zu gehen. Das braucht tatsächlich viel Mut. Sie taten dies mit der Motivation, dass solche Vorfälle nie mehr vorkommen sollten. Wir müssen diese Chance packen und eine Untersuchung der regionalen und kantonalen Aufsichtstätigkeit rund um diese Vorfälle durchführen. So können wir die Erkenntnisse ins revidierte Gesetz einfliessen lassen und verhindern, dass es in Zukunft zu ähnlichen Fällen kommt. Wir sind der Meinung, dass es Sinn macht, dass diese Untersuchung durch die Staatswirtschaftliche Kommission durchgeführt wird.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Noger-Engeler-Häggenschwil (im Namen der GLP): Dem Antrag der Mitte-EVP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Wir unterstützen den Auftrag an die Staatswirtschaftliche Kommission, die Aussichtstätigkeit rund um die Vorfälle in der Domino Servite Schule in Kaltbrunn durchzuführen. Bereits bei der umstrittenen Bewilligung der Schule «Lernraum zum Eintauchen» haben das Bewilligungsverfahren und die nachfolgende Aufsicht durch das Departement nicht überzeugt. Auch wenn es sich um unterschiedliche Fälle handelt, zeigen sie doch, wie schwierig der Umgang mit privaten Schulen mit extremen Weltanschauungen in einer liberalen und offenen Gesellschaft ist. Eine Aufarbeitung ist deshalb auch im Hinblick auf die Revision des Volksschulgesetzes essenziell.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Surber-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Dem Antrag der Mitte-EVP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Den Dok-Film vom 21. September 2023 über diese Schule der Schweizer Sektion der Mission Kwasizabantu, die Domino Servite Schule in Kaltbrunn, haben ganz viele von uns gesehen. Diese Schule mit evangelikalem Zuschnitt existierte unter diesem Namen bis 2019 auf Hof Oberkirch. In der Sendung über die Domino Servite Schule treten junge Frauen und Männer, die als Kinder die Schule besucht haben, an die Öffentlichkeit. Sie erzählen von massiven Übergriffen, von Schlägen und einem Klima der Angst. Dass alles wurde geschützt und teils auch motiviert durch die gepredigte und in der Gruppierung herrschende religiösen Lehre. Die Berichte sind erschütternd. Es wird deutlich, wie die Betroffenen gelitten haben und heute noch leiden.

Der Kanton hatte damals klare Hinweise, dass es an dieser Schule zu Übergriffen kommt. Er wurde aufsichtsrechtlich tätig, konnte jedoch nichts nachweisen. Der Kanton begründet dies heute damit, dass die Eltern die Glaubensgemeinschaft geschützt hätten und nicht ihre Kinder. Sie hätten das Wohl ihrer Glaubensgemeinschaft über das Wohl ihrer Kinder gestellt. Aber gerade dann, wenn dies der Fall ist, wenn die Eltern nichts tun, braucht es doch den Staat, der das Kindswohl schützt. Dies ist hier nicht geschehen – vielleicht konnte es nicht geschehen, wir wissen es nicht abschliessend. Wir glauben, es ist wichtig, dass wir wissen, warum die Aufsicht damals nicht funktioniert hat, ob sie und wo sie an Grenzen gestossen ist – dies, um daraus abzuleiten, ob es heute Handlungsbedarf gibt bei der Bewilligungspraxis und der Aufsicht über Privatschulen.

Heute gäbe es sicherlich andere Mittel. Damals gab es noch keine Kindesschutzbehörden. Vielleicht käme die Untersuchung zum Ergebnis, dass man heute über diese Kindesschutzbehörden besser aktiv werden könnte als damals. Für uns ist wichtig zu wissen, wo das System versagt hat und warum es trotz der Kenntnisse des Kantons von diesen Übergriffen nicht möglich war, einzugreifen.

Es geht uns auch darum, an die Opfer von damals ein Zeichen zu senden, dass wir das ernst nehmen. Sie haben diesen Schritt an die Öffentlichkeit gewagt – das hat sie unglaublich viel Überwindung gekostet – mit dem klaren Willen und dem Hilferuf: Was uns damals passiert ist, darf keinem Kind in diesem Kanton mehr passieren. Sie wollen, dass die Politik aktiv wird. Ich bitte Sie darum, diesem Antrag zuzustimmen, damit wir überprüfen können, was damals nicht gut gelaufen ist oder auch, dass wir ableiten können, was heute anders laufen könnte und wo es noch Anpassungsbedarf gibt.

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28.11.2023Wortmeldung

Gull-Flums (im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der Mitte-EVP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen.

Wir haben grosses Verständnis für diesen Antrag und sind ebenfalls der Überzeugung, dass es bei den Ereignissen rund um die Domino Servite Schule umfassende Aufklärung und volle Transparenz braucht. Diese Aufarbeitungen wurden gemacht und die Fakten liegen auf dem Tisch. Allein im Rahmen der umfassenden Berichterstattung unter der Leitung von Altbundesrichter Niklaus Oberholzer wurden über 500 ehemalige Schüler befragt. Dabei wurden auch Grenzüberschreitungen, Missbräuche und weitere Fehlverhalten des leitenden Personals und von Lehrpersonen festgestellt und dokumentiert. Es stimmt also nicht, Simmler-St.Gallen, dass es nur interne Untersuchungen gegeben hat. Soviel ich weiss, ist Dr. Oberholzer SP-Mitglied und wird vom Bundesrat immer wieder zur Klärung heikler Sachverhalte beigezogen. Die Ereignisse liegen über 20 Jahre zurück. Eine weitere Aufarbeitung nach dieser langen Zeit bringt kaum weitere Erkenntnisse zutage und sie wären rechtlich zudem nicht mehr relevant, da die Verjährung bereits eingetreten ist.

Die Ereignisse rund um die Domino Servite Schule dürfen sich in unserem Kanton nicht wiederholen. Wir werden alle diesbezüglichen Bemühungen auch im Rahmen künftiger Gesetzesvorlagen unterstützen. Mit einem weiteren Auftrag zur Aufarbeitung leisten wir jedoch keinen Beitrag dazu. Wir verpuffen lediglich viele Ressourcen, beschäftigen Verwaltung und politische Gremien und verlieren Zeit, ohne zu neuen Erkenntnissen zu kommen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Ziff. 12. Scherrer-Degersheim beantragt im Namen der Mitte-EVP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion, eine neue Ziff. 12 der Aufträge mit folgendem Wortlaut: «Die Staatswirtschaftliche Kommission wird eingeladen, eine Untersuchung der regionalen und kantonalen Aufsichtstätigkeit rund um die Vorfälle an der «Domino Servite Schule» in Kaltbrunn durchzuführen, bei Bedarf beim Präsidium des Kantonsrates die für die Untersuchung nötigen finanziellen Mittel zu beantragen und dem Kantonsrat über das Ergebnis der Untersuchung Bericht zu erstatten.»

Im Rahmen der Beratungen der Finanzkommission zum Budget 2024 ging es auch um die Einstellung eines Betrags zur Untersuchung der Aufsichtstätigkeit der Privatschule «Domino Servite» in Kaltbrunn. Die Mitte-EVP-Fraktion stellt sich auf den Standpunkt, dass die Finanzkommission nicht die richtige Ansprechpartnerin ist. Sie hat deshalb zusammen mit der SP-Fraktion und der GRÜNE-Fraktion diesen Antrag eingereicht, wonach die Staatswirtschaftliche Kommission beauftragt werden soll, eine Untersuchung der regionalen und kantonalen Aufsichtstätigkeit rund um die Vorfälle an der Domino Servite Schule in Kaltbrunn durchzuführen und dem Kantonsrat Bericht zu erstatten. Sollte die Staatswirtschaftliche Kommission aufgrund der bereits vorliegenden Berichte zum Schluss kommen, dass eine externe Untersuchung eingeleitet werden muss, so kann sie dies ohne Einstellung eines Betrags im Budget selbstständig anordnen. Der Dok-Film zu diesem Thema löste in unserer Fraktion grosse Betroffenheit aus. Warum dies damals nicht zu verhindern bzw. trotz der verschiedenen vorliegenden Hinweise nicht zu stoppen war, lässt einen in einer gewissen Ratlosigkeit zurück. So muss es auch den Opfern gehen, die sich damals an die zuständigen Stellen oder kürzlich an die Öffentlichkeit gewagt haben.

Es ist absolut zentral, dass man dieser Ratlosigkeit entgegenwirkt und die damalige behördliche Tätigkeit hierzu untersucht, um Antworten zu finden. Die Staatswirtschaftliche Kommission ist in unserem Kanton für die behördliche Aufsicht zuständig. Im Rahmen der Totalrevision des Volksschulgesetzes werden die Bewilligungspraxis für Privatschulen und deren Aufsicht zentrale Aspekte sein.

Es ist deshalb wichtig, hinsichtlich dieser Revision die richtigen Schlüsse aus der Vergangenheit zu ziehen und allfällige Fehler zukünftig zu vermeiden.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der SP-Fraktion / Die Mitte-EVP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion zu Ziff. 11 (Auftrag) mit 65:42 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Regierungsrat Mächler, Stellvertreter des Vorstehers des Sicherheits- und Justizdepartementes: Die Regierung hat zu diesem Antrag, der in der Finanzkommission nicht gestellt wurde, keine formelle Antwort. Die Thematik wurde in der Beantwortung der Einfachen Anfrage 61.23.36 «Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt: Wo steht der Kanton St.Gallen?» vom 10. Oktober 2023 aufgegriffen. Man kann dem Kanton St.Gallen nicht vorwerfen, er hätte in dieser Thematik nichts gemacht. Wir haben das umfassend dargelegt, einschliesslich eines Anhangs zu dieser Einfachen Anfrage. Natürlich kann man den Eindruck haben, dass dies zu wenig sei, aber es wurde sicherlich Verschiedenes gemacht. Das Konzept zur Umsetzung der Instanbul-Konvention wurde bis anhin in den Rahmen der Thematik «häusliche Gewalt» gesetzt. Insofern fehlt ein eigentliches Konzept, aber die Thematik der häuslichen Gewalt hat man aufgegriffen. Es stellt sich nun die Frage, ob dieser Auftrag im Budget am richtigen Ort ist, aber das müssen am Schluss Sie beantworten.

Es ist ein Thema, das wir bearbeiten müssen. Das hat die Regierung in der Beantwortung der Einfachen Anfrage auch nicht bestritten. Es wurde auch richtig gesagt, dass es eigentlich primär eine Frage der Prioritätensetzung ist und viel weniger eine von finanziellen Mitteln. Ihr Antrag, dass dies im AFP 2025–2027 abgebildet werden soll, ist etwas sportlich. Es geht aber wahrscheinlich auch nicht um wahnsinnig grosse Beträge, sondern wichtig ist die Thematik der Prioritätensitzung. Deshalb bin ich nicht ganz sicher, ob wir Ihnen im Rahmen des AFP bereits detaillierte Zahlen vorlegen können.

Meine persönliche Meinung ist – ich habe mich nicht mit der Regierung, aber mit Regierungsrätin Laura Bucher abgestimmt –, dass wir diesen Auftrag so mitnehmen können. Wir schauen dann, was im AFP möglich ist. Für uns ist der AFP eigentlich schon ziemlich abgeschlossen, aber man kann in diesem Bereich sicherlich noch Ausführungen machen. Wesentlich sind weniger die finanziellen Auswirkungen, sondern, dass wir etwas machen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Dem Antrag der SP-Fraktion / Die Mitte-EVP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

In Italien gab es in den letzten Tagen und Wochen Demonstrationen von Tausenden von Menschen. Auslöser war ein weiterer Femizid. Häusliche Gewalt, Sexualdelikte und Menschenhandel sind auch in der Schweiz traurige Realität. Die Istanbul-Konvention, welche sich diesen Problemen annimmt, trat am 1. April 2018, also vor mehr als fünf Jahren, in Kraft. Die Regierung hat in der Beantwortung der Einfachen Anfrage 61.23.36 «Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt: Wo steht der Kanton St.Gallen?» eingeräumt, dass im Kanton St.Gallen kein Konzept zur Umsetzung der Konvention vorliegt. Andere Kantone sind da weiter. Der Kanton Zürich informierte am 12. April 2021, also vor zweieinhalb Jahren, über die Umsetzung der Konvention. Im Geschäftsbericht 2024 wird zum ersten Mal über diese Umsetzung berichtet.

Der vorliegende Auftrag fordert eine Auslegeordnung und die nötigen Massnahmen sollen in die Wege geleitet werden. Dabei können wir auch von Erfahrungen aus anderen Kantonen profitieren. Die Umsetzung der Konvention ist dringend nötig, damit die Prävention, die polizeiliche Arbeit, die Strafverfolgung, die Opferhilfe und die medizinische Versorgung von Gewaltopfern auf die Tagesordnung kommen. Wir sind es unseren Frauen und Kindern schuldig, dass wir uns diesem Thema annehmen und ihm mehr Aufmerksamkeit schenken. Es sind v.a. auch konkrete Massnahmen gefordert. In Zusammenarbeit mit dem Bund muss es vorwärtsgehen. Jedes Opfer ist eines zu viel.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Müller-St.Gallen: Dem Antrag der SP-Fraktion / Die Mitte-EVP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Ausbeutung und Menschenhandel sind blinde Flecken unserer Gesellschaft. Das Bundesamt für Polizei rechnet mit rund 3’000 Fällen von Ausbeutung und Menschenhandel pro Jahr in der Schweiz. Die Aufklärungsquote ist in der Schweiz sehr tief. Strafverfahren wegen Menschenhandels gelten als sehr anspruchsvoll und aufwendig. Die grösste Herausforderung ist, Opfer als solche zu identifizieren und sie dann für Aussagen zu gewinnen, die als zentrales Beweismittel im Verfahren wegen Menschenhandels gelten. Im Kanton St.Gallen ist die Aufklärungsrate unterdurchschnittlich tief. Seit 2016 tauchen im Schnitt lediglich zwei Fälle pro Jahr in der polizeilichen Kriminalstatistik des Kantons auf.

Was sind nun die Gründe? Es fehlt an Personal an der Front und am Willen, Ausbeutung und Menschenhandel ernsthaft zu bekämpfen. Opfer müssen identifiziert und zu einer Aussage gewonnen werden – das ist die Aufgabe der Front-Polizei. Wenn am Anfang der Aufklärungskette nicht genügend Ressourcen vorhanden sind, nützt die beste Koordinationsstelle «Häusliche Gewalt und Menschenhandel» wenig. Auf meine Frage an den zuständigen Regierungsrat Fredy Fässler, ob genügend Front-Polizisten eingesetzt werden, habe ich folgende Antwort erhalten: Die Bekämpfung des Menschenhandels hat bis anhin nicht zu den Schwerpunkten der St.Galler Strafverfolgung gehört. Und schlimmer noch, auf die Frage, wie viele Stellenprozente im Bereich Menschenhandel bei der Front-Polizei eingesetzt werden, antwortete das Sicherheits- und Justizdepartement: Angaben zu den Stellenprozenten bei der Front-Polizei können keine gemacht werden. Ich gehe – vielleicht fälschlicherweise – davon aus, dass sie es nicht wissen. So lange das Thema Ausbeutung und Menschenhandel ein Tabuthema ist, wird sich für Opfer wenig ändern. Wie unsere ehemalige Bundesrätin Simonetta Sommaruga an einer Konferenz 2012 bereits sagte: «Jede Gesellschaft hat ihre blinden Flecken. Der Menschenhandel ist ein solch blinder Fleck unserer Gesellschaft.» Ich erwarte von der Regierung, dass die Bekämpfung von Menschenhandel ein Schwerpunkt wird.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Cavelti Häller-Jonschwil (im Namen der GLP): Dem Antrag der SP-Fraktion / Die Mitte-EVP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Es ist aus unserer Sicht sehr wichtig, dass der Kanton die Umsetzung der Istanbul-Konvention vorantreibt und hier strukturiert vorangeht. Die Fälle häuslicher Gewalt sind leider weiter zunehmend. Hier gilt es, genau hinzuschauen und es braucht zusätzliche Massnahmen, wie dies im Antrag gefordert wird. Wie im Antrag ebenfalls gefordert, ist es wichtig, dass neben dem Thema der häuslichen Gewalt auch beim Thema Menschenhandel genau hingeschaut wird. In der Antwort zur Interpellation 51.21.102 «Was tut der Kanton St.Gallen gegen Menschenhandel?» hat die Regierung klar aufgezeigt, dass es in diesem Bereich grossen Handlungsbedarf gibt. Konzeptionell steht die Strafverfolgungsverfolgungsbehörde des Kantons im Bereich Menschenhandel gut da: es gibt Runde Tische, Tagungen usw. In der Umsetzung an der Front hapert es aber. Obwohl im Kanton zahlreiche Kontrollen durchgeführt werden, ist die Aufklärungsrate im Bereich Menschenhandel verschwindend klein. Daraus müssen wir leider schliessen, dass im Rahmen der Kontrollen nur wenige Informationen für die Aufklärung von Straftaten gewonnen werden können. Der Polizei und der Justiz dürfen die Hände in rechtlicher Sicht nicht noch mehr gebunden werden. Zum Beispiel müssen Kontrollen in Wohnungsbordellen möglich sein. Für eine Fachstelle «Menschenhandel» müssen personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, da die Ermittlungen sehr zeitintensiv sind.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion / Die Mitte-EVP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen.

Die Regierung schreibt in ihrer Antwort zur Einfachen Anfrage 61.23.36 «Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt: Wo steht der Kanton St.Gallen?», dass im Kanton St.Gallen die Umsetzung der Istanbul-Konvention in den langjährig bestehenden Gefässen erfolge. Neu soll eine Gesamtstrategie zur Umsetzung erstellt werden. Mit ersten Erkenntnissen ist gemäss der Antwort der Regierung im ersten Quartal 2024 zu rechnen. Wir gehen davon aus, dass diese Erkenntnisse, soweit überhaupt von finanzieller Relevanz, ohnehin in den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) einfliessen werden und sehen deshalb keinen zusätzlichen Nutzen in diesem Antrag.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Scherrer-Degersheim (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Dem Antrag der SP-Fraktion / Die Mitte-EVP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Seit dem 1. April 2018 ist die Istanbul-Konvention in Kraft. Ein Konzept zur Umsetzung liegt im Kanton St.Gallen nicht vor. Es ist von keinen oder nur einem bis zwei Fällen die Rede, was kaum der Realität entspricht. Die Anpassung der Priorisierung der Aufgaben der Kantonspolizei gehört thematisch zur in Ziff. 10 der Anträge der Finanzkommission behandelten Frage der Organisation der Kantonspolizei. Dort ist der konkrete Aspekt des Menschenhandels jedoch nicht enthalten. Der Mitte-EVP-Fraktion ist es wichtig, dass die notwendigen Schritte im Kampf gegen häusliche Gewalt, Sexualdelikte und Menschenhandel unternommen werden und dies wenn immer möglich innerhalb des gegebenen finanzpolitischen Rahmens.



Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Ziff. 11. Simmler-St.Gallen beantragt im Namen der SP-Fraktion / Die Mitte-EVP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion eine neue Ziff. 11 der Aufträge mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, aufzuzeigen, welche finanziellen Auswirkungen die verstärkten Bestrebungen im Kampf gegen Häusliche Gewalt, Sexualdelikte und Menschenhandel mit sich bringen. Im Vordergrund der Umsetzung der Istanbul-Konvention und damit zusammenhängender Massnahmen stehen ein verstärktes Engagement in der Prävention, Kontrolltätigkeit, Strafverfolgung und Unterstützung der Opfer. Diese Bemühungen sind primär innerhalb des gegebenen finanzpolitischen Rahmens und in Koordination mit den Vorhaben des Bundes zu verstärken. Bei Bedarf sind dem Rat zuhanden des Aufgaben- und Finanzplans 2025–2027 im Laufe des nächsten Jahres Massnahmen und weiterer Mittelbedarf darzulegen.»

Diesem Antrag liegt eine Unzufriedenheit mit den von der Regierung eigenständig ergriffenen Massnahmen zugrunde, wenn es um die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (SR 0.11.35; Istanbul-Konvention) und um Massnahmen im Kampf gegen Menschenhandel geht. Dabei sind zwei Sachen zu unterscheiden: Einerseits hat die Schweiz vor einigen Jahren die Istanbul-Konvention unterschrieben, die vor etwas mehr als fünf Jahren in Kraft getreten ist. In der Pflicht ist ganz explizit der Bund, aber auch die Kantone. Der Bund hat einen nationalen Aktionsplan lanciert. In einer ersten Etappe wurden zahlreiche Massnahmen definiert, wobei explizit die Kantone in die Pflicht genommen wurden, diejenigen Massnahmen zu ergreifen, welche in ihrer Zuständigkeit liegen. Das sind sehr viele, wenn man bedenkt, dass die Kantone einen Grossteil der Polizeiarbeit leisten. Die Strafverfolgung, die Prävention und die Opferhilfe sind alles Bereiche, die in der kantonalen Zuständigkeit liegen. So haben denn auch sehr viele Kantone konkrete Strategien entwickelt und Massnahmen ergriffen explizit in Umsetzung dieser Konvention. Im Kanton St.Gallen fehlt bis heute, fünf Jahre später, eine Strategie. Die Regierung hat zwar in der Beantwortung der Einfachen Anfrage 61.23.36 «Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt: Wo steht der Kanton St.Gallen?» ausgeführt, dass zahlreiche Massnahmen ergriffen wurden. Dieser Massnahmenkatalog ist aber ein ziemliches Sammelsurium. Er enthält eine Auflistung der einen oder anderen Präventionskampagne, eine kohärente Strategie fehlt offensichtlich. Es ist ungenügend, wenn in der Umsetzung einer solch wichtigen Konvention einfach ein bisschen dem Zufall überlassen wird, was die einzelnen Departemente machen. Man bräuchte eine klare Strategie. Wenn nach fünf Jahren nichts vorliegt, müssen wir als Kantonsrat den Druck erhöhen und eine klare Zeitleiste definieren. Wir wollen deshalb im Laufe des nächsten Jahres hören, wie diese Umsetzung erfolgt und ob gegebenenfalls Mittelbedarf notwendig ist. Das ist nicht zwingend; wenn die Regierung das Gefühl hat, sie könne das im Rahmen der heute verfügbaren Mittel umsetzen, ist das natürlich positiv, aber wir wollen jetzt klar aufgezeigt haben, ob das möglich ist oder nicht.

Ähnlich wenig strategisch wirkt andererseits das Vorgehen der Regierung und insbesondere der zuständigen Stellen beim Kampf gegen Menschenhandel. Natürlich hat dieses Phänomen «Menschenhandel» auch noch andere Dimensionen als die sexuelle Ausbeutung von Frauen. Es macht aber Sinn, diese doch sehr verwandten Themen – da v.a. die Bekämpfung des Menschenhandels hängt sehr eng mit der Bekämpfung anderer Formen sexueller Gewalt zusammen – koordiniert zu behandeln. Die Antwort der Regierung auf die überparteiliche Interpellation 51.21.102 «Was tut der Kanton St.Gallen gegen Menschenhandel?» zeigt ein klares Bild: Die jährlichen Ermittlungen der Polizei schwanken zwischen null und zwei, zum Teil sind nicht einmal Angaben verfügbar und auch die Urteile sind praktisch inexistent, obwohl gleichzeitig die Meldungen und Beratungen der Fachstellen um ein x-faches höher sind. Das ist auch unterdurchschnittlich im interkantonalen Vergleich. Es ist ziemlich klar, woran das liegt: Der Menschenhandel ist ein sogenanntes Hol-Delikt, d.h., wenn die Polizei nicht ermittelt, gibt es auch keine Fälle. Tiefe Fallzahlen sagen nichts anderes aus, als dass es offenbar kein Schwerpunkt der polizeilichen Arbeit ist, hier aktiv vorzugehen. Die Dunkelziffer dürfte dafür enorm sein. Es ist doch einigermassen erstaunlich und eigentlich ziemlich erschreckend, dass hier keine Priorität gesetzt wird. Da, wo wir höchst vulnerable Menschen haben, die massiv ausgebeutet werden, dort fehlen die polizeilichen Ressourcen. Gleichzeitig wird in anderen Bereichen stetig ausgebaut. Aus unserer Sicht ist das einfach eine falsche Prioritätensetzung. Wir müssen jetzt offenbar diese politischen Aufträge formulieren, und so von oben – von der Regierung und vom Kantonsrat – ein Zeichen an die Verantwortlichen schicken, dass wir das anders erwarten.

Wir sollten unseren politischen Spielraum nutzen und Verantwortung für diese Betroffenen aber auch für die Schwerpunktsetzung in der Polizeiarbeit übernehmen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der Finanzkommission zu Ziff. 10 (Auftrag) mit 112:0 Stimmen zu.

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28.11.2023Wortmeldung

Regierungsrat Mächler: Erlauben Sie mir in Abwesenheit des Vorstehers des Sicherheits- und Justizdepartementes zu dieser Thematik der Polizei und den personellen Herausforderungen einige Worte zu sagen. Die personellen Herausforderungen bei der Polizei sind aktuell gross und bereiten der Regierung Sorgen. Die Fluktuationsquote ist zu hoch und es gehen verschiedene Leute weg. Das ist auch bei anderen Korps feststellbar, aber nicht bei allen. Auch andere Kantonspolizeien sind diesbezüglich herausgefordert.

Es entstand teilweise der Eindruck – was auch medial so dargelegt wurde –, dass das Problem der Polizei nur NeLo sei. Das ist schlichtweg falsch. NeLo ist aufgrund der bestehenden Herausforderungen ein Teil des Problems. Deshalb ist der Betrag von 1 Mio. Franken notwendig. Ich danke Ihnen, dass alle mitziehen und dass das nicht bekämpft wird. Die Polizei hat noch andere Herausforderungen, die mit NeLo alleine nicht gelöst werden können: Erstens die Thematik der 24-Stunden-Gesellschaft, d.h. die Polizei muss dauernd präsent sein und Leute zur Verfügung stellen – in der Industrie spricht man dabei von Schichtarbeit. Es ist festzustellen, dass Schichtarbeiten heute unbeliebt sind, was auch mit Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu tun hat. Da hat die Polizei wirklich ein Problem, weil sie 24 Stunden präsent sein muss – in der Nacht etwas weniger. Wir müssen Lösungen suchen, um das in Zukunft zu verbessern, damit die Vereinbarkeit oder Akzeptanz erhöht wird.

Das zweite grosse Problem ist der Respekt, den man diesen Leuten gegenüber zeigt. Der Respekt nicht nur gegenüber der Polizei, sondern insgesamt gegenüber Behörden, hat massiv abgenommen. Die Polizei ist draussen teilweise die Speerspitze dieser Behörden. Wenn man einen Unmut hat, lässt man den bei der Polizistin oder beim Polizisten raus. Das ist falsch und dagegen müssen wir uns wehren. Der Respekt muss wieder zunehmen. Da sind auch Sie gefordert bzw. in der Pflicht, weil Ihre Aussagen gegen Behörden können dazu führen, dass der Respekt in der Bevölkerung als geringschätzig angeschaut wird. Wir müssen alle daran arbeiten, dass dieser Respekt wieder ein Mass annimmt, das akzeptabel ist.

Das Lohnsystem in der Polizei ist historisch gewachsen und basiert auf einer sehr stark geprägten Altersstruktur. Je älter man wird usw. wächst der Lohn. Dies ist teilweise nicht mehr ganz mit NeLo kompatibel, denn NeLo setzt nebst der Erfahrung auch auf Leistung. Diesen «Gap» müssen wir in Zukunft bei der Polizei noch vermehrt einführen, was auch Gegenstand des Betrags von 1 Mio. Franken ist. Es kann nicht sein – ich mache bewusst ein extremes Beispiel –, dass ein 30-jähriger und ein 20-jähriger, die mit der Polizeiarbeit anfangen, gleichbehandelt werden. Weil das NeLo-System sagt, dass die Erfahrungen mitzuberücksichtigen sind. Eine Person mit 30 Jahren kann mehr Erfahrungen einbringen als eine mit 20 Jahren. Ich sage nicht, NeLo sei nicht eingeführt worden, aber es braucht eine noch höhere Konsequenz dieser Einführung. Ich danke Ihnen, dass Sie uns dazu auch externe Unterstützung geben, weil dieses Problem komplizierter ist. Es ist auch im Vergleich mit den anderen Kantonen zu bewerkstelligen. Am Schluss nützt es uns nichts, wenn unser System NeLo kompatibel ist und die anderen Kantone etwas ganz anderes haben. Dann ist eine Abwanderung wieder möglich, was wir verhindern wollen.

Abschliessend ist festzuhalten: Polizistinnen und Polizisten sind gut ausgebildete Leute, die im Markt und auch in der Privatwirtschaft gefragt sind, weil Sicherheit ein wichtiges Gut ist. Auch Unternehmen sind heute interessiert, das Thema Sicherheit zu pflegen. Deshalb werden diese Leute teilweise von der Privatwirtschaft abgeworben. Das war vor 20 Jahren noch nicht der Fall. Deshalb müssen wir auch für die Polizisten attraktive Bedingungen schaffen, was sonnenklar ist. Die Regierung arbeitet daran, der Betrag von 1 Mio. Franken ist ein Teil davon und löst das Thema NeLo. Aber wir haben noch andere Herausforderungen, die wir angehen müssen. Deshalb bitte ich Sie, uns auch in dieser Thematik dann zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Scherrer-Degersheim (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Ich habe mich bereits im Eintretensvotum detailliert zu den Anträgen der Finanzkommission geäussert.

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Hartmann-Walenstadt zu Sulzer-Wil: Wenn Sie mir Worte in den Mund legen oder mich aus meinem Eintretensvotum zitieren wollen, bitte ich Sie, das korrekt zu machen. Ich sagte: «Das Projekt ‹Review Lohnsystem› zeigte, dass sich das Lohnsystem nach der dreijährigen Konsolidierungsphase seit der Einführung am 1. Januar 2019 grundsätzlich etabliert hat.» Diesen Satz entnahm ich der Budgetbotschaft der Regierung. Ich habe nicht gesagt, dass NeLo seitens Staatspersonal akzeptiert sei. Ich weiss, dass es Leute oder auch einzelne Mitglieder des Kantonsrates gibt, die das anders sehen als die Regierung, die für NeLo verantwortlich ist.

Zum Betrag von 1 Mio. Franken, der jetzt als Niveaueffekt in das System eingespiesen wird, gibt es einen Auftrag. Bst. a lautet wie folgt: «Die Kantonspolizei ist bei der Umsetzung des Lohnsystems durch das Personalamt zu unterstützen, um eine einheitliche Anwendung über alle Verwaltungseinheiten sicherzustellen.» Dieser Auftrag suggeriert auch, dass es nicht nur zu wenig Mittel sind, die in der Vergangenheit bei der Kantonspolizei angekommen sind, sondern auch das, was Lippuner-Grabs ausgeführt hat. Das steht nicht in der Budgetbotschaft, aber die Finanzkommission hatte Einsicht in tiefergehende Unterlagen des Reviews. Dort mussten wir leider feststellen, dass die Kantonspolizei NeLo nicht umsetzt, wie es bei anderen Verwaltungseinheiten gemacht wird, sondern Defizite bestehen. Deshalb erfolgte dieser Auftrag zum Betrag von 1 Mio. Franken.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Wir unterstützen diese 1 Mio. Franken, die jährlich wiederkehrend und v.a. gezielt für Besoldungsverbesserungen gemäss den Erkenntnissen des NeLo-Reviews im Polizeikorps eingesetzt werden soll, grundsätzlich vorbehaltlos. Allerdings mussten wir beim Studium des Berichtsabschnitts 5, der sich vertieft mit der Besoldung der Polizei auseinandersetzt, die Augen reiben. Statt NeLo wirklich anzuwenden und die Möglichkeiten individueller leistungsabhängiger Lohnentwicklungen konsequent anzuwenden, wurden offenbar eher tabellarische, dienstaltersabhängige Standardlöhne bezahlt, also ganz anders als es das neu eingeführte Lohnsystem vorsehen würde. Entsprechend scheint es angezeigt und richtig, dass die Kantonspolizei beim Einsatz dieser 1 Mio. Franken durch das Personalamt begleitet und eine externe Unterstützung bereitgestellt wird, um aktuelle personalpolitische Herausforderungen anzugehen. Für uns Freisinnige hat die Polizeiarbeit einen sehr hohen Stellenwert. Wir schätzen die wertvolle und zuweilen sehr harte Arbeit der Polizistinnen und Polizisten sehr.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Sulzer-Wil: Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Es ist leider nicht so, wie Hartmann-Walenstadt in seinem Eintretensvotum gesagt hat, dass sich NeLo eingespielt und etabliert hat sowie akzeptiert ist. Das ist bei weitem nicht in der ganzen Verwaltung der Fall. Der Schlussbericht «Review Lohnsystem» und die vertiefte Analyse der Lohnsituation in der Kantonspolizei zeigt, dass diese mit der Umsetzung des neuen Lohnsystems unzufrieden ist. Das Lohnsystem und seine unzureichende Umsetzung ist mit ein Grund, warum so viele Arbeitsverhältnisse bei der Kantonspolizei aufgelöst werden. Der Bericht zeigt, dass in den vergangenen Jahren die Lohnentwicklung nicht wie geplant durchgeführt werden konnte, was u.a. nicht überraschend daran liegt, dass eben die finanziellen Mittel nicht zur Verfügung gestanden sind, wofür der Kantonsrat eine Mitschuld trägt. Dieser hat im Dezember 2018 im Geschäft 33.18.03 «Kantonsratsbeschluss über das Budget 2019» die Sonderquote abgelehnt, mit den Konsequenzen, dass mittlerweile eine Differenz von rund 1 Mio. Franken besteht, die der Kantonspolizei zur Ausfinanzierung fehlen. Im Ergebnis liegt heute das Lohnniveau der Kantonspolizei in einem Ausmass unter dem Marktlohn, dass dringend Anpassungen bei den Anfangslohneinstufungen und allgemein in der Lohnentwicklung der Kantonspolizei notwendig sind.

Nicht nur bei den Löhnen besteht Handlungsbedarf, damit die Kantonspolizei eine attraktive Arbeitgeberin ist. Wenn wir unsere Polizistinnen und Polizisten bei uns behalten wollen, braucht es weitere Massnahmen, z.B. bei der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Das ist nicht nur für Frauen, sondern auch für die modernen Männer und für die Attraktivität der Arbeitgeberin wichtig. Damit die Vereinbarkeit und z.B. auch die Frauenförderung im Korps gelingen, ist es zentral, dass die vorhandene Personalstrategie vom gesamten Kader der Kantonspolizei mitgetragen und umgesetzt wird. Wir meinen, diesbezüglich besteht noch Luft nach oben.

Die SP begrüsst und unterstützt den Antrag der Regierung betreffend des Personalaufwandwachstums und auch den Antrag der Finanzkommission, dass die Kantonspolizei bei der Umsetzung des Lohnsystems durch das Personalamt unterstützt wird und sie externe Unterstützung beiziehen, um die aktuellen personalpolitischen Herausforderungen wirklich aktiv anzugehen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Hess-Rebstein: Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen. Ich spreche als Präsident des Verbandes der Kantonspolizei St.Gallen.

Haben Sie gewusst, dass es in unserem Kanton Regionen gibt, in denen wir aktuell keine Polizeiaspirantinnen und -aspiranten haben? Haben Sie schon davon gehört, dass sich manche der jetzt schon dünn gesäten St.Galler Polizistinnen und Polizistinnen überlegen, aufgrund unserer Rahmenbedingungen beruflich in einen Nachbarkanton zu wechseln oder dass es bei vielen nicht nur bei der Überlegung bleibt? Die Konkurrenz ist gross und auch hier gilt: Der Fachkräftemangel lässt herzlich grüssen. Es gilt daher für uns, im Sinn unserer eigenen Polizistinnen und Polizisten zu sorgen und zu handeln. Das Sonderprojekt Kantonspolizei gilt es nun entschlossen und idealerweise im Hinblick auf die Lohnrunde 2024/2025 voranzutreiben und die bei der Budgetierung in der Vergangenheit begangenen Fehler entsprechend zu korrigieren.

Bezüglich der kantonalen Lohnmassnahmen ist übrigens der Vollständigkeit halber noch darauf hinzuweisen, dass diese nicht einfach eins zu eins für alle Angestellten kumuliert werden können, da die verschiedenen Ämter in dieser Frage unterschiedlich aufgestellt sind und auch unterschiedlich vorgehen. So betrachtet handelt es sich beim Kanton St.Gallen um mehr als nur ein einziges Unternehmen. Denken Sie bitte – gerade auch im Zusammenhang mit den aktuell im Weltgeschehen ablaufenden Ereignisse – daran, was für ein hohes Gut die Sicherheit für unsere Gesellschaft und unsere Bevölkerung darstellt. Nur mit einer entsprechenden Qualität durch wertgeschätzte und deswegen motivierte Sicherheitskräfte in ausreichender Zahl, ist diese auch für unsere Zukunft gewährleistet.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Struktur

Ziff. 10

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der Finanzkommission zu Ziff. 9 (Auftrag) mit 110:0 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Struktur

Ziff. 9

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Struktur

Phase 8

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Schöb-Thal, Ratspräsidentin: Ich gebe Ihnen die auf der Grundlage der Beschlüsse des Kantonsrates aktualisierten Beträge der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung 2024 bekannt. Die aktualisierten Beträge entsprechen der Ziff. 1 der Anträge der Finanzkommission.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der Finanzkommission zu Ziff. 3 des Kantonsratsbeschlusses (Motorfahrzeugsteuerfuss) mit 110:1 Stimme zu.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der Finanzkommission zu Ziff. 2 des Kantonsratsbeschlusses (Staatsteuerfuss) mit 110:0 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Struktur

Phase 7

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Schöb-Thal, Ratspräsidentin, stellt Kenntnisnahme des Schlussberichts Projekt «Review Lohnsystem» fest.

Schöb-Thal, Ratspräsidentin, stellt Kenntnisnahme der Berichterstattung zur Prüfung einer Optierung Mehrwertsteuer im Bereich der kantonalen Immobilien fest.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Ziff. 7. Etterlin-Rorschach (im Namen der SP-Fraktion): Ich möchte eine kurze Würdigung des Schlussberichts Projekt «Review Lohnsystem» machen.

Wenn Hartmann-Walenstadt in seinen Eintretensausführungen sagt, es läge nun der Beweis vor, dass die Lohnsituation in der Staatsverwaltung sehr gut sei, ist es offensichtlich eine Frage der Brille, die man trägt. Denn aufgrund der Debatten in der Finanzkommission sowie in den AFP- und Budget-Debatten im Kantonsrat hatten wir in der Ausgangslage den Eindruck, es könnte der Eindruck entstehen, die Löhne in der Staatsverwaltung seien hoch angesetzt und die Staatsverwaltung sei gross und nicht besonders effizient. Dank dieses Berichts und den beiden vorangehenden Berichten zu den Effizienzanalysen wissen wir: Die Löhne in der Staatsverwaltung sind nicht zu hoch – im Gegenteil. Wir haben uns mit Vehemenz in verschiedenen Bereichen (Teuerung, Polizei usw.) für wesentliche Verbesserungen eingesetzt, wo jetzt schwarz auf weiss vorliegt, dass Handlungsbedarf vorhanden ist. Der Bericht zum Projekt «Review Lohnsystem» referenziert die Lohnentwicklung bis und mit dem Jahr 2022. Der Kantonsrat hat insbesondere auf das Jahr 2023 eine grosse Diskrepanz beim Teuerungsausgleich geschaffen, zumal der Antrag der Regierung reduziert wurde. In der Konkurrenzsituation zum Kanton St.Gallen gilt es festzuhalten, dass die Konkurrenten damals einen generellen Teuerungsausgleich von 2,3 Prozent gewährt haben.

Die vier zentralen NeLo-Steuerungsgrössen betreffen die Teuerung, die generelle Lohnentwicklung, die individuelle Lohnentwicklung und die strukturelle Entwicklung. Wir erlauben uns den Hinweis, dass in den vergangenen Jahren die Teuerung nur teilweise gewährt wurde und sich insbesondere die Konkurrenzsituation zum Kanton Zürich arg verschärft hat.

Bei der generellen Entwicklung möchten wir auf folgendes hinweisen: Wenn die Arbeitgebenden die Teuerung voll ausgleichen, ist die Kaufkraft gewährleistet. Wenn sich aber die Volkswirtschaft entsprechend positiv entwickelt, hinken nur mit dem Teuerungsausgleich die Löhne hinterher.

Bei den individuellen Massnahmen sind wir froh um die Klärung, dass 0,6 Prozent als absolutes Minimum gewährt werden müssen. Wir weisen Sie darauf hin: Neuerdings werden die Mutationsgewinne in diesem Bereich angerechnet, was in NeLo nicht immer so war. Denn die Mutationsgewinne wurden auch für strukturelle Massnahmen verwendet. Weiter zeigt der Bericht eindrücklich auf, dass die Mutationsgewinne im Sinken begriffen sind. Wir gehen davon aus, dass wir das Thema der Mutationsgewinne in den nächsten Jahren wieder auf dem Tisch haben werden. Ursprünglich wurde davon ausgegangen, dass für eine adäquate individuelle Entwicklung beim Staatspersonal 0,9 oder 1,0 Prozent notwendig sein werden.

Bei den strukturellen Massnahmen weisen wir daraufhin, dass der Regierung Stellenausbaubegehren von 40 Vollzeitstellen vorlagen. 25 Prozent dieser Gesuche konnten bewilligt werden. Der Bedarf für die Staatsverwaltung wird in der Zukunft weiter zunehmen. Der SP ist auch wichtig: Wir sollten aufhören, nur über finanzielle Lohnaspekte zu diskutieren. Wir befürworten die jetzt verfolgten Ansätze mit einem integralen Personalmanagement, mit der Bildung der HR-Stellen zentral im Finanzdepartement, die dann in die Departemente arbeiten. Das wird die Personalentwicklung und verschiedene anspruchsvolle Debatten auf Ebene Finanzkommission beflügeln. Insbesondere sollte die Thematik Personal, Personalentwicklung und Personalmanagement nie losgelöst von den Resultaten dieser Effizienzanalysen erfolgen, die der Staatsverwaltung durchs Band ein sehr gutes Resultat aussprechen.

Wir sehen den Handlungsbedarf, wie im Bericht ausgewiesen, bei den individuellen Massnahmen von 0,6 Prozent und den sich im Sinken befindenden Mutationsgewinnen. Es ist notwendig, jungen Mitarbeitenden in der Staatsverwaltung entsprechende Perspektiven zu bieten und da eine entsprechende Flexibilisierung vorzunehmen. Wir betonen an dieser Stelle die grosse Notwendigkeit für Lohnmassnahmen bei der Polizei. Vergeblich haben wir in den vergangenen Jahren auf den Korpsausbau und den darauffolgenden Lohnausbau der Polizeiaspiranten, welche die Polizeischule absolviert haben, hingewiesen. Wir haben kein Gehör gefunden. Jetzt liegt es auf dem Tisch und ich gehe davon aus, dass diese zusätzlichen Gelder die entsprechende Absegnung im Kantonsrat finden werden.

Ebenso erachten wir die Digitalisierung als grosse Herausforderung, was bereits von den Grünliberalen zum Ausdruck gebracht wurde. Wir kommen nicht am Trend der Digitalisierung vorbei. In der ersten Phase, in der wir uns jetzt befinden, sind insbesondere Investitionen gefragt und allfällige Einsparungen oder Renditen werden erst in vielen späteren Jahren allenfalls eingefahren werden können.

Sorge bereitet uns die NeLo-Situation beim Gesundheitspersonal. Das haben wir in der Finanzkommission auch verhandelt. Dafür ist weder die Finanzkommission noch der Kantonsrat zuständig. Aber wir müssen einen Weg finden, um die Lohnbedingungen beim Gesundheitspersonal bzw. bei unseren Spitalverbunden nachhaltig zu verbessern.

Es ist im Projekt ausgewiesen, dass die Referenzfunktionskommission in der Zusammensetzung verändert werden soll und inskünftig die Sozialpartner nicht mehr Teil dieser Kommission sein werden. Dazu braucht es noch Anpassungen in Reglementarien. Wir möchten bereits darauf hinweisen, dass wir damit nicht einverstanden sind.

Fazit: Eine gute, effiziente und effektive Staatsverwaltung braucht gut ausgebildete und motivierte Mitarbeitende mit attraktiven Rahmenbedingungen. Ich versichere Ihnen im Namen der SP, dass wir uns weiterhin für das Staatspersonal und diese Rahmenbedingungen einsetzen werden. Es wäre schön, wenn wir auf Ebene der Finanzkommission diese einvernehmlichen, fast erspriesslichen Lohndialoge, wie wir sie kürzlich geführt haben, auch nächstes Jahr – wenn keine Wahlen mehr bevorstehen – weiterführen können.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Schöb-Thal, Ratspräsidentin, stellt Kenntnisnahme des Begleitberichts zu den Effizienzanalysen in den Ämtern (Phase I) fest.

Schöb-Thal, Ratspräsidentin, stellt Kenntnisnahme der Berichterstattung zu den Effizienzanalysen in den Querschnittsaufgaben Personal, Finanzen, Informatik und Immobilien fest.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Struktur

Phase 6

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der Finanzkommission zu Ziff. 5 des Kantonsratsbeschlusses (Sonderkredit «Umrüstung kantonaler Hochbauten auf LED-Leuchten in den Jahren 2024 bis 2027») mit 98:0 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Regierungsrätin Hartmann zu Gschwend-Altstätten: Ich danke Ihnen für die vorgängige Zusendung der Fragen, was eine präzisere Beantwortung ermöglicht. Wir werden bis Ende 2023 rund 3'500 Beleuchtungsstellen an den Kantonsstrassen mit LED-Leuchten ausgerüstet haben. Trotzdem müssen dann noch rund 7'600 Leuchten auf LED umgerüstet werden. Je Lichtpunkt ist mit Kosten von durchschnittlich 3'200 Franken zu rechnen, da meistens neben der Leuchte auch noch der Kandelaber saniert oder allenfalls sogar ersetzt werden muss. Dies ergibt für die vollständige Umrüstung der Strassenbeleuchtung an Kantonsstrassen auf die LED-Technologie ein Investitionsvolumen von rund 26 Mio. Franken, wie es der Kredit beinhaltet. Eine gestaffelte Umrüstung ist deshalb auch aus finanziellen Gründen unumgänglich, wobei aber auch Beleuchtungen unabhängig von konkreten Strassensanierungen erneuert werden.

Zur zweiten Frage, ob andere Massnahmen noch geplant sind: Ja, das ist so. Auf Werkhöfen werden und wurden Fotovoltaikanlagen umgesetzt oder sind geplant. Bei den Strassenwerkhöfen Buchs und Schmerikon wurden diese bereits installiert. Aktuell werden beim Werkhof St.Gallen Fotovoltaikanlagen aufgebaut, die anfangs 2024 in Betrieb gehen können. Bei den Werkhöfen Wattwil und Gossau läuft die Planung und anfangs 2025 sollten auch dort die Fotovoltaikanlagen in Betrieb gesetzt werden können.

Zum Potenzial: Die Abgrenzung bzw. das Ziel, das wir erreichen wollen, gilt v.a. für Bauten und Anlagen, aber nicht explizit für Verkehrsinfrastrukturen. Dennoch sind wir diesbezüglich auf einem guten Weg. Der Energieverbrauch einer LED-Strassenbeleuchtung im Vergleich zu einer Natrium-Hochdruckleuchte – wie wir sie aktuell haben – ist rund 50 Prozent geringer. Bis Ende 2030 sollten rund 5'500 Leuchten auf LED umgestellt werden können. Das ergäbe eine Einsparung von rund 25 Prozent, womit das Ziel erreicht wäre.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Gschwend-Altstätten: Die Grünen begrüssen die Umrüstung der Hochbauten auf LED. Sie bringt sehr viel in Sachen Effizienz und Energieeinsparung und entspricht unseren Vorgaben, welche die Anforderungen an Bauten und Anlagen enthalten. Wenn wir diese Anforderungen bzw. die Verminderung um 20 Prozent bis ins Jahr 2030 erfüllen wollen, sind Investitionen in der Umstellung der Leuchtmittel notwendig. In diesem Fall geht es um die Umrüstung der Hochbauten. Energieintensiv ist aber auch die Beleuchtung weiterer Anlagen, v.a. entlang der Kantonsstrassen.

Um auf eine Einfache Anfrage zu verzichten, stelle ich eine Frage an die Vorsteherin des Bau- und Umweltdepartementes. Die Frage ist einfach: Wie sieht es mit der Umrüstung und generell mit der Energieeinsparung bei der Strassenbeleuchtung aus? Ich stelle diese Frage auch im Hinblick, dass vor einem Jahr von Seiten des Bau- und Umweltdepartementes erklärt wurde, dass eine beschleunigte Umsetzung nicht möglich sei, weil die Leute ganz einfach fehlen. Zudem erfolgt die Fragestellung auch vor dem Hintergrund, dass in der Botschaft zum Geschäft 36.23.02 «Kantonsratsbeschluss über das 18. Strassenbauprogramm für die Jahre 2024 bis 2028», ich zitiere: «Massnahmen zur Optimierung der öffentlichen Beleuchtung, aus Gründen der Sicherheit aber auch hinsichtlich der Energieeffizienz» erwähnt sind. Wie aber eine mögliche Umrüstung auf LED aussehen würde, wurde mit keinem Wort erwähnt und offensichtlich wurden auch in der vorberatenden Kommission und im Kantonsrat keine Fragen dazu gestellt. Aus diesem Grund die einfachen Fragen an die Vorsteherin des Bau- und Umweltdepartementes:

  1. Wie weit ist man mit der Umrüstung auf LED?
  2. Sind weitere Massnahmen entlang der Strassen zur Energieeinsparung vorgesehen?
  3. Ist es gemäss heutigem Stand möglich, dass das Einsparungsziel von 20 Prozent auch entlang der Strassen bis ins Jahr 2030 tatsächlich erreicht werden kann?

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Struktur

Ziff. 5

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Struktur

Phase 5

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der Finanzkommission zu Ziff. 4 des Kantonsratsbeschlusses (Leistungsauftrag für das Zentrum für Labormedizin für das Jahr 2024) mit 93:0 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Struktur

Ziff. 4

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Struktur

Phase 4

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Regierungsrat Mächler zu Gerig-Mosnang: Ob ich in dieser Frage kompetent bin, müssen Sie selber beurteilen. Ich entnehme zumindest auf S. 313 der Botschaft, dass beabsichtigt wird, in Meggenhus eine Anlage für den ganzjährigen Betrieb zu erstellen. Da ich mir sicher bin, dass die Ausführungen in der Botschaft stimmen, kann ich Ihnen versichern, dass man das umrüsten will. Wo aber diese Anlage genau ist, kann ich Ihnen nicht sagen. Ich hoffe, dass Sie dann zumindest nicht hineinfahren und dann selber erfahren, wo sie ist.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Konto 7250.311 (Kantonspolizei / Mobilien, Maschinen und Fahrzeuge). Gerig-Mosnang: Nebst Steuern und Abgaben sind die Bussen auch in unserer Staatskasse ein bewährtes Mittel. Die Sicherheit tritt meistens in den Hintergrund. Bekanntlich waren und sind wir gegen Radargeräte, v.a. die semistationären Anlagen. Beim aktuellen Budget liegt der Fokus der beantragten Anlagen wirklich einmal an Unfallschwerpunkten. Jedoch herrscht bei uns Unklarheit bezüglich dem Gerät Meggenhus.

Bedauerlicherweise ist der Vorsteher des Sicherheits- und Justizdepartementes abwesend, aber ich denke, der Stellvertreter ist auch kompetent. Entschuldigen Sie, dass wir die schriftliche Fragestellung nicht vorgängig eingesandt haben. Das Gerät Meggenhus besteht unserer Meinung nach bereits, dennoch geht aus dem Entwurf hervor, dass die Umrüstung auf einen ganzjährigen Betrieb erfolgen soll.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Struktur

Sicherheits- und Justizdepartement

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Regierungspräsident Kölliker zu Etterlin-Rorschach: Da uns die Frage vorgängig zugestellt wurde, konnte ich das im Detail klären. Das Handbuch zur operativen Umsetzung der Pauschalen im Sonderschulbereich trat ihm Jahr 2018 in Vollzug. Die von Ihnen angesprochenen Pauschalen «Transport» werden jeweils der Teuerung angepasst. Jährlich werden zudem die durchschnittlich zu fahrenden Kilometer aller Schülerinnen und Schüler anhand der Distanzen zwischen Wohn- und Schulort neu berechnet. Gleichzeitig gibt es drei verschiedene Tarifstufen: öV-Tarif, Schulbus-Tarif und Misch-Tarif. Es ist dem Bildungsdepartement bewusst, dass Faktoren wie steigender Treibstoff und Unterhaltskosten nicht ausreichend berücksichtigt sind. Auch kann die steigende Komplexität der Behinderungsformen zu höheren Transportkosten führen und folglich bei einzelnen Sonderschulen in diesem Punkt ein Defizit resultieren. Ohne die Resultate der laufenden Evaluation des Sonderpädagogikkonzepts vorzugreifen, geht das Bildungsdepartement davon aus, dass Finanzierungsfragen im Rahmen der Folgeprojekte behandelt werden. Das Bildungsdepartement plant daher im kommenden Jahr eine Überprüfung der Höhe der Pauschale «Transport» vorzunehmen. Bereits in diesem Jahr hat das Bildungsdepartement weitergehende Feinjustierungen vorgenommen. So wurde bei Sonderschulen im Bereich «Lernen und Verhalten», die neu auch Kinder aus dem ersten Zyklus unterrichten, der öV-Tarif auf den Misch-Tarif erhöht. Diese weitergehenden Anpassungen sind erkannt und werden im Jahr 2024 angegangen und gelöst, was den Sonderschulen bereits mitgeteilt wurde.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Konto 4053 (Sonderschulen). Etterlin-Rorschach: Wie Sie wissen, ist die Finanzierung der Sonderschulen über Leistungsvereinbarungen zwischen Kanton und den privaten Sonderschulträgern geregelt. Zentrales Element sind Pauschalen, die für die entsprechenden Schüler und Schülerinnen ausgerichtet werden. Diese Pauschalen sind eng bemessen. Entsprechend ist der Handlungsspielraum bei den Sonderschulen in finanzieller Hinsicht sehr klein. In den letzten Jahren hat sich eine problematische Entwicklung eingestellt: Die Transportwege sind komplizierter und länger geworden, was mit dem eng oder zu eng begrenzten Angebot seitens des Kantons zu tun hat. Mittlerweile gibt es Kinder von einer Schulgemeinde, die an zwei oder sogar drei verschiedene heilpädagogische Schulen gefahren werden müssen. Die Folge sind höhere Kosten, die vollständig zu Lasten der Sonderschulen anfallen. Es gibt Sonderschulen, die in diesem Bereich bereits sechsstellige Defizite einfahren und diese zu Lasten des übrigen pädagogischen Angebots wieder kompensieren müssen.

Meine Frage an den Regierungspräsidenten und Vorsteher des Bildungsdepartementes: Ist Ihnen diese problematische Entwicklung bekannt und sind Sie bereit, dies in den Leistungsvereinbarungen zu korrigieren?

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Struktur

Bildungsdepartement

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der Finanzkommission dem Antrag der SP-Fraktion bzw. der GRÜNE-Fraktion mit 72:35 Stimmen bei 3 Enthaltungen vor.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Regierungsrätin Bucher: Der Antrag der SP-Fraktion bzw. der GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen.

Ich danke Ihnen für diese engagierte Kulturdebatte, die für meinen Geschmack im Kantonsrat zu selten stattfindet. Dieses Mal führen wir sie im Rahmen des Budgets. Wir hätten in diesen Zeiten gerne ein Zeichen für die Kultur gesetzt. Die Regierung hatte diesen Betrag schon im AFP eingestellt und jetzt auch im Budget.

Mit dem Betrag von Fr. 318'500.– hätten wir gerne zusätzliche Massnahmen zur Verbesserung der Abgeltung und Absicherung von Kulturschaffenden unterstützt. Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, augenscheinlich gemacht und diese Einzelschicksale an die Oberfläche gebracht, dass viele Kulturschaffende in prekären Arbeitsverhältnissen arbeiten, dass sie kaum noch in ihre Altersvorsorge einzahlen können und dass ihre Vorsorge alles andere als gesichert ist. Das ist etwas, was ich in vielen Gesprächen mit Kulturschaffenden an Veranstaltungen oder auch im Alltag immer wieder höre und erlebe, was mich immer wieder betroffen macht. Ich höre auch in vielen Gesprächen mit Kulturinstitutionen, dass es für sie schwierig ist, so tiefe Gagen auszuzahlen. Denn sie wissen, dass der Künstler oder die Künstlerin mit dieser Gage, welche die Institution auszahlen kann, seine Familie nicht wird längerfristig ernähren können. Die Regierung hat keinen Antrag gestellt und zwar aufgrund der Begründung der Finanzkommission und aufgrund der Diskussion, wie ich sie heute erlebt habe. Ich habe in der Diskussion gehört, dass Verbesserungen bei den Löhnen von Kulturschaffenden und auch die Einhaltung von Mindestlöhnen der Branchenempfehlungen unbestritten sind. Das finde ich wichtig und es freut mich sehr, dass dieses Ziel von allen Fraktionen unterstützt wird.

Ich habe aus allen Fraktionen gehört, dass der Handlungsbedarf anerkannt ist und Massnahmen nötig sind. Die Regierung wird das in die Ausarbeitung des AFP mitnehmen. Wir werden uns im Februar 2024 darüber unterhalten und voraussichtlich einen Betrag aufnehmen, damit wir für die Neuaushandlung der Leistungsvereinbarungen auf die nächste Leistungsvereinbarungsperiode in diesem Bereich endlich eine Verbesserung erzielen können, die Institutionen angemessene Löhne bezahlen können und wir weiterhin einen vielfältigen Kulturkanton haben.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Frei-Rorschacherberg: Der Antrag der SP-Fraktion bzw. der GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen.

Einfach gesagt: Es geht um Treu und Glauben. Zwei gehen miteinander einen Vertrag ein und an diesen müssen sie sich halten. Stellen Sie sich den umgekehrten Weg vor, wir würden die Leistungen kürzen. Dann würde darauf gepocht werden, dass es eine Leistungsvereinbarung gibt.

Bei der nächsten Verhandlung der Leistungsaufträge kann das aufgenommen werden. Überhaupt ist die gesamte Wirtschaft momentan sehr herausgefordert, es ist nicht nur ein Zweig. Deshalb ist es angezeigt in dieser Sache nicht einen Spezialweg einzugehen, sondern sich an die Leistungsvereinbarung zu halten.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Helbling-Rapperswil-Jona: Dem Antrag der SP-Fraktion bzw. der GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Es ist besorgniserregend, dass nur wenige Monate nach dem Ende der Corona-Hilfsmassnahmen für Kulturschaffende die Finanzkommission darüber nachdenkt, ob faire Löhne und soziale Absicherung in der St.Galler Politik immer noch umstritten sind. Es scheint, als ob der Kantonsrat weiterhin der Meinung ist, dass Kultur unter prekären Arbeitsbedingungen und mit niedrigen Löhnen oder sogar kostenlos möglich sein sollte. Diese Sichtweise steht im klaren Widerspruch zu den langjährigen Bemühungen der kantonalen Verwaltung, die soziale Sicherheit für Kulturschaffende zu verbessern. Bereits seit dem Jahr 2021 fordern Leistungsvereinbarungen subventionierte Kulturbetriebe auf, sich bei den Honoraren an den Vorgaben der Berufsverbände zu orientieren und eine angemessene Entlöhnung zu gewährleisten, auch wenn dies bisher keinen Einfluss auf den vom Kanton bereitgestellten Betrag hatte. In der Kulturbotschaft 2025 definiert das Bundesamt für Kultur die Kultur als Arbeitswelt, als eines von sechs zentralen Handlungsfeldern, und verspricht, einen Beitrag zu mehr Lohngleichheit und sozialer Sicherheit im Kulturbereich zu leisten.

Die Streichung ist nicht nachvollziehbar. Dass es die Kulturschaffenden selber trifft, ist klar. Es trifft aber auch die Betreiber von Kulturlokalen vor Ort. Es sind kleine lokale Kulturbetriebe. Die kulturelle Vielfalt steht damit ein bisschen auf dem Spiel. Trotzdem will die Finanzkommission diesen zusätzlichen Beitrag für Kulturinstitutionen im Budget 2024 nicht berücksichtigen und vertröstet die Kulturschaffenden und -betreiber auf das Jahr 2025. Die SP-Fraktion ist mit diesen Plänen nicht einverstanden, da sie schwierig zu rechtfertigen sind.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Müller-Lichtensteig (im Namen einer Minderheit der Mitte-EVP-Fraktion): Dem Antrag der SP-Fraktion bzw. der GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Obwohl sich sogar Thoma-Andwil als «Kultur Toni» geoutet hat und für Kulturfreundlichkeit einsteht, hat es Kultur im Allgemeinen schwer in diesem Parlament. Das zeigt die heutige Vorlage erneut. Die Fr. 318'500.– wären gut eingesetztes Geld für die Weiterentwicklung des Kulturbereichs. Es gibt viele gute Gründe, diesen Betrag zu streichen, sei es die finanzielle Lage des Kantons, der Ablauf, wie dieser Betrag in das Budget kam, oder dass im Jahr 2025 viele Leistungsvereinbarungen auslaufen. Es gibt aber viel mehr Gründe, diesen Betrag im Budget zu lassen. Breit anerkannt ist die teilweise wirklich prekäre Lage der Kulturschaffenden. Es ist aber der erwähnte prozentuale Anteil, den die Kultur am Gesamtbudget des Kantons hat. Es ist aber auch die grosse Wirkung, welche die Kultur für die Gesellschaft, den Tourismus oder die Wirtschaft entfalten kann. Es wurden viele weitere Gründe von links bis rechts genannt

Positiv stimmt mich die allgemeine Anerkennung, dass bezüglich der prekären Lage der Kulturschaffenden etwas gemacht werden muss. Lippuner-Grabs möchte das Thema nach Ablauf der Leistungsvereinbarung 2025 nochmals aufnehmen. Thoma-Andwil hat sich auch zum Thema geäussert und auf die Rechtssicherheit hingewiesen. Bärlocher-Eggersriet hat ebenfalls darauf hingewiesen, dass man die Leistungsvereinbarung 2025 genauer anschauen muss und daraus die Schlüsse ziehen soll.

Fazit: Es ist breit anerkannt, dass Massnahmen getroffen werden sollen. Es liegt der Antrag der Regierung vor, dass jetzt Fr. 318'500.– geleistet werden sollen. In diesem Sinn beantrage ich, dass wir diesen Beitrag im Budget lassen, im Jahr 2024 die Pilotprojekte angehen und wir im Jahr 2025, wenn die Leistungsvereinbarungen ablaufen, definitiv gemeinsam über dieses Thema entscheiden.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Sarbach-Wil beantragt im Namen der GRÜNE-Fraktion Festhalten am Entwurf der Regierung bezüglich des Kontos 3250.360. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin/war u.a. Kulturschaffender und Musiker, Vizepräsident der regionalen Kulturförderplattform ThurKultur und Betriebsleiter eines mittelgrossen Kulturbetriebs, der auch einen Leistungsauftrag von Kanton und Gemeinde erfüllt.

Es geht nicht um einen Bonus und schon gar nicht um irgendeine herbeigeredete Privilegierung von Kulturschaffenden. Es geht bei der aktuellen Diskussion um nichts weiteres als eine gerechte Entschädigung für Kulturschaffende. Die prekären Einkommensverhältnisse im Kulturbereich sind nicht erst seit der Corona-Pandemie ein dringendes Thema. Letztendlich geht es darum, dass die Erfüllung von Leistungsaufträgen – und davon sprechen wir jetzt – gerecht vergütet wird, so, wie auch andere Aufträge und Leistungen entsprechend den effektiv anfallenden Kosten – im Fall der Privatwirtschaft sogar noch mit einer satten Marge – vergütet werden. So können die Kulturinstitutionen endlich auch faire Entschädigungen ausrichten, was bekannterweise leider im Kulturbereich sehr häufig nicht der Fall ist. Genau hier liegt die Wurzel des Problems.

Die angemessene Entlöhnung von Kulturschaffenden durch Kulturinstitutionen und -organisationen mit Leistungsauftrag ist ein erklärtes Ziel der bereits verabschiedeten Kulturförderstrategie 2020 bis 2027 (23.19.03). Um der Problematik begegnen zu können, hat die Regierung zusätzliche Mittel von rund 300'000 Franken für moderate Erhöhungen von Betriebsbeiträgen von einigen Leistungserbringern in das Budget genommen. Mit geringfügigen Beitragserhöhungen soll gezielt ermöglicht werden, die Löhne und v.a. die Sozialleistungen der Kulturschaffenden an die Richtlinien diverser Verbände anzugleichen.

Für die GRÜNE-Fraktion ist dies nichts weniger als eine längst überfällige Selbstverständlichkeit. Es darf darauf hingewiesen werden, dass es eben nicht um die grossen staatlichen oder altehrwürdigen Institutionen, wie z.B. Tonhallen, geht. Es geht um viele jüngere, privat organisierte Leistungserbringer. Es geht auch nicht um Luxuslösungen, sondern in den meisten Fällen um die Anhebung von Entschädigungen im Kulturbereich von katastrophal bis schlecht. In der Regel um die Anhebung auf Mindestlohnniveau, nicht um mehr.

Der Streichungsantrag der Finanzkommission torpediert dieses wichtige Ziel der Kulturförderstrategie frontal. Leidtragende sollen weiterhin Menschen sein, die sich mit viel Herzblut Tag für Tag für kulturelle Vielfalt und letztlich für unsere Gesellschaft engagieren. Geben Sie sich einen Ruck, unterstützen Sie unseren Antrag und unterstützen Sie damit das Vorhaben der Regierung. In einem Budget von rund 5 Mrd. Franken darf bzw. muss dieser bescheidene Betrag Platz haben. Vielleicht erreicht unser Kanton so irgendwann auch eine «Triple A»-Bewertung bezüglich Kulturfreundlichkeit.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Bärlocher-Eggersriet (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion bzw. der GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen.

Im Grundsatz unterstützen wir die angemessene Entlöhnung der Kulturschaffenden, aber wir sind mit dem aufgezeigten Weg nicht einverstanden und unterstützen die Streichung dieser zusätzlichen Beitragserhöhung. Die Teuerungsausgleiche sind davon nicht tangiert. Diese stehen diesen Organisationen zu und haben sie schon letztes Jahr erhalten. Gespart wird nicht, wie das Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann gesagt hat, sondern das geforderte Ausgabenwachstum nicht erhöht. Sämtliche unterstützte Organisationen besitzen Leistungsverträge mit dem Kanton, die ab dem Jahr 2025 neu ausgehandelt werden. Bei der Erstellung der bestehenden Leistungsvereinbarungen 2021 war demnach die Situation bereits bekannt. Nach der Logik der Antragsteller hätten diese so nicht abgeschlossen werden dürfen, denn wenn die Löhne nicht eingehalten werden können, wäre das so gar nicht möglich gewesen. Es kann nicht sein, dass der Kanton ein Jahr vor der Ausarbeitung der Leistungsvereinbarung ein neues Förderungsgefäss äufnet und direkt auf die Löhne der privaten Organisationen Einfluss nehmen will. Wenn man einen Piloten durchführt, kann man nicht wieder zurück. Es ist ehrlicher, die Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie durchzuführen, aufzuarbeiten und diese etwaigen Anpassungen im Zug der neuen Leistungsvereinbarung vorzunehmen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Thoma-Andwil: Der Antrag der SP-Fraktion bzw. der GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Präsident der grössten Kulturregion des Kantons St.Gallen, der Kulturregion St.Gallen Plus.

Ich darf sagen, dass sich nicht nur links-grüne oder Mitte-Leute der Kultur verschrieben haben, sondern auch ich persönlich übe dieses Amt mit Freude aus und geniesse Kultur in vollen Zügen. Die Aussage von Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann, dass ausgerechnet in der Kultur gespart wird, ist nicht korrekt. Wir müssen bei den Fakten bleiben, auch wenn man die Kultur liebt und ich es gut finde, wenn man sich voll einsetzt und vielleicht mehr Gelder haben möchte. Es wird nichts gespart, nur die beantragte Erhöhung wird nicht unterstützt.

Ich möchte deutlich erwähnen, dass die Finanzkommission – so habe ich das in der Finanzkommission erlebt – der Kultur und den Kulturschaffenden sehr positiv gegenübersteht. Es geht eben um Sicherheit für beide. Es bestehen Leistungsvereinbarungen. Wir gehen davon aus, dass die Leistungserbringer korrekte Löhne und Sozialleistungen bezahlen. Sollten die Leistungserbringer aus wirtschaftlichen Gründen die vereinbarte Leistung nicht mehr erfüllen können, gilt es, entsprechende Regelungen in der Vereinbarung zu beachten. Es kann nicht sein, dass über das Budget die gültigen Vereinbarungen übersteuert werden. Wo kämen wir denn hin? Und jetzt spreche ich für die Kulturschaffenden. Leistungsvereinbarungen bieten Rechtssicherheit. Diese Sicherheit darf man von den Auftraggebern und auch von den Leistungserbringen erwarten. Wir haben das intensiv diskutiert. Es wurde auch festgestellt, dass die meisten Leistungsvereinbarungen im Jahr 2025 wieder neu ausgehandelt werden. Ausgehandelt klingt negativ, vereinbart klingt besser, denn der Kanton hat ein Interesse an einem guten kulturellen Angebot in unserem Staat. Leistungsvereinbarungen sind da, beidseitig eingehalten zu werden. Ich bitte Sie, diese Rechtssicherheit weiterhin zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Zahner-Rapperswil-Jona: Der Antrag der SP-Fraktion bzw. der GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen.

Die angemessene Entlöhnung von Kulturschaffenden sollte Teil der Leistungsvereinbarung sein. Wenn dem nicht so ist, dann wurde die Leistungsvereinbarung nicht seriös ausgearbeitet bzw. ausgehandelt. Wir sprechen wohlverstanden nicht vom Teuerungsausgleich, dieser wird nicht bestritten. Es handelt sich um eine willkürliche neue Unterstützung des Departementes des Innern, wobei nicht einmal bekannt ist, ob die Unterstützung überhaupt notwendig ist und der Gesamtbetrag von Fr. 318'500.– ausreichend oder ungenügend budgetiert wurde. Sämtliche Kulturinstitutionen, die ihre Arbeit seriös ausüben und bereits jetzt eine angemessene Entlöhnung bieten, werden indirekt bestraft. Kulturschaffende würden klar privilegiert werden gegenüber weiteren Branchen, die Leistungen gegenüber dem Kanton erbringen. Ich fordere die Kulturinstitutionen auf, für die zukünftige Leistungsvereinbarung ihre Hausaufgaben zu machen und eine angemessene Entlöhnung ihrer Mitarbeitenden einzukalkulieren, damit dies für den gesamten Zeitraum der zukünftigen Leistungsvereinbarung den massgebenden Vorgaben der Branchenverbände entspricht. Ich bitte Sie, den Antrag abzulehnen, damit auch kein Präjudiz für die Zukunft geschaffen wird.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Noger-Engeler-Häggenschwil (im Namen der GLP): Dem Antrag der SP-Fraktion bzw. der GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Uns erscheint der Verzicht auf die Erhöhung der Beiträge für Kulturinstitutionen mit Leistungsvertrag infolge Anpassungen von Lohn und Sozialleistungen an die Richtlinien der Berufsverbände als knausrig. Kulturschaffende sind selten üppig entlöhnt. Die Pandemie hat die oft selbständig Kulturschaffenden hart getroffen, und deren Entschädigung ist meist bescheiden. Alle Arbeitnehmenden haben fast ausnahmslos einen Teuerungsausgleich erhalten. Es ist deshalb nicht nachzuvollziehen, weshalb man die Prüfung des Betrags den Kulturinstitutionen erst ab dem Jahr 2025 in Aussicht stellt. Kultur ist wichtig für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Wir alle profitieren vom kreativen Tun und Schaffen der Kulturschaffenden.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion bzw. der GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen.

Die Fr. 318'500.– wurden von der Finanzkommission mit der Begründung gestrichen, dass allfällige Beitragserhöhungen im Rahmen der Überarbeitung der Leistungsvereinbarungen ab dem Jahr 2025 zu prüfen seien. Wir teilen diese Auffassung und sind zudem klar der Ansicht, dass sich der Kanton nicht für die Besoldung der Kunstschaffenden und der beitragsempfangenden Institutionen verantwortlich fühlen darf und soll. Der Kanton unterstützt diese Kulturbetriebe mit Staatsbeiträgen. Die Kulturbetriebe stellen Kunstschaffende ein oder beauftragen allenfalls selbständigerwerbende Künstlerinnen und Künstler. Dass der Kanton dabei die Einhaltung der Branchenstandards fordert, erachten wir durchaus in Ordnung, richtig und löblich. Dass derselbe Kanton dann allerdings denjenigen Kulturbetrieben einen Bonus abliefern möchte, die offenbar die geforderten Standards nicht einhalten, können wir hingegen überhaupt nicht nachvollziehen. Das wäre ja, als würde der Kanton einem beauftragten Fensterbauer, der die GAV-Löhne nicht einhält, einen Bonus nachschiessen, damit dieser die Differenzen zu den Mindestlöhnen zahlen kann. Das kann es doch nicht sein.

Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass für alle mittels Leistungsvereinbarung geförderten Kulturbetriebe ein Teuerungszuschlag von 1,6 Prozent des Vorjahresbeitrags in das Budget aufgenommen wurde. Dieser Teuerungsausgleich wird nicht bekämpft. Eine Kürzung findet nicht statt. Die Finanzkommission und die FDP-Fraktion lehnen aber eine zusätzliche Erhöhung über die Teuerung hinaus ab.

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann hat erwähnt, dass diesbezüglich beim AFP nicht reagiert wurde und jetzt beim Budget schon. Beim Budget fragten wir selbstverständlich konkret nach, ob diese Summe bereits beantragt wurde oder wie das genau laufe. Der Betrag wurde noch nicht beantragt, es wurde ein Betrag angenommen und noch nicht detailliert abgeklärt, was für prekäre Arbeitsverhältnisse bestehen oder nicht. Deshalb die Begründung: Wenn tatsächlich Handlungsbedarf besteht, kann das allenfalls in die Leistungsvereinbarungen 2025 aufgenommen werden.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Ziff. 1 Bst. a. Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann beantragt im Namen der SP-Fraktion Festhalten am Entwurf der Regierung bezüglich des Kontos 3250.360. Ich lege meine Interessen offen: Ich führe das Kleintheater Zeltainer in Unterwasser, bin Vorstandsmitglied bei Südkultur und Präsident der IG Kultur des Kantonsrates.

Persönlich würde ich von diesen 318'000 Franken nicht profitieren. Es gibt andere Institutionen, die ihren zusätzlichen Bedarf schon vor langer Zeit angemeldet haben, weil sie mehr Mittel bzw. Mittel für eine Professionalisierung oder bessere Arbeitsbedingungen benötigen.

Der Kultur kommt eine immens wichtige Rolle zu. Sie ist Innovationsmotor, Experimentierfeld, Vorreiterin und Identitätsstifterin zugleich. Die gesellschaftliche Relevanz von Kultur war noch nie so hoch wie hier und jetzt. Da könnte ich lange weitermachen, und das streitet hier im Saal auch niemand ab. Wenn es aber ums Geld geht, wird es oft schwierig. Wenn von den Institutionen gefordert wird, die Kulturschaffenden so zu entschädigen, damit es einigermassen zum Leben reicht, muss dort, wo es gebraucht wird, auch etwas Geld bereitgestellt werden. Die Finanzkommission fordert unverständlicherweise einen Verzicht auf die Erhöhung der Beiträge an Institutionen infolge der Anpassung von Löhnen und Sozialleistungen an die Richtlinien von Berufsverbänden. Allfällige Beitragserhöhungen seien im Rahmen der Überarbeitung der Leistungsvereinbarung ab dem Jahr 2025 zu prüfen. Dazu müssen Sie wissen, dass alle Kulturinstitutionen, die jährlich 10'000 Franken oder mehr erhalten, mit dem Kanton jeweils für drei Jahre eine Leistungsvereinbarung unterzeichnen, und dass darin auch zu Recht gewisse Bedingungen vom Amt für Kultur gefordert werden.

Es geht um Fr. 318'500.– und nicht um mehrere Millionen, und gewisse Institutionen brauchen das Geld jetzt und nicht erst im Jahr 2025. Ich möchte Ihnen drei Beispiele nennen, die ich anonymisiert habe:

  1. Theater A findet nicht mehr genügend Freiwillige, die jährlich kostenlos hunderte Stunden aufwenden, um den Betrieb sicherzustellen, sei es in der Administration, an der Kasse, an der Technik, an der Bar, beim Aufhängen von Plakaten usw. Nun beschliesst der Vorstand, weil er z.B. niemanden für das Backoffice findet, eine 10-Prozent-Stelle für die Administration zu schaffen. Diese Stelle ist selbstverständlich zu bezahlen, nur womit?
  2. Es gibt Berufsverbände, an deren Tagesansätze-Empfehlungen wir uns halten müssen, z.B. «t. Theaterschaffen Schweiz». Da geht es um Tageslöhne für die Auftretenden von wenigstens 450 bis 550 Franken. Das Kulturzentrum XY möchte und muss sich an diese Mindestgagen halten, die von den Verbänden gefordert und in der Leistungsvereinbarung mit dem Kanton vermerkt sind. Wenn ich die Mitte nehme, sind das je Tag wenigstens 500 Franken Gage je auftretende Person. Wenn ich das bei mir betrachte, sind das zum Teil zwölf Stunden je Tag. Fällt ein grosser Einrichtungsumfang an, kommen die Künstler um 12 oder 13 Uhr zum Einrichten und gehen niemals vor Mitternacht wieder weg. Aber das Kulturzentrum XY hat seit Jahren eine achtköpfige Band im Programm. Da diese sehr guten Anklang findet, ist jetzt ab sofort für diese Band eine Gage von wenigstens 4'000 Franken zu bezahlen. Es ist jedoch illusorisch, diesen Betrag bei der Anzahl Zuschauerplätze wieder einzuspielen. Was wird passieren? Das Kulturzentrum XY wird diese Band wahrscheinlich nie mehr engagieren, weil es diese geforderte Mindestgage schlicht nicht bezahlen kann.
  3. Der Künstler XY beschäftigt sich im Bereich Literatur und hält Lesungen, was grundsätzlich nicht per se ein volles Haus garantiert. Oder die Tänzerin XY plant eine kleine Tournee. Beide erhalten nicht zwingend eine Gage, die von den Verbänden gefordert wird, und die der Kantonsrat in der Kulturstrategie mit einer Mehrheit beschlossen hat. D.h., viele Theater und Institutionen werden noch seltener in weniger kommerzielle Genres investieren bzw. eher auf Gassenhauer oder kommerziell erfolgreiche Künstler setzen. Die anderen werden es noch schwieriger haben, zu Engagements zu kommen.

Mitten in der Coronakrise, die noch mehr Kulturschaffende in prekäre Lage brachte, reichten wir die Interpellation 51.21.81 «Prekäre Lage für Kulturschaffende und Kulturunternehmen» ein. Die Regierung hat am 5. April 2022 sehr gut und v.a. sehr ausführlich auf drei Seiten geantwortet. Ich zitiere aus der Antwort der Regierung, die Sie sich auf der Zunge zergehen lassen müssen: «Die teils prekären Einkommenssituationen von Kulturschaffenden sind eine Tatsache, die in den vergangenen Jahren mehrfach durch Studien belegt wurden. So widmete sich die Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten (KBK) bereits im Jahr 2015 diesem Thema und entwickelte Handlungsempfehlungen. Die Kulturbotschaft des Bundes 2021–2024 (BBl 2020, 3131) bezeichnet u.a. im Abschnitt 3.1.2 die Einkommenssituation von Kulturschaffenden als ungenügend. Auch die Schweizerische Interpretenstiftung SIS sowie Suisseculture und Pro Helvetia beschäftigten sich eingehend mit diesem Themenfeld. Insgesamt zeigte sich die Problematik von teils prekären Einkommens- und Sozialversicherungssituationen im Kulturbereich also bereits vor der Covid-19-Epidemie deutlich.» Dazu ein kleiner Einschub: Wenn eine Kulturschaffende oder ein Kulturschaffender wenig verdient, dann ist meist das erste, was vernachlässigt wird, eine gute Sozialversicherung bzw. die Absicherung für das Alter. Ich zitiere weiter: «Dies veranlasste die Regierung, spezifische Massnahmen zur Verbesserung der Situation in der kantonalen Kulturförderstrategie 2020–2027 (23.19.03) vorzusehen. Die negativen mittel- und langfristigen Wirkungen der Covid-19-Epidemie auf die Einkommens- und Sozialversicherungssituation im Kulturbereich sind absehbar. Der bereits vor der Krise bestehende Handlungsbedarf in dieser Sache wurde durch die Epidemie deutlich verschärft. Im Rahmen der neuen Leistungsvereinbarungen 2021–2024 mit den jahresbeitragsempfangenden Kulturinstitutionen führte das Amt für Kultur den neuen Artikel ‹Honorare für Kulturschaffende› ein. Es wird darin darauf hingewiesen, dass die empfohlenen Mindesthonorare der relevanten Branchenverbände zu beachten sind und die Kulturinstitution die Honorarzahlungen an Kulturschaffende in der Berichterstattung an das Amt transparent darzulegen hat.» Es steht somit bereits in der Leistungsvereinbarung, die z.B. ich oder irgendeine andere Institution hat, dass die Mindestlöhne eingehalten werden müssen. Es gibt verschiedene Institutionen, die das nicht können und deshalb beim Amt für Kultur um eine Anpassung ihres Jahresbeitrags anfragen. Für diese Personen oder Institutionen wären die rund 300'000 Franken gedacht. Wir sind bereits jetzt dazu verpflichtet, diese Regeln zu beachten. Einige können das jedoch nicht ohne zusätzliche Mittel oder sie krempeln ihr Programm so um, dass es wieder ginge, was noch viel schlimmer ist. Dies ist dann zu Lasten derjenigen Künstlerinnen, die nicht per se ein volles Haus garantieren und so wiederum ginge die kulturelle Vielfalt eher verloren.

Es ist deshalb sehr wichtig, diesen Beitrag zu sprechen und nicht zu streichen. Das Amt für Kultur und die Regierung sehen diesen dringenden Handlungsbedarf, aber die Finanzkommission findet, dass das nicht sein kann. Sollte der Kantonsrat den Antrag der Finanzkommission gutheissen, so werden wir ihr genau auf die Finger schauen, damit dann wenigstens in der neuen Leistungsvereinbarung ab dem Jahr 2025 den Sorgen und Nöten der Kulturschaffenden Rechnung getragen wird.

Ich möchte mich noch an die mittlerweile 34 Mitglieder der IG Kultur des Kantonsrates wenden. Es werden jedes Jahr mehr, was ich sehr zu schätzen weiss. Die von uns organisierten Anlässe sind jeweils sehr gut besucht, wie letztes Mal, als wir das renovierte Konzert und Theater besichtigt haben. Genau wegen solchen Geschäften wurde unsere IG gegründet. Wohlgemerkt, aus allen Parteien sind Leute dabei. Jetzt, liebe Mitglieder der IG Kultur, wäre ein guter Zeitpunkt, Farbe zu bekennen. Ich hoffe, alle von Ihnen haben die Stellungnahme der IG Kultur Ost und den offenen Brief von Visarte Ost (Berufsverband visuelle Kunst Ostschweiz) gelesen. Deren Argumente sind erdrückend gut und sagen die Wahrheit. Dennoch will die Finanzkommission die Erhöhung streichen, was mich sehr betroffen macht. Ich kann kaum glauben, dass wir um 300'000 Franken streiten müssen.

Eine grundsätzliche Bemerkung zum Budget 2024: Ich mag mich an Budgetdebatten erinnern, da gab es nicht acht Anträge aus der Mitte des Rates, sondern z.B. 38. Da wimmelte es von Anträgen der Finanzkommission, der Regierung oder aus der Mitte des Rates. Jetzt, kurz vor den Wahlen, wird das Budget relativ unbesehen durchgewunken, weil sich niemand die Finger verbrennen will. Sie dürfen drei Mal raten, für welches einzige Genre ein Kürzungsantrag vorliegt: die Kultur.

Was mich auch erstaunt: Wir haben im Februar 2023 den AFP behandelt. Dort war dieser Betrag bereits inbegriffen und niemand hat das Wort dagegen ergriffen. Nachdem man die Zahlen und das Budget nun vielleicht genauer betrachtet hat, hat eine Mehrheit der Finanzkommission einen doch noch zu streichenden Posten gefunden. Nirgends wird gespart bzw. gekürzt, nur bei der Kultur. Ich bitte Sie eindringlich, gehen Sie in sich und nehmen Sie zur Kenntnis, was ich gesagt habe.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Struktur

Departement des Innern

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Struktur

Phase 2

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Struktur

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Schöb-Thal, Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Regierungsrat Mächler: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Budgetdebatte gibt stets eine gute Gelegenheit, Sie über die finanzielle Lage des Kantons zu informieren. Einerseits mit einem kurzen Blick auf das laufende Jahr und andererseits mit den wichtigsten Eckwerten für das nächste Jahr 2024.

Zur finanziellen Ausgangslage des aktuellen Jahrs, also zur sogenannten mutmasslichen Rechnung 2023: In den letzten Jahren hiess es in den Berichterstattungen zu den abgeschlossenen Rechnungsjahren fast immer: Statt Defizit resultiert ein beträchtlicher Ertragsüberschuss. Tatsächlich schlossen die Rechnungen in den letzten Jahren teils deutlich besser ab als budgetiert. Dies hatte primär zwei Gründe: Einerseits deutlich höhere Steuererträge, was positiv ist, und andererseits eine deutlich tiefere Budgetierung der Gewinnausschüttung der SNB, die Schattenrechnung. Es wurde heute mehrmals gesagt, dass das absolut richtig war. Ich teile diese Meinung vollumfänglich und auch die Regierung teilt diese. Es führte immer dazu, dass wir am Schluss besser abgeschlossen haben. Ich bin froh, dass das heute eigentlich alle als richtig angeschaut haben.

Für das Rechnungsjahr 2023 ist es leider kaum mehr realistisch, dass es zu einer solch grossen Verbesserung kommt und kein Defizit resultiert. Zwar haben sich die Steuererträge auch in diesem Jahr wieder besser entwickelt, was positiv ist. Im Gegenzug entfällt aber im Jahr 2023 die Gewinnausschüttung der SNB definitiv, wie wir seit Januar 2023 wissen. Gemäss der Schattenrechnung wurden aber 149,5 Mio. Franken budgetiert, was richtig ist. Konkret heisst das jedoch, dass wir in diesem Jahr eigentlich mit einem Defizit von 300 Mio. Franken – einerseits die budgetierten rund 160 Mio. Franken zuzüglich die nicht erreichte Gewinnausschüttung – gestartet sind. Nach heutiger Einschätzung kommt die Regierung zur Ansicht, dass wir wahrscheinlich mit einem Defizit von rund 150 bis 200 Mio. Franken abschliessen werden. Das ist deutlich besser, als wir budgetiert haben, aber es ist negativ. Ich glaube, es müsste ein Wunder passieren, dass es am Schluss positiv wird, aber bekanntlich ist die Adventszeit reich an Wundern befrachtet und man weiss nie, ob das eintreten wird. Aber Wunder haben etwas in sich: Sie sind selten, sonst wären sie nämlich keine Wunder.

Wie sieht es im Budget 2024 aus? Auch in diesem Jahr rechnen wir mit einem operativen Defizit. Die Regierung unterbreitete ein Defizit von 158 Mio. Franken. Wenn Sie den Anträgen der Finanzkommission folgen, sind es rund 169 Mio. Franken. Die Regierung ist mit diesen Änderungen einverstanden. Gegenüber dem AFP ist das eine Verbesserung, was auch von Scherrer-Degersheim gewürdigt wurde. Es kam zu einer Verbesserung von rund 40 Mio. Franken, aber es bleibt nicht konform mit der Schuldenbremse. Deshalb müssen wir entsprechende Eigenkapitalbezüge vornehmen, die auch so eingeplant sind. Wir halten weiterhin an der Schattenrechnung bei den SNB-Gewinnausschüttungen fest. Folglich budgetieren wir für das Jahr 2024 einen geplanten Ertrag von rund 112 Mio. Franken. Nun kann man sich fragen, ob der Eingang dieses Betrags realistisch ist. Gemäss Zwischenbericht der SNB vom 30. September 2023 beläuft sich der Gewinn der ersten drei Quartale auf 1,7 Mrd. Franken, womit die Gewinnausschüttung für das Geschäftsjahr 2023 ausfallen müsste. Oder auch hier könnte man sagen: Wenn kein Wunder passiert, ist keine SNB-Ausschüttung möglich. Wir gehen jedenfalls davon aus. Aber ich möchte festhalten: Die Regierung will auch in diesen Zeiten, in denen die Vorzeichen vielleicht mal umgekehrt sind, an der Schattenrechnung festhalten. Die Kritik an der Schattenrechnung hat deutlich abgenommen.

Zur Aufwandsteigerung: Sie wurde mehrfach kritisiert. In der Tat beträgt der bereinigte Aufwandüberschuss rund 3,9 Prozent. Setzt man das in den Vergleich zum prognostizierten nominellen Wachstum des Bruttoinlandprodukts von 2,8 Prozent, resultiert ein leichter Anstieg der Staatsquote. Die Hauptgründe für den Anstieg liegen bei den höheren Staatsbeiträgen, höheren Personalaufwänden, höheren Entschädigungen an die Gemeinwesen und beim höheren Sachaufwand. Dazu noch folgende Bemerkung: Der bereinigte Aufwandanstieg ist eine reine Bruttobetrachtung. Teils fällt dieser deutlich höher aus, z.B. bei den Staatsbeiträgen oder im Asylbereich stehen entsprechende Erträge aus den Bundesbeiträgen entgegen, was auch zu berücksichtigen ist. Zudem sollte die Entwicklung der Staatsquote nicht isoliert in nur einem Jahr betrachtet werden, sondern über einen mehrjährigen Horizont. Hier ist festzustellen, dass in den Jahren 2021 und 2022 die Staatsquote aufgrund des starken Wirtschaftswachstums rückläufig war. Die Regierung versichert Ihnen, dass sie dieses Thema genau anschaut und am Ball bleibt, wie das von gewissen Vorrednern gewünscht wurde.

Im Rahmen dieser Budgetbotschaft bringt die Regierung dem Kantonsrat verschiedene Berichte zur Kenntnis. An dieser Stelle sicher erwähnenswert ist die Berichterstattung zum NeLo-Review. Ich danke Ihnen, dass die meisten von Ihnen in den Eintretensvoten diesen Bericht erwähnt haben. Ich habe bei allen entnommen, dass dieser Bericht auf gutes Echo gestossen ist und dass er eine Grundlage bietet, um in Zukunft darauf aufbauen zu können, weil jetzt die «hard facts» vorliegen. Auch die Regierung erachtet den Bericht als sehr gut. Ich kann den Empfehlungen von Dürr-Widnau nachkommen: Lesen Sie diesen Bericht, wenn Sie es nicht schon gemacht haben. Er ist tatsächlich lesenswert. Wir haben Ihnen zudem die Effizienzberichte dargelegt, die teilweise extern und zum anderen Teil intern erstellt wurden. Die Finanzkommission hat diese Berichte sehr umfassend diskutiert.

Ich bin Ihnen dankbar, dass die Lohnmassnahmen, welche die Regierung unterbreitet hat, von allen – teilweise mit Knurren – gutgeheissen werden. Es ist wichtig, dass wir der Verwaltung in diesem Jahr den vollen Teuerungsausgleich basierend auf der August-Teuerung geben. Auch in Zukunft werden wir die August-Teuerung als Referenz verwenden. Die Regierung und ich sind sehr froh und dankbar, dass die Finanzkommission die Aufstockung der individuellen Lohnmassnahmen, die in der Vergangenheit in der Regel bei 0,4 Prozent lag, aufgrund des NeLo-Berichts akzeptiert hat und auf 0,6 Prozent erhöhen will. Die Aufstockung für den strukturellen Personalbedarf von 0,3 Prozent war aus Sicht der Regierung sicherlich sehr schwierig zu erreichen. Es konnten nur die dringendsten Stellenschaffungen bewilligt werden. Sie haben richtig bemerkt, dass es Departemente gibt, die null haben, weil sie gemäss Ansicht der Regierung noch über Kreditmittel verfügen. Das wird sicherlich nicht dauerhaft so haltbar sein. Wir machen das jetzt für das Jahr 2024.

Fazit: Unbestritten sind die erwarteten Defizite der Jahre 2023 und 2024 sehr hoch. Ich darf Sie jedoch daran erinnern, dass wir in den letzten Jahren dank den sehr hohen Gewinnausschüttungen der SNB und der erfreulichen Steuerentwicklung das freie Eigenkapital laufend aufbauen konnten. Die aktuelle Situation zeigt deutlich, dass die Glättung der SNB-Erträge über die Schattenrechnung Sinn gemacht hat und auch in Zukunft Sinn machen wird. In der Vergangenheit haben wegen der Maximalausschüttung tatsächlich bessere Ergebnisse resultiert als budgetiert. Das wird aber in der Zukunft, zumindest in den unmittelbaren Jahren, anders sein.

Der Kanton verfügt Ende 2022 über einen soliden Bestand von verwendbarem Eigenkapital von 1,5 Mrd. Franken. Nach Berücksichtigung der mutmasslichen Ergebnisse 2023 und dem Budgetdefizit 2024 beläuft sich das verwendbare Eigenkapital, wenn die Planung so eintrifft, per Ende 2024 immer noch über 1,1 Mrd. Franken. Die Regierung ist daher der klaren Auffassung, dass das erwartete Defizit 2023 und auch das vorliegende Defizit 2024 gestemmt werden können. Ich danke Ihnen, dass Sie zu den gleichen Schlüssen kommen. Aber es kann nicht ewig so weitergehen, sollten nachhaltig Defizite in der Grössenordnung von 160 Mio. Franken erfolgen. Trotz diesem Umstand ist klar zu sagen, dass wir der Meinung sind, sie zu stemmen. Es gibt aber Unsicherheiten, z.B. die Wirtschafts- und Teuerungsentwicklung, die auch für den Kanton und nicht nur für die Wirtschaft von grosser Relevanz ist. Für uns als Kanton bzw. als öffentliche Hand gibt es noch vier weitere spezifische Herausforderungen:

  • Finanzierung der Prämienverbilligung: Beim Bund liegt dazu eine Initiative und ein Gegenvorschlag vor. Die Bevölkerung wird darüber entscheiden können. Es ist absehbar, dass der Kanton dafür nochmals bedeutende Mittel einstellen muss. Aktuell rechnen wir zwischen 50 bis 60 Mio. Franken.
  • Bundesfinanzausgleich: Hier nehmen wir im Jahr 2024 rund 30 Mio. Franken mehr ein, also rund 10 Prozent. Das ist in Franken positiv. Was aber dahintersteckt, ist eigentlich negativ, das wurde von Lippuner-Grabs richtig gesagt: Die Einnahmen unserer juristischen Personen fallen geringer aus als im Schnitt. Das hat insbesondere mit unserer Branchenstruktur zu tun. Aktuell geht das BAK, das jeweils Prognosen für diesen Bundesfinanzausgleich macht, davon aus, dass dieser Trend auch in den kommenden Jahren festhält und uns der Bund in Zukunft noch höhere Gelder ausschütten wird. Wir werden diese Thematik intensiv anschauen, einen Bericht über die langfristigen Perspektiven der Finanzen abgeben und dazu Ausführungen machen.
  • Staatsbeiträge: Sie haben auch in Zukunft eine sehr hohe Dynamik. Wir müssen das in den Griff bekommen bzw. ein Auge darauf werfen.
  • SNB: Darüber haben wir heute schon viel gesprochen.

Bereits in der nächsten Session werden Sie den AFP 2025–2027 beraten. Die Regierung wird darin ihre Einschätzung zur künftigen finanziellen Entwicklung darlegen. Zudem leiten wir Ihnen voraussichtlich in der Frühjahrssession 2024 den aktualisierten Bericht «Langfristige Finanzperspektiven» zu, der wiederum einen längerfristigen Zeithorizont von rund zehn Jahren abdeckt. Sicher ist: Sollten die Unsicherheiten länger andauern und sich weiterhin hohe negative Ergebnisse abzeichnen, müsste die Regierung und hoffentlich auch der Kantonsrat entsprechende Gegenmassnahmen treffen. Mit dem vorliegenden Budget 2024 ist dies aus Sicht der Regierung noch nicht notwendig.

Am Ende meiner Ausführungen möchte ich Ihnen noch eine gute Botschaft mitteilen: Die Ratingagentur S&P Global Ratings, die jährlich ein Rating zum Kanton St.Gallen erstellt, hat uns Ende September 2023 auf die Bestnote «Triple A» hochgestuft. Damit werden wir als so solide betrachtet, wie z.B. der Kanton Zürich oder gar die Eidgenossenschaft. Insbesondere folgende Gründe führten die S&P Global Ratings zur Vergabe des «Triple A»: Der Kanton St.Gallen hat tiefe Schulden. Das ist ein Fakt. S&P Global Ratings erkennt, dass der Kanton St.Gallen mit seinem Finanzmanagement – damit sind teilweise wir, das Finanzdepartement, und auch Sie gemeint – bei Notwendigkeit bewiesen hat, dass er handelt. Auch das wurde positiv dargelegt und explizit erwähnt, was wichtig ist. Man traut uns zu, den Haushalt mittel- und langfristig ins Gleichgewicht zu bringen, was bei vielen Kantonen nicht immer der Fall ist. Der dritte Grund ist die Einleitung der Transformationsprozesse bei den Spitälern durch die Regierung und den Kantonsrat. Das ist wichtig. Es wurde von Hartmann-Walenstadt dargelegt: Das grösste Risiko in der Bilanz sind die Spitäler. Dieses Risiko müssen wir managen und bewältigen. S&P Global Ratings bemerkte positiv, dass wir diesbezüglich auf einem guten Weg sind.

Ich danke Ihnen, wenn Sie auf das Budget eintreten und am Schluss den Anträgen der Finanzkommission zustimmen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Dürr-Widnau (im Namen der Wirtschaftsgruppe): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Wirtschaftsgruppe des Kantonsrates hat sich ebenfalls mit dem Budget 2024 auseinandergesetzt. Vieles wurde bereits von den Vorrednerinnen und Vorrednern mitgeteilt bzw. angesprochen. Einige Punkte möchten wir aber explizit erwähnen und darauf hinweisen. Die Wirtschaftsgruppe unterstützt das Budget 2024 einschliesslich den Anträgen der Finanzkommission zu den Sonderschulen und zum Bericht der Kantonspolizei. Kritisch beurteilen wir die Veränderung des Wachstums des bereinigten Aufwands von 3,9 Prozent. Dieses Aufgabenwachstum ist viel höher als die Prognose des BIP-Wachstums von nominal 2,8 Prozent. Wir erwarten, dass die Regierung ein Auge darauf wirft und versucht, im Jahr 2024 mit Massnahmen dieses Ausgabenwachstum nicht vollständig auszuschöpfen. Ebenfalls erwarten wir im AFP und im Budget 2025, dass dem bereinigten Aufgabenwachstum im Vergleich zur Prognose des BIP-Wachstums grösste Beachtung geschenkt wird.

Wir sind froh, dass wir die Schattenrechnung haben für die SNB-Ausschüttung. Die hat sich sehr bewährt. Das hilft uns sehr, dass wir nicht in grösseren finanziellen Schwierigkeiten sind. Ich möchte daran erinnern, dass es im Kantonsrat Parteien gab, die diese Schattenrechnung aufheben und umwidmen wollten. Interessanterweise hört man heute von diesen Parteien nichts mehr zu diesem Thema. Das hat wahrscheinlich auch Gründe, denn ohne diese Schattenrechnung würden wir heute intensivere Budgetdebatten haben.

Der gesamte Personalaufwand steigt um rund 31 Mio. Franken, das sind 3,9 Prozent. Davon werden 2,5 Prozent für Lohnmassnahmen zur Verfügung gestellt. Auch die Wirtschaftsgruppe unterstützt das. Wir wissen, dass es höher ist als der Durchschnitt der Lohnmassnahmen der Ostschweizer Wirtschaft. Sie konnten das nachlesen, die wären bei 1,9 Prozent und mit 2,5 Prozent darf man sicher sagen, ist der Kanton grosszügig.

Im Anhang wurde auch der Schlussbericht zum NeLo publiziert. Wir empfehlen allen, diesen durchzulesen. Es gibt wesentliche Erkenntnisse, die man übernehmen kann. Das Fazit ist erfreulich: Im Vergleich zu anderen Kantonen ist der Kanton St.Gallen mit den Löhnen nicht nur insgesamt konkurrenzfähig, sondern auch über alle Funktionsbereiche. Im Vergleich zur Privatwirtschaft darf auch das Ergebnis als zufriedenstellend beurteilt werden. Es gibt Funktionen, in denen es Unterschiede gibt, aber das ist normal. Was ebenso wichtig ist im NeLo-Review, dass die Löhne nicht das ausschlaggebende Kriterium für attraktive Arbeitsplätze sind.

Ich bitte Sie dem Budget 2024 und den Anträgen der Finanzkommission zu folgen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Das von der Regierung vorgelegte Budget weist nach der Beratung durch die Finanzkommission ein operatives Defizit von 169,4 Mio. Franken aus. Nur dank Bezügen von 30,6 Mio. Franken aus dem besonderen und von 94 Mio. Franken aus dem freien Eigenkapital ist es möglich, ein mit der Schuldenbremse konformes Budget vorzulegen. Es sind also für das kommende Jahr 125 Mio. Franken aus unseren Reserven notwendig. Auch für das laufende Jahr 2023 werden Bezüge aus unserem Eigenkapital von gegen 200 Mio. Franken notwendig sein. 325 Mio. Franken in zwei Jahren, das können wir uns nicht lange so leisten, und die Herausforderungen sind und bleiben gross. Das verwendbare Eigenkapital – also das freie und das besondere Eigenkapital – per Ende 2024 beträgt aber immer noch 1,1 Mrd. Franken. Zum Glück haben wir in der Vergangenheit Reserven gebildet. Eines unserer Erfolgsrezepte in diesem Zusammenhang heisst: Schattenrechnung. Dank der sogenannten Schattenrechnung im Zusammenhang mit den SNB-Ausschüttungen konnten in den letzten zehn Jahren Polster geschaffen werden. Per Ende 2023 beträgt der Bestand dieser Schattenrechnung rund 448 Mio. Franken. Von diesem Bestand wird ein Viertel ins Budget 2024 aufgenommen, also 112 Mio. Franken. Aller Voraussicht nach wird es auch nächstes Jahr, wie bereits in diesem Jahr, keine Gewinnausschüttung der SNB geben. Die Stimmen jener, v.a. von linksgrüner Seite, die in den guten Jahren die vollen Beträge der erwarteten SNB-Gewinnausschüttungen im jeweiligen Budget forderten, sind fast gänzlich verstummt. Was wäre passiert? Richtig, das Geld wäre weg. Die SVP-Fraktion unterstützte und unterstützt weiterhin den Mechanismus der Schattenrechnung im Zusammenhang mit den SNB-Geldern.

Zu den Lohnmassnahmen: Auf S. 112 der Botschaft der Regierung zum Budget 2024 sehen Sie die Besoldungsentwicklung des Kantons. Dort ist ersichtlich, dass diese Entwicklung in den letzten Jahren immer über dem Landesindex der Konsumentenpreise lag. Diese Besoldungsentwicklung beinhaltet eigentlich nur die generellen Lohnmassnahmen sowie den Teuerungsausgleich. In den vergangenen Jahren kamen immer noch die individuellen Lohnmassnahmen, die Mutationsgewinne, die für Lohnmassnahmen eingesetzt wurden, sowie die Mittel für die ausserordentlichen Leistungsprämien dazu. Sie sehen, es gab und gibt eine Entwicklung der Löhne im Kanton St.Gallen beim Staatspersonal. Im Budget 2024 sind Mittel eingestellt für Besoldungsmassnahmen, und diese werden von der SVP-Fraktion auch unterstützt. Es sind dies 1,6 Prozent für den vollen Teuerungsausgleich, 0,6 Prozent für individuelle Lohnmassnahmen, 0,3 Prozent für die neuen Stellen, die sogenannten strukturellen Lohnmassnahmen, und 0,2 Prozent für ausserordentliche Leistungsprämien. D.h., wir haben 2,5 Prozent zur Verfügung. Dazu kommen noch rund 0,4 bis 0,5 Prozent aus Mutationsgewinnen.

Zum NeLo: Bis ziemlich genau vor einem Jahr war die Meinung weitverbreitet – auch in diesem Ratssaal –, dass das neue Lohnsystem nicht funktioniert und die Kantonsangestellten im Vergleich schlecht bezahlt seien. Anfang 2023 wurden erste Erkenntnisse aus dem NeLo-Review publik und die Stimmen, die mantramässig die schlechten Bedingungen beim Staatspersonal wiederholten, verstummten. Das Projekt zeigte, dass sich das Lohnsystem nach der dreijährigen Konsolidierungsphase seit der Einführung am 1. Januar 2019 grundsätzlich etabliert hat. Im vorliegenden Budget sind zwei Defizite im Zusammenhang mit der Besoldung erwähnt, und es wurden auch dementsprechend Mittel ins Budget 2024 eingestellt. 1 Mio. Franken betrifft die Kantonspolizei. Diese Million ist verknüpft mit einem Auftrag aus der Finanzkommission. Zum einen ist die einheitliche Umsetzung des Lohnsystems über alle Verwaltungseinheiten, also auch bei der Kantonspolizei, sicherzustellen. Zum anderen sollen die personalpolitischen Herausforderungen mit externer Unterstützung angegangen werden. Sie sehen, die Kantonspolizei soll begleitet und unterstützt werden, dass NeLo auch bei Ihnen richtig und korrekt angewendet wird.

In den letzten beiden Jahren konnten wir die St.Galler Bevölkerung mit einer Steuersenkung von je fünf Prozentpunkten entlasten. Die Mindereinnahmen für den Kanton von insgesamt 123,5 Mio. Franken konnten durch die wiederum höheren Steuereinnahmen gut kompensiert werden. Per 2024 wird die kalte Progression ausgeglichen. Auch diese Massnahme wird kantonsseitig einmalig über 30 Mio. Franken weniger generieren. Dabei handelt es sich aber lediglich um die sogenannte Rückzahlung von zu viel eingezogenen Steuern. Die SVP-Fraktion verzichtet darauf, für das Jahr 2024 eine weitere Steuersenkung zu fordern, obwohl diese stemmbar wäre. Wir fordern aber, dass einerseits das Geschäft 22.23.07 «XXII. Nachtrag zum Steuergesetz (Erhöhung des Fahrkostenabzugs)» wenigstens wie vorgelegt umgesetzt wird und andererseits, dass der Auftrag zur Entlastung des Mittelstands bzw. der mittleren Einkommen, das ist ein Auftrag aus dem Geschäft 43.19.17 «Vision SG 2030: vom Nehmer- zum Geberkanton», den wir nach wie vor zu 100 Prozent unterstützen, weiter im Fokus bleibt. Wir erwarten, dass die Regierung dem Kantonsrat eine Vorlage unterbreitet, sobald sich der Nebel verzogen hat.

Zu diesem Nebel: Auch in Zukunft hat der Kanton einige Herausforderungen und Risiken zu stemmen: die Höhe der jährlichen SNB-Gewinnausschüttung, die nach wie vor ein schöner Budgetposten beim Kanton ist, die Entwicklungen im Bundesfinanzausgleich, der Verteilkampf wird zunehmen, die Folgen aus den Entscheiden zur Prämien-Entlastungs-Initiative, die Wachstumsdynamik der Staatsbeiträge und die Entwicklung der finanziellen Situation der Spitäler, die dramatisch ist und uns leider noch länger begleiten wird, obwohl wir bereits die Hälfte unserer Beteiligungen und Darlehen wertberichtigt haben. Die Summe beläuft sich auf gegen 500 Mio. Franken. Schaut man die Halbjahreszahlen der St.Galler Spitalverbunde an, und geht man davon aus, dass sich diese bis Ende 2023 nicht wesentlich verbessern, droht uns in Kürze neues Ungemach. Sollten nämlich die Spitalverbunde gezwungen sein, bei sich selber Wertberichtigungen vorzunehmen, droht ebenfalls den Kantonsfinanzen eine erhebliche Belastung.

Ich fasse zusammen: Die SVP-Fraktion unterstützt das vorliegende Budget in der Fassung der Finanzkommission. Zu den Anträgen aus der Mitte des Rates melde ich mich bei deren Behandlung.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Cavelti Häller-Jonschwil (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Auch das Jahr 2024 ist mit grossen Unsicherheiten behaftet. Die unterdurchschnittliche Dynamik der Weltnachfrage, insbesondere auch die unterdurchschnittliche Wirtschaftsentwicklung in Deutschland, sowie die Aufwertung des Schweizer Franken stellen für den Grenz- und Export-Kanton St.Gallen ein besonders schwieriges Umfeld dar. Das Budget 2024 rechnet nach Reserveentnahme mit einem negativen Rechnungsergebnis von rund 42 Mio. Franken. Auch wenn sich die Lage gegenüber der Planung im AFP um 40 Mio. Franken verbessert hat, bleibt ein operativer Aufwandüberschuss von 157,6 Mio. Franken. Die Ressourcenkraft hat erneut leicht abgenommen. Ohne die finanzielle Unterstützung durch den Finanzausgleich und die Entnahme aus Reserven, die dank der SNB-Gelder der letzten Jahre gebildet werden konnten, ist der Kanton nicht in der Lage, seinen Verpflichtungen ohne Steuererhöhung nachzukommen und seine Aufgaben zu finanzieren. Vielleicht sollten wir aufhören, dem unrealistischen Ziel, vom Nehmer- zum Geberkanton zu werden, nachzujagen und eine an Fakten orientierte, realistische Finanzstrategie formulieren.

Das Ausgabenwachstum kann auch im Budget 2024 nicht gestoppt werden. Die bereinigten Ausgaben steigen mit 3,9 Prozent überproportional zum Wirtschaftswachstum. Damit steigt leider auch die Staatsquote. Das Ausgabenwachstum lässt sich mit einem Anstieg der Staatsbeiträge, des Personalaufwands des Gemeinwesens sowie des Sachaufwands begründen. Wir teilen aber die Meinung, dass die zusätzlich eingestellten Mittel für die Ausfinanzierung des Polizeikorps, die Individuellen Prämienverbilligungen (IPV), die Ergänzungsleistungen, die Kita-Finanzierung und den öffentlichen Verkehr (öV) richtig und wichtig sind, und dass sich diese Mehrausgaben zumindest teilweise mittelfristig positiv auf die Attraktivität als Wohn- und Arbeitskanton auswirken werden. Für das Jahr 2024 rechnet die Regierung mit höheren Staatserträgen von insgesamt 106,9 Mio. Franken, was eine Erhöhung von 6 Prozent entspricht. Aufgrund der erwarteten guten Steuererträge 2023 scheint diese optimistische Annahme offensichtlich realistisch zu sein, trotz sich eintrübender Wirtschaftslage. Eine um rund 10 Prozent höhere Finanzspritze gibt es auch aufgrund der schwächeren Ressourcenstärke aus dem Finanzausgleich. Die SNB-Gelder sind zwar im Budget in reduziertem Umfang vorgesehen, können aber realistischerweise nicht erwartet werden.

Für das Personal sieht die Regierung, und in dieser Legislatur ein Novum, auch die Finanzkommission, einen Teuerungsausgleich von 1,6 Prozent und individuelle Lohnanpassungen von 0,6 Prozent vor. Dieses Vorgehen ist weitgehend im Einklang mit der Wirtschaft. So haben Umfragen der UBS und der IHK St.Gallen-Appenzell ergeben, dass durchschnittlich über alle Branchen die Lohnsumme zwischen 1,9 und 2,2 Prozent erhöht wird. Der Kanton orientiert sich also richtigerweise an der wirtschaftlichen Realität.

Zu NeLo: Die Entwicklung eines Lohnsystems für verschiedene staatliche Mitarbeitergruppen ist komplex. Jede Gruppe hat unterschiedliche Anforderungen, Verantwortlichkeiten und Qualifikationen, was die Schaffung eines flexiblen und gerechten Systems erschwert. Mit der Einführung des Referenzlohnbands wurde das Ziel verfolgt, Transparenz zu schaffen, den Leistungsgedanken zu stärken, mehr Flexibilität bei der Lohnfindung zu erreichen und damit die Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber zu verbessern. Gemäss dem Bericht scheinen diese Ziele zumindest teilweise erreicht worden zu sein. So konnten jetzt aufgrund von Fakten Schwachstellen aufgezeigt werden, die bereits im Budget berücksichtigt wurden, was richtig ist. Die Forderung der Regierung, dass zusätzlich zu den 0,4 Prozent aus Mutationsgewinnen jährlich wenigstens 0,6 Prozent für individuelle Lohnanpassungen zur Verfügung stehen sollen, wird in den kommenden Jahren noch zu Diskussionen führen. Grundsätzlich unterstützen wir, dass die Führungskräfte mit Personalverantwortung in Zukunft einen möglichst grossen Spielraum bei der Lohngestaltung haben sollen. Wichtig ist, und darauf weist die Regierung in ihrem Bericht hin, den Prozess der Lohnfindung so zu gestalten, dass die Mittel entsprechend zielgerichtet eingesetzt werden. Ebenso begrüssen wir die angedachten Schulungen für Personalverantwortliche sowie die regelmässige Weiterentwicklung und Überprüfung des Systems. Wir möchten jedoch in Frage stellen, ob es dafür gleich eine neue Fachstelle für «Compensations & Benefits» braucht.

Beim Studium der Berichterstattung zu den Effizienzanalysen fällt auf, dass sich diese nahezu ausschliesslich auf die Digitalisierung konzentrieren. Somit stellt sich die Frage, ob die Gesamteffizienz des Systems möglicherweise nicht vollständig erfasst wurde. Es wäre entscheidend gewesen, auch die Sinnhaftigkeit und Effektivität der Prozesse selbst zu bewerten. Das bedeutet, dass die Optimierung von Prozessen nicht nur durch technologische Upgrades, sondern auch durch eine gründliche Analyse der Arbeitsabläufe erfolgen sollte. In der Zusammenarbeit mit den Gemeinden wurden Potenziale für erhebliche Effizienzsteigerungen identifiziert, insbesondere auch durch die Zentralisierung von Aufgaben wie z.B. der Gemeindesteuerämter. Die Regierung erklärt sich bereit, Fragen der Aufgabenteilung vertieft zu prüfen. Wir unterstützen diesen Prozess und halten es für wichtig, dass dieses heikle Thema ohne Vorurteil und ohne Verfolgung von Partikularinteressen parteiübergreifend diskutiert wird.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass St.Gallen dank guten Jahren aus einem satten Finanzpolster ein austariertes Budget auflegt. Wir werden die Anträge der Finanzkommission weitgehend unterstützen. Zu den weiteren Anträgen werden wir uns noch zu Wort melden.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Sie werden jetzt bereits die vierte Zahl hören, wie hoch das operative Defizit ist. Vielleicht kann der Vorsteher des Finanzdepartementes sagen, wie hoch es wirklich sein wird. Das Budget 2023 rechnet mit einem operativen Defizit von rund 169 Mio. Franken. Faktisch sind es jedoch 112 Mio. Franken mehr, da eine SNB-Ausschüttung darin enthalten ist. Man muss kein Prophet sein, um zu sehen, dass wir auch im nächsten Jahr nichts von der SNB erhalten werden. Damit wird das verwendbare Eigenkapital aller Voraussicht nach Ende 2024 nur noch knapp über 1 Mrd. Franken liegen, und damit wieder ungefähr auf dem Stand vom Jahr 2018. Es nimmt bis Ende 2024 um rund 500 Mio. Franken oder einen Drittel gegenüber dem Jahr 2022 ab – also innerhalb von drei Jahren 500 Mio. Franken. Wenn das Eigenkapital nicht wie die Gletscher wegschmelzen soll, sind weitere Steuersenkungen nicht möglich, es sei denn, der Kantonsrat entscheidet sich beim Finanzausgleich anders und schwenkt auf einen zumindest teilweisen horizontalen Finanzausgleich um.

Der bereinigte Aufwand nimmt gegenüber dem Budget 2023 um rund 165 Mio. Franken zu. Der grösste Anstieg mit fast 100 Mio. Franken betrifft dabei die Staatsbeiträge. Zu bedenken ist, dass es sich um Brutto-Staatsbeiträge handelt. Aussagekräftiger sind hier die Nettozahlen, da nur diese wirklich zu höheren Ausgaben für den Kanton führen. Diese liegen rund 36 Mio. Franken tiefer, also bei rund 64 Mio. Franken. Die Ausgaben für die Pflegefinanzierung werden bei der Berechnung des bereinigten Aufwands abgezogen, weil diese vollständig von den Gemeinden bezahlt werden. Anders verhält es sich bei den übrigen Staatsbeiträgen, die teilweise oder ganz vom Bund oder den Gemeinden übernommen werden. Diese werden im bereinigten Aufwand nicht korrigiert. Deshalb ist dieser nur beschränkt aussagekräftig und damit auch die Staatsquote. Auch sind die Staatsbeiträge nur bedingt steuerbar. Beeinflusst werden diese im Bildungsbereich v.a. durch höhere Schülerzahlen, die Teuerung und den entsprechenden Teuerungsausgleich.

Der Anstieg bei der Prämienverbilligung gegenüber dem Vorjahr ist auf die höheren Prämien zurückzuführen und deshalb absolut notwendig für eine Entlastung der unteren und mittleren Einkommen. Erfreulicherweise wehrt sich niemand mehr dagegen, dass wir bei der Prämienverbilligung den Höchstbetrag gemäss Gesetz ausschöpfen. Dafür möchte ich mich bedanken. Vor zwei Jahren haben wir den Antrag auf den Höchstbetrag in der Budgetdebatte gestellt. Damals waren nur 28 Parlamentarierinnen und Parlamentarier dafür. Es wäre aber auch fast beängstigend, wenn unsere abgelehnten Vorstösse in der Zukunft so schnell die Unterstützung aller Parteien erhalten würden. Freuen würde es uns natürlich.

Erfreulicherweise schlägt die Regierung und die Finanzkommission einen vollständigen Teuerungsausgleich vor. Leider war das im Vorjahr, als die Teuerung noch viel höher war, nicht der Fall. Aber ich will nicht in alte Wunden stechen, sondern nach vorne schauen. Ich hoffe, dass auch in Zukunft bei einer Teuerung der volle Ausgleich gewährt wird. Dies hilft das Vertrauen zwischen dem Kantonsrat und den Staatsangestellten sowie den Angestellten der Spitäler zu verbessern, was dringend nötig ist. Zufriedene Angestellte bringen bessere Leistungen, was allen hilft. Der NeLo-Review hat gezeigt, dass vieles, aber nicht alles, gut läuft. Damit die nötigen Verbesserungen erfolgen können, ist die Erhöhung der individuellen Lohnmassnahmen auf 0,6 Prozent dringend nötig. Die Quote für den strukturellen Personalbedarf ist immer noch sehr knapp bemessen. Der Anstieg ist nur darauf zurückzuführen, dass ein bereits als Niveaueffekt bewilligter Betrag für IT- und Digitalisierungsvorhaben in dieser Quote enthalten ist und nicht mehr separat beantragt wird. Kritisch sehen wir die Tatsache, dass die Mittel für den strukturellen Personalbedarf nur denjenigen Departementen zugeteilt werden, die in den Vorjahren den Kredit vollständig ausgeschöpft haben. Auf den ersten Blick ist das vielleicht sinnvoll. Das Problem ist aber, dass diejenigen Departemente bestraft werden, die sorgsamer mit dem Geld umgehen. Auch ist es in der aktuellen Situation des Fach- und allgemeinen Personalmangels nicht immer möglich, Stellen zum gewünschten Zeitpunkt zu besetzen. Dies führt dazu, dass das Budget nicht ausgeschöpft wird. Die Konsequenz aus dem Entscheid kann sein, dass die nicht berücksichtigten Departemente in Zukunft das Personalbudget voll ausschöpfen, auch wenn es nicht nötig wäre. Damit ist niemandem geholfen.

Zu den Investitionen: Die Nettoinvestitionen für Hochbauten, technische Einrichtungen und Investitionsbeträge sinken noch einmal auf nur noch 94,6 Mio. Franken. Es besteht ein gefährlicher Investitionsstau. Wir schöpfen nicht einmal den Plafond Hochbauten aus. Dieser liegt rund 36 Mio. Franken je Jahr unter dem Höchstbetrag von 136 Mio. Franken je Jahr. Das wird in den nächsten Jahren auf uns zurückfallen. Die Investitionen werden massiv steigen. Dies zeigt sich mit den geplanten Kreditbeschlüssen im Jahr 2025 in der Höhe von 1,23 Mrd. Franken. Darin enthalten sind dringende Investitionen wie der Neubau des Sicherheits- und Verwaltungszentrums, die Umsetzung der Arealstrategie der psychiatrischen Kliniken und die Gesamterneuerung des Regierungsgebäudes. Das führt in den nächsten Jahren zu massiv höheren Abschreibungen und damit zu einer Mehrbelastung der Rechnung.

Die durchgeführten Effizienz- und Effektivitätsanalysen zeigen, dass der Kanton gut aufgestellt ist. Effizienzgewinne sind durch die weitere Digitalisierung zu erwarten. Gleiche Leistungen in allen Departementen sollen zentralisiert, und so Doppelspurigkeiten abgebaut werden. Dies führt zu einer effizienten Qualitätsverbesserung und Ressourcen für beratende und unterstützende Aufgaben werden frei. Die externe Analyse ergab neben der Digitalisierung keine riesigen Einsparpotenziale, die in kurzer Zeit umgesetzt werden können. Grössere Themen wie die Zentralisierung des Steueramts oder die Zusammenlegung der Stadt- und Kantonspolizei bedürften eines vorgängigen politischen Entscheids des Kantonsrates und bei der Polizei auch der Stadt St.Gallen. Das wird nicht so schnell gehen, wenn denn der politische Wille überhaupt vorhanden ist. Mein Fazit zu den Effizienz- und Effektivitätsanalysen: Es war gut, diese durchzuführen. Sie haben gezeigt, dass wir gut unterwegs sind und es Verbesserungspotenzial gibt. Die ganz grossen Einsparmöglichkeiten wurden aber nicht gefunden.

Zum Sonderkredit LED: Die beste und günstigste Energie ist diejenige, die wir nicht verbrauchen. Mit dem Ersatz der bestehenden Leuchten durch LED können Energie- und Kosteneinsparungen von bis zu 60 Prozent erzielt werden. Dies entlastet den Staatshaushalt und die Umwelt. Mit dem Sonderkredit ist es möglich, die Umrüstung zu planen und schnell durchzuführen. Dies ist auch im Hinblick, dass einige Leuchtmittel schon in Kürze nicht mehr erhältlich sein werden, sehr wichtig.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Simmler-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Es ist erfreulich, dass uns der budgetierte Aufwandüberschuss aufgrund der soliden Eigenkapitalbasis nicht aus der Ruhe bringen muss und wir insbesondere die tieferen Ausschüttungen der SNB gut auffangen können. Insofern sind wir auch froh, dass für einmal weder die Regierung noch die bürgerliche Ratsseite bestreiten, dass alles andere als der volle Teuerungsausgleich für das Personal unangemessen wäre. Wir haben bei den letzten Budgets stets bemängelt, dass man aufgrund des nicht vollen Teuerungsausgleichs eine Schwächung der Kaufkraft des Personals in Kauf nimmt, was personalpolitisch nicht in Ordnung ist. Es ist aber gerade in Anbetracht des Fachkräftemangels strategisch nicht sehr geschickt. Die 1,6 Prozent Teuerungsausgleich sind nichts als richtig. Wir freuen uns entsprechend über die eingekehrte Einsicht und hoffen, dass sie auch über die Wahlen hinaus etwas erhalten bleiben wird.

Zudem ist es gut, dass mit dem vorliegenden NeLo-Review eine gewisse Klarheit besteht hinsichtlich der Bedingungen, die vorliegen müssen, dass dieses System funktioniert. Es braucht 1 Prozent, damit NeLo eben doch keine versteckte Sparübung war und die vorgesehene Lohnentwicklung tatsächlich gewährt werden kann. Wenn wir also verhindern wollen, dass es eben doch eine Sparübung ist, müssen wir ab jetzt konsequent diese 1 Prozent gewähren. Im Budget sind nun 0,6 Prozent eingestellt. Das ist dann ausreichend, wenn die Departementsvorsteherinnen und -vorsteher sicherstellen, dass die restlichen 0,4 Prozent aus den Mutationseffekten zur Verfügung gestellt werden. Die Praxis war diesbezüglich in den letzten Jahren etwas uneinheitlich. Das geht nicht. Das Personal muss sich darauf verlassen können, dass diese 1 Prozent wirklich zur Verfügung gestellt werden. Werden die Mutationseffekte hingegen für neue Stellenschaffungen genutzt, ist das nicht ganz gerecht. Möchte die Regierung mehr Personal, soll sie einen entsprechenden Antrag stellen. Der Mangel an Mittel für neues Personal kann nicht auf dem Buckel der Lohnentwicklung des bestehenden Personals kompensiert werden. Auch die zusätzliche 1 Mio. Franken für die Kantonspolizei wird die SP aus diesem Grund unterstützen. Wir können jetzt nicht das Personal bestrafen, weil die Kantonspolizei NeLo in den letzten Jahren offenbar nicht geeignet umgesetzt hat. Es ist aber ebenso richtig, diese 1 Mio. Franken an gewisse Bedingungen zu knüpfen. Die schwierige personelle Situation der Kantonspolizei muss uns beschäftigen. Wir müssen das ernst nehmen und anpacken. Deshalb haben wir einen Antrag eingebracht und werden ihn auch heute unterstützen.

Einnahmenseitig unterstützen wir grundsätzlich den Ausgleich der kalten Progression. Es ist richtig, dass mit der Teuerung nicht die Progression und die Steuerklassen verfälscht werden. Wir hätten uns einfach gewünscht, dass man die Gemeinden etwas früher einbezogen hätte, denn es sind doch relativ grosse Ausfälle, auch für die Gemeinden rund 36 Mio. Franken. Die meisten Budgets der Gemeinden sind jetzt falsch, was mit einer früheren Kommunikation hätte verhindert werden können.

Zu den Anträgen der Finanzkommission sowie den zusätzlich eingebrachten Anträgen aus der Mitte des Rates äussern wir uns in der Spezialdiskussion detaillierter. Vorweg ist aber schon mal zu betonen, dass wir die Kürzungen ausgerechnet bei den Beiträgen an die Kultur nicht ohne weiteres hinnehmen. Die Regierung hat richtigerweise erkannt, dass diejenigen Institutionen, die nicht automatisch den Teuerungsausgleich erhalten – v.a. die Kleinkultur –, jetzt in eine noch angespanntere Lage geraten. Dort herrschen bereits heute sehr prekäre Arbeitsverhältnisse. Wir sind zwar als Kanton nicht der direkte Arbeitgeber dieser Kulturschaffenden und Mitarbeitenden, wir sind aber als Hauptkulturförderer in der Pflicht, Rahmenbedingungen zu schaffen, mit denen diese Leistungen erbracht werden und auch anständige Löhne bezahlt werden können. Der Kürzungsantrag ist für uns deshalb unverständlich.

Ein weiterer Antrag betrifft die Geschehnisse bzw. Vorwürfe hinsichtlich der Domino Servite Schule in Kaltbrunn. Wir haben es alle mitbekommen, die bisherige Aufklärung besteht in einem Untersuchungsbericht, der durch die Schule selbst in Auftrag gegeben wurde. Eine externe und unabhängige Untersuchung durch den Kanton oder andere Stellen ist nicht erfolgt. Wir sind überzeugt, dass es bei einem solchen institutionellen Versagen und so schwerwiegenden Vorwürfen gegenüber einer Schule, die unter kantonaler Aufsicht stand, angezeigt ist, diese Vorwürfe wirklich sauber aufzuarbeiten. Es geht dabei einerseits um die Rechenschaft gegenüber den Betroffenen, andererseits aber auch darum, die Lehren für die Zukunft zu ziehen. Ob unsere kantonalen Stellen, sei es die Schulaufsicht, die Opferhilfe und die Strafverfolgung, wirklich bereit sind, solche institutionellen Vorwürfe aufzuarbeiten, gerade auch im religiösen Kontext, müssen wir anschauen. Wir müssen das glaubwürdig aufarbeiten. Das können nicht die betroffene Schule selbst oder die betroffenen Stellen. Das muss unabhängig geschehen, wie vorgeschlagen z.B. von der Staatswirtschaftlichen Kommission.

Das Budget zu verabschieden heisst auch immer eine Chance zu haben, dort politisch Schwerpunkte zu setzen, wo wir finden, dass die Regierung unserer Ansicht nach weder das richtige Tempo noch den richtigen Weg eingeschlagen hat. Ein solches Beispiel ist die Umsetzung der Istanbul-Konvention. Wenn fünf Jahre nach Inkrafttreten einer Konvention immer noch keine kantonale Strategie vorliegt, obwohl der Kanton ganz klar in der Pflicht wäre, Massnahmen gegen häusliche und sexuelle Gewalt zu ergreifen, dann ist das schlicht ungenügend. Es ist an uns, hier den politischen Druck aufrechtzuerhalten und der Regierung klar Leitplanken vorzugeben, dass wir diesbezüglich etwas anderes erwartet hätten.

Mehr erwartet hätten wir von der Regierung auch beim brisantesten Thema dieser Session, den Spitälern. Die Entscheide der bürgerlichen Ratsmehrheit in den letzten Jahren führten zu einem grossen Verlust an politischer Kontrolle. Die politische Verantwortung für unser Gesundheitswesen bleibt uns aber erhalten. Es ist die Gesundheitsversorgung der St.Gallerinnen und St.Galler, deren Qualität bedroht ist. Es ist das öffentliche Gesundheitspersonal, das so unzufrieden ist, dass es auf die Strasse geht, und dass mittlerweile die freiwilligen Kündigungen, so nehme ich an, die ausgesprochenen längst übersteigen. Wir können nicht einfach wegsehen und so tun, als würde das nicht unsere Sache sein. Wir haben Möglichkeiten zu gestalten. Wir müssen die Rahmenbedingungen so setzen, dass die Spitäler überhaupt eine echte Chance haben, ihren Job gut und finanziell stabil zu erledigen. Es kann nicht sein, dass das Personal ausbaden muss, wenn Tarife, gemeinwirtschaftliche Leistungen und Rahmenbedingungen nicht stimmen. Es kann auch nicht sein, dass ein Jahr nach der Annahme der Pflegeinitiative, einem doch sehr klaren Votum der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, so mit den Mitarbeitenden umgegangen wird. Die SP hat deshalb eine Reihe von Forderungen aufgestellt. Was wir bereits mit dem Budget machen können, ist Anträge zu stellen hinsichtlich einem Ausgleich der Aufwendungen in der Aus- und Weiterbildung sowie der Schaffung einer soliden Eigenkapitalbasis. Sie ist bei weitem nicht die Lösung für alles. Es ist aber ein erster Schritt, finanziell etwas den Druck rauszunehmen und v.a. auch zu zeigen, dass wir als Kantonsrat bereit sind, unsere politische Verantwortung wahrzunehmen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ein budgetiertes operatives Defizit in der Höhe von 157,6 Mio. Franken, geplante Bezüge von 85 Mio. Franken aus dem allgemeinen und 30,6 Mio. Franken aus dem besonderen Eigenkapital und somit ein verbleibender Aufwandüberschuss von 42 Mio. Franken, das sind Zahlen, die uns absolut nicht zufriedenstellen können. Wäre da nicht das weiterhin grundsolide Eigenkapital, das insbesondere dank der vorsichtigen Budgetierung der SNB-Erträge mittels Schattenrechnung in früheren Jahren geäufnet werden konnte, müssten unmittelbare Massnahmen getroffen werden. Zu bedenken ist weiter, dass auch im vorliegenden Budget gemäss Schattenrechnung SNB-Erträge von 112,1 Mio. Franken enthalten sind. Diese werden wohl definitiv nicht kommen.

Sehr erfreulich ist hingegen die Entwicklung der Steuererträge. Das Budget sieht zusätzliche kantonale Steuererträge von 106,9 Mio. Franken vor, was durchaus realistisch sein dürfte und für uns v.a. klar aufzeigt, dass die vorhergehenden Senkungen des Steuerfusses richtig und notwendig waren. An dieser Stelle möchten wir uns einmal mehr herzlich bei den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern dieses Kantons bedanken. Das Geld muss zuerst erwirtschaftet werden, bevor es ausgegeben werden kann. Darauf möchten wir einmal mehr hinweisen, insbesondere weil das Budget 2024 leider eine Erhöhung der Staatsquote ausweist. Der bereinigte Aufwand steigt um 3,9 Prozent, das nominale BIP-Wachstum beträgt gemäss Einschätzung des Staatssekretariates für Wirtschaft (SECO) 2,8 Prozent. Die Staatsausgaben wachsen also überproportional, was uns grosse Sorgen bereitet.

Vordergründig positiv wirkt sich der Mehrertrag aus dem Bundesfinanzausgleich aus. Allerdings bedeutet dies, dass wir im interkantonalen Vergleich an Ressourcenstärke verlieren. Der Grund liegt vorwiegend im überproportionalen Rückgang bei den juristischen Personen. Auch diese Entwicklung darf uns nicht freuen.

In einer Gesamtbetrachtung kommen wir zum Schluss, dass derzeit eine weitere Senkung des Staatssteuerfusses nicht angezeigt wäre. Viel eher sind wir der Auffassung, dass es inskünftig gezielte tarifarische Massnahmen braucht, um den Kanton bei den Einkommenssteuern im oberen Mittelfeld attraktiver zu machen, dort, wo wir gemäss HSG-Steuermonitoring im Vergleich zu unseren umliegenden Kantonen auf dem letzten Rang liegen. Da wir in dieser Legislatur allerdings diverse steuerliche Verbesserungen erreichen konnten, soll jetzt zunächst im kommenden nächsten Steuermonitoring Bilanz gezogen werden, um dann gezielt vorgehen zu können.

Beim Personalaufwand unterstützen wir den Vorschlag der Regierung, eine generelle Teuerung von 1,6 Prozent zu gewähren. Die individuellen Lohnmassnahmen in der Höhe von 0,6 Prozent und auch den strukturellen Personalbedarf von 0,3 Prozent bekämpfen wir nicht. Mit dem NeLo-Review liegt neu eine fundierte Basis vor, die den Bedarf betreffend individuellen Lohnmassnahmen untersucht hat. Der Teuerungsausgleich ist u.E. aufgrund des letztjährigen Teilausgleichs nun gerecht. Zudem gilt es auch die erforderliche Anpassung aufgrund der generellen Teuerung gemäss Personalgesetz (sGS 143.1; abgekürzt PersG) einzuhalten. Aus dem PersG wird eine Bandbreite abgeleitet, innerhalb der sich die Besoldungsentwicklung zu bewegen hat.

Die Finanzkommission hat sich vertieft mit den Erkenntnissen aus dem NeLo-Review befasst. Dieser ist als Anhang im Budget veröffentlicht und verdient das Prädikat lesenswert. Ich weise insbesondere auf das Fazit bzgl. Verwaltungslohnvergleich Persuisse hin, wonach ein Vergleich mit den Kantonen Aargau, Luzern, Solothurn und Graubünden ergab, dass das Lohnniveau in unserem Kanton insgesamt bei 101 Prozent liegt. Nicht nur insgesamt, sondern über alle Funktionsbereiche des Referenzfunktionskatalogs hinweg besteht Konkurrenzfähigkeit. Bei einzelnen Funktionsgruppen und beim Polizeikorps wurde klarer Handlungsbedarf aufgezeigt. Die seitens Personalverbände wiederholt geäusserte These von generell schlechten Besoldungsverhältnissen der St.Galler Kantonsangestellten gilt somit als widerlegt. Dort, wo der Bericht Handlungsbedarf im Sinn von zu tiefen Gehältern aufgedeckt hat, ist dies bereits in das Budget 2024 eingeflossen und Teil des strukturellen Bedarfs.

Die FDP-Fraktion folgt den Anträgen der Finanzkommission und bringt sich in der Spezialdiskussion weiter ein.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Scherrer-Degersheim (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Mitte-EVP-Fraktion hat aufgrund des Aufgaben- und Finanzplans im Budget 2024 mit einem Defizit gerechnet. Dass dieses nun geringer ausfällt, ist insbesondere den höheren Steuereinnahmen sowie teilweise dem Projekt «Haushaltsgleichgewicht 2022plus» zu verdanken. Das operative Defizit beläuft sich trotz allem auf 157,6 Mio. Franken, dies unter Ausklammerung der Eigenkapitalbezüge. Dank der umsichtigen Finanzpolitik der letzten Jahre konnte das Eigenkapital gestärkt werden, um die Defizite auffangen zu können.

Die Gewinnausschüttung der SNB wird seit dem Jahr 2016 gemäss der vom Kantonsrat beschlossenen Schattenrechnung im Budget eingestellt. Der jeweils durch die Schattenrechnung ermittelte Wert entspricht einem erwarteten Durchschnittswert. Dank der Schattenrechnung konnte in den vergangenen Jahren ein stattliches Eigenkapital geäufnet werden, das nun für die schwierigen Jahre zur Verfügung steht. Treten die Annahmen gemäss Budget ein, so beträgt das freie Eigenkapital Ende 2024 rund 1 Mrd. Franken. Fazit: Die Mitte-EVP-Fraktion beharrt auf der Weiterführung der Schattenrechnung unter dem Motto: Spare in der Zeit, so hast du in der Not.

Erstaunt und besorgt ist die Mitte über den markanten Anstieg des bereinigten Aufwands. In der Summe nimmt dieser um 165,7 Mio. Franken oder 3,9 Prozent zu. Der bereinigte Aufwand liegt somit über dem erwarteten Wirtschaftswachstum von 2,8 Prozent. Die Folge davon ist ein erneuter Anstieg der Staatsquote. Die Mitte-EVP-Fraktion fordert, dass sich der Kanton bei neuen Ausgaben stärker zurückhalten muss. Der weitere Anstieg der Staatsbeiträge und der höhere Sachaufwand sind kritisch zu überprüfen.

Noch ein Wort zu den Lohnentscheiden. Die Berichterstattung zum «Review Lohnsystem» nimmt die Mitte-EVP-Fraktion positiv zur Kenntnis. Es darf festgestellt werden, dass das Lohnsystem im Grundsatz innerhalb der Verwaltung bekannt ist und die Funktionsweise sich etabliert hat. Die Mitte-EVP-Fraktion befürwortet geschlossen die von der Regierung vorgeschlagenen Lohnmassnahmen. 1,6 Prozent Teuerungsausgleich und 0,6 Prozent für individuelle Lohnmassnahmen entsprechen den kantonsrätlichen Vorgaben aus dem Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2024–2026 und stehen auch im Einklang mit dem Schlussbericht der Regierung zum Projekt «Review Lohnsystem», um dieses nachhaltig konkurrenzfähig betreiben zu können. 0,3 Prozent sind für strukturelle Lohnmassnahmen vorgesehen. Mit dem vorliegenden Budget verzichtet die Regierung auf eine separate Aufführung des Restbetrags von 300'000 Franken als Niveaueffekt für IT- und Digitalisierungsvorhaben und integriert diesen in die beantragte Quote von 0,3 Prozent.

Weiter anerkennt die Mitte-EVP-Fraktion den Bedarf der von der Regierung zusätzlich beantragten 1 Mio. Franken für Lohnanpassungen bei der Kantonspolizei. Die Zustimmung der Mitte-EVP-Fraktion geht einher mit dem Auftrag Ziff. 10 (neu) der Anträge der Finanzkommission, die eine einheitliche Anwendung des Lohnsystems über alle Verwaltungseinheiten fordert. U.a. ist die interne Lohnpolitik dahingehend zu hinterfragen, dass es nicht sein kann, dass die Lohneinstufung zu Beginn und beim Abschluss der Polizeischule für alle Polizeischülerinnen und -schüler identisch ist. Dies fördert zwar die Vergleichbarkeit und den internen hohen Anspruch an Lohngleichheit, berücksichtigt jedoch die unterschiedlichen Werdegänge und Vorerfahrungen der Aspirantinnen und Aspiranten nur ungenügend. Dies wiederum führt dazu, dass ältere Absolvierende der Polizeischule in den Folgejahren gegenüber ihrer Altersgruppe und in anderen Berufen eine tiefere Lohnentwicklung erreichen – und dies nachhaltig.

Zum Auftrag Ziff. 9 (neu) der Finanzkommission. Hier geht es um die Diskrepanz bei der Finanzierung der schulergänzenden Tagesstrukturen an Sonderschulen. In der Botschaft zum Geschäft 22.13.12A «XV. Nachtrag zum Volksschulgesetz» ist festgehalten, dass der Kanton für die schulergänzenden Tagesstrukturen bei den Sonderschulen zuständig ist. Gemäss den Verhandlungen zwischen dem Verband St.Galler Volksschulträger und dem Amt für Volksschulen ist der Kanton hingegen der Ansicht, dass die Gemeinden die Finanzierung übernehmen müssen. In der Botschaft oder in der Gesetzesvorlage ist mutmasslich vergessen gegangen, das Angebot und die Finanzierung für die schulergänzende Betreuung bei den Sonderschulen klar zu regeln. Es widerspricht jedoch jeder Logik, wenn jetzt die Gemeinden für die schulergänzende Betreuung in den Sonderschulen über die Pauschale von 40'000 Franken hinaus eine Finanzierung leisten müssen. Deshalb ist es naheliegend, dass in den entsprechenden Leistungsvereinbarungen ein bedarfsgerechtes Angebot an schulergänzenden Tagesstrukturen und eine für die Leistungserbringer kostendeckende Finanzierung verankert wird.

Die Mitte-EVP-Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage und Gutheissung der Anträge der Finanzkommission. Zu den restlichen Anträgen nimmt die Mitte-EVP-Fraktion in der Spezialdiskussion Stellung.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Willi-Altstätten, Präsident der Finanzkommission: Die Finanzkommission beantragt, auf die Vorlage in einziger Lesung einzutreten.

Die Finanzkommission hat auftragsgemäss am 8. und 9. November 2023 das Budget 2024 beraten. Das Budget wurde vorgängig in den einzelnen Subkommissionen mit den Generalsekretären der jeweiligen Departemente vertieft und intensiv vorberaten. Zu allfälligen Fragen standen der Finanzkommission an diesen beiden Tagen sämtliche Mitglieder der Regierung, der Staatssekretär sowie der Generalsekretär der kantonalen Gerichte zur Verfügung. Vom zuständigen Finanzdepartement waren Regierungsrat Mächler, Flavio Büsser und Stefan Alabor anwesend. Für die Geschäftsführung und Protokollierung zeichnete sich Ralf Zwick, Leiter der kantonalen Finanzkontrolle, sowie die beiden Revisoren Andreas Bühler und Christian Gründler verantwortlich. Bei der Beratung des Nachtragskredits «IT Steuern SG+» wurden zusätzlich Felix Sager, Leiter Kantonales Steueramt, sowie Reto Schneider, Leiter Hauptabteilung Management Support, beigezogen.

Die Beratung des Nachtragskredits für das Projekt «IT Steuern SG+» konnte noch nicht abgeschlossen werden. Die Finanzkommission wünscht zu diesem Geschäft zusätzliche Informationen, die an der Januar-Sitzung 2024 in der Finanzkommission diskutiert werden sollen.

Das vorliegende Budget 2024 zeigt ein operatives Rechnungsergebnis von minus 169,4 Mio. Franken. Nach einem Bezug aus dem besonderen Eigenkapital im Umfang von 30,6 Mio. Franken sowie dem Bezug aus dem freien Eigenkapital im Umfang von 94 Mio. Franken beträgt der Aufwandüberschuss rund 44,8 Mio. Franken und ist deshalb konform mit der Schuldenbremse.

Lohnmassnahmen: Die Finanzkommission hat ebenfalls das von der Regierung beantragte Wachstum des Personalaufwands beraten. Dabei war der Schlussbericht vom Projekt «Review Lohnsystem» sehr aufschlussreich. Man kann sagen, dass sich das Lohnsystem nach der dreijährigen Konsolidierungsphase grundsätzlich etabliert hat. Wichtig scheint es der Finanzkommission, dass die uns aufgezeigten Massnahmen umgesetzt und im Personalamt vorangetrieben werden. Der Bericht zeigt auf, dass in den letzten Jahren sehr wohl eine Lohnentwicklung bei der Verwaltung stattgefunden hat und in dieser Sache endlich Klarheit herrscht. Die Finanzkommission stimmt den Lohnmassnahmen, wie von der Regierung vorgeschlagen, nicht zuletzt auch aus den Erkenntnissen dieses Berichts zu, jedoch mit der klaren Haltung, dass wir die gewährten Lohnmassnahmen auch richtig umsetzen.

Schattenrechnung: Das aktuelle Eigenkapital konnte in den letzten Jahren, nicht zuletzt aufgrund der erfolgten sehr positiven Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB), laufend geäufnet werden. Dies sicherlich auch dank der von uns angewandten Schattenrechnung. Jetzt zeichnet sich jedoch ab, dass wir auch nächstes Jahr höchstwahrscheinlich keine Gelder aus der Gewinnausschüttung der SNB erhalten werden. Trotzdem ist die Finanzkommission der Meinung, dass an der Schattenrechnung festgehalten werden soll.

Ich bitte Sie im Namen der Finanzkommission, deren Anträge zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Schöb-Thal, Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession