Geschäft: Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer40.23.03
TitelVerbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
ArtKR Bericht
ThemaArbeit und Gewerbe
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung18.10.2023
Abschlusspendent
Letze Änderung28.11.2023
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BerichtBericht der Regierung vom 17. Oktober 2023
BerichtAnhang zum Bericht der Regierung vom 17. Oktober 2023
AllgemeinKommissionsbestellung des Präsidiums vom 27. November 2023
Statements
DatumTypWortlautSession
19.2.2024Wortmeldung

Schöb-Thal, Ratspräsidentin, stellt Kenntnisnahme des Berichts Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen fest.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Struktur

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Wortmeldung

Schöb-Thal, Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf den Bericht fest.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Wortmeldung

Widmer-Wil: Zur Psychohygiene des Vorstehers des Volkswirtschaftsdepartementes möchte ich betonen, dass der Vergleich mit Sisyphus durchaus positiv gemeint war. Er macht eine wichtige Arbeit und muss diese unbedingt auch weiter vorantreiben. Zu seiner Entlastung gilt es auch zu erwähnen, dass die Liste mit den erwähnten 86 Massnahmen nicht nur aus seiner Küche gekommen ist, sondern dass sie eine Sammlung von Ideen aus allen sieben Departementen bzw. aus den entsprechenden Ämtern ist.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Mit diesem Bericht kann ich keinen Blumentopf gewinnen. Ob mich der Vergleich von Widmer-Wil mit Sisyphus ehren soll oder nicht, bin ich mir nicht sicher. Ich hätte lieber einen anderen Vergleich gehört. Entscheidend ist aber, dass die Regierung und ich als Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes sehr bestrebt sind, immer wieder nach Optimierungsmöglichkeiten in unserem staatlichen Handeln zu suchen.

Ich möchte nochmals in die Entstehungsgeschichte hineinblicken. Richtigerweise wurde gesagt, dass der Auftrag dieses Postulats während der Pandemie entstand. Wahrscheinlich erinnern sich viele noch an die Diskussionen und v.a. an die nicht überall ganz klar ausgeprägten Perspektiven, wie es wirtschaftlich weitergehen soll und welche Auswirkungen die Pandemie auf die einzelnen Bevölkerungskreise hat. Nachdem sich die Regierung erfolglos zur Wehr gesetzt hat, diesen Auftrag entgegenzunehmen, sind wir hingegangen und haben einen halbtägigen Workshop mit verschiedensten Akteuren aus Politik und Wirtschaft durchgeführt. Im Rahmen dieser Diskussion in Gossau ist nicht viel Neues zu Tage getreten, wo wir sagen könnten, dass wir grundsätzliche Anpassungen vornehmen müssen. Kurz gesagt: Der Vormittag war vorüber, die Ergebnisse waren dürftig und wahrscheinlich war das Essen das einzige, was geblieben ist. Der Workshop hat nicht so viel gebracht wie erhofft. Tatsache ist aber, dass Sie als Legislative sehr stark mitbeeinflussen können, wie breit und wie tief die Bürokratie oder die administrativen Hürden gelegt werden. Diese Hürden werden nicht nur im Kanton St.Gallen sondern auch sehr stark in Bundesbern beeinflusst. Es gibt sehr viele unternehmerische Tätigkeiten, die letztlich zu einer Erhöhung der Administration führen.

Die Digitalisierung wurde teilweise kritisch beleuchtet. Ich bin Ihrer Meinung: Die Digitalisierung darf sich nicht auf das Designen von irgendwelchen Onlineformularen beschränken. Digitalisierung bedeutet auch, Prozesse neu zu legen und neu zu bauen, auch über die Staatsebenen hinweg. Ich bin gespannt, ob dann tatsächlich alle Akteure des staatlichen Umfelds (Gemeinden, Kanton und Bund) in allen Teilen mitziehen wollen. Bisig-Rapperswil-Jona und Helbling-Rapperswil-Jona erwähnten das RLG. Diesbezüglich sollten wir mit diesem Bericht nicht provozieren. Das RLG ist ein klassisches Beispiel. Ich gebe Bisig-Rapperswil-Jona und Helbling-Rapperswil-Jona recht: Wenn ich alleine entscheiden könnte, würde ich dieses Gesetz aufheben, denn dieses braucht es gar nicht. Das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (SR 822.11; abgekürzt ArG) legt den Rahmen klar fest. Ich bin realpolitisch genug geschult unterwegs. Wenn die Regierung allzu stark den Fokus öffnen würde, gäbe es im Kantonsrat einen Absturz. Falls nicht, gäbe es allenfalls einen in einer Volksabstimmung. Deshalb ist geplant, dass die Regierung nach den Wahlen eine Vorlage unterbreiten wird. Wir sind noch in Abklärungen, da im Rahmen der Vernehmlassung und von entsprechenden Gesuchen die Frage aufgetaucht ist, wie mit unbemannten Läden – sogenannte «Migros teo» oder auch Coop hat solche – umzugehen ist. Es gibt bereits solche unbediente Läden im Toggenburg. Louis-Nesslau könnte Sie dazu wahrscheinlich bestens ins Bild setzen.

Ich danke Ihnen für die wohlwollend kritische sowie bisweilen mit negativen Einschätzungen aufgenommene Vorlage und bitte Sie, vom Bericht Kenntnis zu nehmen. Ich kann Ihnen versichern, dass wir dranbleiben und dort, wo es notwendig ist, entsprechende Verschlankungen vornehmen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Wortmeldung

Wüst-Oberriet (im Namen der Wirtschaftsgruppe): Auf den Bericht ist einzutreten.

Aus Sicht der Wirtschaftsgruppe ist der Bericht enttäuschend. Auch wenn das Postulat 43.20.06 «Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen» angesichts der Corona-Pandemie eingereicht wurde, so war dessen Absicht allgemeiner Natur. Ziel war es, im Hinblick auf die sich abzeichnenden wirtschaftlichen Verwerfungen der Pandemie Unternehmen gezielt durch eine Vereinfachung bürokratischer Abläufe zu entlasten. Unabhängig davon, dass die Schweizer Wirtschaft im internationalen Vergleich gut durch die Pandemie kam, sollte das Postulat eine gezielte Verbesserung administrativer Prozesse und bürokratischer Hürden identifizieren bzw. auslösen. Diesem Kernauftrag kommt der vorliegende Bericht nur ungenügend nach.

Die gelisteten Massnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind allesamt bereits aufgegleist und nur teilweise überhaupt auf Bestrebung des Kantons entstanden, setzen die Digitalisierung von administrativen Prozessen mit deren Vereinfachung gleich und sind aus Unternehmensperspektive in einer grossen Überzahl irrelevant. Entsprechend verortet der Bericht kein Verbesserungspotenzial der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Somit ermöglicht der Bericht weder ein weiteres Vorgehen in diese Richtung, noch die Möglichkeit, allfällige Verbesserungspotenziale zu identifizieren.

Es verbleibt zusammenfassend der Gesamteindruck, dass auf das ursprüngliche Anliegen des Postulats nur ungenügend eingegangen wurde.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Wortmeldung

Benz-St.Gallen (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten.

Die Zusammenstellung ist breit gefasst und fokussiert nicht allein auf die Unternehmen. Es geht auch darum, die Verwaltung effizienter zu machen. Sehr viele Massnahmen gehen in Richtung Digitalisierung. Unser Kanton ist in dieser Hinsicht bereits sehr gut unterwegs ist. Manchmal sogar zu gut. Ich möchte Ihnen von meiner letzten Erfahrung erzählen. Ich bin im Bereich des Migrationsrechts tätig. Bisher habe ich für den Austausch mit dem Migrationsamt die gesamten Akten jeweils über ein Onlineportal erhalten. Nun hat das Migrationsamt auf das ePortal umgestellt. Und was musste ich machen? Ich musste, vielleicht kennen Sie das bereits, zwei Apps auf mein Handy herunterladen, die SwissID und ein App für die ePost. Ich musste, um mich zu identifizieren nicht nur meine Identitätskarte fotografieren, sondern auch mein Gesicht scannen. Wer weiss, wo dieses Gesicht nun überall herumschwirrt. Ich fühlte mich sehr gezwungen auf meine Persönlichkeitsrechte zu verzichten, damit ich weiterhin mit dem Migrationsamt zusammenarbeiten kann. Wir wissen noch nicht, ob es funktioniert. Jedenfalls war dieser Aufwand riesig und machte mir keine Freude. Viel lieber würde ich ein einfaches Formular ausfüllen oder auf dem Postweg kommunizieren.

Zu Recht weist die Regierung im Bericht darauf hin, dass wir heute andere Probleme haben als zu Beginn der Pandemie. Die Wirtschaft ist weiterhin am Wachsen und es fehlt an Fachkräften und erneuerbarer Energie.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Wortmeldung

Müller-St.Gallen (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten.

Der Bericht soll Vorschläge und allfällige Anträge mit dem Ziel der Verringerung der staatlich bedingten Verwaltungsbürokratie für juristische und natürliche Personen unterbreiten. Viele haben dem Postulat zugestimmt, weil der Auftrag auch ohne Covid-19-Pandemie eigentlich eine Selbstverständlichkeit des Staats sein soll. Die nicht eingetretene Wirtschaftskrise darf keine Entschuldigung sein, jetzt nichts zu machen. In den fünf Bereichen mit der höchsten subjektiv empfundenen Belastung sind aber sehr wenig Verbesserungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bzw. Verringerungen der staatlich bedingten Verwaltungsbürokratie für juristische und natürliche Personen zu finden: Bauvorhaben: 1 Verbesserung, Lebensmittelhygiene: 0 Verbesserungen, Ein- und Ausfuhr: 0 Verbesserungen, Einholen von Bewilligungen: rund 5 Verbesserungen, Ausbau von Produktionsanlagen: 0 Verbesserungen. Mit den 85 Massnahmen sind also weniger als 10 Prozent im Zielbereich der subjektiv empfundenen Belastungen, wobei die Anzahl nichts über die Gewichtung der Massnahmen aussagt.

Dem Bericht und dem Anhang zufolge sind insbesondere im digitalen Bereich diverse Verbesserungen erfolgt oder in Vorbereitung. Digitalisierung ist eine Selbstverständlichkeit. Ob sie dem Ziel des Postulats dient, ist aus meiner Sicht nicht immer gegeben.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Wortmeldung

Helbling-Rapperswil-Jona (im Namen der SP-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten.

Aus unserer Sicht zeigt der Bericht gut auf, dass der Kanton grundsätzlich in vielen Bereichen bereits speditiv und effizient unterwegs ist. Wir unterstützen weitere Massnahmen, die Digitalisierungsprozesse zu vereinfachen. Laut Bericht hat sich die Wirtschaft in der Ostschweiz nach der Pandemie rasch erholt. Als Herausforderungen werden laut Befragung der SNB von den Unternehmen – wenn wundert es – die Personalrekrutierung und die geopolitischen Risiken genannt. Bemerkenswert ist dabei, dass die Unternehmen Regulierungen sowohl als Herausforderung aber auch als Chance sehen.

In den Massnahmen, die teilweise sehr lapidar wirken, führt die Regierung auch den Nachtrag zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung (sGS 552.1; abgekürzt RLG) auf. Dieser Nachtrag könnte im Laufe des Jahres 2024 im Kantonsrat behandelt werden. Dabei wird sich die SP entschieden gegen die weitere Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten einsetzen. Die Regierung schreibt in ihrem Bericht, dass sich aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse abzeichnet, dass die vorgeschlagenen Massnahmen nicht dem politischen Willen der Mehrheit entsprechen. Die SP sieht sich in ihrer ablehnenden Haltung darin bestätigt.

Es kann also festgehalten werden, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen an der einen oder anderen Stelle weiterentwickelt werden sollen, der Kanton aber momentan nicht schlecht dasteht. Grossmehrheitlich stehen wir hinter den Massnahmen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Wortmeldung

Bisig-Rapperswil-Jona (im Namen der GLP): Auf den Bericht ist einzutreten.

Für uns ist die Verbesserung der kantonalen Dienstleistungen und der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine kontinuierliche Aufgabe der Regierung. Deswegen hatten wir uns im Jahr 2020 gegen die Überweisung des Postulats ausgesprochen. Die Regierung kommt im Bericht zum Fazit, dass v.a. in der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen Potenzial liegt, was wohl für niemanden eine neue Erkenntnis ist.

Wir als Legislative tragen Verantwortung für möglichst gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen sowie möglichst wenig Bürokratie. Dass wir die Verwaltung mit einem Bericht zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beschäftigen, statt die Verwaltung an ihren Digitalisierungsprojekten arbeiten zu lassen, ist schon fast ironisch. Am Votum von Dudli-Oberbüren lässt sich erkennen, dass auch die SVP mittlerweile dem Bericht kritisch gegenübersteht. Ich glaube, es hätte bereits vorher abgeschätzt werden können, dass dieser Bericht wohl nicht das bringen wird, was sich die SVP erhofft hat.

Wir sollten uns als Legislative auf unseren Kern fokussieren – die Gesetzgebung. Wo es unnötige Bürokratie für die Wirtschaft gibt, sollten wir diese Schritt für Schritt abbauen. Deswegen haben wir z.B. die Aufhebung des Alkoholausschankverbots in der Badi (42.22.20) gefordert. Eine Vorlage, von der deutlich mehr Betriebe und Konsumentinnen profitieren können, ist die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten. In diesem für uns wichtigen Geschäft passiert allerdings nicht sehr viel. Die Motion 42.20.25 «Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten» wurde im Jahr 2020 eingereicht und wir warten immer noch auf die Zuleitung an den Kantonsrat. Im Vergleich dazu der Pendlerabzug (22.23.07 «XXII. Nachtrag zum Steuergesetz»). Dieser wurde im Jahr 2022 eingereicht, im Jahr 2023 gutgeheissen und an dieser Session behandeln wir ihn bereits. Ein Schelm, wer hier einen Zusammenhang zu den Wahlen sieht. Den Autopendlern will man noch ein Steuergeschenk machen, das heisse Eisen Ladenöffnungszeiten lässt man lieber noch etwas liegen. Vielleicht kann der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes nachher noch das weitere Vorgehen in diesem Geschäft aufzeigen.

Wir sollten uns als Gesetzgeber auf die Gesetzgebung konzentrieren. Der Bericht mit den etwas zusammengewürfelten 85 Massnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bringt keine neuen Erkenntnisse.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Wortmeldung

Dudli-Oberbüren (im Namen der SVP-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten.

Schlanke Strukturen sind nicht nur im privatwirtschaftlichen Bereich ein grosser Standort- und Wettbewerbsvorteil. Dies gilt auch für jeden Staat. Die Strukturen der juristischen Personen – vorderhand der Unternehmen – lassen sich nicht wirklich mit jenen des Staats vergleichen. So lokalisiert die Regierung ihr Verbesserungspotenzial im Gesetzgebungsprozess und spezifisch beim Vernehmlassungsverfahren sowie in der laufend fortschreitenden Digitalisierung der Verwaltungsabläufe. Bereits mit dieser Aussage scheint die Regierung jedoch die Stossrichtung des Postulatsauftrags zu verkennen. Den Postulanten ging und geht es in erster Linie darum, juristische und natürliche Personen von staatlich bedingter Verwaltungsbürokratie zu entlasten und somit die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern, wie es bereits der Titel des Postulats auferlegte.

Digitalisierung in Ehren. Es reicht aber bei weitem nicht aus, staatlich bedingte Verwaltungsbürokratie neu auf digitalem statt auf einem Papierweg erledigen zu dürfen bzw. zu müssen. Ob nun steinzeitliche analoge Handhabung oder moderne, digitale Prozessvereinfachung, die Verwaltungsbürokratie bleibt trotzdem Verwaltungsbürokratie. Nicht zu vergessen sind die Befindlichkeiten der natürlichen Personen.

Der eigentliche Postulatsauftrag ist leider zum Grossteil auf der Strecke geblieben. Wo sind die Vorschläge und Anträge zu Massnahmen, welche die staatlich bedingte Verwaltungsbürokratie für juristische und natürliche Personen verringern? Sind z.B. aufgrund der engen Platzverhältnisse geplante Prüfstellenneubauten des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes tatsächlich Massnahmen zur Entbürokratisierung und zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen? Die Platzverhältnisse der Prüfstellen sind den juristischen und natürlichen Personen, also der Kundschaft, wohl ziemlich egal. Oder das Selbstlöbnis des Tiefbauamtes, Investoren mit guten Erschliessungslösungen zu unterstützen. Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Wenn man aber die Anliegen und insbesondere die Problemstellungen der Investoren nicht kennt oder nicht kennen möchte, fällt ein diesbezüglicher Postulatsbericht so aus, wie er nun vorliegt. Es fehlt der Blick nach vorne, mit dem Ziel der Verringerung der staatlich bedingten Verwaltungsbürokratie.

Wir stellen uns ernsthaft die Frage, ob sich die Regierung überhaupt bewusst ist und ob die Regierung überhaupt wissen möchte, wo der Schuh drückt. Es wäre ein Leichtes gewesen, dies zu eruieren. Z.B. indem man die eigene Front, d.h. die internen Kontaktstellen, für einen gewissen Zeitraum beauftragt hätte, nur schon eingehende Beschwerden der Bevölkerung und der juristischen Personen zu sammeln und sich anschliessend Gedanken über sinnvolle Verbesserungsmassnahmen zu machen.

Wir sind für Eintreten, erkennen jedoch am Bericht lediglich eine rückblickende Fleissarbeit und leider keinen wirklich in die Zukunft gerichteten Nutzen im Sinn des Postulatsauftrags. Leider wurde diese Chance vertan.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Wortmeldung

Widmer-Wil (im Namen der FDP-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten.

Der Bericht ist erfreulich kurz gehalten, die Liste der vorgeschlagenen Massnahmen aber umfassend. Dieses Verhältnis ist richtig. Das angestrebte Ziel, die Verringerung der Bürokratie, ist ein Kernthema der FDP. «Mehr Freiheit, weniger Staat» ist zumindest im Normalfall immer noch ein ausgezeichnetes Motto. Die Vorlage gründet in einem Postulat (43.20.06), das im Rahmen der Corona-Pandemie eingereicht wurde. Dies war zwar der Auslöser, aber eigentlich ist der Bürokratieabbau eine Daueraufgabe. Die Regierung hatte sich ursprünglich gegen den Postulatsauftrag gewehrt. Dies mit der Begründung, dass der geforderte Bericht kaum geeignet sei, einen substanziellen Beitrag zur Verringerung bürokratischer Hemmnisse zu Lasten der KMU zu leisten. Vielleicht hatte sie ein wenig recht mit ihrer Aussage und sich möglicherweise nicht wahnsinnig intensiv ins Zeug gelegt, um ihre Prognose nicht zu widerlegen – «Honi soit qui mal y pense.»

Im Gegenteil hat die Regierung aber den Postulatsauftrag Bürokratieabbau um einen zusätzlichen Aspekt erweitert, nämlich um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie es aus dem Titel hervorgeht. Leider hat sie dabei unnötigerweise die Diskussion zu sehr umstrittenen, anstehenden Themen eröffnet. Themen und Vorlagen, wie z.B. Ladenöffnungszeiten, Fachhochschulstudiengänge oder erleichterte Einführung von Tempo-30-Zonen, was im Postulat gar nicht gefragt war. Die Auflistung der 85 Massnahmen ist eine respektable Fleissarbeit, die allerdings etwas relativiert werden muss. Viele der Massnahmen sind entweder nicht ganz neu oder teilweise auch etwas seicht, z.B. ein neues Onlineformular oder mehr Informationen auf der Webseite des Kantons. Dies wäre ohnehin umgesetzt worden. Etwas mehr Kreativität für den Abbau der Bürokratie wäre drin gelegen.

Letztlich stützt sich die Regierung vorwiegend auf das Argument der Digitalisierung, was klar zu kurz greift. Wir müssen die Prozesse hinterfragen und verschlanken. Eine konsequente Kundenorientierung, wie sie auch in der Privatwirtschaft gelebt wird, ist auch beim Staat gefordert. Was nützt das beste Onlineformular für die Steuererklärung, wenn das Steuersystem immer komplexer wird? Was nützen digitale Wege für Fördermassnahmen im Energiebereich, wenn es dort einen Dschungel von Fördermassnahmen gibt, den nur noch Fachleute durchschauen? Brauchen wir wirklich so viele statistische Daten, die immer umfangreicher erhoben werden und Aufwand bei den Unternehmen generieren? In mittlerweile 300 Aktivitätsbereichen werden beim Kanton statistische Untersuchungen vorgenommen. Allein die Auflistung und Beschreibung der Statistiken umfasst 50 Seiten. Ich verweise dazu auf meine Einfache Anfrage 61.24.22 «Bürokratie reduzieren: Überbordende Kantonale Statistik zurückbinden», die ich am 14. Februar 2024 eingereicht habe.

Regulierungen sind nicht per se schlecht. Sie verfolgen auch gute Ziele, z.B. den Schutz der Umwelt oder der Gesundheit, und sie stellen sicher, dass unsere Normen als Kontrolle eingehalten werden. Eine zu detaillierte Regulierung bringt aber keine Wertschöpfung. Zu viele Regulierungen wirken als Bremse. Sie schmälern die notwendigen Ressourcen, dämpfen die Innovationsbereitschaft und nicht zuletzt vermindern sie den Mut für Eigenverantwortung und den Willen, auch unternehmerische und private Risiken einzugehen. Wenn die Unternehmen immer mehr Ressourcen für nicht produktive Tätigkeiten einsetzen müssen, verursacht das unnötige Kosten und es kann zu Wettbewerbsnachteilen führen. Für uns ist klar, dass der Kampf gegen die Regulierung nicht allein die Aufgabe unserer Regierung ist. Auch wir als Gesetzgeber sind in der Pflicht. Wir müssen Gesetze machen, die nicht einschränken, sondern Initiative und Leistung ermöglichen. Es braucht vielleicht auch bei uns etwas mehr Mut zu einer Regulierungslücke.

Anzumerken ist auch, dass nicht nur der Staat allein Verursacher der Bürokratie ist, sondern auch verschiedene andere vielleicht staatsnahe Institutionen wie z.B. die Sozialversicherungen einen wesentlichen Beitrag leisten. Wichtig ist auch, dass die Mitarbeitenden unserer Verwaltung mitwirken. Sie haben einen guten Einblick, wie die Prozesse zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung vereinfacht werden können. Man sollte nicht diejenigen belohnen, die mit fleissigen PR-Beiträgen und zahlreichen Newslettern unsere Mailboxen verstopfen, sondern diejenigen, die den Kampf gegen die übermässige Bürokratie führen.

Mit einem kleinen Augenzwinkern komme ich zum Schluss: Bürokratie ist eine Sisyphusarbeit. Sisyphusarbeit ist im übertragenen Sinn eine Arbeit, die kompliziert und schwierig ist, niemals erledigt sein wird und bei der man immer wieder aufs Neue anfangen muss. Ich stelle mir unseren Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes als Sisyphus vor. Er ist sehr fleissig, arbeitet beharrlich und hat eine kräftige Statur, denn der Sisyphus musste einen Stein den Berg hinauf schieben und konnte seine Arbeit nie erledigen. Sisyphus musste diese Arbeit machen, weil er die Götter verärgerte. Im übertragenen Sinn wären wir als Kantonsrätinnen und Kantonsräte die Götter, die den Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes, aber auch die anderen Departementsvorsteher, dazu anhalten, die Arbeit des Bürokratieabbaus immer weiterzutreiben.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Wortmeldung

Schöb-Thal, Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Wortmeldung

Wüst-Oberriet, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission beantragt, auf den Bericht einzutreten.

Die vorberatende Kommission traf sich am 12. Januar 2024 im Kantonsratssaal und beriet den Bericht 40.23.03 «Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen». Neben der vollständig anwesenden Kommission waren anwesend: der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes, der Generalsekretär des Volkswirtschaftsdepartementes, Thomas Unseld, und Urs Schönholzer, Delegierter Region Ostschweiz der Schweizerischen Nationalbank. Die Geschäfts- und Protokollführung wurde von den Parlamentsdiensten durch Aline Tobler und ihre Stellvertreterin Sandra Brühwiler-Stefanovic sowie durch Livia Osterwalder, Mitarbeiter der Parlamentsdienste, geleistet.

Beratungsgrundlagen waren Botschaft und Entwurf der Regierung. Zusätzlich hat die vorberatende Kommission bereits im Vorfeld folgende Unterlagen erhalten: Bericht von Hans-Peter Kellerhans, Schreiben der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidien (VSGP) an die vorberatende Kommission und die Präsentation vom Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes.

Zu Beginn der Sitzung hielt Urs Schönholzer ein Referat mit dem Titel «Wirtschaftliche Lagebeurteilung und Einschätzung der Chancen und Risiken aus Sicht der Unternehmen». Nach einer intensiven Fragerunde mit Urs Schönholzer führte der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes eine Einführung in die Vorlage durch. Mit dem Postulat 43.20.06 «Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen» lud der Kantonsrat die Regierung ein, ihm Vorschläge und allfällige Anträge zur Verringerung der Bürokratie für juristische und natürliche Personen zu unterbreiten. Das regelmässige Monitoring des administrativen Aufwands für Unternehmen auf Ebene des Bundes zeigen zwar weiterhin eine subjektiv hoch empfundene Belastung, die jedoch im Vergleich zu früheren Jahren abgenommen hat. Gemäss dem Bericht der Regierung trägt die Digitalisierung massgeblich dazu bei, dass die administrativen Belastungen sinken. Die Hauptansätze für Verbesserungen liegen im Gesetzgebungsprozess und spezifisch beim Vernehmlassungsverfahren sowie in der laufenden fortschreitenden Digitalisierung der Verwaltungsprozesse. Dem Bericht liegt ein umfangreicher Anhang bei, in dem die Regierung eine Zusammenstellung von 85 Massnahmen aufzeigt, die seit der Covid-19-Pandemie geplant oder umgesetzt wurden. Diese Massnahmen beinhalten gemäss Regierung etliche Vereinfachungen von Prozessen und dienen zur Stärkung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von natürlichen und juristischen Personen. Bei der anschliessenden allgemeinen Diskussion äusserten sich die meisten Fraktionsdelegationen eher optimistisch zum Bericht jedoch skeptischer zum Massnahmenpaket. Die vorberatende Kommission unterstützt aber den von der Regierung vorgeschlagenen Weg zu schlanken Strukturen, zur Digitalisierung und zur Reduktion der Bürokratie. Sie beantragt dem Kantonsrat einstimmig, auf die bereinigte Vorlage einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession