Geschäft: Nachtrag zum Bevölkerungsschutzgesetz

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.23.05
TitelNachtrag zum Bevölkerungsschutzgesetz
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaLandesverteidigung, Sicherheit und Ordnung
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung18.10.2023
Abschlusspendent
Letze Änderung15.8.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
Dokumenten AttrappeDokumenten-Attrappe vom 17. Oktober 2023
AllgemeinKommissionsbestellung des Präsidiums vom 27. November 2023
AntragAntrag Broger-Altstätten / Dürr-Widnau / Egger-Oberuzwil zu Art. 9 ff. vom 19. Februar 2024
AntragAntrag Huber-Oberriet auf Rückweisung vom 19. Februar 2024
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 29. April 2024
ErlassReferendumsvorlage vom 2. Mai 2024
ProtokollauszugFeststellung der Rechtsgültigkeit der Referendumsvorlage und Festlegung des Vollzugsbeginns vom 25. Juni 2024
ProtokollProtokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 21. Dezember 2023
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 12. Juni 2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
2.5.2024Schlussabstimmung109Zustimmung5Ablehnung6
19.2.2024Antrag Broger-Altstätten / Dürr-Widnau / Egger-Oberuzwil zu Art. 9 ff.26Zustimmung89Ablehnung5
19.2.2024Rückweisungsantrag Huber-Oberriet27Zustimmung87Ablehnung6
Statements
DatumTypWortlautSession
2.5.2024Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den Nachtrag zum Bevölkerungsschutzgesetz mit 109:5 Stimmen bei 1 Enthaltung in der Schlussabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession
29.4.2024Wortmeldung

Schöb-Thal, Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession
29.4.2024Beschluss

Der Kantonsrat tritt auf den Nachtrag zum Bevölkerungsschutzgesetz in zweiter Lesung ein.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession
29.4.2024Wortmeldung

Wüst-Oberriet, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession
19.2.2024Wortmeldung

Schöb-Thal, Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag Broger-Altstätten / Dürr-Widnau / Egger-Oberuzwil zu Art. 9 ff. mit 89:26 Stimmen ab.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Der Antrag Broger-Altstätten / Dürr-Widnau / Egger-Oberuzwil ist abzulehnen.

Ich möchte nicht mehr weiter auf die einzelnen Voten eingehen. Entscheidend ist und bitte sind Sie sich dem bewusst, denn die Diskussion wurde sehr stark auf die Bewältigung von Hochwasser reduziert: Wir müssen nicht nur eine Hochwassersituation bewältigen können. Wir sind jetzt sozusagen von einer Pandemie losgetreten und müssen uns bei der Betrachtung der Weltlage vielleicht auch überlegen, dass wir möglicherweise auf einmal ganz andere Herausforderungen zu bewältigen haben. Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag bzw. der Fassung der Regierung zu folgen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Wortmeldung

Wüst-Oberriet, Kommissionspräsident: Ein praktisch gleichlautender Antrag lag der Kommission vor, jedoch nicht als Antrag, sondern als Beilage 7. Es wurde in der Kommission darüber abgestimmt, ob das Beilageblatt 7 weiterzuverfolgen sei, was mit 13:2 Stimmen abgelehnt wurde.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Wortmeldung

Dürr-Widnau: Dem Antrag Broger-Altstätten / Dürr-Widnau / Egger-Oberuzwil ist zuzustimmen.

Es wurde in verschiedenen Voten gesagt, dass dieser Zwang notwendig sei, da das andere Modell nicht funktioniert. Müller-St.Gallen hat gesagt, zwei Regionalstäbe funktionieren nicht, deshalb müssen sie zusammengelegt werden. Huber-Oberriet hat es richtig gesagt, dass es funktioniert und funktioniert hat. Ich habe noch immer von niemandem gehört, was im Rheintal mit zwei regionalen Führungsstäben v.a. in sehr grossen Ereignissen nicht funktioniert hat. Freund-Eichberg habe ich so verstanden, dass zwei regionale Führungsstäbe beibehalten werden können. Bitte beachten Sie Art. 11. Es gibt nicht mehr zwei regionale Führungsstäbe. Es gibt nach Art. 11a Abs. 1 nur noch einen.

Ich frage mich, ob in der vorberatenden Kommission alles detailliert angeschaut und besprochen wurde. Die Regierung hatte bereits mit der aktuellen Regelung die Möglichkeit, die Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung zu verpflichten, wenn etwas nicht läuft, nicht gut ist oder die Wirksamkeit nicht vorhanden ist. Es ist nicht so, wie Müller-St.Gallen sagt, dass die Regierung das unbedingt wollte. Die Regierung hat bei der Überweisung der Motion (42.20.18) einen entsprechenden Antrag gestellt.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Wortmeldung

Huber-Oberriet: Dem Antrag Broger-Altstätten / Dürr-Widnau / Egger-Oberuzwil ist zuzustimmen.

Keller-St.Gallen hat von der Grösse der Region gesprochen. Schauen Sie sich die Grösse der Wirtschaftsregion Rheintal an bzw. das Schadenpotenzial. Wir müssen da nicht weiterdiskutieren, diesbezüglich sind wir grösser als ihre Region. Aber um das geht es nicht.

Es wurde gesagt, dass die regionalen Führungsstäbe erst in der zweiten Phase zum Einsatz kommen. Ich möchte daran erinnern, dass wir im Rheintal Erfahrung haben. Im Jahr 2014 kam der regionale Führungsstab in Altstätten nicht erst einen halben oder ganzen Tag später zum Einsatz. Es musste sofort geschehen. Genauso in Berneck, am gleichen Tag zur gleichen Zeit.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Wortmeldung

Dudli-Oberbüren (im Namen einer Mehrheit der SVP-Fraktion): Der Antrag Broger-Altstätten / Dürr-Widnau / Egger-Oberuzwil ist abzulehnen.

Die Ausführungen von Keller-St.Gallen sind stringent. Ich darf die im Eintretensvotum erwähnte Quintessenz zum BevSG wiederholen: Wir stimmen der breit gefächerten und breit abgestützten Handlungsbedarfseinschätzung zu. Wir machen jedoch beliebt, insbesondere darauf zu achten, dass die Agilität in zukünftigen Krisensituationen nicht durch einen überbordenden Wasserkopf leidet, insbesondere was Stabsstellen anbelangt.

Anlässlich der Sitzung der vorberatenden Kommission hat der externe Referent folgendes erwähnt: Er empfiehlt, zwischen kurzfristigen und langfristigen Bevölkerungsschutzthemen zu unterscheiden, d.h. z.B. zwischen Lawinenabgängen und Pandemien. Dies soll in der Führungsstruktur bewusst unterschiedlich gehandhabt werden. Dieser Empfehlung wird mit dem Nachtrag in der Version der Regierung entsprochen.

Die Begründung des Antrags Broger-Altstätten / Dürr-Widnau / Egger-Oberuzwil lautet: «Auf die verpflichtende Kongruenz der Bevölkerungsschutzregionen mit den regionalen Zivilschutzorganisationen ist zu verzichten.» Dem halten wir entgegen, dass es bei Pandemien sehr wohl wichtig ist, dass die Organisation übereinstimmend ist. Klein-Klein macht bei Pandemien schlicht keinen Sinn. Die Bevölkerungsschutz- und die Zivilschutzorganisation müssen identisch sein, denn wir brauchen eine einheitliche Aufgaben- und Kommandoorganisation.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Wortmeldung

Müller-St.Gallen (im Namen einer Minderheit der Mitte-EVP-Fraktion): Der Antrag Broger-Altstätten / Dürr-Widnau / Egger-Oberuzwil ist abzulehnen. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Zivilschutzkommandant-Stellvertreter der Zivilschutzregion St.Gallen-Bodensee.

Um zu verstehen, weshalb die Bevölkerungsschutzregion jener der regionalen Zivilschutzorganisation entsprechen muss, erkläre ich Ihnen die Aufgaben der einzelnen Elemente bei einem Grossereignis bzw. bei normaler, besonderer oder ausserordentlichen Lage: Das Schadenplatzkommando unter der Leitung der Kantonspolizei leistet den Einsatz an der Front mit ihren Bereichsleitern, Feuerwehr, Polizei, Sanität und technische Betriebe. Sie erledigen die Aufgabe selbstständig ohne regionalen Führungsstab. Der Schadenplatzkommandant, ein Offizier der Kantonspolizei, bietet zusätzliche Mittel in der Regel selber auf. Wir befinden uns in der normalen evtl. in der besonderen Lage. Der regionale Führungsstab hat keine Aufgabe, höchstens vorbereitet sein, wenn die Lage Richtung ausserordentliche Lage geht. Ist das Ereignis grösser als ein Grossereignis, sprechen wir in der Feuerwehr von Katastrophe sowie im Zivilschutz und der Polizei von Lagen. Damit ist die ausserordentliche Lage gemeint. Erst jetzt kommt der regionale Führungsstab definitiv zum Zug. Grundsätzlich wird dieser durch die regionalen Bevölkerungsschutzregionen eingesetzt. Der regionale Führungsstab nimmt die Anträge der Front entgegen und gibt Aufträge wieder zurück an das Schadenplatzkommando. Dieses stellt Anträge an die Exekutive, die Entscheidungen trifft. Im Kanton sind das die durch Vereinbarung zusammengeschlossenen Gemeinden.

Der springende Punkt: Der regionale Führungsstab hat die Mittel der Zivilschutzregion zur Verfügung, die er sofort einsetzen kann. Es gibt Zivilschutzregionen mit zwei regionalen Führungsstäben. Eine Region, zwei Chefs, das funktioniert nicht. Ich zitiere nicht nochmals Napoleon Bonaparte. Er hat es umgesetzt und bei ihm hat es funktioniert. Die Regierung hat die Lehren aus der Pandemie gezogen. Wenn die Idee mit mehreren Führungsstäben je Zivilschutzregion funktioniert hätte, wäre die Änderung von der Regierung nicht beantragt worden.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Wortmeldung

Keller-St.Gallen: Der Antrag Broger-Altstätten / Dürr-Widnau / Egger-Oberuzwil ist abzulehnen. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Stabschef des Regionalen Führungsstabes St.Gallen-Bodensee.

Als Gesetzgeber haben wir folgenden Auftrag: Wir müssen für unsere Bevölkerung im Kanton klare Strukturen für Krisen und Katastrophen festlegen. Es geht genau um das viel gehörte Zitat «Ein Raum, ein Chef, ein Auftrag.» Es ist zentral, dass in Katastrophen und Krisen die Führungsstäbe mit den regionalen Zivilschutzorganisationen deckungsgleich sind. Ich spreche nicht von Katastrophen wie Hochwasser, sondern von Katastrophen, die wir noch nie hatten, aber nicht ausschliessen können. Genau bei diesen Katastrophen ist es wichtig, dass der Führungsstab auf die regionale Zivilschutzorganisation zurückgreifen kann und nicht noch Absprachen vornehmen muss, wer welche Mittel erhält. Bis jetzt hatten wir bei allen Einsätzen genügend Mittel. Es kann aber vorkommen, dass wir irgendeinen Einsatz bewältigen müssen, wo die Mittel bzw. die Zivilschützer knapp werden. Dann braucht es einen Entscheid, man kann nicht zwei Herren dienen.

Zu Dürr-Widnau und seiner Aussage, dass das Rheintal sehr gross sei: Meine Region umfasst rund ein Drittel der St.Galler Bevölkerung. Meines Wissens umfasst das Rheintal zwölf Gemeinden und die Region St.Gallen-Bodensee 16 Gemeinden. Wie haben wir es gelöst, dass wir weiterhin über die Informationen aus den Gemeinden verfügen? Wir haben das einfach mit sogenannten Verbindungspersonen je Gemeinde gelöst. Das sind meine Scouts draussen in den 16 Gemeinden. Sie liefern mir Inputs und verfügen über Ortskenntnisse, die ich in der Lagebeurteilung für die Zuarbeitung an meine vorgesetzte Stufe, die regionale Bevölkerungsschutzkommission, brauchen und einsetzen kann.

Es ist eminent wichtig, dass in einer Katastrophe oder Krise «Ein Raum, ein Chef.» ist. Dazu bedarf es, dass die Führungsstäbe deckungsgleich mit den Zivilschutzorganisationen sind. Mit dieser Muss-Formulierung erstellen wir genau das im Sinn und für unsere Bevölkerung.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Wortmeldung

Art. 9 (Politische Gemeinden). Broger-Altstätten beantragt im Namen von Broger-Altstätten / Dürr-Widnau / Egger-Oberuzwil, in Art. 9, Art. 11 und Art. 16 Abs. 2 festhalten am geltenden Recht, Art. 11a und Art. 23a zu streichen sowie Art. 13 Abs. 3 Bst. b wie folgt zu formulieren: «gewährleistet im Einsatz die Koordination und Kommunikation mit den Gemeinden, den regionalen Führungsstäben, den Nachbarkantonen, dem benachbarten Ausland und dem Bund.» Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Stadtrat und Präsident der Sicherheitskommission der Stadt Altstätten.

«Bewährtes bewahren, Neues ermöglichen», eine Alternative zum Satz «Ein Raum, ein Chef.» in Zeiten von Co-Präsidien. Ein Spruch, der in einem Wahljahr wie diesem von vielen Kandidatinnen und Kandidaten in ihren Wahlbroschüren verwendet wird. Er zeigt genau auf, um was es in diesem Geschäft geht: Neues ermöglichen, aber v.a. auch Bewährtes bewahren. Mit «Bewährtes» ist gemeint, dass es Regionen gibt, in denen es zwei gut funktionierende Führungsstäbe mit gut aufgestelltem Personal gibt. Diese wichtigen Stäbe sind teilweise auch aufgrund der örtlichen Risiken sinnvoll. Mit unserem Antrag möchten wir genau das Bewährte bewahren. Schreiben wir als Kanton diesen Regionen und Führungsstäben nicht vor, wie sie sich zusammen zu schliessen haben. Lassen wir es ihnen offen, ob sie es machen wollen oder teilweise, z.B. aufgrund fehlender Personalmitwirkung, auch müssen. Aktuell ist dies im Rheintal der Fall. Wir haben im Rheintal zwei Führungsstäbe, die personell, fachlich und regional sehr gut aufgestellt sind. Weiter haben wir in Bezug auf Umweltereignisse mit den vorhandenen Gewässern eine grosse Wahrscheinlichkeit, dass wir im oberen wie auch im unteren Rheintal Grossereignisse zu vertreten haben, was mit beiden Führungsstäben sehr gut abgedeckt ist. Ich bitte Sie im Namen der Erstunterzeichner und im Namen der Mitte-EVP-Fraktion, unseren Antrag zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Struktur

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Rückweisungsantrag Huber-Oberriet mit 87:27 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Der Antrag Huber-Oberriet ist abzulehnen.

Ich möchte mich nicht nochmals zum Rückweisungsantrag äussern. Aber ich möchte Ihnen etwas versichern, auch wenn Sie die fehlende Vernehmlassung bemängeln: Die Regierung wird diesem Aspekt inskünftig eine höhere Bedeutung zumessen. Dieses Learning nehmen wir mit. Deshalb bitte ich Sie, sich nicht allein an diesem Punkt argumentativ aufzuhängen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Wortmeldung

Freund-Eichberg: Ich habe dieses Thema als Subkommissionspräsident der Staatswirtschaftlichen Kommission intensiv behandelt, besprochen und diskutiert. Des Langen und Breiten haben wir uns überlegt, wie wir die Funktionalität der internen Kommunikation lösen können. In der Kommission wurde zuerst v.a. die Kommunikation bemängelt. Von einem Regierungsrat wurde uns mitgeteilt, dass die Kommunikation nach aussen gut war und die Bevölkerung es verstanden hat, aber die interne Kommunikation zu wenig stattgefunden bzw. es ein Durcheinander gegeben habe, weil z.B. die regionalen Führungsstäbe teilweise früher informiert wurden als die Gemeindepräsidenten oder umgekehrt. Das wollten wir korrigieren. Die regionalen Führungsstäbe sollen identisch organisiert sein wie die Zivilschutzorganisationen.

Gemäss Internet ist die Zivilschutzorganisation von St.Margrethen bis Rüthi identisch mit den Feuerwehren. Im Rheintal gibt es die Bevölkerungsschutzkommission Rheintal, die von St.Margrethen bis Rüthi geht. Es gibt aber noch die Unterteilung in das obere und das untere Rheintal bzw. zwei regionale Führungsstäbe. Eine Zusammenlegung wäre ein Leichtes, denn sie arbeiten schon heute zusammen. Bei Ereignissen können durchaus die zwei Organisationen beibehalten werden. Aber als Einheit muss es auch im Rheintal möglich sein, einen regionalen Führungsstab zu schaffen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Wortmeldung

Hüppi-Gommiswald zu Dürr-Widnau: Ich bin Gemeindepräsident einer Gemeinde, in der drei Häuser aufgrund eines Erdrutsches zurückgebaut werden mussten. Wahrscheinlich mussten das noch nicht sehr viele Gemeinden im Kanton machen. Es ist keine schöne Angelegenheit, v.a. für die betroffenen Personen. Aber das hat nichts mit der Organisation zu tun. Nebenbei sei erwähnt, dass das Linthgebiet und Zürichsee-Linth derzeit drei Gemeindeführungsstäbe hat. Wir haben Gespräche geführt, Romer-Jud-Benken war dabei, und die Organisationen angehört. Ich weiss nicht, ob Sie das auch gemacht haben oder ob Sie einfach von sich aus entschieden haben, das zurückzuweisen. Wir haben unsere Arbeit gemacht. Wenn ich von «wir» spreche, rede ich als Gemeindepräsident, ich war nicht Mitglied der vorberatenden Kommission. Ich bin überzeugt, dass es auch bei den Gemeindeführungsstäben Optimierungspotenzial gibt. Ich mag mich nicht erinnern, aber vom Hörensagen weiss ich, dass es bei der Zusammenlegung der regionalen Zivilschutzorganisationen die genau gleiche Debatte gab und es heute sehr gut funktioniert. Daher bin ich nach wie vor der festen Überzeugung, dass kein schlechter Vorschlag vorliegt und wir diesem zustimmen können.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Wortmeldung

Dürr-Widnau: Dem Antrag Huber-Oberriet ist zuzustimmen.

Nach den Voten von Dudli-Oberbüren und Hüppi-Gommiswald stelle ich fest, dass Sie die Situation im Rheintal gar nicht kennen. Sie sind gar nicht informiert, wie der Führungsstab dort aufgestellt ist. Ich bedauere das sehr, denn es wäre die Aufgabe der vorberatenden Kommission gewesen, den Ist-Zustand zu überprüfen und sich nicht nur auf die Pandemie, sondern auch auf die stattfindenden Naturereignisse abzustützen. Das Rheintal ist die Region mit den meisten Ereignissen im Kanton. Dennoch wird es als nicht notwendig erachtet, diese Region zu fragen, wie sie aufgestellt ist. Huber-Oberriet hat es versucht darzustellen. Wir haben nicht zum Plausch zwei Führungsstäbe, sondern es geht um die Fläche und um die Anzahl Gemeinden. In jedem regionalen Führungsstab nimmt jemand von den Gemeinden Einsitz. Wir decken so alle Gemeinden ab. Bei Naturereignissen ist es spielentscheidend, dass man über Ortskenntnisse verfügt. Das gilt es zu berücksichtigen oder muss zumindest diskutiert werden. In der vorberatenden Kommission wurde das jedoch nicht diskutiert und keine Vernehmlassung durchgeführt sowie niemand zu diesem Thema eingeladen, was ich sehr bedauere. Wenn jetzt gesagt wird, die Effizienz sei besser usw., möchte ich hören, was bis heute in unserer Region nicht gut gelaufen ist. Das habe ich von niemandem gehört. Die Führungsstäbe machen einen exzellenten Job. Sie müssen das auch, weil wir die meisten Überschwemmungen usw. haben. Huber-Oberriet hat dargelegt, dass wir meistens zwei Plätze haben, von wo das Wasser kommt. Deshalb bitte ich Sie, sich zu überlegen, ob man einen Zwang machen möchte oder nicht, oder ob zumindest die Personen angehört und die Argumente gegenübergestellt werden. Das wäre nicht mehr als fair, insbesondere, weil es sich auch um viele Personen aus dem Milizsystem handelt.

Sie können alles professionalisieren. In der Botschaft soll dann jedoch nicht reingeschrieben werden, dass es nicht mehr kostet. Es sind dann auch Personen zu finden, die einen so grossen Aufwand leisten.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Wortmeldung

Wüst-Oberriet, Kommissionspräsident: Ein gleichlautender Antrag wurde in der Kommission nicht gestellt.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Wortmeldung

Hüppi-Gommiswald: Der Antrag Huber-Oberriet ist abzulehnen. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Gemeindepräsident der Gemeinde Gommiswald.

Die Gemeinde Gommiswald hat vor rund sechs Jahren ihren eigenen Gemeindeführungsstab in den Regionalen Führungsstab Speer integriert. Heute kann ich sagen, dass es sehr gut läuft und der Regionale Führungsstab Speer einen guten Job macht.

Zugegeben, eine Vernehmlassung bei den betroffenen Gemeinden und Organisationen vorab hätte nicht geschadet. Es wäre wohl richtig gewesen und hätte auch die nötige Transparenz und Diskussion im Vorfeld gefördert. Dass nun aber eine Rückweisung bzw. ein Festhalten am geltenden Recht beantragt wird, erachte ich als nicht zielführend. Die Gemeindeführungsstäbe sollen das Gebiet analog der regionalen Zivilschutzorganisationen abdecken. Somit besteht ein grosses Potential für die Nutzung von Synergien, sei es in der Ausbildung, beim Material und bei der Organisation. Ein Gemeindeführungsstab ist keine Blaulichtorganisation, sondern kommt dann zum Einsatz, wenn ein Ereignis länger dauert und es weitere Unterstützung braucht. Ein Gemeindeführungsstab muss genau für solche Ereignisse vorbereitet und ausgebildet sein. Daher erleichtert eine gewisse Grösse mit regionaler Abdeckung die entsprechende Professionalität.

Unterstützen Sie die vorgeschlagene Gesetzesrevision der Regierung und der vorberatenden Kommission.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Wortmeldung

Dudli-Oberbüren (im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag Huber-Oberriet ist abzulehnen.

Ich kann das Anliegen von Huber-Oberriet ein wenig nachvollziehen. Ich möchte jedoch einwenden, dass der Bericht sowie die Botschaft und der Entwurf der Regierung vom 17. Oktober 2023 datieren. Die Sitzung der vorberatenden Kommission fand rund zwei Monate später am 21. Dezember 2023 statt. Die Mitglieder der vorberatenden Kommission wurden rund zwei Tage vor dem Sitzungstermin von der VSGP angeschrieben, dass ihr etwas nicht passe. Das hätte uns gerne etwas früher dargelegt werden dürfen.

Was die Sonderwünsche der VSGP anbelangt, verweise ich u.a. auf Abschnitt 8.1.5 des Berichts. Darin wird ausgeführt, dass die St.Galler Gemeinden über die VSGP mit Beginn der Covid-19-Pandemie in das Krisenmanagement einbezogen wurden. Sie hatten Einsitz im KFS, was von den Vertretern der VSGP positiv bewertet wurde und sich aus Sicht der Regierung bewährt hat. Wir sehen keinen Mehrwert darin, wenn sich die VSGP jetzt zwischen den KFS und die regionalen Führungsstäbe quetschen möchte. Im Gegenteil, die Entscheidungs- und insbesondere die Umsetzungswege verlängern sich dadurch unnötig.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Wortmeldung

Müller-St.Gallen (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Der Antrag Huber-Oberriet ist abzulehnen.

Es ist ein Fehler passiert, den alle Fraktionen moniert haben. Das dürfte bei der Regierung angekommen sein. Im Kern geht es darum, ob die Zivilschutzregionen an die Bevölkerungsschutzregionen angepasst werden sollen. Dazu liegt uns ein entsprechender Antrag vor, über den wir diskutieren können.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Wortmeldung

Huber-Oberriet beantragt Rückweisung der Vorlage an die Regierung mit dem Auftrag, Botschaft und Entwurf dem ordentlichen politischen Prozess zu unterstellen und entsprechend das Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.

Ich habe meine Interessen bereits beim Eintreten kundgetan. Die Motion 42.20.18 «Optimierungen im Bevölkerungsschutzgesetz aufgrund der Covid-19-Epidemie» wurde vom Kantonsrat mit 108:0 Stimmen angenommen. Wenn Aufträge für Gesetzesanpassungen angenommen werden, gehen die Mitglieder des Kantonsrates – so geht es zumindest mir – davon aus, dass eine Vernehmlassung durchgeführt wird. Ansonsten müsste ich künftig bei der Regierung jedes Mal nachfragen, ob sie eine Vernehmlassung vorsieht oder nicht. Das kann es nicht sein. Demokratische Prozesse sind wichtig und dürfen nicht einfach durch die Regierung oder einzelne Mitglieder der Regierung übersteuert werden.

Eine Dringlichkeit, wie sie in der Botschaft seitens der Regierung dargelegt wurde, ist weder nachvollziehbar noch verständlich. Niemand hofft, dass innerhalb der nächsten zehn Jahre wieder eine Pandemie in unsere Gegend kommt. Der Nachtrag zum BevSG bezieht sich nicht nur auf Pandemien. Es gibt auch andere Ereignisse. Vor bald zehn Jahren gab es in der Region Rheintal ein grosses Naturereignis. Die halbe Stadt Altstätten wurde überflutet und gleichzeitig gab es in Berneck riesige Schäden durch eine Überschwemmung. Wir waren froh, dass wir in der Region über zwei Führungsstäbe verfügten. Sie müssen bedenken: Wenn wir von Pandemien sprechen, sprechen wir von Lagen, in denen grossflächig etwas passiert und vermutlich nicht nur der Kanton St.Gallen, sondern die ganze Ostschweiz oder die ganze Schweiz betroffen sind. Ich kann mir gut vorstellen, dass Änderungen passieren müssen. Solche Änderungen müssen aber in die Vernehmlassung gehen. Es ist weder vertrauensbildend noch wertschätzend, wenn Parteien, Mitglieder aus Bevölkerungsschutzorganisationen und Führungsstäben, aber auch die Gemeinden nicht angehört werden.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession