Geschäft: Optimierungen bei der Vorbereitung auf künftige Pandemien

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer40.23.04
TitelOptimierungen bei der Vorbereitung auf künftige Pandemien
ArtKR Bericht
ThemaLandesverteidigung, Sicherheit und Ordnung
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung19.10.2023
Abschlusspendent
Letze Änderung28.11.2023
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBericht sowie Botschaft und Entwurf der Regierung vom 17. Oktober 2023
AllgemeinKommissionsbestellung des Präsidiums vom 27. November 2023
Statements
DatumTypWortlautSession
19.2.2024Wortmeldung

Schöb-Thal, Ratspräsidentin, stellt Kenntnisnahme des Berichts Optimierungen bei der Vorbereitung auf künftige Pandemien fest.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Wortmeldung

Regierungsrat Damann zu Widmer-Wil: Es ist uns bewusst, dass wir einen Projektauftrag ausarbeiten müssen und diesen der Regierung unterbreiten werden. Es wird sich um einen Projektauftrag der Gesamtregierung handeln und nicht nur um einen des Gesundheitsdepartementes. Anschliessend wird das Projekt gestartet.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Wortmeldung

Abschnitt 8.2 (Handlungsfelder und Massnahmen). Widmer-Wil: Ich bin etwas aufsässig betreffend Pandemieplan. Im Abschnitt 8.2.3 steht ausdrücklich, dass die Regierung dem Gesundheitsdepartement zeitnah einen Projektauftrag erteilen wird. Weiter wird ausgeführt, dass es für die Umsetzung Leistungsvereinbarungen und Änderungen der Rechtsgrundlagen braucht. M.E. müssen diese Arbeiten zeitnah angegangen werden. Es geht um eines der grössten Risiken unserer Gesellschaft. Diesem sollte die Regierung eine hohe Priorität einräumen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Wortmeldung

Regierungsrat Tinner zu Gschwend-Altstätten: Ich konnte in der Zwischenzeit die entsprechenden Abklärungen tätigen. Die Empfehlungen der Staatswirtschaftlichen Kommission, welche die Regierung betreffen, wurden allesamt umgesetzt. Es sind Empfehlungen und keine Aufträge, das zur Präzisierung. Im Bericht 22.21.03 «Gesetz über die Umsetzung der eidgenössischen Covid-19-Gesetzgebung im Kulturbereich» auf S. 16 f., wurden Ausführungen zum Umsetzungsgrad gemacht. Ich hoffe, dass ich die Antwort ein wenig netter erteilt habe und nicht so burschikos, wir hätten es nicht in den Kübel geschmissen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Wortmeldung

Gschwend-Altstätten zu Regierungsrat Tinner: Sie machen Ausführungen zum Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission. Wenn Sie sagen würden, dass Sie eine Empfehlung nicht umsetzen können, haben alle Verständnis dafür. Wenn Sie aber gar nichts sagen, finde ich das eine Botschaft des Nicht-Ernst-Nehmens der Staatswirtschaftlichen Kommission oder des Kantonsrates. Das ist in dieser an sich wichtigen Frage ein falsches Signal.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Wortmeldung

Regierungsrat Tinner zu Gschwend-Altstätten: Ich kann Ihnen die Antwort auf die Schnelle nicht geben. Ich frage intern nach und versuche, Ihnen die Antwort im Nachgang mitzuteilen. Ich gehe aber davon aus, dass wir die Empfehlungen der Staatswirtschaftlichen Kommission, dort, wo es Sinn macht, selbstverständlich aufnehmen. Wir werfen die Empfehlungen nicht einfach in den Kübel.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Wortmeldung

Abschnitt 7.3 (aus Sicht der Staatswirtschaftlichen Kommission). Gschwend-Altstätten: Die Staatswirtschaftliche Kommission hatte sehr umfangreiche Untersuchungen durchgeführt und dazu dem Kantonsrat im Jahr 2021 ausführlich Bericht erstattet (82.21.03). Im Bericht gab die Staatswirtschaftliche Kommission elf Empfehlungen ab. Nur ein kleiner Teil dieser Empfehlungen wird umgesetzt. Deshalb frage ich den Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes, wie mit den restlichen Empfehlungen umgegangen wird, die der Kantonsrat einstimmig gutgeheissen hat.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Struktur

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Wortmeldung

Schöb-Thal, Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf die Vorlagen fest.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Wortmeldung

Regierungsrat Damann: Benz-St.Gallen hat die Frage gestellt, weshalb wir im September oder Oktober 2020 nicht anders gehandelt haben und ob wir jetzt anders handeln würden. Es war damals eine nicht einfache Zeit. Die Fallzahlen stiegen an, betroffen waren vorwiegend Jugendliche. Wir sagten damals – auch nach Rücksprache mit Infektiologen –, dass wir es einmal laufen lassen, da es gut ist, wenn diese Personengruppe resistent wird. Es gab dann einen leichten Knick nach unten und wir hofften, dass der Höhepunkt erreicht wurde. Innerhalb einer Woche explodierten jedoch die Zahlen und wir waren selbstverständlich zu spät. Ich bin überzeugt, hätten wir das damals gewusst, hätten wir vielleicht anders gehandelt. Ich vergleiche das immer so: Der Pathologe ist am Schluss immer der Gescheiteste. Im Nachhinein ist man immer gescheiter. Es war damals eine sehr schwierige Zeit, um weitere Entscheide zu fällen. Es bestand damals eine erhöhte Sterblichkeit, aber über die gesamte Pandemiezeit von zwei bis drei Jahren gesehen, hatten wir keine höhere Sterblichkeit als andere Kantone bzw. der Rest der Schweiz. Aus diesem Grund war es ein wenig Pech, dass wir diesen Peak hatten. Auch die Studie kam zu keinem richtigen Resultat, weshalb die Zahlen explodierten. Innerhalb von rund zwei Wochen wurden alle Heime fast gleichzeitig befallen und nicht eins um das andere. Die Gründe dazu wissen wir nicht, und wir können auch nicht nachweisen, weshalb das der Fall war.

Zu Widmer-Wil: Wir haben mit dem Pandemieplan noch nicht begonnen, da wir im Augenblick im Gesundheitsdepartement mit sehr vielen Projekten beschäftigt sind, z.B. Totalrevision Gesundheitsgesetz (sGS 311.1; abgekürzt GesG), Pflegeinitiative oder Totalrevision Gesundheits- und Rettungswesen in ausserordentlichen Lagen. Deshalb mussten wir Prioritäten setzen. Wir werden aber sicher so schnell wie möglich mit der Revision des Pandemieplans beginnen. Wir sind aber der Meinung, dass der aktuelle Pandemieplan gar nicht so schlecht ist. Es braucht vermutlich nicht massive Anpassungen. Der Pandemieplan wäre eigentlich gut gewesen, wenn er eingehalten worden wäre.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Ich übernehme die Ausführungen des verunfallten Vorstehers des Sicherheits- und Justizdepartementes.

Zum von Lüthi-St.Gallen angesprochenen Rückweisungsantrag: Ich gehe davon aus, dass sich der Rückweisungsantrag auf den Nachtrag zum BevSG bezieht und nicht auf den Pandemiebericht. Diese Frage müsste noch geklärt werden.

Ich möchte auf einen interessanten Punkt hinweisen: Wenn wir jetzt den Einbezug der Gemeinden im Rahmen des Nachtrags zum BevSG diskutieren, fällt mir auf, dass der Antrag zu Art. 9 ff. von Mitgliedern des Kantonsrates eingereicht wurde, die alle in Regionen zuhause sind, in denen die Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzorganisation tatsächlich noch nicht identisch sind. Das ist im oberen und unteren Rheintal sowie im Raum Wil-Uzwil der Fall. Aus dem Raum Linthgebiet kommt kein Antragsteller. Deshalb gehe ich davon aus, das wahrscheinlich in diesem Raum eine Zusammenlegung der zwei bestehenden Organisationen weniger Diskussionen ergeben dürfte. Immerhin ist festzustellen, dass im Rest des Kantons grossmehrheitlich schon heute Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzorganisationen identisch sind. Ich war in der Felddivision 7 als Stabssekretär im Rang eines Unteroffiziers Wachtmeister tätig. Ich habe dort zumindest etwas gelernt: Ein Auftrag, ein Raum, ein Chef. Ich glaube, dass dieser Grundsatz auch bei der künftigen Bevölkerungsschutzorganisation gelten muss. Deshalb bitte ich Sie im Namen der Regierung, den Rückweisungsantrag und den Antrag Broger-Altstätten / Dürr-Widnau / Egger-Oberuzwil abzulehnen. Denn wir müssen nur eine Frage beantworten, wie Sie in Ihren Ausführungen sehr deutlich angesprochen haben. Wir müssen über eine einheitliche Führungs- und Aufgabenzuständigkeit verfügen. Das erreichen wir nur, wenn Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzorganisation zusammengelegt sind.

Ich gebe zu, dass in diesem Bereich keine Vernehmlassung durchgeführt wurde und zwar aus folgendem Grund: Die Staatswirtschaftliche Kommission hat einen entsprechenden Antrag gestellt. Dieser Auftrag ist einstimmig erfolgt – ich glaube mit 106:0 Stimmen bei rund 4 Enthaltungen. Interessanterweise haben diesem Antrag auch jene zugestimmt, die jetzt behaupten, die bestehenden Strukturen müssen belassen werden. Ich bitte Sie, konsistent zu bleiben.

Bezüglich Pandemiebericht möchte ich den Hinweis anbringen, dass auch die VSGP eingeladen und befragt wurde, welche Erfahrungen sie im Umgang in der Bewältigung der Pandemie gemacht hat. Das kann auf S. 70 Abschnitt 7.2 nachgelesen werden. Ich gehe davon aus, dass die gestellten Fragen zum Thema Gesundheit, vom Vorsteher des Gesundheitsdepartementes beantwortet werden. Medizinisch bin ich nicht gebildet und hüte mich davor, dazu entsprechende Aussagen zu machen.

Ich danke Ihnen, dass Sie den Bericht mit der notwendigen Distanz zum Geschehen aufgenommen haben. Ich kann Ihnen versichern, dass wir Ihre Hinweise und angebrachten Kritikpunkte sehr wohl gehört haben und diese für die künftige Arbeit mitnehmen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Wortmeldung

Huber-Oberriet: Ich spreche im Namen als Rheintaler Kantonsrat und nicht als Präsident der VSGP. Ich verzichte auf eine Eintretensdebatte und werde meine Ausführungen bei der Behandlung meines Rückweisungsantrags abhalten.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Wortmeldung

Benz-St.Gallen (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Der ausführliche Bericht stellt die Bewältigung der Covid-19-Pandemie im Kanton in vielen Facetten und über die ganze Pandemiezeit dar. Zur Innensicht kommen auch ausgewählte Stimmen von aussen. Im Vergleich zu den anderen Kantonen liegt ein relativ umfassender Bericht vor. Er ist Vergangenheitsbewältigung mit Blick auf die Zukunft – was lernen wir aus den Erfahrungen und wo gibt es Verbesserungsmöglichkeiten.

Die Schweiz und der Kanton St.Gallen waren hinsichtlich der Rechtsgrundlagen gut auf die Pandemie vorbereitet. Das Epidemiengesetz (SR 818.101; abgekürzt EpG), das die Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen je nach Lage regelt, ist ein junges Gesetz und es hat sich grundsätzlich bewährt. Auch der Pandemieplan des Kantons aus dem Jahr 2016 war offenbar für die Bewältigung der Pandemie nicht unbrauchbar. Die Regierung und der KFS arbeiteten sofort im Krisenmodus und waren handlungsfähig.

Dass nicht alles perfekt war, dass es Kompetenzprobleme gab, die Kommunikation manchmal haperte und es von Vorteil ist, wenn in Zukunft ein Plan vorhanden ist, welche Verwaltungsarbeiten in einer Krise priorisiert werden müssen, ist für uns nachvollziehbar. Grosse Mühe machte jedoch die Tatsache, dass nicht rechtzeitig genügend Schutzmasken für die Bevölkerung zur Verfügung standen und die dafür Verantwortlichen ihre Pflichten nicht genügend ernst genommen haben. Das darf nicht wieder vorkommen. Not aber macht erfinderisch. Dieser Mangel führte zu unglaublich kreativen Modellen für einen Maskenersatz. Aus der Erfahrung lernen, das ist der Grundton des Berichts mit durchaus selbstkritischen Tönen. Es besteht jetzt die Chance, die Mängel, die während der Pandemie erkennbar wurden, zu beheben.

Von Bedeutung in diesem Bericht ist die externe Beurteilung des KFS. Der externe Begleiter würdigte die Struktur des bestehenden Teils des KFS als vorbildlich und bezeichnete die materiellen und organisatorischen Vorbereitungen und das Nachrichtenbeschaffungskonzept des KFS als gut. Der KFS gab allen interessierten und betroffenen Stellen zu einem genau definierten Zeitpunkt ein tägliches Lagebulletin mit einer Einschätzung der Lageentwicklung. In der Kommission wurde die externe Beurteilung als nicht neutral kritisiert. Das ist ein wichtiger Hinweis. Trotzdem ist es richtig und wichtig, dass der KFS in diesem Bericht eine Stimme erhält. Wie die Vorlage zeigt, sollen auch zukünftige Krisen klar politisch geführt werden. Dem KFS kommt eine vorbereitende und ausführende Funktion zu.

Die Regierung hatte während der Pandemie viele Entscheidungen zu fällen, insbesondere während der besonderen Lage, als ihre Zuständigkeit für die Massnahmen gegeben war. Als Fazit hält die Regierung fest, dass der Kanton gut durch die Pandemie gekommen sei. Grundsätzlich stimmen wir diesem Fazit zu. Wir möchten herausheben, dass es viele pragmatische Lösungen gab, wie z.B., dass im Jahr 2020 alle Schülerinnen und Schüler ohne Blick auf die Noten promoviert wurden. Dem eigenen Impftool «wir-impfen.ch» und überhaupt der Impfkampagne geben wir eine sehr gute Note. Die finanzielle Hilfe kam schnell und unbürokratisch. Wir sind jedoch enttäuscht darüber, dass die Regierung keine Antwort auf die Frage gefunden hat, weshalb der Kanton St.Gallen im Vergleich mit anderen Kantonen von der zweiten Welle besonders betroffen wurde und eine höhere Übersterblichkeit bei den über 65-jährigen Personen hatte. Es gibt zwar eine Studie, welche die Situation in Pflegeheimen im Jahr 2020 untersucht und die Kantone Waadt und St.Gallen miteinander vergleicht, aber keine, die nur die zweite Welle im Herbst 2020 betrifft. Im Vergleich zu anderen Kantonen wartete der Kanton St.Gallen sehr lange bis er Massnahmen ergriff, obwohl Expertinnen warnten und Massnahmen empfahlen. Hat der Kanton zu lange gewartet? Würde die Regierung heute im Wissen um die Folgen anders entscheiden? Ich möchte diese Fragen nochmals an den Vorsteher des Gesundheitsdepartementes stellen. Ich habe sie schon in der Kommission gestellt.

Die finanziellen Auswirkungen der Pandemie konnten dank dem Wohlstand der Schweiz und gefüllten Staatskassen gut bewältigt werden. Bund und Kantone haben in kurzer Folge Leistungen für finanzielle Ausfälle zur Verfügung gestellt. Die Zusammenarbeit in den entsprechenden Kommissionen war gut. Alle zogen an einem Strick, bis zum Moment, wo einzelne Institutionen, wie z.B. die Olma Messen oder die Stiftsbibliothek St. Gallen, spezielle Beiträge von Stadt und Kanton erwarteten und es zu grösseren Diskussionen kam. Für alle überraschend war die Tatsache, dass die Covid-19-Pandemie nur vorübergehend zu tieferen Steuereinnahmen führte und sich die Schweiz wirtschaftlich sehr schnell erholte. Die Kosten für den Kanton betrugen 147,5 Mio. Franken und konnten vollständig aus dem besonderen Eigenkapital finanziert werden. Das ist bemerkenswert.

Den Nachtrag zum BevSG unterstützen wir in der Fassung der Regierung. Wir stimmen der Idee zu, dass die Zivilschutzregionen und die Bevölkerungsschutzregionen in Zukunft übereinstimmen müssen. Der Nachtrag regelt auch die Zuständigkeiten von politischer Führung einerseits und Führungsstab andererseits klarer als bisher und wird dazu beitragen, dass bei einer nächsten Krisensituation keine oder weniger Kompetenzstreitigkeiten entstehen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Wortmeldung

Kobler-Gossau (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Die Regierung ist der Ansicht, dass der Kanton insgesamt gut durch die Pandemie gekommen ist. In gewissen Bereichen teilen wir diese Ansicht. So konnten z.B. die Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft mit Unterstützungsangeboten in vielen Bereichen abgefedert und v.a. auch Arbeitsplätze gesichert werden. Positiv zu erwähnen ist zudem, dass die Versorgung von Covid-Patientinnen und-Patienten gewährleistet war. Ausdrücklich muss der enorme Einsatz des Gesundheitspersonals hervorgehoben werden. Ohne diesen riesigen aufopfernden Einsatz des Gesundheitspersonals wäre die Bewältigung dieser Pandemie nicht möglich gewesen. Grundsätzlich zeigt sich jedoch, dass der Kanton ungenügend auf die Krise vorbereitet war. In diesem Punkt ist der Kanton St.Gallen jedoch in bester Gesellschaft mit den meisten anderen Kantonen. Es ist richtig und wichtig, dass die Erfahrungen aus der zurückliegenden Pandemie aufgearbeitet und die notwendigen Anpassungen getroffen werden.

Zu Beginn der Pandemie wurden gewisse Berufsgruppen alleine gelassen. U.a. Arbeitnehmerinnen im Bau, Gewerbe und in der Pflege konnten ihre Arbeiten nicht einfach ins Homeoffice verlegen. Die Homeoffice-Anteile waren unterdurchschnittlich bei Personen mit nur elementarer Ausbildung, tiefen Einkommen, ausländischer Staatsbürgerschaft und Beschäftigten mit hauptsächlich direktem Kundenkontakt. Für sie ging es sozusagen normal weiter. Als Gewerkschafter weiss ich aus vielen Gesprächen, dass sich viele Menschen in diesen Berufsgruppen schutzlos fühlten. Hier hätte sich der Kanton St.Gallen ein Vorbild an anderen Kantonen nehmen und die Schutzmassnahmen gerade zu Beginn der Pandemie auf Baustellen usw. besser kontrollieren sollen. Im Bericht wird auf diesen Aspekt aus unserer Sicht nicht genügend eingegangen.

Ein weiterer Aspekt, der in der Pandemie zu vielen Diskussionen führte, war die Situation im Bildungsbereich. Positiv zu erwähnen ist, dass der Übergang in den Fernunterricht nach anfänglichen Schwierigkeiten mehrheitlich gut funktionierte. Schwierigkeiten gab es u.a. bei den Zuständigkeiten bezüglich Musikschulen im Departement. Kritische Haltungen gab es in unserer Fraktion auch zum Schlingerkurs bei der Maskenpflicht in den Schulen. Grundsätzlich sind wir jedoch der Ansicht, dass man im Bildungsbereich gut durch die Pandemie kam.

Von der Covid-19-Pandemie waren die Bewohnenden von Betagten- und Pflegeheimen stark betroffen. Einerseits aufgrund von Einschränkungen bei Besuchs- und Freizeitgestaltung, andererseits aufgrund des bei älteren Personen häufig tödlicheren Verlaufs der Krankheit. Die Heime waren unterschiedlich stark betroffen. Eine Studie, die im Bericht ebenfalls erwähnt wird, empfiehlt routinemässig präventive Tests und eine Erhöhung der Impfrate unter Angestellten, um Todesfälle zu verhindern.

Die Pandemie setzte viele Personen und Familien stark unter Druck. Gerade auch für Kinder und Jugendliche war die Situation belastend. Daher war und ist es aus unserer Sicht wichtig, dass die jugendpsychiatrische und -psychologische Versorgung im Kanton sichergestellt ist. Darauf muss aus unserer Sicht ein besonderes Augenmerk gelegt werden.

Neben den vielen Punkten zur Verbesserung von verwaltungsinternen Abläufen geht der Bericht auch auf die Todesfallzahlen ein. Zwischen September 2020 und Mai 2022 war im Kanton phasenweise eine deutliche Übersterblichkeit im Mehrjahresvergleich festzustellen. Leider geht der Bericht nicht darauf ein, weshalb der Kanton St.Gallen stärker als andere Kantone von der zweiten Welle erfasst wurde. Diesbezüglich fehlt eine konkrete Erläuterung der Regierung.

Wir unterstützen den Nachtrag zum BevSG. Es macht Sinn, mit Blick auf allfällige zukünftige Krisensituationen die Zivilschutzregionen und die Bevölkerungsschutzregionen in Übereinstimmung zu bringen. Insbesondere bezüglich Information und Koordination zwischen den regionalen Führungsstäben und dem KFS sowie im Hinblick auf den Übergang der Verantwortung in unterschiedlichen Lagen befürworten wir den Antrag. Wir sind uns bewusst, dass es in einigen Regionen dafür noch ein Aufeinander-Zugehen braucht. Persönliche Befindlichkeiten dürfen beim Schutz der Bevölkerung bei einer weiteren Pandemie aus unserer Sicht jedoch keine Rolle spielen. Eine Verbesserung erhoffen wir uns auch bei den personellen Zuständigkeiten. Wir begrüssen die Entflechtung der Zuständigkeiten bei besonders beanspruchten Personen in den Führungsstäben und in der Verwaltung. Wir stimmen dem Nachtrag zum BevSG zu und lehnen den Rückweisungsantrag ab.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Wortmeldung

Müller-St.Gallen (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Der Bericht zeigt die Vorgeschichte auf, nimmt Bezug auf die Sicherheitsverbundübung im Jahr 2014 und zieht Bilanz. Der Kanton hat im Nachgang im Jahr 2018 eine Gefährdungs- und Risikoanalyse erstellt und in der Defizitanalyse aufgezeigt, wo Handlungsbedarf besteht. Trotzdem kommt der vorliegende Bericht nicht zu Unrecht zum Schluss, dass der Kanton wie auch die ganze Schweiz ungenügend auf die Krise vorbereitet war. Z.B. wurde in der Defizitanalyse 2018 aufgezeigt, dass im Bereich Material am meisten Defizite bestehen. Explizit wurde das Verbrauchsmaterial für den Pandemiefall genannt. Dieses musste zu Beginn der Pandemie teuer beschafft werden. Erfahrungen aus Einsätzen sind dann gut, wenn die Fehler erkannt werden und daraus Massnahmen gezogen werden. Dieser Bericht zeigt die Defizite auf. Die Massnahmen müssen nun gezogen werden.

Die Änderung im BevSG sind richtig und die vorgeschlagenen Änderungen basieren auf den Erkenntnissen der Staatswirtschaftliche Kommission und den Lehren aus der Pandemie. Es ist wichtig, dass die Rolle des KFS insgesamt gestärkt und die Aufgaben präzisiert werden. Wir begrüssen die Klärung der Führungstätigkeit in Bezug auf die verschiedenen Lagen. Ebenso müssen die regionalen Führungsstäbe gestärkt werden. Dass es keine Vernehmlassung gab, stiess bei uns auf Unverständnis. Dass neu die Bevölkerungsschutzregionen jenen der regionalen Zivilschutzorganisationen entsprechen, wird von einer Mehrheit der Mitte-EVP-Fraktion abgelehnt.

Insgesamt wird der Bericht positiv bewertet.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Wortmeldung

Widmer-Wil (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Ich möchte einen herzlichen Dank aussprechen an alle Personen und Institutionen, die zur erfolgreichen Bewältigung der Pandemie beigetragen haben. Wir alle bzw. die ganze Welt waren noch nie in einer derartigen Situation. Dass dabei nicht immer alles nach Plan und rund läuft, ist klar.

Der Bericht ist vielleicht etwas umfangreich, aber er bietet dafür eine ausgezeichnete historische Übersicht über die Abläufe während der Pandemie. Etwas kürzer gehalten sind im Bericht die Erkenntnisse und Auswertungen, die abgesehen von wenigen Ausnahmen mehrheitlich auf einer Innensicht der Beteiligten begründet sind. Eine etwas umfassendere Aussensicht wäre eine wertvolle Ergänzung gewesen. Wir denken da insbesondere, dass auch nicht staatliche Akteure, wie z.B. die privaten Gesundheitsversorger, Akteure des Bevölkerungsschutzbereichs oder auch die Medien, betroffen waren. Etwas enttäuscht oder sogar ernüchtert sind wir darüber, dass die Erkenntnisse von früheren Übungen und Vorgaben der alten Pandemieplanung nicht umgesetzt wurden und sich der Kanton deshalb eher unvorbereitet und ungenügend auf die Krise eingelassen hat. Ich denke da insbesondere an die Vorratshaltung z.B. von Masken, Desinfektionsmitteln sowie Schutz- und Sanitätsmaterial. Eine löbliche Ausnahme bildet der Regionale Führungsstab St.Gallen unter der versierten Leitung eines Mitglieds unseres Kantonsrates. Es hat sich eindrücklich gezeigt, dass gelernte Stabsarbeit für die Krisenbewältigung sehr nützlich ist. Leider fehlten diese Fähigkeiten beim Bundesamt für Gesundheit weitgehend, was aber eine andere Baustelle ist. Erwähnenswert ist auch, dass sich die Regierung von der ersten zur zweiten Pandemiewelle deutlich gesteigert hat. Über die Gründe, die dazu geführt haben, möchte ich nicht weiter eingehen.

Wenn wir nun die Lehren aus der Krise ziehen, so bildet auch der Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission eine geeignete Basis. Dort finden sich elf Empfehlungen, die der Kantonsrat bereits gutgeheissen hat. Die Hälfte dieser Empfehlungen wird mit dem vorliegenden Bericht abgedeckt und in der Gesetzesrevision berücksichtigt. Das erachten wir als richtig. Bei den künftigen Strukturen zur Krisenbewältigung muss in Betracht gezogen werden, dass diese so ausgelegt werden, dass sie nicht nur für Covid-200X, sondern möglichst für alle denkbaren neuen Krisen tauglich sein müssen. Vielleicht kommt als nächstes die viel beschriebene Strommangellage, die offenbar ein bedeutenderes Grossrisiko darstellt als die Pandemie, vielleicht der Ausfall der digitalen Infrastruktur oder eine breitflächige Bedrohung der öffentlichen Sicherheit. Wir wissen es nicht, und wir hoffen es nicht.

Bundesrat Parmelin hat als Bundespräsident an der UNO-Generalversammlung gesprochen. Er hat dort richtigerweise ausgeführt, dass die nächsten Krisen bereits jetzt zu antizipieren sind. Optimalerweise muss die Krisenvorsorge bereits jetzt weitergetrieben werden, nicht nur vom Staat, sondern auch von den Privaten. Es ist eine Verbundaufgabe, die alle fordert. Unter der schon häufig zitierten Leitlinie «gouverner, c'est prévoir» sind auch die Kantonsregierung und die Verwaltung gefordert, sich mit neuen Risiken zu befassen. Vielleicht müsste sogar die Risikoanalyse des Kantons nochmals überprüft werden. In diesem Zusammenhang ist es für uns nicht nachvollziehbar, weshalb der Projektauftrag zur Überarbeitung des kantonalen Pandemieplans noch nicht erteilt wurde. Wir sind überzeugt, dass dies nötig wäre, verzichteten aber darauf, dies als separaten Auftrag zu formulieren. Ganz im Sinn des Bürokratieabbaus werden wir dieses wichtige Anliegen direkt von Angesicht zu Angesicht dem Vorsteher des Gesundheitsdepartementes übertragen.

Da die Vorlage von grosser Tragweite ist, können wir nicht ganz nachvollziehen, weshalb der Entwurf der Gesetzesanpassungen nicht zur Vernehmlassung gebracht wurde. Das Argument in der Vorlage lautet: aus zeitlichen Gründen. Den Pandemieplan hat man drei Jahre nach dem Ereignis noch nicht zur Überarbeitung in Auftrag gegeben. Aus zeitlichen Gründen wird aber möglichst rasch ohne Vernehmlassung eine Gesetzesanpassung gemacht. Das befremdet. Wir versuchten diesen Mangel in der Kommission durch den Einbezug der Gemeinden in die Kommissionsberatung zu heilen Das ist leider nicht gelungen. Inhaltlich unterstützen wir die Anpassung des BevSG, Unter dem Motto «Ein Raum, ein Auftrag, ein Chef.» lässt sich die Organisation am besten umsetzen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Wortmeldung

Lüthi-St.Gallen (im Namen der GLP und als Präsidentin der Regionalen Bevölkerungsschutzkommission St.Gallen-Bodensee): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Nach einer Krise wie Corona ist es zentral, kritisch zurückzuschauen und sich zu fragen, was gut und was weniger gut gelaufen ist, und man sich dort, wo es Probleme gab, überlegt, was bei einem nächsten Mal besser gemacht werden könnte. Genau das macht die Regierung mit dem vorliegenden Bericht. Sie ortet in verschiedenen Bereichen Handlungsbedarf. Eine Krisenbewältigung braucht jedoch viele verschiedene Organisationen. Wir bedauern es sehr, dass die Regierung es leider unterlassen hat, den Bericht in eine Vernehmlassung zu schicken. Für die Regionale Bevölkerungsschutzkommission St.Gallen-Bodensee war die Zusammenarbeit mit dem Kanton nicht immer zufriedenstellend. Zum Teil war der zeitliche Vorlauf für Massnahmen äusserst eng bemessen, die Unterstützung bei Fragestellungen nicht umfassend und die Beantwortung von Fragen schleppend. Die Führung war für uns nicht immer spürbar.

Es bedarf deshalb zwingend einer Klärung der Rolle insbesondere des KFS und der regionalen Führungsstäbe, aber auch der Gemeinden. Sind die Führungsstäbe beratend, wie dies im Bericht erwähnt wird, oder sind sie führend, wie das die Namensgebung erwähnt. In diesem Zusammenhang sind auch die Kommunikationswege zu klären. Die Regierung nimmt dies in den definierten Handlungsfeldern unter Ziff. 8 auf: Die Zuständigkeiten der Führungsstruktur soll präzisiert, die Aufgaben und Zuständigkeiten der regionalen Bevölkerungsschutzorganisationen, der politischen Gemeinden und der regionalen sowie kommunalen Führungsstäbe geklärt werden. Weiter nimmt die Regierung zum Thema Kommunikation im Handlungsfeld Ziff. 9 auf, dass ein Krisenkommunikationskonzept erstellt werden soll. Darin sollen die Prozesse definiert werden. Wichtig ist, dass es dabei nicht nur um die Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit, sondern auch um die Kommunikation zu den Gemeinden geht. Da gibt es m.E. einiges zu definieren.

Zu 22.23.05: Den von der Regierung vorgeschlagenen Änderungen des BevSG können wir zustimmen. Insbesondere erachten wir es als sinnvoll, wenn Zivilschutz- und Bevölkerungsschutzregionen deckungsgleich sind und es jeweils einen regionalen Führungsstab gibt, ganz nach dem Motto «Ein Raum, ein Chef.» In der Region St.Gallen-Bodensee sind wir seit dem Jahr 2020 so sehr gut unterwegs. Grundsätzlich haben wir als Kanton die Verantwortung, eine Organisation vorzugeben, die in wirklichen Krisenorganisationen funktioniert. Deshalb erachten wir den vorgeschlagenen Weg der Regierung als sinnvoll. Leider hat es die Regierung versäumt, die Vorlage den Betroffenen, d.h. insbesondere den regionalen Bevölkerungsschutzkommissionen, Zivilschutzorganisationen und den Gemeinden im Rahmen einer Vernehmlassung zuzustellen. Dieses Versäumnis sollte aus unserer Sicht nachgeholt werden. Deshalb unterstützen wir den im Raum stehenden Rückweisungsantrag. Entscheidet sich der Kantonsrat gegen eine Rückweisung, stimmen wir dem Vorgehen der Regierung zu.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Wortmeldung

Dudli-Oberbüren (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Mit den vorliegenden Geschäften unterbreitet die Regierung eine umfassende Beurteilung des Krisenmanagements während der Corona-Pandemie, zeigt den Handlungsbedarf auf und legt eine Änderung des BevSG vor. Der Bericht 40.23.04 ist ein grösstenteils gutes Nachschlagewerk über die Geschehnisse während der Corona-Pandemie, wenngleich sich der Bericht in gewissen Punkten etwas vor der Wahrheit drückt. Im Bericht werden die Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie sowie zur Abfederung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen beschrieben und im Hinblick auf deren Zweckmässigkeit beurteilt. Der Bericht ist zumindest in Teilbereichen sehr Mainstream hörig. So wird die Covid-Impfung als erlösendes Heilmittel gehuldigt, obwohl mittlerweile bekannt ist, dass die angebliche Impfung die Übertragbarkeit des Virus nicht verhindert hat und sie nicht die einzige dauerhafte Massnahme zum Schutz vor schweren Verläufen und Verläufen mit Todesfolge darstellt. Dies wurde mittlerweile durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) – die Zulassungsbehörde der EU – bestätigt. Diese Fakten blieben im Bericht leider unberücksichtigt. Wohl darum, weil die Glaubwürdigkeit für die zahlreichen, einschneidenden behördlichen Massnahmen leiden würde und man Andersdenkenden zumindest teilweise recht geben müsste, auch was die Glaubwürdigkeit eines die Gesellschaft teilenden Zertifikats anbelangt, das einen beträchtlichen Teil der Bevölkerung diskriminierte. In nicht wenigen Ländern wurden nur Bruchteile unserer Massnahmen durchgesetzt. Trotzdem unterscheidet sich der allgemeine Gesundheitszustand der Bevölkerung in diesen Ländern nicht grundlegend zu unserem. Das muss den konkreten Nutzen und insbesondere die Glaubwürdigkeit eines Zertifikats dringend in Frage stellen.

Die Pandemie hat im Kanton Kosten von rund 1,1473 Mia. Franken verursacht. Davon hat der Bund knapp 1 Mia. Franken und der Kanton die restlichen 147,50 Mio. Franken getragen.

Die Regierung hielt in ihrem Bericht fest, dass bei jedem staatlichen Handeln – insbesondere wo Einschränkungen der persönlichen Freiheit oder von anderen Grundrechten angeordnet werden müssen – der Grundsatz der Wahrung der Verhältnismässigkeit selbstverständliche Richtschnur ihrer Beschlüsse war. In diesem Sinn mussten die staatlichen Massnahmen:

  • geeignet sein, um die angestrebten Ziele zu erreichen;
  • erforderlich sein, um die angestrebten Ziele zu erreichen, aber nicht weitergehen, als zur Zielerreichung notwendig ist;
  • verhältnismässig im engeren Sinn sein, d.h. in einem vernünftigen Verhältnis zum angestrebten Ziel stehen.

Es ist zu hoffen, dass die Regierung die Bevölkerung nicht nochmals mit zumindest teilweise unnützen Massnahmen drangsalieren wird. Man kann nun argumentieren, man habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Wohl aber hätte ein frühzeitiger Blick in Statistiken einen Grossteil der Bevölkerung vor grösseren Konsequenzen und vor der verübten, breiten Drangsal verschont. Die Regierung setzte sich für ihr Handeln drei strategische Ziele:

  • eine Überlastung des Gesundheitswesens und der Gesundheitsinfrastrukturen im Kanton zu verhindern;
  • die Auswirkungen der Massnahmen auf Wirtschaft und Gesellschaft des Kantons St. Gallen möglichst gering zu halten;
  • die Zahl der Ansteckungen und Krankheitsfälle tief zu halten.

Die Pandemie hat aber auch Schwachstellen im Krisenmanagement des Kantons aufgezeigt, die es mit dem vorliegenden Nachtrag zum BevSG auszumerzen gilt. Die Regierung ortet in insgesamt elf Bereichen Handlungsbedarf. Auch der Kantonsrat hiess insbesondere die Motion 42.20.18 «Optimierungen im Bevölkerungsschutzgesetz aufgrund der Covid-19-Epidemie» der Staatswirtschaftlichen Kommission gut, um

  • die politischen, strategischen und operativen Aufgabenzuordnungen klar festzuhalten;
  • die normale, besondere und ausserordentliche Lage zu definieren;
  • die Kompetenzen und Zuständigkeiten zwischen Regierung, KFS, regionaler Führungsstäben und Gemeinden in einem Stufenplan festzuhalten;
  • den Durchgriff des KFS auf die Leistungen der Staatsverwaltung zu regeln;
  • die Bevölkerungsschutzregionen in Übereinstimmung zu bringen.

Diese Schwachstellen wurden angesichts der parlamentarischen Vorstösse und von der Regierung, dem KFS, den regionalen Führungsstäben und den Gemeinden bemängelt – insbesondere in Sachen verbindliche Definition der Lage, die Kompetenzen und Zuständigkeiten von Regierung, KFS, regionaler Führungsstäbe, VSGP, Gemeinden und Blaulichtorganisationen sowie die Übereinstimmung der Bevölkerungsschutzregionen mit anderen Playern im Sicherheitsverbundsystem. Letztlich geht es um einen Nachtrag zum BevSG und somit zu einem Gesetz zu weiteren, auch anderen Krisensituationen. Im Bericht wurden die Schwachstellen im Krisenmanagement des Kantons aufgezeigt. Auch der KFS sieht Handlungsbedarf, v.a. bei der gesetzlichen Klärung der Aufgabenzuordnung auf politischer, strategischer und operativer Ebene. So soll der verbindliche Durchgriff auf Verwaltungsleistungen jederzeit sichergestellt sein. Ausserdem erachtet der KFS eine verbindliche Definition der Lagen, d.h. der normalen, besonderen und ausserordentlichen Lage, als zweckmässig, um Zuständigkeiten und Kompetenzen zu klären. Wir stimmen dieser Handlungsbedarfseinschätzung zu. Wir machen jedoch beliebt, insbesondere darauf zu achten, dass die Agilität in zukünftigen Krisensituationen nicht durch einen überbordenden Wasserkopf leidet, insbesondere was Stabsstellen anbelangt.

Wir sind für Eintreten, erkennen aber am rückblickenden Pandemie-Bericht einzelne Unzulänglichkeiten. Dem Nachtrag zum BevSG stimmen wir im Sinn des Entwurfs der Regierung zu.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Wortmeldung

Schöb-Thal, Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine gemeinsame Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession
19.2.2024Wortmeldung

Wüst-Oberriet, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission beantragt, auf die Vorlagen einzutreten.

Die vorberatende Kommission traf sich am 21. Dezember 2023 im Kantonsratssaal und beriet den Bericht 40.23.04 «Optimierungen bei der Vorbereitung auf künftige Pandemien» und das Geschäft 22.23.05 «Nachtrag zum Bevölkerungsschutzgesetz». Neben der vollständig anwesenden Kommission waren anwesend: Generalsekretär Hansruedi Arta, Sicherheits- und Justizdepartement, der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes, der Vorsteher des Gesundheitsdepartementes und für ein Fachreferat Andreas Balthasar von der INTERFACE Politikstudien Forschung Beratung AG. Die Geschäfts- und Protokollführung wurde von den Parlamentsdiensten durch Aline Tobler und ihrem Stellvertreter Matthias Renn wahrgenommen. Beratungsgrundlagen waren Botschaft und Entwurf der Regierung. Daneben hat die vorberatende Kommission bereits im Vorfeld zusätzliche Unterlagen erhalten. Es sind dies: Bericht von Hans-Peter Kellerhans, Schreiben der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidien (VSGP) an die vorberatende Kommission und die Präsentation vom Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes.

Im Vorfeld wurde der Kommission ein Schreiben der VSGP zugestellt, die sich mündlich vernehmlassen wollte, was die Kommission ablehnte. Zu Beginn des Sitzungstages hielt Andreas Balthasar ein Referat mit dem Titel «Der Corona-Bericht des Kantons St.Gallen aus Sicht der externen Projektunterstützung». Nach einer intensiven Fragerunde an Andreas Balthasar führte der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes in die Vorlage ein.

Mit dem vorliegenden Bericht unterbreitet die Regierung dem Kantonsrat in Umsetzung der parlamentarischen Aufträge eine umfassende Beurteilung des Krisenmanagements während der Corona-Pandemie, zeigt den Handlungsbedarf auf und legt eine Änderung des Bevölkerungsschutzgesetzes (sGS 421.1; abgekürzt BevSG) vor. Den Ausgangspunkt der Berichterstattung bildet eine Darlegung der Grundlagen, die auf kantonaler Ebene für das Krisenmanagement zur Verfügung standen. Daneben wurden die Strukturen und Prozesse der Krisenorganisation im Kanton beschrieben. Dabei wurde u.a. auf die Zusammenarbeit mit dem Kantonsrat, den Gemeinden, den Akteuren des Gesundheits- und Bildungswesens sowie der Wirtschaft eingegangen. Weiter wurden die Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie sowie zur Abfederung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen beschrieben und im Hinblick auf deren Zweckmässigkeit beurteilt. Zudem wurde auf die Wirkung der Pandemie und der vom Kanton getroffenen Massnahmen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die Gesellschaft des Kantons eingegangen. Weiter wurden die finanziellen Auswirkungen für den Kanton beschrieben, die sich insgesamt auf 1'147,3 Mio. Franken beliefen. Von diesen Kosten trug der Bund 999,8 Mio. Franken und der Kanton 147,5 Mio. Franken. Bevor die Regierung abschliessend eine Gesamtbeurteilung der Pandemiebewältigung vornahm und Massnahmen im Hinblick auf das kantonale Krisenmanagement vorschlug, wurden die zentralen Erkenntnisse bisheriger Auswertungen kantonaler Akteure, z.B. des Kantonalen Führungsstabes (KFS), der politischen Gemeinden, der Gesundheitsversorger, der Wirtschaft und der Bildungsakteure zusammengefasst. Den Abschluss bildete der Nachtrag zum BevSG mit der Konkretisierung des Anpassungsbedarfs.

In der allgemeinen Diskussion äusserten sich alle Fraktion mehrheitlich positiv zum Bericht und zur Vorlage und unterstützten die Aufarbeitung der Pandemie durch die Verwaltung. Die vorberatende Kommission würdigt den Bericht positiv, da er Massnahmen, Schwachstellen und die positiven Punkte transparent aufführt. Mit einer Änderung im BevSG setzt die Regierung den Auftrag der Staatswirtschaftlichen Kommission und des Kantonsrates um, die Zivilschutz- und Bevölkerungsschutzregionen in Zukunft in Übereinstimmung zu bringen. Wichtig für die Kommission ist, aus den Erkenntnissen zu lernen und sich für weitere Herausforderungen optimal aufzustellen. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat einstimmig, auf die bereinigte Vorlage einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession