Geschäft: V. Nachtrag zum Gesetz über die Spitalverbunde (Titel der Botschaft: Anpassung der Organisationsstruktur der Spitalverbunde)
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 22.23.04 |
Titel | V. Nachtrag zum Gesetz über die Spitalverbunde (Titel der Botschaft: Anpassung der Organisationsstruktur der Spitalverbunde) |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Gesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe |
Federführung | Gesundheitsdepartement |
Eröffnung | 18.10.2023 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 15.8.2024 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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21.10.2023 | Botschaft | Botschaft und Entwürfe der Regierung vom 17. Oktober 2023 | |
28.11.2023 | Allgemein | Kommissionsbestellung des Präsidiums vom 27. November 2023 | |
12.3.2024 | Antrag | Anträge der vorberatenden Kommission vom 1. März 2024 | |
21.3.2024 | Antrag | Antrag der Regierung vom 19. März 2024 | |
30.4.2024 | Antrag | Antrag SVP-Fraktion zu Art. 5 Abs. 1 vom 29. April 2024 | |
30.4.2024 | Antrag | Antrag SP-Fraktion zu Art. 2bis vom 29. April 2024 | |
30.4.2024 | Antrag | Anträge SP-Fraktion zu Art. 5 Abs. 1 und 2 vom 29. April 2024 | |
29.4.2024 | Antrag | Antrag Louis-Nesslau / Müller-Lichtensteig / Schuler-Mosnang / Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann / Fäh-Neckertal zu Art. 21ter Abs. 3 vom 29. April 2024 | |
1.5.2024 | Antrag | Antrag SVP-Fraktion / Die Mitte-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion zu Auftrag vom 1. Mai 2024 | |
1.5.2024 | Antrag | Anträge der Redaktionskommission vom 1. Mai 2024 | |
11.5.2024 | Erlass | Referendumsvorlage vom 2. Mai 2024 | |
27.6.2024 | Protokoll | Protokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 1. März 2024 | |
27.6.2024 | Protokollauszug | Feststellung der Rechtsgültigkeit der Referendumsvorlage und Festlegung des Vollzugsbeginns vom 25. Juni 2024 | |
27.6.2024 | Protokoll | Protokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 11. Januar 2024 | |
15.8.2024 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht am 15. August 2024 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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28.11.2023 | Gremium | Beteiligung - 22.23.04 / 23.23.01 voKo V. Nachtrag zum Gesetz über die Spitalverbunde / II. Nachtrag zum KRB über die Festlegung der Spitalstandorte | 13.5.2024 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
2.5.2024 | Schlussabstimmung | 97 | Zustimmung | 16 | Ablehnung | 7 | |
2.5.2024 | Antrag SVP-Fraktion / Die Mitte-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion zu Auftrag | 105 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 15 | |
30.4.2024 | Antrag der Regierung zu Art. 21ter Abs. 4 des Gesundheitsgesetzes | 84 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 36 | |
30.4.2024 | Antrag Louis-Nesslau / Müller-Lichtensteig / Schuler-Mosnang / Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann / Fäh-Neckertal zu Art. 21ter Abs. 3 des Gesundheitsgesetzes | 35 | Zustimmung | 75 | Ablehnung | 10 | |
30.4.2024 | Antrag SVP-Fraktion zu Art. 5 Abs. 1 | 63 | Zustimmung | 51 | Ablehnung | 6 | |
30.4.2024 | Antrag SP-Fraktion zu Art. 5 Abs. 2 | 27 | Zustimmung | 90 | Ablehnung | 3 | |
30.4.2024 | Antrag SP-Fraktion zu Art. 2bis Abs. 1 | 28 | Zustimmung | 87 | Ablehnung | 5 | |
30.4.2024 | Eintreten | 92 | Zustimmung | 17 | Ablehnung | 11 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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2.5.2024 | Beschluss | Der Kantonsrat erlässt den V. Nachtrag zum Gesetz über die Spitalverbunde mit 97:16 Stimmen bei 1 Enthaltung in der Schlussabstimmung. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
2.5.2024 | Wortmeldung | Warzinek-Mels: Als unterdessen etwas älteres Mitglied des Kantonsrates und nach zahlreichen Beteiligungen an Spitalgeschäften, vorberatenden Kommissionen und entsprechenden Vorstössen, erlaube ich mir eine persönliche Wertung des Geschäfts. Ich habe in der Diskussion vor zwei Tagen auf eine Interessenoffenlegung verzichtet, da ich als Arzt in eigener Praxis tätig bin und in keinem Spital in einem Anstellungsverhältnis stehe, insbesondere in keinem unserer kantonalen Spitäler. Ich komme zu einem grundsätzlich anderen Schluss als Sulzer-Wil. Meine Unzufriedenheit geht in eine andere Richtung. Das Geschäft ist für uns von grosser Bedeutung und es geht absolut in die richtige Richtung. Ich bitte Sie mit Nachdruck um Zustimmung. Gleichwohl fehlt mir in manchen Punkten die letzte Konsequenz. Es ist sinnvoll und richtig, dass der Kantonsrat in Bezug auf die Festlegung der Spitalstandorte keinen Einfluss mehr haben soll. Folgerichtig sollte er aber auch keinen Einfluss mehr auf die vier bisherigen Standorte St.Gallen, Grabs, Uznach und Wil haben. Der Spitalverbund sollte ohne Einbezug des Kantonsrates einen Spitalstandort aufheben können. Mit Art. 2bis Abs. 3 schreiben wir fest, dass der Kantonsrat über die Aufhebung eines bestehenden Spitalstandorts entscheidet. Was bedeutet das konkret: Allenfalls plant der Spitalverbund einen Neubau eines Standorts nicht am alten Standort, sondern in unmittelbarer Nähe, einen Ort weiter. Oder er will zwei bisherige Standorte zu einem Standort zusammenlegen oder aus einem Standort zwei machen. Besonders zu erinnern ist an die innovative Lösung am Standort Walenstadt, die in den letzten Jahren umgesetzt wurde. Hier wurde ein kantonaler Standort aufgehoben. Dank eines neuen Konstrukts und der Zusammenarbeit mit einem ausserkantonalen Anbieter konnte der Spitalstandort erhalten und, so wie es aussieht, erfolgreich weiterbetrieben werden. Heute haben wir den Auftrag erteilt, dass für den Standort Grabs neu Gespräche mit dem Fürstentum Liechtenstein gesucht werden sollen, mit voller Offenheit und allenfalls neuer Trägerschaft – und auch hier wäre es möglich, dass wir dann für diesen Standort ein neues Konstrukt brauchen, wie einen zementierten kantonalen Spitalstandort. Will man ein solches Geschäft erfolgreich vorantreiben, wäre man gut beraten, die politischen Entscheidungswege effektiv zu halten. Geschwindigkeit ist ein Erfolgsfaktor. Mit der jetzigen Regelung von Art. 2bis Abs. 3 erschweren wir für die vier verbliebenen Standorte solche innovative Lösungen. Diese Regelung für die Aufhebung der vier bestehenden Standorte ist in der Sache falsch und wird schon in wenigen Jahren als historisches Relikt mit hinderlichem Charakter wahrgenommen werden. Inkonsequent sind aber auch wir alle, der Kantonsrat. Mit dem Erhalt eines Mitspracherechts bei der Wahl des Spitalverwaltungsrates zeigen wir, wie schwer wir uns tun, die Dinge tatsächlich aus der Hand zu geben. Wir haben noch nicht verstanden, dass es uns nicht nur nicht braucht, sondern vielmehr, dass wir den Prozess belasten. Ich bleibe bei meiner Kernaussage von vorgestern: Durch die Bestätigungswahl des Rates werden wir manch gute Bewerbung verhindern. Auch wir als Kantonsrat sind inkonsequent. Auch der Spitalverbund selber macht in der Botschaft für mich keinen durchgängig konsequenten Eindruck. Die im Anhang der Botschaft behandelten Inhalte sind operativer Natur. Insofern überrascht es mich eigentlich, dass sie in der Botschaft überhaupt Erwähnung finden. Gemäss Ausführungen auf S. 56 zum Management des Spitalverbunds sollen in den Regionalspitälern weiterhin Chefärztinnen und Chefärzte die Klinikleitung des Spitalstandorts übernehmen. Gegenüber Dritten sollen die Klinken als eigenständig erkennbar sein. Dies ist aber de facto und ganz zu Recht nicht mehr der Fall. Denn es steht in der Botschaft richtig und klar: Die Standortleitung hat keine Budget- oder Personalverantwortung im medizinischen und pflegerischen Kerngeschäft. Das ist richtig. Das ist einer der Kerninhalte dieses Geschäfts. Der Kantonsrat schafft mit diesem Geschäft die Rahmenbedingungen, um Betriebsoptimierungen, Effizienzgewinne und die Verbesserung der finanziellen Situation unserer Spitäler zu ermöglichen. Diese neuen Möglichkeiten muss der Verwaltungsrat dann aber auch nutzen. Es muss der Grundsatz gelten: «Eine Klinik, vier Standorte». Der Erhalt von Chefarztstellen kann als halbherzig bezeichnet werden und führt nicht zur dringend nötigen Verschlankung der Spitalstrukturen im Kanton. Letztlich ist es selbstverständlich dem Spitalverbund überlassen, wie er die Dinge regelt und sich aufstellt. Für mich wird dieser Punkt aber der Lackmustest – der Prüfstein – sein, für den Fall, dass das Spitalunternehmen wieder kantonale Gelder braucht. Hier wird man erkennen können, wie ernsthaft die Optimierungsbemühungen des Spitalverbunds tatsächlich umgesetzt wurden. Wir vollziehen mit diesem Geschäft einen wichtigen Schritt. Der Schritt hätte aber mutiger sein können. Ich befürchte, dass wir uns schon bald wieder dem Thema zuwenden müssen. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
2.5.2024 | Wortmeldung | Sulzer-Wil (im Namen der SP-Fraktion): Ruhe, das ist das, um was uns die Ratspräsidentin immer mal wieder bittet. Ruhe ist auch das, was der Arzt oder die Ärztin ihren Patientinnen und Patienten immer mal wieder für eine gute Genesung verordnet. Das gilt auch für unsere Spitäler. Sie sollten eigentlich zur Ruhe kommen. Die Massenentlassung und die schlechten Finanzkennzahlen lösten viel Verunsicherung aus. In dieser Situation sollte die Politik die Spitäler mit vertrauensbildenden Massnahmen unterstützen, mit der Neuorganisation nicht übertreiben und v.a. nicht bereits die nächste Umstrukturierung in Auftrag geben, wie es die vorberatende Kommission mit ihrer Motion vorschlägt. Im Laufschritt soll die Genesung gelingen, so die Idee von der Regierung und der Mehrheit des Kantonsrates. Die SP-Fraktion erachtet das Tempo als zu forsch und die inhaltliche Stossrichtung gar als kontraproduktiv. Mit der blinden Fixierung darauf, dass sich der Kanton gefälligst aus der Spitalpolitik heraushalten soll, und mit der zusätzlichen Forderung, die öffentlich-rechtliche Anstalt in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln, verkennt der Kantonsrat den eigentlichen Handlungsbedarf. Der Steuerungsbedarf liegt nicht darin, dass wir uns mit einer letzten Amtshandlung selbst der politischen Verantwortung entledigen mit der fixen Vorstellung, dass wir dann als Kanton nie mehr intervenieren und investieren müssen. Diese Vorlage und die Mehrheit des Kantonsrates ist beseelt von der Idee der «Entpolitisierung», und das ist eigentlich das Groteske. Wir, ein politischer Rat – SVP, FDP, Die Mitte und die Regierung –, macht klar, dass er sich von der Spitalpolitik verabschieden will, und das in dieser herausfordernden Situation, in der wir uns und sich das Gesundheitswesen in der ganzen Schweiz befinden. Das ist aus Sicht der SP-Fraktion ein völlig falsches Signal. Die SP-Fraktion wird die Vorlage darum in der Schlussabstimmung ablehnen. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
2.5.2024 | Wortmeldung | Schöb-Thal, Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
2.5.2024 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der SVP-Fraktion / Mitte-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion zu einem Auftrag mit 105:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
2.5.2024 | Wortmeldung | Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag der SVP-Fraktion / Mitte-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion ist zuzustimmen. Das Spital Grabs weist bereits heute einen sehr hohen Anteil von Patienten aus dem Fürstentum Liechtenstein aus. Rund 50 Prozent aller stationären Fälle aus dem Fürstentum Liechtenstein werden im Spital Grabs behandelt, weitere 12 Prozent am Kantonsspital St.Gallen. Die Patientenströme sprechen also eine sehr klare Sprache. Dass sich unter diesen Bedingungen das Fürstentum Liechtenstein vor Jahren für eine Kooperation mit dem Kantonsspital Graubünden entschieden hat, zeigt klar, dass der Kanton St.Gallen in der Vergangenheit wohl deutlich zu wenig Interesse an einer Zusammenarbeit mit dem Fürstentum Liechtenstein zeigte. Wir möchten, dass sich das ändert und wir maximale Offenheit signalisieren. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
2.5.2024 | Wortmeldung | Schmid-Buchs beantragt im Namen der SVP-Fraktion / Mitte-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion, die Regierung einzuladen, die Zusammenarbeit in der Spitalplanung mit dem Fürstentum Liechtenstein voranzutreiben und dem Kantonsrat im Rahmen der Rechnung 2024 darüber Bericht zu erstatten. Die Diskussion über den V. Nachtrag zum Gesetz über die Spitalverbunde (sGS 320.2; abgekürzt GSV) hat gezeigt, dass weiterhin Optimierungspotenzial in der Gesundheitsversorgung besteht. Insbesondere bei einer Zusammenarbeit über die Grenzen des Kantons hinaus können ein effizienterer Einsatz von unseren Ressourcen und eine qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung sichergestellt werden. Es geht notabene letztlich auch darum, dass wir nicht auf beiden Seiten des Rheins überschüssige Kapazitäten haben, die am Ende kosten, aber nicht ausgenutzt werden. Die bürgerlichen Fraktionen setzen sich daher dafür ein, dass die Regierung die Gespräche mit dem Fürstentum Liechtenstein vorantreibt. Im Gesundheitswesen bestehen faktisch bereits heute zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und dem Kanton St.Gallen keine Grenzen. So zählt nicht nur die Fürstenfamilie seit Jahren zur Kundschaft des Spitals Grabs, sondern auch ein breiter Teil der liechtensteinischen Bevölkerung. Die Zusammenarbeit über den Rhein hinweg auch in der Spitalplanung soll daher weiter verstärkt werden. Neue Lösungen, wie z.B. eine gemeinsame Trägerschaft für die Spitäler in Grabs und auch in Vaduz, müssen seriös geprüft werden. Damit würde eine engere Zusammenarbeit – und das ist uns wichtig – auf Augenhöhe ermöglicht. Wir möchten daher die Regierung beauftragen, dies so in Angriff zu nehmen. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
2.5.2024 | Struktur | Auftrag | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
2.5.2024 | Wortmeldung | Frei-Rorschacherberg, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
30.4.2024 | Wortmeldung | Schöb-Thal, Ratspräsidentin: Das Präsidium beantragt, die zweite Lesung übermorgen Donnerstag durchzuführen. Der Antrag wird nicht bestritten. Der Kantonsrat berät die Vorlage übermorgen Donnerstag in zweiter Lesung. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
30.4.2024 | Wortmeldung | Schöb-Thal, Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
30.4.2024 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der Regierung zu Art. 21ter Abs. 4 des Gesundheitsgesetzes mit 84:0 Stimmen zu. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
30.4.2024 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag Louis-Nesslau / Müller-Lichtensteig / Schuler-Mosnang / Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann / Fäh-Neckertal zu Art. 21ter Abs. 3 des Gesundheitsgesetzes mit 75:35 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
30.4.2024 | Wortmeldung | Frei-Rorschacherberg, Kommissionspräsident: Der Kommission lag kein gleich lautender Antrag vor. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
30.4.2024 | Wortmeldung | Louis-Nesslau: Eine kurze Replik zur Aussage, dass die Beschränkung auf 48 Stunden nicht im Leistungsauftrag stand: Das mag so sein. Es stand nicht darin. Es gab diesen Rechtsverweis auf die Vorlage 2020. Ich finde es nicht legitim, wenn man das so bemüht, weil in der Vorlage stand auch, dass das Spital Wattwil an die Solviva AG verkauft wird, dass eine Langzeitpflege betrieben wird, dass das GNZ durch die Spitalregion Fürstenland Toggenburg (SRFT) betrieben wird, also diverse Sachen, die nicht umgesetzt wurden. Wenn man da einen Aspekt rausnimmt, ist das juristische Rosinenpickerei. Aber das ist Geschichte, denn jetzt wurde es auf dem rechtlich sauberen Weg realisiert. Zur Anwendbarkeit: Es würde schon funktionieren, es braucht vielleicht etwas Kreativität. Man kann einen Malus machen, man kann die Betreiberin sogar abstrafen, wenn der Durchschnitt überschritten wird. Man kann andere Zahleninstrumente, die es bereits gibt, verwenden. Man könnte über die Fallschwere, den «Case Mix Index» arbeiten. Es gäbe da Möglichkeiten, aber man will es offensichtlich nicht. Dazu, dass das Volk Nein gesagt hat zum Spital Wattwil: Ich würde einmal die Antwort auf meine Einfache Anfrage von damals durchlesen sowie die Antwort der Regierung und die entsprechende Medienmitteilung dazu. Da wurden andere Aussagen gemacht, dass es nicht um die Schliessung des Spitals Wattwil ging. Zu Warzinek-Mels: Sie haben natürlich Recht, es ist ein spezielles Konstrukt, aber dieses Konstrukt wurde eigentlich durch den Kantonsrat geschaffen. Es gibt nirgendwo sonst GNZ, die Leistungsgruppe AMB-GNZ ist ein spezielles Konstrukt. Es stimmt, es könnte zu längeren Hospitalisationen kommen, das hat man auch gesehen. Das waren Fälle von Senioren, die z.B. Grippe hatten und nicht nach zwei Tagen nach Hause konnten, sondern drei oder vier Tage oder sogar noch länger da waren. In meinen Augen müsste das GNZ Wattwil genau für solche Fälle auch geeignet sein. Das ist kein Spital. Wenn man die Fallschwere vergleicht, kommt das nicht annähernd in die Nähe des Spitals, wie wir es früher hatten. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
30.4.2024 | Wortmeldung | Regierungsrat Damann: Der Antrag Louis-Nesslau / Müller-Lichtensteig / Schuler-Mosnang / Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann / Fäh-Neckertal ist abzulehnen. Ich muss Sie korrigieren, Fäh-Neckertal. Gemeinwirtschaftliche Leistungen sind eine andere Leistung. Die kann man nicht kürzen. Die sind für eine andere Dienstleistung. Ich kann hier nicht einfach etwas streichen. Wir haben hier keine Handhabe, etwas zu kürzen. Es ist gesetzlich nicht festgelegt. Wenn Sie das annehmen, können Sie drei Tage hospitalisieren. Wir können nichts machen. Dann haben wir wieder ein Spital. Sie müssen jetzt wirklich einmal merken, dass wir kein Spital mehr wollen. Das hat das Stimmvolk abgestimmt. Es ist noch nicht lange her, dass das Stimmvolk Nein zum Spital Wattwil gesagt hat. Wir müssen jetzt nicht durch die Hintertüre wieder ein Spital eröffnen. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
30.4.2024 | Wortmeldung | Fäh-Neckertal zur Praktikabilität: Ein Schnitt kann auch wieder sinken. Es muss nicht einfach aufgehört werden. Für mich ist klar: Wenn der Schnitt zu hoch ist, haben wir gemeinwirtschaftliche Leistungen, die gekürzt werden können. Das ist praktikabel und dann verdienen sie nichts mehr. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
30.4.2024 | Wortmeldung | Regierungsrat Damann: Der Antrag Louis-Nesslau / Müller-Lichtensteig / Schuler-Mosnang / Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann / Fäh-Neckertal ist abzulehnen. Ich versuche nicht, irgendetwas gegen die Berit Klinik zu machen, sondern ich habe nur die Strategie, die der Kantonsrat 2020 angenommen hat, durchgesetzt. Da steht ganz klar: Ein Notfallzentrum kann fünf bis sechs Betten haben und in der Regel maximal 24 Stunden hospitalisieren. Das stand auch im Leistungsauftrag, den die Berit Klinik von uns erhalten hat. Wir bezahlen der Berit Klinik 1,6 Mio. Franken für diesen Auftrag, und ich bin sehr dankbar, dass die Berit Klinik diesen Auftrag macht. Ich spreche jetzt als Mediziner: Ein Notfall ist ein Notfall. Stationär behandeln ist stationär behandeln. Wichtig ist, dass ein Notfall primär gut versorgt wird. Das Stationäre ist sekundär. Wenn ein Notfall primär gut versorgt ist, dann ist es wirklich nicht mehr entscheidend, ob das Stationäre 15 Minuten, 30 Minuten oder 45 Minuten vom Notfall entfernt ist. Die Rettung ist im ganzen Kanton verteilt und die Rettung muss in 90 Prozent der Fälle an einem Notfallort sein. Das müssen wir erreichen und das wird auch überprüft vom Gesundheitsdepartement. Auch wenn das Spital Wil das GNZ betrieben hätte, hätten wir genau gleich gehandelt und gesagt, ihr dürft nicht länger behandeln als 24 Stunden. Wir haben schon nachgegeben. Im Strategiepapier hiess es «in der Regel», deshalb haben wir gesagt, wir machen zwei Nächte daraus. Weil die Berit Klinik das nicht für verbindlich hielt, haben wir es jetzt in die neue Leistungsvereinbarung geschrieben, damit es eins zu eins steht. Es war aber schon vorher verbindlich, weil wir auf diese Strategie hingewiesen haben. Zu den durchschnittlichen zwei Nächten: Wie wollen wir das kontrollieren? Kontrollieren wir jeden Monat? Wenn sie am 28. April 2,1 Nächte haben, können sie niemanden mehr aufnehmen. Oder nehmen sie dann einfach jemanden auf, der nicht stationär sein müsste, damit der Durchschnitt fällt? Kontrollieren wir Ende Jahr? Was machen wir, wenn es 2,1 im Schnitt sind? Bezahlen sie dann etwas zurück oder müssen wir etwas zurückfordern? Wir können das nicht kontrollieren. Wir müssen verhindern, dass Wattwil wieder zu einem Spital wird. Wattwil ist kein Spital mehr. Wenn wir das ausweiten, ist die Gefahr gross, dass daraus wieder ein Spital gemacht wird. Sailer-Wildhaus-Alt St. Johann hat auf diese Besprechung hingewiesen. Ich war an dieser Besprechung. Angekündigt war sie, weil die Rettung das GNZ Wattwil nicht anfährt. An dieser Besprechung hat auch die Berit Klinik gesagt, die Rettung fahre sie jetzt korrekt an. Es ist alles gut. Wir haben der Rettung drei Briefe geschrieben, dass sie anfahren müssen. Wir haben sie darauf hingewiesen, was «anfahren» bedeutet. Die Rettung sagte damals, es sei jetzt gut und günstig. Es ist mir ein grosses Anliegen, dass die Hausärzteausbildung besser wird. Da ist das Curriculum ein ganz wichtiges Instrument. Der Kanton bezahlt auch einen grossen Beitrag an dieses Curriculum. Ich hoffe einfach, dass die Toggenburger Hausärzte an diesem Curriculum mehr mitmachen. Sie machen zu wenig mit und sie bemühen sich zu wenig, dass sie Assistenten bekommen. Auf diesem Weg findet man Nachfolger. Ich war in einer Arztpraxis mit sechs Ärzten. Jetzt sind alle älteren Ärzte wie ich ersetzt durch junge. Bis auf einen haben alle das Curriculum bei uns in der Praxis gemacht. Das ist die Quelle, dass man junge Ärzte erhält, die in die Gegend gehen. Ich bitte die Hausärzte darum, nicht nur zu jammern und sich dort mehr zu beteiligen und mitzumachen. Vor über 30 Jahren hiess es schon, die Toggenburger Hausärzte sterben aus. Es war immer ein Thema, dass es zu wenig Hausärzte im Toggenburg gibt. Damals gab es noch ein Spital. Dass jetzt die Hausärzte aussterben, weil es kein Spital mehr gibt, glaube ich nicht ganz. Wenn man hier etwas macht, ist es auch möglich, eine Hausarztpraxis zu betreiben, ohne ein stationäres Spital zu haben. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
30.4.2024 | Wortmeldung | Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann zu Lippuner-Grabs: Sie sprechen von Bagatellen und Flughöhe wahren. Wenn Sie in der Nähe wohnen würden, wäre die Argumentation vielleicht anders, vielleicht nicht. Wir bringen den Antrag, weil die Regierung darauf besteht, diese 48 Stunden in die Leistungsvereinbarung mit der Berit Klinik hineinzuschreiben. Deshalb ist das für uns keine Bagatelle, und darum wollen wir es ins Gesetz aufnehmen. Zu Warzinek-Mels: Es kann sein, dass unser Vorschlag so formuliert ist, dass er Fragen offenlässt, z.B. wie wir das machen sollen, wenn im November das Soll aufgebraucht ist. Aber das ist eine technische Frage. Wir können gerne diskutieren, wie wir das technisch lösen können. Uns geht es darum, dass das GNZ flexibel bleiben kann. Und nein, es gibt kein neues Spital, sie haben eine klare Auflage von fünf oder sechs Betten. So viele stehen zur Verfügung und mehr nicht. Es gibt kein neues Spital durch eine Hintertür, da kann ich Sie beruhigen. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
30.4.2024 | Wortmeldung | Gahlinger-Niederhelfenschwil: Dem Antrag Louis-Nesslau / Müller-Lichtensteig / Schuler-Mosnang / Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann / Fäh-Neckertal ist zuzustimmen. Ich bin nicht im Toggenburg zuhause, ich unterstütze aber dieses Anliegen, das mir sehr wichtig ist. Wir sind ein Ringkanton, wir haben verschiedene Regionen und brauchen verschiedene Lösungen. Dieses Anliegen kommt einem ganzen Tal entgegen. Es macht keinen Sinn, diesem Anliegen nicht zuzustimmen. Ich finde es sehr wichtig, dass wir hier für das Toggenburg einstehen. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
30.4.2024 | Wortmeldung | Warzinek-Mels (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Der Antrag Louis-Nesslau / Müller-Lichtensteig / Schuler-Mosnang / Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann / Fäh-Neckertal ist abzulehnen. Ganz persönlich darf ich Ihnen versichern, dass ich wirklich allergrösstes Verständnis und auch Sympathie für die spezielle Situation im Toggenburg und für den dortigen Ärzteverein habe. Ich sehe auch, dass diese 48-Stunden-Regel durchaus Probleme aufweist. Gleichwohl ist dieser Antrag aus mehreren Gründen abzulehnen. Zunächst ist er wirklich unpraktikabel. Ein jahresdurchschnittlicher Höchstaufenthalt ist schon ein sehr spezielles Konstrukt, das Sie sich da ausgedacht haben. Bedenken Sie, das öffnet auch Tür und Tor für längere Hospitalisationen. Sie schaffen damit wirklich wieder ein richtiges Spital. Wir haben mühsame und schmerzhafte Jahre hinter uns. Ich bitte Sie wirklich, machen Sie nicht auf halbem Weg kehrt und gehen wieder zurück. Wir müssen das, was wir in den letzten Jahren vorangetrieben haben, nun auch gut und sinnvoll zu Ende führen. Ein ganz schwerer Fehler in diesem Antrag ist, dass wir hier vor einer «Lex Wattwil» sprechen. Es bezieht sich aber eigentlich auf alle GNZ. Wenn wir dem zustimmen, dann eröffnen wir heute an den Standorten Wattwil, Flawil, Rorschach und Altstätten für die Zukunft wieder neu vier Spitäler. Dieser Antrag ist wirklich nicht sinnvoll. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
30.4.2024 | Wortmeldung | Noger-Engeler-Häggenschwil (im Namen der GLP): Der Antrag Louis-Nesslau / Müller-Lichtensteig / Schuler-Mosnang / Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann / Fäh-Neckertal ist abzulehnen. Gemäss der Version der vorberatenden Kommission stellen die GNZ die notwendigen Leistungen im Bereich der ambulanten und kurzstationären Gesundheits- und Notfallversorgung sicher. Die GNZ sollen ausdrücklich keine kleinen Krankenhäuser sein. Wir sehen erhebliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung. Wie wäre vorzugehen, wenn im Laufe des Novembers festgestellt würde, dass das GNZ bei durchschnittlich drei Aufenthaltstagen ist? Wir müssen die Befürchtungen im Toggenburg dennoch ernst nehmen. Die Regierung steht in der Verantwortung, auch im Toggenburg eine angemessene Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Wir denken dabei insbesondere an die Sicherstellung der Hausarztmedizin, die oberste Priorität haben muss. Die Abwanderung der Hausärzte ist real. An der eingeschlagenen Spitalstrategie ist jedoch festzuhalten, gerade auch im Hinblick auf die Entwicklung der Gesundheitskosten. Aus den genannten Gründen erachten wir es deshalb als falsch, die Zwei-Tage-Regelung durch eine durchschnittliche Jahresaufenthaltsdauer zu ersetzen. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
30.4.2024 | Wortmeldung | Gschwend-Altstätten (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Dem Antrag Louis-Nesslau / Müller-Lichtensteig / Schuler-Mosnang / Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann / Fäh-Neckertal ist zuzustimmen Wir unterstützen den Antrag im Wissen, dass er nur für ein einziges Spital, nämlich für Wattwil, wichtig ist und Folgen haben wird. Ich weise gerne darauf hin, dass wir nicht vergessen dürfen, was ein GNZ sein soll, nämlich ein GNZ und kein Spital in winzigem Format. Wir sind schon in diese Richtung unterwegs mit einer Übernachtung. Mit zwei Nächten gehen wir noch weiter. Im Falle von Wattwil macht es trotzdem Sinn, wenn wir diese Ausdehnung machen. Ich weise gerne auf die Entstehung der GNZ hin: In der Diskussion vor vier Jahren war es eigentlich nur eine vage Vorstellung, eine Inaussichtstellung, dass noch etwas mehr angeboten werden könnte. Wenn ich die Situation in Rorschach und in Flawil anschaue, dann wissen wir noch immer nicht richtig, was wir dort mit den GNZ wirklich haben. Es zeigt auch dieses Unglückselige, dieses Hin und Her, wenn man etwas verspricht, obwohl man etwas anderes möchte. Hier holt uns jetzt die unselige Geschichte der Spitalentwicklung der letzten vier Jahre ein. Wir werden in diesem Rat mit hundertprozentiger Sicherheit und grosser Energie auch weiterhin aufgeladene Diskussionen über die Spitallandschaft des Kantons St.Gallen führen. Mit den GNZ gibt es schon eine erste Verunsicherung, dass das, was man verspricht, mit der Bankrotterklärung über längere Zeit nicht eingehalten werden kann. Das ist auch nicht erstaunlich, weil sich in der Spitallandschaft und in der Entwicklung der Medizin so viel bewegt. Wir kommen nicht darum herum, meinen aber, dass dieser Antrag für die Situation in Wattwil Sinn macht. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
30.4.2024 | Wortmeldung | Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag Louis-Nesslau / Müller-Lichtensteig / Schuler-Mosnang / Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann / Fäh-Neckertal ist abzulehnen. Mit diesem Antrag soll ein Detail wie Aufenthaltszeiten in den GNZ verankert werden. Wir haben Entpolitisierung bestellt, dann sollten wir uns als Parlament jetzt auch zurücknehmen, die Flughöhe wahren und nicht schon wieder gesetzlich detailliert verankern wollen, an welchem Standort welche Leistung zu erbringen ist. Das wäre wieder ein Schritt zurück in die zentral gelenkte Planwirtschaft. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
30.4.2024 | Wortmeldung | Schmid-Buchs (im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag Louis-Nesslau / Müller-Lichtensteig / Schuler-Mosnang / Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann / Fäh-Neckertal ist abzulehnen. Der vorliegende Antrag sieht eine massive Einschränkung und damit einen beispiellosen Präzedenzfall für die Spitalplanung im Kanton St.Gallen vor. Eine solche Vorgabe hat nach Ansicht der Mehrheit der SVP-Fraktion nichts im Gesetz verloren. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
30.4.2024 | Wortmeldung | Müller-Lichtensteig: Dem Antrag Louis-Nesslau / Müller-Lichtensteig / Schuler-Mosnang / Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann / Fäh-Neckertal ist zuzustimmen. Das Toggenburg hat kein Spital mehr. Das ist so und wird so bleiben. Stattdessen hat das Tal ein GNZ erhalten. Dieses wird von der Berit Klinik betrieben und funktioniert zur Zufriedenheit der Bevölkerung, der Ärzteschaft und aller weiteren Akteure. Das GNZ wurde innert kurzer Zeit zu einem wichtigen Akteur in der regionalen Gesundheitsversorgung. Der Mut des Kantons St.Gallen für ein neues Modell hat sich also ausbezahlt. Spitäler konnten im grossen Stil geschlossen werden und trotzdem funktioniert die Versorgung in den Regionen weiter. Ich bin überzeugt, dass damit gar ein Modell geschaffen wurde, das schweizweit Schule machen könnte, denn unbestrittenermassen haben wir eine zu hohe Dichte an klassischen Spitälern. GNZ können eine wichtige Lücke füllen zwischen niedergelassener Ärzteschaft und den Spitälern. Hinzu kommt, dass die ärztliche Grundversorgung gerade in ländlichen Regionen immer schwieriger wird aufgrund von Fachkräftemangel. Das zeigt das Schreiben der Toggenburger Ärztevereinigung deutlich auf, welches Sie erhalten haben. Künftig wird die integrierte Versorgung, d.h. die Vernetzung von Akteuren der Gesundheitsbranche, eine immer wichtigere Rolle spielen. Immer mehr Behandlungen werden künftig zudem ambulant erfolgen. Dafür sind GNZ ebenfalls prädestiniert. Ich bin der Regierung und dem Kantonsrat dankbar, dass die GNZ neu auch rechtlich verankert sind im Gesundheitsgesetz. Damit ist sichergestellt, dass das Modell sich auch langfristig etablieren kann und eine entsprechende gesetzliche Grundlage vorhanden ist. Das GNZ in Wattwil funktioniert und soll nun nach einer ersten Erfahrungsphase nochmals weiterentwickelt werden. Im Betrieb zeigte sich, dass mit der fixen Auslegung der zwei Nächte ein Problem entsteht. Es müssen Patientinnen und Patienten unnötig vom GNZ in Spitäler verlegt werden. Das verursacht hohe Kosten und ist unnötig für die Patientinnen und Patienten. Letztlich wird auch die Arbeit der Rettung einfacher, wenn wir das Modell weiterentwickeln, weil mehr Notfälle vor Ort versorgt werden können. Aus all diesen Gründen macht es Sinn, eine gewisse Flexibilität ins System der Gesundheits- und Notfallzentren zu bringen. Mit den durchschnittlich zwei Nächten kann diesem Umstand Rechnung getragen werden. In diesem Sinne bitten wir um Unterstützung unseres Antrags. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
30.4.2024 | Wortmeldung | Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann (im Namen des Grossteils der SP-Fraktion): Dem Antrag Louis-Nesslau / Müller-Lichtensteig / Schuler-Mosnang / Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann / Fäh-Neckertal ist zuzustimmen. Es gelang fast Einmaliges. Ich kann mich jedenfalls nicht daran erinnern, dass alle zwölf Toggenburger Kantonsrätinnen und Kantonsräte einen offenen Brief unterschrieben haben nach einem runden Tisch mit der Berit Klinik, dem Chef der Rettung St.Gallen und Regierungsrat Bruno Damann. Darin bekunden wir unser Bedauern, dass die Regierung in der Leistungsvereinbarung mit der Berit Klinik auf diese 48 Stunden beharren will. Es ist verheerend, weil dann der Notfall Wattwil noch mehr umfahren werden wird. Sie können das in einer Einfachen Anfrage zu diesem Thema nachlesen. Eine Rettungssanitäterin oder ein -sanitäter müssen jetzt innert kurzer Zeit entscheiden, ob eine Patientin oder ein Patient vielleicht in zwei Tagen geheilt wird oder eben nicht. Wenn sie unsicher sind, werden sie ganz sicher keinen Notfall anfahren, der nach 48 Stunden die Patientin entlassen muss oder – noch schlimmer –verlegen muss. Im Zweifelsfall werden sie sich also für Uznach, Grabs oder Wil entscheiden. Wir reden hier nicht von Herzinfarkten oder anderen sehr lebensbedrohlichen Sachen – dort ist klar, dass man direkt nach St.Gallen fährt oder sogar fliegt. Der Notfall Wattwil ist topmodern eingerichtet, sogar noch besser als vorher, als es noch ein Spital war. Das Volk will kein Spital mehr im Toggenburg, das wissen wir und das akzeptieren wir. Aber man hat uns versprochen, dass dafür ein funktionierendes Gesundheits- und Notfallzentrum (GNZ) kommt. Nun ist es da, die Berit Klinik baut sogar aus, und teilweise sind schon die ersten Hausärzte aus ihren Praxen ins neue Gebäude gezogen. Nun droht aber neuer Ärger wegen dieser 48-Stunden-Regel. Der Toggenburger Ärzteverein (TÄV) hat klipp und klar gesagt, dass es mit dieser Regel riesige Probleme geben wird. Er traf sich ebenfalls mit Regierungsrat Damann. Ich zitiere ein paar Punkte aus dem Argumentarium des TÄV: «Der TÄV möchte erneut darauf aufmerksam machen, dass die medizinische Grundversorgung im Toggenburg angespannt ist. In vier Jahren werden noch 13 von aktuell 27 Ärztinnen und Ärzten den hausärztlichen Notfalldienst abdecken. Acht von diesen arbeiten im Teilzeitmodus. Grund für diese Entwicklung sind Pensionierungen und eine Abwanderung von drei Kolleginnen und Kollegen nach der Schliessung des Spitals. Mit einem solchen Begleitschaden hat niemand gerechnet. Adäquate Nachfolger zu finden ist in der heutigen Situation sehr schwierig und hinlänglich bekannt. Für junge Kolleginnen und Kollegen ist neben der wöchentlichen Dienstbelastung – leider steigend – die Möglichkeit einer wohnortsnahen stationären Versorgung ein wichtiges Kriterium zur Standortwahl. Der dauerhafte Erhalt einer fachlich kompetenten Notfallstation ist in Wattwil für die zukünftige Grundversorgung massgeblich. Mit der Berit Klinik konnte eine solche Notfallstation aufgebaut und erfolgreich betrieben werden und wird von der Bevölkerung sehr geschätzt. Ein wesentlicher Faktor hierfür sind ausgebildete Fachärztinnen und Fachärzte in klinischer Notfallmedizin, Notfallchirurgie, Traumatologie, Kardiologie und Anästhesie. Die Berit Klinik ist ein wichtiger Pfeiler, damit die Versorgung hier nicht zusammenbricht. Es geht nicht darum, was zum Teil befürchtet wird, durch die Hintertüre wieder ein Spital zu installieren.» Soweit die Zitate des TÄV. Was dazu kommt, ist die Tatsache, dass die Umverlegung von Patienten nach diesen 48 Stunden sehr teuer und unsinnig ist. Vielleicht merkt man erst nach eineinhalb oder knapp zwei Tagen, dass es noch einen weiteren Tag im Bett braucht. Da kann es doch nicht sein, dass man für den dritten Tag noch verlegt wird. Das generiert unsinnige Kosten und ist auch für die Patientinnen und Patienten wahrscheinlich schwer zu ertragen. Das führt alles wohl dazu, dass Wattwil noch mehr umfahren wird und damit das Notfallzentrum noch weniger ausgelastet wird und dadurch auch z.B. für Ärztinnen und Ärzte ein immer weniger attraktiver Arbeitgeber wird. In Wattwil sind momentan rund um die Uhr ausgebildete Ärztinnen und Ärzte vor Ort. Doch was nützt das, wenn sie dann im Extremfall die Däumchen drehen? Und warum nimmt der Kampf um die Gesundheitsversorgung im Tal kein Ende? Wir brauchen und wollen einen Top-Notfall. Den haben wir auch. Danke dafür. Wenn er aber nicht angefahren wird wegen dieser unsinnigen 48-Stunden-Regel, dann nützt er leider nur für Bagatellfälle. Unser Antrag ist nun eine Konsensvariante mit der Formulierung «durchschnittlich zwei Nächte». Wie das dann ganz genau ausgestaltet würde, wie man das ausrechnen würde, da liesse sich garantiert eine Lösung finden. Es kostet uns auch nicht mehr, weil die Berit Klinik die Fallpauschalen bekommt, egal, ob jemand zwei oder drei Nächte ein Bett benötigt. Deshalb ist die 48-Stunden-Regel noch unverständlicher und wir werden den Verdacht nicht los, dass hier auch ein Machtkampf zwischen dem Gesundheitsdepartement und der Berit Klinik besteht. Falls ich mich da nicht täusche, wäre das äusserst schade. Ein Kampf auf dem Buckel des Toggenburgs. Dazu kommt, dass die umliegenden Notfallstationen in Wil, Uznach und Grabs oft voll sind und diese sicher nicht unglücklich wären, wenn mehr Krankenwagen Wattwil anfahren würden. Wir haben diesen Kompromissvorschlag so erarbeitet und denken, dass das für alle eine gute Lösung wäre, gerade wenn man bedenkt, dass vielleicht auch Altstätten einmal zum Zug kommt. Dort ist noch nicht klar, was passiert. Vielleicht – und das hoffen wir nicht – trifft es irgendwann auch Uznach. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
30.4.2024 | Wortmeldung | Abschnitt II, Ziff. 1 (Änderung des Gesundheitsgesetzes vom 28. Juni 1979), Art. 21ter (ebis] Gesundheits- oder Notfallzentren). Louis-Nesslau beantragt im Namen von Müller-Lichtensteig / Schuler-Mosnang / Sailer-Wildhaus-Alt St. Johann / Fäh-Neckertal und im eigenen Namen, Art. 21ter Abs. 3 des Gesundheitsgesetzes wie folgt zu formulieren: «Die Gesundheits- oder Notfallzentren stellen in den Regionen versorgungspolitisch notwendige Leistungen im Bereich der ambulanten und kurzstationären Gesundheits- und Notfallversorgung sicher. Stationäre Aufenthalte im Gesundheits- oder Notfallzentrum dauern im Jahresdurchschnitt höchstens zwei Nächte.» Sämtliche zwölf Kantonsräte aus dem Toggenburg unterstützen diesen Antrag, der Ihnen vorliegt. In Wattwil sind trotz des Ausstiegs des von der Regierung präsentierten Partners funktionierende Strukturen beim GNZ entstanden. Offensichtlich zu gut funktionierende Strukturen, denn im letzten Jahr kam es zu verschiedenen Vorkommnissen, die das GNZ Wattwil geradezu sabotiert haben. Die Rettung fuhr das GNZ Wattwil nicht mehr an in Fällen, in denen es medizinisch möglich gewesen wäre. Ab 1. November des letzten Jahres wurde eine einseitige Beschränkung auf zwei Behandlungsnächte durchgesetzt und per 1. April dieses Jahres wurde diese Begrenzung in den Leistungsauftrag geschrieben. Bei diesem Kompromissantrag geht es genau um diese zwei Behandlungsnächte. Die Beschränkung soll neu im Jahresschnitt gelten und nicht für jeden Einzelfall. Wir verlangen keine eigentliche Lockerung. Wir akzeptieren, dass eine Mehrheit wahrscheinlich hinter einer Beschränkung steht, aber wir fordern eine Betrachtung im Jahresschnitt. Warum ist diese Beschränkung überhaupt ein Problem, konkret für Wattwil? Die Rettung wird zusätzlich belastet, denn in Drucksituationen muss sie nicht nur entscheiden, ob das GNZ Wattwill versorgen kann, sondern auch, ob die Versorgung, aus welchen Gründen auch immer, länger als zwei Nächte dauern könnte. Das sind dann primär nichtmedizinische Gründe. Diese Beschränkung führt entweder zu einer Diskriminierung des GNZ Wattwil oder zu zusätzlichen Verlegungen und damit verbundenen zusätzlichen Kosten und zusätzlichen Belastungen für die Patientinnen und Patienten. Zudem wird es für das GNZ Wattwil schwieriger, attraktive Arbeitsplätze anzubieten und damit auch schwieriger, einen kostendeckenden Betrieb zu gewährleisten. Das könnte sich für den Kanton St.Gallen wiederum rächen. Ich sehe es, dass diese Argumente wahrscheinlich nicht verfangen. Es wird wahrscheinlich wieder wahrgenommen als Gejammer aus dem Toggenburg. Aber bitte bedenken Sie: Diese Festschreibung in der Leistungsgruppe «ANB-GNZ» gilt allgemein und auch diese Regelung im Gesundheitsgesetz gilt allgemein auch für künftige GNZ an den ehemaligen Spitalstandorten, vielleicht irgendwann auch in Uznach oder Wil. Dieser Antrag bietet dem Rat einen Ausweg. Er ist ein Kompromiss, die Beschränkung auf zwei Behandlungsnächte bleibt, soll aber im Jahresschnitt angeschaut werden. Damit können wenigstens unnötige Verschiebungen vermieden werden und der Druck nicht auf die Rettung abgeladen werden. Sie werden gleich verschiedene Argumente gegen diesen Antrag hören. Fragen Sie sich bitte bei jedem Argument: Spricht jetzt der Spitalbetreiber oder der Regulator? | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
30.4.2024 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der SVP-Fraktion zu Art. 5 Abs. 1 mit 63:51 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
30.4.2024 | Wortmeldung | Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann zieht den Antrag der SP-Fraktion zu Art. 5 Abs. 1 zurück. Weil der SVP-Antrag fast gleich lautend ist, ziehen wir unseren Antrag zurück. Noch eine Bemerkung: Es ist schon erstaunlich. Gestern bei der St.Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke AG (SAK) haben wir mehr politische Einflussnahme gefordert. Heute wollen wir das nicht mehr. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
30.4.2024 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SP-Fraktion zu Art. 5 Abs. 2 mit 90:27 Stimmen ab. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
30.4.2024 | Wortmeldung | Frei-Rorschacherberg, Kommissionspräsident: Ein gleich lautender Antrag der SP-Delegation wurde in der Kommission diskutiert und lag der Kommission vor. Er wurde mit 11:3 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. Ein Antrag der SVP-Delegation, der gleich lautet wie der vorliegende, wurde der Kommission nicht vorgelegt und nicht diskutiert. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
30.4.2024 | Wortmeldung | Regierungsrat Damann: Die Anträge der SP-Fraktion und der Antrag der SVP-Fraktion sind abzulehnen. Zu Abs. 2 des Antrags der SP-Fraktion: Wenn Sie diesen Antrag annehmen, dann ist es wieder möglich, dass ich Einsitz nehme im Verwaltungsrat. Das hatte der Kantonsrat einmal nicht mehr gewollt. Ich gehe aber, wenn ich gewählt werde. Es wäre aber das Blödeste, was man machen könnte, mich wieder in einen Verwaltungsrat zu wählen. Ich trage dann drei Hüte und es wird unmöglich sein zu wissen, wann ich welchen an- oder ausziehen muss. Dasselbe gilt für meine Mitarbeitenden. Peter Altherr wäre ein perfekter Verwaltungsrat, aber er bestimmt, welche Leistungen das Spital erhält. Natürlich nicht alleine, am Schluss bestimmt die Regierung, aber was sein Amt erarbeitet, ist massgebend. Da sind Befangenheiten vorhanden, und die müssen wir verhindern. Wir haben ein Gutachten von einem Treuhandbüro. Darin wird beschrieben, wie gefährlich das sein kann. Wenn jemand rechtliche Schritte einleiten würde, wäre es denkbar, dass wir Unrecht bekommen, dass das nicht geht, weil wir befangen sind. Deshalb müssen wir das klar trennen. Der Kanton kann jemanden bestimmen, der das fachliche Zeug mitbringt, aber wir müssen nicht mehr, wie es bisher die Regel war. Zur Begründung der SP-Fraktion: Die 55 Prozent bezahlen wir auch den Privaten. Das wird überall bezahlt. Das müssen wir bezahlen gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Egal, ob wir mitreden können oder nicht, am Schluss wird das bezahlt. Ich habe es schon mehrmals gesagt: Sie können mir im Budget die Hospitalisationen auf null schreiben, ich werde trotzdem 300 Mio. Franken ausgeben. Zu Art. 5 Abs. 1: Ich bin schon etwas überrascht über die SVP-Fraktion. Beim Eintreten wird gesagt, das sei nur ein Zwischenschritt, man müsse weiter gehen und eine AG machen. Bei einer AG hat der Kantonsrat nichts mehr zu sagen. Dann wird der Kantonsrat nicht mehr den Verwaltungsrat bestimmen. Bei einer AG bestimmen die Aktionäre den Verwaltungsrat. Im Verwaltungsrat sitzt nicht der Kantonsrat, sondern eine Delegation der Regierung. Der Kantonsrat kann weder bei der SAK, der Schweizerischen Südostbahn SOB oder bei der Bus Ostschweiz AG bestimmen, sondern dort bestimmt die Regierung, was dort abgestimmt wird. Die Wahl eines Verwaltungsrats wird viel länger dauern, wenn der Kantonsrat diese Wahl bestätigen muss. Das ist ein viel grösserer Prozess, der viel länger dauert. Wir wollten die gleichen Voraussetzungen schaffen wie bei den Psychiatrieverbunden und dem Zentrum für Labormedizin (ZLM). Die Verwaltungsräte im ZLM und in den Psychiatrieverbunden sind nicht schlecht, sondern sehr gut. Es wird einfacher sein, jemanden zu finden. Bei Ausschreibungen haben wir immer wieder Anfragen, ob der Kantonsrat die Wahl noch bestätigen muss oder nicht. Es gibt immer wieder Leute, die ihre Bewerbung dann zurückziehen. Die fachliche Kompetenz ist matchentscheidend und nicht die Politik. Politische Kriterien sollten keinen Platz mehr haben in der Wahl des Verwaltungsrats. Es geht auch ein bisschen um das Vertrauen der Regierung gegenüber. Haben Sie Vertrauen der Regierung gegenüber und lassen Sie es so, wie es Regierung und vorberatende Kommission vorschlagen. Wenn Sie nicht zufrieden sein sollten, haben Sie immer noch die Möglichkeit, das Gesetz mit einer Motion wieder zu ändern. Aber machen Sie jetzt den mutigen Schritt und geben Sie der Regierung das Vertrauen, dass sie den Verwaltungsrat bestellen soll und dieser nicht mehr durch den Kantonsrat bestätigt werden muss. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
30.4.2024 | Wortmeldung | Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Die Anträge der SP-Fraktion und der Antrag der SVP-Fraktion sind abzulehnen. Ich kann mich den Argumenten von Warzinek-Mels und Noger-Engeler-Häggenschwil vollends anschliessen. Wir haben Entpolitisierung bestellt und Entpolitisierung erhalten. Auch die SVP-Fraktion hat diese mitbestellt. Wir sollten uns als Parlament jetzt auch entsprechend zurücknehmen. Der Verwaltungsrat soll nach unternehmerischen und nicht nach politischen Gesichtspunkten gewählt werden. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
30.4.2024 | Wortmeldung | Schmid-Buchs beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Art. 5 Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Die Regierung wählt den Verwaltungsrat des Spitalverbunds und bestimmt den Vorsitz. Sie legt die Entschädigungen fest. Die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates sowie die Festlegung des Vorsitzes unterliegen der Genehmigung durch den Kantonsrat.» Art. 5 Abs. 1 im bestehenden Recht sieht vor, dass die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats sowie die Festlegung des Vorsitzes der Genehmigung durch den Kantonsrat unterliegen. Wir wollen die St.Galler Spitalverbunde entpolitisieren. Jedoch müssen wir auch bis auf Weiteres dafür Rechnung tragen, dass die Spitalverbunde auch nach der Zusammenführung als selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt nahe am Staat und damit ultimativ in der Verantwortung des Kantonsrats bestehen bleiben werden. Aufgrund der aktuellen finanziellen Lage der Spitalverbunde, u.a. mit einem Jahresverlust von rund 100 Mio. Franken im letzten Jahr, wird zudem der Ruf nach weiteren staatlichen Finanzhilfen wahrscheinlicher. Analog zur Wahl des Universitätsrats der Universität St.Gallen oder auch der Hochschulräte der OST oder der Pädagogischen Hochschule St.Gallen sollten daher die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats sowie auch die Festlegung des Vorsitzes des Verwaltungsrats weiterhin der Genehmigung durch den Kantonsrat unterliegen. An die Adresse von Warzinek-Mels: Wir haben aktuell einen Verwaltungsrat, der den fachlichen Anforderungen gerecht wird und der auch unangenehme, aber notwendige Entscheidungen vertritt und umsetzt. Diese Auswahl wurde unter den aktuellen rechtlichen Bedingungen getroffen. Ich glaube, wir können getrost davon ausgehen, dass wir auch in Zukunft fähige Leute finden werden. Zudem sagen wir auch nicht, dass das für immer in Stein gemeisselt bleiben muss, aber in der aktuellen Situation wäre es verfehlt und verfrüht, einen solchen Schritt zu machen. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
30.4.2024 | Wortmeldung | Noger-Engeler-Häggenschwil (im Namen der GLP): Die Anträge der SP-Fraktion und der Antrag der SVP-Fraktion sind abzulehnen. Wir sind der Ansicht, dass es höchst relevant ist, dass die fachliche Qualifikation der Verwaltungsratsmitglieder über parteipolitische Interessen gestellt wird. Eine Bestätigung durch den Kantonsrat nach einer kurzen Anhörung bringt keinen substanziellen Mehrwert und bringt für die Kandidierenden eine zusätzliche Unsicherheit. Die Regierung muss die Verantwortung übernehmen und den Verwaltungsrat wählen. Sie hat auch die Möglichkeit, die Kandidaten nach einem umfangreichen Bewerbungsprozess fairer und kompetenter zu beurteilen. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
30.4.2024 | Wortmeldung | Gschwend-Altstätten: Den Anträgen der SP-Fraktion ist zuzustimmen. Zu Warzinek-Mels: Unternehmerischen Spielraum ausweiten und fördern ist doch überhaupt kein Widerspruch zum Einsitz eines Vertreters des Departementes im Verwaltungsrat. Einsitz im Verwaltungsrat heisst für den Regierungsrat oder eben für eine mitarbeitende Person des Departementes, dass man Verantwortung übernimmt. Es heisst auch, dass man hinsteht und allenfalls unliebsame Entscheide, die der Verwaltungsrat fällt, auch vertreten wird. Es geht auch immer um sehr viel Geld, das von uns kommt. Ein Widerspruch ist das überhaupt nicht, sondern es geht wirklich nur ums Hinstehen und Verantwortungübernehmen. Die Verantwortung haben auch wir als Rat zu übernehmen. Wenn Sie sagen, dass geeignete oder interessierte allfällige Mitglieder des Verwaltungsrats Angst haben, sie würden nicht bestätigt werden oder gewählt werden von diesem Rat, dann sind das die falschen Leute und nicht die Leute, die wir brauchen und die allenfalls auch unliebsame Entscheide verteidigen werden. Zudem war das noch nie eine grosse Frage in diesem Rat, ausser einmal beim Verwaltungsrat, dass unliebsame Personen, die sich beworben hatten, abgestraft wurden. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
30.4.2024 | Wortmeldung | Warzinek-Mels (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Die Anträge der SP-Fraktion und der Antrag der SVP-Fraktion sind abzulehnen. Mit einem solchen Antrag durch die SP-Fraktion war zu rechnen, der Antrag der SVP-Fraktion überrascht mich. Ich möchte die Kolleginnen und Kollegen der SVP-Fraktion an ihre eigenen Vorstösse erinnern, die u.a. Grundlage dieses Geschäfts sind. Alleine die Titel der Vorstösse sprechen Bände: Motion 42.21.09 «Anpassung Organisationsstruktur Spitalverbunde», Interpellation 51.22.63 «Effizienzsteigerung der St.Galler Spitäler durch Unabhängigkeit von der Politik» und Motion 42.22.21 «Mehr unternehmerischer Spielraum für die Spitalverbunde». In einer Kernfrage dieses Geschäfts, das auch Sie gemeinsam mit den weiteren bürgerlichen Parteien eingefordert und vorangetrieben haben, machen Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, einen wirklich schwer nachvollziehbaren Rückzieher und eine unerklärliche Vollwendung. Sie schwächen damit das Geschäft als Ganzes. Ich möchte auch inhaltlich das Problem dieses Antrags formulieren: Es geht uns letztlich allen um eine qualitativ möglichst optimale Zusammensetzung des Verwaltungsrats. Die SP-Fraktion und die SVP-Fraktion vertreten offensichtlich die Haltung, dass es den Kantonsrat als Prüfinstanz der Qualität der Verwaltungsratsmitglieder braucht. Viel eher ist aber zu befürchten, dass durch das Mitwirken des Kantonsrates die Qualität der Bewerbungen für den Verwaltungsrat leidet. Gerade hervorragende Kandidatinnen und Kandidaten, deren Mitarbeit im Verwaltungsrat ein Glücksfall wäre, werden sich fragen, ob sie tatsächlich willens sind, vor allen Fraktionen anzutreten und um Gefallen und Zustimmung zu werben mit dem Risiko, allenfalls sogar öffentlich durch eine Nichtbestätigung durch den Kantonsrat blossgestellt zu werden. Gerade wirklich gute Kandidaturen dürften durch dieses Vorgehen von einer Bewerbung abgehalten werden, denn sie haben es de facto nicht nötig, uns von ihrer Kompetenz zu überzeugen. Es ist eine schmerzhafte, aber notwendige Erkenntnis. Der Kantonsrat nimmt sich in dieser Frage zu wichtig. Er senkt eher die Qualität der Bewerbungen, als dass er eine bessere Zusammensetzung des Verwaltungsrats sicherstellt. Ich bitte Sie inständig, von Ihren Anträgen Abstand zu nehmen. Sie sind schlecht für unsere Spitäler, denn sie schaden ihnen. Das können Sie nicht wollen. Zum Zusatzantrag der SP-Fraktion und zur Begründung, weshalb ein Verwaltungsratsmitglied von der Regierung gestellt werden sollte. Es geht – Lippuner-Grabs hat es im Eintreten sehr gut gesagt – um eine Entflechtung der Mehrfachrollen des Kantons als Besteller, Bringer und Bezahler. Deshalb ist das in der Vorlage beschriebene Vorgehen weiter zu unterstützen. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
30.4.2024 | Wortmeldung | Art. 5 (Verwaltungsrat). Sulzer-Wil beantragt im Namen der SP-Fraktion, Art. 5 wie folgt zu formulieren: «(Abs. 1) Die Regierung wählt den Verwaltungsrat des Spitalverbunds und bestimmt den Vorsitz. Sie legt die Entschädigungen fest. Die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates nach Abs. 2 Bst. b dieser Bestimmung sowie die Festlegung des Vorsitzes unterliegen der Genehmigung durch den Kantonsrat. (Abs. 2) Dem Verwaltungsrat gehören fünf bis neun nach fachlichen Kriterien gewählte Mitglieder an: a) eine Vertreterin oder ein Vertreter des zuständigen Departementes; b) höchstens acht weitere, nach fachlichen Kriterien gewählte Mitglieder. Mitglieder anderer Organe der Spitalverbunde sind nicht wählbar.» Ich spreche zu beiden Absätzen. Die Parteien SVP, FDP und Mitte verlangen, dass sich der Kanton möglichst aus der Spitalpolitik heraushalten soll. Diese Forderung verkennt, dass der Kanton für die Gesundheitsversorgung verantwortlich ist und – das ist wichtig – dass er die Spitäler massgeblich finanziert. Zur Erinnerung: 55 Prozent der Abgeltungen der stationären Leistungen bezahlt der Kanton. Darüber hinaus haben wir z.B. im vergangenen Jahr das Eigenkapital der Spitäler mit über 160 Mio. Franken gestärkt. Wir meinen, es ist gut möglich oder ganz bestimmt nicht ausgeschlossen, dass das nicht das letzte Kapitalisierungsprojekt in diesem Kanton war. In jedem anderen Politikbereich, wo der Kanton jährlich Leistungen mit vielen hunderten Millionen Franken abgilt, wäre klar, dass der Kanton seinen Einflussbereich behalten sollte und vielleicht sogar ausbauen muss. Nur bei den Spitälern wollen die Regierung und die Mehrheit des Rates ihren Einflussbereich doch ziemlich leichtfertig aus der Hand geben unter dem Titel «mehr unternehmerische Freiheit». Für die SP-Fraktion ist klar, dass diese unternehmerische Freiheit nicht auf eine vollständige Entpolitisierung hinauslaufen darf. Der Kanton sollte angesichts seiner finanziellen und seiner politischen Verantwortung weiterhin Einsitz nehmen im Verwaltungsrat der Spitalverbunde. Der Sicherstellung einer qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung kommt eine hohe strategische und finanzielle Bedeutung zu. Die Akutspitäler sind ein wichtiger Teil des Service public. Wenn diese systemrelevanten Spitäler in der Krise stecken, dann muss die Politik Verantwortung übernehmen. Sie muss dann auch im strategischen Organ eine aktive Rolle übernehmen. Das ist u. E. sehr gerechtfertigt. Schliesslich ist es die Politik und ist es die Regierung und das zuständige Mitglied, das am Schluss mit in der Verantwortung ist. Dieses Bindeglied zwischen Gesundheitsdepartement und Spitalverbunde erachten wir als wichtig. Das Argument, dass allenfalls künftig personell/fachlich nicht gewährleistet sein könnte, dass man jemand Geeigneten aus dem Gesundheitsdepartement hätte, der den Kanton vertreten soll, ist wirklich ein bisschen eine armselige Begründung zur Aufgabe dieser Verantwortung seitens der Regierung. Bezüglich der Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats soll an den aktuellen Zuständigkeiten festgehalten werden. Hier haben wir Übereinstimmung mit der SVP-Fraktion, dass die Regierung zwar die Wahl vornimmt, aber die Genehmigung der Mitglieder des Verwaltungsrats durch den Kantonsrat erfolgt. So bleibt mindestens eine gewisse politische Mitbestimmung und Mitverantwortung durch den Kanton erhalten. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
30.4.2024 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SP-Fraktion zu Art. 2bis Abs. 1 mit 87:28 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
30.4.2024 | Wortmeldung | Regierungsrat Damann: Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Es wäre ein Rückschritt. Im Gesetz ist es zurzeit so, dass der Kantonsrat endgültig mit einem Kantonsratsbeschluss die Standorte der Spitäler festlegt. Wenn man das ins Gesetz schreiben würde mit Referendumsmöglichkeiten, wäre dies ein grosser Rückschritt. Deshalb bitte ich Sie, dies abzulehnen und nicht wieder zurück in alte Vergangenheiten zu gehen. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
30.4.2024 | Wortmeldung | Noger-Engeler-Häggenschwil (im Namen der GLP): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. In der vorliegenden Fassung des Gesetzesentwurfs ist die Veränderung der Spitalstandorte nur mit Genehmigung durch den Kantonsrat möglich. Eine erneute explizite oder auch aktive Festschreibung, wie es der Antrag möchte, halten wir für unnötig. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
30.4.2024 | Wortmeldung | Frei-Rorschacherberg, Kommissionspräsident: Ein gleich lautender Antrag wurde in der Kommission diskutiert und von der Kommission abgelehnt. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
30.4.2024 | Wortmeldung | Art. 2bis (Standorte). Sulzer-Wil beantragt im Namen der SP-Fraktion, Art. 2bis Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Als kantonale Spitalstandorte werden festgelegt: a) das Kantonsspital St.Gallen; b) das Spital Grabs; c) das Spital Linth in Uznach; d) das Spital Wil.» Sie erinnern sich an die harte, sehr emotionale Debatte, die wir geführt haben. Viele von Ihnen waren dabei, als es um die Frage ging, ob wir die Spitäler in Flawil, Wattwil, Walenstadt, Altstätten und Rorschach schliessen sollen. Das Ergebnis war nicht im Sinne der SP-Fraktion. Die politische Auseinandersetzung war zwar hart, aber sie war wichtig, auch wenn sich einige in diesem Saal vielleicht lieber vor einer Entscheidung gedrückt hätten – so geht politische Verantwortung. Verantwortung sollten wir auch wahrnehmen bezüglich der bestehenden Spitalstandorte. Eine wohnortnahe stationäre Gesundheitsversorgung ist für die Bevölkerung und für die Regionen von essenzieller Bedeutung. Die Standortfrage ist eine entscheidende, und sie ist eine hoch politische Frage. Es ist daher angemessen, die bestehenden Spitalstandorte ins Gesetz zu schreiben, und zwar nicht, wie von der Regierung vorgeschlagen, in einer Negativvariante, wo wir bei der Schliessung eines bestehenden Standorts noch das letzte Wort hätten als Kantonsrat. Wir beantragen eine aktive Formulierung, die dem Willen des Kantonsrates Ausdruck verleiht, dass wir St.Gallen, Grabs, Uznach und Wil als kantonale Spitalstandorte festlegen. Somit zeigen wir den politischen Willen dieses Rates und des Kantons. Vielleicht wenden Sie nun ein, dass es schliesslich auf dasselbe hinausläuft, wenn der Rat künftig über einen allfälligen Verzicht auf bestehende Spitalstandorte entscheidet. Aber es macht eben einen Unterschied. Mit unserem Antrag legen wir aktiv die vier bestehenden Spitalstandorte fest, so, wie wir das bisher im entsprechenden Kantonsratsbeschluss getan haben, der heute abgeschrieben werden soll. Wir finden: Entscheiden wir aktiv, dass es diese Spitalstandorte sein sollen, und schreiben wir sie ins Gesetz. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
30.4.2024 | Struktur | Spezialdiskussion | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
30.4.2024 | Beschluss | Der Kantonsrat tritt mit 92:17 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlagen ein. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
30.4.2024 | Wortmeldung | Regierungsrat Damann: Ich danke Ihnen ganz herzlich, dass Sie grossmehrheitlich eintreten auf diese Vorlage, weil sie wichtig ist. Es ist ein weiterer Schritt in der Verselbständigung der Spitäler und in der Entpolitisierung. Wir haben eigentlich nicht viel anderes gemacht als die Aufträge des Kantonsrates in diese Vorlage zu packen. Die Strategie der Spitäler haben wir aber schon intensiv bearbeitet im Jahr 2020, als die Spitalschliessungen kamen. Jetzt ist es eigentlich noch der letzte Schritt, dass die Vereinheitlichung, also der Zusammenschluss der vier Spitalverbunde zu einem Verbund, gemacht wird. Die Rechtsform haben wir intensiv diskutiert im Departement, aber auch in der vorberatenden Kommission. Wie Sie wissen – das steht auch in der Vorlage –, gibt es verschiedene Rechtsformen. Es gibt den Verein, die Stiftung, die AG privatrechtlich und spezialgesetzlich und die selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt. Weil wir dem Spital so schnell wie möglich diese Freiheiten geben wollen und die Entpolitisierung machen wollen haben wir uns für die selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt entschieden. So müssen wir rechtlich nichts ändern, sondern können den rechtlichen Zustand so belassen, wie er jetzt ist. Das wird viel einfacher sein. Eine AG zu gründen hätte relativ viel Zeitaufwand gebraucht. Es ist wichtig, dass die Organisation und die Führungsstrukturen ein bisschen geändert werden. Sie werden gestrafft. Damit kann man auch etwas Geld sparen. Darum geht es für mich nicht im Vordergrund, sondern die Qualität soll verbessert werden. Die Zusammenarbeit der Spitalverbunde soll gestärkt werden. Ganz wichtig ist, dass der Verwaltungsrat mehr Rechte erhält, damit er schneller entscheiden und seine Aufgaben besser machen kann. V.a. muss er gleich lange Spiesse wie die privaten Anbieter und andere öffentliche Anbieter haben – ich denke hier an die Stiftung der Spitäler Graubünden oder an die Spital Thurgau AG. Wir haben klar gesagt, dass der Kantonsrat weiterhin über die bestehenden Standorte bestimmen soll. Die Regierung hat hier klar Stellung bezogen. Bei den bestehenden Standorten des Kantonsspitals St.Gallen und der Spitäler in Wil, Uznach und Grabs soll, wenn ein Standort geschlossen wird, der Kantonsrat darüber bestimmen. Über die Gesundheits- und Notfallzentren (GNZ) hatte die vorberatende Kommission einen Antrag gestellt. Diesen bekämpfen wir nicht, ausser Art. 21ter Abs. 4. Zu den Entscheidungs- und Genehmigungsprozessen durch den Verwaltungsrat: Es ist enorm wichtig, dass der Verwaltungsrat das machen kann. Er muss flexibler sein. Die Klinik Stephanshorn z.B. kann innert kürzester Zeit einen Neubau hinstellen, sich innert kürzester Zeit ausbreiten. Wenn wir das immer über die politische Schiene machen müssen, dann dauert es Monate und Jahre, bis wir das machen können. Glauben Sie, dass wir die Klinik Gut im Bündnerland hätten kaufen können, wenn wir vor den Kantonsrat hätten gehen müssen? Das wäre unmöglich gewesen. Einen solchen Schritt hätten wir niemals machen können mit den jetzigen rechtlichen Grundlagen. Deshalb müssen wir hier unbedingt etwas ändern. Es ist auch ganz klar, dass noch einige Schritte gemacht werden müssen, aber die werden dann nicht mehr unbedingt im Kantonsrat behandelt. Die Eigentümerstrategie muss ausgearbeitet werden. Das ist ganz wichtig, das sind die Leitplanken, welche die Regierung dem Spitalverwaltungsrat gibt, wie er zu handeln hat. Die Leistungsaufträge werden weiterhin durch die Regierung bestimmt. Da schauen wir ganz genau, welche Leistungsaufträge wir einem Spital geben können oder nicht. Die Statuten muss der Spitalverwaltungsrat natürlich auch neu beschliessen, das ist ganz wichtig. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
30.4.2024 | Wortmeldung | Gschwend-Altstätten (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Es geht bei dieser Vorlage wie überhaupt bei den St.Galler Spitälern um sehr vieles, nicht nur um viel Geld, sondern um Glaubwürdigkeit. Ich sage dies aufgrund der Erwartungen, die viele Leute haben und aufgrund der vielen Enttäuschungen und auch der Wut über die vielen Massnahmen, die in den Medien in den letzten Jahren dargestellt wurden und mit denen die Spitalverbunde die Bevölkerung zum Teil tatsächlich stark verunsichert haben. Wir unterstützen das Anliegen, den Spitalverbunden vermehrt unternehmerischen Spielraum einzuräumen. Die Vereinigung der vier Spitalverbunde zu einem Spitalverbund wird unterstützt von uns, weil es nur so möglich ist, Effizienzgewinne und Synergieeffekte bei den stationären und ambulanten Leistungen zu ermöglichen. Wir unterstützen, dass die GNZ in den Regionen neu festgehalten werden, um so den damit verbundenen Leistungsauftrag sicherzustellen. Wir sind auch der Meinung, dass die Spitalstandorte im Gesetz festgehalten werden sollten. Ebenfalls, dass eine Vertretung des Departementes im Verwaltungsrat Einsitz nehmen muss. Wir werden die entsprechenden Anträge, die jetzt vorliegen, unterstützen. Wie in der Botschaft vorgesehen, erachten auch wir es als richtig, dass die Rechtsform der selbständig öffentlich-rechtlichen Anstalt gewählt wird. Die Kommissionsmotion lehnen wir entschieden ab. Eine weitere Bemerkung: Die finanzielle Situation ist alles andere als gut, das wissen wir alle. Ebenso, dass sich die Situation in absehbarer Zeit wohl nicht verbessern wird und dass es mit höchster Wahrscheinlichkeit weitere einschneidende Massnahmen brauchen wird. Genau aus diesem Grund erachten wir ein überstürztes Handeln für ein untaugliches Mittel. Genau deswegen bringt es wenig, wenn das Departement und wir alle uns aus dem Spitalwesen zurückziehen und nicht mehr vertreten sind und meinen, der Markt oder die Wirtschaft würden das selber lösen. Die Vorlage erachten wir als nicht sehr gut. Sie kommt auch im falschen Moment und es ist ein überstürztes Vorgehen sichtbar. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
30.4.2024 | Wortmeldung | Noger-Engeler-Häggenschwil (im Namen der GLP): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Die Zusammenlegung der Spitalverbunde zu einem Verbund ist für die laufende Spitalstrategie ein wichtiger und richtiger Schritt, den wir klar unterstützen. Die Anforderungen an den geplanten Spitalverbund sind nach wie vor hoch, sind sie doch für die Versorgung der gesundheitlichen Grundbedürfnisse von Notfallmedizin bis hochspezialisierter Fachmedizin zuständig. Zudem sind sie Ausbildungsstätte für Pflege- und ärztliches Personal und betreiben wichtige Forschungsarbeit. Das nun vorliegende Gesetz schafft grossmehrheitlich gleich lange Spiesse im freien Markt. Wir nehmen zur Kenntnis, dass der Spitalverbund in die Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen Anstalt überführt werden soll. Die Entscheidung wurde getroffen nach einem Vergleich verschiedener anderer Spitalorganisationen. Im Bericht der Regierung wird dazu ausgeführt, dass die Rechtsform – damit sind die öffentlich-rechtliche Anstalt, die spezialgesetzliche AG nach öffentlichem Recht sowie die privatrechtliche Stiftung gemeint – nicht im direkten Zusammenhang stehe mit dem Erfolg des Spitals. Zum jetzigen Zeitpunkt stimmen wir dem Entscheid zur Überführung der Spitalverbunde in einen Spitalverbund als öffentlich-rechtliche Anstalt zu. Der Gesetzesnachtrag sieht vor, dass die Spitalstandorte St.Gallen, Grabs, Wil und Uznach im Gesetz verbleiben und eine Schliessung dieser Standorte zwingend vom Kantonsrat beschlossen werden muss. Neue Standorte kann der Verwaltungsrat des Spitalverbunds unter Anhörung der Regierung planen, über die Aufnahme eines neuen Standorts in die Spitalliste entscheidet nach wie vor die Regierung. Dieser Kompromiss anerkennt, dass der Spitalverbund mit dem Kanton als Eigner Teil der Demokratie bleibt, und schliesst somit den Kantonsrat und das Volk nicht völlig aus. Formal und auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht wäre es wohl richtiger, die Spitalstandorte nicht im Gesetz zu erwähnen. Angesichts der grossen Bedeutung der Gesundheitsversorgung ist dieser Schönheitsfehler aber zu verschmerzen. Den Anträgen der vorberatenden Kommission folgen wir mit Berücksichtigung der Anträge der Regierung. Die Präzisierung der GNZ, wie der Art. 21ter Abs. 2 definiert, ist durchaus sinnvoll und eröffnet weitere Gestaltungsfreiräume. Dem Antrag der Regierung zu Art. 21ter Abs. 4 werden wir folgen. Das Subsidiaritätsprinzip soll nicht wieder zum Zug kommen. Es ist wichtig, dass dem Spitalverbund nicht erneut ein Korsett geschnürt wird – Regulatorien abbauen und nicht aufbauen. Der Spitalverbund muss zum Wettbewerb befähigt werden und allfällige Leistungsaufträge des Kantons, z.B. bei fehlenden Angeboten, müssen angemessen vergütet werden. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
30.4.2024 | Wortmeldung | Tschirky-Gaiserwald (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Wir begrüssen ausdrücklich, dass mit der vorliegenden Auslegeordnung die vier Spitalverbunde zu einem Spitalverbund mit den vier Spitalstandorten St.Gallen, Grabs, Uznach und Wil zusammengeschlossen werden, wie wir es bereits mit der Motion 42.22.24 «Mehr unternehmerischen Spielraum für die Spitalverbunde» gefordert hatten. Der Spitalverbund wird dadurch die Möglichkeit erhalten, Synergien auszuschöpfen, Doppelspurigkeiten zu vermeiden, den Koordinationsaufwand zu senken, die Qualität der Leistungserbringer über alle Standorte zu vereinheitlichen und zu erhöhen, die Personalrekrutierung zu vereinfachen und die Weiterbildung zu verbessern. Damit werden die Forderungen der Mitte-EVP-Fraktion erfüllt. Mit dem Kompromiss, dass die Fusion unter dem Dach einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt vollzogen wird, können wir uns vorübergehend einverstanden erklären. Vor diesem Hintergrund stehen wir auch hinter der Kommissionsmotion, dass bis 2030 eine Aktiengesellschaft zu erstellen ist. Darüber hinaus begrüsst es die Mitte-EVP-Fraktion ausdrücklich, dass der Kantonsrat weiterhin über eine allfällige Aufhebung der bestehenden Spitalstandorte in St.Gallen, Grabs, Uznach und Wil zu entscheiden hat, wohingegen die Kompetenz der Errichtung neuer Spitalstandorte beim Verwaltungsrat des fusionierten Spitalverbunds liegt. Allerdings ist eine Anhörung der Regierung beim Vorliegen dieses Sachverhalts durchzuführen. Das ist gut so. Die Mitte-EVP-Fraktion ist der Ansicht, dass die Abschaffung des Subsidiaritätsprinzips für den Spitalverbund wichtig sein wird, zumal nur dadurch gleich lange Spiesse bei der Erbringung von ambulanten Leistungen ausserhalb der Spitalinfrastruktur gewährleistet sind. Bislang ist es den heute noch existierenden Spitalverbunden nämlich nur dann erlaubt, solche Leistungen anzubieten, sofern eine bedarfsgerechte Versorgung nicht hinreichend durch private Leistungsträger sichergestellt ist. Schliesslich ist die Stärkung der Handlungsfähigkeit des Spitalverbunds für die Mitte-EVP-Fraktion unbestritten. Deshalb gilt es, die Genehmigungsvorbehalte beim Erwerb oder der Veräusserung von Beteiligungsrechten, bei der Gründung einer Gesellschaft oder bei der Vermietung von Nutzflächen an Dritte aufzuheben. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
30.4.2024 | Wortmeldung | Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Mit der Zusammenführung der vier Spitalverbunde in einen einzigen Spitalverbund soll nicht nur ein fusioniertes Unternehmen entstehen, sondern dieses soll auch deutlich weniger abhängig sein von den Launen der Politik. Es soll weit gehende unternehmerische Freiheiten erhalten und sich entpolitisiert aufstellen und entwickeln können. In Anbetracht eines Gesamtdefizits von nahezu 100 Mio. Franken im Geschäftsjahr 2023 ein dringendes Gebot der Stunde. Den Stimmen, die sich fragen, ob denn ein öffentliches Spital rentieren müsse, sei gesagt: Bei 100 Mio. Franken Defizit ist das eine durch und durch hypothetische Frage. Die Antwort lautet: Jedes Unternehmen, ob öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich, muss mit seinen Erträgen seine Aufwände decken können, sonst droht die Überschuldung. Im Falle der Spitalverbunde heisst dies: Wenn der Spitalverbund nicht innert nützlicher Frist ausgeglichene Jahresrechnungen ausweisen kann, wird der Kanton wiederholt Geld einschiessen müssen, was letztlich die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler berappen dürfen. Der Handlungsspielraum des neu fusionierten Spitalverbunds soll deutlich erweitert werden und die Zuständigkeiten des Parlaments stark eingeschränkt. Wir sollen uns nicht mehr in die unternehmerischen Entscheide des Spitalverbunds einmischen. Das ist gut so. Medizinische Innovation, demografische Entwicklung und veränderte Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten haben rasant ablaufende Veränderungen zur Folge. Die Spitalverbunde wurden in der Vergangenheit viel zu sehr politisch gesteuert. Das Parlament definierte, an welchen Standorten sie Spitäler zu betreiben hatten. Die Spitalverbunde mussten umsetzen, was die Politik entschieden hatte, egal, wie sich Technologie, Patientenströme und Gesundheitsmarkt entwickeln. Es liegt auf der Hand, dass dies auf Dauer nicht gutgehen kann. Die FDP fordert seit Jahren eine Entpolitisierung der Spitalverbunde und kritisiert vehement, dass der Kanton als Besteller, als Erbringer und als Bezahler von Gesundheitsdienstleistungen auftritt und diese Rollen vermischt und vermengt werden. Diese Vorlage sehen wir deshalb als grosse Chance, einen wichtigen Schritt weg von diesen Vermischungen und Vermengungen zu tun. In der aktuellen Fassung des Gesetzes über den Spitalverbund sind diverse Bestimmungen zu den GNZ enthalten, die jetzt korrekterweise ersatzlos gestrichen werden sollen. Diese Bestimmungen sind bereits heute im falschen Gesetz verortet. Die Regierung kann basierend auf dem kantonalen Gesundheitsgesetz die Standorte der GNZ festlegen. Trotzdem kam die vorberatende Kommission zum Schluss, dass auf die Streichung der GNZ-Bestimmungen aus einem Gesetz ein Neueintrag in ein anderes Gesetz erfolgen sollte. Dies vor dem Hintergrund, dass es Regionen in unserem Kanton gibt, die eine Einstellung des GNZ fürchten. Die Kommission schlägt vor, verschiedene Bestimmungen über die GNZ neu im Gesundheitsgesetz zu verankern, so auch die GNZ-Standorte. Sachlich erachten wir dieses Vorgehen weder als zwingend erforderlich noch als schädlich. Die Aufnahme ins Gesundheitsgesetz soll den betroffenen Regionen signalisieren, dass ihr GNZ nicht einfach ausgeknipst werden kann. In diesem Sinne können wir auch hinter diesen Anträgen stehen. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
30.4.2024 | Wortmeldung | Sulzer-Wil (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist nicht einzutreten. Sie wissen, unsere Fraktion war von Beginn weg nicht begeistert von dieser Vorlage zur Neuorganisation der Spitalverbunde, und doch zeigen wir uns gesprächsbereit. Wir haben uns der Diskussion nicht verschlossen. Die Gesundheitsversorgung in unserem Kanton ist doch zu wichtig. Dass die vier Spitalverbunde in einer selbständig öffentlich-rechtlichen Anstalt mit den Spitalstandorten St.Gallen, Grabs, Uznach und Wil fusionieren – okay. Wir waren guter Hoffnung, dass die Regierung bei der inhaltlichen Ausgestaltung Mass halten würde oder wenigstens wichtige Punkte im Rahmen der Vernehmlassung nachbessern würde. Die vorliegende Vorlage, von Regierung und Kommission verabschiedet, schiesst deutlich über das Ziel hinaus. Dieser Vorlage können wir nicht zustimmen. Wir werden folglich auf die Vorlage auch nicht eintreten. Die Situation ist nicht einfach. In der ganzen Schweiz sind Spitäler am Anschlag, auch den St.Galler Spitälern geht es offensichtlich nicht gut. Wir haben steigende Kosten, wir haben nicht kostendeckende Tarife, Fachkräftemangel, erhöhte Qualitätsanforderungen, die Ambulantisierung, sich verändernde Patientenbedürfnisse usw. Die Umsetzung der St.Galler Spitalstrategie erweist sich als schwieriger als gedacht. Wir haben zwar Spitäler geschlossen, und doch sind die Ergebnisse deutlich schlechter als geplant. Das Eigenkapital schrumpft trotz der 163-Mio.-Franken-Finanzspritze vom vergangenen Jahr. Wir hatten eine grosse, schlecht umgesetzte Kündigungswelle, die viel Verunsicherung gebracht hat bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Vertrauen ging verloren. Es ist wirklich vertrackt. Mit Blick auf diese grossen Herausforderungen weckt diese Vorlage grosse Erwartungen. Wir denken, es sind zu grosse Erwartungen. Diese Neuorganisation der Spitalverbunde, damit können wir im Grundsatz leben. Es verändert sich ja nicht alles. Wir haben weiterhin einen Verwaltungsrat. Wir begrüssen auch die Beibehaltung der Rechtsform als selbständig öffentlich-rechtliche Anstalt, denn diese macht deutlich, dass die Gesundheitsversorgung eine elementare öffentliche Aufgabe ist, dass sie Teil des Service public ist. Dass auch die GNZ neu im Gesundheitsgesetz geregelt werden, begrüssen wir. Das war ein zentrales Versprechen der Regierung bei der Schliessung der Spitalstandorte, dass man, wo Bedarf ist, auch diese GNZ installiert, betreibt und finanziell unterstützt. Sorgen machen uns die Veränderungen an den einzelnen Spitalstandorten. Das wird nochmals Unruhe auslösen. Wir haben bereits die grosse Verunsicherung beim Spitalpersonal, und jetzt sollen die einzelnen Standorte eine weitere Veränderung erleben. Wir haben Zweifel am angedachten Managementmodell, in welchem die einzelnen Standortleitungen, wie sie neu heissen, keine Finanz- und keine Personalverantwortung und -kompetenz mehr haben. Wir sind auch unsicher, ob der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung dieses Unterfangen ohne weiteren Schaden umsetzen können. Das Vorgehen bei der Massenkündigung war nicht gerade vertrauensbildend, um es nett zu sagen. Wir denken leider, dass die Standortgemeinden und die Regionen diesen Kompetenzverlust der Standorte noch spüren werden, und zwar nicht zum Vorteil der Regionen. Uns macht weiter Sorgen, dass die Regierung und der Rat sämtliche Entscheidungskompetenzen an den Verwaltungsrat abtreten. In dieser Sache verstehen wir die Regierung wirklich nicht. Bei Erwerb und Verkauf von Liegenschaften und Beteiligungen geben wir sämtliche Kompetenzen weg. Wir sprechen hier von Liegenschaften, die mit vielen hunderten Millionen Franken an Steuergeldern gebaut worden sind, betrieben worden sind, und neu soll der Verwaltungsrat damit machen können, was er will. Die Regierung wird bestenfalls noch angehört, bevor der Verwaltungsrat definitiv entscheidet. Das ist wirklich ein Witz. Der Kantonsrat ist ganz aus der Verantwortung – «Entpolitisierung» wird das genannt, eigentlich ein Unwort, das wir schon fast nicht mehr hören mögen. Denken Sie daran, wir haben einen Verfassungsauftrag im Kanton und auf Bundesebene, dass der Staat die Versorgungssicherheit im stationären Gesundheitswesen in allen Regionen für die ganze Bevölkerung mit einer guten Qualität gewährleistet. Der Kanton St.Gallen bezahlt für Behandlungen, er bezahlt für die gemeinwirtschaftlichen Leistungen. Der Kanton bleibt auch mit dieser Reorganisation in der finanziellen und in der politischen Verantwortung. Das ist uns ganz wichtig, und diese Verantwortung ist in der stationären Versorgung so gross, dass von der oft gehörten Forderung dieser Entpolitisierung nach reiflicher Überlegung nicht mehr viel übrig bleibt. Egal, wie die Spitalverbunde künftig organisiert sind, wenn wir starke und qualitativ hochstehende Spitäler in allen Regionen unseres Kantons haben wollen, dann brauchen wir nicht weniger, sondern mehr politische Mitbestimmung und politische Verantwortung durch diesen Rat und durch die Regierung. Was hier vorliegt, in diesem Ergebnis, ist nicht unsere Vorlage. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
30.4.2024 | Wortmeldung | Louis-Nesslau (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Für die SVP-Fraktion ist die Zusammenführung in einer Organisationseinheit nach den weitreichenden Anpassungen vor rund vier Jahren eine zwingende Massnahme. Wir sind aber auch überzeugt, dass diese Zusammenführung nur ein weiterer Schritt ist. Das Ziel ist noch nicht erreicht. Für die SVP-Fraktion gehören die St.Galler Spitäler in privatwirtschaftliche Strukturen. Nur so gibt es mehr Agilität. Wir müssen das Erbe der gescheiterten Spitalpolitik endlich loswerden. Wir brauchen mehr Graubünden, mehr Thurgau. Wir verstehen, dass es diesen Zwischenschritt braucht, bitten aber bereits um Unterstützung der entsprechenden Kommissionsmotion. Die SVP-Fraktion ist aktuell nicht bereit, den politischen Einfluss so weit aufzugeben, wie es die Vorlage wünscht, solange der Kanton St.Gallen in der finanziellen Haftung steht. Ein Antrag in diesem Zusammenhang liegt vor. Ich möchte die Eintretensdiskussion nutzen für einige Ausführungen, wie wir überhaupt hierhin gekommen sind, und einige grundsätzliche Aussagen, bevor wir uns zu den Vorlagen äussern. Wie sind wir hier angelangt? Für St.Galler Kantonsräte – zumindest für die jüngeren – ist eigentlich alles im Zusammenhang mit der Spitalplanung immer negativ. Wir reagieren auf schlechte Finanzen; wir diskutieren über Spitalschliessungen. Was wir wahrscheinlich zu häufig vergessen, ist, worauf wir reagieren. Wir vergessen das grosse Bild. Viele der grossen Entwicklungen im Gesundheitswesen, auf die wir reagieren, sind eigentlich positiv, haben aber Schattenseiten. Die vorberatende Kommission durfte das von Prof. Dr. Mitterlechner erfahren. Ich war da sehr froh um dessen Ausführungen. Für mich sind die positiven Punkte z.B.:
Das wäre das grosse Bild. Vor den Kommissionssitzungen vor rund vier Jahren habe ich zahlreiche Protokolle vorangehender Spitalkommissionen gelesen. Es hat mich damals schockiert, wie Kritiker der damaligen Spitalstrategie mit neun Mehrspartenspitälern abgekanzelt wurden. Das in der Kommission, aber anscheinend auch in der Öffentlichkeit. Etwa die Haltung der IHK, die eine Konzentration auf fünf Spitäler forderte. Wir dürfen dieselben Fehler nicht nochmals machen – wir müssen auch auf Kritiker hören. Wir dürfen uns auch erinnern, wie die GNZ entstanden sind. Sie kamen in die Strategie als Antwort auf die Initiative «Für eine sichere stationäre Notfallversorgung in allen Regionen im Kanton St.Gallen» von der SVP. Einige grundsätzliche Gedanken zu den beiden Vorlagen: Wie gesagt, ist es für die SVP-Fraktion zentral, dass die St.Galler Spitäler in einer Organisationseinheit zusammengeführt werden. Das ist wichtig und wir begrüssen das ausdrücklich. Die Entwicklung muss weiter gehen: Privatrechtliche Strukturen wären für uns das Ziel – ohne staatlichen Schutzmechanismus. Eine Anstalt des Kantons wird nie ganz entpolitisiert, wird nie frei auf dem Markt agieren können und wird immer auch ein Risiko für den Kanton darstellen. In der Botschaft werden die Ziele der zahlreichen eingereichten Vorstösse zusammengetragen: Ein Ziel ist die Schaffung von «gleich langen Spiessen» für die Marktteilnehmer. Wir sind nicht davon überzeugt, dass mit den vorliegenden Vorlagen gleich lange Spiesse hergestellt werden. Der neue Spitalverbund hat weiterhin den Kanton im Rücken – und wir als kantonale Politiker werden uns weiterhin verpflichtet fühlen einzugreifen, falls etwas schiefläuft. Die Regierung bleibt weiterhin in der Doppelrolle als Regulatorin und Spitalbetreiberin. Das sind nicht gleich lange Spiesse. Das muss sich ändern. Wenn ich Mitglieder der Regierung zur Sache sprechen höre, ist mir nicht immer klar, welchen Hut sie gerade anhaben. Gerade wenn es um die Spitalplanung geht. Geändert werden könnte das, indem künftig die Spitalplanung nicht mehr an den politischen Räumen ausgerichtet wird, sondern an den effektiv vorherrschenden gesellschaftlichen Bedingungen. Das würde zu mehr kantonaler Zusammenarbeit zwingen. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
30.4.2024 | Wortmeldung | Schöb-Thal, Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine gemeinsame Eintretensdiskussion vor. Ich begrüsse auf der Tribüne Stefan Kuhn, Präsident des Verwaltungsrates der Spitalverbunde des Kantons St.Gallen. | Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession |
30.4.2024 | Wortmeldung | Frei-Rorschacherberg, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission beantragt, auf die Vorlagen in erster Lesung einzutreten. Die vorberatende Kommission beriet Botschaft und Entwürfe der Regierung zu den Geschäften 22.23.04 «V. Nachtrag zum Gesetz über die Spitalverbunde» und 23.23.01 «II. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Festlegung der Spitalstandorte» vom 17. Oktober 2023 am 11. Januar 2024 sowie am 1. März 2024. Neben der vollzählig anwesenden Kommission haben von Seiten des zuständigen Departementes Regierungsrat Bruno Damann, Vorsteher Gesundheitsdepartement, und Stefania Mojon, Betriebswirtschafterin Amt für Gesundheitsversorgung, an den Sitzungen teilgenommen. Am ersten Sitzungstag waren folgende weiteren Teilnehmende anwesend: – Matthias Mitterlechner, Ständiger Dozent mit Titularprofessur für Service Performance Management, Institut für Accounting, Controlling und Auditing, Universität St.Gallen; Die Geschäfts- und Protokollführung wurde von den Parlamentsdiensten durch Sandra Brühwiler-Stefanovic, Geschäftsführerin, Parlamentsdienste, und Matthias Renn bzw. Livia Osterwalder, Stv. Geschäftsführer bzw. Stv. Geschäftsführerin, Parlamentsdienste, wahrgenommen. Vor der zweiten Sitzung vom 1. März wurden folgende Ersatzwahlen vorgenommen: – Jens Jäger-Vilters-Wangs anstelle von Robert Raths-Rorschach; Mit den Vorlagen sollen die vier Spitalverbunde in einen fusionierten, öffentlich-rechtlichen Spitalverbund überführt werden. Das neue, fusionierte Unternehmen soll entpolitisiert werden und mehr unternehmerische Freiheiten bekommen. Mehrere politische Vorstösse forderten in der Vergangenheit diese Stossrichtung. Die Kommissionsarbeit gliederte sich wie folgt: Nach einem Referat von Prof. Dr. Mitterlechner zum Thema «Aktuelle Trends und Gestaltungsoptionen im Gesundheitswesen» sowie einer Einführung des zuständigen Regierungsrats in die Vorlage zeigten die Vertreter der Spitalverbunde die Anpassungen in der Organisationsstruktur der St.Galler Spitalverbunde mit dem «Managementmodell 2024+» auf. Die Kommissionsmitglieder hatten dabei die Gelegenheit, ihre Fragen anzubringen. Die Diskussionen zeigten auf, dass die Zusammenlegung der Spitalverbunde zu Beginn der Transformation Kosten verursachen wird und im Anschluss dann, v.a. bei der Verwaltung, Geld eingespart werden kann. Man spricht von rund 7 bis 14 Mio. Franken. Dies ist bei einem Umsatz von 1,5 Mrd. Franken nicht sehr viel, allerdings wird die Transformation nicht primär des Geldes wegen angegangen, sondern um die Organisation zu verschlanken, um ein besseres Angebot zu schaffen sowie um die Qualität der Leistungserbringer durch eine bessere und engere Zusammenarbeit zu erhöhen. Der Handlungsspielraum des fusionierten Spitalverbunds soll stark erweitert werden, wie die Auflistung auf S. 39 der Botschaft zeigt. Die Schliessung eines bestehenden Standorts (St.Gallen, Grabs, Uznach, Wil) benötigt indes weiterhin einen Kantonsratsbeschluss. Der Standort Altstätten wird bis zur vorgesehenen Umwandlung in ein Gesundheits- und Notfallzentrum (GNZ) als stationärer Standort weiter betrieben werden. Das Parlament soll inskünftig nur noch für die Festlegung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zuständig sein. Die Kommission begrüsst so mehr unternehmerische Freiheiten und Optimierungen für die Konkurrenzfähigkeit des Spitalverbundes. Verschiedene Anträge zur Beibehaltung der alten Strukturen wurden gestellt, z.B. zur Festlegung der Spitalstandorte im Gesetz oder zum Festhalten an geltendem Recht bei Art. 5, Art. 8, Art. 9, Art. 13bis, Art. 17quinquies, Art. 17septies, Art. 17octies. Diese Anträge wurden von der Kommission grossmehrheitlich abgelehnt. Auch die Zusammensetzung und die Wahl des Verwaltungsrates waren ein Thema in der Kommission. Die Kommission lehnte grossmehrheitlich einen Antrag ab, der eine Vertreterin oder einen Vertreter des zuständigen Departements im Verwaltungsrat wissen wollte. Selbiges Abstimmungsverhalten war bei Anträgen zum Gesetz über den Psychiatrieverbund vom 25. Januar 2011 feststellbar. Die Regierung beantragte, analog zum Verwaltungsrat der Spitalverbunde Änderungen im Verwaltungsrat der Psychiatrieverbunde umzusetzen. Dies wurde von der Kommission gestützt. Ein Auftrag an die Regierung zur Überwachung der Folgen der Aufhebung des Subsidiaritätsprinzips im ambulanten Bereich und dem Kantonsrat regelmässig in geeigneter Weise Bericht zu erstatten, wurde schliesslich auch grossmehrheitlich abgelehnt. Im Weiteren sieht die Kommission vor, die GNZ in den Regionen neu gesetzlich festzuschreiben, um die versorgungspolitisch notwendigen Leistungen sicherzustellen. So beschäftigte sich die Kommission dann am zweiten Sitzungstag hauptsächlich mit den Fragen rund um diese Gesundheitszentren, Notfallzentren sowie GNZ. In der Praxis zeigte es sich, dass an vielen Standorten eher ein Gesundheitszentrum ohne Notfalldienst gefragt ist, also ein GZ. Diese Erkenntnis führte dazu, dass die Kommission vorschlägt, durchgehend von «Gesundheits- oder Notfallzentren» zu sprechen, um nicht falsche Erwartungen zu schüren. Die Kommission diskutierte die aktuelle Leistungsvereinbarung wie auch die Standorte von GZ oder GNZ oder NZ. Die Kommission setzte sich zudem mit der Frage auseinander, ob die Standorte ebendieser im Gesetz festgeschrieben werden sollten. Aus Sicht des zuständigen Regierungsrats sind die GNZ im vorliegenden Nachtrag zum Gesetz über die Spitalverbunde ausreichend verankert. Eine grosse Mehrheit der Kommission sah dies anders und wollte diese im Gesundheitsgesetz explizit erwähnt wissen. In der aktuellen Fassung des Gesetzes über die Spitalverbunde sind in Art. 2bis und Art. 4ter Bestimmungen über GNZ enthalten. Dies ist – auch nach Ansicht der Regierung – falsch und hätte bereits beim letzten Nachtrag bereinigt werden müssen, weil die Spitalverbunde aktuell gar keine GNZ betreiben. Die vom Kantonsrat festgelegten GNZ-Standorte werden durch private Anbieter abgedeckt. Es stellte sich die Frage, ob die Kommission ein Gesetz (hier das Gesundheitsgesetz [GesG – sGs 311.1]) beraten darf, welches zuvor nicht Gegenstand der Beratung war. Abklärungen bei den Parlamentsdiensten und der Dienststelle für Recht und Legistik (Releg) haben ergeben, dass eine vorberatende Kommission grundsätzlich eine Drittänderung beantragen kann, wenn ein Sachzusammenhang gegeben ist. Eine Verankerung der GNZ-Standorte bedarf einer solchen Drittänderung und die Beratung ist aufgrund des Sachzusammenhangs möglich. Schliesslich stimmte die Kommission dem Antrag zu Art.18 «Der Staat kann Spitäler, Laboratorien, Gesundheits- und Notfallzentren und medizinische Institute errichten» mit 14:0 Stimmen bei einer Enthaltung zu. Ebenso fanden die Formulierungen zu Art. 21 (neu) gemäss Anträgen der vorberatenden Kommission eine grosse Mehrheit. Die Kommission schlägt so u.a. die Verankerung der GZ, NZ und GNZ auf regionaler Stufe mit der Formulierung vor: «[…] der Kanton sorgt für den Betrieb von GNZ in Wattwil, Flawil, Rorschach und Altstätten oder deren Wahlkreis». Zu einem späteren Zeitpunkt diskutierte die Kommission die Vorteile und Nachteile einer Überführung in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft. In den Fokus wurde der Vorteil gerückt, dass schneller agiert und reagiert werden kann. In der gesamten Vorlage wurde mehr unternehmerische Freiheit für den neu fusionierten Spitalverbund gefordert, dies von Kommissionsmitgliedern, aber auch von Vertretern des Spitalverbunds. Die Kommission schlägt so mit einer Kommissionsmotion vor, noch einen Schritt weiter zu gehen: Die Regierung soll dem Kantonsrat bis 2030 eine Botschaft vorlegen, um den Spitalverbund, die Spitalanlagengesellschaft, das Zentrum für Labormedizin und den Psychiatrieverbund von der Rechtsform der selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt in je eine Aktiengesellschaft nach Obligationenrecht zu überführen. Dabei sollen bei diesen Aktiengesellschaften der öffentliche Zweck und die Gemeinnützigkeit im Vordergrund stehen. Sämtliche Aktien der Gesellschaften stehen im alleinigen Eigentum der öffentlichen Hand. Es könnte somit eine «Gesundheitsholding» gebildet werden, ähnlich dem Kanton Thurgau. Es wurde bewusst ein Zeitfenster bis 2030 eingeräumt, um genügend Zeit für die Fusion zu haben und die notwendigen Vorbereitungen treffen zu können. Diese Kommissionsmotion fand eine grosse Mehrheit und wurde dem Rat mit der Geschäftsnummer 42.24.05 «Öffentlich-rechtliche Anstalten des Gesundheitswesens in Aktiengesellschaften überführen» bereits zugeleitet. Sie ist nicht Gegenstand der aktuellen Beratung. Abschliessend kann festgestellt werden:
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