Geschäft: Die Kirche und die Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Kanton St.Gallen
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.23.69 |
Titel | Die Kirche und die Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Kanton St.Gallen |
Art | KR Interpellation |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Bildungsdepartement |
Eröffnung | 20.9.2023 |
Abschluss | 20.2.2024 |
Letze Änderung | 17.7.2024 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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20.9.2023 | Person | Erstunterzeichner/-in - Baumgartner-Flawil | 5.8.2024 |
20.9.2023 | Person | Erstunterzeichner/-in - Hasler-Balgach | 21.11.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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20.2.2024 | Wortmeldung | Hasler-Balgach (im Namen von Hasler-Balgach / Baumgartner-Flawil): Die Interpellantin und der Interpellant sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden. Es zeigt sich in der Antwort der Regierung, dass sich der kirchliche Sozialdienst (KSD) bewährt hat, die Nachfrage habe sich in den letzten 20 Jahren sogar erhöht. Leider fehlen in der Antwort Fakten und Zahlen dazu, in welchen Aspekten sich der KSD bewährt hat und es fehlt auch eine Übersicht, mit welchen Themenbereichen sich der KSD beschäftigt. Immerhin beträgt der jährliche Aufwand des Kantons für den KSD 600'000 Franken. Wir begrüssen eine Gesamtüberarbeitung des Konzepts des KSD mit der OST – Ostschweizer Fachhochschule. Doch wir fragen an dieser Stelle, wo die Ergebnisse veröffentlicht werden und warum die Überarbeitung des Konzepts nötig ist. Geht es hier um die Professionalisierung von Standards? Ebenfalls ist es schade, dass es keine Übersicht darüber gibt, wie die Zusammenarbeit zwischen Kirche und Schulen auf kommunaler Ebene stattfindet. Wir glauben, dass vor dem Hintergrund der Berichte über die Skandale, die jüngst publiziert wurden, eine solche Übersicht nötig wäre. Die Frage 5 ist zudem nebulös beantwortet. Es gibt keine proaktive staatliche Aufsicht, obwohl anzunehmen ist, dass im Religionsunterricht, von der Kirche in den Räumen und Schulhäusern in den Gemeinden erteilt, Verfehlungen möglich waren und sicherlich auch vorgekommen sind. Hierzu tappen wir weiterhin im Dunkeln. Die Frage stellt sich: Wer, wenn nicht der Kanton, bringt Licht ins Dunkle? Das Problem in der Sache ist immer noch nicht gelöst. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession |