Geschäft: Keine Windkraftanlagen im Wald

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.23.15
TitelKeine Windkraftanlagen im Wald
ArtKR Motion
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung20.9.2023
Abschlusspendent
Letze Änderung2.11.2023
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
WortlautWortlaut vom 20. September 2023
AntragAntrag der Regierung vom 31. Oktober 2023
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
20.9.2023Gremium2.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
29.11.2023Eintreten33Zustimmung74Ablehnung12
Statements
DatumTypWortlautSession
29.11.2023Beschluss

Der Kantonsrat tritt mit 74:33 Stimmen nicht auf die Motion ein.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Regierungsrätin Hartmann: Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Der Schutz des Waldes ist bereits durch Bundesrecht und durch die bestehenden Planungsinstrumente genügend gewährleistet. Es ist klar sachgerecht, dass diese bundesrechtlichen Vorgaben jeweils im Einzelfall zu prüfen sind. Ein generelles Verbot von Windkraftanlagen im Wald ist daher nicht angezeigt. Im Weiteren ist ausserdem zu beachten, dass der Bund im Rahmen der Energiestrategie 2050 u.a. Vorschriften zur Nutzung der Windkraft erlassen hat, auch mit dem Ziel, die Windkraftproduktion zu erhöhen.

Die Nutzung erneuerbarer Energien und ihr Ausbau ist von nationalem Interesse. Ein generelles Verbot von Windkraftanlagen im Wald würde den durch Bundesrecht vorgegebenen Zielen entgegenstehen. Der Kanton St.Gallen möchte oder muss die Windenergie fördern und ermöglichen. Dies wird selbstverständlich immer im Rahmen einer Interessensabwägung erfolgen müssen. Strikte Verbote in Bezug auf einzelne Interessen führen unweigerlich dazu, dass das Potenzial in unserem Kanton bezüglich Windenergie nicht ausgeschöpft werden kann. Aufgrund des am 29. September 2023 in der Schlussabstimmung angenommenen Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung – dem sogenannten Mantelerlass – könnte sich die Grundlage auf Bundesebene erneut ändern, falls dann das Referendum zustande kommen würde und allenfalls angenommen werden würde. Wenn es – hoffentlich – nicht angenommen wird, wird im Rahmen dieses Erlasses ein neuer Art. 5a im WaG geschaffen, der klar bestimmt, dass Windenergieanlagen und ihre Erschliessungswege im Wald als standortgebunden gelten, wenn sie von nationalem Interesse sind und für den Bau und den Betrieb der Anlagen bereits eine strassenmässige Erschliessung vorliegt.

Auch die eidgenössische Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft, also auch Regierungsrat Tinner, unterstützt, dass man im Wald standortgebunden Windkraftanlagen bauen kann.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Gahlinger-Niederhelfenschwil: Auf die Motion ist einzutreten. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Waldbesitzer.

Ich habe es schon gesagt: Die Gesundheit ist unser höchstes Gut, das zweithöchste Gut ist der Wald. Als Waldbesitzer graut es mir davor, wenn ich sehen oder erleben müsste, dass in meinem Wald ein Fundament mit ca. 4’000 m3 Beton – ich spreche nur von einem Fundament, aber es wären dann mehrere –erstellt werden müsste oder würde. Das sind rund 400 Lastwagenfahrten bzw. 800 hin und zurück, nur für den Beton – ich spreche zur linken Seite wegen des CO₂-Ausstosses. Es geht weiter: Wir brauchen Armierungsstahl, der so massiv eingebaut ist, dass man ihn nie wieder zurück bauen kann. Ich bin auf dem Bau tätig, ich weiss, was es heisst, Armierungen zu erstellen. Wir haben Anlagen in Deutschland, wo die Fundamente im Wald gelassen wurden, die Windanlagen aber wurden zurück gebaut, weil sie nicht genügend Strom lieferten. Wir haben diese Beispiele schon. Wir haben Leitungskorridore, die in die Wälder führen müssen usw.

Zum Wirtschaftswald: Wo liegt dieser? Meistens im Unterland, wo es weniger Wind gibt. Dort müssen die Windräder noch höher gebaut werden. Sie kennen das Projekt in Thundorf im Kanton Thurgau. Da ragen die Windräder weit über die rund 30 Meter hohen Tannen und Eichen heraus. 40 Meter ist bei einer Scheitelhöhe von 240 Metern nichts. Sie unterschätzen den Eingriff in die Natur massiv. Haben Sie sich schon einmal gefragt, was hinter dem Windrad ist? Wie ist der Wind dort? Wie ist die Windkarte? Jedes Land hat eine Windkarte, jeder Wald braucht Wind. Hinter solchen Anlagen ist der Wind – dies bestätigen verschiedene Studien – ein ganz anderer. Man weiss nicht, wie sich dieser Wind auf die Biodiversität ausübt. Das ist eine Kettenreaktion. Man kann darüber lachen – das ist typisch –, und man merkt es immer, wenn es zu spät ist. Ich bin sehr enttäuscht. Wir haben uns rund 140 Jahre für den Wald eingesetzt. Das ist das einzige, was uns wirklich am Stück geblieben ist. Das Rheintal ist wunderbar, aber wenn wir ehrlich sind, ist es von unten bis oben verbaut. Wir haben nichts als Probleme, aber wir haben natürlich auch immer gute Lösungen in diesem Rat. In dieser Motion geht es um den Schutz des Waldes und der Waldflächen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Cozzio-Uzwil: Auf die Motion ist nicht einzutreten. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Revierförster der Waldregion 1.

Als Revierförster bin ich täglich mit Waldbesitzern und Forstleuten im Wald, auch in Waldgebieten, die für Windkraftanlagen in Frage kommen. Ich höre es von vielen Menschen im und um den Wald und sehe es auch aus meiner Erfahrung so: Ein grundsätzliches Verbot einer ausgewählten Infrastrukturanlage im Wald ist wenig sinnvoll. Dies auch, weil viele Waldleute und auch ich es viel offener sehen und der Ansicht sind, dass der Wald neben der Erfüllung seiner vielfältigen Aufgaben auch im Bereich der sauberen Energiegewinnung seinen Beitrag nicht nur in der Energieholzproduktion leisten kann und will.

Ausserdem sind die Bewilligungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung, Bau- und Rodungsbewilligungen aufeinander abgestimmt und erlauben eine umfassende Abwägung, ob der Bau einer Anlage, in diesem Falle einer Windkraftanlage, wirklich sinnvoll ist. Diese Verfahren sind ausreichend. Ein Windradverbot auf 30 Prozent der Fläche des Kantons torpediert zudem ganz klar die nationalen und kantonalen Bemühungen, die erneuerbaren Energien – wo sinnvoll – zu fördern. Ob dabei sogar Bundesrecht verletzt würde, müsste meiner Ansicht nach geprüft werden.

Würden nun Windräder explizit verboten werden, müsste dies bei anderen Anlagen wie z.B. Deponien, Autobahnen, Hochwasserschutzmassnahmen und weiteren Anlagen auch geschehen. Das Verbot von Windrädern im Wald ist willkürlich und scheint andere Motive zu verfolgen als die Walderhaltung, welche in der Schweiz unbestritten gesichert ist.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Dudli-Oberbüren: Auf die Motion ist einzutreten.

Zu Hauser-Sargans: Sie haben die hohe Effizienz dieser Windkraftanlagen angesprochen. Kennen Sie den Wirkungsgrad der im Föhntal liegenden Anlage in Haldenstein bei Chur? Der Wirkungsgrad der installierten Leistung ist rund 16 Prozent – sehr mager, würde ich sagen. Ein weiteres gutes Beispiel gibt es auf dem Gotthard, dort ist der Wirkungsgrad der installierten Leistung rund 11 Prozent. Hier von einer hohen Effizienz zu sprechen, ist sehr abwegig.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Kuster-Diepoldsau: Auf die Motion ist einzutreten.

Ich finde es schade, dass meine Fraktion nicht noch weitergegangen ist. Ich hatte gefordert: Keine Windkraftanlagen in Wald und auf Kulturland. Darauf sind Sie nicht eingetreten.

Zu Bosshard-St.Gallen und Hauser-Sargans: Wo nehmen Sie die Kompensationsfläche für den gefällten Wald her? Vermutlich auf bestem Kulturland. Gehen wir doch hin und stellen die Windkraftanlagen in ökologische Ausgleichsflächen oder in Biotope. Was würden dann die Grünen dazu sagen?

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Toldo-Sevelen (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Die Motion 43.23.15 «Keine Windkraftanlagen im Wald» ist die zweite Motion der SVP, die versucht, Windkraftanlagen zu behindern bzw. zu verunmöglichen. Nach den 1000 Metern Abstand zu den Siedlungsräumen kommt nun das Waldverbot. Unbeantwortet ist eine dritte Motion bezüglich kommunaler Nutzungspläne bei Windkraftanlagen, welche das gleiche Ziel verfolgt. Im Kanton St.Gallen sollen keine Windkraftanlagen gebaut werden können – auch wenn Sie das Gegenteil versprechen, liebe Kolleginnen und Kollegen der SVP-Fraktion, die Voten aus Ihren Reihen sprechen eine andere Sprache. Es wäre wohl ehrlicher und konstruktiver, wenn Sie ein generelles Verbot für Windkraftanlagen fordern und gleichzeitig realistische Alternativen zur Stromgewinnung aufzeigen würden.

Inhaltlich zeigt die Regierung schlüssig auf, dass der Wald heute schon als wertvolles oder sehr wertvolles Gebiet klassiert und entsprechend geschützt wird. Bei der Interessenabwägung bezüglich Windkraftanlagen im Wald werden diese Gewichtung miteinbezogen und die Schutzinteressen des Waldes umfassend berücksichtigt. Wir teilen daher die Auffassung der Regierung, dass ein generelles Verbot von Windkraftanlagen im Wald unnötig ist.

Die FDP will Lösungen, welche in der heutigen Zeit realisierbar sind. Windkraft kann die Versorgungssicherheit erhöhen. Die Bevölkerung und insbesondere die Wirtschaft sind auf genügend Strom angewiesen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Bosshard-St.Gallen (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Umweltnaturwissenschaftler und Inhaber eines Umwelt-Ökobüros u.a. im Bereich Waldbiodiversität sowie Mitglied der von Hauser-Sargans bereits genannten drei grössten Natur-und Umweltschutzverbände der Schweiz.

Ich bin erstaunt, wie stark sich die SVP-Fraktion für die Biodiversität und im speziellen für die Waldbiodiversität einsetzt. Ich würde mir das auch in anderen Bereichen wünschen. Wenn Ihnen die Waldbiodiversität tatsächlich am Herzen liegt, würden Sie auch die Rückkehr und die Ausbreitung des Wolfes unterstützen, denn dieser trägt zur Waldverjüngung und zur Förderung der Pflanzenbiodiversität bei.

Die Notwendigkeit der Stärkung der Windkraftenergie habe ich bereits erläutert. Wald ist nicht gleich Wald. Wir haben Schutzwald gegen Naturgefahren, wir haben wertvolle Waldreservate, wir haben Altholzinseln und es gibt Waldgesellschaften, die nach dem Natur- und Heimatschutzgesetz (SR 451; abgekürzt NHG) geschützt sind. Ebenfalls haben wir zu einem grossen Teil sogenannten Wirtschaftswald mit meist monotonem Fichtenbestand. Dieser spielt für den Naturschutz eine untergeordnete Rolle, denn bei intensiv genutzten Waldformen ist die Artenvielfalt in der Regel sehr gering. Wenn sich jetzt eine forstwirtschaftlich intensiv genutzte Waldfläche als guter Standort für eine Windkraftanlage zeigt, muss die Möglichkeit bestehen, dort eine Anlage zu bauen. Der Vorteil bei diesen Wirtschaftswäldern ist, dass oft bereits Zufahrtsstrassen vorhanden sind.

Bäumefällen für den Klimaschutz erscheint nur auf den ersten Blick als Widerspruch. Wenn Wald für den Bau von Windenergieanlagen gerodet wird, muss bei der Rodungsbewilligung wieder der gleiche Anteil Wald an einem anderen Ort – in der Regel in der näheren Umgebung – erstellt werden. In der Regel wird dann anstelle eines monotonen Fichtenwalds ein widerstandsfähiger Mischwald erstellt, was von Vorteil für die Biodiversität ist. Insgesamt geht also kein Wald verloren, der CO₂-Speicher bleibt erhalten und es kann sogar ein Gewinn für die Biodiversität herausschauen. Innerhalb der Rodungsflächen und v.a. auch entlang der Waldrandflächen kann wirklich eine sehr vielfältige Vegetation entstehen.

Für die GRÜNE-Fraktion ist es aber wichtig, dass die Standortauswahl von Windkraftanlagen seriös und fachlich fundiert erfolgt. Mein Votum soll kein Freipass sein, dass an jedem Standort im Wald eine Windkraftanlage ermöglicht wird. Es gibt verschiedene Standorte wie Altholzinseln, welche natürlich nicht in Frage kommen. In einem nächsten Schritt muss man diese Standorte genau verifizieren. Die GRÜNE-Fraktion sieht dies differenziert, aber wir sind gegen einen pauschalen Ausschluss.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Gemperli-Goldach (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Ich verweise in Bezug auf die Begründung auf die Ausführungen in der Antwort der Regierung. Letztlich wird man bei dieser Motion den Eindruck nicht los, dass der Vorstoss rein politisch oder ideologisch motiviert bleibt. Es geht nicht darum, den Wald in seinem Bestand zu schützen, sondern vielmehr steht für die Erstunterzeichnenden die Verhinderung der Windkraft im Vordergrund.

Die in der Richtplanung nicht exakt bezeichneten oder beschriebenen Standorte der Windkraftwerke bieten indes wenig Anlass für diese Motion. Der Wald erfährt durch die aktuelle Gesetzgebung bereits einen umfassenden Schutz. Die Motion ist inhaltlich in diesem Sinne überflüssig, verkennt die gesetzliche Realität und erscheint ideologisch motiviert. Ich verweise hier im übrigen auch auf die Interessenabwägung, welche bei der Beurteilung, ob ein Standort geeignet ist oder nicht, immer gemacht werden muss. Es gibt wenige plausible Argumente, diese Motion zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Monstein-St.Gallen (im Namen der GLP): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Umwelt- und Waldschutz sind selbstverständlich wichtige Anliegen, welche wir auch stets sehr hoch gewichten. Die Regierung legt unserer Ansicht nach sehr detailliert dar, wie die Schutzinteressen des Waldes in den einzelnen Prozessstufen berücksichtigt wurden und auch berücksichtigt werden. Wald ist bereits heute ein Vorbehaltsgebiet, nicht aber ein Ausschlussgebiet. Allgemein werden die betroffenen Schutzinteressen – nebst dem Wald gibt es etliche weitere wichtige Schutzinteressen – in der weiteren Planung angemessen berücksichtigt. Wo nötig, werden Ersatz- bzw. Ausgleichsmassnahmen getroffen. Wir möchten aber ebenfalls in Erinnerung rufen, dass auf Stufe Richtplan noch keine konkreten Standorte, sondern lediglich grossräumige Eignungsgebiete festgelegt werden.

Gartmann-Mels, ich gebe offen zu, persönlich wäre mir die Priorisierung der Windenergieproduktion in bereits dicht zersiedelten und intensiv genutzten Gebieten im flachen Schweizer Mittelland am liebsten. Wir können gerne auch bei mir zuhause eine Anlage bauen, da müssten wir den Mindestabstand aber auf wahrscheinlich 10 Meter reduzieren, was dann tatsächlich schwierig werden könnte. Gemäss einer Studie der ETH könnten wir die Ziele der Energiestrategie 2050 am effizientesten erreichen, indem wir Ackerland im windstarken Mittelland neben der Nahrungsmittelproduktion auch für die Erzeugung von Windstrom nutzen könnten. Im Mittelland sind die Produktionsbedingungen für grosse und leistungsstarke Windturbinen vorhanden und eine Anlage kann da rund doppelt so viel Strom erzeugen wie eine kleinere Anlage in den Alpen. Ja, es gibt Unterschiede, auch Höhenunterschiede, zwischen geeigneten Anlagen, jeweils abhängig vom Standort. Diese Unterschiede müssten bei Ihren Vergleichen mit unserem Dom eigentlich auch berücksichtigt werden.

Fakt ist und Fakt bleibt: Es müssen geeignete Gebiete gefunden werden, auch im Kanton St.Gallen. Im Endeffekt gilt es, stets eine detaillierte Interessensabwägung vorzunehmen. Die Regierung zeigt aus unserer Sicht ganz klar auf, dass sie bei dieser Interessensabwägung die Schutzinteressen des Waldes berücksichtigen wird und dass wir gut daran tun, keine einzelnen Schutzinteressen als absolute Ausschlusskriterien aufzunehmen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Hauser-Sargans (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin langjähriges Mitglied von BirdLife, WWF und Pro Natura und damit zum Schutz gefiederter und anderer Waldbewohnerinnen und Waldbewohner verpflichtet. Ich bin ausserdem Bewohner des Sarganserlands und auch diesem verpflichtet.

Zu Hartmann-Walenstadt zum Thema warme Luft: Als Bewohner eines Föhntals weiss ich, dass warme Luft viele Windräder hoch effizient und wunderbar antreiben wird.

In der Antwort der Regierung, welche wir sehr begrüssen, steht ganz klar, dass ein kantonales Verbot von Windkraftanlagen im Wald gegen Bundesrecht verstossen würde. Verschiedene bereits bestehende nationale Gesetze wie z.B. die Rodungsbestimmungen des eidgenössischen Waldgesetzes (SR 921.0; abgekürzt WaG) schützen den Wald genügend vor nachhaltig schädigenden Varianten des Baus von Windkraftanlagen. Niemand baut ein Windrad im Schweizer Nationalpark am Ofenpass oder im Schutzwald an den Hängen des Gonzen. Dasselbe gilt für Wälder mit ökologisch besonders wertvollem Reichtum an Pflanzen und Tieren. Es ist klar, dass Windkraftanlagen in erster Linie auf forstwirtschaftlichen Nutzflächen mit schon bestehender, guter Erschliessung gebaut werden sollen.

Unser Nachbarland Deutschland hat schon sehr viel Erfahrung. Laut dem Bundesverband Windenergie gibt es aktuell knapp 30’000 Windkraftanlagen in Deutschland, die fast einen Viertel der deutschen Stromproduktion erzeugen. Davon stehen 2’300 Anlagen im Wald und diese produzieren ca. 11 Prozent der Windenergiegesamtleistung Deutschlands. Dabei gilt ähnlich wie bei uns die Faustregel: Für die Windenergie eignen sich forstwirtschaftliche Nutzflächen, nicht aber ökologisch besonders wertvolle Waldgebiete. Das wird auch bei uns nicht anders sein. Falls hierzu noch Gesetzeslücken bestehen sollten, wird unser nationales Parlament – Gartmann-Mels wird dafür sorgen – sicher darum besorgt sein, diese Lücken zu schliessen. Da braucht es keinen st.gallischen Alleingang.

Die Erfahrungen Deutschlands mit seinen über 2000 Windrädern im Wald zeigen weiter: Tiere und Fauna gewöhnen sich gut an Windenergieanlagen im Wald. Die Biodiversität kann sogar aufgewertet werden. Ein Beispiel: Der 2018 in Betrieb gegangene Windpark Verenafohren befindet sich unmittelbar an der deutschschweizerischen Grenze zum Kanton Schaffhausen zwischen den Dörfern Bargen und Lohn. Auch Schweizer Energieversorger sind daran beteiligt. Die regionale Sektion des deutschen Verbands für Natur- und Umweltschutz hat das Windenergieprojekt von Beginn an begleitet und bezieht bezüglich der Artenvielfalt im Bereich der Rodungsflächen ein positive Bilanz: 35 Blumen und Gräserarten, die teils selten vorkommen, besiedeln den jetzt lichteren Waldrand an den Standorten sowie an der Zuwegung. Im Bundesland Rheinland-Pfalz gibt es viele Windenergienanlagen im Wald. Die Erfahrungen dort zeigen, dass sich Rehe, Hasen, Füchse und Rebhühner rasch an die sich drehenden Flügel gewöhnen. Eine Windenergieanlage ist für sie eine kalkulierbare Störquelle. Sie merken schnell, dass sie von dieser Seite nichts zu befürchten haben. Auch wenn in der Schweiz noch keine Erfahrungen mit Windparks in Wäldern bestehen, spricht vieles dafür, forstwirtschaftlich intensiv genutzte Waldflächen dafür zu öffnen, gerade auch, da diese meist bereits gut erschlossen sind. Zudem muss der Waldverlust ersetzt werden. Die zuständigen Organe für die Erteilung einer Rodungsbewilligung sind das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und die Kantone. Wird für den Bau solcher Anlagen Wald gerodet, muss an anderer Stelle – möglichst in derselben Gegend – wieder aufgeforstet werden. Wer glaubt, dass für Windkraft ganze Wälder abgeholzt werden, der irrt. Für den Bau eines Windrads im Wald müssen zwar Bäume gefällt werden, es handelt sich aber um eine überschaubare Fläche. Während der Baumassnahmen entstehen pro Anlage rund 0,8 bis 1 Hektar Rodungsfläche. Ein Teil davon wird gleich im Anschluss wieder aufgeforstet. Übrig bleibt eine durchschnittliche Freifläche von etwa einem halben Hektar. Ein Fussballfeld ist deutlich grösser. Es ist also nicht so, wie die Motionäre behaupten, je Windrad ein Fussballfeld, sondern es ist die Formel «drei Windräder auf zwei Fussballfeldern».

Abschliessend bleibt zu sagen: Diese Motion würde einen notwendigen Fortschritt in der Erzeugung von Strom massiv behindern. Zum Wechsel auf nicht fossile Energie gibt es keine Alternative. Es ist eigenartig, dass die Partei, welche sich mit ihrem Bundesrat Albert Rösti die Sicherung der Stromversorgung auf die Fahne geschrieben hat, diesen Fortschritt nun be- und verhindern will. Atomstrom ist nun einmal eine zu grosse Hypothek und von Öl und Gas müssen wir uns schleunigst verabschieden. Die Motion der SVP verhindert diesen Fortschritt. Man muss sich fragen, ob die Erstunterzeichnenden dieser Motion zu diesem Vorstoss motiviert wurden, weil sie vielleicht etwas zu nahe an finanzstarken Gas- und Ölmultis sind, denn Sinn macht diese Motion nicht. Wir lehnen diese Motion ab, damit der Fortschritt in der Energieproduktion bei uns vonstatten gehen kann.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Neun von 17 Standorten befinden sich ganz, oder in erheblichem Ausmass teilweise im Wald. Der Wald war bisher Tabu und dies muss aus Gründen der Biodiversität, des Naturschutzes und aufgrund des Lebensraums für Wildtiere auch so bleiben. Zudem ist der Wald ein bedeutender Speicher für das Treibhausgas Kohlendioxid. Für die Erstellung müssen breite, für Vierzigtonner befahrbare Strassen gebaut werden. Diese bleiben selbstverständlich bestehen, denn sie müssen im Sommer und Winter befahrbar sein. Pro Windkraftanlage muss Wald in der Grösse von rund einem Fussballfeld gerodet werden. Die Folge ist eine einschneidende, unwiderrufliche Veränderung des Waldes. Der Wald als grosser Wasserspeicher, zum Teil auch als Speicher vom Grundwasser, wird beschädigt. Durch die Versiegelung der Böden werden Quellen zerstört. Apropos Biodiversität: Interessanterweise werden durch Bund und Kanton Hunderte Millionen von Franken in den Schutz, den Erhalt und die Förderung der Biodiversität investiert, und nun soll der Wald, der in den letzten 150 Jahren unter strengem Schutz Stand, und für Umwelt, Klima, Flora und Fauna ein wichtiger Bestandteil ist, für Windkraft geopfert werden. Wir sind auch hier überzeugt, dass Sie, wenn Sie vom Potenzial überzeugt sind, der Motion zustimmen können, ohne dass Sie Windkraft im Kanton St.Gallen verhindern.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Dürr-Gams, Ratsvizepräsidentin: Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession