Geschäft: Reduzierter Mehrwertsteuersatz für Strom
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 41.23.04 |
Titel | Reduzierter Mehrwertsteuersatz für Strom |
Art | KR Standesbegehren |
Thema | Finanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz |
Federführung | Finanzdepartement |
Eröffnung | 19.9.2023 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 2.11.2023 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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19.9.2023 | Gremium | Erstunterzeichner/-in - SVP-Fraktion 2020/2024 | 2.6.2024 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
28.11.2023 | Eintreten | 29 | Zustimmung | 69 | Ablehnung | 21 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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28.11.2023 | Beschluss | Der Kantonsrat tritt mit 69:29 Stimmen nicht auf das Standesbegehren ein. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |
28.11.2023 | Wortmeldung | Regierungsrat Mächler: Auf das Standesbegehren ist nicht einzutreten. Die Regierung hat in ihrer Antwort dargelegt, weshalb sie für Nichteintreten ist. U.a. wurde ein gleichlautender Vorstoss bereits in Bundesbern abgelehnt, der auch von der SVP eingebracht worden war. Aus unserer Sicht ist ein Standesbegehren mit gleichlautendem Wortlaut nicht sinnvoll. Hingegen haben wir natürlich jetzt den Glücksfall, Herr Nationalrat Walter Gartmann, dass Sie diesen Umweg über eine Standesinitiative überhaupt nicht brauchen. Sie können das in Zukunft direkt einbringen und dann soll der Nationalrat entscheiden, wie er zu diesem Vorstoss steht. Sie sind privilegiert. Standesbegehren sind für Sie nicht mehr das Eisen, mit dem Sie schmieden wollen. Sie haben in Zukunft stärkere Waffen – benützen Sie sie. Ich wünsche Ihnen viel Spass in Bundesbern. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |
28.11.2023 | Wortmeldung | Suter-Rapperswil-Jona (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf das Standesbegehren ist nicht einzutreten. Dies nicht, weil wir bestreiten würden, dass die gestiegenen Strompreise die Haushaltsbudgets und auch Gewerbebetriebe stark belasten. Doch die Argumentation der Regierung für ihren Antrag auf Nichteintreten ist schlüssig. Temporäre Marktveränderungen sind kein Grund, um weitere Ausnahmen mit reduzierten Mehrwertsteuersätzen zu schaffen. Auch aus energiepolitischen Überlegungen ist das Standesbegehren abzulehnen, denn mit der Ausnahmeregelung würden just jene Haushalte und Betriebe am stärksten entlastet, die am meisten Strom verbrauchen. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |
28.11.2023 | Wortmeldung | Cavelti Häller-Jonschwil (im Namen der GLP): Auf das Standesbegehren ist nicht einzutreten. Wir haben ein gewisses Verständnis dafür, dass Strom ein Produkt des täglichen Bedarfs ist. Ohne Strom ist unser Leben tatsächlich kaum mehr vorstellbar. Dass die hohen Stromkosten die Haushaltsbudgets stark belasten, ist ebenso unbestritten. Wir teilen jedoch die Auffassung der Regierung, dass eine Neuregelung aufgrund vorübergehender Marktveränderungen nicht sinnvoll ist. Die Steuerausfälle wären gravierend und dies in einer Zeit, in welcher der Bundeshaushalt aufgrund der Pandemie hoch verschuldet ist. Gleichzeitig begünstigt diese Forderung private Haushalte mit hohem Stromverbrauch und setzt damit den falschen Anreiz. Es ist viel sinnvoller, den Umstieg auf erneuerbare Energien zu fördern, als den Strom durch Mehrwertsteuersenkung zu verbilligen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich das Marktumfeld im Strombereich bis zum Abschluss des Gesetzgebungsprozesses bereits wieder verändert haben wird. Zudem hat auch Bundesbern nicht auf St.Gallen gewartet und eine ähnliche Motion ist bereits hängig. Mehr Bürokratie ist nicht nötig und für Firmen hat dieses Standesbegehren sowieso keinen Einfluss. Hätten Sie wirklich etwas zur gezielten Entlastung der privaten Haushalte beitragen wollen, hätten Sie der Motion 42.22.16 «Energiezulage als gezielte Entlastung für Haushalte in bescheidenen Verhältnissen» der GRÜNE-Fraktion zustimmen müssen, doch das wollte die Mehrheit des Rates nicht. Dieses Standesbegehren ist definitiv der falsche Weg. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |
28.11.2023 | Wortmeldung | Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf das Standesbegehren ist nicht einzutreten. Die Strompreise sind gestiegen. Für viele Haushalte stellen die Strompreise nur einen kleinen Budgetposten dar. Für Personen in schwierigen finanziellen Verhältnissen können sie aber zu einer Belastung werden. Aus diesem Grund reichten wir in der Septembersession des letzten Jahres die Motion 42.22.16 «Energiezulage als gezielte Entlastung für Haushalte in bescheidenen Verhältnissen» ein, um diesen Haushalten schnell zu helfen. Leider wurde diese Motion klar abgelehnt. Eigenartigerweise hat die SVP damals den Vorstoss nicht unterstützt, obwohl wir nur eine befristete Energiezulage verlangten. Sie will nun eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer für den Strom erreichen. Vordergründig wird dies mit den steigenden Strompreisen begründet. Es macht keinen Sinn, auf ein temporäres Problem mit einer dauerhaften Änderung zu reagieren. Das zeigt ganz klar, dass es darum geht, dem Staat Mittel zu entziehen und die Steuern dauerhaft zu senken, und dies in einer Zeit, wo beim Bund hohe Defizite zu erwarten sind. Eine Standesinitiative ist sicher nicht das richtige Instrument, um auf die aktuell hohen Strompreise zu reagieren. Bis dies in Bern behandelt wird, dauert es Jahre. Bis dann sind die Strompreise mindestens zu einem Teil wieder gesunken. Wenn schon, müssen die vielen Elektrizitätsunternehmungen im Kanton in die Pflicht genommen werden, die Preise zu senken. Die Gemeindewerke verdienen mit dem Stromverkauf gutes Geld. Eine Senkung würde vielfach gut drin liegen. Auch bei den St.Gallisch-Appenzellischen Kraftwerken (SAK) gäbe es durchaus Potenzial für eine Strompreissenkung. Mit der Senkung der Mehrwertsteuer soll nach Aussagen der SVP das Gewerbe entlastet werden. Dieses kann aber die Mehrwertsteuer auf den Stromkosten als Vorsteuerabzug geltend machen und würde von der Senkung der Mehrwertsteuer im Gegensatz zur Senkung des Strompreises gar nicht profitieren. Das Gute am Stromverbrauch ist, dass jede Person diesen selbst in einem gewissen Bereich steuern kann. Ich bin überzeugt, dass jeder und jede seine Stromkosten so senken kann, dass die Ersparnis mindestens so hoch ist wie bei der beantragten Mehrwertsteuersenkung. Wir haben es alle in der Hand, Strom zu sparen und so nicht nur unser Portemonnaie zu entlasten, sondern auch etwas für die Versorgungssicherheit zu tun. Hohe Strompreise sind nicht nur schlecht, denn sie animieren uns zu überlegen, wo wir Strom verschwenden und diese Stromverschwendung zu minimieren. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |
28.11.2023 | Wortmeldung | Frei-Rorschacherberg (im Namen der FDP-Fraktion): Auf das Standesbegehren ist einzutreten. Die gestiegenen Energiekosten belasten die Haushaltsbudgets tatsächlich stark. Dies gilt neben den Stromkosten aber auch für andere Energieträger, sei es Gas, Öl oder auch Holz. Somit wäre es falsch, hier eine reine Inselbetrachtung zu machen. Wenn schon, müssten wir in allen Lebensbereichen anpacken. Ein gleichlautender Vorstoss wurde auf Bundesebene bereits eingereicht und vom Bundesrat und dem Nationalrat abgelehnt. In Bundesbern setzt sich übrigens die FDP für einen Einheitssatz ein. Das derzeitige System ist mit seinen unzähligen Ausnahmen und Sätzen äusserst kompliziert und bringt einen enormen administrativen und finanziellen Aufwand für die Wirtschaft und die Verwaltung mit sich. Würden fast alle Ausnahmen gestrichen und ein Einheitssatz eingeführt, würde unser Land jährlich hunderte Millionen Franken an Bürokratiekosten sparen. Um den höheren Lebenskosten adäquat zu begegnen, ist es zielführender, wenn wir z.B. bei den Steuern tarifarisch ansetzen und keine Insellösungen suchen. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |
28.11.2023 | Wortmeldung | Gartmann-Mels: Auf das Standesbegehren ist einzutreten. Ich bin enttäuscht von der Antwort der Regierung. Einerseits schreibt die Regierung in ihrer Antwort, dass bei mehr Strombezug v.a. die Reichen von einem reduzierten Mehrwertsteuersatz profitieren würden. Um was geht es? Die ganze Bevölkerung braucht Strom. Unsere Regierung und v.a. unser Rat haben viele grüne Anliegen initiiert. Wir machen fast täglich Werbung dafür, dass wir jetzt neue Wärmepumpen, Elektroautos und andere elektrisch betriebene Vehikel installieren. Das braucht mehr Strom und auch die normale Bevölkerung braucht mehr Strom. Wir sehen, dass der Strompreis steigt – auch durch Massnahmen, die wir nicht wollten, aber jetzt haben. Wir haben weniger Strom, wir haben Atomkraftwerke abgestellt und der Strom wird nun teurer. Diejenigen, die die Energiewende und damit Mehrausgaben für die Stromproduktion wollen, müssen das auch mittragen. Es würde aber Sinn machen, wenn wir hier Einfluss auf den Bund nehmen. In der Antwort der Regierung steht, der Bund habe das auch abgelehnt. Ich bin aber überzeugt, dass wir etwas für die Gesamtbevölkerung machen, wenn wir hier als Kanton ein Zeichen setzen und eine reduzierte Mehrwertsteuer verlangen. Es ist ein Trugschluss, dass, wer mehr Strom braucht, reicher sein muss. Strom brauchen alle. Sehr viele, die Geld haben, investieren mehr in ihr Haus als ärmere Menschen. Ich bin kein reicher Mensch, aber man sagt, von den Reichen lernt man sparen, und die brauchen weniger Strom. Wir täten mit dieser Mehrwertsteuerreduktion etwas für die untere und mittlere Schicht der Bevölkerung. Das wäre eine gute Sache. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |
28.11.2023 | Wortmeldung | Dürr-Gams, Ratsvizepräsidentin: Die Regierung beantragt Nichteintreten. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |