Geschäft: Tiefbauamt spricht fragliches Moratorium aus und missachtet Motionstext
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.23.63 |
Titel | Tiefbauamt spricht fragliches Moratorium aus und missachtet Motionstext |
Art | KR Interpellation |
Thema | Verkehr, Bau, Energie, Gewässer |
Federführung | Bau- und Umweltdepartement |
Eröffnung | 19.9.2023 |
Abschluss | 21.2.2024 |
Letze Änderung | 17.7.2024 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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19.9.2023 | Gremium | Erstunterzeichner/-in - FDP-Fraktion 2020/2024 | 2.6.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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21.2.2024 | Wortmeldung | Toldo-Sevelen (im Namen der FDP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden. Mit der Motion 42.23.05 «Kein Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen» wurde gefordert, dass innerorts grundsätzlich die bundesrechtlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit signalisiert werden muss. Ausnahmefälle sind explizit erwähnt. Zwei Punkte sind in diesem Zusammenhang hervorzuheben: der Grundsatz und die Ausnahmefälle. Mit schon fast vorauseilendem Gehorsam wurden einzelne Gemeinden über den Entscheid des Bau- und Umweltdepartementes informiert, dass wenigstens bis zur Behandlung im Kantonsrat keine weiteren Anordnungen für Geschwindigkeitsreduktionen auf Tempo 30 innerorts beantragt, ja nicht einmal geprüft werden. Einzelne Gemeinden interpretierten das Schreiben als Moratorium und sahen ihre laufenden, aber auch künftigen Projekte in Gefahr. Diese absolute Formulierung wurde jedoch weder dem Grundsatzgedanken noch den Ausnahmefällen gerecht. Die Beantwortung der Interpellation hat zwei interessante Erkenntnisse zutage gebracht: Zum einen werden Temporeduktionen innerorts zur Hauptsache wegen Lärmreduktionen angestrebt. Nicht ein einziges Vorhaben wurde aufgrund Sicherheitsüberlegungen angestossen. Zum anderen können laufende Projekte ohne vollständige Überarbeitung weiterbearbeitet werden. Unter diesen Aspekten erachten wir die absolute Formulierung des Schreibens als nicht angebracht. Die beschriebene Übergangsregelung für den Umgang mit Geschwindigkeitsreduktionen erachten wir hingegen als sachgerecht und zielführend. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession |